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Im Jahre 1781 ließ Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid die Einnahmen und Ausgaben in ihren Eifeler Territorien erfassen. Sie ordnete an, dass in jeder Herrschaft ein Ertragsverzeichnis angefertigt werden solle. Das geschah kurz darauf auch in der Grafschaft Manderscheid. Das damals entstandene Dokument hat sich bis heute erhalten. Es bietet einen interessanten Einblick in die Art und Weise, wie der Adel des Alten Reiches seine Güter bewirtschaftete. Die Aufstellung listet die Einkünfte auf, die das gräfliche Haus von den Untertanen bezog, und nennt die Ausgabeposten, die bei der Wirtschaftsführung anfielen. Ergänzt um Kommentare und Erläuterungen, wird die Ertragsübersicht für die Stammgrafschaft des Hauses Manderscheid in der vorliegenden Edition erstmals vorgestellt.
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Seitenzahl: 41
Veröffentlichungsjahr: 2016
Quellen
zur Eifeler Geschichte
Reihe A, Band 5
Einleitung
Das Ertragsverzeichnis der Grafschaft Manderscheid
Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid
Die Grafschaft Manderscheid
Die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Grafschaft
Der Inhalt der Manderscheider Aufstellung
Die Einnahmen
Die Ausgaben
Der Gesamtertrag
Quellenüberlieferung und Editionsgrundsätze
Quellentexte
Edition der Aufstellung von 1781
Edition des „Status Generalis“
Edition der Umrechnungsliste für Münzen und Maße
Glossar
Zeittafel
Die Dynasten der Stammgrafschaft Manderscheid im 18. Jahrhundert
Anmerkungen
Nachweise
Quellen
Literatur
Abbildungen
Auf einem steilen Felsen hoch über der Lieser errichtet, ist die Manderscheider Niederburg bis heute ein imposantes Zeugnis früherer Zeiten. Sie ist die Stammburg des Manderscheider Grafenhauses. Von hier aus erlangten die Herren und späteren Grafen von Manderscheid seit dem Mittelalter die Herrschaft über weite Teile der Süd- und der Zentraleifel. Die Ruinen der Burg lassen noch erahnen, dass in ihren mächtigen Gemäuern einst das Gebiet der Stammgrafschaft des Hauses Manderscheid mit seinen zahlreichen Einzelbesitzungen regiert wurde. Gleichzeitig war die Burg der Ort, zu dem die Untertanen kamen, um alljährlich ihre Abgaben an die Grafen zu entrichten. Abgeliefert wurden meist Getreide, Gemüse, Nutztiere sowie Wein von der Mosel. Das geschah über Jahrhunderte bis in die Regierungszeit der Reichsgräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid, die die Geschicke der manderscheidischen Besitzungen in der Zeit von 1780 bis 1794 lenkte.
Nur wenige Monate nach ihrem Regierungsbeginn ordnete Gräfin Augusta an, dass in jeder ihrer Eifelherrschaften ein Ertragsverzeichnis angefertigt werden solle. Auf diese Weise ließ sie seit dem Frühjahr 1781 die Einkünfte ebenso wie die Ausgaben in ihren Besitzungen erfassen, also auch in der Grafschaft Manderscheid. Der in Manderscheid angefertigte „Status“ der Einkünfte und Ausgaben hat sich bis heute erhalten und bietet interessante Einblicke in die Wirtschaftsführung des Grafenhauses gegen Ende des Alten Reiches.
Die 1781 erstellten Ertragsaufstellungen dienten der Zentralverwaltung in Blankenheim dazu, sich ein umfassendes Bild über die ökonomische Lage der einzelnen gräflichen Besitzungen zu machen. Das Ziel war es, den durchschnittlichen Reingewinn zu bestimmen, den das Herrscherhaus alljährlich erwirtschafte. Die gräfliche Verwaltung sollte anhand der gesammelten Daten in die Lage versetzt werden, die lokalen Ressourcen in Zukunft besser zu nutzen. Die Ertragswerte flossen am Ende in eine Gesamtübersicht ein, die in Blankenheim unter der Bezeichnung „Status generalis“ erstellt wurde. Dieser Gesamt-„Status“ listet die Erträge sämtlicher Eifeler Territorien des Hauses Sternberg-Manderscheid auf.
Die vorliegende Darstellung präsentiert die Manderscheider Aufstellung von 1781 erstmals in einer Edition. Die einleitenden Kapitel erläutern zunächst den weiteren Hintergrund, vor dem die Abfassung der Ertragsaufstellungen stattfand. Zum Vergleich werden nach der Präsentation der Manderscheider Liste dann auch die Blankenheimer Gesamtaufstellung und eine zeitgenössische Liste mit den Münzsorten und Maßen wiedergegeben, die in den sternberg-manderscheidischen Gebieten gebräuchlich waren. Im Anschluss an die Edition der Quellen befindet sich eine Erklärung der heute nicht mehr oder nur schwer verständlichen Begriffe.
Vorab ist ferner anzumerken, dass sich die Bezeichnung „Grafschaft Manderscheid“ in der vorliegenden Darstellung in erster Linie auf das Territorium der Grafschaft (Nieder-)Manderscheid bezieht, das auch heute noch oft als „die Grafschaft“ bezeichnet wird. In dem Gebiet lagen die Orte Eckfeld, Niedermanderscheid, Laufeld, Oberöfflingen, Pantenburg, Schladt und Wallscheid sowie der Hof Dierfeld (1).
Um das Manderscheider Ertragsverzeichnis in seinen geschichtlichen Kontext einzuordnen, widmen sich die folgenden Ausführungen zunächst der Initiatorin der Übersicht, Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid, sowie den territorialgeschichtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen um das Jahr 1780. Ebenso erfolgt eine inhaltliche Auswertung des Quellentextes. Dabei soll vor allem der Frage nachgegangen werden, wie sich die Manderscheider Einkünfte des Grafenhauses zusammensetzten und welchen Anteil die Reinerträge aus der Grafschaft an den Eifeler Gesamteinkünften des Hauses Sternberg-Manderscheid hatten.
Der Übergang der manderscheidischen Territorien an Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid war einer der ausschlaggebenden Gründe für die Abfassung des Ertragsverzeichnisses von 1781. Das Dokument entstand ein Jahr nach dem Regierungsbeginn der Gräfin, und seine Niederschrift reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, die die Gräfin gleich zu Beginn ihrer Regierungszeit ergriff, um ihre Güter besser zu bewirtschaften.
Augusta hatte am Ende des Jahres 1780 die Erbfolge in den manderscheidischen Territorien angetreten und war die letzte regierende Gräfin aus dem Hause Manderscheid. Als Tochter des bereits 1772 verstorbenen Grafen Johann Wilhelm von Manderscheid-Blankenheim hatte sie die Regierungsgeschäfte von dessen Bruder bzw. ihrem Onkel, dem Grafen Franz Joseph von Manderscheid-Blankenheim, übernommen. Er war im Dezember 1780 kinderlos verstorben (2).
Zu den Gebieten der Gräfin gehörten reichsunmittelbare Territorien, in denen sie alleinige Landesherrin war, sowie landsässige bzw. mittelbare Gebiete, in denen die Gräfin Lehensträgerin benachbarter Landesherren war. Zu den „mittelbaren“ Gebieten zählte auch die im Herzogtum Luxemburg gelegene Herrschaft (Nieder-)Manderscheid.