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Im Handumdrehen im Internet reich werden - das funktioniert heute kaum noch. Doch mit einer cleveren Geschäftsidee im Online- Handel erfolgreich sein, ist durchaus noch möglich. Kai Berke ist den Weg selbst gegangen und präsentiert in der 3. komplett überarbeiteten und erweiterten Auflage seines umfassenden Business- Ratgeber das Einmaleins des E- Commerce. Dabei wird kein Bereich ausgelassen. Von Gewerbeanmeldung, Förderungsmöglichkeiten und Steuerfragen über Wareneinkauf, Verpackungs-, Versand- und Payment- Lösungen bis hin zu Marketing, Suchmaschinenoptimierung und abgerundet mit jeder Menge rechtlicher Tipps zu Verbraucherschutz, Handels- und Markenrecht ist dies der ultimative Reader für Einsteiger und Fortgeschrittene in der Welt von Ebay & Amazon. Das komplette FBA- Kapitel sowie die Kapitel zu Werbung auf Ebay, Facebook und Amazon sind um Schritt-für-Schritt- Anleitungen erweitert. Das Buch ist das umfassendste deutschsprachige Werk zum Onlinehandel! Aus dem Inhalt: Gewerbeanmeldung: Erste Schritte, Finanzierung, Förderungsmöglichkeiten etc. Wareneinkauf: Produktrecherche, Dropshipping, Großhandel, Import etc. Verkaufskanäle: Amazon, Ebay, Hood.de, eigener Webshop, International verkaufen, Rakuten etc. FBA- Portal: Einführung, Probleme bei FBA, PAN EU, Umsatzsteuerproblematik etc. Marketing: Amazon- Kampagnen, Facebook, Google Shopping, Ebay PPS, Landingpages etc. Steuerfragen: Kleingewerbe, Umsatzsteuer- Voranmeldung, USt-ID, Einnahmenüberschussrechnung etc. Rechtliches: Widerrufsrecht, Gewährleistung, Markenrecht, Verbraucherrecht etc. Dazu gibt es jede Menge Tipps zu Verpackung & Versand, Payment- Lösungen, Optimierungsstrategien für eure Listings (SEO) und Tools, die euch euer Geschäftsleben erleichtern. Über 1000 Leser haben sich bereits mit den ersten beiden Auflagen auf den Weg zum Geschäftserfolg gemacht. Sei auch du dabei und sichere dir jetzt dein Exemplar zum Einstiegspreis!
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Seitenzahl: 282
Veröffentlichungsjahr: 2019
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(Überarbeitete und erweiterte Neuauflage 2019)
I M P R E S S U M
Das Seller- Handbuch
Wie ihr auf Ebay, Amazon & Co erfolgreich seid
von Kai Berke
© 2019/Kai Berke
Alle Rechte vorbehalten.
Autor: Kai Berke
Resebergweg 4
23569 Lübeck
Verlag: Kai Berke
Dieses Buch, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Zustimmung des Autors nicht vervielfältigt, wieder verkauft oder weitergegeben werden.
Das Seller- Handbuch
Wie ihr auf Ebay, Amazon & Co erfolgreich seid
Von Kai Berke
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Kapitel 1:
Bevor du loslegst: Gewerbe anmelden
Kapitel 2: Finanzen und Zuschüsse
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Höhe des Gründungszuschusses
Unterlagen für den Gründungszuschuss
Kapitel 3: Steuerfragen
Kleingewerbe oder Umsatzsteuerpflicht
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer beantragen
Umsatzsteuer- Voranmeldung
Exkurs: Geschäftskonto erforderlich?
Gewinn- und Verlustrechnung
Kapitel 4:
Produktrecherche
Eigene Recherche
Recherchetool AMZSHARK
Amazon Account- Überwachung mit Sellics
Kapitel 5:
Wareneinkauf
Vertragshändler eines Markenherstellers
Dropshipping
Guerilla- Dropshipping
Schadensersatz bei Nichterfüllung
Fazit
Einkauf im Großhandel
Ware selbst importieren
Kapitel 6:
Verkaufskanäle – AMAZON
Verkaufen bei Amazon
EXKURS: Rechtssicher verkaufen
Artikel einstellen bei Amazon
Kategorie auswählen
Produktname
Angebot
Attribute und Artikelbeschreibung
Schlüsselwörter
Produktfotos hochladen
Exkurs: Markenrecht
Was mich an FBA nervt…
Kommunikation mit Amazon
Verkaufskanäle:
Zehn Grundregeln zum Verkaufen auf Ebay
Angebot einstellen bei Ebay
Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung
Aktuelle Entwicklungen auf Ebay & Amazon
Verkaufskanäle:
Andere Marktplätze
Verkaufen auf Hood.de
Verkaufskanäle:
Der eigene Webshop
Yatego, Allyouneed, Real.de, Rakuten & Co
Verkaufskanäle:
International verkaufen
Rechnungen für Kunden erstellen
Kapitel 7:
Marketing
Listung auf Preissuchmaschinen
Anzeigenkampagnen bei Ebay und Amazon
Pay per Sale- Kampagne bei Ebay
PPC Werbekampagne bei Amazon anlegen
Optimierungsstrategie für Gebote
Werbeaktion erstellen auf Amazon
Amazon Werbeanzeige mit Preisnachlass
Blitzangebote erstellen bei Amazon
Was sind Blitzangebote?
Wie funktionieren Blitzangebote?
Erfahrungen mit Blitzangeboten
Soziale Medien
Werbekampagne bei Facebook schalten
Einbindung des Facebook- Pixels
Beobachten und nachjustieren
Tipps für die perfekte Landingpage
Kapitel 8:
Verpackung und Versand
Verpackung
Verpackungsgesetz und Registrierungspflichten
Versanddienstleister
Reich werden mit FBA?
Finde die Nische
Dienstleister wollen mitverdienen
Stolperfalle Recht
Mein Freund, der Lieferant
Fulfillment by Amazon
Produkt zu „Versand durch Amazon ändern und Lagerbestand senden
TIPP zur Sendungsgröße
Umsatzsteuerregistrierung in anderen Ländern
Kapitel 9:
Payment- Lösungen – Paypal & Co
Kapitel 10:
Customer Service
Interessenten- und Beschwerdemanagement
Kaufberatung per Live- Chat
Kapitel 11:
Ein paar rechtliche Hinweise
Was bedeutet eigentlich Gewährleistung
Wer zahlt die Versandkosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
Unfreie Warenrücksendungen
Kapitel 12:
Ortsunabhängig leben und arbeiten
Digitale Nomaden und E- Residency in Estland
Zu guter Letzt…
In Deutschland gehen ungefähr 400.000 Online- Händler einer Verkaufstätigkeit im Internet nach und Studien gehen davon aus, dass ein Großteil davon in den nächsten sieben Jahren verschwunden sein wird, weil der Trend im Internet wie auch im normalen Einzelhandel hin zu großen Anbietern geht.
Obwohl die Online- Welt also nicht gerade auf noch einen Anbieter wartet und die Handelswelt gerade auf den großen virtuellen Marktplätzen in den letzten Jahren rauer geworden ist, ist es immer noch möglich, mit einer cleveren Verkaufsidee und einem stimmigen Sortiment Geld im Onlinehandel zu verdienen.
Wer also bereit ist, sich seine Nische zu suchen und nicht als der eintausendste Händler von bunten Handyhüllen ein paar Cent billiger zu sein als die anderen, wer nicht nur schnell Kasse machen will mit Posten- Schrott aus Bangladesh sondern versucht, seine Kunden nachhaltig zufrieden zu stellen, wer also Verkäufer aus Überzeugung ist und nicht nur lange ausschlafen will, für den wird es auch in ein paar Jahren noch einen Platz im Onlinehandel geben.
In diesem Leitfaden für Anfänger und Fortgeschrittene im Online- Versandhandel befassen wir uns mit allen relevanten Aspekten des Verkaufens im Internet: Von der Gewerbeanmeldung über den Waren- Einkauf, die verschiedenen großen Marktplätze, hin zu Verpackungs- und Versandlösungen und garniert mit jeder Menge Hinweise zu rechtlichen Fallstricken und Steuertipps ist dieser Reader das umfassende Handbuch für den E- Commerce.
Da sich der Onlinehandel stetig wandelt, wird dieses Buch jedes Jahr aktualisiert, erweitert und neu aufgelegt. Inzwischen haltet ihr hier nun die dritte Auflage in euren Händen.
Da sich die Welt aber auch zwischen den Auflagen weiter dreht, arbeite ich aktuell an einem Video- Trainingskurs für Onlinehändler.
Den Kurs wie auch Neuigkeiten aus der Welt des Versandhandels gibt es dann auf www.sellercamp.de. Schaut da gerne mal vorbei.
Obwohl das Internet voll von Leuten ist, die ihr Hobby, streng genommen, gewerblich betreiben, aber dennoch als Privatverkäufer firmieren, kann ich nur davon abraten, diesen Schein- Privatiers nachzueifern. Stattdessen sollte der erste Weg zum Gewerbeamt der eigenen Gemeinde führen, um dort einen Gewerbeschein zu beantragen.
Natürlich steht es einem, entsprechende finanzielle Mittel vorausgesetzt, auch frei, eine andere Rechtsform zu wählen, aber die Regel wird sein, dass man als nicht eingetragener Einzelunternehmer beginnt.
Will man das Gewerbe gemeinschaftlich mit anderen betreiben, so kann man auch über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nachdenken und wenn man irgendwann mal relevante Gewinne erzielt, bietet sich vielleicht sogar die Gründung einer Kapitalgesellschaft an, aber für den Anfang wollen wir den Ball mal flach halten und als bodenständiger Einzelunternehmer unser Glück versuchen.
Solltet ihr als Digitaler Nomade von überall und nirgends arbeiten wollen, so helfen euch die Hinweise in dem neuen Schlusskapitel zu der e- residency in Estland sicher weiter.
Ohne Gewerbenachweis als scheinprivater Verkäufer wird man nicht weit kommen, denn man wird andauernd nach einem Nachweis der gewerblichen Tätigkeit gefragt werden, sei es beim Großhändler, bei der Anmeldung auf Amazon oder beim ersten Kreditantrag.
Als Gewerbetreibender muss man sich selbst krankenversichern, kann aber immerhin wählen, ob man dies als freiwillig Versicherter in einer Gesetzlichen Krankenversicherung tut oder ob man sich privat versichert.
Achtung: Die GKV berechnet ihren Beitrag nach einer festgelegten Mindestbemessungsgrenze. Nach dieser überaus weltfremden Grenze geht der Gesetzgeber davon aus, dass Selbständige von Beginn an mindestens 2178 Euro im Monat netto verdienen, was zu einem Krankenversicherungsbeitrag (inklusive Pflegeversicherung) von rund 350 Euro im Monat führt.
Was einem die Krankenversicherung in der Regel verschweigt, ist dass es auch noch eine reduzierte Mindestbemessungsgrenze gibt für Selbständige, die im Monat weniger als 1452,50 Euro netto verdienen. Da liegt der Beitrag dann natürlich entsprechend niedriger- nämlich bei ungefähr 240 Euro.
Man kann sich die Differenz der zu viel gezahlten Beiträge übrigens auch noch für ein Jahr rückwirkend erstatten lassen, wenn der Bescheid über die Beitragshöhe zunächst vorläufig erstellt wurde, was der Regelfall ist, weil man als Selbständiger ja nie weiß, wie sich die Einnahmen im Laufe des Jahres entwickeln.
Ab 2019 wird die Mindestbemessungsgrundlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfreulicherweise deutlich auf 1038 Euro abgesenkt, so dass Geringverdiener auch nur ca. 190 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung zahlen müssen.
Für nur 0,6% mehr Krankenkassenbeitrag erwerbt ihr im Übrigen Krankengeld- Anspruch, was euch im Krankheitsfall davor bewahrt, unmittelbar in Hartz 4 abzurutschen.
Betreibt man das Gewerbe zunächst nebenberuflich, ist man weiter als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert und muss lediglich bei der Einkommensteuer ein paar zusätzliche Bögen ausfüllen.
Die Variante, den Online- Handel zunächst als Nebengewerbe zu betreiben, hat übrigens eine Reihe von weiteren Vorteilen.
Zum einen ist man nicht sofort darauf angewiesen, mit den Einnahmen aus dem Online- Handel seinen kompletten Lebensunterhalt zu bestreiten, zum anderen kann man eventuelle rechnerische Verluste, die am Anfang häufig auftreten, weil man sich ja zunächst einmal einen Warenbestand aufbauen muss, Steuer mindernd bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, spart also bares Geld.
Für die gewerbliche Nebentätigkeit benötigt man möglicherweise die Zustimmung seines Arbeitgebers, mindestens muss man ihn aber darüber informieren, dass man eine selbstständige Nebentätigkeit ausübt.
Gerade am Anfang benötigt man als neuer Selbständiger ein bisschen Starthilfe- was das Know How, aber vor allem auch was das Finanzielle angeht. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat bzw. mindestens einen Tag im Leistungsbezug steht und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat, der kann den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die man keinen Anspruch hat. Man muss also den Sachbearbeiter mit einem stimmigen Finanzkonzept und einem gut durchdachten Businessplan überzeugen. Trotzdem gibt es immer noch den so genannten Vermittlungsvorrang. Wenn der Sachbearbeiter also die Chancen für eine Vermittlung in einen neuen Job zu hoch einschätzt, wird er dich eher in einen Job vermitteln, als das Risiko einer Existenzgründung aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren.
Hat der Vermittler keine großen Erwartungen an die Vermittlungsfähigkeit und hat der Antragsteller durch realistische Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau, Beurteilung des Marktumfeldes seine Befähigung zur Selbständigkeit nachgewiesen, wird die ersten sechs Monate ein Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs zuzüglich 300 Euro für die soziale Absicherung, also Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung, gewährt.
Nach dieser sechsmonatigen Anfangsphase wird überprüft, ob die Ziele bis dahin erreicht wurden und bei entsprechender Erfolgsaussicht wird für weitere neun Monate die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro weiter gezahlt.
Wenn das die einzigen finanziellen Mittel sind, auf die man zurückgreifen kann, dürfte es eng werden.
Man darf übrigens durchaus einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Da die geförderte Selbständigkeit aber eine Vollzeit- Beschäftigung sein muss, darf eine Nebenbeschäftigung daher nicht mehr als 15 Wochenstunden ausmachen.
Die Unterlagen, die man für einen Antrag auf Gründungszuschuss einreichen muss, haben es in sich:
Businessplan: Er muss in sachlicher und nachvollziehbarer Weise das Geschäftsvorhaben beschreiben sowie eine umfassende Finanzplanung und Umsatzentwicklung für die ersten drei Jahre beinhalten
Gutachten: Der Businessplan muss von einer sachkundigen Stelle begutachtet und für tragfähig befunden werden (z.B. durch Wirtschaftsprüfer, IHK o.ä.)
Lebenslauf
Qualifikationsnachweis, z.B. Teilnahme an einem Seminar über Existenzgründung
Spötter behaupten, in der Zeit, die man zum Beibringen sämtlicher Unterlagen benötigt, kann man schon seine erste Million verdient haben. Das ist natürlich Quatsch, aber der Zeitaufwand ist tatsächlich nicht zu unterschätzen.
Natürlich ist es wichtig, sich ein realistisches Bild von den zu erwartenden Umsätzen und den Margen zu machen, die einem in einem so umkämpften Markt bleiben. Es ist eben etwas anderes, von dem Gewinn nach Abzug all der Kosten leben zu müssen, als sich als Privatverkäufer durch den Verkauf seiner CD- Sammlung auf Ebay etwas Taschengeld dazu zu verdienen.
Ob allerdings der Aufwand eines Businessplans, der nach ein paar Monaten durch Änderungen der Rahmenbedingungen schon wieder obsolet sein kann, gerechtfertigt ist und ob nur Verkäufer, die einen tollen Geschäftsplan mit beeindruckenden Grafiken zur Rentabilitätsvorschau vorlegen, gute Verkäufer sein können, halte ich für zweifelhaft.
Nicht in Frage kommt der Gründungszuschuss übrigens für alle diejenigen, die die selbständige Verkaufstätigkeit bereits im Nebenerwerb neben dem Hauptberuf ausgeübt haben.
Ich persönlich halte den Weg, die Selbständigkeit schon im Erwerbsleben nebenbei auszuprobieren für Erfolg versprechender, weil man dann über die Wirklichkeit im Online- Handel sehr viel mehr lernt als in irgendwelchen Businessplänen.
Neben dem Existenzgründerzuschuss der BfA gibt es noch unzählige weitere Stellen, an denen man möglicherweise Fördergelder beantragen kann. Ein Blick auf die Webseite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) lohnt sich immer; hier gibt es zinsgünstige Kredite.
Vorher aber noch ein Tipp, wie ihr euren Arbeitslosengeld- Anspruch sinnvoller vergolden könnt.
Ja genau, das geht auch.
Habt ihr als selbstständiger Onlinehändler z.B. ein saisonabhängiges Sortiment, seid ihr vielleicht nicht das ganze Jahr über ausgelastet. Darüber hinaus habt ihr gerade in der Anfangsphase oft Ausgaben für Warenbestellungen, die euren Gewinn pro Monat auf Null schrumpfen lassen.
In den Monaten, in denen ihr Ware für die Saison einkauft, könnt ihr einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Bedingung dafür ist, dass ihr weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt seid. Diese Bedingung ist schnell erfüllt, wenn man das eigentliche Versandgeschäft von Amazon erledigen lässt. Nebenbei steht natürlich auch niemand mit der Stoppuhr neben euch.
Wenn ihr weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt seid, steht ihr grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und habt damit Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit.
Auf das Arbeitslosengeld wird der Ertrag aus eurer Selbstständigkeit natürlich angerechnet, weshalb ihr den Antrag eben nur in Monaten stellen solltet, in denen ihr hohe Ausgaben (z.B. für Warenimport) habt. Das Schöne an der Selbstständigkeit ist ja, dass ihr die Ausgaben selbst steuern könnt. Habt ihr in einem Monat wenig zu tun, zieht ihr einfach ein paar Ausgaben vor, bestellt ein bisschen auf Vorrat, damit die Gewinn-und- Verlust- Rechnung für diesen Monat, die ihr nachträglich beim Arbeitsamt einreichen müsst, keinen oder nur einen sehr niedrigen Gewinn ausweist.
Natürlich könnt ihr so nicht ein ganzes Jahr am Stück Arbeitslosengeld beziehen, aber jedes Jahr für ein paar Monate. Sagt ihr das dem Sachbearbeiter bei der Antragstellung auch so, dann wird er vermutlich darauf verzichten, euch in Jobs zu vermitteln.
Wenn ihr übrigens gleich nach Beendigung eures Beschäftigungsverhältnisses einmal einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt (und sei es nur für einen Tag), dann verlängert sich die so genannte Rahmenfrist, in der ihr ALG beziehen könnt, von zwei Jahren auf vier Jahre. Eigentlich habt ihr Anspruch auf ALG, wenn ihr in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt wart. Mit dem kleinen Antrags- Trick verlängert ihr diese Rahmenfrist von 2 auf 4 Jahre Ihr könnt dann so lange ALG beantragen, wie ihr in den letzten vier Jahren mindestens ein Jahr beschäftigt wart.
So könnt ihr über mehrere Jahre verteilt jeweils ein paar Monate volles Arbeitslosengeld beziehen, ohne Businesspläne einreichen zu müssen.
Obwohl sie sich „Kreditanstalt“ nennt, ist die KfW keine Bank im eigentlichen Sinne. Entsprechend bekommt man das Geld, das man im Rahmen der KfW- Förderung beantragt, auch nicht von der KfW sondern man benötigt eine Bank, die zwischen euch und der KfW zwischen geschaltet ist und die die Förderung für euch bei der KfW beantragt.
Die KfW erleichtert eurer Geschäftsbank die Kreditzusage, indem sie euch bei der Besicherung der Rückzahlung unterstützt.
Aktuell gibt es zum Beispiel einen zinsgünstigen Förderkredit bis zu 100.000 Euro für Existenzgründer, Selbstständige und kleine Unternehmen in den ersten fünf Jahren, wobei die Gründung auch vorübergehend im Nebenerwerb gestartet werden kann.
Die KfW-Förderung mit dem "ERP-Gründerkredit - StartGeld" wird durch eine Garantie der Europäischen Union ermöglicht. Konkret unterstützt die EU die Kreditvergabe vor allem an Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, indem sie die Garantie für die Rückzahlung der Kredite gegenüber der KfW übernimmt.
Obwohl die KfW 80% des Ausfallrisikos trägt, der Kredit also für die Hausbank relativ sicher ist, ist es in der Praxis oft so, dass sich die Banken vor Ort nicht gerade darum reißen, euch solche KfW- Kredite zu vermitteln. Insbesondere wenn man Neukunde bei einer Bank ist, scheint es schwierig zu sein, gleich mit einer Kreditanfrage um die Ecke zu kommen – und dann auch noch mit einem Kredit der KfW, bei dem die Hausbank vermutlich deutlich weniger verdient als bei ihren eigenen Produkten.
Ich bin mal vor Jahren in die örtliche Sparkasse gestolpert mit dem Ziel, ein Geschäftskonto zu eröffnen und dann gleich einen KfW- Kredit über 30.000 Euro zu beantragen. Blauäugig wie ich war, dachte ich, die Bank würde sich über einen neuen Kunden freuen. Tatsächlich schaute mich die junge Dame ganz entgeistert an und fasste schnippisch zusammen: „Sie kommen also hier rein, keiner hier kennt Sie und Sie wollen 30.000 Euro von uns.“
Meine ebenso schnippische Antwort „Entschuldigung, ich dachte bisher, dass Banken genau dafür da seien“ führte dazu, dass unsere Geschäftsbeziehung nicht vertieft wurde.
Auch die Frage nach Sicherheiten ist zum Teil recht anstrengend. Bei dem von mir angedachten Kredit trug die Hausbank 0% Risiko. Das Ausfallrisiko wurde damals zu 100% von der KfW abgedeckt, die keinerlei Sicherheiten haben wollte. Die Sparkasse hingegen beharrte auf Sicherheiten, die schnell in liquide Mittel hätten übersetzt werden können.
Wenn ich solche Sicherheiten gehabt hätte, also etwas, das ich schnell zu Geld machen kann, dann hätte ich mir ja den Kreditantrag gespart.
Was ich damit sagen will: Erwartet besonders als Onlinehändler in der Anfangsphase nicht, dass ihr offene Türen bei Geldinstituten einrennt, wenn ihr Kredite aufnehmen wollt. Auch sind natürlich bei Kreditanträgen die gleichen Unterlagen einzureichen, wie sie auch bei der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich sind.
Gefördert werden mit dem Kredit übrigens die Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computern, der Kauf von Grundstücken und Gebäuden oder die Baukosten hierfür, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Software.
Auch Betriebsmittel wie Personalkosten, Material- und Warenlager, Mieten etc. sind begrenzt förderungsfähig. Der Anteil an Betriebsmitteln darf aber 30.000 Euro nicht überschreiten.
Obwohl es nicht ausdrücklich gefordert ist, erhöht der Einsatz von Eigenmitteln in der Regel die Bereitschaft zur Kreditgewährung. A
Wenn ihr also über Eigenmittel verfügt, solltet ihr diese in der Kalkulation des Investitionsvorhabens berücksichtigen.
Der ERP- Gründerkredit (Kredit 067) kann für eine Laufzeit von 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr oder zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Jahren beantragt werden.
Mehr Infos gibt es auf der Webseite der KfW unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/
Je nach Branche und Wirtschaftsregion gibt es oft von den Bundesländern aufgelegte Förderprogramme. Hier könnt ihr euch zu Beginn eurer Geschäftstätigkeit mal an die örtliche IHK wenden, deren Zwangsmitglied ihr im Übrigen mit der Gewerbeanmeldung geworden seid.
Wenn sich eure Hausbank oder generell alle etablierten Banken querstellen, kann als letzter Ausweg ein Mirokreditinstitut helfen. Die Kreditsummen sind, wie der Name schon verrät, gering, dafür sind die Chancen für eine Zusage manchmal größer. Übliche Höchstkreditsumme bei einem Erstantrag ist 10000 Euro, der bei beanstandungsfreier Tilgung in den ersten sechs Monaten auf bis zu 25000 Euro ausgeweitet werden kann. Allerdings sind die Zinssätze hier meist sehr hoch, so dass das eher eine Notlösung bleibt.
Nachdem man ein Gewerbe angemeldet hat, wird man schnell Post vom zuständigen Finanzamt mit einem Erfassungsbogen bekommen. Wichtig ist dabei vor allem die Frage, ob man als Kleingewerbler mit einem Umsatz von weniger als 17500 Euro im Jahr von der Umsatzsteuer befreit werden möchte oder ob man auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet und sich freiwillig der Umsatzsteuer unterwirft.
Normalerweise sind Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, das heißt, dass man auf alle Umsätze die man erzielt, die entsprechende Umsatzsteuer (in der Regel 19%) abführen muss.
Im Gegenzug darf man die Umsatzsteuer, die man beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen verauslagt hat, als so genannte Vorsteuer geltend machen, bekommt diese also vom Staat zurück, bzw. verrechnet diese mit der Umsatzsteuer auf den eigenen Umsatz.
Da man als Unternehmer normalerweise Gewinn machen sollte, wird man Waren immer teurer verkaufen als man sie eingekauft hat, d.h. die Umsatzsteuer wird im Regelfall höher sein als die Vorsteuer, die man abziehen kann.
Um Existenzgründungen steuerlich ein bisschen zu entlasten, wurde die Kleinunternehmer- Regelung eingeführt, nach der man sich mit diesem Steuer- Krimskrams eben nicht befassen muss. Man zahlt also keine Umsatzsteuer, bekommt aber auch keine Vorsteuer erstattet.
Was eigentlich nach einem guten Deal klingt, ist für den Online- Händler in der Anfangsphase oft ein Minusgeschäft, denn der Aufbau eines gewissen Warenbestandes, ggf. Anschaffung neuer Soft- oder Hardware, Verpackungs- und Verbrauchsmaterialien kosten in der Anfangsphase oft mehr Geld als durch Verkäufe reinkommt, so dass man steuerlich als Kleingewerbler ein Minusgeschäft machen würde.
Speziell im Online- Handel kommt hinzu, dass man meist Geschäftskunde bei einem Versandunternehmen wird und daher auf das fällige Porto ebenfalls Umsatzsteuer zahlt. Das ist bei einem Versandhändler einer der größten Ausgabe- Posten und daher nicht zu unterschätzen.
Viele werden aus natürlicher Abscheu gegenüber dem Finanzamt und steuerlichen Angelegenheiten dazu tendieren, den leichten Weg als Kleinunternehmer zu gehen, doch ich empfehle, dies vorher sehr genau zu überlegen.
Vorsteueranmeldungen sind kein Hexenwerk und die Ersparnis kann möglicherweise enorm sein. Man kann sich im Übrigen auch noch im Nachhinein bei der Abgabe der nächsten Steuererklärung rückwirkend der Umsatzsteuer unterwerfen.
Man kann also nach dem ersten Kalenderjahr errechnen, wie viel Vorsteuer man für Betriebsausgaben gezahlt hat und dem gegenüberstellen, wie viel Umsatzsteuer man auf seine Verkäufe bezahlt hätte. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuerschuld, ist es sinnvoll, sich rückwirkend der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Da man im Online- Versandhandel sehr schnell über den Schwellenwert von 17500 Euro Umsatz im Jahr kommen wird (bzw. 50000 Euro im zweiten Kalenderjahr der Geschäftstätigkeit), ist die Frage für die Folgejahre ohnehin beantwortet. Wenn man das Gewerbe ernsthaft betreibt, wird man in der Regel schon im zweiten Jahr über 50000 Euro Umsatz haben.
Wenn man den oben schon erwähnten Erfassungsbogen vom Finanzamt zugeschickt bekommt, gibt es dort auch ein Feld, das man ankreuzen muss, um eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer zugeteilt zu bekommen.
Diese benötigt man, um im EU- Ausland Waren und Dienstleistungen steuerfrei zu erwerben. Dies kann je nach Sortiment für den Wareneinkauf interessant sein; es ist aber auf jeden Fall extrem wichtig für den Handel auf Ebay und Amazon, denn diese Unternehmen haben ihren Sitz in Luxemburg. Hat man keine USt- ID addieren Ebay und Amazon die luxemburgische Umsatzsteuer auf die Verkaufsgebühren- Rechnung. Dies kann schnell ein vierstelliger Betrag im Jahr werden, den man durch ein einfaches Kreuz im Erfassungsbogen einsparen kann.
UPDATE: Ebay wickelt sein Deutschland- Geschäft seit 2018 über die deutsche Tochter- Gesellschaft ab. Hier fällt also keine Umsatzsteuer nach §13 b UStG („Reverse- Charge- Verfahren“) mehr an.
Man kann die Umsatzsteueridentifikationsnummer auch später noch online beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen (www.bzst.de) .
In der Vorsteuer- Anmeldung, die man zunächst meist monatlich, später oft auch nur noch vierteljährlich, online über ELSTER abgeben muss, muss man die imaginäre Umsatzsteuer auf die „Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens“ (§ 3a, Abs. 2 UStG) übrigens angeben, um sie ein paar Seiten später dann als Vorsteuer wieder abzuziehen- ein Nullsummenspiel also.
Steuerangelegenheiten sind in etwa so beliebt wie Zahnschmerzen. Tatsächlich sind viele Regelungen im deutschen Steuerrecht einigermaßen sinnfrei und etliche Ausnahmetatbestände erfordern Insiderkenntnisse. Trotzdem gibt es viele steuerliche Angelegenheiten, die man selbst erledigen kann.
Da man gerade in der Gründungsphase versucht ist, jede unnötige Ausgabe zu vermeiden, sollte man sich das Geld für den Steuerberater, jedenfalls was die Abgabe der Umsatzsteuer- Voranmeldung angeht, sparen und diese selbst erledigen.
Wie oben bereits erwähnt, wird bei der monatlichen Voranmeldung die Umsatzsteuer auf die Einnahmen mit der Umsatzsteuer auf die Ausgaben verrechnet. Für die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben trägt man diese in einen Kontenrahmen ein. Für Jungunternehmer tut es ein einfacher Kontenrahmen. Ich empfehle hierfür das kostenlose kleine Programm Jes, in dem man die einzelnen Buchungen unkompliziert in einen vorgegebenen einfachen Kontenrahmen eingeben kann.
Jes berechnet aus den eingegebenen Beträgen die Umsatzsteuer, erstellt einem dann ein Buchungsjournal, Saldenlisten und alle notwendigen Daten für Vorsteueranmeldungen und sogar für die jährliche Einkommensteuererklärung.
Für die Voranmeldungen legt man sich dann ein Konto bei Elster, dem Onlineportal der Finanzbehörden (https://www.elsteronline.de/) an, da diese nur elektronisch und nicht mehr in Papierform abgegeben werden können.
In seinem Elster- Konto klickt man dann links auf „Formulare“ und dann geht man zur Umsatzsteuer- Voranmeldung. Es öffnet sich- nicht erschrecken- ein Online- Formular mit 13 Seiten. Keine Angst, die meisten Punkte sind für kleine Online- Händler uninteressant.
Tatsächlich müssen die meisten neben der ersten Seite mit den persönlichen allgemeinen Angaben nur zwei Felder ausfüllen: auf Seite 4 „Umsätze zum Steuersatz von 19%“; hier trägt man seine Netto- Einnahmen ein, das Programm addiert dann die Umsatzsteuer automatisch und auf der vorletzten Seite „Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen (…)“.
Elster zieht dann die eingegebene Vorsteuer von der errechneten Umsatzsteuer ab, man bestätigt die Summe und fertig. Das Finanzamt bucht dann die verbliebene Umsatzsteuer von deinem Konto ab bzw. überweist dir einen möglichen Überschuss an Vorsteuern zurück auf dein Konto.
Es müssen für die Vorsteueranmeldung, die bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden muss, keinerlei Belege eingereicht werden. Es muss lediglich angegeben werden, wie viel ihr eingenommen und wie viel ihr ausgegeben habt. Dabei kommt es nicht auf das Rechnungsdatum an sondern auf den Tag des Ein- oder Ausgangs auf deinem Konto.
Auch wenn die Belege nicht eingereicht werden müssen, so müsst ihr sie natürlich trotzdem zehn Jahre lang aufbewahren.
Tatsächlich müsst ihr noch bei Ziffer 48 die Dienstleistungen anderer in der EU ansässiger Unternehmen aufführen. Hier kommen neben den Amazon- Verkaufs- und Fulfilment- Gebühren z.B. noch Werbekosten von Facebook oder Google in Frage, die in Irland sitzen.
Unter Ziffer 58 (siehe oben) müsst ihr den gleichen Steuerbetrag wie in 47 als Vorsteuer wieder abziehen.
Während die Vorsteueranmeldung also kinderleicht selbst erledigt werden kann, ist bei der jährlichen Einkommensteuererklärung die Zuhilfenahme eines Steuerberaters gerade für Anfänger im Steuergeschäft zu empfehlen. Aber wenn ihr mit JES oder irgendeinem anderen Buchungsprogramm eure Belege für die Umsatzsteuererklärung alle regelmäßig eingetragen habt, ist der Arbeitsaufwand für den Steuerberater am Jahresende deutlich geringer.
Hartnäckig hält sich der Glaube, es gäbe eine Verpflichtung für Gewerbetreibende, ein Geschäftskonto bei einer Bank zu eröffnen. Diesen Zwang gibt es nicht und für den Anfänger im Online- Handel hat das Geschäftskonto sogar mehr Nachteile als Vorteile.
Man kann seine geschäftlichen Zahlungen auch über ein ganz normales kostenloses Girokonto durchführen. Was man der Übersichtlichkeit halber tun sollte, ist den privaten Zahlungsverkehr von dem geschäftlichen zu trennen, also zwei Girokonten zu führen.
Der einzige echte Vorteil eines Geschäftskontos ist die Möglichkeit, Lastschriften darüber zu ziehen und damit eine populäre Zahlungsmethode in seinem Shop anbieten zu können. Dies funktioniert nur mit einem Geschäftskonto (oder über einen Zahlungsdienstleister wie Paypal, mehr dazu später).
Doch Vorsicht: Nicht alle Geschäftskonten bieten diese Möglichkeit. Vielmehr ist der Lastschrifteinzug mit den allermeisten kostenlosen Geschäftskonten auf Online- Basis nicht möglich. Auch bei den kostenpflichtigen Konten der großen Filialbanken ist die Einrichtung des Lastschrifteinzugs nicht selbstverständlich.
Die Nachteile eines Geschäftskontos liegen auf der Hand. Für den gleichen Leistungsumfang eines normalen Girokontos verlangen die Banken beim Geschäftskonto Gebühren- und das nicht nur in Form einer monatlichen Gebühr sondern auch für einzelne Transaktionen. Man zahlt also für jede Kontobewegung irgendetwas rund um 10 Cent. Wer seine Vorkasse- Zahlungen für preiswerte Artikel unter zehn Euro auf sein Geschäftskonto überweisen lässt, zahlt also Gebühren wie bei Paypal.
Auch die Annahme, man würde von der Bank leichter einen Investitionskredit bekommen, wenn man dort ein Geschäftskonto führt, ist ein Irrglaube. Die Sicherheiten, die die Banken für eine Kreditvergabe verlangen, sind exakt dieselben; egal, ob ich als Neukunde oder als langjähriger Gebührenzahler dort anfrage.
Will man Waren aus China importieren und muss daher häufiger Geldüberweisungen in das Nicht- EU- Ausland tätigen, ist das leichter mit einem Geschäftskonto. Man kann solche Überweisungen dann aber auch gegen einen geringen Aufpreis von der Agentur durchführen lassen, die den Import für einen durchführt.
Fazit: Ein separates Girokonto für den geschäftlichen Zahlungsverkehr ist zumindest für den Anfang vollkommen ausreichend.
Wer aber unbedingt selbst Lastschriften ziehen will, der sollte sich mal bei der Fidor- Bank informieren, der nach meiner Kenntnis einzigen Bank mit einem kostenlosen Geschäftskonto, kostenlosen Buchungen und dem Angebot für Lastschrifteinzug.
Kleine Ergänzung für Fortgeschrittene: Wer sich entscheidet, am FBA- Programm von Amazon teilzunehmen und dabei auch Warenbestand in Frankreich lagert, um auf diesem attraktiven Marktplatz präsent zu sein, wird in Frankreich umsatzsteuerpflichtig und der französische Staat akzeptiert für den Lastschrifteinzug der Umsatzsteuer nur SEPA- Fimenlastschriftmandate. Hier benötigt man also tatsächlich ein Geschäftskonto. Aber die wenigsten Online- Händler werden gleich mit FBA- Lagerbestand in Frankreich anfangen…
Ich selber nutze seit ein paar Jahren ein Geschäftskonto bei der Skatbank, das bei einem monatlichen Mindestumsatz von 500 Euro ohne monatliche Grundgebühr daherkommt, dafür aber eben 10 Cent pro Buchung berechnet und die monatlichen Kontoauszüge zwangsweise per Post verschickt.
Das eigene Ziehen von Lastschriften ist ebenfalls möglich, muss aber nach einem Beratungsgespräch frei geschaltet werden. Da Lastschriften vom Kunden zurückgebucht werden können, handelt es sich streng genommen, bei jeder Lastschrift um einen kleinen Kredit, den die Bank dir gewährt, denn es besteht ja das Risiko der Rückbuchung.
Ihr solltet deshalb bei der Frage, mit wie vielen Lastschriften ihr monatlich denn so rechnet, eher tiefstapeln, denn je höher die Summe, die ihr nennt, desto höher der „Kredit“, den die Bank dir einräumen muss. Wie bereits erwähnt, tun sich Banken mit Krediten und anderen Ausfallrisiken erstmal schwer.
Keine Angst, das soll jetzt keine komplexe Einführung in die Buchhaltung werden, aber die beste Geschäftsidee ist eben nur dann tragfähig, wenn man mit dem Verkauf der Artikel so viel Gewinn macht, dass man am Ende des Monats davon leben kann.
Ein Beispiel: Wenn ich einen Artikel für zehn Euro einkaufe und ihn bei Ebay für zwanzig Euro verkaufe, dann habe ich zehn Euro Gewinn gemacht. Richtig?
Ist natürlich Quatsch, denn von den 20 Euro Umsatz gehen als erstes Mal 3,19 Euro als Umsatzsteuer an den Finanzminister. Zwei weitere Euro behält Ebay als Verkaufsprovision und wenn es ganz dumm läuft, zahlt der Kamerad mit Paypal, die auch noch mal 0,73 Euro kassieren.
So bleiben von den 20 Euro noch 14,08 Euro und davon müssen wir dann noch den Versand bezahlen- sagen wir mal 3 bis 4 Euro- und der Karton kostet uns auch noch mal ca. 40 Cent.
Selbst wenn wir die paar Cent für Adressetikett, Packband, Druckerkosten etc. weg lassen, sind wir mit dieser Bestellung schon in der Verlustzone; und dabei haben wir noch nicht einmal den Fall einkalkuliert, dass der Kunde den Kauf widerruft oder einen Mangel entdeckt.
Wir sehen also, dass die Gewinnmargen sehr viel geringer sind, als sie auf den ersten Blick scheinen. Um dieses für jeden Artikel immer im Blick zu haben, empfiehlt es sich, euch eine Excel- Tabelle anzulegen, mit der ihr den Gewinn bei verschiedenen Einkaufs- und Verkaufspreisen sofort erkennen könnt.
Wenn ihr den o.g. Beispiel- Artikel nicht entweder für weniger als zehn Euro einkaufen oder für mehr als 20 Euro verkaufen könnt, macht es keinen Sinn, ihn ins Sortiment zu nehmen. Schaut euch dazu das Marktumfeld vorher genau an. Wenn es bei Ebay jede Menge Verkäufer gibt, die euren Artikel für 20 Euro verkaufen, werdet ihr ihn vermutlich nicht für 25 Euro verkaufen können.
Gerade im unteren Preissegment sind die Margen extrem niedrig. Wenn es gut läuft, verdient ihr an einem Artikel mit einem Verkaufspreis um die 20 Euro vielleicht einen oder zwei Euro. Wichtig ist dabei auch, einen realistischen Prozentsatz an Retouren einzukalkulieren, denn es wird immer Käufer geben, die Artikel zurücksenden.
Als Faustformel gilt: Profitabel ist ein Artikel, wenn ihr ihn zum Vierfachen des Einkaufspreises verkaufen könnt.
Es gibt insbesondere für Amazon (kostenpflichtige) Online- Tools wie sellerboard.de (vormals amz-control), die einem die Rentabilität einzelner Produkte sehr schön aufzeigen, weil sie nicht nur Verkaufs- und FBA- Gebühren sowie Umsatzsteuer berücksichtigen sondern auch noch andere Kosten wie Erstattungen oder Werbeausgaben. Wenn man dann händisch seinen Einkaufspreis einfügt, zeigt einem das Tool genau an, wie viel man an einem Tag, in einem Monat oder auch mit einem bestimmten Produkt verdient hat.
Nun könnt ihr euch also schon mal ausrechnen, wie viele Artikel ihr verkaufen müsst, damit ihr am Ende des Monats eure Miete bezahlen könnt.
Die Suche nach dem perfekten Produkt steht am Anfang des Prozesses und ist der erste wichtige Punkt, bei dem man eine Menge falsch machen kann.
Das perfekte Produkt ist:
In Amazon- Standardgröße (45 x 34 x 26 cm)
Wenn ihr euer Produkt auch mit Fulfilment by Amazon vertreiben wollt, ist es unbedingt erforderlich, die Amazon- Standardmaße einzuhalten, da Artikel in Übergröße sehr viel höhere Gebühren verursachen, was sich negativ auf die Marge auswirkt.
Ist leicht und wiegt unter einem Kilogramm
Niedriges Gewicht und schlanke Maße sind nicht nur wichtig für die Berechnung der FBA- Gebühren sondern sind auch ein wichtiger Faktor bei den Import- Nebenkosten
Ist kein Elektrogerät und enthält idealer Weise auch keine Batterien
Als gewerbliche Verkäufer müsst ihr die gesetzliche Gewährleistung einhalten. Elektrogeräte sind anfällig für eine hohe Mängelquote. Artikel mit Batterien benötigen ein Sicherheitsdatenblatt oder eine anderweitige Sicherheitsprüfung, um mit FBA versandt werden zu können. Zudem gelten für Elektrogeräte sowie Geräte mit Batterien zusätzliche gesetzliche Vorschriften, z.B. nach dem ElektroG
Ist ungefährlich und enthält keine Gefahrstoffe, Biozide o.ä.
Wa eben schon für Batterieprodukte gesagt wurde, gilt in verschärftem Maße natürlich für alle Produkte, die bestimmten gesetzlichen Regulierungen unterliegen, wie z.B. der Gefahrstoffverordnung, der Biozid- Verordnung oder anderen gesetzlichen Beschränkungen, die man kennen und einhalten muss.
Ist kein saisonales Produkt sondern verkauft sich über das Jahr gleichmäßig gut
Saisonale Produkte sind nicht von vornherein schlecht. Im Gegenteil kann ein Saisonartikel ein richtiger Umsatzboost sein. Trotzdem sollte das Augenmerk am Anfang natürlich auf Produkten liegen, die sich das ganze Jahr über gleich gut verkaufen. Das verringert z.B. auch das Risiko, dass man z.B. zu spät in China einkauft und die Ware dann erst ankommt, wenn das Saisongeschäft schon fast gelaufen ist.
Erzielt einen durchschnittlichen Verkaufspreis zwischen 20 und 50 Euro
Produkte mit einem Verkaufspreis von unter 10 Euro lassen i.d.R. kaum Raum für anständige Marge und müssten schon in sehr hohen Stückzahlen verkauft werden, um damit Geld zu verdienen. Bei Verkaufspreisen um die 20 Euro beginnt meist der Spielraum für eine anständige Marge. Spontan- und Affektkäufer sind zudem bereit, 40 bis 50 Euro auszugeben, ohne länger darüber nachzudenken. Bei Preisen über 50 Euro recherchieren Käufer deutlich länger.
Komischerweise ist hingegen kein Ansteigen der Reklamationsquote zu beobachten, je höher der Preis ist. Vielmehr ist es gerade auf Ebay, aber auch auf Amazon auffällig, dass sich gerade die Klientel im niedrigpreisigen Segment gerne und leidenschaftlich über (vermeintliche) Mängel streitet.
Ist simpel aufgebaut und nicht allzu komplex in der Herstellung
Je einfacher ein Produkt aufgebaut ist, je weniger Nähte, Einzelteile, Reißverschlüsse etc. vorhanden sind, desto geringer die Chance, dass etwas kaputt geht.
Hat folglich einen niedrigen Einkaufspreis (perfekt: nicht mehr als 25% des Verkaufspreises)
Neben der geringeren Fehleranfälligkeit ist ein simpel aufgebautes und einfach zu produzierendes Produkt natürlich auch billiger in der Herstellung.
wird nachgefragt, hat aber wenig und schwache Konkurrenz
Die beste Produktidee ist wertlos, wenn es dafür keine Nachfrage gibt. Ideal ist ein Produkt also, wenn es auf Amazon so ähnlich bereits vorhanden ist und sich gut verkauft, aber noch nicht über viele positive Rezensionen verfügt. So könnt ihr mit einer gezielten Kampagne zum Produktlaunch schnell den Spitzenplatz in der Verkaufskategorie erobern. Ist euer Mitbewerber hingegen ein bekannter Markenartikel mit mehreren Hundert positiven Rezensionen, ist es sehr viel schwieriger, euch in dem Marktumfeld aussichtsreich zu platzieren.
ist ein einer Kategorie, die keine Verkaufsrestriktionen oder –hindernisse mit sich bringt