Besatzungszone - Peter Orzechowski - E-Book

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Peter Orzechowski

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Beschreibung

Besatzungsmacht USA: das Märchen von der Souveränität Deutschlands

Wie frei und souverän ist Deutschland? Über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs verhalten sich die USA noch immer wie eine Besatzungsmacht. Kaum jemandem ist bekannt, dass die Amerikaner durch die nach wie vor gültigen Besatzungsrechte eine Fülle von Sonderrechten haben und diese auch in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Peter Orzechowski zeigt in diesem Buch, welche Regelungen Deutschland noch immer zur Besatzungszone machen und was die Vereinbarungen in der Praxis bedeuten.

Beispielsweise können die USA mit Truppen beliebiger Stärke in Deutschland einmarschieren, und die Soldaten dort, wo sie wollen, stationieren. Die Deutschen müssen dies dann auch noch finanzieren. Darüber hinaus ist die Bundeswehr verpflichtet, die USA bei deren völkerrechtswidrigen militärischen Interventionen zu unterstützen.

Die Geheimdienste der Siegermächte haben auf deutschem Boden uneingeschränkte Bewegungs- und Handlungsfreiheit

Die Geheimdienste können bei ihren Aktivitäten uneingeschränkt Informationen sammeln, so viele Agenten einsetzen, wie sie möchten - und deutsche Dienste für sich arbeiten lassen. Die Gesetze unseres Landes gelten für die Agenten nicht. Geheimdienstmitarbeiter dürfen beispielsweise Waffen tragen. Begehen Sie Straftaten, sind sie von der Strafverfolgung ausgenommen. Wie hemmungslos und kriminell vor allem US-Geheimdienste in Deutschland agieren, zeigt Peter Orzechowski eindrucksvoll.

Warum regt sich in Deutschland keinerlei Widerstand dagegen?

Seit 1945 wird unser Denken durch Propaganda im Sinne Amerikas beeinflusst. Der Autor enthüllt die groß angelegte Manipulation und Umerziehung. Eine entscheidende Rolle spielen dabei US-amerikanische Denkfabriken und NGOs.

»Die einzige Weltmacht«

Doch Peter Orzechowski geht noch viel weiter. Er zeigt, dass die USA Deutschland auch auf anderen Ebenen zusetzen: Sie fügen dem Land mit der Waffe der Massenmigration schweren Schaden zu. Und sie führen einen regelrechten Krieg gegen die deutsche Wirtschaft. Dabei bedienen sie sich der NSA und CIA, die deutsche Unternehmen ausspionieren und schädigen.

Die Amerikaner machen daraus auch gar keinen Hehl. Der Sicherheitsberater und Geostratege Zbigniew Brzezinski schrieb schon vor Jahren offen und unmissverständlich, dass Deutschland nicht nur Protektorat sei, sondern auch Vasall der Vereinigten Staaten von Amerika.

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1. Auflage Oktober 2019 2. Auflage Januar 2022 als Sonderausgabe 3. Auflage Mai 2022 als Sonderausgabe 4. Auflage November 2023 als Sonderausgabe Copyright © 2019 bei Kopp Verlag, Bertha-Benz-Straße 10, D-72108 Rottenburg Alle Rechte vorbehalten Lektorat: Jorinde Reznikoff Covergestaltung: Stefanie Huber Satz und Layout: opus verum, München ISBN E-Book 978-3-86445-713-5 eBook-Produktion: GGP Media GmbH, Pößneck

Gerne senden wir Ihnen unser Verlagsverzeichnis Kopp Verlag Bertha-Benz-Straße 10 D-72108 Rottenburg E-Mail: [email protected] Tel.: (07472) 98 06-10 Fax: (07472) 98 06-11Unser Buchprogramm finden Sie auch im Internet unter:www.kopp-verlag.de

Kontrolliert: Die Besatzungsrechte gelten immer noch

»Akzeptiert es endlich, Deutschland ist unser Protektorat!« Mit dieser Überschrift zitierte am 20. März 2019 eine Nachrichtenagentur den US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell. Die Agentur, die diese Meldung verbreitete, heißt fna – und das steht für fake news agency. Sie gibt also selbst zu, Falschnachrichten zu verbreiten. Das dürfte den Berliner Spaß-Journalisten in diesem Fall allerdings leichtgefallen sein, denn sie mussten sich von der Wahrheit kaum entfernen: Tatsächlich haben die USA fast 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch »umfangreiche Befugnisse« in Deutschland. Welche Konsequenzen das haben könnte, legen die anschließenden Fake-Aussagen, die die Berliner dem Amerikaner in den Mund legen, dar:

Entweder werde den US-Forderungen Folge geleistet, oder man werde »die Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen etwas genauer unter die Lupe nehmen und vielleicht 200000 zusätzliche Soldaten in Deutschland stationieren.«1 Ebenso wie die Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen, die einen Einmarsch alliierter Truppen in Deutschland ohne Kriegserklärung erlaubt, bis zum heutigen Tag gilt, könnten die USA, wenn sie wollten, tatsächlich ihr Truppenkontingent in Deutschland erhöhen. Was sie dazu berechtigt, werden wir im ersten Kapitel sehen.

Ebenfalls nahe an der Realität ist »Grenells« Drohung: »Wenn wir sagen, ihr kauft kein russisches Gas, sondern amerikanisches Gas, dann wird das so gemacht. Und wenn wir sagen, ihr Deutschen erhöht das Rüstungsbudget auf 2 Prozent der Wirtschaftsleistung, dann sind das keine 1,23 Prozent.« Tatsächlich haben die USA immer wieder versucht, Deutschland vom Gashandel mit Russland abzuhalten und zur Erhöhung seiner Militärausgaben zu zwingen, wie ein paar interessante Details im ersten Kapitel erläutern werden.

Wenn »Grenell« schließlich so weit geht zu behaupten, »die Deutschen« sollten »sich nicht länger der Illusion hingeben, souverän zu sein« und ihnen empfiehlt: »Akzeptiert es endlich: Deutschland ist immer noch ein US-Protektorat«, ist er, wie wir im Lauf dieser Untersuchung noch sehen werden, tatsächlich nicht weit von der aktuellen Lage entfernt.

Es ist wohl kein Zufall, dass Deutschland gerade heute einen US-Botschafter hat, der die US-Interessen im Stil eines »Hochkommissars« vertritt. Sein Auftreten spiegelt die Unverblümtheit wider, mit der die USA derzeit ihre Hegemonialpolitik demonstrieren. Gleich an seinem ersten Arbeitstag am 8. Mai 2018 – dem Jahrestag der bedingungslosen deutschen Kapitulation – adressiert der reale Richard Grenell einen frech-forschen Tweet an die deutsche Wirtschaft,2 in dem er deutsche Unternehmen aufforderte, unverzüglich ihre Geschäftsbeziehungen zum Iran zu beenden. Auch wenn sie damit nicht gegen Vorschriften der Vereinten Nationen, sondern nur gegen den politischen Willen Amerikas verstießen, sei dieser Aufforderung nachzukommen. Berlin horchte auf. Ein frischer Wind wehte von der anderen Seite des Atlantiks: Hegemonie, nicht mehr emotional verschleiert wie bei Barack Obama oder Bündnistreue einfordernd wie bei George W. Bush, sondern knallhart kommuniziert: Wir oben, ihr unten.

2019 kritisierte Grenell die Bundesregierung in der Welt am Sonntag dafür, sich nicht an den Luftangriffen auf die syrischen Städte Damaskus und Homs beteiligt zu haben. Danach drohte er mit Konsequenzen, sollte sich der chinesische Konzern Huawei am Ausbau des 5G-Netzes beteiligen.3 Und da kam sogar etwas Gegenwind aus Berlin auf. Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Vorsitzender, empörte sich gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP: »Wer sich als US-Diplomat wie ein Hochkommissar einer Besatzungsmacht aufführt, der muss lernen, dass unsere Toleranz auch Grenzen kennt ... dass der US-amerikanische Botschafter sich abermals in politische Fragen der souveränen Bundesrepublik einmischt, ist nicht mehr zu tolerieren.«4

Aber ist die Bundesrepublik wirklich souverän? Schlagen wir im Duden nach, dann finden wir zwei Erklärungen für Souveränität: »höchste Gewalt; Oberhoheit des Staates« und »Unabhängigkeit eines Staates (vom Einfluss anderer Staaten)«.5 Wenn wir uns auf die Suche machen, wie ich es in diesem Buch tue, ob die deutsche Regierung tatsächlich in allen Belangen die staatlichen Hoheitsrechte ausübt, dann werden wir herausfinden, dass dem nicht so ist.

Souveränität heißt auch Selbstständigkeit. Gewiss erweckt die Bundesrepublik den Anschein, selbstständig zu sein. Sehen wir uns aber im Folgenden die teilweise immer noch gültigen Besatzungsrechte an, dann erkennen wir: Die Truppen der ehemaligen Westalliierten haben nach wie vor das Recht, sich auf bundesrepublikanischem Boden aufzuhalten und ihre Geheimdienstkameraden gleich mitzubringen. Diese wiederum haben das Recht, uns nach allen Regeln der Kunst auszuspähen. Belangt werden können sie nicht, im Zweifelsfall werden sie kurz und schmerzlos in die USA zurückgeholt, und genaue Angaben über die Zahl der stationierten Truppen oder ihrer Stützpunkte auf deutschem Boden müssen die ehemaligen Sieger nicht machen; auch davon wird noch die Rede sein.

In den alliierten Sonderrechten ist auch geregelt, dass der deutsche Steuerzahler für den Unterhalt der US-Basen in Deutschland aufkommen muss, und das nicht zu knapp. Ausgabenfaktor Nummer eins ist Ramstein, die größte US-Luftwaffenbasis in Europa und Drehscheibe für die US-Kriege in Nahost und Relaisstation, von der aus Drohnen auf tödliche Mission geschickt werden.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat 2006 in einem Gutachten bestätigt, dass die Westalliierten nie auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland verzichtet haben. In dem Gutachten, dessen Titel »Überleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland«6 lautet, erläutert die Seite 7, bei den fortgeltenden Bestimmungen handle es sich im Wesentlichen um ein sogenanntes »versteinertes Besatzungsrecht«, das seit Ende des Zweiten Weltkriegs gelte. Auf Seite 8 des Gutachtens heißt es: »Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist. Die Tatsache, dass sich ein Staat gegenüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis für eine nur unvollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade Ausfluss seiner Souveränität.« Da widerspreche ich dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Dieses Buch wird zeigen, dass die Souveränität Deutschlands in der Tat »unvollständig« ist. »Ausfluss seiner Souveränität« wäre zum Beispiel eine freiwillige »völkerrechtliche Bindung«, aber kein Besatzungsrecht.

Der ehemalige Bundesminister Andreas von Bülow bestätigt diesen Befund: »Es ist ein großer Irrtum zu glauben, dass Deutschland die letzte Stufe der Souveränität erreicht hat … Wir haben nach wie vor eine Art Besatzung hier, die jederzeit für Konflikte – sei es in Afrika, sei es im Nahen Osten, sei es Richtung Osten – eingesetzt werden kann. Wir sind keine Herren im eigenen Lande. Wir haben die ganzen Geheimdienst- und CIA-Operationen der Alliierten auf deutschem Territorium, die unter Vorbehalt stehen. Wir müssen sie behandeln, als ob es unsere eigenen Spione wären. Wir haben keinen Einfluss darauf. Wir wissen auch nicht, wieweit der CIA in der rechtsradikalen Szene mitmischt … Es ist zudem die Frage, inwieweit US-Geheimdienste politischen, personellen und operativen Einfluss auf Agenten des Bundesverfassungsschutzes nehmen.« Die Aussagen von Gregor Gysi (Die Linke), wonach Deutschland als Staat »nicht souverän« sei, kommentiert von Bülow, Gysi habe »völlig Recht. Das hat ja auch die politische Satire-Sendung Die Anstalt sehr schön dargestellt. Nein, wir haben nach wie vor eine Besatzung hier.«7 Interessant ist, dass sogar die Bundesregierung das so sieht. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble sagte Ende November 2011 in einer Rede beim European Banking Congress vor 300 Gästen aus der Bankwirtschaft: »Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.«8

Sehen wir noch einmal im Duden nach, welche Synonyme das Lexikon für das Wort »souverän« anbietet, so stoßen wir auf: »autonom«, »eigenstaatlich«, »eigenständig«, »eigenverantwortlich«, »emanzipiert«, »frei«, »selbstbestimmt«, »selbstständig«, »unabhängig«, »ungebunden«.9 Im Laufe dieser Untersuchung werden wir sehen, dass keines dieser Adjektive auf Deutschland zutrifft, sondern eher gegenteilige Charakterisierungen wie »überwacht«, »verpflichtet«, »gehirngewaschen«, »ausverkauft«, »überrannt« und »angekettet«. Denn genau dies alles ist die Bundesrepublik Deutschland, sehen wir uns die Entwicklungen der letzten Jahre an.

Wir werden überwacht – und zwar flächendeckend. Von US-Geheimdiensten, denen die deutschen Dienste zuarbeiten. Im zweiten Kapitel werden wir sehen, dass Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz gar keine andere Wahl haben, weil ihre Kooperation mit den Kollegen beziehungsweise, besser gesagt, Chefs aus Übersee vertraglich festgeschrieben ist. Daher war auch die Entrüstung der deutschen Politik und der Mainstream-Medien nur ein Schmierentheater, als im Jahr 2013 durch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden klar wurde, dass die USA Telefone und Internetverbindungen umfassend anzapfen, und das bis hin zum Handy der Bundeskanzlerin. In Wirklichkeit wusste man das längst, denn das Ausspähen ist den US-Diensten ja vertraglich erlaubt. Da die USA auch die Lufthoheit über Deutschland haben – ich werde das am Beispiel der US-Spionage-Drohne Global Hawk zeigen –, ist es durchaus möglich, dass sie auch unser Wetter beeinflussen. Ich stelle diese immerhin denkbare Möglichkeit im letzten Abschnitt des zweiten Kapitels zur Diskussion.

Doch vertraglich verpflichtet zur Zusammenarbeit ist Deutschland nicht nur mit den US-Geheimdiensten, sondern auch mit dem amerikanischen Militär. Im dritten Kapitel beleuchte ich die Sonderrechte, die US-Truppen bis heute auf deutschem Boden haben. In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch die Rolle der Bundeswehr als US-Hilfstruppe in weltweitem Einsatz ansehen und die Verschleierung einiger Einsätze durch die Bundesregierung. Deutschland ist – das müssen wir klar erkennen – Basis und Drehscheibe für die weltweiten Einsätze des US-Militärs.

Richtig bedenklich wird es, wenn wir die Propaganda der transatlantischen Netzwerke und Stiftungen in den von ihnen gesteuerten Mainstream-Medien ernst nehmen, insbesondere die Gedanken zur nuklearen Teilhabe bis hin zur deutschen Atombombe. Sie sind es, die die öffentliche Meinung in Deutschland bestimmen, denn ihre Mitglieder sitzen an den Schaltstellen von Medien und Politik. Auf diese transatlantischen Netzwerke gehe ich im vierten Kapitel ein. Wie das funktioniert, werde ich am Beispiel der Verbindung zwischen Multimilliardär George Soros und dem Springer-Verlag aufzeigen. Denn sie sind es, die seit Jahrzehnten das Mantra vom demokratischen Amerika, dem Befreier der Menschheit, verbreiten und vom bösen Russland, dem Inbegriff von Despotismus und Aggression. Sie sind es, die Kritiker dieser Ideologie an den Pranger stellen und als rechte Populisten und Putin-Anhänger brandmarken. Und sie sind es auch, die Fake News in die Welt setzen, wie zum Beispiel die von einer rechtsextremen Untergrundarmee in der Bundeswehr.

Da diese Netzwerke die Meinungs- und Deutungshoheit in Deutschland innehaben, erfährt man auch wenig über den Ausverkauf der deutschen Wirtschaft. Das werde ich im fünften Kapitel nachholen, wo ich zeige, dass die im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen zu 80 Prozent in ausländischem Aktienbesitz sind und dass gegen deutsche Automobilbauer, Banken und Chemiegiganten wie Bayer seit Jahren ein Wirtschaftskrieg geführt wird; dass die deutsche Wirtschaft ausgespäht und überwacht wird; und dass die von den USA verhängten Sanktionen gegen Russland, Iran und andere Nationen vor allem einen treffen: Deutschland. Die von den Netzwerken gesteuerten Mainstream-Medien hingegen preisen diese Sanktionen als Abwehrmaßnahmen gegen die Länder, die sich nicht in das westliche Wirtschaftssystem einordnen wollen, und verschweigen, dass es dabei nur um den Versuch geht, ihnen zu eigenen Gunsten Marktanteile wegzunehmen: teures amerikanisches Fracking-Gas statt günstigem russischem Erdgas oder US- und Saudi-Öl statt iranischem.

Um einen etwaigen deutschen Drang nach Selbstständigkeit zu unterbinden, werden Probleme geschaffen. Von den Vereinten Nationen im Dezember 2018 nachträglich abgesegnet, setzt sich seit September 2015 eine Flut von Migranten in Bewegung, die in den Aufnahmeländern – allen voran in Deutschland, das es immer wieder auf Platz eins in der Beliebtheitsskala der Wanderungswilligen schafft – die bisherige innere Sicherheit und Ordnung gefährden. Darum wird es im sechsten Kapitel gehen. Kelly M. Greenhill, Professorin für Politikwissenschaften und Internationale Beziehungen an der Tufts University in Boston und Beraterin des Hohen Kommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNCHR), hat in ihrem Buch Massenmigration als Waffe. Vertreibung, Erpressung und Außenpolitik10, das von der International Studies Association (ISA) als bestes Buch des Jahres 2011 ausgezeichnet wurde, darauf hingewiesen, dass Migration schon immer eine beliebte Waffe zur Destabilisierung der Aufnahmeländer war. In Deutschland wäre Frau Greenhill für diese Forschungsarbeit vermutlich die Lehrbefugnis entzogen worden.

Im aktuellen Fall sind es jedoch nicht nur die Zuwanderer, die die bisherige Ordnung infrage stellen. Es sind vor allem die in ihrem Schlepptau einsickernden Terroristen, etwa jene des Islamischen Staats (IS), die den deutschen Sicherheitsorganen Kopfschmerzen bereiten. Die deutsche Bevölkerung jedenfalls – »diejenigen, die schon länger hier leben«, um Angela Merkel selbst zu zitieren 11 – fühlt sich stark verunsichert, die Zahl der Auswanderer steigt kontinuierlich an.

Warum aber wird Deutschland durch Massenmigration destabilisiert? Warum wird seine Wirtschaft kontrolliert und geschwächt? Warum wird die öffentliche Meinung gesteuert? Warum wird die Bundeswehr als Hilfstruppe eingesetzt? Warum werden unsere Gespräche und elektronischen Nachrichten überwacht? Warum gelten nach wie vor einige der Besatzungsrechte? Weil Deutschland der Brückenkopf der USA in Europa ist, wie ich im siebten Kapitel erläutern werde. Und weil den Brückenkopf zu verlieren bedeuten würde, den größten Kontinent der Erde – Eurasien – den Mitbewerbern um die Vormacht in der Welt zu überlassen. Denn wir müssen erkennen, dass wir, global betrachtet, Zeuge einer gewaltigen Schlacht sind: Der bisherige Hegemon USA wird von China und von Russland herausgefordert; die beiden eurasischen Nationen sind gerade dabei, eine multipolare Weltordnung aufzubauen. Doch die bisher »einzige Weltmacht« – wie es Zbigniew Brzeziński formulierte,12 von dem noch die Rede sein wird – will das nicht widerstandslos hinnehmen. Deshalb müssen die USA mit allen Mitteln verhindern, dass Deutschland die Seiten wechselt. Verlieren sie den mächtigsten Staat am westlichen Rand des eurasischen Kontinents, dann verlieren sie möglicherweise Europa und damit die Tür zu Eurasien.

An dieser Stelle möchte ich eine wichtige Tatsache einschieben: Regierung, Militär und Geheimdienste der USA, von denen im Folgenden die Rede sein wird, sind nur die Ausführenden, nicht die eigentlichen Drahtzieher dieser Überwachungsstrategie. Ich will mich hier nicht darauf einlassen, ob es eine geheime Weltverschwörung bestimmter Machteliten gibt, etwa der Bilderberger oder der verschiedenen Round-Table-Organisationen wie zum Beispiel dem Entrepreneurs Roundtable. Im vierten Kapitel werden wir deren höchst einflussreiche Denkfabriken kennenlernen, so zum Beispiel das Council on Foreign Relations, dem die deutsche Stiftung Wissenschaft und Politik entspricht, und transatlantische Netzwerke wie die Atlantik-Brücke, die die Agenda dieser Denkfabriken unters Volk bringen.

Gewiss zählen mächtige Einzelpersonen wie George Soros oder die Rothschilds und die Rockefellers zu dieser globalen Machtelite. Auch Finanzunternehmen wie BlackRock gehören dazu und die New Yorker Großbanken, der Militärisch-Industrielle Komplex (MIK), die Erdöl- und Energiekonzerne, die Biotech-Unternehmen, die großen Pharmaproduzenten sowie die Kommunikationsgiganten und Medienkonzerne.

Sehen wir uns die hundert von der amerikanischen Zeitschrift Fortune angegebenen umsatzstärksten Unternehmen des Jahres 2017 an – die Zeitschrift veröffentlicht jedes Jahr eine Liste »Fortune Global 500« –,13 dann erkennen wir, dass unter den zehn bestplatzierten vier Ölkonzerne rangieren. Die beiden chinesischen Ölriesen Sinopec und China National Petroleum finden wir auf Platz drei und vier – weit vor Royal Dutch Shell und ExxonMobil. Auch das zeigt, dass der Kampf um den Weltmarkt zwischen der angelsächsischen Geld-Elite und den neureichen Unternehmen aus China in voller Stärke tobt. Platz eins nimmt mit einem Jahresumsatz von knapp 500 Milliarden Dollar (der deutsche Bundeshaushalt liegt vergleichsweise bei 330 Milliarden Euro) übrigens die US-Supermarktkette Walmart ein, Platz zwei der chinesische Stromversorger State Grid mit über 300 Milliarden Umsatz im Jahr. Von deutschen Konzernen ist allein Volkswagen unter den ersten zehn, nämlich auf Platz sechs mit 240 Milliarden Dollar Umsatz im Jahr 2017. Die restlichen Konzerne, die unter den hundert Vorreitern auftauchen, setzen sich aus Pharmakonzernen, Banken, Versicherungen, Computerfirmen und Telekommunikationsunternehmen zusammen. Sie alle lenken über die Wirtschaft die Politik. Sie sind »diejenigen, die entscheiden, aber nie gewählt wurden«, im Gegensatz zu »denen, die gewählt wurden, aber nichts zu entscheiden haben« – wie es der ehemalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer in einem Gespräch mit dem Kabarettisten Frank Markus Barwasser im Jahr 2010 so treffend ausdrückte.14

Was das für Deutschland bedeutet, werden wir uns ansehen müssen. Wir werden fragen müssen, welche vertraglichen Bindungen existieren, wie die transatlantischen Netzwerke funktionieren, wer die deutsche Wirtschaft beherrscht und warum die Machtverhältnisse sind, wie sie sind. Und dabei sollten wir meines Erachtens Emotionen außen vorlassen, denn diese kommen in der derzeitigen politischen Diskussion ohnehin übermäßig zum Einsatz, eignen sie sich doch bestens, um die Massen zu beeinflussen.

Abschließend werden wir uns fragen, ob uns die derzeitige Situation zusagt – oder es Alternativen gäbe und wie diese aussehen könnten. Zunächst einmal müssen wir uns aber die bestehenden Machtverhältnisse ansehen. Dabei wünsche ich Ihnen viele Aha-Erlebnisse.

Kapitel 1 Scheinselbstständig

Wir kennen das aus dem Wirtschaftsleben: Ein Kleinunternehmer scheint nur Auftraggeber zu haben, denn, von außen betrachtet, ist er selbstständig. Doch in Wirklichkeit – auch für den Fiskus – ist er das nicht. Ähnlich verhält es sich mit der Bundesrepublik Deutschland. De jure ist sie seit der Wiedervereinigung zwar ein souveräner Staat, wird de facto aber immer noch von den Westalliierten – Großbritannien, Frankreich und vor allem den USA –kontrolliert und militärisch besetzt. Anders formuliert: Theoretisch ist Deutschland souverän, praktisch unfrei.

Eine Besatzungszone ist ein von ausländischen Truppen besetztes Gebiet oder der Bereich eines Staates, in dem eine fremde Staatsmacht als Besatzungsmacht Hoheitsgewalt ausübt. So steht es in jedem Lexikon, mit dem Zusatz, dass sich dieser Begriff auf die letzte Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland bezieht. Doch stimmt das? Bezieht sich diese Definition wirklich nur auf die unmittelbare Zeit nach 1945? Oder dauert diese Besatzungszeit in Deutschland fast 75 Jahre nach dem Krieg noch immer an? Gibt es gar Gebiete Deutschlands, in dem eine fremde Staatsmacht die Hoheitsgewalt ausübt?

Wenn wir uns mit den Verträgen zwischen Deutschland und den ehemaligen Siegermächten auseinandersetzen – was ich im Folgenden tun werde –, erkennen wir, dass die Sieger von einst in der Tat noch immer Hoheitsrechte über Deutschland haben. Sehen wir uns nun an, welche Rechte das im Einzelnen sind.

UN erlaubt Angriff auf Deutschland

Noch immer haben die früheren Alliierten das Recht, ohne jede Kriegserklärung militärisch in Deutschland einzugreifen. Sollte Deutschland eine »Angriffspolitik« gegen sie aufnehmen, erlauben ihnen die Artikel 53, 77 und 107 der Charta der Vereinten Nationen – die sogenannte »Feindstaatenklausel« – unter der Rubrik »Zwangsmaßnahmen«15 den Einsatz von Militär. Da der Begriff »Angriffspolitik« aber nicht im engeren Sinn militärisch definiert ist, könnte als Angriff zum Beispiel auch eine Kooperation mit einem Staat gewertet werden, den die USA als Feind betrachten – also etwa Russland, Iran, Syrien, Nordkorea, Venezuela, Kuba oder Nicaragua. Die Feindstaatenklausel stellt eine Ausnahme zum völkerrechtlichen Grundsatz des Gewaltverbots dar, wie er in Artikel 2 Nr. 4 UN-Charta, verpflichtend für alle Staaten, festgelegt ist. Die beiden anderen Ausnahmen sind das Recht auf Selbstverteidigung (Artikel 51 UN-Charta) und die Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat (Artikel 42 UN-Charta).16 Im Klartext bedeutet das, dass die Siegermächte entscheiden, ob und wann Deutschland eine »Angriffspolitik« – wohlgemerkt: nicht einen Angriffskrieg – verfolgt. Der eventuelle militärische Einsatz könnte sich dann sowohl gegen die politische Unabhängigkeit als auch gegen die territoriale Unversehrtheit eines sogenannten Feindstaates richten.

Artikel 107 erlaubt den Siegermächten Eingriffe weit über das Kriegsende 1945 hinaus: »Maßnahmen, welche (die Siegermächte) in Bezug auf einen Feindstaat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaates dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.«17 Mithin sind Maßnahmen, die in der Kriegszeit und während der offiziellen Besatzung (1945–1955) ergriffen wurden, weiterhin gültig. Diese Regelung wurde, wie wir sehen werden, mithilfe von Verträgen noch zementiert.

Auch nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die Feindstaatenklauseln nie aufgehoben. Weder gibt es bis heute einen Friedensvertrag, der das nach sich ziehen würde, noch hat die UN bisher diese beiden Artikel in einer ausdrücklichen und rechtlich bindenden Erklärung gestrichen. Unverständlich bleibt, warum sich die Bundesregierung angesichts des Einflusses, über den sie zweifellos in den Vereinten Nationen verfügt, nicht um einen Friedensvertrag bemüht. Sogar US-Präsident Trump hatte zu Beginn seiner Amtszeit gesagt, er verstehe nicht, warum es keinen Friedensvertrag mit Deutschland gebe. Mittlerweile hört man nichts mehr über dieses Thema, eher wird, wie wir im dritten Kapitel sehen werden, immer wieder die »deutsche Frage« hervorgeholt.

Um es noch einmal ganz klar zusammenzufassen: Die Alliierten haben das Recht, jederzeit und ohne Kriegserklärung in Deutschland einzumarschieren.

Was sich die Sieger vorbehalten haben

Doch das ist nicht die einzige Nachkriegsregelung, deren Kontrollwirkung auf Deutschland immer noch Bestand hat. Eine von ihnen wurde sogar offiziell ad acta gelegt, obwohl sie in Teilen weiterhin Gültigkeit hat, nämlich das sogenannte Besatzungsstatut vom 21. September 1949.18 Dieses legte fest: Die Militärbefehlshaber der westlichen Besatzungszonen werden durch zivile Hochkommissare ersetzt, die die Rechte ihrer Besatzungsmacht in deren jeweiliger Besatzungszone vertreten. Ihnen sind Landeskommissare für die einzelnen Bundesländer in ihrer jeweiligen Besatzungszone unterstellt, und zusammen bilden die Hochkommissare die Alliierte Hohe Kommission, die die Alliierten auf Bundesebene vertritt.

Man möchte meinen, das sei heute alles Schnee von gestern – »Geschichte«. Das gerade Beschriebene vielleicht, nicht aber das im Besatzungsstatut ebenfalls enthaltene sogenannte »alliierte Vorbehaltsrecht«, auch »alliiertes Kontrollrecht« genannt. In ihm erhalten die drei Mächte (die USA, Großbritannien und Frankreich) eine Reihe von Sonderbefugnissen wie beispielsweise die Kontrolle von und Eingriffe in Wirtschaftsleben und Außenpolitik »einschließlich völkerrechtlicher Abkommen, die von Deutschland oder mit Wirkung für Deutschland abgeschlossen werden«19. Darunter fällt auch die Freistellung von Stationierungskosten, was heißt, dass Deutschland die Kosten für den Unterhalt der Besatzungstruppen und die Verwaltung der Besatzungszonen zu tragen hat; so legt es jedenfalls Artikel 49 der Haager Landkriegsordnung fest.

Eine Vorstellung davon, was diese Regelung bedeutet, bekommen wir, wenn wir uns die entsprechenden Zahlen der frisch aus der Taufe gehobenen Bundesrepublik ansehen. Am 2. April 1950 gab der Bundestagsausschuss für Besatzungsangelegenheiten bekannt, die neugegründete Bundesrepublik Deutschland habe im Jahr 1949 rund 4,5 Milliarden Deutsche Mark Besatzungskosten an die alliierten Besatzungsmächte gezahlt.20 Das entsprach fast 50 Prozent der gesamten Bundeseinnahmen und für jeden Bundesbürger einem Anteil von 95,46 DM, was gleichsam einem durchschnittlichen Monatslohn gleichkam.

Ein weiteres Beispiel dafür ist Artikel 3 des Besatzungsstatuts von 1949, in dem sich die Besatzungsmächte Notstandsrechte bei inneren Unruhen und Krisensituationen sicherten:

Die Besatzungsbehörden behalten sich das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wiederaufzunehmen, wenn sie der Ansicht sind, dass dies aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform in Deutschland oder in Verfolgung der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen unumgänglich ist. Bevor sie dies tun, werden sie die zuständigen deutschen Behörden von ihrem Entschluss und seinen Gründen offiziell unterrichten.21

6 Jahre später folgte der große propagandistische Coup: Deutschland ist wieder souverän! Das Besatzungsstatut ist aufgehoben! Doch leider stimmte das nicht. Zwar hatten die Pariser Verträge vom 5. Mai 1955 – der »zweite Deutschlandvertrag« – der Besatzung offiziell, wie Artikel 1 verlautbart, ein Ende gesetzt:

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden [die drei Besatzungsmächte] das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission [ …] auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.22

Doch die Realität sah anders aus, denn bereits in Artikel 5 wird deutlich, dass sich die Alliierten einige entscheidende Sonderrechte einbehielten. So dürfen Letztere »im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik« Truppen in das deutsche Bundesgebiet verlagern. Außerdem haben die Siegermächte das Recht, Streitkräfte auf deutschem Boden zu stationieren. Dazu gleich mehr.

Auch »alliierte Rechte« – so heißt es im Deutschlandvertrag von 1955 –, die für die Sicherheit der stationierten Streitkräfte notwendig sind, sollen erst erlöschen, »sobald die zuständigen deutschen Behörden entsprechende Vollmachten durch die deutsche Gesetzgebung erhalten haben [ …], einschließlich der Fähigkeit, einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen.«23 Somit bestanden die Notstandsrechte der westlichen Siegermächte weiter und hätten im Falle eines von ihnen ausgerufenen Notstandes dazu führen können, dass die drei Botschafter der USA, Großbritanniens und Frankreichs im Sinne der ehemaligen Hohen Kommissare Teile der exekutiven Gewalt hätten übernehmen können. Der deutsche Gesetzgeber tastete diese »alliierten Vorbehalte« lange nicht an, obwohl er vom Deutschlandvertrag eigentlich dazu aufgefordert worden war. Erst 13 Jahre später, also 1968, verabschiedete die Große Koalition die Notstandsgesetze, die nun der deutschen Regierung die Hoheit übertrugen, einen Notstand auszurufen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Ich bin überzeugt davon, dass viele jener, die im wilden Jahr 1968 gegen die Notstandsgesetze demonstrierten, nicht wussten, dass sie sich damit in Wahrheit für die Besatzungsmächte engagierten. Denn diese hätten, wären die Notstandsgesetze nicht verabschiedet worden, weiterhin das Recht gehabt, bei inneren Unruhen die Regierungsgewalt (wieder) zu übernehmen. Gleich in Artikel 2 des Deutschlandvertrags von 1955 wird ohnehin die in Artikel 1 versprochene Souveränität wieder aufgehoben:

Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten (Hervorhebung durch den Verfasser) in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.24

Es ist unbegreiflich, dass die medialen Lobgesänge des Jahres 1955 auf die angeblich zurückerhaltene deutsche Souveränität diesen Knebelparagrafen übertönen konnten. Vonseiten der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vorbehalt im Grundlagenvertrag mit der Deutschen Demokratischen Republik (1972) nochmals bestätigt worden.

Nach Meinung der meisten bundesdeutschen Medien endeten die alliierten Vorbehaltsrechte entweder am 3. Oktober 1990, dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR zur BRD, oder am 15. März 1991, als der Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen der BRD, der DDR und den vier Siegermächten in Kraft trat. Der Vertrag, dessen vollständiger amtlicher Titel »Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland«25 lautet, besiegelte völkerrechtlich die staatliche Einheit Deutschlands. Aber brachte er dem wiedervereinten Deutschland auch die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten?

US-Geheimdienste dürfen uns überwachen

Tatsächlich hatten die alliierten Vorbehaltsrechte – besonders in Bezug auf den Schutz, die Sicherheit, die Finanzierung und die Versorgung der alliierten Streitkräfte – der deutschen Wiedervereinigung zum Trotz weiterhin Geltung. Zu diesem Schluss kam der Historiker Josef Foschepoth, der sich eingehend mit den alliierten Vorbehaltsrechten beschäftigt hat. Nach seinen Recherchen sind die Vorbehaltsrechte während der Verhandlungen zum Deutschlandvertrag mit Zustimmung von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) in einer geheimen Zusatzvereinbarung abgeschlossen worden und sicherten den drei Mächten im Wesentlichen zwei Vorbehalte zu:

erstens den Überwachungsvorbehalt, also das Recht, den in- und ausländischen Post- und Fernmeldeverkehr in der Bundesrepublik auch weiterhin zu überwachen; zweitens den Geheimdienstvorbehalt, also das Recht, die alliierten Geheimdienste mit Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz außerhalb des deutschen Rechts zu stellen, wenn es die geheimdienstlichen Interessen erforderten.26

Diese Geheimverträge unterschrieb Adenauer nicht, sie wurden laut Foschepoth in einem Schriftverkehr legitimiert und sind in einem Zusatzvertrag zum NATO-Truppenstatut (NTS-ZA) von 1959 dauerhaft gesichert. Dieser Zusatzvertrag vom 3. August 1959 gesteht den Amerikanern das Recht zu, in Deutschland eigene Informationen zu sammeln. Begründet wird dieses Recht damit, die eigenen Truppen vor Bedrohung zu schützen.

In seinem Buch Überwachtes Deutschland belegt Josef Foschepoth, wie umfassend sich auch nach Adenauer noch die Bundesregierungen auf die Ausspähwünsche aus Washington einließen.27 In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erläuterte der frühere Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg, dass besagter Zusatzvertrag Deutschland und seine Alliierten zu engster Zusammenarbeit verpflichtet.28 Diese betrifft insbesondere »die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten«. Um diese »enge gegenseitige Verbindung« zu gewährleisten, verpflichten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 ist zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.29

Auch das im Rahmen der Notstandsgesetze im Jahr 1968 verabschiedete »Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses«30 (auch »Artikel 10-Gesetz« oder »G-10-Gesetz« genannt), mit dem die Alliierten die Überwachung an die Deutschen scheinbar abgaben, enthält laut Foschepoth eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote. In dieser Note wurde den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern, dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) nämlich erlaubt, Telekommunikation zu überwachen und Postsendungen zu öffnen; allerdings sollten sie die aus der Spähaktion gewonnenen Informationen mit ihren »Partner«-Diensten teilen, was die deutschen Schlapphüte auch fleißig taten. Diese geheime Verwaltungsvereinbarung gilt bis zum heutigen Tag. Sie berechtigt die Alliierten überdies, im Fall einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Auf der Grundlage dieses Dokuments waren die Vereinigten Staaten berechtigt, ihr Spionage-System »Echelon« zu betreiben – dazu mehr im nächsten Kapitel über die US-Geheimdienste in Deutschland.

Bei seinen Recherchen im Archiv des Auswärtigen Amtes fand Josef Foschepoth ein Exemplar dieser geheimen Verwaltungsvereinbarung; es war mit schwarz-rot-goldenem Band verschnürt – genauso, wie gültige Verträge archiviert werden. Der SZ gegenüber sprach Foschepoth vom »Bluff des Jahres 1968«:

Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.31

Der Historiker warnt, die Situation habe sich von 1968 bis heute erheblich verschlimmert, die »Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger«. Der US-Abhördienst, die National Security Agency (NSA), dürfe in Deutschland alles machen, und zwar »nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war …«32

Artikel 10 Absatz 3 des Zusatzabkommens zeigt am deutlichsten, dass die US-Geheimdienste in Deutschland frei nach ihrer Wahl schalten und walten können, denn hierin heißt es, die Alliierten dürften »auch außerhalb ihrer Liegenschaften Drahtfernmeldeanlagen errichten, betreiben und unterhalten, wenn zwingende Gründe der militärischen Sicherheit vorliegen«33. Im Klartext bedeutet das: Sie dürfen überall in Deutschland Abhörstationen bauen, denn zwingende Gründe der militärischen Sicherheit lassen sich immer finden.

Deutscher Boden in alliierter Hand

Wenn schon die amerikanischen Geheimdienste frei über deutschen Boden verfügen können, wie sieht es dann mit dem Militär aus? Nach dem Zweiten Weltkrieg einigten sich die damaligen NATO-Staaten – also noch ohne die Bundesrepublik – darauf, welche Rechte ausländische Truppen auf dem Boden eines Bündnispartners haben. Diese Regelung, das sogenannte NATO-Truppenstatut (NTS) vom 19. Juni 1951, begünstigte vor allem die USA, die damals mehrere Hunderttausend GI’s in Deutschland stationiert hatten.

Auf den ersten Blick ist das NATO-Truppenstatut nichts Außergewöhnliches. Ausländische Truppenverbände, die sich mit der Einwilligung eines anderen Landes auf dessen Staatsgebiet aufhalten, sind als nationale Organe des Entsendestaates zu behandeln. So ist es überall auf der Welt – Völkergewohnheitsrecht. Nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts verzichtet der Aufnahmestaat mit der Zulassung fremder Streitkräfte insoweit auf die Ausübung seiner souveränen Rechte, als »die Wahrung der Disziplin und Kampfbereitschaft des militärischen Verbandes dies erfordern«34. Was genau unter die Wahrung der Disziplin und Kampfbereitschaft fällt, ist der grenzenlosen Fantasie der ausländischen Truppenverbände überlassen. Dieser Gummiparagraf lässt also durchaus auch Spielraum für Truppenaufmärsche.

Dementsprechend wird das NATO-Truppenstatut in einem späteren Abschnitt deutlicher: Truppenübungsplätze, Luft-/Boden-Schießplätze, Standortübungsplätze und Standortschießanlagen sind den Entsendestreitkräften teilweise zur ausschließlichen Benutzung zu überlassen. Ihre Benutzung durch Truppenteile, die zu Ausbildungs- und Übungszwecken nach Deutschland verbracht werden, ist den deutschen Behörden vorher zur Zustimmung anzuzeigen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die deutschen Behörden innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Anzeige nicht widersprechen.35

»Ausschließliche Benutzung« bedeutet in Zahlen übersetzt, dass die Streitkräfte der Vereinigten Staaten bis heute – im Jahr 2019 – mehr als 500 Quadratkilometer deutschen Grund und Boden »besetzen«. Genaue Angaben gibt es, wie wir noch sehen werden, allerdings nicht.

Die wichtigsten Einrichtungen dieser Art sind allesamt Kommandozentralen für militärische Bereiche, die weit über Deutschland hinausgehen: das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Europa (EUCOM) in Stuttgart-Vaihingen; das Hauptquartier der Sondereinsatzkräfte des EUCOM in Stuttgart-Vaihingen; das Hauptquartier der US-Gesamtstreitkräfte für den Aufgabenbereich Afrika in Stuttgart-Möhringen; das Hauptquartier der US-Heeresstreitkräfte in Europa in Wiesbaden-Erbenheim; das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa in Ramstein; das Hauptquartier der US-Marineinfanterie in Europa und Afrika in Böblingen; das Lazarett der US-Heeresstreitkräfte in Landstuhl; die NATO Air Base Geilenkirchen (Standort der AWACS-Flugzeuge). Neu entstehen derzeit: das Unterstützungs- und Nachschubkommando der NATO in Ulm, das Joint Air Power Competence Center der NATO in Kalkar und weitere sogenannte NATO-Exzellenzzentren in Kiel und Ingolstadt.

Nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 18. Januar 2017 haben die USA derzeit elf Hauptstandorte und einige kleinere Standorte in Deutschland.36 Aber: Eine genaue Auflistung der alliierten Liegenschaften auf deutschem Boden gibt es nicht. Das verrät die Fußnote zu dieser Zahlenangabe in dem Dokument »Umfang und Standorte der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte». Dort heißt es nämlich:

Die Gesamtzahl der Standorte der US-Streitkräfte ist aufgrund des unterschiedlichen Alters der verfügbaren Quellen nicht präzise ermittelbar, dürfte sich aber im höheren zweistelligen Bereich bewegen.37

Falls Sie den Satz gerade überlesen haben sollten, hier noch einmal: Die deutsche Regierung weiß nicht, wie viele Stützpunkte die US-Streitkräfte auf deutschem Boden haben.

Zurück zum NATO-Truppenstatut. Darin heißt es auch: In ihren Liegenschaften sind die alliierten Stationierungsstreitkräfte gehalten, deutsches Recht zu achten. Doch das scheinen die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte gar nicht zu wünschen, denn der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages verlautbarte im Jahr 2008 lapidar, es bestehe »kein deutsches Interesse auf der Anwendung deutschen Rechts … In Zweifelsfällen gilt das Konsultations- und Kooperationsprinzip … Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Stationierungsstreitkräfte als Organe der Entsendestaaten kommen ebenso wenig in Betracht, wie auch gegenüber der Bundeswehr hoheitliche Vollstreckungsmaßnahmen ausscheiden.«38 Was im Klartext heißt: Macht ihr nur, wir pfuschen euch nicht rein.