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Im Jahre 1781 ließ Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid die Einnahmen und Ausgaben in ihren Eifeler Territorien erfassen. Sie ordnete an, dass in jeder Herrschaft ein Ertragsverzeichnis angefertigt werden solle. Das geschah kurz darauf auch in der Herrschaft Kronenburg. Das damals entstandene Dokument hat sich bis heute erhalten. Es bietet einen interessanten Einblick in die Art und Weise, wie der Adel des Alten Reiches seine Güter bewirtschaftete. Die Aufstellung listet die Einkünfte auf, die das gräfliche Haus von den Untertanen bezog, und nennt die Ausgabeposten, die bei der Wirtschaftsführung anfielen. Ergänzt um Kommentare und Erläuterungen, wird die Ertragsübersicht für die Herrschaft Kronenburg in der vorliegenden Edition erstmals vorgestellt.
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Seitenzahl: 46
Veröffentlichungsjahr: 2016
Einleitung
Das Kronenburger Ertragsverzeichnis von 1781
Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid
Die Herrschaft Kronenburg
Der Inhalt der Kronenburger Aufstellung
Die Einnahmen
Die Ausgaben
Die „Erläuterung“ der Ertragsdaten
Der Gesamtertrag
Die Ertragsliste von 1773
Quellenüberlieferung und Editionsgrundsätze
Quellentexte
Edition des Kronenburger Ertragsverzeichnisses
Edition des „Status Generalis“
Edition der Kronenburger Ertragsliste von 1773
Edition der Umrechnungsliste für Münzen und Maße
Glossar
Anmerkungen
Nachweise
Quellen
Literatur
Abbildungen
Anhang
Die sternberg-manderscheidischen Ertragsaufstellungen von 1781 im Überblick
Das malerisch gelegene Kronenburg ist mit seiner alten Burgruine heute ein gern besuchtes Touristenziel. Der gut erhaltene Ortskern, der sich oberhalb der Kyll rund um den Burgbering gruppiert, lässt noch erahnen, wie die Menschen in früheren Zeiten lebten. Einst war der Burgort Mittelpunkt der Herrschaft Kronenburg, die sich bis zum Jahr 1794 im Besitz des Hauses Sternberg-Manderscheid befand. Die Bevölkerung des Kronenburger Landes arbeitete damals vor allem in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Eisenindustrie, die in der Zentraleifel eine lange Tradition hatte. Die Einwohner mussten einen großen Teil ihrer Erzeugnisse allerdings regelmäßig an die Inhaber der Herrschaft abliefern; daher profitierte auch das Grafenhaus von der Entwicklung der lokalen Wirtschaftszweige.
Diese Verhältnisse spiegeln sich in dem Ertragsverzeichnis wider, das 1781 auf Anordnung der damals regierenden Gräfin Augusta für das Kronenburger Land erstellt wurde. Die dort aufgelisteten gräflichen Einnahmen bestanden aus jährlichen Naturalabgaben und Geldzahlungen der Untertanen, Erlösen aus Holzverkäufen sowie Zahlungen der lokalen Eisenhütte. Umgekehrt sind auch die Kosten für die Verwaltung der Güter und das gräfliche Personal erfasst worden. Das Ziel des Kronenburger „Status“ von 1781 war es, verlässliche Daten zu sammeln, um die zukünftige Wirtschaftsführung im Kronenburger Land besser planen zu können. Die Ertragsübersicht hat sich bis heute erhalten und bietet interessante Einblicke in die Art und Weise, wie der Adel früher seine Güter bewirtschaftete. Zugleich lässt sie erkennen, welche Rahmenbedingungen die Lebensverhältnisse der Untertanen in einem kleinen Territorium während des 18. Jahrhunderts bestimmten.
Auch in anderen sternberg-manderscheidischen Territorien ließ Gräfin Augusta solche Aufstellungen anfertigen. Sie dienten der Zentralverwaltung in Blankenheim dazu, sich ein umfassendes Bild der ökonomischen Lage der einzelnen Besitzungen zu machen. Die gesammelten Daten der einzelnen Herrschaften flossen am Ende in eine Gesamtübersicht ein, die als „Status generalis“ überliefert ist (1).
Die vorliegende Darstellung präsentiert die Kronenburger Aufstellung von 1781 erstmals in einer Edition. Vorab erläutern die folgenden Kapitel den weiteren Hintergrund, vor dem die Abfassung der Ertragsverzeichnisse stattfand. Sie beinhalten eine Auswertung des Kronenburger Verzeichnisses. Dabei soll vor allem der Frage nachgegangen werden, wie sich die Kronenburger Einkünfte des Grafenhauses zusammensetzten und welchen Stellenwert die Reinerträge aus der Herrschaft im Verhältnis zu den Gesamteinkünften des Hauses Sternberg-Manderscheid in der Eifel hatten.
Daran anschließend wird nach der Präsentation der edierten Kronenburger Liste zum Vergleich auch die Blankenheimer Gesamtaufstellung vorgestellt. Darauf folgt die Wiedergabe einer früheren Kronenburger Übersicht aus dem Jahre 1773 sowie einer Umrechnungsliste mit den zeitgenössischen Münzsorten und Maßen in den sternberg-manderscheidischen Gebieten. Nach der Edition der Quellen erläutert ein Glossar die heute nicht mehr oder nur schwer verständlichen Begriffe (2).
Die Kronenburger Ertragsübersicht von 1781 entstand ein Jahr nach dem Regierungsantritt der Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid. Augusta war die letzte regierende Gräfin aus dem Hause Manderscheid. Als Tochter des bereits 1772 verstorbenen Grafen Johann Wilhelm von Manderscheid-Blankenheim hatte sie die Regierungsgeschäfte von dessen Bruder bzw. ihrem Onkel, dem Grafen Franz Joseph von Manderscheid-Blankenheim, übernommen. Dieser war im Dezember 1780 kinderlos verstorben (3).
Gräfin Augusta war mit dem Grafen Christian von Sternberg verheiratet, der aus einem alten böhmischen Adelsgeschlecht stammte. Nach der Erbfolge in den manderscheidischen Territorien nannte sich Augustas Familie „von Sternberg-Manderscheid“. Graf Christian von Sternberg erscheint als Mitunterzeichner und Mitsiegler auf zahlreichen Dokumenten. Die gräfliche Familie regierte die manderscheidischen Besitzungen bis 1794, dem Jahr, als die französischen Truppen in die Gebiete links des Rheins einrückten und diese besetzten. Bedingt durch diese kriegerischen Ereignisse, floh die Familie auf die ererbten Besitzungen des Ehegatten in Böhmen (4).
Zu den Eifeler Gebieten der Gräfin gehörten reichsunmittelbare Territorien, in denen sie alleinige Landesherrin war, sowie landsässige bzw. mittelbare Gebiete, in denen sie die Lehensträgerin benachbarter Landesherren war. Die im Herzogtum Luxemburg gelegene Herrschaft Kronenburg war eines dieser „mittelbaren“ Gebiete. Die Gräfin hatte die Regierung hier mit dem Besitzergreifungsakt über die Herrschaft und die anschließende Huldigung durch die Untertanen am 9. Dezember 1780 übernommen (5).
In ihrer Regierungszeit unternahm Gräfin Augusta zahlreiche Anstrengungen, um die Wirtschaft in ihren Herrschaftsgebieten zu fördern. Naturgemäß fiel ihr dies in den reichsunmittelbaren Gebieten der Grafschaft Blankenheim leichter, da sie dort die alleinige Herrin war. Die kleine Blankenheimer Verwaltung war in der Lage, die Umsetzung gräflicher Beschlüsse und Anordnungen in diesen Territorien zügig einzufordern. Doch auch in landsässigen Gebieten wie der Herrschaft Kronenburg zeigten sich die gräflichen Bestrebungen, die auf eine Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse zielten. Hier lag der Schwerpunkt allerdings stärker auf der Steigerung der Erträge, die aus der Nutzung der gräflichen Liegenschaften stammten. Bei dem gräflichen Adelseigentum in den Herrschaften handelte es sich meist um größere Immobilien, d.h. Burgen, die dazugehörigen Ländereien sowie um ausgedehnte Waldgebiete. Die Erträge dieser Besitzungen ließen sich steigern, wenn man Kosten senkte und eventuelle Misswirtschaft abstellte. Um die Nutzung des ererbten Besitzes besser organisieren zu können, galt es aber zunächst, sich einen Überblick über die bisherige Wirtschaftsführung zu verschaffen. Die Abfassung der Kronenburger Güteraufstellung des Jahres 1781 erfolgte zu diesem Zweck (6).