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Die IT-/Daten-Forensik behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen und der versuchten Feststellung des Tatbestandes/des Täters/der Täter durch Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren." Oder anders: Ähnlich den Pseudo-Wissenschaften Psychologie, Psychoanalyse und Psychiatrie behandelt die sogenannte "Daten-Forensik" virtuelle Größen aus dem Bereich der Wissenschaften "Null und Nichtig". Wahrheit (These Landon) hierzu: Verdächtigungen ohne physikalische Gewichtung als Grundlage für die Aburteilung angeblicher "Internet-Krimineller" zu nutzen, entspricht dem Kochen des Wassers, bis es Feuer fängt.
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Seitenzahl: 47
Veröffentlichungsjahr: 2015
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Königstiger
Tom Landon
Vorab, lieber Leser, sind Sie höflich ersucht, sich die folgenden juristischen Ausführungen im Detail einzuverleiben. Dies, um Tragweite und Tiefe der in diesem Buch beschriebenen konspirativen Handlungen zu verstehen. Es folgt das essenzielle/sinngemäße Zitat des Gesetzestextes zur Straftat der Anstiftung.
Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) sieht – ähnlich der diesbezüglichen Judikatur Dänemarks und Italiens - das Prinzip der Einheitstäterschaft.
§ 12 StGB: Behandlung aller Beteiligten als Täter. Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen - oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt. Als Täter wird also auch derjenige bezeichnet, der einen anderen zu einer Straftat bestimmt (also angestiftet; als Bestimmungstäter) oder ihm dabei geholfen (dazu beigetragen; als Beitragstäter) hat und so (nur vermittelt über vorsätzliches Handeln eines anderen Menschen) eine Straftat verursacht (beziehungsweise gefördert) hat.
Die Majorität der Leserschaft kennt gewiss den Volksmundaphorismus „Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.“ Per Vorsatz den guten Glauben des Empfängers einer Nachricht zu dessen Schaden zu konvertieren, muss mit der Maximalstrafe für ein diesbezügliches Vergehen belegt werden.
Per 28. Januar 2011, 08.55 Uhr, erhält DDr. Werner Königshofer, bis ebendann Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat, eine elektronische Nachricht vom noch unbekannten GOOGLE-Mail-Konto [email protected]. Der knappe Inhalt:
„Von: Tirol1809 [[email protected]]
Gesendet: Freitag, 28. Jänner 2011 08:55
An: werner.koenigshofer@fpö.at; [email protected]
Betreff: Spörr Tiroler Tageszeitung
Anlagen: TI _Spörr_280111.png
280111
Anbei ein Scan zur Anklageerhebung gegen Spörr aus der heutigen Tiroler Tageszeitung.“
Der öffentlich bekennende Absender: Erich Bugl* (*Name geändert), Polizist, Menschenjäger, angebliches (so dessen Kollegen) “Kameradenschwein“ und selbsternannter “Datenforensiker“, de facto alleiniger Betreiber des zur WWW-Adresse datenforensik.at gehörigen und staatsfinanzierten Unternehmens “Bugl* und Partner - Gesellschaft nach bürgerlichem Recht“. Bugls* konspirativer Rechtsbrecher/Beistand: Anwalt Dr. Gustav Schrauber* (* Name geändert/dieser durfte aufgrund seiner kommunistischen Überzeugung selbst nicht Richter werden), privater Du-Freund des Richters im gegenständlichen Verfahren, FPÖ-Hasser und Paragraphen-Cowboy. 1991 vertrat Schrauber* den Kinderschänder und Vergewaltiger Otto Mühl, 1994 den Serienmörder Jack Unterweger. Wichtig für die Feststellung der qualitativen Höhe jener “datenforensischen Prozessgrundlagen“: Dr. Gustav Schrauber* ist gänzlich unwissend in Bezug auf sämtliche Bereiche der Informationstechnologie. Und: Derselbe Schrauber* ist “Puff-Anwalt“, genauer vertritt dieser die zahllos in den Fokus der lokalen Justiz geratene Geschäftsführung des Wiener Großbordells “Troya*“ (*Name geändert), zu welchem seit Eröffnung bis Ende 2012 mehrfach Notarzt-Einsätze gefahren werden mussten, da junge, an der Grenze zur Minderjährigkeit stehende litauische Prostituierte während Sado-Maso-Aktionen so lange unter Wasser gehalten wurden, bis diese die Besinnung verloren hatten. Nebst Schrauber* wurde dessen Geschäftspartner Al Perp* (*Name geändert) “Affiliate“ in der für Österreich teuren Holocaust-Klage) über Schleichpfade aus dem Etablissement geführt, um beide ehebrecherischen Gockel vor den heran stürmenden Journalisten und der Polizei zu schützen. Dass speziell Schraubers* amerikanischer “Lochbruder“ Perp* nicht als Hurenschänder publiziert werden wollte, erscheint besonders im Wissen um dessen 62,5-Millionen-Dollar-Honorar für die anwaltliche Vertretung zahlreicher jüdischer Familien nachvollziehbar. Am 12. Dezember 2008 wurde Perp* in New York die Anwaltszulassung entzogen. Dr. Gustav Schrauber* hingegen blieb in Bezug auf dessen eigene Reputation bis dato annähernd unbeschadet.
Doch zurück zum “wirren Bullen“ aus Linz: Bugl*, unter Polizei-Kollegen geächtet für seine Apparat-internen Denunziationen, bezeichnet sich längst als “Experte für Informationstechnologie“ und gibt an, mit “überragenden Fähigkeiten in den Bereichen Beweissicherung und Beweisführung“ auf zu warten. Tatsächlich aber gilt Bugl* als narzistisch gestörter und krankhaft eifersüchtiger Profilneurotiker mit dem IT-Wissen eines Grundschülers.
Bereits im Jahre 2003 ernannte man Erich Bugl* (*Name geändert) zum ersten österreichischen Sachverständigen für “Datenforensik“, wobei man für die Begrifflichkeit im gesamten deutschsprachigen Raum weiterhin nach adäquater Erklärung sucht. Behelfsweise gibt es eine Art der Definition: „Die IT-/Daten-Forensik behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen und der versuchten Feststellung des Tatbestandes/des Täters/der Täter durch Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren.“ Oder anders: Ähnlich den Pseudo-Wissenschaften Psychologie, Psychoanalyse und Psychiatrie behandelt die sogenannte “Daten-Forensik“ virtuelle Größen aus dem Bereich der Wissenschaften “Null und Nichtig“. Wahrheit (These Landon) hierzu: Verdächtigungen ohne physikalische Gewichtung als Grundlage für die Aburteilung angeblicher “Internet-Krimineller“ zu nutzen, entspricht dem Kochen des Wassers, bis es Feuer fängt.
Nun weiter in der Beschreibung der missglückten Karriere des Dorfpolizisten Erich Bugl* (*Name geändert):
Im Jahre 2005 fand in Österreich die Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei statt. Nebst jener recht ungeschickten Regierungshandlung eilten Polizisten aus dem Kollegium des Erich Bugl* (*Name geändert) herbei, um sich für die Position der Leitung einer neu geschaffenen IT-Gruppe im LKA Oberösterreich zu bewerben. Auch Bugl* selbst bewarb sich aggressiv um diese hoch dotierte Prestige-Stelle – und wurde übergangen. Dies, da Bugl* schlicht für unfähig befunden wurde, jener enormen Aufgabe fachlich und persönlich gewachsen zu sein. Das Rennen machten hingegen drei ehemalige Gendarmen, was Bugl* dazu veranlasste, die neuen Kollegen aus der seinerseits geschaffenen Position des Agenten über Monate zu beschatten und jene folglich durch niedere Anklagen sowie Gutachten zur Arbeit dieser (Kollegen) zu Fall zu bringen.