Wilhelm Schmidt: Bochumer Pfarrer in dramatischer Zeit - Günter Brakelmann - E-Book

Wilhelm Schmidt: Bochumer Pfarrer in dramatischer Zeit E-Book

Günter Brakelmann

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Beschreibung

Es gibt nur wenige historisch-kritische Biographien über Gemeindepfarrer. Die Zahl der Arbeiten über Bischöfe, Präsides, Theologieprofessoren, über Synoden und über evangelische Verbände ist demgegenüber beachtlich. Auch über Bochumer Pfarrer aus der Zeit des Kaiserreiches, der Weimarer Repub­lik, des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit existieren bislang nur die über Hans Ehrenberg und Walter Engelbert. Es gäbe aber noch viele Pfarrer in Bochum, die es verdient hätten, mit ihren Lebensläufen in dramatischer Zeit dargestellt zu werden. Hier wird nun der Versuch gemacht, den Werdegang des Hilfspredigers und Pfarrers des Melanchthonbezirks der Gemeinde Wiemelhausen Wilhelm Schmidt aufzuzeichnen. Die ersten Kapitel geben Einblicke in seine Jugend- und Studentenzeit wie in seine Vikarszeit bis 1938. In diesem Jahr kommt Schmidt in die Gemeinde Wiemelhausen, die durch den Gemeindekirchenkampf zwischen den beiden Lagern der Deutschen Christen und der Bekennenden Kirche gekennzeichnet ist. Seine Zeit als Frontsoldat und als Kriegsgefangener nimmt einen breiten Raum ein. In der Nachkriegszeit ist er in seinem Gemeindebezirk bis 1950 der einzige Pfarrer, der einen Neuaufbau der zerrissenen Gemeinde versucht. Unsere Untersuchung geht zeitlich bis zu seinem Weggang aus Bochum nach Paderborn 1955.

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In Erinnerung an Erna Schröer

und als Dank für jahrzehntelange Freundschaft

mit Edith und Horst Bartel

Evangelische Perspektiven

Eine Schriftenreihe des Kirchenkreises Bochum

In der Schriftenreihe sind bisher erschienen:

Heft 1:

Günter Brakelmann, Hitler und Luther 1933

1. Auflage Oktober 2008

ISBN 978-3-8370-7124-5

Heft 2:

Günter Brakelmann, Helmuth James von Moltke –

Briefe und Tagebücher aus den Gefängnissen in Berlin und Ravensbrück 1944

1. Auflage November 2009

ISBN 978-3-8391-3233-3

Heft 3:

Günter Brakelmann, Der Kirchenkampf in Harpen 1933–1945

mit Originalaufnahmen von 1942 auf CD

1. Auflage Januar 2011

ISBN 978-3-8423-2854-9

Heft 4:

Nachdenken über das Böse

Stiepeler Lektionen I

1. Auflage September 2012

ISBN 978-3-8482-1900-1

Heft 5:

Evangelische Kirche in Bochum 1933

Zustimmung und Widerstand

1. Auflage Juli 2013

ISBN 978-3-7322-4504-8

Heft 6:

Wilhelm Schmidt: Bochumer Pfarrer in dramatischer Zeit

Eine biografische Dokumentation

Herausgeber:

Evangelischer Kirchenkreis Bochum

Westring 26a, D-44787 Bochum

Telefon 0234/962 904-0

http://www.kirchenkreis-bochum.de

In Kooperation mit der Evangelischen Stadtakademie Bochum

http://www.stadtakademie.de

[email protected]

Redaktion: Arno Lohmann

Inhalt

Vorwort

Teil 1: Die Jahre 1911–1945

Eine Jugend in Lübbecke/Westfalen (1911 –1930)

Beginn des Studiums der Evangelischen Theologie (1930–1935)

Jugendarbeit in der Christlichen Pfadfinderschaft (1929 –1937)

Ein junger Autor in der NS-Zeit

Auf dem Wege zum 1. Examen (1934 –1935)

Stationen der Vikarsausbildung (1935 –1937)

Das 2. Examen und die erste Hilfsdienstzeit in Bochum (1937 –1938)

Gemeindekämpfe während der zweiten Hilfsdienstzeit (1939 –1942)

Arbeit im Gemeindebruderrat der Bekennenden Kirche

Kampf um die zweite Pfarrstelle im Melanchthonbezirk (1939 –1942)

Als Funker bei der Wehrmacht 1941–1945

Briefkontakte zum Gemeindeglied Emil Klein

Briefkontakte zur Familie Schloeßmann

Rundbriefe an die Gemeinde

Rundbrief an die Gemeinde Nr. 1

Brief an die Gemeindeglieder außerhalb von Bochum

Rundbriefe an die Gemeinde Nr. 3 und Nr. 4

Ein besonderer Brief an Erika Schloeßmann

Rundbriefe an die Gemeinde Nr. 5 und Nr. 6

Pfingstgruß des Pfarrers und der Gemeindeschwester an die Gemeindeglieder außerhalb Bochums

Rundbriefe an die Gemeinde Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9

Weihnachtsbrief des Pfarrers und der Gemeindeschwester

Rundbriefe an die „Mädel“ Nr. 5, Nr. 6, Nr. 7 und 9

Predigten vor Soldaten

Eine Weihnachtspredigt 1943

Predigten an den Sonntagen Kantate und Jubilate 1944

Soldatenbriefe des CVJM Bochum

Teil 2: Die Jahre 1945–1955

Kriegsende und Gefangenschaft

Predigten in der Gefangenschaft

Auf dem Wege nach Bochum

Die erste Nachkriegspredigt in Bochum

Gemeindepredigten im Katastrophenjahr 1945

Gemeindepredigten im Jahre 1946

Diskussion mit der Jugend über die Vergangenheit

Diskussion mit Erwachsenen über die Vergangenheit

Martin Niemöller in Bochum

Die Gemeindeakademie Melanchthon

Die Evangelische Stadtakademie Bochum

Probleme des Wiedereintritts in die Kirche

Der Umgang mit den DC-Pfarrern

Der Fall Bertelsmann

Jugendarbeit in der Christlichen Pfadfinderschaft

Theologischer und kirchenrechtlicher Streit um die „Grundartikel“ einer neuen Kirchenordnung

Im Zentrum: die Gemeindearbeit

Abschied von Bochum

Ein persönliches Nachwort

Literatur und Archive

Predigt anlässlich der Beerdigung von Pfarrer Wilhelm Schmidt am 26. Januar 1976 in Lübbecke, gehalten von Pfarrer Dr. Gerd Meuß, Herford

Predigt aus Anlass des Gedenk- und Dankgottesdienstes für Pfarrer Wilhelm Schmidt am 8. Februar 1976 in der Melanchthon-Kirche Bochum, gehalten von Prof. Dr. Günter Brakelmann

Zur Person: Günter Brakelmann

Vorwort

Es gibt nur wenige historisch-kritische Biografien über Gemeindepfarrer. Die Zahl der Arbeiten über Bischöfe, Präsides, Theologieprofessoren, über Synoden und über evangelische Verbände ist demgegenüber beachtlich. Auch über Bochumer Pfarrer aus der Zeit des Kaiserreiches, der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit existieren bislang nur die über Hans Ehrenberg und Walter Engelbert. Es gäbe aber noch viele Pfarrer in Bochum, die es verdient hätten, mit ihren Lebensläufen in dramatischer Zeit dargestellt zu werden.

Hier wird nun der Versuch gemacht, den Werdegang des Hilfspredigers und Pfarrers des Melanchthonbezirks der Gemeinde Wiemelhausen Wilhelm Schmidt aufzuzeichnen. Die ersten Kapitel geben Einblicke in seine Jugendund Studentenzeit wie in seine Vikarszeit bis 1938. In diesem Jahr kommt Schmidt in die Gemeinde Wiemelhausen, die durch den Gemeindekirchenkampf zwischen den beiden Lagern der Deutschen Christen und der Bekennenden Kirche gekennzeichnet ist. Seine Zeit als Frontsoldat und als Kriegsgefangener nimmt einen breiten Raum ein. In der Nachkriegszeit ist er in seinem Gemeindebezirk bis 1950 der einzige Pfarrer, der einen Neuaufbau der zerrissenen Gemeinde versucht. Unsere Untersuchung geht zeitlich bis zu seinem Weggang aus Bochum nach Paderborn 1955.

Es existiert im Gemeinde- wie im Synodalarchiv ein sehr umfangreicher Nachlass, der es ermöglicht, die Phasen und Positionen seiner Pfarrerexistenz quellenorientiert zu rekonstruieren. Es existieren vor allem rund 500 handschriftliche Predigtentwürfe, dazu Stellungnahmen zu theologischen und kirchlichen Sachproblemen. Von größter Wichtigkeit sind Dutzende von Rundbriefen an verschiedene Gemeindegruppen und Briefe an einzelne Gemeindeglieder. Briefwechsel mit Kirchenbehörden und Rundbriefe aus seiner Jugendarbeit kommen hinzu. Es dürfte eine einmalige Sammlung von rund 25 Aktenordnern sein.

Dass dieser Nachlass existiert, verdanken wir dem engagierten Gemeindeglied Erna Schröer (gest. 1994), die im engen Kontakt mit Schmidt gesammelt hat, was an verschiedenen Stellen und bei verschiedenen Zeitgenossen zu finden war. Sie hat durch Jahre hindurch eine asketische Leistung vollbracht, ohne die dieses Buch nicht hätte verfasst werden können. Leider hat sie nicht mehr alles archivgerecht einordnen können, so dass genauere Belegangaben nicht gemacht werden können. Auch existiert ein ausführlicher Briefwechsel, den sie mit ihrem langjährigen Gemeindepfarrer bis zu seinem Tod geführt hat.

Ich meine Gründe zu haben, diese biografische Dokumentation der Erna Schröer widmen zu sollen. Sie gehört in die Reihe der Gemeindeglieder, für die die Vergegenwärtigung der Geschichte ihrer Gemeinde ein fundamentaler Bestandteil des eigenen gegenwärtigen Gemeindelebens gewesen ist. Sie hat als Bochumerin nicht nur die eigene Gemeindegeschichte gekannt, sondern zugleich auch die Synodalgeschichte und die kirchliche Zeitgeschichte. Sie hat zu ihrer Zeit nicht immer Verständnis bei Pfarrern und Presbytern für ihre Geschichtsarbeit und für die daraus erwachsenen Kenntnisse und Erkenntnisse gefunden. Die jeweils aktuellen Probleme ließen für viele kirchliche Amtsträger keine Zeit übrig, sich intensiv mit komplizierter Vergangenheit zu beschäftigen und der Gemeinde ihre eigene Geschichte zuzumuten.

Es ist deshalb Absicht, dass viele Dokumente, auch längere, abgedruckt sind. Der Leser möge sich die Zeit und Ruhe nehmen, sich in das Schreiben und Denken damaliger Zeitgenossen einzuarbeiten. Vor allem hat er die Möglichkeit, sich ein eigenes Urteil über den Geist und die Inhalte der Texte zu bilden.

Wenn ich gleichzeitig dieses Buch Edith und Horst Bartel widme, so hat das Gründe, die auch mit der Geschichte der Melanchthon-Kirchengemeinde zusammenhängen. Beide haben zusammen mit ihren Familien die Vorkriegs-, Kriegs- und Nachkriegszeit in engster Beziehung zur Gemeinde erlebt. Der Vater von Edith Bartel war Heinrich Winkelmann, der einzige BK-Presbyter, der zugleich im CVJM eine wichtige Rolle gespielt hat. Mit seiner Frau Gertrud und ihren vier Kindern waren sie eng mit dem Hilfsprediger und dann Gemeindepfarrer Wilhelm Schmidt verbunden. Winkelmann kam bei dem Großangriff am 4. November 1944 auf dem Bochumer Verein zu Tode.

Die Eltern von Horst Bartel Andreas und Bernhardine Bartel waren als Mitglieder der Stadtmission der Gemeinde ebenso verbunden. Andreas Bartel, der im Kriege Bochumer Feuerwehrmann war, hat mir vor Jahren anschaulich erzählt, was Leben und Sterben unter den Bedingungen des Bombenkrieges bedeutet haben. Auch diese Familie hat zur Bekenntnisgemeinde des Wilhelm Schmidt gehört.

Ein weiterer Dank gilt dem Pfarrer em. Dr. Georg Braumann, der in vielen umfangreichen Bänden Zeitungsberichte über die Alltagsgeschichte Bochumer Gemeinden von 1830 –1970 herausgegeben hat. Diese im Rahmen der „Hans-Ehrenberg-Gesellschaft“ in jahrelanger Archivarbeit erstellten Bände geben einen lebendigen Eindruck vom kirchlichen Leben in der Bochumer Synode. Es gibt kein vergleichbares Werk in der evangelischen Kirchengeschichtsschreibung! Ihm sei auch an dieser Stelle Dank für seine fundamentale Vorarbeit gesagt, ohne die die eigene Weiterarbeit nicht zu denken ist.

Dank auch der Synode Bochum unter ihrem Superintendenten Dr. Gerald Hagmann und der Stadtakademie unter ihrem Leiter Arno Lohmann für die Aufnahme in die Reihe „Evangelische Perspektiven“ (Schriftenreihe des Kirchenkreises Bochum) und Dank der Melanchthongemeinde für ihren Druckkostenzuschuss.

Dank sei auch der Tochter von Wilhelm Schmidt Dr. Dorothea Stichel für ihre Anteilnahme an dieser Dokumentation gesagt. Und erinnert sei an seine beiden verstorbenen Söhne Klaus und Frieder, die mir junge Freunde gewesen sind.

Bochum, im Herbst 2015

Günter Brakelmann

Wilhelm Schmidt, vor dem Pfarrhaus in Paderborn (nach 1955)

Teil 1: Die Jahre 1911–1945

Eine Jugend in Lübbecke/Westfalen (1911–1930)

Es war der 3. Februar 1911, als in der Kreisstadt Lübbecke in Westfalen, gelegen am Nordhang des Wiehengebirges, Frau Luise Schmidt, ihrem Ehemann Karl Schmidt einen Sohn gebar, der im Blick auf die beiden preußischen Könige und deutschen Kaiser den Vornamen Wilhelm bekam. Die meisten Lübbecker standen treu zur preußischen Monarchie und gehörten seit Jahrhunderten zur lutherischen Konfession. Luthers Kleiner Katechismus bestimmte die Inhalte des evangelischen Glaubens und war Richtschnur für das lebenspraktische ethische Denken und Verhalten. Einen großen Einfluss auf die Inhalte des kirchlichen Glaubens und auf die Struktur der Frömmigkeit im Ravensberger Land hatte der lutherische Erweckungsprediger Heinrich Volkening (1796 –1877). Ein stark pietistisch geprägtes Luthertum formte die evangelische Bevölkerung in ihrem Glauben und in ihrer weltlichen Lebenspraxis.

Wenige Tage nach seiner Geburt wurde der Junge wie üblich getauft und später an gleicher Stelle in der St. Andreas Kirche konfirmiert. Seine Eltern hatten mit ihrer lutherisch geprägten Religiosität und Moralität einen prägenden Einfluss auf ihren Sohn, der unter den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedingungen einer kleinbäuerlichen Familie groß wurde.

Sein Geburtsjahr 1911 – drei Jahre vor dem Ausbruch der europäischen Katastrophe – signalisierte politische Grundprobleme der Epoche. Der Imperialismus und Kolonialismus der europäischen Mächte führten wie die 2. Marokkokrise zu immer neuen Konflikten unter den europäischen Mächten. Die Rüstungspolitik wurde angeheizt und führte zu immer höheren Staatsausgaben für die Vergrößerung und Modernisierung der Armeen. Im Jahre 1911 ermordete ein Anarchist den russischen Ministerpräsidenten und in China wurde die Mandschu-Dynastie gestürzt. Diese und viele andere Ereignisse signalisierten eine unruhige internationale Zukunft.

Der Junge in der Wiege wurde in eine sich abzeichnende Katastrophenzeit hineingeboren. Als er Ostern 1917 in die Evangelische Bürgerschule eingeschult wurde, stand der Eintritt der USA in den Weltkrieg zuvor. Der Krieg wurde ohne Rücksicht auf das Völkerrecht zum totalen Krieg organisiert und das Jahr 1917 brachte das Ende des Zarismus in Russland durch zwei Revolutionen. Im zweiten Schuljahr erlebte der Junge das Ende des preußischen Königtums und des deutschen Kaisertums wie den Beginn einer demokratischen Republik. Auch wenn er alles noch nicht bewusst miterlebt hat, so wurde ihm beim Älterwerden immer mehr deutlich, dass er in einer Zeit von politischen und wirtschaftlichen Turbulenzen lebte. 1921 wechselte er in die örtliche „Höhere Stadtschule“, die er Ostern 1926 verließ, um jeden Tag bis Ostern 1930 mit dem Zuge zum Städtischen Realgymnasium in der Zigarrenstadt Bünde zu fahren. Er muss ein guter Schüler gewesen sein, so dass seine Eltern bereit waren, die Opfer für den Schulbesuch in Bünde auf sich zu nehmen.

Schon vor seiner Konfirmation 1925 durch seinen Gemeindepfarrer Ernst Güse (1871–1954), der von 1901 bis 1946 in Lübbecke amtiert hat, war er seit 1921 Mitglied des Jungmännervereins. Diese „erweckliche“ und gleichzeitig praktisch-pädagogische Jugendarbeit hat ihn neben seinem Elternhaus stark in seinem Glauben und in seiner persönlichen Lebensführung geprägt. Der unter den Bedingungen einer bescheidenen kleinbäuerlichen Existenz groß werdende Junge erlebte deren Abhängigkeit von der Natur, von den Ernteerträgen und von einem gesunden Viehbestand. Das Bewusstsein, von der Schöpfung und hinter ihr von ihrem Schöpfer abhängig zu sein, entwickelte sich sehr früh bei dem Schüler, für den die Mitarbeit auf dem Hof und auf den Feldern selbstverständlich war. Er erlebte das Werden und das Vergehen von Pflanzen im Rhythmus der Jahreszeiten. Er erlebte das Geborenwerden des Viehs im Stall, er erlebte ihre Nutzung für den Erhalt der Familie und er erlebte ihre Abnutzung und ihr Ende. Er wusste sehr früh, was „Schicksalsschläge“ im Leben sind. Ein irrealer Optimismus über das Leben hatte hier keinen Raum, alles war Einübung in lebensnahen Realismus. Spekulatives und utopisches Denken hatten hier keine Chance.

Und von Kindesbeinen an übte er sparsamen Umgang mit dem wenigen Geld ein und wusste früh, was verantwortlicher Umgang mit dem durchschnittlichen Mangel ist. Bescheidenheit in der Lebensführung, schonender Umgang mit der Kleidung und das Meiden von Alkohol und Nikotin wurden selbstverständliche Verhaltensweisen. Und was er auf einem Bauernhof noch eingeübt hat, ist Disziplin in der Bewältigung der Tagesaufgaben. Man lernte, hart gegen sich selbst zu sein. Die Pflicht stand als die zentrale Tugend über allem, was dem Leben Struktur und Inhalt gab.

Die Eltern hatten den höchsten Respekt des Jungen. Er kannte sie nur als hart arbeitende Eheleute, die traditionellen Landbau betrieben. Landwirtschaftliche Großtechnik hat bei ihnen nie Einzug gehalten. Trecker, Mähmaschinen und Mähdrescher oder Melkmaschinen gab es nicht. Die Spanndienste verrichteten die Kühe. Die einzigen Ruhepausen erlebte man beim sonntäglichen Gottesdienst oder auf Gemeindeveranstaltungen. Und hin und wieder gab es einen vom Pfarrer organisierten Ausflug in die nähere Umgebung.

Der Junge hat bis in sein Alter hinein diese seine Herkunft nie verleugnen können und wollen. Sie hat seinem Charakter, seiner Lebensauffassung und Lebensführung die Kontinuität gegeben. Der Junge machte dann am 13. März 1930 in Bünde etwas, was es in der Familie noch nie gegeben hatte: das Abitur. Das war nicht nur die persönliche Leistung eines begabten und zielstrebigen Jungen, sondern hatte zur Voraussetzung die familiäre Großleistung asketisch lebender Eltern. Im Dezember 1929 zur Vorbereitung des Abiturs Ostern 1930 kam die Klassenkonferenz der Lehrer der Oberprima zusammen und erstellte Gutachten über die einzelnen Schüler. Über Wilhelm Schmidt ist zu lesen:

„ist auch Fahrschüler aus weiterer Ferne. Er ist ernster in seiner Lebensauffassung, beteiligt sich mit großer Hingabe an der christlichen Jugendbewegung und ist daher ganz besonders interessiert für religiöse, psychologische Fragen, für Fragen der Weltanschauung und der Lebensführung. Auch literarische Fragen vermögen ihn stärker zu fesseln. Mit Eifer beteiligt er sich am Sport und zeitigt gute Leistungen. Er ist reifer und selbständiger im Urteil. Sein Streben ist gleichmäßig und zeugt von Willensfestigkeit“.

In seinem Zulassungsgesuch zum Abitur hatte der Schüler geschrieben:

„Als Sohn des Landwirtes Karl Schmidt wurde ich, Heinrich Friedrich Wilhelm Schmidt, am 3. Februar 1911 in Lübbecke geboren. Von Ostern 1917 bis Ostern 1921 besuchte ich die evangelische Bürgerschule zu Lübbecke. Dann war ich bis Ostern 1926 Schüler der Höheren Stadtschule in Lübbecke. Nach der Übergangsprüfung trat ich Ostern 1926 in die Untersekunda des Realgymnasiums in Bünde ein. Nachdem ich von Ostern 1926 – Ostern 1930 die Sekunda und Prima durchgemacht habe, möchte ich bitten, mich zur Reifeprüfung Ostern 1930 zuzulassen. Als vierte schriftliche Arbeit möchte ich Latein wählen. Ich bitte, in der mündlichen Prüfung mich in Deutsch besonders zu prüfen. Als Beruf habe ich Theologie in Aussicht genommen. Meine Mitarbeit in der christlichen Jugendbewegung ließ in mir den Wunsch aufkommen, meine Lebensarbeit der Jugendbewegung zu widmen. Ein Hinweis auf mein Religionsbekenntnis ist mir erwünscht.“ (In: Schularchiv)

Das Klassengutachten der Lehrer dürfte eine richtige Einschätzung des Fahrschülers sein, der schon in der Schule als eigenständige Person mit besonderen religiösen und literarischen Interessen erkannt worden ist. In der Lehrerbeurteilung wie im eigenen Lebenslauf spielt nun seine Zugehörigkeit zur christlichen bündischen Bewegung in der Form der Christlichen Pfadfinderschaft (CP) eine besondere Rolle.

Das Abiturzeugnis bestätigte seine besonderen Interessen. Gut hat er in Religion, Deutsch (in der mündlichen Prüfung sogar ein sehr gut) sowie in Musik und Kunstunterricht. In Leibesübungen wird ihm ein sehr gut gegeben. Alle übrigen Fächer verzeichnen ein befriedigend. Bei der Würdigung dieses Abiturs, das so erfolgreich absolviert worden ist, darf nicht übersehen werden, dass es ein kleiner Triumph von Charakterstärke und Willensfestigkeit gewesen ist, sich unter seinen Lebensbedingungen die Voraussetzungen für ein Studium zu erarbeiten.

Beginn des Studiums der Evangelischen Theologie (1930 –1935)

Vorgesehen war der Beginn des Studiums in Münster im Sommersemester 1930, aber aus finanziellen Gründen wurde daraus nichts. Aber der angehende Student nutzte die Zeit, um sich im Selbststudium mit Hilfe von Ortspfarrern die noch fehlenden Eingangsbedingungen zum Theologiestudium zu erarbeiten: am 2. März 1931 bestand er das Hebraicum und am 14. April 1931 das Graecum. Das war wieder eine intellektuelle und willensmäßige Leistung. Beide Prüfungen bestand er in Münster. Hier hatte er inzwischen im Wintersemester 1930/31 sein Studium begonnen. Die folgenden Semester (SS 1931, WS 1931/1932 und SS 1932) studierte er in Münster, um dann im WS 1932/1933 und SS 1933 nach Tübingen zu gehen, um im WS 1933/1934, im SS 1934 und im WS 1934/1935 an der Heimatuniversität Münster sein Studium zu beenden.

In einem Lebenslauf vom 22. 8. 1934 schrieb er:

„Meine bisherige theologische Entwicklung sei kurz angedeutet: in den ersten Semestern hat der wissenschaftliche Ausbildungsgang mir ernste Schwierigkeiten bereitet. Das Erbe meines frommen Elternhauses und die Zeit der Vereinstätigkeit machten sich in einem Widerstreben gegen die wissenschaftliche Behandlung kirchlicher Dinge bemerkbar. Durch Professor Schmitz lernte ich die Berechtigung theologischer Arbeit als Wissenschaft im Raum der Kirche begreifen und bejahen. Meine ernsthafte theologische Arbeit begann erst mit dem 4. Semester. Von Bedeutung für die Stellung zur Theologie wurde auch mein Wechsel von der vereinsmäßig betriebenen zur bündisch geformten kirchlichen Jugendarbeit. Die Einordnung der Bibelarbeit in den Zusammenhang des bündisch-pfadfinderisch gestalteten jungenhaften Lebens lockerte die Einseitigkeit vereinsmäßiger Frömmigkeit und brachte den lebendigen Zusammenhang aller Lebensäußerungen und ihre Einheit in der biblischen Bewertung. Von daher bekam auch die Theologie ihre Bedeutung für mich. Gefördert wurde diese Entwicklung durch Schlatter. Die Dogmatik von Piper und auch Heim blieben mir wegen ihrer philosophisch-spekulativen Gestaltung fremd.“ (In: Landeskirchliches Archiv)

Der junge Student, geprägt durch Teilnahme am traditionell kirchlichen Gemeindeleben und zum Theologiestudium motiviert durch aktive Teilnahme am religiös-pädagogischen Leben in einer bündisch orientierten evangelischen Pfadfinderschaft, kam in eine akademische Welt, die ihm zutiefst fremd war. Er wollte sich vorbereiten lassen auf praktische Jugend- und Gemeindearbeit und wurde stattdessen mit wissenschaftlichen Methoden der Textauslegung alt- und neutestamentlicher Schriften im Sinne der historisch-kritischen Forschung traktiert. Das Sammeln exegetischer Kenntnisse hatte den Vorrang vor der Aneignung von lebensnahen und praktischen Erkenntnissen. Die Bekenntnisse der Kirche rückten an den Rand des wissenschaftlich-theologischen Betriebs. Philologie dominierte vor persönlicher und gemeinsamer Spiritualität. Nicht alle damaligen Professoren konnten das Fremdartige des Theologiestudiums für viele engagierte junge Menschen verstehen. Den Sinn theologischer Kleinarbeit als notwendige Voraussetzung verantwortlicher Lehre und Verkündigung hat Schmidt vor allem Otto Schmitz (1883–1957) eröffnet. Dieser war Neutestamentler mit starker kirchlicher Verankerung. Ähnlich bedeutsam unter den Universitätslehrern war für ihn Wilhelm Stählin, in Münster von 1925–1946 Prof. für Praktische Theologie. Er kam aus der Jugendbewegung und war Bundesleiter des evangelischen „Bundes Deutscher Jugendvereine“. Er war ein bekannter Interpret jugendbewegter Theorien und Praktiken. Innerkirchlich ging es ihm um geistliche und liturgische Erneuerung der Kirche, er war führendes Mitglied im Berneuchener Kreis und in der Michaelsbruderschaft. Diese beiden Professoren wurden später Mitglieder der Bekennenden Kirche. Der junge Schmidt stand in vielen Positionen den Berneuchenern und der Michaelsbruderschaft sehr nahe, aber ist nie ihr Mitglied geworden. Sie waren ihm in vielem zu akademisch und zu exklusiv gegenüber Christen aus anderen Schichten. Sie betrieben keine Jugendarbeit mit Handwerkern und Arbeitern. Er hielt seine Pfadfinderschaft als eine Erziehungs- und Erlebnisgemeinschaft von Jugendlichen mit verschiedenen Herkünften auf dem Weg zur Mitverantwortung in Wirtschaft, Gesellschaft, Staat und Kirche. Hier sah er seine ureigene Aufgabe.

Jugendarbeit in der Christlichen Pfadfinderschaft (1929–1937)

Schmidt hatte in seinem Lebenslauf geschrieben, dass er 1929 innerhalb des Lübbecker Jungmännervereins eine Gruppe der CP gegründet habe und 4 Jahre ihr Führer gewesen sei. Von Januar 1932 bis Oktober 1933 war er zudem Gauführer des Gaues Minden-Ravensberg und Lippe. Die Mitgliedschaft in der bündischen christlichen Jugendbewegung in der Form der Christlichen Pfadfinderschaft bedeutete für den Schüler Schmidt eine Hinwendung zu einer besonderen Prägung des Denkens und Lebens. Verpflichtend wurden für ihn die „Grundsätze der Christlichen Pfadfinderschaft“, die aus dem Jahre 1921 stammten. Sie enthalten die Programmatik für ein selbständiges Jungenleben in pfadfinderischer Disziplin und christlicher Bindung:

„Wir wollen mit allen Kräften danach streben, Christen der Tat zu werden, an Gott gebunden, dem Nächsten zum Dienst.

Wir wollen Gottes Willen aus der Bibel kennen lernen und alles treulich benutzen, was uns in dieser Erkenntnis fördern kann.

Wir wollen mit allen Brüdern im christlichen Jugendwerk treue Kameradschaft halten.

Wir wollen uns üben in allen Fertigkeiten, die Leib und Geist fördern und dadurch allzeit bereit sein, unsern Mitmenschen zu helfen.

Wir wollen in freigewählter Zucht uns verbinden, unseren Führern gehorchen, treu zueinander halten und überall daran denken, dass wir Christliche Pfadfinder sind.

Wir wollen streben, mit Gottes Hilfe Herr über uns selbst zu werden, in höflichem, ritterlichem, fröhlichem Wesen unsere Freude suchen, in Gedanken, Wort und Tat alles Unreine meiden.

Wir wollen uns helfen, über schlechte Launen und Gewohnheiten, über alle Trägheit und Unwahrhaftigkeit hinwegzukommen.

Wir wollen lernen, auch Andersdenkende zu verstehen und Lieblosigkeit und Ungerechtigkeit in uns und um uns zu bekämpfen.

Wir wollen lernen, über alle Unterschiede des Lebens hinweg den wahren Wert des Menschen zu erkennen und uns von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Vorurteilen frei zu machen.

Wir wollen Tiere und Pflanzen liebevoll betrachten und verstehen lernen und aller Rohheit mannhaft entgegentreten.

Wir wollen die Liebe zu Heimat und Volkstum pflegen, von allem volksverhetzenden Treiben uns fernhalten und danach trachten, treue, tatbereite Bürger unseres Landes zu werden.

Wir wollen Frohsinn uns bewahren und Sonne und Liebe auch um uns her verbreiten.

Wir wollen mitwirken im Jugendkampf gegen Schmutz und Schund, gegen Volkslaster und Unzucht. Wir wollen darum bei allen unseren Veranstaltungen uns des Alkohols und Rauchens enthalten und unermüdlich aufklären helfen über die volksverwüstenden Gefahren von Alkohol und Nikotin, mit dem Ziel, möglichst Viele zum bewussten Kampf gegen diese Volkslaster zu führen.

Wir wollen für den Gedanken des christlichen Pfadfindertums unter der Jugend um uns her unermüdlich werben.

Wir wollen das Pfadfinderkreuz tragen als ein Zeichen der Verbundenheit, als Mahner zu treuem Wandel, als Bekenntnis zu unserem Herrn.“

Es ist ein durch und durch jugendpädagogisches Programm, das zum Ziel ein verantwortliches Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft wie mit der Natur hat. Dieses Leben muss zielgerichtet eingeübt werden. Es ist ein Konzept, das Selbstverantwortung und Mitverantwortung verbindet und verschränkt.

Ein junger Autor in der NS-Zeit

Es war für den Jungen- und Männerbund der CP selbstverständlich, sich mit der politischen und weltanschaulichen Situation nach der Machtübergabe an den „Volks- und Reichskanzler“ Hitler auseinander zu setzen und Stellung zu beziehen. Der junge Theologiestudent in Tübingen schrieb im Mai 1933 einen Rundbrief „An die Stammes- und Siedlungsführer“ seines Gaues:

„Kameraden!

Es ist wohl kaum notwendig, Euch etwas über den Weg des Bundes in den gegenwärtigen Tagen zu sagen; der Rundbrief des Bundesführers im Anschluss an das Bundesosterntreffen ist ganz eindeutig und besagt, dass die Arbeit in unseren Stämmen und Siedlungen in gleicher Weise wie sonst getan werden soll. Auch der Reichsführer hat im Pfad eindeutig gesprochen. Ich hoffe, dass aus den Grundforderungen überall die richtigen Entscheidungen in den bewegten Tages des Geburtstages unseres Reichskanzlers und des Tages der nationalen Arbeit gefunden worden sind. Das ist nicht sehr leicht gewesen und mancher ist nicht den zweiseitigen Forderungen gerecht geworden. Wir müssen wissen: Alles, was von der Reichsregierung ausgeht, ist Sache des Staates und des Volkes. In solchen Fällen ist es selbstverständlich, dass wir marschieren. Und da sollte uns niemand an innerer Freudigkeit und äußerer Zucht übertreffen. Es ist uns Geschenk, Tage großen nationalen Geschehens zu erleben und wir dürfen und sollen uns willig von den Kräften tragen und heben lassen, die jetzt frei werden. Wir sollen selbst die Kräfte nationalen Wollens in uns regen und mitschwingen in der Welle des Volkwerdens, die durch unser Volk geht. Wir bekennen uns nicht nur zu unserm Volk, das haben wir stets getan und braucht nicht betont zu werden. Wir Christlichen Pfadfinder bekennen uns auch zum Staat der nationalen Revolution. Weil wir glauben, dass Gott uns durch diese Zeit und ihre Führer zu neuer Arbeit gerufen hat, können wir nicht anders als ja zu sagen zu der von Adolf Hitler geführten Regierung. Und wir wären keine Christlichen Pfadfinder, wenn auf dieses Ja-sagen nicht der freudige Wille zur aufbauenden Tat Platz griffe.

Mancher von uns hätte sich in dieser Zeit gewiss gern zu denen geordnet, die als die braunen Soldaten Adolf Hitlers die große Wendung vorbereitet und ermöglicht haben. Es muss anerkannt werden, dass die Entscheidung nicht durch Diskussion mit dem Ziel der politischen Überzeugung gefallen ist, sondern die, die sich die Straße erobert haben in einer Zeit, als es lebensgefährlich war, wenn man national dachte, die haben die kommunistische Gewalt mit der Faust niedergezwungen. Das empfinden wir alle. Und darum möchte so mancher gern dabei sein. Und doch ist es nicht möglich, dass unsere Späher und Kreuzpfadfinder Parteimitglieder und S.A. Leute werden. Nicht, weil wir etwa zu schade dafür wären. Aber deshalb weil die Gaben und Aufgaben verschieden sind. Mancher unserer Älteren, der bei uns in den Sippen wertvolle Erziehungsarbeit tun kann, wird im S.A. Sturm nur eine Nummer sein. Das liegt in der Natur der Dinge. Es ist unmöglich, dass in der S.A. die Erziehungsarbeit geleistet werden kann, die bei uns getan wird. S.A. will Wehrertüchtigung, wir wollen wirken für Leib, Seele und Geist. Was wir tun, kann die S.A. nicht tun. Was die S.A. tut, können wir nicht tun. Beides ist notwendig. Darum soll beides getan werden, aber von denen, die dazu berufen sind. Darum gilt nach wie vor: Keiner unserer Leute kann aktiv in der N.S.D.A.P. stehen. Kreuz und Lilie schließen die Parteizugehörigkeit aus. Es gilt auch den notwendigen Abstand zu halten. Bei großen und nationalen Veranstaltungen treten wir als Christliche Pfadfinder auf. Hitlergruß und Horst-Wessel-Lied sind Parteirechte und gebühren uns nicht. Ich bitt Euch dringend, diese Dinge zu durchdenken und dann recht zu handeln!…

Es ist von der Hitlerjugend wiederholt versucht worden, zwecks „Gleichschaltung“ die Auflösung unserer Stämme zu erwirken. Weist solche Anliegen entschieden zurück! Wir haben mit den Unterführern nichts zu tun! Lasst Euch auch keine Haussuchungen von solchen Organen gefallen, die nicht polizeiliche Vollmacht haben. Wir wehren uns entschieden gegen Eingriffe von Unterführern, die nicht im Sinne ihrer Reichsführung handeln!“

Schmidt berichtet dann darüber, dass die CP-Hochschulgruppe in Tübingen an Wehrsportübungen teilnehmen und deshalb S.A.-Dienst machen musste. Das bedeutete aber nicht, offizielles Mitglied in der SA zu werden. Und dann: „Nach wie vor halte ich daran fest, dass keiner unserer Mannen und Jungmannen aktiver Nationalsozialist sein kann, ohne sich dadurch aus dem Bund auszuschließen.“ (Archiv Kassel)

Ja zum neuen System des Führerstaates, Ja zur Mitarbeit im neuen Staat und Ja zum staatlich verordneten Wehrdienst – das war in den ersten Monaten nach der Machtübergabe breiter Konsens in der CP und in der Evangelischen Jugend. Auf der anderen Seite aber Betonung der selbständigen Arbeit evangelischer und bündischer Erziehungsarbeit – das war ein Nein zur Gleichschaltung der Jugendarbeit mit den Jugendorganisationen der NSDAP. Seinen Auftrag zur christlichen Erziehung im Rahmen der evangelischen Kirche will man sich nicht nehmen lassen. Im Sinne einer klaren Unterscheidung von Staat und Kirche schließen sich Mitgliedschaft in der Christlichen Pfadfinderschaft und in der Partei und ihren Organisationen aus. Hakenkreuz und Lilie schließen sich aus. Man fragt sich: wer hat das in dieser Eindeutigkeit im Mai 1933 sonst noch gesagt? Hier kündigt sich schon ein Grundzug des Denkens und Handelns des späteren Vikars und Pfarrers an: er sagt ein vom nationalen Denken getragenes Ja zum Führerstaat und gleichzeitig fordert er die Autonomie der kirchlichen Jugendarbeit in diesem Staat. Seine persönliche Leidenschaft ist die Sache der Kirche, die keiner Befehlsgewalt des Staates unterliegen kann. Es ist deshalb konsequent, wenn er in der Bundeszeitschrift „Auf neuem Pfad“ 1934 einen ausführlichen Reflexionsartikel über „Staat und Kirche“ schreibt:

Er stimmt eingangs der neuen „Volkwerdung“ und „Staatswerdung“ zu, versucht dann eine systematische Aufarbeitung dieses Grundproblems nach dem 31. Januar 1933. Dieser Artikel ist eine vertiefende Fortsetzung dessen, was er in seinem Gaubrief gesagt hatte. Er charakterisiert das Dritte Reich als „organisch gewachsene politische Größe, es ist das politisierte deutsche Volk.“ (S. 186)

Sein Staat will totaler Staat sein:

Er will das gesamte öffentliche Leben und private Leben überwachen und regeln.

Es gibt keine Pressefreiheit mehr, kein Versammlungsrecht, keine Freiheit von Kunst und Wissenschaft.

Das Privateigentum ist nicht unbedingt gesichert.

Das persönliche Leben unterliegt dem Zugriff des Staates.

Durch die Arbeitsdienstpflicht macht der Staat seinen Anspruch auf die junge Mannschaft geltend.

Das Familienleben steht unter der Aufsicht des Staates, er bestimmt, wer heiraten und sich vermehren darf.

Erziehung ist ein Vorrecht des Staates.

Auch gegenüber der Kirche stellt der Staat Forderungen.

Das Fazit: Der totale Staat gestaltet tatsächlich und sehr konkret die Totalität des individuellen und des gemeinschaftlichen Lebens gemäß der Kriterien, die er sich auf dem Grund seiner Weltanschauung und seiner politischen Ziele setzt. Mit diesem totalen Staat setzt sich nun der 23-jährige Student auseinander. Die erste Aussage:

„Wir haben uns als Christen nicht für oder gegen den totalen Staat zu entscheiden. Wir werden Front machen gegen ihn, wenn er die Verkündigung hindert. Wir werden ihn freudig bejahen, wenn er sich beschränkt auf sein Gebiet staatlicher Wirksamkeit und der Botschaft des reinen Evangeliums ungehindert Raum lässt.“

Schmidt interessiert vorrangig, wie sich der totale Staat zur Verkündigungsaufgabe der Kirche verhält. Diese Konzentration auf das Staat-Kirche-Verhältnis bedeutet aber die Ausklammerung der Schicksale der von den Ausgrenzungs- und Unterdrückungsmechanismen betroffenen Bürger. Die bürgerlichen individuellen Freiheitsrechte, vor allem die Gewissens- und Glaubensfreiheit, werden randständig durch die zentrale Frage des Verhältnisses des totalen Staates zur Institution der Kirche. In diesen Monaten der Anfangszeit des NS-System drängt der Staat auf eine Neuordnung der Kirche. Dazu Schmidt: „Es ist selbstverständlich, dass die Kirche als eine innerstaatliche Größe unter den Staat geordnet wird. Der Staat hat ein Recht darauf, dass die Kirche nicht gegen den Staat arbeitet… Der Staat kann entscheidend mitreden, wenn Verfassung und Ordnung der Kirche zu ordnen sind.“

Wichtiger aber als die staatskirchenrechtliche Ordnung ist ihm eine andere Größe: die Gemeinde: „Wo Gottes Wort gehört wird, wo Gottes Wille geschieht, da ist Gemeinde. Gemeinde ist Leben, Kraft, Wirkung, ist Leben in Gott.“

Und hier gilt: „Die Gemeinde als Schar der Gotthörigen ist dem Staat entzogen… Darum findet der Staat an der Gemeinde seine einzige Grenze. Die Totalität des Staates wird nur durch Gott durchbrochen. Wo Gott wirkt in seiner Gemeinde und in seiner Kirche, da wo die Gemeinde ist, hört der Staat auf. Wo Menschen auf Gott hören, gehorchen sie auch dem Staat. Aber sie gehorchen Gott und besonders dann, wenn Gott gegen den Staat ist. Gemeinde ist dort, wo der Staat nicht ist.… Gemeinde ist auch dann noch, wenn alle Staaten längst nicht mehr sind. Gemeinde ist auch dann noch, wenn das Dritte Reich längst vergangen ist.“

Die Gemeinde, die die göttliche Wahrheit verkündigt, ist berufen, sie gegenüber dem Staat zu verkündigen: „Die Kirche verkündigt das ewige Wort in einem vergänglichen Staat. Darum hat sie sich freizuhalten von staatlichen Bindungen und hat Abstand zu halten von dem Vergänglichen. Die Kirche als Organisation steht im Schutz des Staates, darum leistet sie ihm in freier Weise den Dienst an den Gliedern, den der Staat nicht leisten kann. Die Kirche als Gemeinde steht in Gottes Schutz, darum wagt sie das Wort der Wahrheit und erfüllt ihre Aufgabe.“

Kirche als Gemeinde, Gemeinde als Kirche wird das Thema. (Die folgenden Seiten sind eine gekürzte Übernahme aus dem Buch des Autors „Kreuz und Hakenkreuz“, S. 137–142.)

Der eigentliche Raum, in dem Kirche sich ereignet, ist die Gemeinde. Gemeinde ist staatsfrei, sie ist die Grenze des Staates. Hier gelten nicht staatliche Erwartungen und Ansprüche, nur die Wahrheit des verkündigten Wortes. Die Inhalte der Predigt und der Gebete in der Gemeinde wie die Feier des gemeindlichen Gottesdienstes unterliegen allein der geistlichen und theologischen Verantwortung der in der Gemeinde Verantwortlichen. Staat und Kirchenbehörden mögen ihre Verfassungen ausarbeiten, sie sind in jedem Fall in erster Linie geleitet von dem Prinzip der Staatsräson auf der einen und des Anpassungsinteresses von kirchlichen Behörden auf der anderen Seite. Schmidt musste sehen, dass die Neuordnung der Kirche im Juli 1933 nicht von den Gemeinden ausgegangen war, nicht das Ergebnis theologischer und ekklesiologischer Neuorientierung war, sondern sich entlang von kirchenpolitischen Machtinteressen des Staates und von institutionellen Überlebensstrategien von Kirchenbeamten entwickelt hatte. Die empirische Kirche hatte einen gewaltigen Überbau mit großen Behördenapparaten und entsprechend begrenzten Kontakten zu lebendigen Gemeinden vor Ort. Viele Studenten und junge Pfarrer hatten deshalb ein großes Unbehagen mit der Kirchenreform von Staats wegen. Die Machtfülle des Reichsbischofs und seiner DC-Getreuen hatte der Kirche die letzten presbyterial-synodalen Elemente genommen zugunsten einer „Führerkirche“ mit einem „Reichsbischof“ an der Spitze und mit Bischöfen, die sich „Kirchenführer“ nannten.

Dass eine solche Stimme wie von Schmidt in „Auf neuem Pfad“ (Zeitschrift der CP) vernommen werden konnte, zeigt wieder, dass sich hinter der immer wieder behaupteten Staats- und Reichstreue ein kritisches Potential bei der Frage des Kircheseins der Kirche in der Gemeinde ansammelte.

Für den jungen Theologen Schmidt hat die Kirche in der Vergangenheit versagt, aber auch in dem revolutionär-nationalen Geschehen ist sie eine „belanglose Angelegenheit“ geblieben: „Die charakterlose Schwäche dem Weimarer Staat gegenüber und die kriecherische Haltung dem neuen Staat gegenüber zeigen in bedenklicher Deutlichkeit, wie wenig unsere Kirchen sich als Kirchen wussten, mit göttlichen Vollmachten ausgerüstet und unter Gottes Schutz gestellt. ,Nationale‘ Predigten, politische Symbole an den Gotteshäusern, allerlei Huldigungstelegramme, die eifrig übermäßige Betonung des ‚national‘ zeigen, wie wenig die ewige Wahrheit gilt und wie wenig der Abstand von dem wechselnden und zeitbedingtem Geschehen inne gehalten werde… und die nervöse Hast, in der alles geschieht, verrät zu deutlich, dass auch die Kirche im Zeitalter der Gleichschaltung lebt.“

Das sind Sätze, die es bisher im „Pfad“ nicht gegeben hatte. Weder die Kirche im Weimarer noch im neuen Staat hat sich als Kirche gezeigt, die aus eigener innerer Vollmacht geredet hätte. Schmidt hatte sehen und davon hören müssen, was alles im Raum der Kirche inszeniert worden war: Dankgottesdienste für die Wende, SA- und Stahlhelmgottesdienste, Massentrauungen von SA-Leuten und Feldgottesdienste für die nationalen Verbände. Hinzu kam, dass Kirchenleitungen, Kirchenzeitungen und evangelische Verbände in Fülle geliefert haben: Dankadressen mit Schwüren ewiger Gefolgschaft und Hymnen auf Hitler als den neuen Luther. Von Kirchtürmen flatterten Kirchenfahnen und Hakenkreuzfahnen. Auf Altären standen Hitlerbilder und um sie herum SA-Leute mit Sturmriemen, Sturmgepäck und Fahnen.

Der Theologiestudent Schmidt kann sich nur wundern, wie seine Kirche jede Distanz zum Zeitgeschehen aufgibt. Für ihn ist das eine Form der Selbstgleichschaltung der Kirche. Denn niemand hatte sie bis dahin zu dieser Identifikation mit dem neuen Staat und seiner Partei gezwungen. Auf diesem Hintergrund wird ihm klar geworden sein, dass allein die Gemeinden mit ihrer Bindung an Schrift und Bekenntnis sich dem Sog des verkehrten Verhaltens von Kirchenoberen entziehen können. Die vom Wort Gottes lebende Gemeinde wird für ihn die Grenze des Staates.

Misstrauen hat er gegenüber religiösern Gefühlen. Gefordert ist nüchterner Gehorsam. Seine Unterscheidungen formuliert Schmidt in klarer Sprache: „Staat ist Macht, Kirche ist Liebe“, und:

„Kirche bedeutet Abgrenzung. Ins Volk wird man hineingeboren. In den Staat wird man hineingezwungen. Zur Kirche gehört man nach eigener freier Entscheidung…. Es ist eine bittere Erfahrung, dass Volk und Gemeinde sich nicht decken; so decken Staat und Kirche sich auch nicht. Schon aus dem Grunde, mehr aber noch aus der wesensmäßig verschiedenen Bestimmung ist die fein säuberliche Trennung von Staat und Kirche gefordert. Und das sollte uns, die wir von Luther her kommen, die Grundlage des politischen Denkens und aller Aufbauarbeit an der Kirche sein.“

Es zeigt sich bei diesem jungen Autor, dass die lutherische Unterscheidungslehre eine Hilfe ist, die Unterschiedlichkeit der Aufgaben von Staat und Kirche zu sehen und auch entsprechend in eine staatskirchenrechtliche Ordnung einzubringen. Die bewussten Christen haben ihre Aufgaben in „beiden Reichen“, aber in der Kirche bildet sich im Hören auf Gesetz und Evangelium ihr Gewissen und entwickeln sie die Kräfte, die dann für den Staat segensreich sein können. Die Menschwerdung des Christen geschieht in der Kirche, aber Mensch sein muss er auch im Staat. In der Person des Einzelnen und seinem Gewissen begegnen sich dann Kirche und Staat.

Man beachte diese theologische Denkfigur: für die Menschwerdung des Menschen hat die Kirche die absolute Priorität. Durch sie und in ihr entscheidet sich, wer ich bin und wie ich mich rüste, dann die Aufgaben in der Welt zu übernehmen. So sehr der Staat seine ihm zugeordneten Aufgaben hat, er selbst kann nicht die Gewissen bilden und formen. Das wäre seine Grenzüberschreitung. Es ist die Aufgabe der Kirche, den Staat bei seiner Weltlichkeit zu behaften und ihn vor Überschritten in einen Weltanschauungsstaat mit religionsähnlichen Ansprüchen an den Bürger zu warnen. Es kann bei diesem Denken in klaren Unterscheidungen der beiden Ordnungen Gottes deutlich werden, dass durch diese Fundamentalunterscheidungen die Kirche die Freiheit bekommt, ihr Wächteramt gegenüber dem staatlichen Handeln wahrzunehmen. Jede Vermischung von Staat und Kirche zwingt die Kirche zu politischen Rücksichtnahmen und macht sie dadurch unfrei, ihr geistliches und moralisches Amt in eigener Verantwortung einzubringen.

Beim Lesen und Durchdenken eines solchen Textes eines jungen Christen kann es deutlich werden, wie abgrundtief enttäuscht viele aus der jungen Mannschaft über das Verhalten der Mehrzahl ihrer Kirchenoberen gewesen sein müssen. Diesen ging es überwiegend nicht um das Kirchesein der Kirche, sondern vorrangig um die Gestaltung ihrer Kombattantenschaft mit dem neuen Staat. Ihn zu unterstützen entsprang nicht einer theologischen Neubesinnung, sondern der politischen Zustimmung zur Zerschlagung des Liberalismus, der Demokratie und des neuzeitlichen Pluralismus im Denken und Leben der Menschen. Die Kirchenpolitiker waren dem Staat dankbar, dass er der Kirche einen neuen Raum für ihre „Volksmission“ geben wollte. Sie hofften, dass die „nationale Revolution“ den Weg frei gemacht habe für die Renaissance einer deutschen Kirche im Dritten Reich.

Schmidt und andere durchschauten, dass dieser religiöse Aufbruch nicht aus dem inneren Leben der Kirche heraus kam, also nicht echte Mission war, sondern hier nur von politischen Kräften eine günstige Situation geschaffen worden war, die es auszunutzen galt. Es wurde die Stunde der Kirchenpolitiker, nicht der an Schrift und Bekenntnis gebundenen Theologen, Missionare, Gemeindeglieder und kirchlichen Mitarbeiter.

Nur wenige Theologen haben in der Anfangszeit des Dritten Reiches so klar gedacht und so verständlich formuliert wie dieser Theologiestudent.

Auf dem Wege zum 1. Examen (1934–1935)

Seit 1933 hatte sich die kirchliche Lage in Westfalen völlig verändert. Am 16. März 1934 hatte die Erste Westfälische Bekenntnissynode in Dortmund stattgefunden. Sie erklärte sich zur „kirchlich rechtmäßigen Synode der Provinz Westfalen“. An der Spitze stand Präses Karl Koch (1876 –1951). Gewählt wurde ein Bruderrat, zu dem unter anderen die Pfarrer Karl Lücking (1893–1976), Martin Heilmann (1893–1979) und Ludwig Steil (1900 –1945) gehörten. Dem Konsistorium in Münster – so heißt es in einer Erklärung – „fehlt in seiner jetzigen Zusammensetzung das für eine kirchliche Behörde erforderliche Vertrauen.“ Das ging gegen den DC-Bischof Bruno Adler (1896 –1954) und die neuen konsistorialen Referenten aus seinen Reihen. Schon im August 1934 bildete der Bekennende Bruderrat ein eigenes Prüfungsamt, für das auch Prof. Schmitz vorgesehen war. Dieser aber wurde schon im SS 1934 auf Grund des Berufsbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt.

Diese nur kurz geschilderte Situation existierte, als der Student Schmidt sich in einem Brief vom 1. August 1935 an Präses Koch wandte:

„Hochverehrter Herr Präses! Da ich die Absicht habe, meine 1. theologische Prüfung vor den Beauftragten der Westfälischen Bekenntnissynode abzulegen, möchte ich Sie bitten, mir zur notwendigen Zeit (?) die Aufforderung zur Examensmeldung mit den erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen. Ich habe soeben meine 8 Semester beendet, komme also für den Termin Frühjahr 1935 in Frage. Mit vorzüglicher Hochachtung!“

Schmidt hatte zuvor am 18. Juli an die Leitung des Bruderrates geschrieben: „Ich unterstelle mich der Leitung des Bruderrates der Westfälischen Bekenntnissynode als meiner rechtmäßigen kirchlichen Behörde.“

Ludwig Steil antwortete unter dem 8. August 1934:

„Lieber Herr Schmidt! Auf Ihr Schreiben an Herrn Präses D. Koch teile ich Ihnen folgendes mit: Wir halten uns in Bezug auf die theologischen Prüfungen an das Gesetz über die Vorbildung der Geistlichen von 1927–1928. Zur Meldung zum Frühjahrsexamen 1935 haben Sie umgehend bei Herr Präses D. Koch einzureichen: eine Bewerbung um Zulassung zur Prüfung, einen Lebenslauf und Zeugnisabschriften. Die Themen der Arbeiten gehen Ihnen dann bis zum 15. Oktober zu. Für die Arbeiten bekommen Sie 3 Monate Zeit. Mit den besten Wünschen Ihr. L. Steil, Pfr.“

Der Lübbecker Ortspfarrer Ernst Güse schickte unter dem 1. September 1934 der Prüfungskommission ein „pfarramtliches Zeugnis“:

„Der stud. theol. W. Schmidt ist mir von seiner frühesten Jugend an gut bekannt. Er stammt aus einem christlichen Hause und ist von seinen Eltern christlich erzogen. Schon früh ist der Gedanke in ihm lebendig geworden, Theologie zu studieren. An unsern Gottesdiensten und an der Feier des heiligen Abendmahls hat er immer teilgenommen. In seiner Lebensführung war er, soweit mir bekannt, stets einwandfrei. Mit besonderem Eifer hat er sich schon als Gymnasiast an der christlichen Jugendarbeit beteiligt und auf die jungen Menschen einen starken segensreichen Einfluss gehabt. Wenn er als Student in den Ferien zu Hause war, stellte er sich zur Mithilfe im Kindergottesdienst zur Verfügung….“

Am 8. Oktober 1934 schickte ihm der Pfarrer Karl Lücking die Zulassung und die Themen der drei schriftlichen Prüfungen zu:

1. Das Gewissen im Neuen Testament

2. Predigt: Matth. 20, 1–16

3. Katechese: 1. Gebot (mit Luthers Erklärung)

Am 29. März und 18. April 1935 wurden ihm die Termine zur Prüfung vom 2. – 4. Mai 1935 mitgeteilt. Die Klausurarbeiten sollten am 2. Mai geschrieben werden. Und es hieß: „Vor Beginn der Klausur ist die Prüfungsgebühr von 50 RM an den die Aufsicht führenden Beamten des Konsistoriums gegen Empfangsschein zu entrichten.“

Mitgeschickt wurde dem Kandidaten eine auf drei Seiten eng geschriebene Anweisung zur Vorbereitung auf das Pfarramt. Da hieß es eingangs:

„1. Die Zeit der praktischen Vorbildung soll dem Kandidaten zur Vertiefung in Gottes Wort, zur Pflege seines inneren Lebens und zur lebendigen Erfassung der kirchlichen Aufgaben dienen

.

2. Tägliches Lesen der Bibel zur eigenen Förderung, täglich Gebetsgemeinschaft mit Gott, regelmäßige Teilnahme am Gottesdienst der Gemeinde und der Feier des Heiligem Abendmahls muss dem Kandidaten ebenso Pflicht wie Bedürfnis sein

.

In seiner ganzen Lebensgestaltung hat er sich vor und in der Gemeinde als untadelig zu erweisen (Tit 1, 7–8)

Im geselligen Verkehr sind die Gebote christlicher Sittlichkeit und die Grenzen guter Sitte zu wahren und Orte und Gesellschaften streng zu meiden, wo diese Grenzen überschritten werden. Auf Gesundhaltung des Körpers und auf Umgangsformen ist ebenso wie auf Angemessenheit der Kleidung zu achten.

Bei Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte hat bereits der Kandidat die Rücksichten zu nehmen, die sich aus der für das Pfarramt notwendigen Vertrauensstellung zu allen Gliedern der Gemeinde ergeben.

3. Der Kandidat hat dass gesamte Neue Testament nebst ausgewählten Abschnitten des Alten Testaments in der Ursprache kursorisch zu lesen und einige Schriften mit wissenschaftlichen Kommentaren durchzuarbeiten; dabei sind im Alten Testament die Eisenacher Lektionen zu berücksichtigen

.

4. Mit den im Vorspruch zur kirchlichen Verfassungsurkunde genannten Bekenntnisschriften, mit einer Dogmatik und einer theologischen Ethik hat der Kandidat sich eingehend zu beschäftigen. Er hat sich um eine gegründetes Verständnis der Geistesströmungen der Gegenwart zu bemühen. Den Biographien christlicher Persönlichkeiten ist Beachtung zu schenken

.

5. Auf das Vertrautsein mit Luthers Bibel ist Wert zu legen. Der Kandidat hat sich eine ausgedehnte wortgetreue Kenntnis von Bibelsprüchen anzueignen, vornehmlich solcher, die zur Verwendung im Unterricht und in der Seelsorge geeignet sind. Ebenso sind ganze Gesangbuchlieder wie einzelne Strophen und der Katechismus aus dem Gedächtnis fest einzuprägen….“

Zum Lehrvikariat hieß es einleitend: „Die besondere Aufgabe des Lehrvikariats ist es, dem Kandidaten eine erste Einführung in das kirchliche Gemeindeleben und in die pfarramtliche Tätigkeit zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird er vom Konsistorium einem Geistlichen zugewiesen, dessen Anordnungen sich der Kandidat willig zu fügen hat.“

Der Kandidat hat Gottesdienste, Kindergottesdienste und Bibelstunden zu halten, soll sich am Konfirmandenunterricht beteiligen, soll Amtshandlungen durchführen, hat Kranken- und Gemeindebesuche zu machen, hat Einblick zu nehmen in die Kranken- und Armenpflege, in die Arbeit der Inneren Mission, der weltlichen Wohlfahrtspflege und sich an der kirchlichen Jugendarbeit zu beteiligen. Auch soll er an den Sitzungen der verschiedenen kirchlichen Körperschaften teilnehmen wie die Pfarrkonferenzen und die Kreissynode besuchen. Und über seine ganze Tätigkeit soll er ein Buch führen.

Aber zunächst musste Schmidt das Examen bestehen. Er erreichte die Gesamtzensur „Im ganzen gut“.

Stationen der Vikarsausbildung (1935–1937)

Unter dem 14. Juni 1935 wurde Schmidt durch das Konsistorium dem Pfarrer Enno Hartmann (1891–1964) in Gehlenbeck in der Synode Lübbecke zugewiesen. Der Bruderrat bestätigte am 2. Juli 1935 diese Einweisung, um die er gebeten hatte. Sein zuständiger Superintendent war der Pfarrer Martin Möller (1873 –1941) aus Preußisch Oldendorf. Die Bedingungen des Vikariats waren: freie Unterkunft und Verpflegung im Pfarrhaus und Entrichtung eines „Ausbildungsbeitrags“ von 40 RM im Monat. Letztere brauchte der neue Vikar aber nicht zu entrichten, da er im elterlichen Haus wohnte.

Schmidt ist Vikar vom 22. Juni 1935 – 31. Oktober 1936. Interessant dürfte der Bericht des Vikarsvaters vom 19. Juni 1937 über dessen Lehrvikariatszeit sein:

„Die Tätigkeit des Vikars umfasste während der 1½ Jahre in Gehlenbeck, von den ½ Jahr für Krankheit abzuziehen ist: 12 Gottesdienste, 7 Christenlehren, 1 Passionsandacht, 2 Beerdigungen, 1 Jahr zweistündig in der Woche Katechumenunterricht, wöchentlich Knabenbibelschar, 14-tägig Jungenbi-belstunde, 1 Konvertitenunterricht, vertretungsweise Jungmänner-, Jungmädchen- und Männerbibelstunden, Mitarbeit im Posaunenchor, Teilnahme an Presbytersitzungen, Pfarrkonferenzen, Krankenbesuche, Katechumenbesuche, regelmäßige Mitarbeit in Verwaltungs- und Kirchenbuchsachen.

Daneben hat sich der Vikar sehr eifrig seiner wissenschaftlichen Fortbildung gewidmet, er hat ca. 35 größere und kleinere wissenschaftliche Werke durchgearbeitet aus dem Gebiet der Exegese, Dogmatik, Ethik, Katechese, Kirchen-, Dogmen- und Profangeschichte, Homiletik und Mission, ferner Lebensbeschreibungen. Seine Ausarbeitungen für Predigt, Katechese, Amtshandlungen etc waren bibel- und bekenntnisgemäß, gründlich und gediegen, anfangs etwas trocken, später recht lebendig. Besondere Begabung hat er in der Behandlung der Jugend. Er ist ein Mensch von klaren Begriffen, schneller Auffassung, zartem Wahrheitsempfinden, gutem Takt und einer tief gegründeten Frömmigkeit. Sein gesellschaftliches Auftreten war im Anfang befangen, später frei und von angenehmer Natürlichkeit.

Er war mehr als ein Vikar.“

Nach der Beurteilung seines Vikarsvaters hat er fast alles, was in der Anweisung für die Kandidaten gestanden hat, getan. Der Kontakt zwischen dem Vikarsvater und seinem Vikar scheint sehr eng gewesen zu sein. Die ganze Breite pfarramtlicher Tätigkeit lernte er über das hinaus, was er schon kannte, vertieft kennen. Beachtlich dürfte die Zahl und die Inhalte der gelesenen Bücher und Schriften sein. Eine Eigenart seines Vikars dürfte der Beurteiler auch richtig angedeutet haben: er gehörte zu denen, die eine gewisse Anlaufzeit gebrauchen, um dann ihre Sache gekonnt zur Sprache zu bringen und eine hohe Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln. Jetzt und auch später hat er nie den eitlen Pfau und Blender gespielt.

Während seiner Vikarszeit erhielt Schmidt zum 29. Juli 1936 eine Vorladung zur Vernehmung in „Polizeisachen“ beim Bürgermeister der Stadt Lübbecke, und es folgte zum 4. Juni 1937 eine Vorladung bei der Oberstaatsanwaltschaft in Bielefeld. Leider konnten die Vernehmungsprotokolle nicht gefunden werden. Der Hintergrund war dieser: Schmidt hatte in einer öffentlichen DC-Versammlung scharfe Kritik an dem Hauptredner geübt. Er wurde bei der Gestapo denunziert. Für sie stand eine innerkirchliche Opposition gegen die DC, die sich voll mit dem NS-System identifizierte, in dem Verdacht, insgeheim Opposition gegen den Nationalsozialismus und seinen Staat zu sein. Irgendwelche strafrechtlichen Folgen haben diese Verhöre für Schmidt nicht gehabt.

Am 9. November 1936 überwies der Bruderrat den jungen Vikar für den 15. November „zur weiteren Ausbildung“ an das „Sozialtheologische Seminar“ im Bodelschwinghhaus in Dortmund. Leiter war der Pastor Lic. Lothar Przybylski (1891–1972), der in den zwanziger Jahre als Theologe und Sozialethiker im Verband der Evangelischen Gesellenvereine mitgearbeitet hat. Am 4. März 1937 urteilte er über seinen Seminarteilnehmer:

„Herr Wilhelm Schmidt ist vom 15.11.1936 bis 27.2.1937 im Sammelvikariat zu Dortmund gewesen. Genannter beweist eine geistige und sittliche Reife, die in der Lebensstufe in ihrer Ausprägung selten ist. Die besondere wissenschaftliche Begabung liegt auf dem Gebiet der theologischen Systematik und der biblischen Exegese. Dabei zeigt Herr Schmidt auch die Fähigkeit in der praktischen Arbeit; seine seelsorgerliche Betreuung ist psychologisch und pädagogisch sicher, nüchtern sachlich und frei von jeglichem Enthusiasmus. Seine besondere Neigung geht auf eine pfarramtliche Tätigkeit auf dem Lande.“

Biblische und systematische Theologie, biblische Verkündigung und kirchliche Lehre bilden die Zentren seines theologischen Interesses. Seine Studien auf diesen Gebieten sind nicht getragen von spekulativen Interessen, sondern sind ihm Teil seines kirchenpraktischen Interesses. Die theologische Wissenschaft steht für ihn im Dienst der fundamentalen Aufgaben der Kirche: der textorientierten Predigt und der bekenntnisgebundenen Lehre.

Die Beurteilungen der Person von Schmidt dürften eine Charakter- und Verhaltensbewertung sein, die schon jetzt für die kirchenleitenden Organe offen zu Tage lagen: Nüchternheit und Könnerschaft sind bei ihm verschwistert. Wenn des Kandidaten Absicht gewesen sein soll, in eine Landgemeinde zu gehen, so ist das von seiner bäuerlichen Herkunft her nicht überraschend. Jedenfalls deutet bis jetzt nichts darauf hin, dass er sich mit Fragen und mit den Menschen in einer Industrieregion intensiv beschäftigt und nach den Aufgaben der Kirche in einer Industriestadt gefragt hätte. Dass er später 17 Jahre Pfarrer in der Kohle- und Eisen-Stadt Bochum als Hilfsprediger und als Pfarrer einen unverwechselbaren kirchlichen Dienst tun sollte, sollte ein Bruch in seiner bisherigen Lebenslinie werden. Hier betrat er Neuland.

Noch während seiner Dortmunder Zeit erreichte ihn Ende Dezember 1937 durch den Oberkonsistorialrat Dr. Paul Winckler (1889 –1970) die Absicht des Konsistoriums, sich etwa ab Mitte Januar 1938 für einen Lehrgang im Predigerseminar Soest unter Leitung des Lüdenscheider Pfarrers Dr. Bartelheimer (1903–1967) bereit zu halten. Schmidts Antwort vom 4. Januar 1937 deutet auf den Beginn eines Konfliktes hin, der in der folgenden Zeit eskalieren sollte:

„Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass ich grundsätzlich gern bereit bin, an einem Kursus in Soest teilzunehmen, weil mir die Person des Dr. Bartelheimer die Gewähr dazu gibt, dass bekenntnismäßig gearbeitet werden wird. Nun bin ich aber seit dem 16.11.36 durch Einweisung vom Bruderrat im Sammelvikariat Dortmund und möchte auch den laufenden Kursus nicht verlassen. In einem Gespräch mit P. Stallmann-Dortmund habe ich mich schon bereit erklärt, nach Beendigung des laufenden Kursus, der vielleicht Mitte Februar beendet sein wird, noch an einem vierwöchigen Lehrgang in Soest teilzunehmen. Im März gedenke ich mich zum 2. Examen zu melden. Wenn bis dahin vom Konsistorium eine Prüfungskommission ohne DC. aufgestellt worden ist, habe ich die Absicht, mich beim Konsistorium zu melden, weil mir die Prüfungskommission des Bruderrates nicht den Anforderungen des lutherischen Bekenntnisses genügt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Antwort in Bezug auf Ihre Prüfungskommission zukommen lassen.“

Hier vollzog sich für Schmidt eine kirchenpolitische Weichenstellung. Er selbst verstand sich seit dem Beginn des Kirchenkampfes als Mitglied der Bekennenden Kirche und hatte sich dem Bruderrat der Westfälischen Kirche unterstellt. Ohne die komplizierten kirchenpolitischen Verhältnisse der Jahre von 1934–1937 hier nachzeichnen zu können, stand der examensbereite Vikar vor der Frage, sich vor der Kommission des Bruderrates oder vor einer Kommission des Konsistoriums prüfen zu lassen. Gegenüber der Zusammensetzung der Prüfungskommission des Bruderrates hatte er bekenntnismäßige Vorbehalte. In ihr dominierten die überzeugten Unionsleute, durchsetzt mit reformierten Theologen. Selbstverständlich konnte er die Entwicklung der Unionskirche unter dem Reichsbischof und Landesbischof Ludwig Müller wie die Entwicklung nach seiner Entmachtung nicht akzeptieren. Aber auch gegenüber den theologischen Positionsbestimmungen und ihren kirchenpolitischen Konsequenzen der BK geriet er immer mehr in die Distanz. Mit der Barmer Theologischen Erklärung vom Mai 1934 hatte er von seiner lutherisch-reformatorischen Theologie her seine Schwierigkeiten und Teile der Dahlemer Erklärungen hielt er für sehr problematisch. Bei vielen BK-Vertretern in Westfalen sah er in ihrem berechtigten Widerstand gegen das DC-Regiment und gegen die Reichskirchenregierung Ansätze einer exklusiven Radikalität, die sich nicht nur gegen die DC orientierten Pfarrer und Christen wandte, sondern auch im Sinne eines Entweder-Oder gegen die in der kirchenpolitischen Mitte Stehenden und auch gegen die BK-Mitglieder, die den Dahlemitischen Kurs nicht akzeptieren konnten. Schmidt war auch maßlos enttäuscht von dem autoritären Gehabe und dem militanten kompromisslosen Auftreten vieler BK-Pfarrer. Auch hatte er wenig Verständnis für die ununterbrochenen Machtkämpfe im Konsistorium, die in der Tat nicht frei waren von persönlichen Aufstiegsmotivationen und fein gesponnenen Intrigen.

Viele Erfahrungen und Beobachtungen kamen bei ihm zusammen, dass sich bei ihm angesichts seiner Meldung zum 2. Examen eine Alternative entwickelte, die nicht alltäglich war: da der Bruderrat sein Vertrauen verloren hatte, war er bereit, sich von einer konsistorialen Prüfungskommission unter der Bedingung prüfen zu lassen, dass kein DCer ihr angehöre.

Winckler forderte Schmidt in seinem Antwortbrief vom 7. Januar 1937 auf, nach Soest zu gehen und stellt in Aussicht, dass Präses Koch der Versitzende der Prüfungskommission sein werde.

Schmidt schrieb am 14. Januar 1937 zurück:

„Auf Ihre erneute Anfrage wegen meiner Teilnahme am Seminarlehrgang in Soest möchte ich Ihnen antworten, dass ich noch nicht die Absicht habe, den laufenden Lehrgang im Bodelschwinghhaus Dortmund zu verlassen. Durch eine eingehende Rücksprache mit Herrn Pfarrer Lücking habe ich die gegründete Hoffnung gewonnen, dass es bald zu einer Klärung zwischen dem Konsistorium und dem Bruderrat kommen wird, so dass ich zur Zeit nichts unternehmen möchte, was als eine Stellungnahme gegen den Bruderrat erscheinen könnte. Ich möchte, weil ich so lange und treu zur Bekennenden Kirche gestanden habe, nun nicht kurz vor einer zu hoffenden Einigung einen Bruch mit dem Bruderrat herbeiführen, so gern ich auch bereit bin, mich den Bemühungen des Konsistoriums um die Neuordnung Westfalens zur Verfügung zu stellen.“

Es wird deutlich, dass Schmidt der Aufforderung des Konsistoriums, von Dortmund nach Soest zu wechseln, als eine Desavouierung des Bruderrates, der ihn ja nach Dortmund geschickt hatte, verstanden hat. Das will er nicht. Er zeigt vor dem Oberkonsistorialrat Dr. Winckler Rückgrat. Er will nicht formal gehorchen, sondern Herr seiner Entscheidung sein. Er bleibt in Dortmund und meldet sich von dort bei dem Prüfungsamt der Westf. Bekenntnissynode am 15. März 1937 zum 2. Examen. Karl Lücking schickte ihm unter dem 22. April 1937 die schriftlichen Examensthemen zu:

Reich Christi und das Reich der Welt nach den lutherischen Bekenntnisschriften. (Die Lehre der lutherischen Bekenntnisschriften ist darzustellen und am Neuen Testament zu überprüfen).

Predigt: Lucas 15, 1–10

Katechese: Die zweite Bitte des Vaterunsers (mit Luthers Erklärung)

Bis zum 25. Juli sollen die Arbeiten zugeschickt werden. Das geschah, aber die Lage veränderte sich, als Schmidt am 30. Oktober folgenden Brief an das Prüfungsamt des Konsistoriums zu Münster schickte:

„Nachdem ich das Prüfungsamt der westf. Bekenntnissynode veranlasst habe, meine für das 2. theol. Examen angefertigten Arbeiten zurückzugeben und an das Konsistorium zu leiten, bitte ich nun das Prüfungsamt des Konsistoriums, mich zu einer vom Konsistorium veranstalteten legalen Prüfung zuzulassen und mich von einer Kommission unter dem Vorsitz von Herrn Oberkonsistorialrat Dr. Winckler zu prüfen. Wenn eine legale Kommission unter dem Vorsitz von Herrn Präses D. Koch gebildet werden sollte, bitte ich von dieser Kommission geprüft zu werden.

Mein Gesuch ist nicht nur durch den Erlass des Reichsführers SS betr. Prüfungen der BK veranlasst, sondern durch meine seit längerer Zeit bestehende, durch meine Bindung an das lutherische Bekenntnis verursachte Kritik an der Haltung der BK den kirchlichen Behörden gegenüber. Ich habe schon im Januar dieses Jahres eine Anfrage an das Konsistorium bezüglich des Examens gerichtet. Die von Tag zu Tag erhoffte Einigung zwischen den Beauftragten der Westf. Bekenntnissynode und dem Konsistorium hat mich jedoch bewogen, meine Meldung dem Herr Präses D. Koch einzureichen. Ich sehe mich jedoch nun nicht mehr in der Lage, den Ordnungen der BK Folge zu leisten. Darum bitte ich das Konsistorium, meine Meldung anzunehmen und meine Prüfung zu veranlassen.“

Ein erstaunlicher Vorgang: ein Vikar hat die BK-Prüfungskommission gebeten, die inzwischen nachgesehenen und benoteten Unterlagen an das Prüfungsamt des Konsistoriums zu schicken. Er bittet um eine legale Prüfung, nicht nur im Blick auf den so genannten Himmler-Erlass, der am 29. August 1937 ergangen war und der die von der BK gegründeten „Ersatzhochschulen, Arbeitsgemeinschaften und die Lehr-Studenten- und Prüfungsämter aufgelöst und sämtliche von ihnen veranstalteten theologischen Kurse und Freizeiten“ verboten hatte. (KJ 205f).

Nach diesem Erlass war die BK-Prüfungskommission in Westfalen illegal. Als die schon länger angestrebte Einigung in der Prüfungsfrage nicht zustande gekommen war, zog Schmidt endgültig einen kirchenregimentlichen Trennungsstrich zwischen sich und der BK. Hinzu kamen fundamentale Zweifel an der theologischen und kirchlichen Gesamtstrategie der BK im Reich und beim westfälischen Bruderrat.

Das 2. Examen und die erste Hilfsdienstzeit in Bochum (1937–1938)

Am 20.–22. Dezember 1937 hat Schmidt seine zweite theologische Prüfung in Münster hinter sich gebracht. Vor den eigentlichen mündlichen Prüfungen musste er „eine praktische Katechese in der Konfirmandenstunde des Propstes von Herrn Probst Funke“ (Münster) in der Erlöserkirche halten. In der Prüfungskommission unter dem Vorsitz des Oberkonsistorialrates Lic. D. Hymmen (1878 –1951) stellten BK-Mitglieder die Mehrheit. Ein DCer war nicht dabei. Schmidt wurde wie im ersten Examen als Gesamtresultat wieder ein „Im ganzen gut bestanden“ attestiert. Vom 1. Januar bis 31. März 1938 ist der „legal“ Examinierte Hilfsprediger in seiner Heimatstadt Lübbecke. Der Konsistorialrat Lic. August Krieg (1877–?) berichtet in einer Aktennotiz, dass der Pfarramtskandidat Schmidt darum gebeten habe, „vom Hilfsdienst auf 1 Jahr zurückgestellt zu werden, er möchte als ehemaliger Pfadfinder gern zu Pfarrer Duensing in Hannover, der kirchliche Jugendarbeit treibt und theologisch im Sinne einer wirklichen Begründung des Bekenntnisses arbeite. Er wird aufgefordert, sein Anliegen schriftliche vorzutragen und ihm die Erfüllung desselben zugesagt, da wir ja an Hilfskräften in Westfalen keinen Mangel leiden.“

Mit kurzen Worten reicht Schmidt den Antrag beim Konsistorium ein, sein Hilfsdienstjahr „in der hannoverschen Landeskirche abzudienen.“ Und er schickt eine Ummeldung „an die Hannoversche Kirchenregierung“. Landesbischof August Marahrens (1875 –1950) hatte ihn in einem Brief vom 9. Februar 1938 dazu ermuntert, diesen Antrag zu stellen.

Am 19. Februar stellte Schmidt beim Konsistorium den Antrag, von Superintendent Möller ordiniert zu werden, da „ich den Wunsch habe, in meiner Heimat ordiniert zu werden.“ Und er legt eine übliche „Erklärung über meine Stellung zu Schrift und Bekenntnis“ bei:

„Ich bekenne mich zu der Lehre, welche gegründet ist in Gottes lauterem und klarem Worte, verfasst in der heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments, unserer alleinigen Glaubensnorm, und bezeugt in den drei christlichen Hauptsymbolen., dem Apostolischen, Nicänischen und Athanasianischen und in den Bekenntnisschriften unserer evangelisch-lutherischen Kirche, nämlich den beiden Katechismen Luthers, der Augsburgischen Konfession, der Apologie und den Schmalkaldischen Artikeln.“

Auf dem Brief befindet sich eine Randnotiz: „Schmidt hat sein Beurlaubungsgesuch fernmündlich zurückgezogen; er möchte nach Wiemelhausen gehen. Er bat um seine Ordination. Ich habe sie ihm zugesagt.“

Über diese neue Entwicklung berichtete Schmidt dem Hannoverschen Bischof. Marahrens schrieb umgehend am 22. Februar 1938 zurück:

„Herzlichen Dank für Ihre heutigen Zeilen. Um Sie noch zu erreichen, möchte ich ein kurzes Grußwort schreiben. Fühlen Sie sich bitte völlig frei. Von Hannover aus brauchen Sie nicht den leisesten Druck zu empfinden, so gern wir Sie übernommen hätten. Sie gehören zunächst der Not der Heimatkirche. Gott segne Ihre Entschließung und gebe Ihnen immer von neuem Anlass, seine Barmherzigkeit und Güte zu preisen. In aufrichtiger Verbundenheit…“

Getröstet mit diesem bischöflichen Wort konnte Schmidt am 6. März 1938 seine Ordination in Lübbecke feiern. Am 20. Februar 1938 schrieb Gerhard Niedermeier (1902 –1974), Pfarrer im Petribezirk der Kirchengemeinde Bochum-Wiemelhausen, den ersten uns erhaltenen Brief an Schmidt. Er war es, der sich einen Tag zuvor in Münster bei den Konsistorialbeamten Steckelmann und Krieg für Schmidts Einweisung nach Wiemelhausen eingesetzt hatte. Es ist (bis jetzt) nicht zu ermitteln, ob Niedermeier Schmidt persönlich gekannt hat. Vermuten darf man, dass Paul Winckler aus Münster und Martin Stallmann (1903–1980) aus Dortmund ihren Freund Niedermeier auf diesen eindeutigen Lutheraner hingewiesen haben.

Schon am 7. März 1938 bekam der Hilfsprediger Schmidt durch Dr. Thümmel die Einweisung in den Dienst der Kirchengemeinde Wiemelhausen. Er wird aufgefordert, sich mit dem Vorsitzenden des Presbyteriums Pfarrer Hans Bertelsmann (1899–1974) in Verbindung zu setzen, sich dem Synodalassessor Pfarrer Walter Kraemer (1897–1970) vorzustellen und den Superintendenturverwalter Heinrich Fortmann (1886 –1983) zu besuchen. Und am Schluss hieß es: „Wir hegen das Vertrauen, dass Sie sich in Wort und Wandel als rechter Diener und echter Jünger Jesu erweisen und in gewissenhafter Beachtung der Bekenntnisse und Ordnungen unserer Kirche Ihr Amt verwalten werden.“

Es ist Niedermeier, der in einem Brief vom 13. März Schmidt einige Informationen über seine praktischen und monetären Arbeitsbedingungen gibt und ihm rät, bei den Gesprächen mit den beiden Amtsbrüdern Dr. Klein und Bertelsmann „höflich und fest“ zu bleiben. (Jetzt und für die späteren Jahre haben wir eine große Zahl von Briefen von Niedermeier an Schmidt, aber nicht umgekehrt.)

Der Vorsitzende des Presbyteriums der Kirchengemeinde Wiemelhausen Bertelsmann, der Pfarrer im Petribezirk der Kirchengemeinde war, schrieb am 15. März 1938 einen Brief an seinen künftigen Amtsbruder:

„Lieber Bruder Schmidt! Für Ihre Karte dank ich Ihnen herzlich. Ich bitte um Entschuldigung, wenn meine Antwort sich etwas verzögerte. Sie werden auf Kohlen sitzen! Inzwischen ist auch Ihre Einweisung vom Konsistorium an mich