Die jüdischen Bewohner in Zepernick 1933 - 1945 - Walter Seger - E-Book

Die jüdischen Bewohner in Zepernick 1933 - 1945 E-Book

Walter Seger

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Beschreibung

Dieses Buch möchte erinnern an die Entrechtung, Verfolgung, Vertreibung und Verschleppung der jüdischen Bevölkerung aus Zepernick (heute Grossgemeinde Panketal) bei Berlin in den Jahren 1933 - 1945. Nur wenigen Menschen sind die in diesem Buch geschilderten Sachverhalte bekannt. Der Autor möchte dazu beitragen, dass Vergangenes nicht vergessen wird - auch indem er Parallelen zu aktuellen Ereignissen aufzeigt und analysiert. Die oft unzulängliche juristische Aufarbeitung des Unrechts und die zur Farce geratenen Entnazifizierungsverfahren im Nachkriegsdeutschland sind ein weiteres Thema dieses Buches. Schlussstrich! Vergessen! Nicht wieder aufrühren! Doch ist das eine Lösung? Nur lebendige Erinnerung schützt vor Wiederholung!

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Seitenzahl: 216

Veröffentlichungsjahr: 2020

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

Jüdische Bewohner in Zepernick ab 1933

Exkurs: Nürnberger Gesetze

Blutschutzgesetz

Reichsbürgergesetz

Einstufung

Ausnahmebestimmungen

Jüdische Bewohner in Zepernick 1933 - 1945

Abraham, Hugo

Abraham, Leonore

Abraham, Heinz

Abraham, Edith

Aron, Alfred

Familie Benning

Borinski, Otto Adolf

Glass, Selma

Gold, Jenny

Gubalke, Gertrud

Kahn, Ludwig

Kahn, Meta

Exkurs: Arisierung

Kahn, Heinz

Knopp, Lieselotte

Kübler, Selma

Kundt, Dorothee

Lazarus, Grete

Linser, Else

Löwenthal, Moritz

Exkurs: Desinformation der Bevölkerung

Exkurs: Ghetto Litzmannstadt

Löwenthal, Gerda

Luft, Günter

Exkurs: Günter Neubert in Auschwitz III

Meitner, Rudolf

Exkurs: Reichsvereinigung der Juden in Deutschland

Nagels, Herta

Neuhäusl, Lina

Nitschke, Heinz

Rein, Luise (Lucie)

Reitzes, Adolf

Seelig, Salomon

Exkurs: Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, Reichsfluchtsteuer, Judenvermögensabgabe und andere Zwangsabgaben

Seelig, Emil Hans

Seelig, Walter

Exkurs:

[...]

Sport für den Führer

Exkurs: Methoden des Regimes

Exkurs: Die Auschwitz-Prozesse

Initiator: Fritz Bauer

Der Prozess

Tatort

Fazit

Singer, Karl-Heinz

Sternschein, John

Exkurs: Vernichtungslager Chelmno, Belzec, Sobibor, Treblinka, Majdanek und Auschwitz-Birkenau

Teller, Egon

Wisbar, Seraphine

Wolff, Fritz Heinrich

Ungeklärte Schicksale

Ury, Georg

Straschitz, Irma

Literaturverzeichnis

Abkürzungen

Quellenverzeichnis

Geschlechterbezeichnung

Anmerkungen:

VORWORT

Diese Arbeit hat das Ziel, die historischen Ereignisse aus der Zeit vor 1945 in Zepernick, soweit sie den Holocaust betreffen, zu erzählen. In der Erzählung sollen die Einzelschicksale, soweit bekannt und erforscht, hervortreten, und nicht in der Anonymität der Geschichte der Verfolgung und Vernichtung der Juden in den Jahren 1933 bis 1945 verschwinden. Bei diesem Vorhaben gilt es, die besondere Beziehung der Verbrechen der Täter, die Haltung der seinerzeitigen Gesellschaft sowie die Reflexe der Opfer als miteinander verbunden zu betrachten. Eine solche auf breiter Basis angelegte Betrachtungsweise erst macht es möglich, die Tragweite, das Ausmaß und die enorme Entfaltung dieser Verbrechen deutlich zu machen.

Der in der Mitte der 1980er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland geführte „Historikerstreit“ war Anlass zu einem sehr kontrovers geführten Diskurs durch das Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Meinungen namhafter Historiker. Einerseits wurde geäußert, der Holocaust sei in der Geschichte nicht einzigartig, sondern vergleichbar mit den stalinistischen Terrorakten. Jürgen Habermas befürchtete, dass ein solches Geschichtsbild die historischen Ereignisse verfälschen könnte. Ein Höhepunkt dieses die gesamte Bundesrepublik erfassenden Streites bildete der vielbeachtete Briefwechsel zwischen dem Direktor des Münchner Instituts für Zeitgeschichte Martin Broszat und Saul Friedländer über die „Historisierung des Nationalsozialismus“.

Broszat: „[...] die Wahrnehmung dieser Vergangenheit durch die jüdischen Überlebenden und ihre Nachkommen sei zwar zu respektieren, jedoch als eine «mythische Erinnerung», als eine subjektive Version ihrer Erfahrungen aufzufassen, die einer «rationalen deutschen Geschichtsschreibung ein vergröbertes Hindernis in den Weg legten», da diese Geschichtsschreibung auf einer wissenschaftlichen, leidenschaftslosen Analyse der Fakten beruhe. Insbesondere neigten die Opfer infolge ihrer Befangenheit dazu, den verbrecherischen Charakter des nationalsozialistischen Regimes in den Mittelpunkt zu stellen und somit als einen Faktor zu betrachten, der die gesamte Geschichte des Dritten Reiches definiere. [...] die Jahre des Nationalsozialismus sollten ebenso behandelt werden wie jede andere «normale» historische Epoche. Anstatt sie aus der Rückschau, ausgehend von der «Endlösung der Judenfrage» zu analysieren, sollte man die Geschichte des Dritten Reiches, «wie das der historischen Methode entspricht, nach vorwärts … entfalten». Übrigens sei die Endlösung, [...] gerade dadurch möglich gemacht worden, dass man sie systematisch vor der deutschen Bevölkerung geheim hielt und diese die organisierte Vernichtung bestimmter Bevölkerungsteile erst kurz vor Kriegsende wahrnahm; der Mangel an Kenntnis von den schlimmsten Verbrechen des Regimes habe es möglich gemacht, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen weiterhin ein normales Alltagsleben führte.[...]“ 1

Diese Deutung von Broszat will Friedländer nicht übernehmen und weist darauf hin, dass dem Alltagsleben im Dritten Reich vor dem Einsetzen der «Endlösung» im Spätherbst 1941, keine Normalität zugebilligt werden kann. Man denke an die außerordentliche Wirkung der allgegenwärtigen antijüdischen Propaganda auf die «Volksgemeinschaft».

Friedländer: „[...] Es habe klare Erkenntnisse über die offene Verfolgung der Juden und anderer Gruppen vor Kriegsbeginn gegeben und die deutsche Bevölkerung habe schon früh Kenntnis von den Verbrechen des Regimes, speziell von den Massenmorden — und seit 1942 dann auch von der totalen Vernichtung — gehabt, das sei im allgemeinen stillschweigend hingenommen, häufig auch komplizenhaft unterstützt worden.[...]“ 2

Wenn man sich dem Holocaust nähern will, so ist es nach Auffassung des Verfassers wichtig, den Stimmen der Opfer ein übergeordnetes Gewicht beizumessen. Diese Stimmen, nicht zu verwechseln mit fehlbaren Memoiren, entspringen der unmittelbaren Wahrnehmung. Es gab viele glaubhafte Zeitzeugen, die Tagebücher und Briefe geschrieben haben. Diese Aufzeichnungen erlauben einen unverstellten Blick auf das tatsächliche Geschehen. Sie geben uns Gewissheit, wo wir zuvor nur Ahnungen hatten. An solchen Stellen wird die wissenschaftliche Distanz und die Sicht «auf das Ganze» schmerzlich durchbrochen. Die persönlichen Aufzeichnungen gestatten dem interessierten Leser einen klaren Blick auf die Ereignisse. Diese Herangehensweise ist leider in den letzten Jahren zunehmend verloren gegangen. In der Geschichtsschreibung legte man verstärkt den Fokus auf die abstrakten Strukturen und die Darstellung einer blindwütigen bürokratischen Dynamik der NS-Verfolgung und des Holocaust. Das Verhalten der Opfer zum Fortschritt des Tötungsprozesses war immer wieder Anlass zu weitreichenden Überlegungen und Diskussionen. Möglicherweise kann die Lektüre von Tagebüchern und Briefen beispielhaft zeigen, dass in ganz Europa die Bevölkerung nach und nach über die Vernichtung der Juden informiert war. Bezeichnenderweise wussten die Opfer selbst, mit Ausnahme einer kleinen Minderheit, nicht, was tatsächlich hinsichtlich ihres schrecklichen Schicksals geplant war. Die Juden in West- und Mitteleuropa waren nicht in der Lage, aus den ihnen verfügbaren Informationen ein Gesamtbild zusammenzusetzen. Im Osten glaubte die jüdische Bevölkerung überwiegend nicht den detaillierten Berichten, die in ihre gegen die Außenwelt verschlossenen Kreise gelangten.

Dass die Juden die Lage nicht erkannten, sich vielerorts weigerten, das Schicksal zu begreifen, das sie erwartete, ist von historischer Bedeutung; diese Tatsache erklärt zumindest zu einem Teil ihre erschütternde «Passivität», die viel zum reibungslosen Verlauf der Deportationen und der Vernichtung fast eines ganzen Volkes beitrug. Hinzu kamen die perfiden Taktiken der Nationalsozialisten zur Verschleierung des Vernichtungsprozesses gegenüber den Opfern.

In der aktuellen Darstellung der jüngeren deutschen Geschichte gibt es Strömungen, die versuchen, den Genozid an den Juden als Maßnahme der Nationalsozialisten zu interpretieren, die dazu dienen sollte, überzählige Bevölkerungsteile (neben den Juden gab es noch weitere verfolgte Bevölkerungsgruppen) zu dezimieren, damit in Europa wieder ein ökonomisches und demographisches Gleichgewicht herrschen könnte. Die «Endlösung» wurde in diesem Kontext als Korrektiv zu einer umfassenden ethnischen Neuordnung durch Dezimierung erklärt. Es sollte damit Hitlers Ziel «Lebensraum im Osten schaffen», erreicht werden. Zudem wurde die im Laufe der Schreckensherrschaft perfektionierte Ausplünderung der Juden mit ökonomischen Zwängen begründet. Die deutsche Bevölkerung sollte finanziell von den Kosten des Krieges, wenigstens teilweise entlastet werden.

Friedländer allerdings war überzeugt davon, dass die Nationalsozialisten in der Vernichtung der Juden ihr Hauptziel sahen. Dass dadurch der gesamte Besitz der Juden Europas dem Deutschen Reich zugeschlagen wurde, war eine willkommene Folge des Vorgehens. Warum sonst hätte Hitler im Herbst 1943 persönlich beschlossen, mit der Deportation der Juden in Dänemark ebenso wie in Rom ernst zu machen, obgleich dies mit erheblichen Risiken verbunden war (in Dänemark konnte es zu Unruhen kommen, und in Rom bestand die Möglichkeit, dass der Papst öffentlich Protest einlegte), zumal beide Operationen keinerlei Gewinn einbrachten? Genauso wenig dringlich wie gewinneinbringend war die Deportation der armen jüdischen Gemeinden von den griechischen Inseln in der Ägäis im Sommer 1944. Warum wurden drei Wochen vor der Befreiung von Paris noch Hunderte jüdischer Kinder deportiert?

Diese antijüdischen Zwangshandlungen wurden zum Selbstbild des nationalsozialistischen Regimes, es war sozusagen symptomatisch. Die Erbarmungslosigkeit und das mörderische Handeln bis zum letzten Augenblick kann nur erklärt werden, wenn man die Person Hitler in den Mittelpunkt stellt. Von seinem ersten ausführlichen Brief vom 16.09.1919 bis zu seinem politischen Testament, geschrieben am Vorabend seines Selbstmordes in der Reichskanzlei in Berlin, sogar bis zu dessen allerletzter Zeile, stand der Hass auf Juden und deren Vernichtung im absoluten Mittelpunkt seines Glaubens und der Ideologie dieses selbsternannten bestialischen „Führers“, der einen bisher nicht dagewesenen, auf grausamste Weise geführten Krieg zu verantworten hatte.

Am 16.09.1919 schrieb Hitler:

„[...] Und daraus ergibt sich folgendes: Der Antisemitismus aus rein gefühlsmäßigen Gründen wird seinen letzten Ausdruck finden in der Form von Progromen [sic]. Der Antisemitismus der Vernunft jedoch muß führen zur planmäßigen gesetzlichen Bekämpfung und Beseitigung der Vorrechte des Juden, die er nur zum Unterschied der anderen zwischen uns lebenden Fremden besitzt (Fremdengesetzgebung). Sein letztes Ziel aber muß unverrückbar die Entfernung der Juden überhaupt sein. Zu beidem ist nur fähig eine Regierung nationaler Kraft und niemals eine Regierung nationaler Ohnmacht.[...]

[...] Ohne Rücksicht auf die auch von den heutigen Führern sicher erkannte Gefahr des Judentums (Beweis dafür sind verschiedene Aussprüche derzeitig leitender Persönlichkeiten) sind sie gezwungen, die Ihnen zum eigenen Vorteil von den Juden bereitwillig gewährte Unterstützung anzunehmen, und damit auch die geforderte Gegenleistung zu bringen. Und dieser Gegendienst besteht nicht nur in jeder möglichen Förderung des Judentums überhaupt, sondern vor allem in der Verhinderung des Kampfes des betrogenen Volkes gegen seine Brüder, in der Unterbindung der antisemitischen Bewegung. [...]“ 3

Am 29.04.1945, kurz vor 24:00 Uhr, begann Hitler sein politisches Testament zu diktieren. Es war dann am 30.04.1945 um 4:00 morgens fertig geschrieben, kurz bevor er sich durch Selbstmord seiner Verantwortung entzog. In diesem Testament stellte Hitler nochmals seinen Hass und seinen Willen zur Vernichtung der Juden an erste Stelle in seinem Vermächtnis:

„[...] Ich habe aber auch keinen Zweifel darüber gelassen, dass, wenn die Völker Europas wieder nur als Aktienpakete dieser internationalen Geld- und Finanzverschwörer angesehen werden, dann auch jenes Volk mit zur Verantwortung gezogen werden wird, das der eigentlich Schuldige an diesem mörderischen Ringen ist: Das Judentum! Ich habe weiter keinen darüber im Unklaren gelassen, dass dieses Mal nicht nur Millionen Kinder von Europäern der arischen Völker verhungern werden, nicht nur Millionen erwachsener Männer den Tod erleiden und nicht nur Hunderttausende an Frauen und Kindern in den Städten verbrannt und zu Tode bombardiert werden dürften, ohne dass der eigentlich Schuldige, wenn auch durch humanere Mittel, seine Schuld zu büssen hat.[...]“

Als letzten Satz in seinem politischen Testament diktierte Hitler:

„[...] Vor allem verpflichte ich die Führung der Nation und die Gefolgschaft zur peinlichen Einhaltung der Rassegesetze und zum unbarmherzigen Widerstand gegen den Weltvergifter aller Völker, das internationale Judentum.[...]“4

Hitler war besessen vom Antisemitismus. Hinzu kam der persönliche Einsatz erst als Führerfigur der „Bewegung“ und dann auf internationaler Ebene. Nur so lässt sich erklären — nicht verstehen — , wie sich der in der deutschen Gesellschaft seiner Zeit weit verbreitete Antisemitismus zu einem solchen strukturierten Handeln mit dessen mörderischen Konsequenzen ausbreiten konnte.

Die antijüdische Ideologie der Nationalsozialisten spielte unter den Faktoren, die das politische Handeln bestimmten, eine herausragende Rolle. Sie trieben die Akteure immer radikaler in einen genau überlegten, durchorganisierten Völkermord, wie er noch nie geschehen war. Im Zentrum dieser halluzinatorischen Logik stand für Hitler ein tödlicher unablässig aktiver Feind des Reiches, der es auf die Zerstörung abgesehen hatte — das Judentum. Nachdem der Krieg auf Befehl Hitlers auch im Osten ausgeweitet wurde und das Deutsche Reich im Osten wie im Westen kämpfte, war es mit den schnellen Erfolgen und Siegen vorbei. Erste Anzeichen für eine Niederlage waren bereits erkennbar, als sich Hitler zur sofortigen vollständigen Vernichtung der Juden entschloss. Eine politische Lösung für Europa wäre, so glaubte er, mit den Juden nach Beendigung des Krieges nicht realisierbar.

Das Bild des Juden als tödliche Gefahr, als zerstörerische Kraft, kam nicht von ungefähr. In den Jahrzehnten, die dem Nationalsozialismus unmittelbar vorangingen, kam der Antisemitismus verschiedener nationaler, sozialer und religiöser Gruppen im Zuge sich wandelnder Umstände in Deutschland und ganz Europa in verschiedenen Formen zum Ausdruck. Doch wie auch immer seine vielfältigen Facetten beschaffen sein mochten — der Antisemitismus der Neuzeit war nur eine späte Entwicklungsform einer gemeinsamen Geschichte, die im Wesentlichen im christlichen Antijudaismus wurzelte. Dieser christliche Judenhass wandelte sich von der Anschuldigung, die Juden planten die Zerstörung des Christentums, hin zu dem weitverbreiteten Glauben, die Juden versuchten die Weltherrschaft zu erringen.

Im Westen erhielt die Zunahme des Antisemitismus jener Jahre eine intensiv politische-nationalistische Färbung, die überwiegend mit der Krise des Liberalismus in Europa begründet war. Die liberale Gesellschaft von damals wurde erschüttert durch Aggressionen seitens des revolutionären Sozialismus (aus dem in Rußland der Bolschewismus und weltweit der Kommunismus hervorgehen sollte). Von revolutionären Rechten vorangetriebene Angriffe auf den Liberalismus ließen nach dem Ersten Weltkrieg in Italien den Faschismus und in Deutschland den Nationalsozialismus entstehen. In ganz Europa wurden die Juden als verantwortlich für den Liberalismus und oft auch für den Sozialismus gemacht. Antiliberale und antisozialistische (antikommunistische) Bewegungen bildeten sich und bekämpften die Juden als Vertreter der verhassten Ideologien und benannten sie als Anstifter und Träger solcher Lehren.

Durch die ständigen Angriffe von rechts wie links geriet der Liberalismus in der Zeit immer weiter unter Druck. Der fortschrittliche Liberalismus, der den Juden bisher ihre Emanzipation und ihre rasche soziale Mobilität ermöglicht und unterstützt hatte, konnte sich so nicht weiterentwickeln. Die Juden gerieten verstärkt unter Druck und wurden in die Isolation getrieben.

Der neue völkisch-militante Nationalismus des Reiches verband sich mit rassischen Argumenten, zunehmend genährt von der Vorstellung, es bestehe ein unüberbrückbarer Gegensatz zwischen der arisch-deutschen und der semitisch-jüdischen Rasse. Diese Form des Antisemitismus begründete sozusagen einen Glaubenskrieg zwischen der arischen Menschheit und den Juden. Die „Erlösung“ des Volkes, der Rasse oder der arischen Menschheit war aus dieser Sicht nur durch die Ausschaltung der Juden zu erreichen.

Dieser Typus von Antisemitismus fand eine ideologische Grundlage im späten 19. Jahrhundert in Deutschland, besonders im sogenannten Bayreuther Kreis und den Publikationen Houston Stewart Chamberlains, des Schwiegersohns von Richard Wagner und Ideologen des völkischen Antisemitismus.

Seit dem Ende des Jahrhunderts war in Bayreuth tatsächlich das Denken Chamberlains dominierend. Einen besonders starken Einfluss hatte es auf den judenfeindlichen Schwadroneur und Bayreuth-Verehrer Dietrich Eckart aus München, ein früher ideologischer Mentor Hitlers. Infolge der Inspiration von Eckart entwickelte Hitler kurz nach Beginn seiner politischen Karriere die Wahnvorstellung, als Messiasgestalt, von der Vorsehung ausgewählt, Deutschland in diesen schicksalhaften Kampf zu führen.

Hitlers Vision von einem apokalyptischen Endkampf gegen die Juden erfüllten den Kern seiner Bewegung mit der Inbrunst einer Sekte, die einen Kreuzzug führt. Hitler war in der Lage, seine Ziele in moderne Politik, moderne Organisationen und in moderne Begriffe zu übertragen. Diese eigentümliche Verschmelzung scheinbar unterschiedlicher Welten verlieh dem Regime sowohl seinen Fanatismus als auch seine tödliche Effizienz.5

Nachdem Hitler den Befehl zum Überfall auf die damalige Sowjetunion gegeben hatte, überquerte die Wehrmacht am 21.06.1941 die Grenze und konnte in den ersten Monaten auf breiter Front schnelle und enorme Geländegewinne erzielen. Die Wehrmacht hatte freie Hand erhalten, und so wurde der Krieg mit bis dahin nicht gekannter Erbarmungslosigkeit gegen die Rote Armee und die Zivilbevölkerung geführt.

In einer Botschaft vom 02.07.1941 an die höheren SS- und Polizeiführer in den soeben besetzten Ostgebieten fasste Reinhard Heydrich6 die Instruktionen zusammen, die er den Einsatzgruppen zuvor schon erteilt hatte: Alle jüdischen Amtsträger aus Partei und Staat waren hinzurichten, und auf lokaler Ebene waren Pogrome anzuregen. 15 Tage danach gab Heydrich den Befehl, sämtliche jüdische Kriegsgefangene, die bei den Kämpfen in der Ukraine und Weißrusslands, in den Herrschaftsbereich der Wehrmacht geraten waren, sofort zu liquidieren. Während der ersten Wochen des Krieges gegen die Sowjetunion wurden überwiegend jüdische Männer getötet. Danach übernahmen hinter der Front die sogenannten Einsatzgruppen und andere SS-Einheiten sowie Bataillone der Ordnungspolizei, unterstützt zunächst von einheimischer Bevölkerung und örtlichen Hilfstruppen sowie häufig von regulären Einheiten der Wehrmacht, die Ermordung sämtlicher Juden ohne Unterschied. Auf breiter Front geschahen Massaker von unvorstellbarer Grausamkeit. Bis Ende 1941 waren in den neu eroberten Gebieten des Ostens etwa 600.000 Juden umgebracht worden.

In dem allgemeinen Chaos des Krieges entlud sich der aufgestaute Judenhass der ukrainischen Bevölkerung und sie töteten jeden Juden, den sie fassen konnten. Die gleichen Pogrome ereigneten sich im Baltikum und auf dem Balkan. Die Massaker verbreiteten sich in allen besetzten Gebieten im Osten, immer angeführt von den Deutschen.

Während die Deutschen und ihre einheimischen Helfer im Norden, in der Mitte und im Süden der Ostfront aktiv ihre Mordkampagne betrieben, übertrafen die Armee und die Gendarmerie der Rumänen sogar noch die Einsatzgruppen. Innerhalb von zwölf Monaten hatten sie etwa 270.000 Juden abgeschlachtet.

Angestachelt von der nationalsozialistischen Rassenideologie waren die Völker wie entfesselt. Die Juden waren von den Deutschen zum größten Feind erklärt worden, und die von den Deutschen eroberten Länder schlossen sich in Teilen dieser Ideologie an. Sie beteiligten sich hemmungslos an den massenhaften Tötungen und Folterungen ohne Scham.

Auch in den eroberten Ländern im Westen fand die Judenverfolgung nach den bereits im Deutschen Reich erprobten Methoden statt. Da es sowohl in den Niederlanden als auch im besetzten Frankreich national gesinnte Gruppen gab, beteiligten sich auch Niederländer und Franzosen an der Verfolgung und Deportation der Juden im Lande. Viele der Juden, die nach der Kapitulation der Niederlande und Frankreich nun erneut Opfer wurden, hatten wenige Jahre zuvor in Panik Deutschland verlassen; sie wurden nun vom tödlichen deutschen Rassenwahn eingeholt.

EINLEITUNG

Jüdische Bewohner in Zepernick ab 19337

In Zepernick hatte sich im Laufe der vergangenen Jahrhunderte eine Vielzahl jüdischer Menschen niedergelassen. Der Verfasser möchte mit dieser Arbeit den Versuch unternehmen, einen Überblick über die jüdische Einwohnerschaft Zepernicks in der Zeit von ca. 1930 bis 1945 und deren Schicksale zu geben. Dieser Überblick mag nicht vollständig sein. Im Falle von Auslassungen oder Unvollständigkeiten sind diese nicht wissentlich erfolgt. In einem solchen Fall bittet der Verfasser um Verzeihung und einen Hinweis. Möglicherweise gibt es Nachlässe von Personen aus Zepernick, die für die historische Forschung interessant sein könnten. Der Panketaler Geschichtsverein „Heimathaus“ e.V. würde sich sehr freuen, solche Nachlässe sichten zu können. Bitte informieren sie ggf. den Verein, wenn sie etwas gefunden haben.

Der Überblick soll an die Verbrechen, die an den hier erwähnten jüdischen Menschen begangen wurden, erinnern. Nach und nach wurde die jüdische Bevölkerung aus dem gesellschaftlichen Leben und dem Wirtschaftsleben in Deutschland hinausgedrängt. Durch verbrecherische gesetzgeberische Maßnahmen des NS-Staates wurde den Juden nach und nach alles Eigentum genommen. Auf Grund der Verfolgungen und Übergriffe seitens des Staates, der Gestapo, der SA und SS wurde die jüdische Bevölkerung gezwungen in größere Städte, dort in sogenannte „Judenhäuser“, umzuziehen. Auch die jüdischen Bewohner von Zepernick konnten sich, wie überall im damaligen Deutschen Reich, diesen Maßnahmen nicht entziehen. Nach den reichsweiten Pogromen am 09.11.1938 wurde am 05.12.1938 eine weitere Entrechtung der Juden mit der „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ in Kraft gesetzt.

„[…] Unter Artikel II – Land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Grundeigentum und sonstiges Vermögen – wurde darin verkündet:

[...]§ 6

Einem Juden [...] kann aufgegeben werden, [...] sein sonstiges Grundeigentum oder andere Vermögensteile ganz oder teilweise binnen einer bestimmten Frist zu veräußern. [...]

§ 7

(1) Juden können Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Rechte an Grundstücken nicht durch Rechtsgeschäft erwerben.

(3) Bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken hat das Vollstreckungsgericht Gebote zurückzuweisen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass der Bieter Jude ist. [...]“ 8

Unter diesen vorgenannten und anderen nationalsozialistischen Gesetzen wurde die vollständige Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vorbereitet. So ist auch zu verstehen, dass jüdische Grundstückseigentümer ihr Eigentum in Zepernick aufgeben mussten und danach zum Teil in sogenannten „Judenhäusern“ zusammengefasst wurden. Die Gestapo hatte anschließend leichtes Spiel, wenn es darum ging, die Deportationen vorzunehmen.

Nach Verkündung der vorgenannten Verordnung hatte Göring am 14.12.1938 per Runderlass alle wichtigen Entscheidungen, die Menschen mit jüdischem Glauben betrafen, an sich gerissen. Göring setzte damit das Werk zur Vernichtung der Juden in Europa in Gang, indem er den Willen Hitlers umsetzte. Dass dabei Grundstücke und Betriebe weit unter Wert an verdiente Parteigenossen verschoben wurden, Wertsachen und Kunstgegenstände, liquide Mittel in Form von Sondersteuern an das Reich fielen, war dabei eine willkommene Nebenwirkung.

In einem kleinen Ort wie Zepernick gab es nicht, wie in den größeren Städten, jüdische Hilfsorganisationen, die beispielsweise bei der Wohnungssuche, bei Unterstützungsleistungen oder rechtberatend weiterhelfen konnten. Im Zeitraum 1933 bis zum Reichspogrom 1938 verließen einige jüdische Bewohner Zepernick. Der Mieterschutz für Juden wurde nach und nach aufgehoben. Die jüdische Bevölkerung war größtenteils gezwungen, im größeren Berlin eine Wohnung zu nehmen. Sie konnten allerdings nur in so genannte „Judenhäuser“ ziehen.

Diese Häuser waren in jüdischem Besitz und ausdrücklich von der Arisierung ausgenommen. Es handelte sich meistens um Häuser mit mehreren Wohnungen. Diese „Judenhäuser“ waren über die ganze Stadt Berlin verteilt. Natürlich stand alles unter der rigorosen Aufsicht der Gestapo. Man wollte Ghettobildung vermeiden; denn in einem Ghetto konnte die Gestapo das einzelne Individuum nicht lückenlos überwachen; in den „Judenhäusern“ hingegen half die nachbarschaftliche Bevölkerung tatkräftig mit, eine vollständige Überwachung zu gewährleisten.

Ältere Menschen zogen es manchmal vor, in einem jüdischen Altersheim unterzukommen, andere schlüpften bei Verwandten unter, jüngere Menschen suchten einen Ort mit jüdisch geprägten Ausbildungsstätten. Allerdings konnten auch diese Maßnahmen nur unter der totalen Überwachung der Gestapo stattfinden. Insgesamt war das Angebot an Möglichkeiten, als Juden unterzukommen, sehr begrenzt. Die Aussicht, eigenes Einkommen zu generieren, war durch die nationalsozialistische Ausgrenzungspolitik fast unmöglich geworden. Unter normalen, vielleicht demokratischen Bedingungen hätte die jüdische Bevölkerung Zepernick sicherlich nicht verlassen, sondern weiterhin das kulturelle und wirtschaftliche Leben bereichert.

Nach dem Reichspogrom 1938 verstärkte sich dieser Verdrängungsprozess aufgrund der massiven Repressionen der Gestapo und der SS, und die dann erfolgte endgültige wirtschaftliche Ausgrenzung führte zu einer Verschärfung der Fluchtbewegungen in andere deutsche Städte oder in europäische und außereuropäische Länder.

Im Folgenden möchte der Verfasser einige von den Nationalsozialisten geschaffenen Gesetze nennen und beschreiben, die maßgeblich zur totalen Entrechtung der jüdischen Bevölkerung dienten.

…………………………..

Exkurs: Nürnberger Gesetze

„[...] Mit den Nürnberger Gesetzen – auch als Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze bezeichnet – institutionalisierten die Nationalsozialisten ihre antisemitische und rassistische Ideologie auf juristischer Grundlage. Sie wurden anlässlich des 7. Reichsparteitags der NSDAP, des sogenannten „Reichsparteitags der Freiheit“, am Abend des 15. Septembers 1935 einstimmig vom Reichstag angenommen, der eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden war. Sie umfassten:

Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (RGBl. I S. 1146) – das sogenannte Blutschutzgesetz – und

Das Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 1146).

Die vorgenannten zwei Gesetze wurden im Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100 am 16. September 1935 mit dem Zusatz „am Reichsparteitag der Freiheit“ verkündet. Sie wurden durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben.

Blutschutzgesetz

Das am 15. September 1935 erlassene Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden. Es sollte der sogenannten „Reinhaltung des deutschen Blutes“ dienen, einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Verstöße gegen das Gesetz wurden als „Rassenschande“ bezeichnet und mit Gefängnis und Zuchthaus bedroht. Die Strafandrohung für außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden richtete sich nur gegen den Mann, nicht gegen die Frau, egal, welcher Beteiligte Jude war.

Diese Bestimmung wurde oft Adolf Hitler persönlich zugeschrieben. Sie zeuge von seinem Frauenbild, nach dem die Frau sexuell unmündig sei. Auch eine von Hitler gewünschte Ergänzungsverordnung vom 16. Februar 1940, nach der die Frau trotz des Vorwurfs der Begünstigung ausdrücklich straffrei bleiben sollte, weist in diese Richtung. Die Juristen Wilhelm Stuckart und Hans Globke 10 liefern in ihrem Gesetzeskommentar von 1936 eine rein praktische Begründung: Zur Überführung sei meist die Aussage der beteiligten Frau erforderlich, und dieser stehe bei Straffreistellung ein Auskunftsverweigerungsrecht nicht mehr zu.

Im § 3 des Gesetzes, der erst zum 1. Januar 1936 in Kraft trat, wurde es Juden untersagt, „deutschblütige“ Dienstmädchen unter 45 Jahren zu beschäftigen. Dahinter stand die ideologische Unterstellung, „der Jude“ werde sich sonst an diesen vergehen.

Kurz nach der Verabschiedung der Rassengesetze wurde am 14. November 1935 in einer Ersten Verordnung zum Blutschutzgesetz (RGBl. I S. 1334 f.) festgeschrieben, dass „jüdische Mischlinge mit zwei jüdischen Großeltern“ nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung „Deutschblütige“ oder „jüdische Mischlinge mit einem jüdischen Großelternteil“ ehelichen durften. Entsprechende Anträge blieben jedoch meist erfolglos; nach 1942 wurden sie „für die Dauer des Krieges“ nicht mehr angenommen. Ehen zwischen zwei „Vierteljuden“ sollten nicht geschlossen werden. „Vierteljuden“ und „Deutschblütige“ dagegen durften heiraten. Dahinter stand das rassistische Paradigma „deutsches und artverwandtes Blut“ zu bewahren. Der § 6 der Ersten Verordnung weitete das Eheverbot auf andere Gruppen aus: Es sollten grundsätzlich alle Ehen unterbleiben, die die „Reinerhaltung des deutschen Blutes“ gefährdeten. Ein Rundschreiben zählte dazu „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ auf.

In § 4 verbot das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ den Juden, die Reichs- und Nationalflagge zu hissen oder die Reichsfarben zu zeigen. Die Strafandrohung war Gefängnis bis zu einem Jahr. Juden wurde jedoch „das Zeigen der jüdischen Farben“ gestattet.

Bereits im Februar 1935 hatte die Gestapo, zu dieser Zeit noch ohne gesetzliche Grundlage, den Juden die Verwendung der Hakenkreuz-Fahne verboten; im April folgte ein entsprechender Erlass des Reichsinnenministeriums. Angeblich sollte damit der Versuch jüdischer Firmen verhindert werden, sich durch Beflaggung zu tarnen und als „arisch“ auszugeben.

Einen Sonderfall stellten, aufgrund möglicher diplomatischer Verwicklungen mit dem japanischen Bündnispartner, deutschjapanische Ehen dar. Diese waren unerwünscht und wurden trotz mangelnder Rechtsgrundlage häufig von deutschen Stellen verhindert. Hierzu wurden nach Recherchen des Historikers Harumi Shidehara Furuya in jedem Einzelfall intensive Untersuchungen zum Hintergrund der Betroffenen – insbesondere zur diplomatischen Relevanz – durchgeführt. In Japan bemühten sich die Auslandsvertretungen nach außen hin den Eindruck zu erwecken, Japaner seien „Ehren-Arier“ und bezeichneten den Begriff des „Ariers“ als „vielleicht wissenschaftlich nicht einwandfrei“. Praktisch bedeute er einfach: „Nichtjude“. Intern wies die deutsche Botschaft in Tokio im Februar 1939 aber darauf hin, dass „eine grundsätzliche Regelung getroffen werden“ müsse. Bei dieser sei jedoch zu beachten, dass „der japanische Rassenstolz und die japanische Empfindlichkeit“ geschont werde.

Adolf Hitler selbst vertrat im September 1940 die Auffassung, „daß es doch richtiger sei, im Interesse der Reinerhaltung der deutschen Rasse solche Eheschließungen in Zukunft nicht zu gestatten, selbst wenn außenpolitische Gründe für eine Genehmigung sprächen“.

Der Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, überzeugte ihn jedoch davon, „von jetzt ab alle ähnlichen Anträge durch dilatorische Behandlung auf mindestens 1 Jahr zurückzustellen, um alsdann zu Ablehnungen überzugehen.“ Diesem Vorschlag stimmte Hitler zu.

Reichsbürgergesetz

Das Reichsbürgergesetz schuf eine besondere Art des Bürgers: den „Reichsbürger“.