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Schnelle Selbsthilfe mit Checkliste. Oft erkennen sich die Eltern im erstellten Familien-Gutachten nicht wieder. Haben die Eltern bis dahin gedacht sie wären liebevolle, fürsorgliche Eltern, so müssen sie nun feststellen, dass der Gutachter sie zu nicht Erziehungsunfähigen und sogar psychisch instabilen Menschen erklärt. Nach dem ersten Schock gelangen viele Eltern zu der Erkenntnis, dass sie das Gutachten angreifen wollen, da es nicht den Tatsachen entspricht. Ohne Wissen zur Thematik sind Eltern, die ihr Gutachten angreifen wollen ein "Tiger ohne Zähne". Anhand von Beispielen, welche Fehler ein Gutachter machen kann, gibt dieser Ratgeber Eltern eine Checkliste, um Fehler im Gutachten selbst zu finden.
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Veröffentlichungsjahr: 2021
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Kosten vom Gutachten
Gutachten – ein Spiel mit ungewissem Ausgang?
Muss ich mich begutachten lassen?
Wie beginne ich mit der „Durchleuchtung“ meines Gutachtens?
Ein Gutachten ist eine wissenschaftliche Arbeit
Logos und Bezeichnungen im Gutachten / Neutralität des Sachverständigen
Falls der Gutachter für ein „Institut“ arbeitet oder diese Bezeichnung benutzt
Qualifikation des Gutachters
Berufswidrige Werbung - falls der Gutachter auch Arzt ist.
Plagiate im Gutachten
Aktualität der verwendeten Literatur des Gutachters
Begleitperson bei der Begutachtung
„Mehr Schein als Sein?“
Unerlaubte Beantwortung der richterlichen Fragestellung durch den Gutachter
Fehlende Literaturliste
Anschein der Befangenheit des Gutachters
Widersprüche im Gutachten
Unerlaubte Beweiswürdigung durch den Gutachter
Unerlaubte Einmischung des Gutachters in das Gerichtsverfahren
Kompetenzüberschreitung durch den Gutachter
Verwendung von Textbausteinen
Diagnosen im Gutachten
Diagnose - falls der Gutachter eine Approbation besitzt
Der Zeitfaktor bei der Gutachten-Erstellung
Falls ihr Gutachter approbierter Arzt ist
Fehlende oder lückenhafte Aktenanalyse
Falsche Anknüpfungstatsachen durch weglassen von Tatsachen im Gutachten
Unzureichende Erklärungen des Gutachters zur Urteilsfindung
Psychologische Tests im Gutachten durch Ärzte
Unerlaubtes Ferngutachten über die Eltern und Kinder
Falls der Gutachter seine eigenen Wertvorstellungen über Kindeswohlgefahr in sein
Zu wenige Begutachtungstermine
Fehlende Milieuberücksichtigung im Gutachten
Mangelhafte Inhaltsangabe im Gutachten
Unterstellung einer Kindeswohlgefährdung
Hilfspersonen bei der Erstellung des Gutachtens
Gutachter vor dem Berufsgericht für Heilberufe
Haftung des Gutachters
Stichpunkte
Literaturverzeichnis
Impressum:
Herausgeber, Druck, Autorin:
Andrea Hinkel
Duisburgerstr.191
47198 Duisburg
E-mail: [email protected]
Überarbeitete und ergänzte Neuauflage 25.05.2021
Copyright Cover-Design: Andrea Hinkel
Schrift:
Source Sans Pro, entworfen von Paul D. Hunt,
Copyright 2010, 2012, 2014 Adobe Systems Incorporated, https://scripts.sil.org/cms/scripts/page.php?site_id=nrsi&id=OFL (aufgerufen am 07.07.2021)
Lizenz: SIL OPEN FONT LICENSE Version 1.1 - 26 February 2007
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Dieses Buch dient nicht dazu, anwaltlichen Rat zu ersetzen.
Die Fernuniversität Hagen und die IB -Hochschule Berlin haben unabhängig voneinander in einer Studie festgestellt, dass der überwiegende Teil der Gutachten am Familiengericht nicht verwertbar ist. Trotzdem folgen die meisten Richter diesen Gutachten. Die Gründe dafür seien einmal dahingestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Gutachten über das Leben von Kindern und ihren Eltern entscheiden, ist dies ein Skandal. Selten bekommen unbeteiligte ein familiengerichtliches Gutachten zu sehen und wissen somit auch nicht, wie ein verwertbares Gutachten aussehen sollte. Die Eltern, die aus Angst ihre Kinder zu verlieren, vor dem Amtsgericht einer Begutachtung zustimmen, fallen nur allzu oft aus allen Wolken, wenn sie schließlich das fertige Gutachten lesen. Oft erkennen sich die Eltern darin nicht wieder. Haben die Eltern bis dahin gedacht sie wären liebevolle, fürsorgliche Eltern, so müssen sie nun feststellen, dass der Gutachter sie zu Erziehungsunfähigen, psychisch instabilen Menschen erklärt. Nach dem ersten Schock fangen die Eltern oft an zu hinterfragen, wie der Gutachter dazu kommt über sie so ungeheuerliche Lügen zu schreiben. Schließlich gelangen die Eltern zu der Erkenntnis, dass sie das Gutachten angreifen wollen, da es nicht den Tatsachen entspricht. Doch was ist möglicherweise falsch in ihrem Gutachten? Anhand von Beispielen, was möglicherweise in einem Gutachten stehen könnte, gibt dieser Ratgeber Hilfe zur Selbsthilfe, um ein Gutachten auf seine Verwertbarkeit zu durchleuchten. Für Leser, die sich dieses Buchs bedienen, um ihr Gutachten vor Gericht anzugreifen ist anzuraten, sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen.
„Wer die Musik bestellt, bezahlt.“ So sagt der Volksmund. Leider ist dies am Familiengericht nicht immer so. Am Familiengericht kann der Richter ein Gutachten über Eltern und Kinder anordnen, auch wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind. Was viele Eltern nicht wissen, sie müssen das Gutachten jeder unter Umständen selbst hälftig bezahlen.
Zitat:
„In Familiensachen ist die Kostenregelung für Folgesachen einer Scheidung in § 150 FamFG geregelt, auch wenn sie zur gesonderten Erledigung abgetrennt werden. Auch in isolierten Kindschaftssachen ist von dem Grundsatz auszugehen, dass jeder seine Kosten selbst zu tragen hat (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 998).
„Sachverständigenkosten werden als Auslagen dem Kostenschuldner in Rechnung gestellt, also regelmäßig beiden Elternteilen.“
Quelle: Rechtsanwalt Hans-Joachim Boers, (16.07.2013), Sachverständigengutachten: “Kostenfalle“ im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, http://www.anwalt.de/rechtstipps/sachverstaendigengutachten-kostenfalle-im-sorge-undumgangsrechtsverfahren_046773.html (aufgerufen am 25.08.2015 )
Dafür das man den Eltern evtl. anhand des Gutachtens ihre Kinder wegnimmt, ist die Tatsache, dass sie dafür auch noch bezahlen sollen, besonders bitter. Ein Gutachten kostet oft zwischen 6.000 und 19.000 Euro. Es gibt aber auch Gutachten, die schon mal ca. 32.000 Euro gekostet haben. Für das Erscheinen des Gutachters in der mündlichen Verhandlung wird meist erneut eine Vergütung für den Gutachter verlangt. Wenn Eltern das Gutachten bezahlen müssen, sollte man davon ausgehen, dass die Eltern ein Recht auf ein einwandfrei verwertbares Gutachten haben.
Wenn Eltern ein ungutes Gefühl dabei haben, sich im Laufe eines familiengerichtlichen Verfahrens begutachten zu lassen, sind ihre Bedenken nicht unberechtigt. Die Fernuniversität Hagen und auch die IB-Hochschule Berlin haben unabhängig voneinander in Studien festgestellt, dass nur wenige der familiengerichtlichen Gutachten frei von Mängeln sind. So stellte die Fernuni Hagen in ihrer Studie fest, dass In 85,5 Prozent der Gutachten die Auswahl der eingesetzten diagnostischen Verfahren nicht anhand der „Psychologischen Fragen“ begründet wurde. Auch die IB-Hochschule Berlin kam auf 75% fehlerhafter Gutachten.
Zitat:
„Gravierende Eingriffe in Lebenswege von Kindern: Gutachten oft mangelhaft. Studie der FernUniversität wertete 116 Gutachten im OLG-Bezirk Hamm aus“ „Erhebliche handwerkliche Fehler“ bei der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten haben Prof. Dr. Christel Salewski und Prof. Dr. Stefan Stürmer vom Institut für Psychologie der FernUniversität in Hagen festgestellt, als sie jetzt in einer Studie 116 Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011 im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm untersuchten. Insbesondere fanden sie zahlreiche mangelnde psychologische Fundierungen des gutachterlichen Vorgehens und den Einsatz fragwürdiger Diagnoseinstrumente: „Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit der Gutachten die fachlich geforderten Qualitätsstandards“, so Prof. Salewski.“ „Prof. Salewski (Lehrgebiet Gesundheitspsychologie) und Prof. Stürmer (Sozialpsychologie) untersuchten 116 familienrechtspsychologische Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011 aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. 91,4 Prozent davon wurden von Diplom- oder M.Sc.-Psychologen verfasst. Sie stellten fest, dass in 56 Prozent der Gutachten aus der gerichtlichen Fragestellung keine fachpsychologischen Arbeitshypothesen abgeleitet wurden Diese „Psychologischen Fragen“ strukturieren den Begutachtungsprozess und sind damit eine grundlegende Voraussetzung für ein aussagekräftiges Gutachten:“ „In 85,5 Prozent der Gutachten wurde die Auswahl der eingesetzten diagnostischen Verfahren nicht anhand der „Psychologischen Fragen“ begründet.“
Quelle: Gerd Dapprich, (01.07.2014) Studie der FernUniversität wertete 116 Gutachten im OLG-Bezirk Hamm aus, https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-amrechtspsychologie.shtml (aufgerufen am 25.08.2015)
Quelle: Fernuni Hagen: http://www.fernuni-hagen.de/psychologie/qpfg/pdf/Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf
Eine weitere Studie zum Thema Qualität von familiengerichtlichen Gutachten der IB Hochschule Berlin ergab, dass 75% der Gutachten mangelhaft sind.
Zitat:
„14.09.2015 – 12:34 Berlin (ots) - Am 07.09.2015 berichtete das ZDF im heute journal (http://ots.de/Iq7Et) und am 08.09. in Frontal 21 (http://ots.de/8cmsp) über die Gutachtenstudie an der IB-Hochschule Berlin, bei der eine Stichprobe von 272 Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten aus allen Bundesländern untersucht wurde. 75 Prozent aller Gutachten in Deutschland sind mangelhaft so das Fazit der Studie. "Diese Gutachten haben gravierende Mängel bei den Testverfahren und den Methoden der Gesprächsführung. Außerdem entsprechen sie nicht dem aktuellen Forschungsstand", erklärt Werner Leitner, Professor für Angewandte Psychologie an der IB-Hochschule Berlin."
Quelle:Presseportal, IB GIS MBH / IB HOCHSCHULE, (14.09.2015), Ergebnisse der Gutachtenstudie der IB-Hochschule Berlin zu familienrechtlichen Streitigkeiten, http://www.presseportal.de/pm/110275/3121356 (aufgerufen am 21.09.2015)
In Anbetracht, dass familiengerichtliche Gutachten oft darüber entscheiden, ob und bei welchem Elternteil die Kinder zukünftig leben sollen, ist die hohe Zahl der fachlich schlecht erstellten Gutachten ein Alarmsignal. Die Chance, dass Eltern Fehler in ihrem Gutachten finden, ist demnach hoch.
Viele Eltern wissen nicht, dass sie sich nicht begutachten lassen müssen. Es darf den Eltern daraus auch kein Nachteil entstehen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Zitat:
„An einer solchen verfassungsrechtlich gebotenen klaren und unmissverständlichen gesetzlichen Grundlage fehlt es für den hier vorliegenden weitreichenden Eingriff. Die Anordnung, die den Betroffenen zwingt, sich im Rahmen eines sorge- bzw. umgangsrechtlichen Verfahrens psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen, kann sich auf keine sie legitimierende Gesetzesnorm stützen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, FamRZ 2000, S. 1233; OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, S. 1479 <1480>; OLG Hamm, 1. FamS, FamRZ 1982, S. 94 <95>; 4. FamS, FamRZ 1981, S. 706 <707>; BayObLG, FamRZ 1979, S. 737 <739>; OLG Stuttgart, OLGZ 1975, 132 ff.; Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 15 Rz. 49; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl., § 15 Rz. 31; Jansen, FGG I. Bd., 2. Aufl., § 12 Rz. 68; Weychardt, ZfJ 1999, 9 S. 326 <332>; Säcker, FamRZ 1971, S. 81 <83, 84>). Als Ermächtigungsgrundlagen können weder § 33 FGG noch § 1684 Abs. 1 BGB bzw. §§ 12, 15 Abs. 1 FGG herangezogen werden.“
Quelle:1 BvR 2222/01 von 2003, ECLI:DE:BVerfG:2003:rk20030520.1bvr222201, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde, Abs. 21, https://www.bundesverfassungsgerichtde/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2003/05/rk20030520_1bvr222201.html (aufgerufen am 24.08.2015)
Oft stimmen die Eltern einer Begutachtung zu, aus Angst ihre Kinder zu verlieren, wenn sie sich nicht begutachten lassen. Dabei bedenken sie meist nicht, dass das Gutachten auch zu ihren Ungunsten ausfallen kann und damit dem Gericht und dem Jugendamt erst den schriftlichen Beweis liefert, der ihnen noch fehlt, um den Eltern ihre Kinder zu entziehen.
Wenn sie einem Gutachten zugestimmt haben und nun das fertige Gutachten als unverwertbar bei Gericht ablehnen möchten, können sie ihr Gutachten auf viele Punkte hin überprüfen. Eine Checkliste mit den Kriterien finden sie am Ende des Buches. Legen sie sich dazu Papier und Stift zurecht, wenn sie ihr Gutachten prüfen. Sie können sich mit Bleistift Notizen in eine Kopie des Gutachtens machen. Sie können auch ihre gefundenen Fehler direkt in ein Schreibprogramm im Computer tippen. Das spart Zeit. Es ist gut möglich, dass sie so viele Fehler finden, dass sie froh sein werden, dass nicht noch einmal in den Computer eingeben zu müssen, um sie z.b. zu ihrem Anwalt per E -mail zu senden, oder um es auszudrucken, wenn sie mehrere Exemplare benötigen. Arbeitserleichternd ist es z.b., wenn sie sich die verschiedenen Themen auf einzelne Blätter oder Seiten im Computerprogramm schreiben. Das ist zudem übersichtlicher. So können sie z.B. auf einem Blatt alle Fehler aufschreiben, die im Gutachten stehen. Auf einem gesonderten Blatt könnten sie alle Dinge aufschreiben, die wichtig für das Verfahren sind, aber vom Gutachter gar nicht berücksichtigt und geprüft wurden. Stichwort: „Mangelhafte Aktenanalyse“ durch den Gutachter. Schreiben sie nicht korrekte Aussagen von Personen die der Gutachter befragte auf weitere Blätter. Für jede Person, wie z.b. die Mitarbeiter vom Jugendamt, die Lehrer, dem Verfahrensbeistand, benutzen sie für die bessere Übersicht ein eigenes Blatt, welches immer weiter ergänzt werden kann, wenn ihnen noch etwas dazu einfällt. Je systematischer und genauer sie das machen, desto mehr werden ihnen dabei auch weitere Ungereimtheiten auffallen. Z.b. zeitliche Zusammenhänge die evtl. im Gutachten nicht passen und dadurch Widersprüche aufdecken. Oder Aussagen von Personen passen gar nicht mit dem Inhalt des Gutachtens zusammen, was das Gutachten intransparent und widersprüchlich macht, was wiederum ein Zeichen für unwissenschaftliches, lückenhaftes arbeiten sein kann. Sie werden feststellen, dass je mehr sie systematisch ihr Gutachten überprüfen und dies systematisch und geordnet aufschreiben, desto mehr wird ihnen noch weiter auffallen, was im Gutachten nicht korrekt gehandhabt wurde. Beachten sie, dass sie das Gutachten nicht nur auf die „Befangenheit“ des Gutachters hin überprüfen, sondern auch auf die „unwissenschaftliche Arbeitsweise“ vom Gutachter. Das der Gutachter unwissenschaftlich und lückenhaft gearbeitet hat, ist meist besser zu beweisen als eine Befangenheit vom Gutachter. Mag sich ein Gutachter bei dem Vorwurf der Befangenheit noch „herausreden“ können, so ist dies bei den belegten Fakten bei einem nachweislich unwissenschaftlich und lückenhaft erstellten Gutachten schon schwieriger.
Ein Gutachten ist eine wissenschaftliche Arbeit. Der Gutachter kann somit das Gutachten nicht einfach nach seinem eigenen Belieben schreiben.
Zitat:
„Ein Psychologisches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die darin besteht, aufgrund wissenschaftlich anerkannter Methoden und Kriterien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten zu konkreten Fragestellungen fundierte Feststellungen zu treffen.“ "Insbesondere der Aspekt der Wissenschaftlichkeit steht beim psychologischen Gutachten im Vordergrund, das heißt, dass Vorgehensweise, Methoden und Aufbau, denen einer wissenschaftlichen Arbeit zu entsprechen haben."
Quelle: Helmut Kury, Joachim Obergfell-Fuchs,–16. August 201,2 Rechtspsychologie: Forensische Grundlagen und Begutachtung. Ein Lehrbuch für Studium und Praxis (Deutsch)
Zitat:
"Weitere Formen der wissenschaftlichen Arbeit stellen die Zulassungsarbeit, der
wissenschaftliche Aufsatz sowie Gutachten und Rezensionen dar." Quelle:Was ist wissenschaftliches arbeiten? S.1, Abs.4, http://www.studium-und-pc.de/wissenschaftliches-arbeiten.html (aufgerufen am 21.09.2015)
Um ein Gutachten auf Fehler und damit auf seine Verwertbarkeit zu überprüfen muss man wissen, was in einem Gutachten, also in einer wissenschaftlichen Arbeit, erlaubt ist. Eine wissenschaftliche Arbeit ist nach Richtlinien zu erstellen. Dass die Missachtung Konsequenzen haben kann, zeigen die Richtlinien der Georg-August-Universität Göppingen.
Zitat:
„Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten § 6 Aufklärungspflicht, Konsequenzen (1) Die Universität wird jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nachgehen. (2) Sollte sich nach Aufklärung des Sachverhalts der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten bestätigen, werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die im Einzelfall erforderlichen dienst-, arbeits-, hochschul-, zivil- oder strafrechtlichen Maßnahmen durch die Präsidentin oder den Präsidenten veranlasst.“
Quelle: Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom 28.12.2005/Nr.17, Richtlinien der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,S.1114, Abs.2, http://www.uni-goettingen.de/de/12523.html. (aufgerufen am 22.09.2015)
Folgerichtig sollten sie ihr Gutachten u.a. auf die Einhaltung der Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten überprüfen. Es gibt viele Vorgehensweisen, die in einer wissenschaftlichen Arbeit nicht erlaubt sind. Wenn sie ein Gutachten auf seine Verwertbarkeit überprüfen möchten, sollten sie sich jede Seite genau anschauen. Befreien sie sich für einen Moment von ihrer Wut über das Gutachten und betrachten sie es einmal ganz nüchtern.