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Das neue Buch von Rechtsanwalt Arne Böthling. Dieser ist seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig, auf Bürgergeld spezialisiert. Dieses Buch gibt einen guten Überblick über die wichtigsten Ansprüche, die Ihnen zustehen und zeigt Ihnen auch, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie sich wehren sollten. Dabei lernene Sie, kein Geld mehr zu verschenken, indem Sie z.B. auch den Klimazuschlag und ähnliches geltend machen.
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Seitenzahl: 105
Veröffentlichungsjahr: 2024
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Dieses Buch gibt einen Überblick über einzelne Themenbereiche im SGB II. Der Überblick ist natürlich nicht vollständig, es gibt noch weitere Themen/ Schwerpunkte und vor allem Rechtsprechung in diesem Bereich. Die folgenden Seiten dienen daher nur als Orientierungshilfe zum Einstieg, bei konkreten Fällen sollte auf anwaltliche Hilfe oder andere Fachliteratur zurückgegriffen werden. Um Ihnen den Einstieg in die Materie leichter zu machen, wurde auf etliche komplizierte Rechtsfragen/ Darstellungen / Themenbereiche verzichtet! Daher: wenn Sie wirklich umfassend das Ihnen zustehende Geld haben wollen, dann kontaktieren Sie einen Anwalt!
Die Inhalte dieses Buches stellen daher keine verbindliche Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. Die Rechtsprechung ändert sich im Bürgergeldbereich fast täglich, suchen Sie bitte im Ernstfall einen kompetenten Anwalt auf. Eine Haftung des Autors sowie eine Gewähr sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Oftmals sind die hier geäußerten Ansichten nur Meinungen/ Erfahrungen des Rechtsanwalts Arne Böthling. Diese können in Ihrem konkreten Fall abweichend zu beurteilen sein.
Es können hier in dem Buch zudem nicht sämtliche Meinungen, Urteile etc. genannt werden, da dies den Rahmen des Buches erheblich übersteigen würde.
Ein Mandatsverhältnis entsteht durch das Buch nicht.
Rechtsanwalt Arne Böthling aus Braunschweig ist seit nunmehr über 20 Jahren als Rechtsanwalt in Braunschweig tätig. Sein Spezialgebiet ist das Bürgergeld (ehemals Hartz IV).
Nachdem er aus einer gemeinsamen Kanzlei auf eigenen Wunsch Ende 2012 ausgeschieden ist, hat er zum 01. Januar 2013 die Kanzlei Löwenrecht gegründet, deren Inhaber er ist.
Rechtsanwalt Arne Böthling gibt seit 2008 regelmäßig Seminare auf dem Gebiet des Bürgergeldes/ Hartz IV für Hilfeempfänger, seit 2010 auch mehrfach im Jahr deutschlandweit für andere Rechtsanwälte.
Er ist zudem verantwortlich für die Internetseite www.sozialportal24.de.
Auch betreibt er den YOUTUBE KANAL LÖWENRECHT TV, auf dem Sie etliche Lehrvideos zum Thema „Hartz 4/ Bürgergeld“ kostenfrei ansehen können! Sehr zu empfehlen!
Nunmehr gibt es Hartz IV, jetzt Bürgergeld genannt, bereits seit über 20 Jahren. Eine lange Zeit, in der man meinen könnte, dass keine Fehler mehr passieren sollten. In der man auch glauben könnte, dass die Jobcenter pflichtbewusst handeln und jeder Hilfeempfänger umfassend über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wird.
Aber leben wir denn in einer Märchenwelt?
Die Realität sieht leider erheblich anders aus:
Aufklärung über Rechte gibt es von den Jobcentern so gut wie nicht – aber dafür lesen Sie nun dieses Buch! Wir übernehmen die Aufgabe des Jobcenters. Nach wie vor sind nach Schätzung des Autors ca. 80 % (!!) der Bürgergeld Bescheide falsch!
Unzählige Sachbearbeiterwechsel in den Jobcentern sorgen für Wirrwarr ohne Ende.
Dokumente verschwinden in den Jobcentern eher als im Bermudadreieck Schiffe. Das alles kommt Ihnen bekannt vor?
Glauben Sie, dass es in den Sozialgerichten immer gerecht zugeht? Ist es verwunderlich, dass es beim selben Gericht (!) zum selben Thema / Fall zwei bis drei unterschiedliche Entscheidungen gibt? Komisch werden die Fälle dann, wenn während des Verfahrens ein Richterwechsel stattfindet und nunmehr plötzlich eine ganz andere Auffassung zu dem Verfahren vertreten wird…..denn auch die Richterwechsel sind an einigen Sozialgerichten erstaunlich hoch.
In einem Casino herrscht oftmals mehr Regelmäßigkeit und Konstanz als bei den Sozialgerichten/ der Rechtsprechung. Auch der Glücksfaktor ist beim Roulette weniger hoch als bei manchen Sozialgerichten. Oftmals hängt es tatsächlich davon ob, welchen Richter/ Richterin man zugeteilt bekommt, ob man „gewinnt“ oder nicht.
Die Rechtsprechung ändert/ erweitert sich von Tag zu Tag, immer wieder schießen neue Urteile mit neuen „Ideen“ aus dem Boden.
Verrückte Welt? …. Nein….leider normaler Alltag.
Auch Eilverfahren – gerade wenn es um die Zustimmung zu einem Umzug geht- dauern gelegentlich mehrere Wochen, ja sogar Monate. Es kommt bei Umzugseilverfahren dann oft die Frage: ist die Wohnung überhaupt noch frei?
Manche Menschen scheinen vor Gericht gleich, manche eben gleicher…..(wobei es aber auch durchaus sehr viele faire Richter gibt)
Aber leider, leider wehren sich noch immer viel zu wenig Menschen mit Widersprüchen/ Klagen gegen die Bescheide der Jobcenter! Oftmals aus Bequemlichkeit, aus Angst oder auch, weil Sie der Behörde vertrauen! Wahrscheinlich wissen 50 % der Bürgergeldempfänger gar nicht, dass ihre Bescheide falsch sind.
Fakt ist aber, dass an der Klageflut vor den Sozialgerichten nicht die Bürgergeldempfänger Schuld sind, sondern eher die unzähligen falschen Bescheide der Jobcenter. Die Steuergelder, die dabei durch Personalkosten/ Anwaltskosten etc. „verbrannt“ werden, dürften weit im Millionenbereich liegen.
Hinzu kommt der Gesetzgeber, der es den Hilfeempfängern so schwer wie möglich macht, zu Ihren Rechten zu kommen:
So wurde der Wert, ab dem man in Berufung gehen kann, von 500 Euro auf 750 Euro erhöht, damit nicht so viele in einer höheren Instanz überprüft werden können.
Auch wurden die Fristen für Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X und § 28 SGB X mal eben speziell für Hilfeempfänger und nur für die - drastisch gekürzt! Wer jetzt noch schläft, der kann sehr tief sinken….
Daher also: lesen Sie dieses Buch, setzen Sie die Anregungen um und sichern sich die Ihnen zustehenden Leistungen!
Besuchen Sie uns auch bei Facebook auf der Seite Löwenrecht.
Ebenso erfreut sich unser YouTube Kanal Löwenrecht TV großer Begeisterung und auch die Internetseite www.sozialportal24.de, auf der Sie sogar kostenfrei Bescheide hochladen können!
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Buch einen wertvollen Leitfaden mit vielen praktischen Tipps an die Hand gegeben zu haben. Viel Spaß beim Lesen!
Braunschweig, im September 2024
Rechtsanwalt Arne Böthling
1.Kapitel: Der Anfang – wie bekomme ich Bürgergeld?
2. Kapitel: Die Leistungen im Einzelnen
3. Kapitel: Die Gemeinschaften im SGB II
4. Kapitel: Einkommen und Vermögen
5. Kapitel: Sanktionen
6. Kapitel: § 34 Abs. 1 SGB II: die „Bestrafungswelle“
7. Kapitel: Vorläufige Entscheidungen/ Bescheide:
8. Kapitel: § 15 SGB II: der Kooperationsvertrag, Schlichtungsverfahren
9. Kapitel: Die Rückforderung und Erstattung von Leistungen, §§ 45,48, 50 SGB X
10. Kapitel: Darlehen und Aufrechnung
11. Kapitel: Leistungen zur Existenzgründung oder Eingliederung
12. Kapitel: Die rechtlichen Möglichkeiten, sich zu wehren
13. Kapitel: Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Bürgergeld Checkliste
Wie liest man einen Bescheid?
Liebes Jobcenter – in allen Ehren-
jetzt sind wir hier, um uns zu wehren!
Viel Spaß und Erfolg beim Lesen!
Die
Regelleistung
Die auch
ohne
gesonderten Antrag zu gewährenden Sonderleistungen;
„Mehrbedarfe“
Die
Sonderleistungen
, die nur auf
gesonderten Antrag
gewährt werden
Die
Kosten der Unterkunft und Heizung
inkl. Warmwasser, ohne Strom
Bürgergeld erhalten alle Personen ab 15 Jahren bis zum „Rentenalter“, deren gewöhnlicher Aufenthalt in der BR Deutschland ist, die erwerbsfähig sind (also mindestens 3 Stunden täglich/ 15 Stunden wöchentlich arbeiten können) und hilfebedürftig sind.
Die Regelleistung (hier Stand 2024) ist eine feste Größe, die anhand bestimmter Bedarfe ermittelt worden ist. Sie soll alles abdecken, was Sie zum Leben brauchen, außer der Unterkunftskosten und der Sonder- und Mehrbedarfe. Die Regelleistung ist je nach Alter und Stellung in der Bedarfsgemeinschaft unterschiedlich hoch und ändert sich jährlich:
Alleinstehende/ Alleinerziehende
563 Euro (2023:502 Euro)
100 %
§ 20 Abs. 2
Personen, deren Partner mdjährig ist
563 Euro (2023:502 Euro)
100 %
§ 20 Abs. 2
Zwei volljährige Partner in BG
506 Euro (2023:451 Euro)
Je 90 %
§ 20 Abs. 4
Erwerbsfähige in BG ab 18 Jahre bis 25.Geburtstag oder ohne Zustimmung ausgezogene
451 Euro (2023:402 Euro)
80 %
§ 20 Abs. 2 S.2