Gemeinden ohne Seelsorger, Band I - Rosa Hofer - E-Book

Gemeinden ohne Seelsorger, Band I E-Book

Rosa Hofer

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Beschreibung

Einige katholische Gemeinden sind bereits ohne Priester, viele andere wird voraussichtlich bald dasselbe Los treffen. Mit banger Besorgnis blicken die Gläubigen in die Zukunft und fragen: "Wie sollen wir alsdann unser Seelenheil wirken, was wird aus unseren Kindern werden, wer wird die Kranken und Sterbenden trösten?" Für diese priesterlose Zeit stellt das Büchlein eine unschätzbare Hilfe dar. Es unterweist uns im wahrhaft kirchlichen Geist, wie wir mit unserer Notsituation umzugehen haben und, wie wir das Fehlen der Sakramente notfalls anderweitig ersetzen können. Erklärt werden: Hl. Taufe. Materie und Form einer gültigen Spendung der Taufe durch Laien, wenn kein Priester da ist. Eheschließung unter der geforderten Beachtung verbietender und trennender Ehehindernisse, wenn kein Priester da ist. Der Tod ohne Priester. Begleitung eines Sterbenden. Die vollkommene Reue, ein Rettungsanker im Tode. Beweggründe der vollkommenen Reue. Gebete der vollkommenen Reue. Kranken- und Sterbegebete. Ablaßgebete. Geistliches Testament.

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Seitenzahl: 105

Veröffentlichungsjahr: 2021

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© 2021 Neuauflage, Rosa Hofer

Verlag & Druck: tredition GmbH, Halenreie 40-44,

22359 Hamburg

ISBN:

978-3-7497-3056-8 (Paperback)

978-3-7497-3057-5 (Hardcover)

978-3-7497-3058-2 (e-Book)

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

GEMEINDENOHNE SEELSORGER

BAND I

EIN LEHR- UND TROSTBÜCHLEINFÜRRÖMISCH-KATHOLISCHE CHRISTEN

Herausgegeben im Auftragvon

BISCHOF KONRAD MARTIN, PADERBORN

Mit kirchlicher Approbation

Separat-Abdruck der Bonifacius-Broschüren

9. und 10. Heft, Vierte Auflage

Paderborn, 1875

Druck und Verlag der Bonifacius-Druckerei,

(J. W. Schröder)

INHALTSVERZEICHNIS

ERSTER TEIL: Gemeinden ohne Seelsorger

I. Stehet fest in Eurem heiligen katholischen Glauben, in Eurer Liebe und Treue gegen die heilige Kirche! Leidet und duldet lieber alles, als daß Ihr sie und ihre Lehren im Geringsten verleugnet!

II. Von einem Priester, der mit Eurem Bischof und dem obersten Hirten der Kirche keine Gemeinschaft hat, haltet Euch fern!

III. Stärket Euch dann gegenseitig im Glauben!

IV. Erziehet und unterrichtet dann, christliche Eltern, Eure Kinder mit verdoppelter Sorgfalt im katholischen Glauben, damit sie in demselben treu verharren!

V. So lange Ihr dann, liebe Diözesanen, Gelegenheit habt, bei einem rechtmäßigen Priester die heilige Messe zu hören und die heiligen Sakramente zu empfangen, so tut es umso eifriger und scheut keine Beschwernis und Widerwärtigkeit!

VI. Erbaut Euch lieber gegenseitig, Ihr christlichen Hausväter, Hausmütter und Hausgenossen, durch gemeinsames Gebet und heilige Lieder und Gesänge, ehe Ihr Euch an sakrilegischen Gottesdiensten beteiligt

VII. Wenn rechtgläubige kirchentreue Priester Euch fehlen, so lasset die Taufe Eurer Kinder von gläubigen Laien vollziehen. Die Taufe darf von Laien gespendet werden

VIII. Bestattet selbst Eure Verstorbenen unter Gesang und Gebet. Im Todesfalle ist Zivil-Beerdigung nachzusuchen und der Staatspastor fern zu halten

IX. Was die kirchliche Einsegnung Eurer Ehen betrifft, so wartet auf die Weisungen, die ich Euch desfalls, wenn ich vom Heiligen Stuhle dazu ermächtigt sein werde, seiner Zeit werde bekannt machen lassen

Ad 1. Ehehindernisse

Ad 2. Erklärung der Einwilligung vor dem Pfarrer u. zwei Zeugen

ZWEITER TEIL: Der Tod ohne Priester

1. Sterbende genügen ihrer Gewissenspflicht, wenn sie vollkommene Reue und Leid erwecken

2. Wie man sich in gesunden Tagen auf den Tod vorbereiten soll

3. Vom Sterbe-Ablaß

4. Wie man sich zur Zeit der Krankheit und beim Herannahen des Todes verhalten soll

5. Wie man den Kranken und Sterbenden beistehen soll

a) Kennzeichen eines nahen Todes

6. Kranken- und Sterbegebete

7. Übung der vornehmsten Tugenden

8. Ablaßgebet zum Troste der Kranken

9. Kurze Seufzer, welche dem Sterbenden zugesprochen werden können

DRITTER TEIL: Die vollkommene Reue. Eine Gnadenquelle im Leben und ein Rettungsanker im Tode

1. Was ist die vollkommene Reue?

2. Was bewirkt die vollkommene Reue?

3. Wann soll man die vollkommene Reue erwecken?

4. Wie kann die vollkommene Reue erweckt werden?

5. Beweggründe der vollkommenen Reue

6. Gebet der vollkommenen Reue

Kürzeres Gebet der vollkommenen Reue

Vollkommene Reue vor einem Bildnis des Gekreuzigten

Gebet zu Jesus

Noch einige Übungen besonders für Kranke

Merke dir noch diese Regeln

Übungen des Vertrauens

Gebet der Reue (vom hl. Augustinus)

Litanei von der Liebesreue (von Papst Pius VI.)

VIERTER TEIL: Einige mit Ablässen versehene Gebete

Aufopferung aller heiligen Messen

Gebet bei den gegenwärtigen Gefahren

Glaubensübung

Gebet für die Kirche

Aufopferung des kostbaren Blutes

Gebet um den Frieden

Gebet für die mit dem Tode Ringenden

3 Vater unser und 3 Ave Maria für die mit dem Tode Ringenden

Schußgebete

Gebet um den göttlichen Beistand an unserm Lebensende

Gebet und Antiphon um Abwendung eines plötzlichen und bösen Todes

Gebet um Abwendung eines jähen Todes

Glaube, Hoffnung, Liebe

Gebet zu Maria

Zum heiligen Schutzengel

Ergebung in den göttlichen Willen

Anrufung der heiligsten Namen Jesu und Maria

Geistliche Kommunion

Geistliches Testament

Zur Beachtung der Leser

ERSTER TEIL

GEMEINDEN OHNE SEELSORGER

Einige katholische Gemeinden sind bereits ohne Priester, viele andere wird voraussichtlich bald dasselbe Los treffen. Mit banger Besorgnis blicken die Gläubigen in die Zukunft und fragen: „Wie sollen wir alsdann unser Seelenheil wirken, was wird aus unsern Kindern werden, wer wird die Kranken und Sterbenden trösten?“ Ihnen antwortet der Herr selbst: „Fürchte dich nicht, du kleine Herde, denn es hat eurem Vater gefallen, euch das Reich zu geben.“ (Lk 12, 32). In dem heiligen katholischen Glauben besitzen wir das Unterpfand des ewigen Lebens. Wer den Glauben bewahrt und die Gebote hält, geht nicht verloren. Freilich bedürfen wir dazu der göttlichen Gnade, mit deren Ausspendung vorzugsweise das Priestertum betraut ist. Wenn aber die ordentlichen Gnadenspender fehlen, dann wird Gott in anderer, in außerordentlicher Weise seine Gnaden austeilen und zwar umso reichlicher, je größer die Not der Gläubigen ist.

Weil indes der Mensch mit der göttlichen Gnade mitwirken muß, so ist es notwendig, einige Verhaltungsmaßregeln zu kennen, welche in Ermangelung der Priester zu beobachten sind. Nach dem Vorgange der Schweizer Kirchenbehörde haben die vereinigten Oberhirten Preußens in ihrem gemeinschaftlichen Hirtenschreiben vom Februar 1874 und der hochwürdigste Bischof von Paderborn in seinem Abschiedsworte an seine Herde dieserhalb Weisungen erteilt. Gegenwärtiges Büchlein soll das dort Gesagte erläutern und vervollständigen. Dasselbe wird aber nicht bloß für den zunächst ins Auge gefaßten Zweck, sondern im größten Teile seines Inhaltes für alle Zeiten höchst wichtige Lehren enthalten. Lies es darum mit Aufmerksamkeit und bewahre es sorgfältig auf.

Vorab sei bemerkt, daß der uns drohende Notstand in der Geschichte der Kirche keineswegs unerhört ist. In den Heidenmissionen trifft er häufig ein, und auch sonst ist er schon oft dagewesen. Von den ersten Christenverfolgungen nicht zu reden, waren z. B. die Katholiken in England und Japan 200 Jahre lang fast aller Seelsorge beraubt, und dennoch ist dort das hl. Feuer des Glaubens nicht erloschen.

Mehrere Gemeinden in Norddeutschland sahen über 50 Jahre keinen Priester und blieben katholisch. Während der großen Revolution am Ende des vorigen Jahrhunderts waren die französischen Katholiken beinahe 6 Jahre lang ohne Priester. In Russisch-Polen erdulden die Katholiken schon lange die härtesten Drangsale für ihren Glauben, ja noch vor ganz kurzer Zeit ist dort Märtyrerblut geflossen, und zwar in Gemeinden, welche schon seit Jahren ihrer Priester beraubt sind. Und welch' herrliches Beispiel der Glaubensfestigkeit geben uns unsere katholischen Brüder im Schweizer Jura, deren sämtliche Pfarrer, 69 an der Zahl, von der Regierung vertrieben sind! Darum nur Mut, du treues katholisches Volk!

Vernehmen wir nun die Stimme unserer Oberhirten.

I. KAPITEL

„Stehet fest in Eurem heiligen katholischen Glauben, in Eurer Liebe und Treue gegen die heilige Kirche! Leidet und duldet lieber alles, als daß Ihr sie und ihre Lehren im Geringsten verleugnet!“

Den Glauben verleugnen heißt Christum verleugnen und sich von der ewigen Seligkeit ausschließen. „Wer mich vor den Menschen bekennt, den werde auch ich bekennen vor meinem Vater, der im Himmel ist. Wer mich aber vor den Menschen verleugnet, den werde auch ich verleugnen vor meinem Vater, der im Himmel ist.“ (Matth. 10, 32). Darum erduldeten Millionen heiliger Märtyrer lieber alle Qualen und den bittersten Tod, als daß sie vom Glauben abgefallen wären. Jetzt triumphieren sie ewig im Himmel!

Man darf den Glauben auch nicht zum Scheine verleugnen. In der Verfolgung des Decius kauften sich furchtsame Christen eine obrigkeitliche Bescheinigung, daß sie den Götzen geopfert hätten, obschon sie es in Wirklichkeit nicht getan. Sie wurden den förmlich Abgefallenen gleichgestellt, von der Kirche ausgeschlossen und erst nach jahrelanger öffentlicher Buße wiederaufgenommen. Katholiken! macht euch nicht einer ähnlichen Sünde schuldig durch die Unterzeichnung von Adressen oder sonstigen Schriftstücken, in denen Grundsätze des katholischen Glaubens offen oder versteckt geleugnet werden! Laßt euch kein Zeugnis ausstellen, daß ihr dem Götzen des Zeitgeistes geopfert! „Was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, an seiner Seele aber Schaden leidet!“ (Matth. 16, 26).

Als dem greisen Eleazar von einigen Freunden geraten wurde, sich den Anschein zu geben, als ob er von dem verbotenen Fleische gegessen, sprach er: „Es ist nicht würdig unsers Alters zu heucheln, so daß viele der Jüngeren in der Meinung, der neunzigjährige Eleazar sei zurLebensweise der Fremdlinge übergetreten, sich durch meine Verstellung täuschen lassen und ich hierdurch Schande und Fluch meinem Alter zuziehe.“ Und er litt standhaft den Märtyrertod. 2 Machab. 6. Katholiken! Die Beobachtung der Kirchengebote, insbesondere des Fasten- und Abstinenzgebotes, ist unter Umständen ein Glaubensbekenntnis, ihre Übertretung eine Glaubensverleugnung. Merkt es euch!

II. KAPITEL

„Von einem Priester, der mit Eurem Bischofe und dem obersten Hirten der Kirche keine Gemeinschaft hat, haltet Euch fern!“

Die Gemeinschaft in religiösen Dingen mit Häretikern und Schismatikern d. i. mit den durch Irrlehre oder Spaltung von der Kirche Getrennten ist strenge verboten. Sie schließt eine mittelbare Glaubensverleugnung, die Gefahr des Abfalls und ein Ärgernis für die Gläubigen in sich. Der Katholik darf also nicht an dem Gottesdienst einer Sekte teilnehmen, vor ihren Geistlichen keine Ehe eingehen, von denselben keine Sakramente empfangen, seine Toten von ihnen nicht beerdigen lassen.

Dieses Verbot gilt unter allen Umständen, auch wenn es sich um die nächste Familie, um Verwandte, Freunde oder Vorgesetzte handelt. Hätte z. B. der Mann, der Vater sich einer Sekte angeschlossen, so dürften die Frau, die Kinder ihn unter keiner Bedingung zum Gottesdienste der Sekte begleiten. Dasselbe gilt, wenn in der Familie oder Bekanntschaft durch einen unrechtmäßigen Geistlichen ein sakramentaler Akt vollzogen, oder für einen Abgestorbenen ein Totenamt gehalten würde. (Die Begleitung eines protestantischen Verstorbenen zum Kirchhof wird als bürgerliche Handlung angesehen und ist erlaubt, weil Niemand daraus auf eine Gemeinschaft im religiösen Bekenntnis schließen kann.)

Sollten aus der Beobachtung dieses kirchlichen Verbotes etwa in der Familie Unannehmlichkeiten hervorgehen, so erinnere man sich an Jesu ernstes Wort: „Wer Vater oder Mutter mehr liebt, als mich, der ist meiner nicht wert; und wer Sohn und Tochter mehr liebt, als mich, der ist meiner nicht wert.“ (Matth. 10, 37.)

Die hl. Barbara erduldete des Glaubens wegen von ihrem heidnischen Vater die schwersten Mißhandlungen. Zuerst sperrte er sie in einen Turm, dann schleppte er sie vor Gericht, und da sie durch keine Worte zum Abfall zu bringen war, schlug der unnatürliche Vater ihr mit eigener Hand das Haupt ab. Ein Blitzstrahl streckte ihn auf der Stelle tot zu Boden. – Der hl. Hermenegild, ein Königssohn, hatte sich zum katholischen Glauben bekehrt. Sein Vater, ein fanatischer Arianer, schloß ihn von der Thronfolge aus und ließ ihn in einem Kerker in eiserne Bande legen. Als das Osterfest heranrückte, schickte er einen arianischen Bischof zu ihm ins Gefängnis, damit er aus dessen Händen die Kommunion empfange und dadurch die väterliche Gunst sich wieder erwerbe. Der königliche Jüngling jedoch wies den Bischof mit dem gottlosen Antrage ab und erlitt noch in derselben Nacht den Martertod.

Im 16. Jahrhundert erließ in England die grausame Königin Elisabeth ein Gesetz, daß alle Katholiken sonntags dem protestantischen Gottesdienst beiwohnen sollten: die es nicht taten, hatten monatlich 20 Pfund Sterling d.i. nach unserem Gelde 400 Mark Strafe zu zahlen! Und doch durften die Katholiken nach einer Entscheidung des Papstes Paul V. dem Gesetz keine Folge leisten, selbst nicht unter dem Vorbehalte, daß die Teilnahme eine rein äußerliche sein sollte. Zur Zeit der französischen Revolution erklärte Pius VI. die Teilnahme an der vor einem eingedrungenen Geistlichen vorgenommenen Taufhandlung für unerlaubt.

Bemerkung: Weil der im Sakramente der Weihe der Seele aufgedrückte unauslöschliche Charakter auch im abgefallenen Priester bleibt, so kann derselbe in der Messe noch Brot und Wein wahrhaft konsekrieren, sofern er alles richtig macht.1 Aber unser römisch-katholischer Glaube lehrt, daß