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FATCA! Der Foreign Account Tax Compliance Act hält die Finanzbranche seit 2009 in Atem. Das im März 2010 verabschiedete U.S. Gesetz ist eine Regulierungsmaßnahme, mit dem die Finanzbehörden der USA mehr oder weniger alle Finanzinstitute weltweit als Erfüllungsgehilfen verpflichtet hat. Banken und Versicherungen sind aufgefordert, die USA bei der weltweiten Identifizierung und Meldung von Konten bzw. Finanzdaten von U.S. Steuerzahlern zu unterstützen. Bei Zuwiderhandlung droht eine 30% Steuer auf Zahlungen aus U.S. Quellen. Inzwischen ist aus der Ursprungsidee eine global Maßnahme geworden, bei denen Regierungen rund um den Globus FATCA Abkommen mit den USA geschlossen haben, um den Anforderungen aus dem Gesetz nachzukommen und die FATCA Steuer zu vermeiden. In dem Buch geht es um die Entstehungsgeschichte von FATCA. Ein Blick auf die Besteuerungssituation in den USA dient als Einstieg und klärt, unter welchen Umständen eine U.S. Steuerpflicht entsteht. Teil I des Buches beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung steuerlicher Straftaten und Regulierungen in den USA und zeigt auf, wie auf juristischer, fiskalischer und politischer Ebene der Boden genährt wurde, aus dem letztlich die Saat für FATCA aufgehen konnte. Teil II widmet sich dann ganz dem Werdegang von FATCA von den ersten Vorstößen des U.S. Senats in 2009 und den Gesetzesbeschluss in 2010 über den mühsamen Weg durch unzählige Publikationen und Eingaben um FATCA, bis hin zum Einführungstermin am 01. Juli 2014. Teil III zeigt zum Abschluss, welche Auswirkungen FATCA rund um den Globus mit sich gebracht hat und wagt einen kleinen Ausblick, wie es in nächster Zeit mit FATCA und dessen Abkömmlingen weiter gehen wird.
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Seitenzahl: 145
Veröffentlichungsjahr: 2014
www.tredition.de
Für Claudia
Karlheinz Moll
FATCA
Foreign Account Tax
Compliance Act
Wenn der Fiskus zweimal
klingelt
Das Buch
FATCA bzw. der Foreign Account Tax Compliance Act, hat es geschafft, von der ersten Gesetzesinitiative in 2009 bis zum Starttermin im Juli 2014, die Finanzwelt wie auch die Politik rund um den Globus zu beschäftigen. Es ist kein Zufall, dass eine derartige, weltumspannende Initiative in der Zeit der weltweiten Finanzkrise verwirklicht wurde.
Das Buch widmet sich der Entstehungsgeschichte von FATCA. Der Autor blickt dabei weit zurück in die Geschichte der Steuergesetzgebung und steuerlichen Regulierung der USA.
An einigen historischen, teils unterhaltsamen Beispielen werden Entwicklungen aus dem U.S. Steueruniversum aufgezeigt, die letztlich zu FATCA geführt haben mögen.
Im weiteren Verlauf erläutert das Buch die Evolution der FATCA Implementierung vom Gesetzestext des U.S. Kongresses bis zu den Umsetzungsrichtlinien bei Finanzinstituten rund um den Globus auf und geht dabei auch auf die Hürden ein, die es zu nehmen galt, um die Initiative letztlich gelebte Realität werden zu lassen.
Das Buch versteht sich sowohl als Nachlese für Alle aus dem Finanzuniversum, die sich in den letzten 5 Jahren mit FATCA beschäftigen durften, wie auch als allgemeines Geschichts- und Unterhaltungsbuch in amerikanischen Steuerangelegenheiten.
Der Autor
Karlheinz Moll, Jahrgang 1966, arbeitet seit 1991 in der internationalen Finanzbranche. Bis 2006 war Herr Moll bei amerikanischen, schweizerischen und deutschen Instituten im operativen Bankgeschäft tätig. Seit 2006 berät und begleitet er freiberuflich Finanzinstitute bei operativen Themen, insbesondere bei der Umsetzung regulatorischer und gesetzlicher Anforderungen. Er hält regelmäßig Vorträge zu U.S. Steuerthemen auf internationalen Fachkonferenzen und führt fachliche Workshops und Schulung durch.
© 2014 Karlheinz Moll
Umschlag, Illustration: Karlheinz Moll
Verlag: tredition GmbH, Hamburg
ISBN
Paperback 978-3-7323-0873-6
Hardcover 978-3-7323-0874-3
e-Book 978-3-7323-0875-0
Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, tung und öffentliche Zugänglichmachung.
Vorwort
FATCA! Das klingt irgendwie orientalisch, fremd, anmutend. Wer das hinter FATCA vermutet, ist entweder nicht aus der Finanzbranche oder, wenn doch, dann zumindest schon weit fortgeschritten in der geistigen Verdrängung.
Somit ist das erste Mysterium schon geklärt; es geht um die Finanzbranche und, wie der Titel Foreign Account Tax Compliance Act vermuten lässt, um Steuern.
Auch wenn es sich wie ein Märchen aus 1001 Nacht anhör mag, FATCA hat erst vor wenigen Jahren das Licht der Welt erblickt, seit dem aber die Finanzbranche rund um den Globus in Atem gehalten.
Aus dem kleinen Pflänzchen des amerikanischen Steuer- und Verwaltungsrechts, manche würden es als Unkraut bezeichnen, ist inzwischen ein globales Saatgut für Datenaustausch und Zentrum steuerlicher Transparenz geworden, und das alles ohne NSA und, so abwegig das klingen mag, sogar mehr oder weniger freiwillig.
In diesem Buch soll es um die Entstehungsgeschichte von FATCA gehen sowie der Frage nachgehen, wie wir dahin gekommen sind wo wir jetzt hingehen.
Als Einstieg schauen wir uns die Steuersituation in den Vereinigten Staaten von Amerika etwas genauer an und gehen der Frage nach, warum und wann man in den USA steuerpflichtig wird.
In Teil I schwelgen wir ein wenig in der Vergangenheit, um an einigen prominenten und nicht minder berüchtigten Beispielen aus den letzten hundert Jahren der Steuerstrafverfolgung in den USA. Wie Sie bereits sehen, holen wir etwas weiter aus um aufzuzeigen, wie auf juristischer, fiskalischer und politischer Ebene der Boden genährt wurde, aus dem letztlich die Saat für FATCA aufgehen konnte.
Teil II widmet sich dann ganz dem Werdegang von FATCA von den ersten Vorstößen des U.S. Senats in 2009 und dem Gesetzesbeschluss in 2010 über den mühsamen Weg durch unzählige Publikationen und Eingaben um FATCA auch irgendwie praktikabel und umsetzbar zu machen, koste es was es wolle, bis hin zum, mehrfach verschobenen, Einführungstermin am 01. Juli 2014.
Teil III zeigt zum Abschluss, welche Auswirkungen, manche erwartet oder erhofft; andere eher überraschend oder befürchtet, FATCA rund um den Globus, auch in den USA, mit sich gebracht hat und wagt einen kleinen Ausblick, wie es in nächster Zeit mit FATCA und seinen Abkömmlingen weiter gehen könnte.
Ein Glossar am Ende des Buches rundet die Geschichte ab, um zwischendrin mit den Begrifflichkeiten vertraut zu werden, oder um im Nachgang immer mal wieder nachzuschlagen, was es denn mit den neuen, vom Erfindungsgeist überquellenden Wortschöpfungen auf sich hat.
Für den geneigten Leser sind Vorkenntnisse aus der Finanzwelt nicht wirklich erforderlich. Wer sich selbst nach mehrmaligem Lesen auf manche Begriffe oder Zusammenhänge keinen Reim machen kann, machen Sie sich nichts draus; da sind Sie in guter Gesellschaft.
Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.
Einführung
Die USA und ihre Steuern
1. Ausnahmezustand
Die Vereinigten Staaten von Amerika, oder kurz USA gelten weithin als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, in vielerlei Hinsicht, und rühmen sich gerne ihres, Alexis de Tocqueville zugesprochenen Ausnahmestatus, also dem ‚American Exceptionalism‘ der bei kraftstrotzenden Wahlkampfreden gerne in den Raum gestellt wird, auch wenn Tocqueville die Sonderstellung der USA mit den besonderen Rahmenbedingungen der Eroberung und der Besiedelung der USA ab 1492 anders interpretiert bzw. begründet haben mag, als mit einer Sonderstellung des Landes selbst und dessen Bevölkerung gegenüber anderen Ländern und Völkern.
Diesen Sonderstatus, ob nun vermeintlich oder tatsächlich, spiegelt sich bisweilen auch in der Besteuerung wieder.
Die USA sind neben einer weiteren aufstrebenden Nation, Sie werden es vielleicht erraten haben, Eritrea, so ziemlich das einzige Land, in dem Einkünfte und Einkommen nicht nur nach der Ansässigkeit besteuert werden, sondern auch nach der Nationalität. In den USA wurde da zur Zeit des amerikanischen Bürgerkrieges gesetzlich verankert.
Manche werden nun denken, dass es ja nicht schlimm ist, wenn man als U.S. Staatsbürger in den USA auch voll besteuert wird, erst recht, wenn man auch dort wohnt. Nun ist es allerdings so, dass man auch U.S. Staatsbürger sein kann ohne jemals in den USA gelebt zu haben. Da können dann schon erste berechtigte Zweifel aufkommen. Aber der Reihe nach.
Das U.S. Steuergesetz, vor gut 100 Jahren mit dem United States Revenue Act of 1913 eingeführt, ist heute unter dem Begriff Internal Revenue Code (IRC) geläufig. Die letzte größere Überarbeitung des IRC fand 1986 statt, weswegen in der U.S. Literatur auch oft vom Internal Revenue Code of 1986 gesprochen wird1.
Die etwas rüstigeren Semester unter uns werden sich erinnern, dass damals im Jahre 1986 die Welt noch in die praktikablen Regionen ‚der Westen‘ und ‚der Ostblock‘ eingeteilt wurde und die heutige globalisierte Welt sich damals wie Science Fiction angehört hätte. Gut 30 Jahre später ist die Welt gefühlt kleiner und flacher geworden. Die Steuergesetze aus der Zeit, als Rambo noch den Dschungel unsicher machte, gelten aber größtenteils bis heute.
Unablässig wird nun somit seit der Zähmung des Wilden Westens an dem Jahrhundertwerk weiter geschrieben, manchmal was herausgenommen, meist etwas hinzugefügt und ausformuliert, so dass der IRC bis heute auf fast 80.000 Seiten angewachsen ist. Die USA kann also gut mithalten im Vergleich zu den über 300 Steuergesetzen und geschätzten 100.000 steuerlichen Verordnungen in Deutschland.
1 Quelle: Der Verweis auf den kompletten IRC findet sich unter http://www.irs.gov/TaxProfessionals/Tax-Code,-Regulations-and-Official-Guidance
3. U.S. Personen
oder
wie man U.S. Steuerzahler wird
Ein paar besondere Gruppen dieser U.S. Personen wollen wir uns einmal genauer ansehen. Es sind diese U.S. Personen, die sich der vollen Aufmerksamkeit der U.S. Steuerbehörden sicher sein dürfen, vor allem wenn es zwischen der U.S. Steuerbehörde und dem (vermeintlichen) U.S. Steuerzahler unterschiedliche Sichtweisen zum Status als U.S. Person bestehen.
3.1 Wohnsitz USA
Wie in den meisten Ländern dieser Welt ist man dort primär steuerpflichtig, wo man seinen ständigen Wohnsitz unterhält, es gilt also das Ansässigkeitsprinzip. Was aber heißt ansässig?
Im Falle der USA gilt das einmal für jemanden, der dauerhaft in den USA lebt, entweder weil er U.S. Staatsbürger ist oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Green Card) in Händen hält. Zur Green Card gleich mehr dazu.
Mit bestimmten Visa darf man sich auch länger in den USA aufhalten, muss man aber nicht. Abhängig von der Art des Visums greift auch die Steuerpflicht, meist wenn das Visum in Verbindung mit einer Beschäftigung und somit steuerbaren Einkünften steht.
3.2 Green Card
Recht spannend wird es mit dem Diversity Visa (DV), auch unter dem Begriff Green Card bekannt, obwohl die auch als Permanent Resident Card bekannte, dauerhafte Aufenthalts- und eine damit verbundene Arbeitserlaubnis längst nicht mehr Grün ist.
Zu manchen Zeiten wurde die Green Card gerade zu einer Fluchtwährung, vor allem in manchen Krisenregionen. So gehört heute der Libanon Gerüchten zufolge mit zu den Ländern mit der höchsten Dichte an Menschen mit einer Green Card im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung.
Die Green Card, die den meisten Amerikanern oft gar nicht bekannt ist, Einwanderung ist dort aktuell eher negativ mit Illegalität belegt, wird nicht nur auf Antrag vergeben, sondern sogar verlost in der sogenannten Green Card Lottery. Mit Glückspiel am einarmigen Banditen in Las Vegas hat das allerdings wenig zu tun, auch wenn wir auf Las Vegas und Banditen noch zu sprechen kommen.
Die USA vergibt zur Diversifizierung Ihrer Bevölkerung jährlich ca. 55000 Green Cards, die über eine Lotterie lanciert werden. Die Lotterie wurde mit dem Immigration Act of 1990 eingeführt.
Mitmachen können bei der Visa Lotterie fast alle, sofern man in einem Land lebt, das dem Anspruch und dem Ziel der Diversität der U.S. Bevölkerungsentwicklung entgegen kommt. Für diese Länder gibt es jährlich festgelegte Quoten, je nach dem diese bereits in den USA, statistisch gesehen, proportional vertreten sind. So sind beispielsweise das Vereinigte Königreich, Südkorea oder Mexico von der Lotterie ausgenommen3.
Gehört man zu den ‚Gewinnern‘ und hat die gesamte Prozedur von der ärztlichen Untersuchung, streng nach überlieferten puritanischen Vorschriften, bis zum Interview in den Katakomben des örtlichen Konsulats über sich ergehen lassen und ist auch bei ersten Einreise mit dem Visum irgendwie an den Einwanderungsbeamten vorbeigekommen, ohne gleich übermäßigen Verdacht zu erregen, auf den wartet das vormals gelobte Land, irgendwo zwischen Freiheitsstatue und Hollywood oder zwischen Mexico und Canada.
Spätestens nach einem Jahr erwartet einen dann auch der erste Aufruf zur Abgabe der Steuererklärung. Die Abgabe der Steuererklärung in den USA ist generell der 15. April. Dieses Datum ist in das amerikanische Gedächtnis ähnlich stark eingeprägt wie Thanksgiving oder der Geburtstag der Schwiegermutter. Wer die Strafen für eine Nichtabgabe einer Steuererklärung kennt, versteht worum es geht.
Und jetzt der Clou; die Green Card kommt mit einem Bonus. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch, wenn man gar nicht in den USA lebt. Spätestens jetzt fühlt sich vielleicht der eine oder andere Leser kalt erwischt, der noch eine Green Card in der Schublade hat, ohne je in den USA gelebt zu haben.
In den letzten Jahrzehnten ist es abseits der Entwicklungsländer nicht unüblich geworden, die ‚gewonnene‘ Green Card aufzubewahren, als Notanker für schwere Zeiten. Früher hätte man vielleicht gesagt ‚Falls der Russe kommt…‘, aber das war eine andere Zeit, obwohl bei der aktuellen Nachrichtenlage…, aber wir wollen nicht abschweifen.
Wer dann mit der Green Card nichts ahnend in die USA reist, kann beim nicht immer bestens gelaunten Einwanderungsbeamten bei der Einreise durchaus nach der letzten Steuererklärung befragt werden. Dann wird einem richtig warm ums Herz. Es gilt die Unschuldsvermutung!
Wer die Green Card schon länger im Schrank hat und bislang keine Anstalten gemacht hat, in die USA zu ziehen, mag schnell den Eindruck gewinnen, dass sich das Thema nach 10 Jahren erledigt hat, zumindest wenn man nach dem Ablaufdatum auf der Green Card gehen würde. Aber weit gefehlt. Es heißt ja nichts umsonst ‚Permanent Resident Card‘.
Die Karte muss zwar nach 10 Jahren erneuert werden, ähnlich einem Reisepass oder Personalausweis, der Status bleibt aber unverändert und so bleibt man dem U.S. Fiskus weiterhin als zahlungspflichtiges Mitglied erhalten.
3 Quelle: Umfangreiche Informationen zur Green Card Lotterie findet sich unter: Diversity Immigrant Visa Program, U.S. Department of State Foreign Affairs Manual Volume 9
4. U.S. Staatsbürger
oder
wie man Amerikaner wird (und damit auch
Steuerzahler)
Die Möglichkeiten U.S. Staatsbürger zu werden sind überschaubar außer man schaut etwas genauer hin. Das erklärt, warum es weltweit zehntausende, wenn nicht gar einige hunderttausend Erdenbürger außerhalb den USA geben mag, die sich zwar nicht als Amerikaner sehen oder sich als solche fühlen, gegenüber dem U.S. Fiskus aber doch als solche gelten.
In der Umgangssprache nennt man U.S. Staatsbürger, die sich weder ihres Status noch deren daraus ergebenden Pflichten bewusst sind, ‚Zufällige Amerikaner‘. Im amerikanischen wird das treffender ‚Accidental American‘ genannt. Ob man den Umstand der Geburt am Ende einer vergnüglichen aber flüchtigen Bekanntschaft mit neunmonatiger Nachwirkung als Unfall bezeichnen kann ist aber eher spekulativ.
Spätestens bei Erhalt eines Erinnerungsschreibens der amerikanischen Steuerbehörde IRS zur fehlenden Steuererklärung, gerne mit Ankündigung nicht nachvollziehbarer, dafür aber astronomisch hohen Strafzahlungsankündigungen hat man aber das Gefühl, gerade von einem 40-Tonner überrollt zu werden.
4.1 Geburtsort USA
Wer in den USA geboren wurde, ist fast zwangsläufig ein U.S. Staatsbürger.
Wer schon einmal in einem Flugzeug mit einer schwangeren Frau und deren besorgten Mann aus diesem oder jenem Land saß, bangend ob der Flieger auch rechtzeitig auf U.S. Territorium landen wird, bekommt ein Gefühl dafür, welche Bedeutung die Aussicht auf eine U.S. Staatsbürgerschaft an mancher Stelle immer noch ausüben kann. Wobei es sich dabei ein bisschen verhält wie bei dem Sprichwort ‚Vater werden ist nicht schwer…‘.
Mit den Rechten der Geburt kommen leider auch Pflichten, besonders die der Steuerpflicht, weswegen manche wiederum auch ganz froh sind, dass Sie zwar in den USA geboren sind, nicht aber auf U.S. Territorium, nicht zu verwechseln mit U.S. Territorien, da gelten wieder andere Regeln.
Dies ist dann der Fall, wenn Sie z.B. in den Hallen der Vereinten Nationen das Licht der Welt erblickt haben, aus welchem Grund auch immer. In diesem, zugegeben Ausnahmefall, ist man dann extraterritorial geboren und eben kein U.S. Staatsbürger. Ähnlich verhält es sich, wenn die Eltern sich zur Zeit der Geburt in diplomatischer Mission in den USA aufgehalten haben.
4.2 U.S. Territorien
Etwas komplexer wird es, wenn man zwar auf U.S. Territorium, nicht aber direkt in den USA geboren wurde. Aus der Sturm- und Drangzeit der USA gibt es einige Territorien rund um den Globus, die zwar irgendwie zu den USA gehören, aber teils mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten belegt sind und, Sie werden es erraten, sich auch auf die Steuerverpflichtungen auswirken.
Zu den U.S. Territorien gehören in der Karibik Navassa Island, Puerto Rico und die U.S. Virgin Islands. Im pazifischen Raum gehören bekanntere Fleckchen wie Guam und American Samoa dazu, aber auch weniger Bekanntes wie die Inseln Baker, Howland, Jarvis und die Northern Mariana Island, die Atolle Johnston, Wake und Midway sowie das Kingman Reef.
Die Territorien Northern Mariana Islands und Puerto Rico haben sogenannten Commonwealth Status, beruhen also auf einer vertraglichen Beziehung mit den USA, während die Anderen vielfach auf Gewohnheitsrecht fußen.