Nackt fahren streng verboten. Die skurrilsten Verkehrsregeln der Welt - Juri Meister - E-Book

Nackt fahren streng verboten. Die skurrilsten Verkehrsregeln der Welt E-Book

Juri Meister

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Beschreibung

Kurioses aus dem Straßenverkehr

In dieser erlesenen Sammlung geht es um UFOs, die nicht auf Weinbergen landen dürfen, um die vom Vatikan aufgestellten 10 Gebote für Autofahrer oder mit welchen Fragen sich chinesische Führerscheinprüflinge herumschlagen müssen. Und es zeigt sich: Überall auf der Welt ist die Straße ein hartes Pflaster und der Umgang dort miteinander mitunter rau bis handgreiflich. Wer trotz aller Widrigkeiten des Straßenverkehrs über bizarre Verkehrsregeln, Seltsames aus der Straßenverkehrsordnung oder die originellsten Führerscheinprüfungen des Planeten schmunzeln möchte, greife zu dieser unterhaltsamen Lektüre. Anschließend ist man gleichermaßen gut gewappnet für den Partytalk und den täglichen "Straßenkampf".

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Seitenzahl: 199

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Juri Meister

Nackt fahrenstreng verboten

Die skurrilsten Verkehrsregeln der Welt

 

 

ISBN 978-3-641-25181-9V001

© 2019 Bassermann Verlag, einem Unternehmen der Verlagsgruppe Random House GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München

Der Inhalt dieses E-Books ist urheberrechtlich geschützt und enthält technische Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung. Die Entfernung dieser Sicherung sowie die Nutzung durch unbefugte Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere in elektronischer Form, ist untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

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Bildnachweis:

Covermotiv: Atelier Versen/Gerhard Versen

Innenteilmotive:

iStockphoto: 1, 2, 3 (jojoo64), 4 (Joppi), 5 (hatman12), 6 (LailaRberg), 7 (georgeclerk); Picture Alliance: 8 (Peter Steffen/ dpa), 9 (Fabian Sommer/dpa); Shutterstock.com: 10 (Bildagentur Zoonar GmbH), 11 (E.BISSIRIEIX), 12 (MarcusBPics), 13 (Christian Lehmann)

Konzept: Medienagentur Drews, Augsburg

Umschlaggestaltung: Atelier Versen, Bad Aibling

Projektkoordination: Birte Dittmann

Bildredaktion: Tanja Zielezniak

Herstellung: Elke Cramer

Layout, Satz: Gestaltung Atelier Lehmacher, Friedberg (Bay.)

Inhalt

VorwortNackt fahren verboten – oder doch nicht?

1. Gottes StVO (urbi et orbi)

2. „Die Regeln sind doch überall dieselben“ – Was wissen wir eigentlich übers Autofahren im Ausland?

3. StVO-Special: Im Gleichschritt über Helgoland, oder wie war das?

4. Ufos dürfen nicht auf Weinbergen landen! – Bizarre Gesetze aus Europa

5. Keine Gorillas auf dem Rücksitz! – Skurrile Gesetze aus den USA

6. Kommt ein Pferd an die Bar – Verrückte Gesetze aus dem „Rest der Welt“

7. Echte Kölsche Brauereipferde und Massentod im Hühnerstall – bizarre Verkehrsurteile

8. Rechtsverkehr für Schweine – Tiere im Straßenverkehr

9. Verrückte Schnäppchen bei Verkehrsbußgeld

10. Die originellsten Führerscheinprüfungen der Welt

Statt eines Nachworts: Wenn alles schiefgegangen ist – lustige Briefe an Versicherungen

Vorwort

Nackt fahren verboten – oder doch nicht?

Ich muss Ihnen etwas beichten. Es geht um den Titel dieses Buches. Es ist zumindest in Deutschland gar nicht generell verboten, nackt Auto zu fahren. Puh! So, jetzt ist es raus. Also: So allgemein gilt dieser Satz nicht. Allerdings gibt es Länder wie Thailand, da ist schon weniger als „nackt“ streng verboten, nämlich: oben ohne zu fahren, und zwar für Damen und Herren! Und da versteht die thailändische Polizei auch keinen Spaß. In Deutschland jedoch erlegen wir uns dieses Nacktfahr-Verbot selbst auf, aus Scham. Mit Gesetzen hat das erst einmal nichts zu tun.

Das liegt im Prinzip immer noch am schönen englischen Ausspruch „My home ist my castle.“. Dieser altehrwürdige Rechtssatz schützt die Privatsphäre des Einzelnen gegen Eingriffe der Behörden. Er geht auf die Habeas-Corpus-Akte von 1679 zurück, auf den Schutz vor willkürlicher Verhaftung und die Sicherung persönlicher Freiheit. Diesen Grundsatz braucht man nur noch vom Eigenheim auf andere Bereiche der Privatsphäre zu übertragen.

Mit der Privatsphäre ist es so, dass einem da keiner reinquatschen darf. In dieser Sphäre darf man sich zum Beispiel entspannen, wie man will: rauchen, Musik hören – oder nackt sein. Das kann nicht nur entspannend sein, sondern auch praktisch. Besonders, wenn es heiß ist, und man keine Klimaanlage hat. Ist also das Auto eine Erweiterung von „Mein Haus ist meine Burg.“? Darf ich mich hier meiner Kleidung entledigen, so wie in den eigenen vier Wänden? Im Prinzip: ja! Es gibt kein Gesetz, das Nacktfahren generell verbietet. Und was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Das ist zwar flapsig formuliert, folgt aber aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Über das „Sittengesetz“ kann man ja beim Nacktfahren noch einmal nachdenken: Verstößt man dagegen? Anders formuliert bedeutet Art. 2 Abs. 1 GG, dass man nackt fahren darf, solange es niemanden stört. Und genau das ist der springende Punkt. Wenn nämlich die Nacktheit zu einer Belästigung der Allgemeinheit führt, dann kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Was heißt das in der Praxis?

Sie dürfen zwar nackt Auto fahren und splitterfasernackt darin sitzen, aber nicht nackt ein- und aussteigen. Klingt ein wenig meschugge, ist aber so. Wenn Sie tagsüber in der Innenstadt im Adams- oder Evaskostüm aus dem Wagen hüpfen und andere damit stören, dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Das richtet sich nach § 118 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz: „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“ Wie viel Bußgeld, das hängt vom Einzelfall ab. Für Wiederholungstäter oder besonders aufdringliche Nackedeis können in Deutschland mehrere Hundert Euro fällig werden. In Österreich drohen sogar bis zu 700 Euro Strafe. (In Deutschland drohen laut § 17 Abs. 1 OWiG zwischen 5 und 1.000 Euro.) In der Praxis kommt es jedoch nur selten zu Zahlungen. Fälle öffentlicher Nacktheit werden meist mit einem Platzverweis geahndet – und die Sache hat sich erledigt.

Wie sieht es aber aus, wenn ich nackt Auto fahre und infolgedessen notwendigerweise auch barfuß fahre? Prinzipiell geht auch das. Allerdings muss man als Autofahrer immer in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu beherrschen. Wenn man barfuß nicht sicher fahren kann, weil etwa der Fuß vom Pedal abrutscht oder man nicht genug Druck auf die Bremse bekommt, droht bei einem Unfall eine Mithaftung. Übrigens sieht die Sache mit dem Nacktfahren bei unseren Nachbarn schon anders aus: In Österreich gilt das als Anstandsverletzung und ist verboten. Die Strafe richtet sich nach dem jeweiligen Landespolizei-Gesetz. In Niederösterreich zahlt man bis zu 1.000 Euro, in Wien bis 700 Euro und im Burgenland bis 350 Euro. (Die Burgenländer gelten als die „Ostfriesen Österreichs“.) Männer dürfen oben ohne fahren, Frauen nicht. Die Minimalbekleidung ist bei Frauen ein Bikini und bei Männern eine Badehose. Aus Sicht der Verkehrssicherheit (Ablenkung) raten österreichische Experten in jedem Fall auch zu einem T-Shirt.

Kommen wir noch zu den Radfahrern. Da gilt der Satz „My home is my castle“ nicht. Kein Wunder. Um den Sattel fehlen ja auch die vier Wände. Also kein Nacktfahren erlaubt auf dem Rad. Auf der anderen Seite haben Sie vielleicht das Video zu Queens „I want to ride my bicycle im Kopf“ – mit lauter Nackedeis auf etlichen Drahteseln. Gut, das war nur für den Musikclip. Allerdings findet seit 2001 jährlich der „World Naked Bike Ride“ statt, ein internationaler, größtenteils nackter Fahrradprotest für fahrradfreundliche Städte. In Deutschland toleriert es die Polizei nicht, wenn man auf dem Rad ganz blankzieht. Der Protest für mehr Sicherheit beim Radfahren ändert nichts an den deutlichen Anweisungen der Ordnungshüter. Bei anderen Aktionen wie in London durften die Radler mehr Haut zeigen. Andere Länder, andere Sitten. Aber fangen wir verkehrstechnisch ganz von vorn an, unabhängig von der Bekleidungsfrage.

Am Anfang steht das Verkehrsschild, denn ohne Schilder herrschte Anarchie auf der Straße und unfallfreies Vorwärtskommen wäre nahezu unmöglich. Sprich: Eigentlich sollten Verkehrsschilder uns eine Hilfe sein. Während wir im Auto sitzen, das Kind zum gefühlt hundertsten Mal die CD mit Rolf Zuckowski hören will, und wir überlegen, ob wir später daheim vor der Hausarbeit noch einen Kaffee trinken könnten, während wir gleichzeitig den Idioten da schräg hinter uns im Blick behalten (sieht so aus, als könnte der gleich von rechts überholen), während wir also alles das parallel machen, sollen uns zahlreiche Schilder am Straßenrand wegweisend und sicher durch den Verkehr geleiten.

Gut 20.000 solcher Verkehrsschilder gibt es alleine in Deutschland. Ihr Inhalt sollte präzise und allgemein verständlich sein. Ein Blick und wir haben die Anweisung verstanden. Aber ist das auch immer so? Oder sind manche Schilder eher eine Einladung zum Rätselraten? Und dann erst die Schilder im Ausland …

Hier im Buch finden Sie ein kleines Kompendium der absurdesten, ärgerlichsten oder auch einfach nur amüsantesten Verkehrsschilder, die wir finden konnten, wie das Beispiel rechts anschaulich zeigt. Die skurrilen Schilder finden Sie analog zum Straßenverkehr über die ganze Lesestrecke des Buches verteilt. Viel Spaß beim Innehalten und Schmunzeln!

Hier bitte zusammenstoßen! Nein, genau das soll dieses Schild aus Finnland eben nicht bedeuten. Aber Finnland ist ein dünn besiedeltes Land, und da scheint es ein eigenes Verkehrsschild wert zu sein, wenn sich Fahrradfahrer aus beiden Richtungen einen einzigen Radweg teilen müssen. In diesem Sinne sagt uns das Schild einfach nur „Vorsicht Gegenverkehr“. Gerüchteweise sprechen die Finnen bereits von Überbevölkerung, wenn noch ein anderer Finne im selben See schwimmen geht. Aber warum nicht? Vielleicht sollte sich die Welt bei den Finnen nicht nur Anregungen für das Schulsystem holen, sondern auch die eine oder andere Idee für den Verkehr.

1.

Gottes StVO (urbi et orbi)

Es könnte alles so einfach sein: Lieber Autofahrer, schalte deinen Verstand ein, und behandle die anderen, wie du auch behandelt werden willst. Dann vielleicht noch ein paar Beispiele zum Verstand-einschalten (nicht rasen, nicht zu dicht auffahren, auf den Verkehr achten …) – fertig wäre eine völlig ausreichende Straßenverkehrsordnung. Einfach, klar und nachvollziehbar.

Wie würde Gott eigentlich den Straßenverkehr regeln? Mit solchen Vorschriften etwa wie dieser? „Die Kosten der Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 trägt abweichend von § 5b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes derjenige, der die Aufstellung dieses Zeichens beantragt. (§ 51 StVO)“ Nein, Gott würde sagen: „Also Leute, alles hergehört, hier spricht der Chef: Hört gut zu, denn ich sage das nur einmal.“ Und öfter brauchte er es auch nicht zu sagen, der Boss, denn seine Regeln wären schlicht und gut zu merken.

Im Jahr 2007 ging der Vatikan vom selben Grundgedanken aus und erließ die 10 Gebote für Autofahrer. Das mit den 10 Geboten hatte ja schon mal ganz gut geklappt, weiland mit Moses auf dem Berg Sinai. Dass der chaotische Verkehr in Rom schuld am neuen Dekalog sei, ist natürlich nur böse Nachrede. Kurienkardinal Renato Martino teilte vielmehr mit, die Kirche wolle sich um die seelsorgerischen Bedürfnisse von Kraftfahrern kümmern. Autofahren sei ein wichtiger Teil des heutigen Lebens.

Wer will da widersprechen? Und schließlich spricht man auch von Verkehrssünden. Martino verurteilte, wie oft sich Autofahrer schlecht verhalten auf der Straße. „Selbst gefährliches Überholen kann Sünde sein“, so geißelte er riskantes Fahren. Auch „Flüche, unhöfliche Gesten oder Flegelei“ seien für gläubige Christen verpönt, ebenso wie die Nutzung eines Autos als Ort der Sünde, etwa für Prostitution. Der Kurienkardinal war 2007 übrigens Präsident des Päpstlichen Rats für Migration und Reisende.

„Wir wissen, dass infolge von Regelverletzungen und Fahrlässigkeit jährlich 1,2 Millionen Menschen auf der Straße sterben“, sagte er. „Das ist eine traurige Wahrheit und zugleich eine große Herausforderung für Gesellschaft und Kirche.“ Der Verhaltenskodex empfiehlt folglich, im Straßenverkehr stärker christliche Werte zu pflegen. Dazu gab Martino Tipps, um sich beim Fahren zu schützen: Autofahrer sollten sich zu Beginn im Wagen bekreuzigen. Während der Fahrt könne ein Rosenkranz helfen, da dessen „Rhythmus und sich wiederholendes Muster nicht die Aufmerksamkeit des Fahrers ablenken“.

Im Vatikanstaat selbst braucht man die 10 Gebote für Autofahrer übrigens kaum – selbst Unfälle sind dort sehr selten. Zugelassen beim Heiligen Stuhl sind nur etwa tausend Fahrzeuge. Im Vatikanstaat gilt ein generelles Tempolimit von 30 km/h.

Kommen wir jetzt zu den 10 Geboten im Einzelnen und nähern uns ihnen wie bei einem Gesetzeskommentar. Nicht, dass wir die Klarheit von Gottes StVO anzweifeln – aber denken wir an die Schwäche des Menschen, der etwas Leitung bedarf.

Die Zehn Gebote für Autofahrer:

Du sollst nicht töten.

Bibelfeste Leser sagen gleich: „Aha, wie im 5. Gebot bei Moses.“ Richtig. Autos können Waffen sein. Wenn man sie falsch benutzt.

Die Straße soll ein Ort der Zusammenkunft von Menschen sein, kein Ort tödlicher Verletzungen.

Das zweite Gebot ist schon ein wenig länger. Das Ende nimmt noch einmal Bezug auf Nummer 1. Aber warum soll die Straße ein Ort der Zusammenkunft von Menschen sein? Hm. Meistens ist man doch froh, wenn man mit den meisten anderen Autofahrern nicht zusammenkommt, oder? Mit dem Vollpfosten, der mir gerade die Vorfahrt genommen hat etwa? Oder mit dem Assi, der schon die ganze Zeit an meiner Stoßstange klebt? Schön wäre es doch, wenn die Leute friedlich von A nach B kommen, unabhängig voneinander und ohne sich zu stören. Aber sei es drum – es ist nicht zu vermeiden, dass man auf der Straße auf andere trifft, da kann man ja auch mal ein bisschen nett sein und den anderen reinlassen … Hauptsache, es gibt keine Toten.

Freundlichkeit, Aufrichtigkeit und Klugheit werden dir helfen, mit unvorhergesehenen Zwischenfällen fertigzuwerden.

Also, jetzt übertreibt der Vatikan aber doch ein bisschen, gell? Also, erst mal ist das kein Gebot, sondern ein Tipp. Einer zur richtigen Einstellung im Verkehr. (Schon Punkt 2 war ja eher ein Hinweis.) Aber nehmen wir mal an, ich hab‘s eilig, und plötzlich ist da diese Baustelle, die gestern noch nicht da war. Das bedeutet: Die Straße, die ich sonst immer nehme, ist gesperrt. Hinter mir hupt es. Mein Hintermann öffnet die Seitenscheibe und brüllt etwas hinaus. Die Bauarbeiter fuchteln mit den Armen. Es ist heiß. Auf der Rückbank quengelt die kleine Tochter … Das sind nicht gerade die besten Voraussetzungen für „Freundlichkeit, Aufrichtigkeit und Klugheit“, aber man kann sich ja mal kurz an ein paar Grundlagen erinnern. Zumindest ist das besser, als eine Smith & Wesson aus dem Handschuhfach zu ziehen und loszuballern.

Sei mildtätig, und hilf deinem Nachbarn in Not, vor allem hilf Opfern von Unfällen.

Hier haben wir zuerst die allgemeine Regel und dann ein Beispiel: Kümmere dich um Verkehrsteilnehmer in Not, und unterstütze sie. Es reicht hiernach nicht aus, etwas zu unterlassen, also etwa nicht zu gaffen bei Unfällen. Stattdessen möge man endlich die gottverdammte – Scusi, Vatikan! – Rettungsgasse bilden. Zum Beispiel.

Autos sollen kein Ausdruck von Macht oder Dominanz sein und keine Mittel zur Sünde.

Mit Autos ist es ja fast schon wie mit Smartphones: Manchmal muss man sich regelrecht daran erinnern, dass man damit auch telefonieren oder sich einfach fortbewegen kann. Doch bei gewissen Automarken ist der „Ausdruck von Macht oder Dominanz“ ein gewichtiges Verkaufsargument. Was soll ich denn mit meiner Schüssel, wenn ich damit nicht den Dämlack von Nachbarn übertrumpfen kann: „Meiner ist aber größer!“ Ein Ausruf, der uns in seiner Doppeldeutigkeit gleich zum nächsten Teil des Gebots führt: „kein Mittel zur Sünde“. Wenn Sie jetzt unter „Sünde“ dasselbe verstehen wie ich, dann spricht doch eigentlich nichts dagegen, das im Auto zu machen statt immer nur im Bett, gell? Aber mit Macht und Dominanz stimmen wir voll zu – ein Cinquecento hat die gleichen Rechte wie ein SUV. Allerdings ist das mit der „Sünde“ im SUV schon bequemer ...

Sei wohltätig und unterstütze die Jungen und nicht so Jungen, dass sie nicht fahren, wenn sie nicht in dem entsprechenden Zustand dazu sind.

Nimm also dem (jungen) Spacko die Autoschlüssel ab und lass ihn bei dir auf der Couch pennen und seinen Rausch ausschlafen. Ja, auch das gehört im weiteren Sinne zum sicheren Straßenverkehr. Bei anderen Drogen kann man ja seinen Arzt oder Apotheker fragen, wie lange sie die Verkehrstüchtigkeit außer Gefecht setzen. Jedenfalls halte man außerdem eine kalte Dusche und einen heißen, schwarzen Kaffee bereit.

Unterstütze die Familien von Unfallopfern.

Wow! Ein weit gezogener Kreis zum Verhalten im Straßenverkehr. Würde man bei „Zehn Geboten für Autofahrer“ nicht unbedingt erwarten. Und passt nicht zur Aussage: „Verkehrsopfer heißen so, weil sie dem Verkehr geopfert werden.“ Allerdings endet mein Verhalten im Straßenverkehr ja nicht, wenn ich den Motor ausschalte. Zumindest dann nicht, wenn ich jemanden verletzt habe.

Bringe Schuldige an Unfällen und ihre Opfer zusammen zur rechten Zeit, damit sie die befreiende Erfahrung von Vergebung erleben können.

Im Strafrecht nennt man das „Täter-Opfer-Ausgleich“. Nur soll hier nicht der Staat die Schuldigen mit den Opfern zusammenbringen, sondern auch andere Autofahrer. Das nennt man mal ein ambitioniertes Ziel! Das sollte man nach allgemeiner Lebenserfahrung nur vielleicht nicht gleich am Unfallort tun, sondern später. Wenn sich die Gemüter abgekühlt haben.

Schütze die schwächeren Verkehrsteilnehmer auf der Straße.

Aus Sicht von Autofahrern sind so ziemlich alle Verkehrsteilnehmer schwächer, die keine größeren Autos fahren: Motorräder, Fahrräder, Skater … und Smombies. (Zombies mit Smartphone.) Besonders Smombies. Die sind nicht nur schwächer, sie haben nicht einmal all ihre Sinne zur Verfügung, weil sie dauernd auf ihr Smartphone glotzen.

Fühle dich für andere verantwortlich.

Das ist kurz und knackig formuliert, geht aber zu weit, oder? Ich fühle mich als Autofahrer in Leipzig ja nicht für einen Fahrradkurier in Stuttgart verantwortlich. Beschränkt man das Gebot aber auf die, die meinen Weg kreuzen – klar! So einfach kann Straßenverkehr sein. Darauf einen Rosenkranz! (Muss aber nicht sein.)

2.

„Die Regeln sind doch überall dieselben“

Was wissen wir eigentlich übers Autofahren im Ausland?

Die Sache ist ganz einfach: In Österreich darf man auf der Autobahn nicht schneller als 120 Stundenkilometer fahren; in Italien ist es dasselbe. Und sonst? In Italien zahlt man Maut, in Frankreich auch, in Österreich gibt’s die Vignette. Na also, das war’s auch schon. Schließlich ist der Autoverkehr eine internationale Angelegenheit.

48 Prozent der Deutschen glauben einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact zufolge, die Verkehrsregeln auf der anderen Seite der Grenze(n) genau zu kennen. Nicht ganz so viele (nur 42 Prozent) sind darüber hinaus davon überzeugt zu wissen, in welchen Ländern ihnen auf der Autobahn Gebühren abgeknöpft werden.

Das wäre das Selbstbild. Aber: Wie ist das denn nun ganz genau? Wie schnell darf man auf italienischen Schnellstraßen wirklich fahren? Und? Gehören Sie zu den 48 Prozent, die topfit sind in diesen Dingen? Fein. Denn dann wissen Sie sicher, dass man dort die 80 km/h auf keinen Fall überschreiten sollte. Oder waren es 110 km/h? Oder doch 90?

Wenn Sie jetzt ins Zweifeln gekommen sind, sollten Sie sich wohl eher zu den 82 Prozent Deutschen rechnen, die die Details eben doch nicht kennen. Nur 18 Prozent wussten nämlich die Antwort auf diese Frage (nebenbei: Das Tempolimit auf italienischen Schnellstraßen liegt bei 110 km/h). 54 Prozent aller Befragten machte zu den Tempolimits im Ausland falsche Angaben, 28 Prozent aller Befragten gaben schließlich zu, dass sie schlicht keinen Schimmer von Tempolimits haben.

Dabei wären gewisse Grundkenntnisse hier gar nicht so unwichtig. Und zwar auch und vor allem in den Details. Denn es gibt Länder, unter ihnen Frankreich, in denen sogar zwischen den Höchstgeschwindigkeiten für erfahrene Autofahrer und für Fahranfänger unterschieden wird. Hält man sich nicht dran, kann’s teuer werden.

Daher der Tipp von Verkehrsexperten: Erkundigen Sie sich vor Antritt Ihrer Reise nach den genauen Regeln, die in Ihrem Urlaubsland gelten. Damit ersparen Sie sich nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall sogar – das Gefängnis.

Und hier schon einmal ein paar Basistipps für Ihre Reise ins Ausland:

Vor Reiseantritt den Versicherungsschutz des eigenen Autos bzw. des Mietwagens prüfen.

Die „grüne Karte“ (den internationalen Versicherungsnachweis) mitnehmen! Selbst wenn er nicht zum Einsatz kommen sollte, ist er im Zweifelsfall bei den mitgeführten Dokumenten immer noch besser aufgehoben als zu Hause in der Schreibtischschublade.

Sie haben noch einen uralten Führerschein mit einem Foto, das Sie kurz nach Ihrem achtzehnten Geburtstag zeigt? Zwar gibt es innerhalb der EU ein Abkommen, demzufolge alle – alte wie neue – Führerscheine akzeptiert werden sollten. Um aber Probleme zu vermeiden, ist es besser, sich bei Auslandsreisen einen neuen EU-Führerschein ausstellen lassen.

Aber selbst wenn dieser EU-Führerschein in den meisten Ländern anerkannt wird, empfiehlt der ADAC für einige europäische Länder (darunter u. a. Albanien und die Ukraine), zusätzlich einen internationalen Führerschein mit sich zu führen. Um sich den ausstellen zu lassen, muss man einen Antrag bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes stellen. Dazu benötigt man die deutsche Fahrerlaubnis sowie ein aktuelles Passfoto. Die Kosten belaufen sich auf rund 15 Euro. Wichtig: Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig.

Die drei Klassiker: Tempolimit, Kippen und Alkohol

Nachhilfe bei den Tempolimits

Wir wissen es jetzt: Nur 18 Prozent aller Autofahrer kennen die Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit auf ausländischen Straßen. Bleiben 82 Prozent, die sie eben nicht kennen. Was sich aber jetzt ändern wird, denn hier sind sie, die Tempolimits:

Land

In Ortschaften

außerorts / Schnellstraßen

Autobahnen

Österreich

50

100

130

Belgien

50

90 / 120

120

Schweiz

50

80 / 100

120

Deutschland

50

100

130

*

Dänemark

50

80

110

Spanien

50

90 / 100

120

Frankreich

50

(seit 07/2018)

80 / 100

130

Italien

50

90 / 110

130

Luxemburg

50

90

130

Niederlande

50

80 / 100

130

Portugal

50

90 / 100

120

Norwegen

50

Zwischen 60

(mit ungebremsten Anhängern) und 90 (ohne Anhänger)

 

Schweden

50

70 bis 90

110

Finnland

50

100

120

(im Sommer)

Island

50

80

(auf Schotterstraßen)

90

(auf Asphalt- und Schnellstraßen)

Und zum Schluss noch ein Blick in die USA: Da die Geschwindigkeitsgrenzen hier je nach Bundesstaat variieren, sollte man sich dort jeweils vor Ort erkundigen.

* Richtgeschwindigkeit

Wer ganz sichergehen will, dass er auch die aktuellen und zuverlässigsten Angaben erhält: Der ADAC (Deutschland), der ÖAMTC (Österreich) oder der ASC (Schweiz) können weiterhelfen!

Übrigens: Mit einem Jahr Gefängnisstrafe droht die Polizei in der Schweiz allen, die mit 100 km/h durch eine Ortschaft fahren.

Das war der grobe Überblick.

Jetzt kommen noch ein paar Details. Denn ganz so einfach, wie uns die Tabellen glauben machen wollen, ist die Sache leider doch nicht, zumindest nicht in jedem Land. Weil man wie überall, wo es Regeln gibt, auch Ausnahmen findet. Und vor allem Sonderregeln. Diese drei sollten Sie kennen:

In Frankreich dürfen Fahranfänger außerhalb von Ortschaften höchstens mit 80 km/h, auf Schnellstraßen mit 100 km/h und auf Autobahnen mit höchstens 110 km/h unterwegs sein. Außerdem haben unsere Nachbarn etwas gegen Blitzlichtwarner. Für die kann man hier nämlich bis zu 1.500 Euro Bußgeld auferlegt bekommen.

Auch Bosnien-Herzegowina hat sich für all jene Fahrer, die ihren Führerschein noch nicht länger als ein Jahr besitzen, etwas Nettes ausgedacht. Sie müssen ihr Auto nämlich zwischen 23 Uhr abends und fünf Uhr morgens ganz einfach stehen lassen.

Und ebenfalls ein Tempolimit für Fahranfänger hält Kroatien bereit: Das liegt auf Autobahnen bei 120 km/h, auf Schnellstraßen bei 100 km/h, 80 km/h sind Führerscheinneulingen außerhalb der Ortschaften gestattet, 50 innerhalb.

Immer wieder ein Thema: Zigarette, Auto und Kinder

Rauchen im Auto ist ohnehin so eine Sache für sich. Ein Fall für die Straßenverkehrsordnung wird die Kippe aber (in den meisten Ländern) erst, wenn Kinder dabei sind. Denn in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, gibt es mittlerweile das durchaus wünschenswerte Rauchverbot in Gegenwart von Minderjährigen. Die Altersgrenze der Mitfahrenden, denen man den Qualm zumuten darf oder auch nicht, ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich:

In Österreich darf im Auto nicht mehr geraucht werden, wenn mindestens ein Jugendlicher unter 18 Jahren dabei ist. Das Bußgeld bei Verstößen beträgt hier 50 Euro.

Dieselbe Altersgrenze, aber 18 Euro mehr an Strafgeld (nämlich 68 Euro insgesamt), gilt in Frankreich.

50 Pfund (ca. 56 Euro) zahlt man in England und Wales, Ausnahme sind hier Cabrios, in denen darf geraucht werden. 100 Pfund (ca. 114 Euro) werden in Schottland fällig, E-Zigaretten sind erlaubt. 100 Euro kostet der Verstoß gegen das Rauchverbot in Irland, ignoriert man die Aufforderung der Polizei, stehenzubleiben, kann sich das Ganze bis zu 1.000 Euro steigern.

Etwas niedriger ist die Altersgrenze in Zypern angesetzt, hier dürfen die Jugendlichen nicht jünger als 16 sein, hält man sich nicht an die Regel, kann das Ganze bis zu 85 Euro kosten.

In Griechenland dagegen darf man nur dann nicht rauchen, wenn die Jugendlichen unter 12 Jahre alt sind. Das gilt allerdings auch für öffentliche Verkehrsmittel – offenbar raucht man in Griechenland sonst auch im Bus. Tut man es dennoch in Anwesenheit von Kindern, können bis zu 1.500 Euro fällig werden, raucht der Fahrer selber, hat das ein einmonatiges Fahrverbot und 4.000 Euro zur Folge.

Die differenziertesten Vorgaben macht Italien: Das Rauchverbot gilt, sobald Schwangere oder Jugendliche unter 18 Jahren mit im Auto sitzen. Zwischen 500 und 5.000 Euro kann die unerlaubte Zigarette kosten, wenn Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren im Auto sitzen, etwas preiswerter, nämlich zwischen 250 und 2.500 Euro kostet das Ganze, wenn Schwangere fehlen und das Kind älter als 12 Jahre ist.