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In den Geschichtsverlauf sind juristische Handlungen und Überlegungen eingewoben. Will man ein umfassendes Verständnis der Vergangenheit erreichen, kommt man um deren Betrachtung nicht herum. Juristisches im Historischen nachzuvollziehen – diese Aufgabe stellt sich also Historikern und Rechtshistorikern, wie dieses Buch anschaulich macht. Juristen und Historiker greifen auf vergangenes Material in unterschiedlicher Weise zu. Dies zeigt sich auch, wenn zeitgenössische Gerichte historische Vorgänge aufzuklären haben.
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