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Im Jahre 1781 ließ Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid die Einnahmen und Ausgaben in ihren Eifeler Territorien erfassen. Sie ordnete an, dass in jeder Herrschaft ein Ertragsverzeichnis angefertigt werden solle. Das geschah kurz darauf auch in der Herrschaft Neuerburg, die dem Grafenhaus zur Hälfte gehörte. Das damals entstandene Dokument hat sich bis heute erhalten. Es bietet einen interessanten Einblick in die Art und Weise, wie der Adel des Alten Reiches seine Güter bewirtschaftete. Es listet die Einkünfte auf, die das gräfliche Haus von den Untertanen bezog, und nennt die Ausgaben, die bei der Wirtschaftsführung anfielen. Ergänzt um Kommentare und Erläuterungen, wird die Neuerburger Ertragsaufstellung von 1781 in der vorliegenden Edition erstmals vorgestellt.
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Seitenzahl: 33
Veröffentlichungsjahr: 2016
Das Neuerburger Ertragsverzeichnis von 1781
Einleitung
Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid
Die Herrschaft Neuerburg
Der Inhalt des Neuerburger Verzeichnisses
Die Einnahmen
Die Ausgaben
Der Gesamtertrag
Die Quellenüberlieferung
Die Quellentexte
Edition des Neuerburger Ertragsverzeichnisses
Edition des „Status generalis“
Edition der Umrechnungsliste für Münzen und Maße
Glossar
Zeittafel
Anmerkungen
Nachweise
Quellen
Literatur
Abbildungen
Anhang
Die sternberg-manderscheidischen Ertragsverzeichnisse von 1781 im Überblick
Die Einkünfte aus der „halben“ Herrschaft Neuerburg in der Eifel sind Gegenstand eines Ertragsverzeichnisses, das im Jahre 1781 angefertigt wurde. Die Einnahmen und Ausgaben, die in dieser Aufstellung verzeichnet wurden, stammten aus dem Anteil des Hauses Sternberg-Manderscheid an der Herrschaft. Das Neuerburger Gebiet befand sich schon seit langem im gemeinschaftlichen Besitz mehrerer Mitherren. Die manderscheidische Hälfte war im Jahre 1780 durch Erbschaft an Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid übergegangen.
Das Ziel der Gräfin war es, anhand einer Auflistung aller Einzelposten der Wirtschaftsführung den durchschnittlichen Reinertrag zu ermitteln, den das Grafenhaus während eines Jahres im Neuerburger Land erzielte. Ähnliche Verzeichnisse ließ die Gräfin 1781 auch in anderen sternberg-manderscheidischen Territorien anfertigen. Sie dienten der Zentralverwaltung in Blankenheim dazu, sich ein umfassendes Bild über die ökonomische Lage in den einzelnen Besitzungen zu machen. Die in den Ertragsübersichten gesammelten Daten flossen schließlich in eine Gesamtaufstellung ein, den sogenannten „Status generalis“.
Die vorliegende Darstellung präsentiert die Neuerburger Übersicht von 1781 erstmals in einer Edition. Vorab erläutern die einleitenden Kapitel den geschichtlichen Hintergrund, vor dem die Abfassung dieses Dokuments stattfand. Nach der Präsentation der Neuerburger Liste werden zum Vergleich auch die Blankenheimer Gesamtaufstellung und eine zeitgenössische Liste mit den Münzsorten und Maßeinheiten wiedergegeben, die in den sternbergmanderscheidischen Gebieten gebräuchlich waren. Der Edition der Quellen schließt sich eine Erläuterung der heute nicht mehr oder nur schwer verständlichen Begriffe an.
Um die Abfassung der Neuerburger Ertragsaufstellung einordnen zu können, ist es zunächst sinnvoll, einen Blick auf die dynastischen Verhältnisse des Hauses Manderscheid zu werfen, dem die Gräfin entstammte.
Die Übersicht von 1781 entstand ein Jahr nach dem Regierungsbeginn der Gräfin Augusta von Sternberg-Manderscheid. Sie war die letzte regierende Gräfin aus dem Hause Manderscheid. Als Tochter des bereits 1772 verstorbenen Grafen Johann Wilhelm von Manderscheid-Blankenheim hatte sie die Regierungsgeschäfte von dessen Bruder bzw. ihrem Onkel, dem Grafen Franz Joseph von Manderscheid-Blankenheim, übernommen. Er war im Dezember 1780 kinderlos verstorben (1).
Zu den Gebieten Augustas gehörten reichsunmittelbare Territorien, in denen die Gräfin alleinige Landesherrin war, sowie landsässige bzw. mittelbare Gebiete, in denen sie Lehensträgerin benachbarter Landesherren war. Zu den „mittelbaren“ Gebieten zählte die im Herzogtum Luxemburg gelegene Herrschaft Neuerburg, die dem Grafenhaus zur Hälfte gehörte. Hier hatte die Gräfin Anfang Dezember 1780 die Regierung angetreten (2).
Gräfin Augusta war mit dem Grafen Christian von Sternberg verheiratet, der aus einem alten böhmischen Adelsgeschlecht stammte. Die Familie nannte sich nach der Erbfolge in den manderscheidischen Territorien „von Sternberg-Manderscheid“. Graf Christian von Sternberg erscheint als Mitunterzeichner auf zahlreichen Dokumenten. Die Eheleute verbrachten einen Teil des Jahres üblicherweise in Blankenheim und lebten ansonsten in Köln, wo sie ein Stadtpalais besaßen (3).
Die Gräfin regierte ihre Besitzungen bis 1794, dem Jahr, als die französischen Truppen in die Gebiete links des Rheins einrückten und diese besetzten. Bedingt durch die kriegerischen Ereignisse, floh die Familie auf die ererbten Besitzungen des Ehegatten in Böhmen. Beim Reichsdeputationshauptschluss des Jahres 1803 wurde das Grafenhaus für die verlorenen reichsunmittelbaren Güter links des Rheins mit dem Gebiet der früheren Reichsabteien Weißenau und Schussenried in Schwaben entschädigt (4).