Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 6 - Michael Ghanem - E-Book

Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 6 E-Book

Michael Ghanem

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Beschreibung

Die deutsche Justiz ist in den letzten 13 Jahren durch sinnlose Sparmaßnahmen in erhebliche Not gebracht worde. Stellen wurden abgebaut, notwendige Mittel verweigert. Es kommt zu erheblichen Verfahrensverlängerungen, die nicht notwendig wären und die den Glauben an den Rechtsstaat erheblich geschädigt haben. Die Gewalt in allen Bereichen der Gesellschaft hat in den letzten 13 Jahren erheblich zugenommen. Eine endlose Zahl an Straftaten und organisierter Kriminalität steht einer überforderten Justiz gegenüber, die sich deutlich geschwächt zeigt durch das Ausscheiden von Richtern und Staatsanwälten und einem hohen Krankenstand. Im juristischen Fachgebiet finden erhebliche Veränderungen durch das Aufkommen neuer Rechtsgebiete wie die Cyberkriminalität statt. Die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten wurde aber nicht an die heutigen Gegebenheiten angepasst. Eine vorausschauende Politik für die Justiz ist nicht feststellbar, die doch ein wesentlicher Baustein für die Innere Sicherheit ist. Der Frust der Polizeibeamten darüber, dass die Justiz ihrer Aufgabe der Sanktionierung von Kriminellen nicht ausreichend nachkommt, ist ins Unermessliche gestiegen. Hinzu kommt, dass es immer weniger Plätze in Gefängnissen gibt. Die Justiz gehört zu den prioritären Staatsaufgaben. Betrachtet man jedoch die Budgethöhe im Vergleich zum Gesamthaushalt, so muss man sich fragen, ob die Politiker verstanden haben, dass die Justiz das sichtbarste Merkmal des Rechtsstaates ist. Mit nur zwei bis drei Prozent Anteil am Länder- und Bundeshaushalt ist sie unterfinanziert und befindet sich in einem katastrophalen Zustand. Dieses Buch stellt die ökonomischen und politischen Zusammenhänge unter Berücksichtigung der Kriminalität dar und gibt einen groben Überblick über die wesentlichen Probleme, die die Justiz betreffen. Dazu gehören auch Selbstherrlichkeit, Willkür, Korruption und Bestechlichkeit bei Richtern, Staatsanwälten und Justizbeamten.

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Seitenzahl: 345

Veröffentlichungsjahr: 2019

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Dieses Buch ist allen Mahnern und einsamen Rufern gewidmet, denen das Wohlergehen unserer Gesellschaft am Herzen liegt. Jeder kritische Geist ist einsam und gehört zu einer Minderheit. Die Minderheit von heute kann jedoch die Mehrheit von morgen sein.

Dieses Buch ist allen Mitarbeitern in den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, den Schiedsgerichten, den Gefängnissen gewidmet, die sich für die Gerechtigkeit für die Bürger aufopfern.

Dieses Buch ist auch meiner Frau Marlene gewidmet für ihre kritischen und klugen Ratschläge die mich mein Leben begleitet haben und die mir stets eine gute Ratgeberin war.

Bonn, im Februar 2019

Michael Ghanem

2005-2018

Deutschlands verlorene 13 Jahre

Teil 6

….und sie schliefen den Schlaf der Gerechten Justiz - Quo vadis?

© Michael Ghanem 2019

ISBN

978-3-7482-3024-3 (Paperback)

978-3-7482-3025-0 (Hardcover)

978-3-7482-3026-7 (e-Book)

Verlag und Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Die verwendeten Abbildungen sind bei Fotolia und Statista lizensiert.

https://de.fotolia.com/Fotolia_67218004_M

Michael Ghanem

Über den Autor

Jahrgang 1949, Studium zum Wirtschaftsingenieur, Studium der Volkswirtschaft, Soziologie, Politikwissenschaft, Philosophie und Ethik, arbeitete viele Jahre bei einer internationalen Organisation, davon fünf Jahre weltweit in Wasserprojekten, sowie einer europäischen Organisation und in mehreren internationalen Beratungsunternehmen.

Er ist Autor von mehreren Werken, u.a.

„Ich denke oft…. an die Rue du Docteur Gustave Rioblanc – Versunkene Insel der Toleranz”

„Ansätze zu einer Antifragilitäts-Ökonomie“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 1: Angela Merkel – Eine Zwischenbilanz“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 2: Politisches System – Quo vadis?“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 3:Gesellschaft - Bilanz und Ausblick

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 4: Deutsche Wirtschaft- Quo vadis?“

„2005-2018 Deutschlands verlorene 13 Jahre Teil 5: Innere Sicherheit - Quo vadis?“

„Eine Chance für die Demokratie“

„Deutsche Identität – Quo vadis?

„Sprüche und Weisheiten“

Sowie von verschiedenen Beiträgen in Fachzeitschriften.

Bonn, im Februar 2019

Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

2 Kriminalität in Deutschland

2.1 Vorbemerkung

2.2 Die Gewalt in der Gesellschaft

2.2.1 Vorbemerkung

2.2.2 Gewalt gegen Kinder

2.2.3 Gewalt in der Familie

2.2.4 Gewalt gegen Frauen und von Frauen

2.2.5 Gewalt von Frauen

2.2.6 Gewalt in der Schule, Gewalt gegen Lehrkräfte

2.2.7 Gewalt gegen die Polizei

2.2.8 Gewalt gegen Helfer

2.2.9 Gewalt im Straßenverkehr

2.2.10 Autorennen in den Städten

2.2.11 Gewalt gegen Minderheiten

3 Appell an Justiz, Politik und Eliten

4 Bemerkungen

5 Grundwissen

5.1 Paragraph und Gesetz

5.2 Prozessordnung

5.3 Gericht.

5.4 Gerichtsorganisation in Deutschland

5.4.1 Verfassungsgerichtsbarkeit

5.4.2 Ordentliche Gerichtsbarkeit

5.4.3 Verwaltungsgerichtsbarkeit

5.4.4 Arbeitsgerichtsbarkeit

5.4.5 Sozialgerichtsbarkeit

5.4.6 Finanzgerichtsbarkeit

5.4.7 Ordentliche Gerichtsbarkeit

5.4.8 Deutsche Zivilprozessordnung

5.4.9 Die deutsche Strafprozessordnung

6 Der Einfluss der Anzahl an Gesetzen auf die Verschuldung

7 Zustand der deutschen Justiz im Jahr 2018

7.1 Vorbemerkung

7.2 Sparkurs: So wenig geben die Länder für Richter und Staatsanwälte aus

7.3 Ausgaben und Einnahmen

7.4 Dauer der Verfahren

7.5 Kritische Würdigung

8 Die Rechtsbereiche im Überblick

8.1 Vorbemerkung

8.2 Strafrecht.

8.3 Öffentliches Recht

8.4 Privatrecht

8.5 Wirtschaftsrecht

8.6 Familienrecht

8.7 Scheidungsrecht

8.8 Mietrecht

8.9 Nachbarschaftsrecht

8.10 Beteiligung der Bevölkerung an Gerichtsprozessen

9 Zahlen und Fakten

9.1 Vorbemerkung

9.2 Justiz auf einen Blick

10 Organisation der Justiz

10.1 Vorbemerkung

10.2 Die Gerichte

10.3 Die Richter

10.3.1 Vorbemerkung

10.3.2 Anzahl der Richter

10.3.3 Probleme im Bereich der Richterschaft

10.3.4 Altersstruktur

10.4 Staatsanwälte

10.4.1 Probleme bei den Staatsanwaltschaften

10.4.2 Altersstrukturen

10.5 Justizpersonal

10.5.1 Probleme im Bereich des Justizpersonals

10.5.2 Altersstruktur

10.6 Die Rechtsanwälte

10.6.1 Umsätze

10.6.2 Probleme

10.6.3 Altersstruktur

10.7 Die Sachverständigen

10.7.1 Zahlen und Fakten

10.7.2 Probleme

10.8 Altersstruktur

11 Einkommen und Tätigkeit

11.1 Vorbemerkung

11.2 Richter

11.3 Staatsanwälte

11.4 Justizpersonal

11.5 Rechtsanwälte

11.5.1 Einkommensmöglichkeiten

11.5.2 Probleme

11.6 Fazit

12 Mißstände in der Justiz

12.1 Vorbemerkung

12.2 Bestechung und Bestechlichkeit in der Justiz

12.3 Justizwillkür

13 Ranking der deutschen Justiz

13.1 Vorbemerkung

13.2 Wie effektiv arbeiten Deutschlands Gerichte?

13.3 Einige Umfragen

14 Strafen, Gefängnisse und Gefangene

14.1 Vorbemerkung

14.2 Strafen zu mild?

14.3 Strafen zu hart?

14.4 Gefängnisse und Gefangene

14.5 Belegung der Gefängnisse

15 Deutschen Gefängnissen fehlt es an Geld

15.1 Vorbemerkung

15.2 Reale Kosten pro Gefangenem

15.3 Fehlbelegungen

16 Problemfall Sachverständige

17 Ungelöste Probleme in der Justiz

17.1 Vorbemerkung

17.2 Verspätete Verfassung?

17.3 Anforderungen an eine neue Verfassung

17.4 Die falsche Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten

17.5 Richter – Unabhängigkeit oder Narrenfreiheit?

17.6 Einfluss der Parteien auf die Auswahl von Richtern und Staatsanwälten

17.7 Die Formulierung von Gesetzen und damit verbundene Probleme

17.8 Muss sich die deutsche Justiz neu erfinden?

17.9 Die Umkehr der Beweislast bei organisiertem Verbrechen?

17.10 Deutsche Justiz gleich Täterjustiz?

17.11 Internationale Zusammenarbeit

17.12 Die Paralleljustizen in Deutschland

17.13 Die Justiz und der Islamismus

17.14 Die Justiz und die organisierte Kriminalität

17.15 Die Justiz und die technischen Revolutionen

17.16 Notwendige Investitionen

17.17 Strategische Probleme der Justiz

17.18 Ist der Rechtsstaat in Gefahr?

18 Ist der Rechtsstaat an seinen Grenzen angelangt?

18.1 Vorbemerkung

18.2 EU-Recht bricht deutsches Recht

18.3 Rolle der Internationalen Vereinbarungen

18.4 Akzeptanz des Rechtsstaates durch die Bevölkerung

18.5 Akzeptanz des deutschen Rechtsstaates durch Ausländer

18.6 Die Parallelgesellschaften

18.7 Islamisches Recht gegen deutsches Recht

18.8 Gesetzeslücken

18.9 Fazit

18.10 Ausblick

19 Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates

20 13 Jahre verloren

21 Wer sind die Verantwortlichen?

21.1 Vorbemerkung

21.2 Justizminister

21.3 Finanzminister

21.4 Schuld der Volksparteien

21.5 Grundfehler der Politik

21.5 Die Funktionäre/Lobbyisten

21.6 Die Medien

21.7 Die Bevölkerung/Mitschuld der deutschen Wähler

21.8 Privatisierung: Chance oder Risiko

22 Fazit

23 Ausblick

24 Epilog

25 Literaturverzeichnis

25.1 Gewalt

25.1.1 Gewalt und Missbrauch an Frauen

25.1.2 Gewalt und Missbrauch an Kindern

25.1.3 Gewalt gegen Lehrer

25.1.4 Gewalt gegen Helfer

25.2 Justiz

25.3 Statistiken

1 Vorwort

Wenn man die letzten 13 Jahre insbesondere mit Blick auf die Justiz betrachtet, so stellt man fest, dass Angela Merkel und die Parteien der CDU und SPD die Justiz durch sinnlose Sparmaßnahmen in erhebliche Not gebracht haben. Nicht nur dass Stellen abgebaut wurden, es wurden auch notwendige Mittel verweigert. Erschwerend kommt die mangelnde Transparenz hinsichtlich der Stellenstreichungen und der reellen Sparmaßnahmen bei Bund und Ländern hinzu. Es ist daher häufig zu erheblichen Verfahrensverlängerungen gekommen, die nicht notwendig waren und die den Glauben an den Rechtsstaat erheblich geschädigt haben.

Zudem ist in den letzten 13 Jahren eine erhebliche Zunahme von Gewalt in allen Bereichen der Gesellschaft zu erkennen. Eine endlose Zahl an Straftaten und organisierter Kriminalität stehen einer überforderten Justiz gegenüber, die sich deutlich geschwächt zeigt durch das Ausscheiden von Richtern und Staatsanwälten, der Zunahme von chronischen Krankheiten beim Justizpersonal und der Verweiblichung der Richterstellen. Letzteres ist unbedingt zu begrüßen, in der Personalplanung ist allerdings zu berücksichtigen, dass Frauen wegen des Mutterschutzes aus dem Amt scheiden oder temporär ausfallen.

Im juristischen Fachgebiet haben sich erhebliche Veränderungen ergeben, indem sich neue Rechtsgebiete wie die Cyberkriminalität aufgetan haben. Das Problem liegt hierbei jedoch vor allem darin, dass die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten nicht an die heutigen Gegebenheiten angepasst wurde. Darüber hinaus wurde keine vorausschauende Politik für die Justiz betrieben, die als Baustein für die Innere Sicherheit gilt. Der Frust der Polizeibeamten darüber, dass die Justiz ihrer Aufgabe, Kriminelle zu sanktionieren, nicht ausreichend nachkommt, ist ins Unermessliche gestiegen. Hinzu kommt, dass es immer weniger Plätze in Gefängnissen gibt, so dass die Richter sich vor der Verurteilung zunächst erkundigen müssen, ob überhaupt Unterbringungsmöglichkeiten für die Angeklagten bereitstehen.

Die Justiz gehört zu den prioritären Staatsaufgaben. Betrachtet man jedoch die Budgethöhe im Vergleich zum Gesamthaushalt, so muss man sich fragen, ob die Politiker verstanden haben, dass die Justiz das sichtbarste Merkmal des Rechtsstaates ist. Festzuhalten ist, dass sie mit nur zwei bis drei Prozent zu wenig Anteil am Länder- und Bundeshaushalt hat und sich in einem katastrophalen Zustand befindet.

Dieses Buch stellt die ökonomischen und politischen Zusammenhänge unter Berücksichtigung der Kriminalität dar und gibt einen groben Überblick über die wesentlichen Probleme, die die Justiz betreffen. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, dass viele Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte von Korruption und Bestechlichkeit betroffen sind. Der Autor versichert, dass er in diesem Buch nicht auf Informationen, die er aus seinem beruflichen Werdegang gewonnen hat, zurückgegriffen hat. Er hat alle Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen bezogen.

Eine der Hauptaufgaben der Justiz besteht darin, die bestehenden Gesetze anzuwenden und Gerechtigkeit in den Gerichtsprozessen herzustellen. Daher ist sie immer auch ein Spiegel der Entwicklung von Kriminalität und Rechtsverletzungen in der Gesellschaft. Im ersten Kapitel dieses Buches wird daher zunächst auf die Entwicklung von Kriminalität und Rechtsverletzungen in Deutschland eingegangen, speziell auf die Gewalt. Bei Gewaltverbrechen werden die Forderungen der Bürger an die Justiz besonders laut formuliert und die Verfolgung durch die Polizei und die Justiz besonders aufmerksam beobachtet.

2 Kriminalität in Deutschland

2.1 Vorbemerkung

Die Lage im Hinblick auf die Gewalt hat sich in den letzten 13 Jahren in erheblichem Maße verschlechtert. Die offiziellen Statistiken (BKS) geben dies oft nicht wieder, da viele Gewalttaten und Vergewaltigungen nicht angezeigt werden. Auch Erpressungen durch organisierte Kriminalität werden nicht zur Anzeige gebracht. Insoweit spiegeln die Statistiken nur einen Bruchteil wider, doch die Zahlen hinsichtlich der Gewalttaten in Deutschland sind erschreckend. Dennoch halten sich die sozialen Spannungen in Grenzen und es ist unabdingbar, dass endlich klare Forderungen an die politische Elite gestellt werden, indem alle Facetten der Gewalt offengelegt werden.

2.2 Die Gewalt in der Gesellschaft

2.2.1 Vorbemerkung

Wenn man über Gewalt redet, so ist es notwendig, den Begriff der Gewalt genau zu untersuchen. Denn unter Gewalt wird sehr oft lediglich körperliche Gewalt zur Abwehr oder zur Durchsetzung des Willens einer Person verstanden. Gewalt kann aber auch psychologisch denselben Schaden bewirken. Eine dritte Art der Gewalt manifestiert sich in der sexuellen Gewalt – sei es gegenüber Kindern oder Frauen und nicht selten auch gegenüber Männern. Zudem gibt es die durch Staaten, Diktatoren und Unternehmen ausgeübte Gewalt zur Durchsetzung politischer und wirtschaftlicher Ziele. Diese Gewalt ist sehr oft subtiler psychologischer Art. Der Autor beschränkt sich hier auf die folgenden Bereiche der Gewalt.

2.2.2 Gewalt gegen Kinder

Glaubt man Berichten von „Save the children“, so befinden sich heutzutage, das heißt im Februar 2018, über 350 Millionen Kinder weltweit in von Gewalt geprägten Umgebungen – sei es Krieg, sei es Vertreibung, sei es häusliche, sei es sexuelle, sei es familiäre Gewalt. Diese kaum vorstellbare Zahl von Kindern findet sich nicht nur in den bekannten Kriegsgebieten wie Syrien, Somalia und vielen Regionen Afrikas, sondern auch in den sogenannten Ländern der Ersten Welt oder auch „emanzipierten Ländern“. Pädophilie und körperliche Gewalt, psychologische und seelische Gewalt gegenüber Kindern – auch in den besten Familien, auch in der sogenannten Oberschicht – prägen die jetzigen und zukünftigen Generationen.

Insbesondere sexuelle Gewalt an kleinen und kleinsten Kindern verursacht Schäden, die laut der Meinung weltführender Kinderpsychologen irreparabel sind. Es ist daher nicht verständlich, dass das Rechtssystem nicht mit aller Macht gegen diese Kreise vorgeht, um zumindest einen gewissen Schutz zu gewährleisten. Die mangelhafte und fehlerhafte Arbeit von sehr vielen Jugendschutzeinrichtungen in Europa und insbesondere in Deutschland gegenüber Familien und Organisationen, die Gewalt gegenüber Kindern ausüben, ist nicht mehr zu verantworten. Erziehung mag eine Familienhoheit sein, jedoch muss der Staat mit all seinen Möglichkeiten intervenieren, sobald Gewalt und Missbrauch im Spiel sind, körperlicher sowie seelischer Art.

Die beiden Gewaltarten produzieren verheerende Wirkungen bei den Kindern und Heranwachsenden, die letztendlich die Gesellschaft der Zukunft zu bezahlen haben wird. Denn Kinder, die Gewalt erlebt haben - sei es psychologische, sei es körperliche - werden sich selbst als Erwachsene entsprechend verhalten, das heißt ebenfalls Gewalt gegenüber ihren Kindern anwenden. Das Recht der Kinder auf Unversehrtheit ihrer körperlichen und seelischen Verfassung ist in den letzten Jahren vernachlässigt worden. Die notwendigen Mittel für eine reibungslose Kontrollfunktion des Staates sind im Zuge der Rationalisierung und Verdünnung des Personals nicht mehr gewährleistet.

Umso wichtiger ist, dass die politische Elite diese Forderungen mit Nachdruck stellt, denn nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch aus gesellschaftlichen Gründen, sind solche Arten der Gewalt unerträglich. In den offiziellen Zahlen geht man davon aus, dass ein Viertel der Kinder in Deutschland körperliche und ggf. seelische Gewalt erleben. Circa zehn Prozent der Kinder haben einmal in ihrem Leben sexuelle Gewalt erlitten.

Bei diesen Zahlen muss man darauf achten, dass sie durchaus variieren können und dass es sogenannte politische Zahlen gibt (Zahlen, die sehr oft von der Realität abweichen und durch die politische Elite kommuniziert werden. Die Dunkelziffer bei der Gewalt an Kindern ist erheblich höher, weil nicht jede Gewalttat an Kindern angezeigt, geschweige denn verfolgt wird.) Es ist daher zu wünschen, dass die Forderungen von Kinderpsychologen und Erziehern wahrgenommen und kurzfristig berücksichtigt werden. Sollte man dies weiterhin vernachlässigen, so darf man sich nicht wundern, dass es eine Zunahme der Gewalt in der Gesellschaft zur Folge hat, dass soziale Kosten in erheblichem Maße steigen werden und letztendlich das Überleben des jetzigen politischen Systems in Frage gestellt ist.

Laut den offiziellen Zahlen sind allein 2016 13.000 Ermittlungen zum Sraftatbestand Pädophilie erfolgt. Die Dunkelziffer beträgt ein Vielfaches. Opfer dieser Straftaten sind zu 75 Prozent Mädchen, und zu 25 Prozent Jungen. Hinzu kommen circa 7.000 Fälle von Gewalt an schutzbefohlenen Jugendlichen wegen Kinder- und Jugendpornografie. Die Dunkelziffer ist ebenfalls weitaus größer. Es muss davon ausgegangen werden, dass jede siebte bis achte Person sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit oder Jugend erfahren hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass in Europa 18 Millionen Minderjährige von sexueller Gewalt betroffen sind. Übertragen auf Deutschland dürfte das eine Million an Mädchen und Jungen sein. Dies bedeutet, dass etwa ein bis zwei Schülerinnen und Schüler in jeder Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen sind.

Sexuelle Gewalt findet am häufigsten innerhalb der engsten Familie sowie im engen sozialen Umfeld der Familie statt: Im Bekanntenkreis, durch Nachbarn oder Personen aus Einrichtungen oder Vereinen, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen. In diesem Bereich der Gewalt an Kindern und Jugendlichen dürften 50 Prozent aller Straftaten liegen.

Sexuelle Gewalt durch Fremdtäterinnen oder –täter sind eher die Ausnahme. Zunehmend jedoch finden sexuelle Übergriffe auch im digitalen Raum statt. Es ist zu befürchten, dass in diesem Kontext die Zahl der Täterinnen und Täter zunimmt. Denn durch den intensiven und persönlichen Chat-Verkehr kann bei Kindern oder Jugendlichen sehr leicht und schnell der Eindruck entstehen, dass diese Personen keine Fremden mehr sind. Daher nehmen die Gefahren und Risiken eher zu.

Wer sind die Täterinnen und Täter? Der sexuelle Missbrauch von Kindern geschieht in 90 Prozent der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche. Zehn oder maximal zwanzig Prozent der Taten werden von Frauen begangen. Aus welchen sozialen Schichten stammen die Männer? Hier ist leider festzustellen, dass sie aus allen sozialen Schichten kommen und sowohl hetero- als auch homosexuell sind. Es lassen sich also nicht einfach Tatverdächtige aufgrund ihrer sozialen Herkunft ausschließen. Nach Zahlen der Polizeikriminalstatistik sind bei sexuellem Missbrauch von Kindern lediglich vier Prozent der erwachsenen Tatverdächtigen weiblich. Das Gesamtproblem besteht darin, dass es kein einheitliches Täterprofil gibt. Verschiedene Fälle betonen die unterschiedlichen Motivationen. Zwei wesentliche Motive sind jedoch der Wunsch, Macht auszuüben und das Ausleben des Gefühls der Überlegenheit. Nur wenige Täterinnen und Täter haben eine sogenannte sexuelle Fixierung auf Kinder.

Betrachtet man die Zahlen zu Gewalt an Kindern aus der Kriminalstatistik, so muss festgestellt werden, dass im Jahr 2015 130 Kinder getötet worden sind. Im Jahre 2016 waren es 133 Kinder. In zusätzlichen 78 Fällen blieb es bei Tötungsversuchen. Besonders perfide ist, dass hundert der getöteten Kinder zum Zeitpunkt des Mordes jünger als sechs Jahre alt waren. Die Zahl der körperlichen Kindesmisshandlungen stieg von 3.929 Kindern im Jahr 2015 auf 4.204 Kinder im Jahr 2016. Davon waren 1.913 Kinder unter sechs Jahre alt. Rainer Rettinger, Geschäftsführer des deutschen Kindervereins, dazu: „Leider bewegen sich diese Zahlen auf beunruhigend hohem Niveau. Und wir müssen uns alle, ob Politik, Justiz, Jugendämter, Kinderschützer, frühe Hilfen und Kindervereine, die Frage stellen, ob wir dies verhindern.“ Es ist für den Autor unverständlich, dass dies trotz Kinderrechtskonvention, und v.a. dem Artikel 19 (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlungen, Verwahrlosungen), geschieht.

Es ist allen Vertragsstaaten die Pflicht auferlegt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor Misshandlung zu schützen. Leider hat Deutschland hier einen Nachholbedarf. Es muss davon ausgegangen werden, dass neben den oben genannten Zahlen eine Dunkelziffer erheblichen Ausmaßes existiert.

Eine Studie der Traumastiftung belegt, dass jedes dritte Kind misshandelt wird. Die Opfer erleiden sehr oft erhebliche Gesundheitsschäden und Krankheiten. Rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung erfährt mindestens einmal im Leben eine Misshandlung. Allerdings sind diese Zahlen gegenüber 2010 etwas gesunken (von 35,5 auf 30,8 Prozent). Diese Zahlen wurden auf Basis einer Stichprobe von 2.500 Teilnehmenden aller Geschlechter ermittelt. Im Bereich der körperlichen Misshandlungen und beim sexuellen Missbrauch sind die Zahlen in den letzten Jahren auf konstant hohem Niveau geblieben. Es gibt jedoch auch eine erfreuliche Nachricht: Die Zahlen der körperlichen Vernachlässigungen ist in erheblichem Maß zurückgegangen. Diese Zahl sank von 28,8 auf 22,5 Prozent.

Die angesprochenen Probleme werden laut Kinderpsychologen, Soziologen und Jugendbetreuern jedoch nicht in ausreichendem Maße thematisiert. Für Politik und Verwaltung sind solche Probleme nur lästige Schwierigkeiten im Randgebiet ihres Verantwortungsbereiches. Weder Politik noch Verwaltung haben verstanden, dass Misshandlungen und sexueller Missbrauch ihren Niederschlag bei den Erwachsenen finden und damit erhebliche Probleme in die Zukunft verschoben werden.

Mittelzuwendungen für den Bereich der Prävention sind weder ausreichend noch langfristig gesichert. Daher ist es durchaus möglich, dass die Arbeitsbelastung von Jugendämtern in erheblichem Maße zunimmt, sodass die Mitarbeiter der notwendigen Nachhaltigkeit in der Betreuung von Problemfamilien zu keiner Zeit gerecht werden können. Ab und zu sind Skandale zu vermelden – die allgemeine Aufregung dauert jedoch nur wenige Tage. Die Kommunikation nach außen über das Grundproblem und die Notwendigkeit, die Mittel zur Verfügung zu stellen, ist bei der politischen Elite insbesondere in den letzten dreizehn Jahren weder im Bund, noch in den Ländern, noch in den Kommunen besonders ausgeprägt. Besonders die Kommunen, die von Seiten des Bundes und des Landes mit vielen Aufgaben betraut sind, beschäftigen sich mit deren Abwicklung ohne die notwendigen Mittel dafür zu bekommen. Insoweit sind die Kommunen in der misslichen Lage, nur Probleme anzupacken zu können, die sofort gelöst werden müssen. Gleichzeitig herrscht im Hinblick auf dieses Problem Gleichgültigkeit in breiten Teilen der Gesellschaft. Die Zunahme der Denkfaulheit und der mangelnden kritische Betrachtung der politischen Klasse haben ein Ausmaß erreicht, das vergleichbar ist mit dem Alten Rom in seinen letzten Jahren.

2.2.3 Gewalt in der Familie

Hinsichtlich der Gewalt in der Familie muss festgestellt werden, dass bei den offiziellen Zahlen die größte Zahl von Gewaltfällen nicht erwähnt und nicht erfasst werden kann. Laut vorsichtiger Prognosen verschiedener Institute spielt sich in Deutschland Gewalt in circa einem Drittel aller Familien ab. Dabei geht es nicht nur um körperliche Gewalt, wie Schläge und Verletzungen usw., sondern auch um psychische Gewalt - seien es die Eltern gegenüber den Kindern, seien es die Partner untereinander.

Hier ist zu erwähnen, dass durchaus auch Frauen gewalttätig werden können - körperlich, aber vor allem psychologisch und seelisch. Und in einer subtilen Form, die der Mann lediglich durch „rohe Gewalt“ beantwortet. Wenn man davon ausgeht, dass Gewalt als Mittel zur Durchsetzung der eigenen Ziele auch innerhalb der Familie genutzt wird, so werden diese Erfahrungen in die nächsten Generationen mitgenommen werden. Oder, anders gesagt: Wenn die Kinder Gewalt in der Familie erlebt haben - zur Erziehung oder zur Durchsetzung von Zielen der einzelnen Akteure - so werden sie, wenn sie erwachsen sind, auf die gleichen Mittel zurückgreifen. Insbesondere in den letzten Jahren hat Gewalt in der Familie in erheblichem Maße zugenommen, vor allem aber Gewalt gegenüber Frauen.

Dies kann sogar in den Bereich der Ehrenmorde an Frauen, die angeblich die Ehre der Familie „beschmutzt“ haben, münden. Dieser Bereich der Gewalt und Kriminalität gegenüber der Frau, insbesondere in Familien mit Migrationshintergrund und vor allem türkischer und arabischer Herkunft, ist in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt worden. Dies kann angesichts der vom Grundgesetz garantierten Gleichheit zwischen Mann und Frau nicht mehr hingenommen werden. Es muss durch „Sondergesetze“ (bei aller Vorsicht gegenüber diesem Begriff) konsequenter geahndet werden. Die Rolle der Väter und Brüder muss in diesen Familien öfter kontrolliert werden. Sie müssen ggf. über ausländerrechtliche Repressionen ausgebremst werden. Eine analoge Entwicklung macht sich aber auch bei vielen „deutsch-christlichen“ Familien breit. Erstaunlicherweise schweigen die Feministinnen und Feministen über diese Zustände.

Gleichzeitig muss man sich fragen, ob die Phase der Gleichberechtigung der Frauen nicht beginnt, sich rückwärts zu bewegen. Eine weitere Art der Gewalt in der Familie ist die subtile „Gehirnwäsche“ von Müttern oder älteren Frauen gegenüber Schwiegertöchtern oder Töchtern. Diese subtile Art der Beeinflussung kann bei jungen Frauen sehr viel Selbstbewusstsein und ihre Zukunftsperspektive zerstören. Ob die heutige deutsche Gesellschaft in der Lage ist, wirksame Mittel gegen ein solches Verhalten einzusetzen, ist für den Autor mehr als fraglich. Im Hinblick auf Gewalt in der Familie muss auch festgestellt werden, dass in den letzten dreizehn Jahren die Anzahl der getöteten Familienmitglieder in erheblichem Maße zugenommen hat.

Dies wird in den öffentlichen Medien lapidar unter Beziehungstat verortet, ohne jedoch die notwendige Abscheu vor diesen Taten zum Ausdruck zu bringen. Es darf nicht mehr hingenommen werden, dass Frauen von ihren Partnern geschlagen werden und dass Mädchen im heranwachsenden Alter der Zustimmung ihrer Brüder zu ihren Handlungen unterliegen. Dieser Bereich der Gewalt in der Familie ist sehr schwer zu kontrollieren und fordert daher erhöhte Aufmerksamkeit des Staates (hier muss die Politik auch die notwendigen Mittel bereitstellen).

2.2.4 Gewalt gegen Frauen und von Frauen

Gewalt an Frauen

Wenn von Gewalt gesprochen wird, so muss man verschiedene Arten von Gewalt unterscheiden: psychische, physische und sexuelle Gewalt. Die WHO betrachtet Gewalt als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit. Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt die häufigste Menschenrechtsverletzung weltweit dar. Einem Bericht der Weltbank zufolge wird eine von drei Frauen rund um den Globus mindestens einmal in ihrem Leben geschlagen, vergewaltigt oder psychischer Gewalt ausgesetzt.

Im Bereich der häuslichen Gewalt werden die Taten gegen Frauen durch eine vertraute Person im nahen Umfeld, meist vom Ehemann, begangen.

40 bis 70 Prozent der ermordeten Frauen in den USA, in Russland, in Australien, in Israel, in Kanada, in Südafrika, in der arabischen Welt, in gewissen afrikanischen Ländern, in Südostasien, in Indien und in Pakistan sind nach Schätzungen der WHO ihren Ehemännern, Lebensgefährten oder ihren Familien zum Opfer gefallen. In Deutschland ist laut einem Bericht des BKA von 2013 sogar jede zweite ermordete Frau von einer nahestehenden Person (Familienmitglied oder Ehemann) umgebracht worden.

Es folgen die häufigsten Formen der Gewalt an Frauen.

1) Vergewaltigung. Eine von fünf Frauen wird in ihrem Leben Opfer von sexueller Gewalt in Form einer Vergewaltigung oder einer versuchten Vergewaltigung. Z.B. in Indien wird alle 20 Minuten eine Frau vergewaltigt. Das sind die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer ist laut Dorothea Riecker viel höher.

2) Vergewaltigung als Kriegswaffe. In den 90er Jahren wurden Vergewaltigungen im Iran, in Bosnien, im Kongo, in Liberia, in Syrien, in Afghanistan, in Algerien, in Marokko, in Lybien, in Ägypten, im Sudan, in Äthiopien und in Nigeria als Kriegswaffe eingesetzt. Allein in Ruanda wurden während des Völkermords 1994 mehr als 2.500 Frauen vergewaltigt und mit HIV infiziert. Selbst im Zweiten Weltkrieg wurde diese Waffe systematisch – sei es durch die Deutschen, die Alliierten oder die Russen – genutzt. Dies wird seit 1990 erforscht.

3) Vergewaltigung von Frauen und Mädchen auf der Flucht. Besonders auf der Flucht sind Frauen und Mädchen gefährdet. Zurzeit zeigt sich dies unter anderem auf der Flucht aus Syrien oder Afrika nach Europa.

4) Mitgift-Morde. Mitgift-Morde sind eine Praktik, bei der die Frauen durch ihre Ehemänner oder deren Eltern umgebracht werden, um an die Mitgift zu gelangen. Dies ist insbesondere in Südostasien, unter anderem in Indien, China, Vietnam, Kambodscha und Thailand verbreitet.

5) Ehrenmorde. Nach Schätzungen des UN-Weltbevölkerungsberichts kommen jährlich 5.000 bis 8.000 Frauen weltweit durch sogenannte Ehrenmorde ums Leben. Bei den Tätern handelt es sich meistens um Familienangehörige entweder des Mannes oder der eigenen Familie. Diese Ehrenmorde geschehen meist in Ländern mit muslimischem Bevölkerungsanteil, aber auch Frauen in Indien und Brasilien sind von dieser Art der Ermordung betroffen. Bei der Untersuchung von 78 Prozessen ist das BKA in Deutschland zu dem Ergebnis gekommen, dass 57 Prozent der Opfer weiblich waren und die Täter zu 91 Prozent Migranten aus der ersten, zweiten und dritten Generation.

6) Zwangsverheiratung. Laut einem UNICEF-Bericht aus dem Jahr 2005 werden mehr als 51 Millionen und laut einem Bericht aus dem Jahr 2013 mehr als 78 Millionen Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren zwangsverheiratet. Betrachtet man jedoch manche islamischen und arabischen Länder, insbesondere Marokko, Ägypten, den Irak, den Iran, Afghanistan und Pakistan, so werden Mädchen dort sogar schon mit zehn Jahren verheiratet. Diese Tatsachen sind schwer zu ertragen, aber sie sind real. Insbesondere, dass der größte Teil dieser Ehen vermieden werden könnte, ist eine schreckliche Wahrheit, denn die wirtschaftlichen prekären Lebensverhältnisse der Familien sind die wesentliche Begründung für diese Zwangsverheiratungen. All diese Tatbestände sind den reichen Ländern seit Jahren bekannt. Dagegen unternommen wurde nichts. Selbst in Deutschland ergab eine Studie von 2005, dass 25 Prozent der 143 befragten Frauen mit türkischem Hintergrund mit einem türkischen Mann verheiratet wurden, der ihnen vor der Hochzeit unbekannt war.

7) Femizide sind Abtreibungen von weiblichen Föten (Ungeborenen) nach vorgeburtlicher Geschlechtsselektion. Femizide, Kindertötung von Mädchen, systematische Vewahrlosung von Mädchen – diese kriminellen Akte werden vornehmlich in Süd- und Ostasien, in Nordafrika, im Nahen Osten und in Mexiko begangen. In Mexiko sind Entführungen, Vergewaltigungen und Morde an Frauen unter dem Begriff „feminicido“ bekannt. Diese Verbrechen bleiben fast ausnahmslos straflos. Trotz enorm kritischer Bemerkungen der Frauenbewegungen ist bis heute nichts passiert.

8) Menschenhandel und Zwangsprostitution. Hier sind die Zahlen äußerst problematisch, denn nur die offiziell polizeilich gemeldeten Verbrechen sind erfasst. Diese liegen im Jahr 2015 weltweit bei rund 4 Millionen Menschen, davon 80 Prozent Frauen und Mädchen, die von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution betroffen sind (übrigens auch in Deutschland). Wo bleibt der Aufschrei die Feministinnen in Deutschland?

9) Weibliche Genitalverstümmelung. Die Hauptverbreitungsgebiete dieses Verbrechens sind im westlichen und nordöstlichen Afrika, wie in Ägypten, dem Sudan, Eritrea, Äthiopien, Somalia, dem Kongo, der Elfenbeinküste, dem Senegal, Mali und Marokko. Dazu kommen der Jemen, der Irak, Indonesien, Malaysia und Saudi-Arabien.

10) Säureattentate. Diese Verbrechen werden insbesondere in Staaten Südasiens wie Bangladesh, Pakistan, Indien, Thailand, Kambodscha, Vietnam, dem Iran und Afghanistan begangen. Sie werden kaum angezeigt und bleiben daher straflos.

11) Kollektive Hinrichtung. Es gibt eine Art der kollektiven Hinrichtung, die speziell für Frauen wegen Ehebruch oder Geschlechtsverkehr vor der Ehe angewendet wird. Dieses Verbrechen geschieht insbesondere in Ländern wie Afghanistan, dem Iran, dem Jemen, Nigeria, dem Senegal, Saudi-Arabien und dem Sudan sowie in allen Ländern, die die Scharia praktizieren. Insbesondere Steinigung ist eine beliebte Art der Hinrichtung.

13) Diskriminierung von Witwen. Bei der sogenannten Diskriminierung von Witwen kommt es insbesondere zu Selbstopferungen von Witwen, zum Beispiel in der Form der Witwenverbrennung. Witwenverbrennungen sind offiziell verboten, aber sie geschahen insbesondere in ländlichen Gebieten in Indien in den Jahren 2002, 2006, 2014 und 2015. Dieses in der Religion des Hinduismus weit verbreitete und fest verankerte Verhalten wird sehr oft falsch verstanden. Die Religion schreibt den Witwen nicht vor, sich zu töten, sondern sich zurückzuziehen. Doch die Mittellosigkeit und Verachtung durch die restliche Familie treiben diese Witwen häufig zum Selbstmord.

Es folgen Zahlen zu Deutschland. 20 Prozent der Frauen, die in ihrer Partnerschaft Gewalt erfahren haben, gaben an, dass ein gewaltauslösendes Ereignis die Geburt des Kindes war. Weitere zehn Prozent nannten die Schwangerschaft. 40 Prozent der Frauen haben seit ihrem 16. Lebensjahr physische oder sexuelle Gewalt oder beides erfahren. 37 Prozent, die körperliche Gewalt, und 47 Prozent, die sexuelle Gewalt erfahren haben, sprachen mit niemandem über diese Ereignisse. 25 Prozent der Frauen haben in ihren aktuellen oder in ihren früheren Beziehungen Gewalt erfahren, insbesondere häusliche Gewalt. 13 Prozent haben strafrechtlich relevante Formen der sexuellen Gewalt erlebt (Die Dunkelziffer beträgt ein Vielfaches.). 42 Prozent der Frauen in Deutschland haben Gewalt erlebt, sei es in Form von Einschüchterung, Verleumdung, Drohung oder Psychoterror. 56 bis 80 Prozent der betroffenen Frauen trugen folgende schwere psychische Störungen davon: Schlafstörungen, Depressionen, Ängste und Kontaktangst.

149 Frauen wurden laut BKA-Statistik 2016 durch ihren Partner ermordet.

In der aktuellen Polizeikriminalstatistik (PKS) wurden 2016 133.080 Personen als Opfer von partnerschaftlicher Gewalt erfasst. Davon sind 109.000 weiblich. Hierzu zählen

-

vorsätzliche einfache Körperverletzung:

69.700

-

Bedrohung:

16.700

-

gefährliche Körperverletzung:

11.900

-

Stalking:

7.600

-

Mord und Totschlag:

357.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der Partnerschaft sind die Opfer zu fast 100 Prozent weiblich, bei Stalking zu 90 Prozent.

Betrachtet man die o.g. Zahlen, so muss festgestellt werden, dass diese Zahlen die offiziellen Zahlen sind. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein. Problematisch im Gesamtbereich der Gewalt an Frauen sind die stets vollmundigen Sonntagsreden der politischen Klasse und der Elite. Dies ist umso bitterer, als seit dreizehn Jahren eine Kanzlerin Deutschland regiert und sich anscheinend nicht um diese ernsthaften Probleme kümmert: Notwendige Gesetze und Voraussetzungen (inklusive der nötigen finanziellen Mittel) wurden nicht angestoßen. Diese Problematik kann auf Dauer nicht hingenommen werden. Insbesondere Frauen, die immerhin 50 Prozent unserer Gesellschaft ausmachen, Frauenvertreter und die Frauenbewegung sind aufgerufen, endlich mit ihrer Wahlstimme dafür Sorge zu tragen, dass in ausreichendem Maße für die Politiker, die sich gegen Gewalt an Frauen wenden, gestimmt wird.

2.2.5 Gewalt von Frauen

Dieses Thema wurde bis jetzt als Tabu behandelt. Sei es weltweit, sei es in den sogenannten entwickelten Ländern, sei es in den westlichen Ländern. Seit 2010 jedoch werden signifikante Erhebungen durchgeführt. In Deutschland werden 20 Prozent der häuslichen Gewalt von Frauen an Männern verübt. Bei dieser Art von Gewalt geht es um tätliche Angriffe auf Männer. Diese Erkenntnis lässt zwar in vielen Bereichen schmunzeln, jedoch ist es ein ernsthaftes Problem, die manch ruhiger oder schwacher Mann erleidet.

Viel häufiger ist psychologische Gewalt von Frauen an Männern. Hierzu gibt es keine verlässlichen offiziellen Zahlen. Es muss jedoch festgestellt werden, dass viele Gewalttaten von Männern an Frauen ihren Ursprung in der „psychologischen Kriegsführungen“ der Frauen haben. Diese subtile Art der Gewalt kann bis zum Auftreten von Persönlichkeitsstörungen bei den Männern bzw. zu steigendem Konsum von Alkohol und anderen Drogen führen. Diese Art der subtilen Gewaltanwendung wird von der Wissenschaft noch wie ein „rohes Ei“ behandelt. Sie könnte jedoch dazu führen, dass die Gewalt in der Gesellschaft insgesamt steigen wird.

Viel problematischer ist die zunehmende Mitwirkung von Frauen an Pädophilie. Insbesondere während der letzten 20 Jahre wurden gefährliche Entwicklungen entdeckt, in denen die Beteiligung von Frauen an Pädophilie und an sexueller Ausbeutung von Männern oder Frauen maßgeblich war. Auch hier gilt: Verlässliche Zahlen sind nicht vorhanden. Das hindert jedoch nicht daran, festzustellen, dass viele dieser Verbrechen neuerdings angezeigt werden.

Eine andere Art der Gewalt von Frauen wird in Scheidungsverfahren ausgeübt. Diese subtile Art der Gewalt, der Kindesentzug, ist auf den Ex-Ehemann oder auf die Kinder ausgerichtet. Durch den Kindesentzug leiden nicht nur die Männer, sondern vor allem die Kinder. Diese Problematik scheint als „Kollateralschaden“ einer Scheidung hingenommen zu werden. Der Preis, den die Gesellschaft bei den erwachsenen Kindern, die darunter leiden, zu zahlen hat, ist jedoch erheblich.

2.2.6 Gewalt in der Schule, Gewalt gegen Lehrkräfte

Wenn man über Gewalt in der Schule spricht, ist damit Verschiedenes gemeint: Gewalt gegen Lehrer, Gewalt von Schülern gegen ihre Gleichaltrigen, Gewalt der Eltern gegenüber den Lehrern, Mobbing zwischen den Schülern, Mobbing durch die Schüler gegenüber den Lehrern und Falschanschuldigungen von Schülerinnen, insbesondere im Alter von 14 bis 18 Jahren, gegenüber ihren Lehrern (sexuelle Anschuldigungen

vorhanden ist. Es zeigt sich jedoch, dass die Angriffe von Schülern auf Lehrer sich in den letzten 15 Jahren verzehnfacht haben. Dabei kommen alle Formen von agressivem und gewalttätigem Verhalten vor. Seien es Sachbeschädigungen an der Schule, verbale Attacken, Drohungen, Beleidigungen in sozialen Netzwerken, Telefonterror, Bespucken, körperliche Angriffe und in Extremfällen sogar Morde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder ein Gymnasium handelt. Lediglich die Grundschulen sind nicht so sehr betroffen, weil die Schüler einfach jünger sind.

Das schlechte Image der Lehrer fordert Gewalt heraus. Die Gründe der zunehmenden Gewalt sind vielfältig: Zuerst muss festgestellt werden, dass eine gesenkte Hemmschwelle bei Jugendlichen vorhanden ist. Insbesondere wird diese durch Familien gefördert, die grundsätzlich die Schüler in Schutz nehmen. Selbst dann, wenn objektive, reale Bewertungen des Lehrers vorhanden sind.

Einen weiteren Grund für die gesenkte Hemmschwelle stellen Gewaltfilme und soziale Medien dar. Die gesenkte Hemmschwelle untereinander und gegenüber Erwachsenen fördert das respektlose Aufreten gegenüber Lehrern. Dazu kommt, dass in Deutschland das Berufsbild des Lehrers sehr schlecht dargestellt wird. Faul, mit viel Freizeit und viel Geld und ohne Erbringen von Leistung, so heißt es. Wenn die Eltern sich ähnlich äußern, darf man sich nicht wundern, wenn die Schüler immer weniger Respekt vor den Lehrern haben. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die zunehmende Distanzlosigkeit zwischen Erwachsenen und Kindern.

Nach Jürgen Kraus sind die Erwachsenen daran nicht ganz unschuldig: Denn viele Eltern verhalten sich wie Spätpubertierende. Es ist daher notwendig, dass auch verbale Gewalt zur Anzeige gebracht wird und dass eine Null-Toleranz in der Schule wiederhergestellt werden kann.

Ein weiteres für die Gewalt an Schulen wichtiges Phänomen stellen manche Eltern mit Migrationshintergrund dar. Sehr oft werden Lehrer durch die Eltern, die Familie und die gesamte Sippe bedroht, wenn es um die Benotung der Schüler geht. Dies kann man nicht tolerieren, denn die Zukunft der Nachkommen von Einwanderern darf nicht unrechtmäßigerweise besser aussehen als die Schüler ohne Migrationshintergrund.

Eine weitere Gruppe, die durch psychische und subtile Gewalt gegen Lehrer vorgeht, sind die sogenannten Gutmenschen. Dieser Teil der Bevölkerung versucht über rechtliche und subtile psychologische Maßnahmen Druck auf die Lehrer zur Erzwingung besserer Noten für die Kinder auszuüben.

Kurt Singer hat in einem Leitgedanken zum Disziplinproblem im Unterricht Folgendes festgestellt: Der Lehrer soll Konfliktfähigkeiten erlernen, Unterrichtsstörungen und Erziehungsschwierigkeiten berücksichtigen und Einsicht, Gehorsam und Selbstdisziplin einüben. Diese Gedankensammlung soll Lehrerinnen und Lehrer anregen, ihre persönlichen Wege der Konfliktregelung zu suchen. Der größte Teil dieser Gedankensammlung ist bekannt, wird jedoch nicht befolgt.

- Bin ich als Lehrerin oder Lehrer so wie ich sein möchte? Das Lehrerselbstbild als Beweggrund jedes pädagogischen Handelns.

- Sich als Lehrer in Konfliktsituationen begreifen lassen, d.h. innehalten und die Beziehung klären.

- Zuhören ist eine konfliktlösende Kraft: Die Einmaligkeit der Person erkennen, sich selber und die Schüler ernst nehmen.

- Lehrer-Schüler-Beziehung als Grundlage der Konfliktbearbeitung oder die Bekanntschaft ist der Feind der respektvollen Lösung.

- Lehrer-Schüler-Konflikte gemeinsam Auszug, denn Frieden führen ist auch in der Schule zu erlernen.

- Ordnung im Schulalltag fördert die Arbeitsdisziplin, daher sind feste Ordnungen eine strukturgebende Hilfe für Lehrer und Schüler.

- Gute Gewohnheiten entspannen Konflikte, sie erleichtern das Lernen der Schüler und den Unterricht des Lehrers und beugen Konflikten vor.

- Vereinbaren statt ordnen. Die Schüler stehen für eine gute Ordnung ein.

- Mit dem Schüler ein Arbeitsbündnis anstreben.

- Etwas wiedergutmachen wirkt besser als etwas zu bestrafen.

- Gute Arbeitsdisziplin braucht einsichtigen Gehorsam.

- Wenn Lehrer von Schülern beleidigt werden müssen sie die persönliche Beleidigung zum Thema machen. Tatsachen und Konsequenzen müssen geklärt werden.

- Auseinandersetzungen mit einzelnen Schülern nicht vor der Klasse austragen, sondern im Einzelgespräch.

- Hinter schwierigen Schülern nicht die Klasse vergessen, dort verstecken sich die Probleme.

- Die Klasse in eine Konfliktbearbeitung mit einzelnen Kindern einbeziehen.

- Verweise nicht formal, sondern persönlich halten.

- In den Schülern die gesunde Aggression entwickeln und nicht die destruktive.

- Schulisches Zusammenleben soll Unterrichtsthema sein, wie z.B.: Schülerkritik, Lehrerkritik und Selbstkritik.

- Lebendiger und gut strukturierter Unterricht vermindert Disziplinkonflikte.

- Freie Arbeit im Unterricht beugt Konflikten vor und entlastet Lehrerinnen und Lehrer.

- Kreativität überwindet Destruktivität.

- Pädagogischer Takt ist die Grundlage der Konfliktbearbeitung, das heißt rücksichtsvoller Umgang miteinander muss die Regel sein.

- Achtsamkeit beugt Konflikten vor. Kinder brauchen oft ein aufrichtendes Wort. Und nicht nur Kinder.

- Das in der Schule vorherrschende Machtprinzip übt Druck auf Lehrer und Kinder aus. Denn es schafft mehr Konflikte, als es löst.

- Die Krankheit der Macht fordert einen hohen Preis. Der Verlust der Zugehörigkeit kann Kinder und Lehrer krank machen.

- Das Sympathieprinzip beugt Konflikten vor.

- Selbstverpflichtung zu einer pädagogischen Ethik, denn die moralische Maxime des Eids stärkt Schüler und Lehrer.

2.2.7 Gewalt gegen die Polizei

2.2.7.1 Vorbemerkung

Betrachtet man die letzten 15 Jahre, so haben die Gewalt gegen die Polizei und der Widerstand gegen die Staatsgewalt erheblich zugenommen. Folgende graphische Darstellungen stellen lediglich einen groben statistischen Rahmen zur Orientierung dar:

Das folgende Bild stellt die verschiedenen Agressionsformen beispielhaft für das Jahr 2009 dar (neuere Erhebungen gibt es noch nicht):

Moderne Polizeiarbeit verlangt eine große Menge Toleranz und zwar eher von den Polizisten als von den Bürgern. Dies ist eine angenehme Entwicklung, denn kein deutscher Bürger muss Angst haben, wenn er von einem Polizisten nach seinem Personalausweis gefragt wird. Es kann zwar auch mal autoritäre und herrische Polizisten geben. Im Ausland, in Spanien oder in den USA, ist die Ruppigkeit gegenüber den Bürgern aber viel verbreiteter. Es gilt aber für den Bürger, sich an Höflichkeitsregeln und Umgangsformen denen gegenüber zu halten, die allgemein anerkannte Regeln durchsetzen sollen. Es sind oft junge Männer mit Migrationshintergrund, die sich nicht an diese Regeln halten. Der Gewerkschaft der Polizei zufolge erleben täglich 130 bis 150 Beamtinnen und Beamte Widerstand. Dies dürften im Jahr zwischen 74.000 und 80.000 Fälle sein. Durch Eingereiste hat sich das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei verändert. Die arabischen Clans glauben, sich mehr Freiheiten herausnehmen zu können, als ihnen zustehen.

2.2.7.2 Die Gewalt

Allein in NRW haben sich in den Jahren zwischen 1997 und 2016 die Straftaten im Bereich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt von 2148 auf 7488 erhöht. Allein 2016 wurden16.700 Polizisten Opfer von Gewalt. Die männlichen Polizisten werden häufiger angegriffen als die weiblichen. Die jüngeren Beamten werden häufiger angegriffen als die älteren und ebenso verhält es sich mit großen Beamten. Je bedrohlicher ein Polizist aussieht, desto eher wird er Opfer von Aggressionen. Hier sei auf die Studie vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) hingewiesen. Dieses Institut hat auch nachgewiesen, dass die meisten Gewaltakte gegen Polizisten im täglichen Streifendienst vorfallen. An zweiter Stelle steht der Fußball als Einsatzgebiet.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundesinnenministeriums stellen sich die Fälle von Gewalt gegen Polizisten wie folgt dar:

Jahr

Fälle von tätlicher Gewalt

Versuche tätlicher Gewalt

2011

54.843

6.091

2012

60.954

6.777

2013

59.044

6.971

2014

62.770

7.032

Jahr

Schwere Körperverletzung

Leichte Körperverletzung

2011

3.326

11.308

2012

3.754

12.198

2013

3.393

12.632

2014

3.880

13.592

Die Zahlen sind um mehrere tausend Fälle angestiegen. Diese Entwicklung ist bedrohlich. Hinter diesen Zahlen stehen Einzelschicksale. Die Betroffenen sind entweder Familienväter oder – mütter mit Kindern.

Was man unter dem Begriff des Widerstandes und der Beleidigung versteht, muss man festlegen, denn oben finden sich nur emotionslose Zahlen. Widerstand ist in der alltäglichen Sprache positiv belegt, weil man an historische, tapfere Persönlichkeiten, z.B. aus der Zeit des Nationalsozialismus, denkt. Man kann auf Widerstand also dem allgemeinen Verständnis nach stolz sein. Der Widerstand gegen die Staatsgewalt ist jedoch eine Straftat. Dies wird in Paragraph 113 des Strafgesetzbuches wie folgt beschrieben:

„(1) Wer einem Amtsträger […], der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.“

2.2.7.3 Die Ursachen

- Der mangelnde Respekt gegenüber der Polizei. Der Polizist wird als Bedrohung und nicht als Helfer angesehen.

- Zudem lässt sich eine Verrohung der Sitten ausmachen, insbesondere bei jüngeren Männern mit oder ohne gute Ausbildung. Sehr viele Einwanderer der zweiten und dritten Generation sind Täter, die sich per definitionem als die Schikanierten ansehen und deshalb vermeintlich nur zurückschlagen.

- Die großen ausländischen Familien, insbesondere aus dem Nahen Osten sind Täter, da sie grundsätzlich das Rechtssystem und damit auch dessen Vertreter ablehnen. Sie sind sich zusätzlich sehr sicher, dass ihre Strafe durch korrumpierte Juristen abgemildert wird.

- Das Verhältnis von Zugewanderten zur Polizei, von der sie in ihren Herkunftsländern grundsätzlich nicht als Schikane erlebt haben. Sie halten alle Polizisten für korrupte Beamte.

- Die anonymisierte Person in einer Gruppe. Insbesondere gilt das für Fußballspiele, bei denen fanatische Gruppen ihren Frust gegenüber Gegenständen und – viel schlimmer - Vertretern einer Ordnung auslassen.

- Die zu erwartenden geringen Strafen. Sehr viele dieser Straftatbestände werden wegen mangelnder Beweise, Aussage gegen Aussage oder „Trägheit der Justiz“ (Die Staatsanwälte und Richter brauchen viel zu lange, um eine Strafe auszusprechen, damit wird die Wirksamkeit der Strafe abgemildert.) nicht oder zu spät geahndet. Hier muss fairerweise auch darauf hingewiesen werden, dass die Justiz unter chronischem Mangel an Mitteln und damit an Unterbesetzung leidet und ihren Aufgaben in der nötigen Zeit nicht nachkommen kann.

- Die politische Klasse hat dieser Gewalt jahrelang zugesehen und trotz Sonntagsreden keine ernsthaften Bemühungen vorgenommen, Maßnahmen zu ergreifen und die damit verbundenen Ausgaben zu bewilligen.

- Auch die Medien haben dazu beigetragen, dass diese Verrohung der Sitten zunehmen konnte, indem in ihren Texten und sonstigen Beiträgen die positive Darstellung von Polizisten jahrelang unterrepräsentiert war.

- Die Erziehung im Elternhaus und in der Schule hat das Bild der Polizisten als Respektsperson nicht vermittelt und so die Konstruktion eines Feindbilds bei Kindern und Jugendlichen zugelassen.

2.2.7.4 Konsequenzen

Die Konsequenzen sind schwerwiegender als man sie gemeinhin darstellt:

- 3-8% der Polizisten sind aufgrund dieser Vorfälle nicht mehr im Außendienst einsatzfähig. So muss man damit rechnen, dass jährlich zwischen 2 und 3,5% der Polizisten ihren Dienst sogar aufkündigen.