Politische Philosophie - Anthony de Jasay - E-Book

Politische Philosophie E-Book

Anthony de Jasay

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Beschreibung

Politische Philosophie taucht tief in den Bereich des politischen Denkens und der philosophischen Kritik ein. Die Essays befassen sich mit grundlegenden politischen Fragen wie dem Verhältnis zwischen Freiheit und Gerechtigkeit, den Auswirkungen der Verwechslung von Freiheit mit „Rechten“ und Gerechtigkeit mit „Fairness“, der Rolle des Eigentums sowie der Zukunftsfähigkeit einer begrenzten Regierung. Für Anthony de Jasay ist die Bereitstellung kollektiver Güter, einschließlich des zentralen Gutes der gesellschaftlichen Ordnung selbst, weit weniger von der Anwendung von Zwangsgewalt durch zentralisierte Autoritäten abhängig als allgemein angenommen. Anthony de Jasay stellt die vorherrschenden Paradigmen zur Rechtfertigung moderner demokratischer Regierungen in Frage, denn in Diskussionen ist es oft der Papagei, der schwätzt. Die Ideen von Anthony de Jasay sind weder utopisch noch vage. Er ist Spieltheoretiker und einer der einflussreichsten libertären politischen Philosophen unserer Zeit. Die Diskussionen in diesem Werk zeigen die staatsfreie Denkrichtung, die Jasay in allen seinen Schriften konsequent verfolgt.

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Seitenzahl: 667

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Anthony de Jasay

Politische Philosophie

Anthony de Jasay (1925 – 2019)

Anthony de Jasay

Politische Philosophie

Essays über Freiheit und Fairness, Eigentum und Gleichheit, klar und präzise

Aus dem Englischen übersetzt von Burkhard Sievert

Titel der Originalausgabe:

Political Philosophy, Clearly – Essays on Freedom and Fairness, Property and Equalities

Die Veröffentlichung dieser Übersetzung erfolgt mit freundlicherGenehmigung des Liberty Fund, Inc., 11301 N. Meridian St., Carmel, IN 46032-4564, USA.

Political Philosophy, Clearly wurde ursprünglich 2010 in englischer Sprache vom Liberty Fund, Inc. veröffentlicht.

Der Abdruck der Porträtfotografie erfolgte mit freundlicher Genehmigung von Lucinda Douglas-Menzies, London.

1. Auflage

© 2024 Burkhard Sievert

© Originalausgabe: 2010 Liberty Fund, Inc.

Introduction and index © 2010 by Liberty Fund, Inc.

This translation is published with permission from Liberty Fund, Inc. Political Philosophy, Clearly was originally published in English in 2010 by Liberty Fund, Inc.

Foto A. de Jasay: © L. Douglas-Menzies, www.douglas-menzies.com

Umschlag: Idee und Umsetzung: Burkhard Sievert Grafiktitel: „Die Vereinbarung“

Automatischer Vorübersetzer: DeepL

Druck und Distribution im Auftrag des Herausgebers:tredition GmbH, An der Strusbek 10, 22926 Ahrensburg, Germany

SoftcoverISBN: 978-3-384-10402-1

HardcoverISBN: 978-3-384-10403-8

E-BookISBN: 978-3-384-10404-5

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Für die Inhalte ist der Herausgeber verantwortlich. Jede Verwertung ist ohne seine Zustimmung unzulässig. Publikation und Verbreitung erfolgen im Auftrag des Herausgebers, zu erreichen unter: tredition GmbH, Abteilung „Impressumservice“, An der Strusbek 10, 22926 Ahrensburg, Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Teil 1: Zweifel an liebgewonnenen Überzeugungen

1. Regierung, gebunden oder ungebunden?

1Regelgebundenes Verhalten

2Kontingente Grenzen der Regierung

2. Papageiengeschwätz – Das Aufsagen gängiger Irrtümer

1Der Zusammenhang zwischen Produktion und Verteilung

2Der Mythos der Chancengleichheit

3Das „Recht auf Freiheit“

4Eigentumsrechte versus Eigentum

5Schlussfolgerung

Teil 2: Freiheit und Gerechtigkeit

1. Wenn fair nicht gerecht ist und gerecht nicht fair ist

1Gerechtigkeit und Fairness im Handel

2Einen Sack Flöhe hüten

3Der Boxkampf und die Arbeiter im Weinberg

4Evolutionäre Selektion: Die Neigung zur Fairness

5Adaptive Selektion: Konventionen von Eigentum und Vertrag

6Ist Fairness gerecht?

2. Fairness als Gerechtigkeit

1Einführung

2Die Tiefenstruktur

3Gleiche Fälle gleichbehandeln

3. Gerechtigkeit, Glück, Freiheit

1Die Gerechtigkeit des Eigentums

2Die Gleichheitsgerechtigkeit

3Pech, Glück

4Freiheit und ihre Regeln

5Abschließende Bemerkung

4. Soziale Gerechtigkeit auf dem Prüfstand

1Einführung – Mit ein wenig Hilfe von Adam Smith

2Ein Verteilungsspiel

3Die Ungerechtigkeit verschleiern

4Wo steht der unparteiische Zuschauer?

5. Fromme Lügen

6. Jedem das Seine, jedem das Gleiche

1Gleichheit auf der hohen Ebene der Moral

2Die moralische Überlegenheit von logischen Annahmen

3Umverteilung

4Einige Schlussfolgerungen

Teil 3: Freiheit, Eigentum und Logik

1. Eigentum und seine Gegner

1Ausschluss

2„Genug und ebenso gutes den anderen gemeinsam verbleibt“

3Der Mythos der Eigentümerschaft

2. Erlaubnis, Verbot, Vermutung

3. Zwischen Jean-Baptiste Colbert und Adam Smith

1Zwei Nationalismen

2Die Demokratie und einige ihrer Nebenprodukte

3„Alles, was nicht erlaubt wurde, ist verboten“

4Die smithsche und die colbertsche Ausgangslage

5Schlussfolgerung

4. Loser oder strikter Liberalismus

1Die lose Lehre auf losen Fundamenten

2Der Utilitarismus und das Schadensprinzip

3Der strikte Liberalismus

4Die strikt liberale Agenda

5. Freiheiten, „Rechte“ und Rechte

1Einführung

2Freiheiten in Abgrenzung zu Rechten

3Die Entstehung von Verpflichtungen

4Die Moral der Rechte

6. Freiheit aus einer hauptsächlich logischen Perspektive

1Einige bedeutende Auffassungen von Freiheit

2Die Freiheitsvermutung

3Die Regeln der Freiheit

Teil 4: Regeln und ihre Durchsetzung

1. Der Begriff der regelgebundenen kollektiven Wahl

1Der Glaube an die Bedeutung von Verfassungen

2Regellose und regelgebundene Konfliktlösung

3Das gutartige Potenzial von Verfassungen

4Die Unterwerfungsregel

5Die Autorität hinter der Wahlregel

6Die Regel der Regelsetzung

7Das Gelöbnis und der Wunsch, es einzuhalten

2. Die private Durchsetzung öffentlicher Regeln

1Episoden

2Das Monopol der Durchsetzung

3Die Unfähigkeit zu bestrafen

4Ein Auge zudrücken

3. Kartellverbot und seine „private“ Durchsetzung

1Moral und Zweckmäßigkeit

2Markteintrittsschranken

3Die Gefahren des Eifers

4. Gewalt, die Krankheit und das Impfmittel

Teil 5: Orthodoxie, Wahres und Falsches

1. Das öffentliche Interesse und die üblichen Verdächtigen

2. Öffentliche Güter und ihre spontane Bereitstellung

1Die traditionelle Theorie

2Normative Folgen

3Fluchtwege

4„Staatsversagen“

5Die Verallgemeinerung der Theorie

6Spontane Kooperation zur Produktion öffentlicher Güter

3. Nehmen oder Lassen?

1Motivation und Überblick

2Symmetrie und Asymmetrie

3Die Spielmodellwahl für grundlegende Verteilungskonflikte

4Erster oder zweiter Spielzug

5Experimentelle Evidenz für das grundlegende Verteilungsspiel

6Allgemeine Schlussfolgerungen

7Referenzen

4. Eigentum unter dem „Gesetz des Dschungels“

1Die hobbessche und die humessche Eigentumsordnung

2Eigentum ohne Regeln

3Schlussbemerkungen

5. Es gibt keine natürlichen Rechte

Die politische Philosophie von Anthony de Jasay

Literaturverzeichnis

Namensverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Einführung

Politische Philosophie: Essays über Freiheit und Fairness, Eigentum und Gleichheit, klar und präzise von Anthony de Jasayist eine Sammlung von Essays, die von einem vereinigenden Thema beherrscht werden: der Rolle, die Konventionen und die aus ihnen hervorgehenden Regeln in der gesellschaftlichen Ordnung spielen. Anthony de Jasay ordnet sie in eine Hierarchie der Bedeutung innerhalb der Gesellschaft ein: Regeln gegen unzulässige Handlungen (zum Schutz von Leib und Leben, des Eigentums, gegenseitiger Versprechen und aller friedlichen Bestrebungen), gefolgt von Regeln gegen Belästigungen und Unhöflichkeiten. Da diese Regeln den großen Vorteil haben, dass sie spontan entstehen und in praktisch allen Kulturen instinktiv verstanden werden, sind sie in der Lage, das Verhalten in einer gegenseitig zufriedenstellenden, wenn auch nicht unbedingt optimalen Weise zu koordinieren. Konventionelle, spontan entstandene und durchgesetzte Regeln sind frei von dem Makel, den politisch geschaffene Gesetze mit sich bringen, bei denen eine Hauptregel (Verfassung) es einigen Menschen erlaubt, anderen ihren Willen aufzuzwingen.

Wie die Essays in diesem Band zeigen, ermöglicht der konsequente Rückgriff auf das, was Konventionen verbieten und was sie erlauben, Anthony de Jasay eine scharfe Unterscheidung zwischen feststellbaren Tatsachen und normativem Erwünschten. Für ihn gibt es keine Theorie der Gerechtigkeit, die eine Handlung gerecht und eine andere ungerecht machen kann. Er hat wenig übrig für „Gerechtigkeit als Fairness“ (John Rawls) oder für „Fairness als Gerechtigkeit“ (Kenneth Binmore), die gerechtes Verhalten an normative Regeln anpassen würden; und noch weniger für „soziale Gerechtigkeit“, die seiner Meinung nach dem eigentlichen Gerechtigkeitsbegriff fremd ist. Trotz seines normativen Gewandes vertritt Anthony de Jasay die Auffassung, dass Gerechtigkeit, eine Frage gerechter und ungerechter Handlungen, nur durch Bezugnahme auf das System der konventionell angenommenen Regeln identifiziert werden kann, die der Koexistenz und der Kooperation tatsächlich zugrunde liegen. Für ihn, wie auch für David Hume, sind „richtig und falsch“ Erfindungen, die menschliche Gesellschaften im Laufe der gesellschaftlichen Evolution machen. Die zugrunde liegenden Konventionen sind Tatsachen, und sie zu beschreiben hat einen Wahrheitswert, normative Aussagen als solche hingegen haben keinen Wahrheitswert.

Da die grundlegenden Spielregeln des Lebens auf Konventionen beruhen, könnten sie sich logischer- oder denkbarerweise zu etwas anderem entwickelt haben als zu dem, was sie sind. Das ansonsten nützliche Beispiel, auf der linken oder rechten Straßenseite zu fahren, soll nicht suggerieren, dass alle Konventionen willkürlich sind. Es spielt keine Rolle, welche Seite gewählt wird, solange eine Seite gewählt wird und alle Personen gewöhnlich wissen, welche sie nehmen müssen. Im Gegensatz zur Wahl der Straßenseite ist die Wahl der Gerechtigkeits- und Eigentumskonventionen jedoch von Bedeutung. Es gibt gute sachliche und logische Gründe, warum nur bestimmte Arten von Eigentumskonventionen in der gesellschaftlichen Evolution überleben können. Zum Beispiel wird unter den möglichen Regeln der „ersten Aneignung“ die Regel „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ allen denkbaren Konkurrenten überlegen sein. In diesem Sinne muss nicht der Halter des Eigentums beweisen, dass er berechtigt ist, es auf eine bestimmte Weise zu nutzen, sondern diejenigen, die ihn daran hindern wollen, müssen beweisen, dass er nicht dazu berechtigt ist. Die hier angeführte Freiheitsvermutung ist ein logisches Erfordernis, da es unzählige Einwände gegen eine Handlung geben kann, die der Akteur nicht alle widerlegen [falsifizieren] kann, während der Einwender der fraglichen Handlung nur zu prüfen [verifizieren] braucht, ob einer der Einwände berechtigt ist. Dieser einfache Punkt ist von offensichtlicher Wichtigkeit für die weithin beklatschte Vorstellung der „Rechte auf Freiheiten“, die heimtückisch einflüstert, dass Handlungen als unfrei gelten, wenn sie nicht durch ein „Recht“ frei gemacht werden – ein weiterer Grund, warum Anthony de Jasay so sehr darauf bedacht ist, die Begriffe der politischen Philosophie klar und präzise zu verwenden.

Für Anthony de Jasay ist es voll und ganz mit der Freiheit vereinbar, jedem Menschen das zu geben, was ihm zusteht, genau wie bei den spontan entstandenen Konventionen, die das Eigentum regeln. Dies ist so, weil Eigentum und grundlegende Gerechtigkeitsregeln existieren können, ohne dass die Politik ihnen Legitimität verleiht; außerdem betrachtet Anthony de Jasay die bewusste Festlegung von Regeln durch eine zentralisierte Gesetzgebung nicht als moralisch zwingende Quelle der Legitimität. Wenn es um so grundlegende Dinge wie Freiheit, Eigentum und Gerechtigkeit geht, entscheidet er sich – wie im Titel eines seiner Bücher – Gegen Politik.

Es kann Gerechtigkeitsfragen geben, die nicht nach einer vorher festgelegten Konvention entschieden werden können. Aufgrund der komplexen Probleme der normativen Ethik, die sich in diesem Zusammenhang stellen können, sind Anthony de Jasays Ansichten weniger eindeutig als in Fällen, in denen etablierte Konventionen die Überlegungen zur Gerechtigkeit leiten. Es ist jedoch anzumerken, dass er sich gegen eine übermäßige Betonung der Rolle der normativen Ethik bei der Entscheidung von Gerechtigkeitsfragen ausspricht. Jede Verwendung des Gerechtigkeitsbegriffs, der normative ethische Begriffe wie „Fairness“ zulässt oder gar erfordert, ist gefährlich. Denn Gerechtigkeit kann ihren gesellschaftlichen Zweck nur erfüllen, wenn die Kriterien für die Anwendung des Begriffs in allen vier möglichen Begriffskombinationen klar sind: „gerecht und fair“, „ungerecht und unfair“, „ungerecht und fair“ und „gerecht und unfair“. Anthony de Jasay ist der Ansicht, dass insbesondere in den beiden letztgenannten Kombinationen die Dimension der Gerechtigkeit die Dimension der Fairness dominieren sollte. Andernfalls würden wesentliche moralische Unterscheidungen unscharf. Verlässliche Überlegungen darüber, was Konventionen erfordern, würden sich mit subjektiven Werturteilen vermischen, denen die intersubjektive Vorhersehbarkeit etablierter Konventionen fehlt. Und wenn das geschieht, wäre das Eigentum in Gefahr und damit auch die Freiheit. Insbesondere könnten die Repräsentanten des Staates ihre Auslegungsautorität noch leichter missbrauchen als in einem System mit mehr begrifflicher Klarheit.

Für Anthony de Jasay ist der Staat nicht der Schöpfer und Garant von Eigentum und Freiheit, sondern die größte Bedrohung für die Konventionen, von denen diese beiden abhängen. Die Diskussionen in diesem Band zeigen auch die staatsfreie Denkrichtung, die Anthony de Jasay in allen seinen Schriften konsequent verfolgt. Für ihn ist die Bereitstellung kollektiver Güter, einschließlich des zentralen Gutes der gesellschaftlichen Ordnung selbst, weit weniger von der Anwendung grundlegender Zwangsgewalt durch zentralisierte Autoritäten abhängig als allgemein angenommen. Dies spiegelt die Argumente wider, die er in Der Gesellschaftsvertrag und die Trittbrettfahrer ausführlicher dargelegt hat. Es besteht auch eine systematische Beziehung zwischen einigen der in Political Economy, Concisely behandelten Themen der politischen Ökonomie. Die Erörterungen im vorliegenden Band sind jedoch eher grundlegender oder, diesbezüglich, im Sinne von David Hume.

Antony de Jasay ist sich bewusst, dass bereits David Humes Traktat über die menschliche Natur geeignete Antworten auf die Frage enthielt, wie eine gesellschaftliche Ordnung unter einer großen Personenzahl möglich ist, die im Grunde egoistisch sind und ihre Chancen nutzen können, indem sie sich über die Regeln hinwegsetzen. Wie praktisch alle modernen Nachfolger von David Hume stellt Anthony de Jasay seine Ansichten in eine spieltheoretische Perspektive. Ohne den Wendungen und Moden der mathematischen Modellierung zu folgen, kommt er intuitiv einer spieltheoretischen Sichtweise des menschlichen Verhaltens recht nahe, die einen gewissen Raum für intrinsische Motivation bietet. Dennoch geht Anthony de Jasay davon aus, dass die Beweislast dafür, dass intrinsische Motive unverzichtbare Elemente angemessener gesellschaftlicher Erklärungen sind, bei denen liegt, die diese intrinsischen Motive einführen wollen. Er konzentriert sich, wo immer möglich, auf extrinsische Motive in Form von Nutzenerwartungen und Sanktionen. Diese spielen auch bei der Motivation für regelkonformes Verhalten eine entscheidende Rolle. Auch wenn das Verhalten nicht in jedem Fall durch erwartete positive oder negative Konsequenzen motiviert sein muss, müssen Sanktionen im Allgemeinen vorhanden sein, wenn die Ordnung aufrechterhalten werden soll.

Im Zusammenhang mit Anthony de Jasays Erörterung über die Durchsetzung von Regeln stellt er einige seiner provokantesten Thesen auf. Was die Verhinderung von Gewalt und die Durchsetzung von Regeln betrifft, sieht er das Gewaltmonopol des modernen Zentralstaates als ein zweifelhaftes Vergnügen an. Direkte und dezentralisierte Reaktionen können nach Anthony de Jasays Ansicht in der Tat effektiver sein. Oft lässt sich die Gewalt, die bei Regelverstößen an den Tag gelegt wird, am besten durch direkte gewaltsame Vergeltung beantworten. Dass solche Vergeltungsmaßnahmen zu einer Art Krieg aller gegen alle führen müssen, ist ein Irrtum. Eine unkontrollierte Eskalation der Gewalt ist nicht die notwendige Konsequenz eines fehlenden Machtmonopols. Ganz im Gegenteil, gute Regeln werden von „Satellitenregeln“ begleitet, die den Prozess der Regeldurchsetzung stützen. Satellitenregeln sorgen dafür, dass der Prozess der dezentralen Durchsetzung in einem nicht eskalierenden, auf Konventionen basierenden Gleichgewicht gehalten wird. Das Gleichgewicht würde natürlich gestört, wenn der Staat den privaten Durchsetzern die Hände bindet.

Die Durchsetzung von Verhaltensregeln in laufenden Interaktionen ist ein zentrales Thema der modernen nichtkooperativen Spieltheorie. Das so genannte Folk-Theorem der wiederholten Spiele, das in der formalen Spieltheorie seit Langem bekannt ist, präzisiert eine „Logik der fortlaufenden Interaktion“, die bereits David Hume verstand (obwohl die meisten Gesellschaftstheoretiker David Hume bis vor Kurzem nicht verstanden). Nach dieser Logik hat ein rationaler Akteur trotz einer direkten gegenteiligen Versuchung einen guten Grund, mit einem anderen Akteur zu kooperieren, wenn er oder sie erwartet, wieder mit dem anderen Akteur zu interagieren. „Ich helfe Ihnen heute, weil ich erwarte, dass Sie mir morgen helfen, weil Sie übermorgen auf meine Hilfe hoffen“, und so weiter.

Wenn die Spieler jedoch davon ausgehen müssen, dass sie irgendwann in der Zukunft nicht mehr interagieren werden, gibt es keinen „Schatten der Zukunft“, der sie zur Kooperation veranlassen könnte. Das berühmt-berüchtigte Rückwärtsinduktionsargument beweist, dass es nach strenger Logik für die Spieler irrational ist, überhaupt mit der Kooperation zu beginnen, wenn die Kooperation im letzten Spiel endet. Dennoch tun sie es in der Praxis. Anthony de Jasay vermeidet die Schlussfolgerung, dass die tatsächliche menschliche Praxis nicht rational ist, und konzentriert sich hauptsächlich auf Situationen, in denen das Ende eines Spiels nicht klar definiert ist und der „Schatten der Zukunft“ auf probabilistische Weise fortbesteht. Inwieweit diese Strategie tatsächlich funktioniert, ist immer noch umstritten in der mathematischen Spieltheorie, ist aber nicht von großer praktischer Bedeutung. Diese und einige andere knifflige Punkte in dem vorliegenden Buch werden von Anthony de Jasay mit dem nötigen Feingefühl für ihre Komplexität dargelegt.

Die fünf Teile dieses Bandes wurden mit Blick auf einen Leser zusammengestellt, der mit Anthony de Jasays philosophischer Grundhaltung noch nicht vertraut ist. Einem solchen Leser dürften die kritischen Essays des ersten Teils, „Zweifel an liebgewonnenen Überzeugungen“, besonders nützlich sein. Der erste Essay ist eine Kritik an der Vorstellung einer gebundenen Regierung, die Anthony de Jasay als die grundlegendste Illusion der politischen Philosophie – und damit auch der praktischen Politik – betrachtet. Könnte er sich eine ideale Welt aussuchen, würde er sich, wie bereits erwähnt, „gegen Politik“ insgesamt entscheiden, anstatt zu versuchen, sie mit konstitutionellen Mitteln einzudämmen oder zu verbessern. Daraus folgt unmittelbar, dass die „Philosophie der Politik“ in Anthony de Jasays Augen ein ausschließlich kritisches Unternehmen ist. Als Skeptiker, aber nicht als Zyniker, kann der politische Philosoph einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, indem er die Torheiten der Politik kritisiert. Würde er jedoch seine eigenen großen Entwürfe des guten Gemeinwesens präsentieren, würde er nur das „Papageiengeschwätz“ anheizen, das im abschließenden Essay des ersten Teils dieses Bandes kritisiert wird. Wenn man die grundlegend kritische Natur von Anthony de Jasays Philosophie der Politik verstanden hat, sollten sich die Argumente des zweiten und dritten Teils von selbst verstehen.

Der anschließende vierte und fünfte Teil könnte als Philosophie des Unpolitischen bezeichnet werden. Da die unpolitische Bereitstellung insbesondere kollektiver Güter frei von den Gefahren der Politik ist, sind die Essays in den Teilen 4 und 5 von konstruktiverem Geist als die vorangegangenen. Im Gegensatz zu einem Großteil der staatsfreien philosophischen Literatur sind die in den Essays dieses Bandes geäußerten Ansichten über nichtpolitische Organisation weder utopisch noch vage. Es ist Anthony de Jasays Verdienst, dass er nie den gesunden Menschenverstand über Bord wirft und die politische Philosophie beharrlich so weiterführt, wie sie seiner Meinung nach sein sollte, d. h. klar und präzise.

Hartmut Kliemt

Teil 1: Zweifel an liebgewonnenen Überzeugungen

1. Regierung, gebunden oder ungebunden?1

Diese Abhandlung ist die Fortsetzung eines Artikels, den ich vor zwanzig Jahren geschrieben habe und der meiner Meinung nach heute knapper und klarer formuliert werden kann.2 Diese frühe Abhandlung entstand aus der Irritation, die ich über einen Großteil des klassischen liberalen Diskurses über eine begrenzte Regierung [Minimalstaat] empfand und immer noch empfinde. Zumindest seit Locke wird in diesem Diskurs ein normatives Ideal des Staates dargelegt: der Beschützer der „Rechte“, mit denen seine Bürger in gewisser Weise ausgestattet sind, und der Garant der Freiheit, die über konkurrierende Werte steht. Eine solche Regierung setzt Zwang nur ein, um die Regeln gerechten Verhaltens durchzusetzen. Dieses Ideal ist für die liberale Denkweise attraktiv genug. Der Grund, warum dieses Ideal dennoch irritiert, liegt darin, dass es den Anschein erweckt, dass die Ausarbeitung einer Verfassung der Freiheit ein plausibles Mittel ist, um das normative Ideal in positive3 Realität zu verwandeln. Die Botschaft lautet, dass „wir“ eine begrenzte Regierung im oben genannten Sinne haben können, wenn „wir“ nur verstehen, warum wir sie wünschen sollten. Das „wir“ ist ausschlaggebend, denn es unterdrückt das Wesen der kollektiven Wahl. Die kollektive Wahl beginnt dort, wo die Einstimmigkeit endet, und beinhaltet, dass einige für alle entscheiden, wobei die „einigen“ den Regierungsapparat steuern. Es ist die Möglichkeit, dass einige auf Kosten anderer moralisch und materiell profitieren, die den Stein des Anstoßes bildet und die Grenzen der Regierung außer Reichweite rücken soll. Es ist merkwürdig, dass wenig oder gar kein Bewusstsein für die „Anreizunvereinbarkeit“ (wenn wir einen hässlichen, aber praktischen Jargon verwenden dürfen) von Grenzen gezeigt wird, die eine echte und keine illusorische Zurückhaltung bewirken würden.

Eine ähnliche Verwirrung zwischen „sollte“ und „ist“4findet sich in einem anderen wichtigen Strang des politischen Denkens, der sich auf die Vorstellung des fiktiven Gesellschaftsvertrags konzentriert. Die Vertragspartner erteilen der Regierung ein begrenztes Mandat zur Unterstützung bei der Erfüllung und Durchsetzung des Vertrags. Es gibt einen offensichtlichen potenziellen Gewinn für die Regierung oder, um pedantisch zu sein, für die Personen, die für sie verantwortlich sind, wenn sie dieses Mandat überschreiten, und die Mittel sind vorhanden, um dies zu tun. Die Anreizunvereinbarkeit der Beschränkungen für die Regierung wird jedoch ignoriert und in der Hauptstromtheorie nicht behandelt.

Als Odysseus in die Nähe der Insel der Sirenen segelte, ließ er sich von seinen Schiffskameraden am Mast festbinden, um sich nicht durch den Gesang der Sirenen in Gefahr zu bringen. Diese Metapher wird verwendet, um die rationale, eigennützige Natur der selbst auferlegten Zurückhaltung zu verdeutlichen. Für die Selbstbeschränkung der Regierung ist die Metapher jedoch unpassend. Odysseus würde natürlich nicht seine eigenen Knoten knüpfen, denn er wüsste, dass er sie wieder lösen könnte und würde, wenn die Versuchung groß wäre. Er hatte Schiffskameraden; es ist nicht ersichtlich, dass die Regierung jemanden hat, der sie an den Mast binden kann. Wenn es irgendwelche gibt, könnten sie genauso begierig sein, ihn loszubinden und der Versuchung nachzugeben, wie Odysseus selbst. Damit die Metapher funktioniert, bedarf es einer Erklärung, warum ihre Anreize sich von denen des Odysseus unterschieden, warum Odysseus so unangenehme Schiffskameraden aufnahm und warum sie, da sie aus härterem Stoff als ihr willensschwacher Kapitän waren, das Schiff nicht übernahmen, sondern ihm das Kommando überließen.

Eine andere Metapher, die ich in Der Staat vorgeschlagen habe, ist vielleicht eine treffendere Veranschaulichung für die Verwendung eines mechanischen Geräts als Ersatz für eine zuverlässige Verpflichtung zur Selbstbeherrschung. Eine Dame willigt ein, einen Keuschheitsgürtel5 zu tragen, um ihren Herrn während seiner längeren Abwesenheit von zu Hause zu beruhigen. (Eine Regierung kann sich ebenfalls verfassungsmäßige Beschränkungen auferlegen, um das Vertrauen ihrer Subjekte6 zu gewinnen.) Der Schlüssel zum Vorhängeschloss des Gürtels ist jedoch in Reichweite, und so kann der Gürtel zwar eine Verzögerung bewirken, aber nicht verhindern, dass die Natur letztendlich ihren Willen bekommt. Ein Vorhängeschloss, dessen Schlüssel weggeworfen wurde, ist eine Metapher für eine Verfassung, die rechtlich nicht geändert werden kann – eine problematische gesetzliche Regel, auf die ich in Abschnitt 1.3 eingehen werde. In der Zwischenzeit dürfen wir nicht vergessen, dass es, wenn es keinen Schlüssel gibt, immer noch den Schlüsseldienst gibt.

In meiner ersten Abhandlung zu diesem Thema kam ich zu dem Schluss – wenn das das richtige Wort ist –, dass die Möglichkeit einer begrenzten Regierung außerhalb des Geltungsbereichs der Rational-Choice-Theorie liegt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass einiges für diese Ansicht spricht, dass aber die Argumentation, die zu dieser Ansicht führt, etwas anders formuliert werden sollte und dass vor dem Abschluss der Argumentation die Zufälligkeiten des realen Lebens, die eintreten können oder auch nicht und fortbestehen, stärker berücksichtigt werden müssen.

Meine vorliegende Argumentation wird in einer hoffentlich einigermaßen organisierten Struktur in aller Kürze dargelegt. Abschnitt 1 befasst sich mit regelgebundenen gesellschaftlichen Ordnungen: 1.1 skizziert das konventionelle Regelsystem der geordneten Anarchie, 1.2 das für und von der Regierung gemache Regelsystem, 1.3 einige der durch die Natur von Gelübden, selbstreferenzierenden Regeln und deren Durchsetzung aufgeworfen Probleme und 1.4 einige Konsequenzen einer siegreichen Koalition, die sowohl versucht, sich selbst zu erhalten als auch den Vorteil aus dem Sieg zu maximieren. Abschnitt 2 ist hauptsächlich den Zufälligkeiten gewidmet: 2.1 spekuliert darüber, was passiert, wenn Geld Wahlen kauft, 2.2 weist auf Grenzen der Regierung hin, die sich aus der besteuerbaren Kapazität ergeben, 2.3 befasst sich damit, wie Panik über eine dysfunktionale Ausbreitung der Regierung eine Umkehrung der üblichen Zeitpräferenz für die Gegenwart gegenüber der Zukunft bewirken kann, und 2.4 nennt Tabus als Faktoren, die die Regierung in einer Weise einschränken können, wie es die übliche Konzeption der rationalen Wahl nicht tun würde.

1 Regelgebundenes Verhalten

Das gesellschaftliche Zusammenleben kann chaotisch oder regelgebunden sein. Ich möchte mich hier nur mit dem letzteren Fall befassen. Regelsysteme lassen sich sinnvollerweise in zwei Arten unterteilen: in konventionelle Regeln und in Regeln von und für die Regierung.

1.1 Konventionelle Regeln der geordneten Anarchie

Konventionelle Regeln lassen sich am besten mit spieltheoretischen Begriffen verstehen. Es handelt sich dabei um Gleichgewichte koordinierten Verhaltens, die für diejenigen, die das betreffende Verhalten an den Tag legen, auszahlungssteigernd sind (ohne notwendigerweise auszahlungsmaximierend zu sein), vorausgesetzt, dass genügend andere dieses Verhalten ebenfalls annehmen. Zu den Standardbeispielen gehören die Verwendung einer gemeinsamen Sprache, die Verkehrsregeln, an die sich Autofahrer halten, wenn viele auf derselben Straße fahren, oder der geordnete Durchgang zweier Personen durch eine enge Tür, bei dem der eine sich für „nach Ihnen“ und der andere für „vor Ihnen“ entscheidet.

Dies sind Beispiele für Gleichgewichte, die wie alle Gleichgewichte selbstdurchsetzend sind. Die meisten konventionellen Regeln für koordiniertes Verhalten, die für die gesellschaftliche Ordnung die größte Bedeutung haben, sind jedoch nur deshalb Gleichgewichte, weil die Abweichung von ihnen durch eine Person eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Bestrafung des Abweichlers durch benachbarte Personen hervorruft, so dass die wahrscheinlichkeitsgewichtete Auszahlung aus der Abweichung geringer ist als die aus der Einhaltung der Konvention. Formal gesehen verfolgen einige oder alle „Spieler“ eine kontingente „Strategie“, die auf die schädliche Abweichung eines anderen reagiert und diese mit einer von mehreren mehr oder weniger schweren Strafen sanktioniert. Die besten Beispiele hierfür sind Eigentum und Verträge. Hier würde die abweichende Strategie des Hausfriedensbruchs, des Diebstahls, der widerrechtlichen Aneignung und der Nichterfüllung von Verträgen weitaus höhere Auszahlungen abwerfen als die Achtung des Eigentums und die Erfüllung von Verträgen, wenn es nicht eine angemessene Wahrscheinlichkeit für Sanktionen gäbe. Die Verhängung einer Sanktion ist mit gewissen Kosten verbunden, aber die Eigentums- und Vertragskonventionen funktionieren als Gleichgewichte, von denen niemand erwarten kann, dass sie gewinnbringend verlassen werden, wenn ein hinreichender Anteil der „Spieler“ der Meinung ist, dass die Stärkung der Konvention durch ihr eigenes Handeln bei der Verhängung von Strafen ihnen mehr wert ist als die Kosten dafür. Die Übernahme der Kosten für die Bestrafung von Abweichungen ist ein klassisches Problem öffentlicher Güter. Das öffentliche Gut ist die Konvention. Die Abweichung nicht zu bestrafen, weil man nicht weiß, ob genügend andere dies tun werden, erhöht sich das Risiko einer Schwächung der Konvention. Es besteht ein Anreiz, das Risiko durch die Übernahme der Bestrafungsaufgaben zu verringern.

In der hobbesschen Tradition des politischen Denkens wird die Fall-Wahrscheinlichkeit [likelihood], dass Eigentums- und Vertragskonventionen spontan entstehen und durch freiwillige Abwehrmaßnahmen derjenigen geschützt werden, die von den Konventionen profitieren, nie in Betracht gezogen, und die Aufgabe wird dem Leviathan anvertraut, obwohl es zahlreiche Belege dafür gibt, dass solche Konventionen seit jeher tief im Bewusstsein und Verhalten der Menschen verankert sind. David Hume war meines Erachtens der erste, der erkannte, dass Konventionen, einschließlich derjenigen, die sich auf Eigentum und die Einhaltung gegenseitiger Versprechen (d. h. Verträge) beziehen, existieren und das Ergebnis spontanen rationalen Verhaltens sind. Er weist die hobbessche Vorstellung von der Notwendigkeit eines Leviathans implizit, aber deutlich zurück, wenn er sagt, dass „die Sicherheit des Besitzes, seine Übertragung durch Zustimmung und das Halten von Versprechungen […] der Regierung vorangehen“.7

Die Gesamtheit der konventionellen Regeln zum Verbot von unzulässigen Handlungen gegen Leben, Leib und Eigentum sowie von Belästigungen und Unhöflichkeiten wird weder von der Autorität auferlegt noch befürwortet. Sie ist auch nicht das Ergebnis von Verhandlungen. Es handelt sich um die geordnete Anarchie. Es gibt plausible Erklärungen dafür, warum die geordnete Anarchie trotz ihrer moralischen Anziehungskraft und ihres Charakters als Gleichgewicht im Laufe der Geschichte nicht fortbesteht, sondern von einem anderen Regelsystem überlagert wird, an dem eine Regierung beteiligt ist. Diese Erklärungen zu erörtern, würde den Rahmen meiner Abhandlung sprengen. Der Begriff der geordneten Anarchie ist jedoch ein Referenzstandard, der immer als Hintergrund für Überlegungen zur Natur und zur Rolle der Regierung dienen muss.

1.2 Das System durch und für die Regierung sowie die Unterwerfungsregel

In einem vollständigen regelgebundenen System ist jede Regel mit Ausnahme von mindestens einer das Produkt einer Regel. Es muss mindestens eine geben, die nicht durch eine Regel entstanden ist, denn wenn es keine gäbe, könnte es keine erste Regel geben, also auch keine Regel. Die Ausnahme muss das Produkt von etwas sein, das außerhalb des regelbasierten Systems steht und, einmal von diesem Ding geschaffen, seinerseits regelbasierte Regeln schaffen kann. Wir nennen es die Regel der Regelbildung (die auch die Regeländerung einschließt).

Der Ursprung der Regel der Regelsetzung kann ein göttliches Gebot, eine moralische Autorität, eine materielle Macht oder der einhellige Wille aller von ihr und ihren Konsequenzen betroffenen Personen sein. Was sie ist oder wofür sie gehalten wird, ist eine wichtige Frage für ihre Legitimität, aber für unseren Zweck nicht unbedingt relevant. Hier geht es darum, dass es sich um eine gültige Regel handelt, wenn sie dazu dient, Regeln aufzustellen, die sich als verbindlich erweisen.

In der Regel muss festgelegt werden, welche Person oder Personen, d. h. die Regierung, berechtigt sind, Regeln zu erlassen, und welche Bedingungen sie dabei erfüllen muss. So kann sie zum Beispiel festlegen, dass die Regierung vom König ausgeübt wird, dass er gesalbt und gekrönt werden muss und dass die von ihm erlassenen Regeln von ihm in seinem Rat beschlossen werden müssen. Die allgemeine Form der Regeln besteht darin, zu sagen, was von wem getan werden darf, soll oder nicht getan wird. Dementsprechend können sie an Einzelpersonen oder an die Regierung selbst gerichtet sein. Bei der letztgenannten Art handelt es sich um eine kollektive Wahlregel (in der von Kenneth Arrow inspirierten Literatur wird sie, vielleicht etwas suggestiv, als eine „soziale Wahlregel“ bezeichnet) oder um eine Verfassung.

Es ist offensichtlich, dass sich die Regel der Regelsetzung bei der Festlegung einer Verfassung auf sich selbst bezieht, was ihre Logik zunichtemachen und die regelgebundene Verfassungsgebung unsinnig machen würde. Da sie sich jedoch auch auf andere Dinge bezieht, ist sie nur teilweise selbstreferenziert und wird vor der Unsinnigkeit bewahrt. Diese Schwierigkeit wird in Abschnitt 1.3. kurz angesprochen, aber nicht wirklich gelöst.

Eine notwendige Ergänzung der Regel der Regelsetzung ist die Unterwerfungsregel, die verlangt, dass alle die Regeln befolgen, einschließlich dieser Regel, unabhängig davon, ob sie zustimmen oder ablehnen. Das Durchsetzungsproblem des an Regeln gebundenen Regelsystems betrifft ausschließlich diese Regel.

Der entscheidende Aspekt der Regel der Regelsetzung scheint mir die Grenze zu sein, die sie zwischen den „Zonen“ der individuellen und der kollektiven Wahl zieht. Es gibt einen Bereich des realisierbaren Universums, in dem Wahlen8 für den Einzelnen reserviert sind, und einen anderen, in dem der kollektiven Wahl die Macht gegeben wird, individuelle Wahlen außer Kraft zu setzen. In dem Maße, in dem die Regel der kollektiven Wahl die Grenze definieren oder durch eine Regeländerung ändern kann, kann ihre Zone in die Zone der individuellen Wahl eingreifen, während das Gegenteil nicht der Fall ist; Einzelne haben keine Regelsetzungsmacht, die es ihnen ermöglicht, in die kollektive Zone einzugreifen. Ein Großteil des Problems der begrenzten Regierung ist in diesem Satz zusammengefasst.

Was unmittelbar danach folgt, ist ein Sprung vom völlig Abstrakten zum Alltäglichen und fast schon Komischen. Soweit mir bekannt ist, gibt es keine derzeit geltende Verfassung, die der Regierung eine Begrenzung der Besteuerung auferlegt. Mit anderen Worten, die kollektive Wahl wird durch die Regeln der Verfassung nicht daran gehindert, die individuelle Wahl über den Einsatz materieller Ressourcen zu beeinträchtigen. Die deutsche Nachkriegsverfassung bildet hier keine Ausnahme. In Artikel 14 wird jedoch die Eigentümerschaft an Gütern garantiert (obwohl nicht klar ist, gegen was und ob Einkommen unter diese Garantie fällt). Der Artikel fügt hinzu (anscheinend grundlos für ein Dokument, das festlegen soll, was zu tun ist), dass das Eigentum auch dem Gemeinwohl dient. Der vorsitzende Richter einer der beiden Kammern des Verfassungsgerichts entschied sich für eine Auslegung von Artikel 14, die besagt, dass einer Person die Hälfte ihres Eigentums entzogen werden darf, um dem Gemeinwohl zu dienen, was wiederum bedeutet, dass die Besteuerung jeglicher Art nicht mehr als 50 Prozent der Ressourcen einer Person betragen darf. Die andere Kammer schloss sich dieser Auslegung nicht an, und die anschließende Debatte unter Verfassungsjuristen über den „Halbteilungsgrundsatz“ scheint nun zu versiegen.9

Ebenso kurios und skurril, aber in gewisser Weise auch bedrohlich ist eine Bemerkung Friedrich August von Hayeks über die Besteuerung in einem seiner Essays, die ich 1989 in meinem Artikel „Ist eine beschränkte Regierung möglich?“ wörtlich zitiert habe. Der Kernpunkt von Friedrich August von Hayeks erstaunlicher Aussage ist, dass die Regierung zwar Zwang anwenden kann, um die Regeln gerechten Verhaltens durchzusetzen, dass sie aber auch viele nützliche Dienstleistungen erbringen kann, die „abgesehen von der Mittelbeschaffung über Steuern, keinen Zwang erfordern.“10 Soll man annehmen, dass die Nützlichkeit der von der Regierung erbrachten Dienstleistungen eine Rechtfertigung für die „Mittelbeschaffung“ durch die Regierung ist? Wäre dies eine Verfassungsklausel, wäre die Regierung nur durch die physische Realisierbarkeit begrenzt, denn ihre nützlichen Dienste sind potenziell zweifellos unbegrenzt.

1.3 Selbstreferenzierende Regeln und untrennbare „Mächte“

Es ist schwer, John Austins Ansicht zu widersprechen, dass jede gesetzliche Regel [legal rule] durch eine gesetzliche Regel gestützt werden muss, die den Verstoß gegen die Regel sanktioniert, auch wenn man argumentieren kann, dass die Sanktion nicht immer eine materielle sein muss. Das Erfordernis der Sanktionierung durch eine Strafe schafft jedoch eine logische Schwierigkeit. Wenn die ursprüngliche Regel verletzt wird, ordnet die sanktionierende Regel eine Bestrafung an, aber wenn diese Regel ebenfalls verletzt wird, muss sie selbst eine Sanktion für ihre eigene Verletzung anordnen. Eine solche Selbstreferenz ist unsinnig. Um sie zu vermeiden, muss es eine weitere Regel geben, die anordnet, einen Verstoß gegen die sanktionierende Regel zu sanktionieren, und so weiter in einem infiniten Regress.

In einem meisterhaften Essay überprüft Herbert Hart die Kritik von Hans Kelsen an John Austin.11 Obwohl Hart es mit der für ihn charakteristischen Höflichkeit unterlässt, dies zu sagen, scheint Kelsens Lösung darin zu bestehen, den infiniten Regress [die unendliche Rückwärtsbewegung] zu stoppen, was eindeutig eine Möglichkeit ist, die Angelegenheit zu lösen. Hart argumentiert, dass der logische Defekt der Selbstreferenz überwunden werden kann, wenn die Regel sowohl auf sich selbst als auch auf eine andere Regel verweist, d. h., wenn sie nur „teilweise selbstreferenzierend“ ist. Er zeigt, dass der 5. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung und andere Regeln derselben Struktur auf sich selbst, aber auch auf andere Regeln referenzieren, und widerlegt auf dieser Grundlage den weithin beachteten Angriff auf solche Klauseln in dem Werk Law and Justice von Alf Ross.

Es ist wahrscheinlich unklug, Hart wegen seiner Logik zu tadeln, und der Autor der vorliegenden Abhandlung hat auch nicht die Absicht, etwas in dieser Richtung zu tun. Doch auch wenn zugestanden wird, dass die teilweise selbstreferenzierenden Regeln technisch gut gestaltet sind, können sie dennoch ein gewisses Unbehagen hervorrufen. Hart selbst führt das Beispiel einer südafrikanischen Verfassungsklausel an, die durch die Berufung auf sich selbst und eine andere Klausel tadellos „verankert“ war und die einer Anfechtung durch die Gerichte erfolgreich standhielt, aber von der Regierung umgangen wurde. Man könnte sagen, dass die Klausel, wie der Keuschheitsgürtel, lediglich eine Verzögerung bewirkte, bevor die Natur ihren Lauf nahm.

Es ist auch der Fall, dass recht bedeutsame Änderungen von Regeln in einer Weise vorgenommen werden können, die viele als Verstoß gegen den Geist, wenn nicht gar gegen den Buchstaben der Verfassung ansehen, die aber keinen Rückgriff auf die regeländernde Regel haben. Die Entwicklung der amerikanischen Verfassungsjustiz [constitutional law] in der Nachkriegszeit durch den Warren Court12 ist ein Beispiel dafür.

Das grundlegende Problem jeder Struktur einer Regel der Regelsetzung ist jedoch nicht ihre logisch-juristische Unbezwingbarkeit, sondern die Rolle der Macht bei der Durchsetzung der Unterwerfungsregel. Wenn die Regel der Regelsetzung besagt, dass der König eine bestimmte Art von Regel nicht erlassen darf, und der König gegen diese Regel verstößt, wie setzt der König die Unterwerfungsregel gegen sich selbst durch? Er kann sich natürlich freiwillig unterwerfen, Reue über sein eigenes Vergehen zeigen und die verletzende Regel zurückziehen. (Die gleiche freiwillige Unterwerfung kann von gewöhnlichen Subjekten gegenüber Regeln gezeigt werden, die ihren Gehorsam erfordern). Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, muss der ultimative Rückgriff auf Zwang als möglich angesehen werden, wie weit entfernt und selten die tatsächliche Gewalt auch sein mag. Das Gewaltpotenzial unterliegt der Kontrolle des Königs; es wird angenommen, dass der Staat ein Gewaltmonopol hat. Wenn dies der Fall ist, sind wir auf die völlig selbstreferenzierte Realität reduziert, dass der König den Gehorsam des Königs gegenüber seiner eigenen Regel durchsetzt.

Einer der gefährlich irreführenden Begriffe, die sich in diesem Zusammenhang in das politische Denken eingeschlichen haben, ist „Gewaltenteilung“. Er ist gefährlich, weil er stillschweigend suggeriert, dass eine solche Trennung das paradoxe Merkmal jeder Verfassung auflösen kann, die der König gegen sich selbst (oder eine Regierung gegen das Mandat ihrer eigenen Mehrheit) durchsetzt. Montesquieu verwendet Worte, die den Unterschied zwischen getrennten Funktionen einer Regierung und getrennten Machtbereichen unter getrennter Kontrolle, die unabhängig voneinander oder sogar gegeneinander agieren können, nicht beleuchten. Die letztgenannte Art der Trennung dessen, was letztlich auf bewaffnete Formationen und Feuerkraft hinausläuft, ist innerhalb einer einzigen Regierung schwer vorstellbar. Es ist ziemlich offensichtlich, dass Montesquieu es nicht so gemeint hat, und wenn wir es meinen, wenn wir den Ausdruck verwenden, dann deshalb, weil wir nicht wirklich darüber nachdenken, was die Worte bedeuten könnten. Das Ergebnis ist der blinde Glaube, dass die Trennung der Funktionen von Legislative, Exekutive und Judikative in sich selbst eine Lösung für das Verfassungsparadoxon der realen, wenn auch vielleicht nicht logisch-rechtlichen Selbstreferenz enthält.

1.4 Maximierung und die Größe von Koalitionen

Die Person oder die Personen, die die Kontrolle über die Regierung anstreben und die einmal erlangte Kontrolle behalten wollen, müssen im Allgemeinen Koalitionen bilden, um dies zu erreichen. Dies gilt sogar für die scheinbare Alleinherrschaft [One-Man-Rule], bei der sich der absolute Monarch oder Diktator auf konzentrische Kreise von Anhängern stützen muss, vom innersten Kreis der engagiertesten und bestbezahlten Personen bis hin zum äußersten Kreis der zustimmenden Massen. Noch deutlicher trifft dies auf Regierungen zu, die nur dann die Kontrolle erlangen können, wenn sie eine formale Bedingung erfüllen, wie z. B. die Auszählung von Stimmzetteln, die ihnen eine einfache oder qualifizierte Mehrheit verschafft. Nennen wir die Regierung und ihre Anhänger die „Siegerkoalition“. Sie wird in einer Auktion gebildet, bei der konkurrierende Bieter Wahlversprechen machen, um die gewünschte Anzahl von Anhängern zu gewinnen.

Im Klartext: Eine Regierung muss zwei Ziele miteinander in Einklang bringen, die diametral entgegengesetzt sind. Das eine besteht darin, die Summe aller Gewinne – religiöser und weltlicher, moralischer und materieller, kultureller und wirtschaftlicher Art – zu maximieren, die sie für sich selbst erzielen und ihre Anhänger auf Kosten der unterlegenen Koalition belohnen kann. Je größer und reicher die unterlegene Koalition ist, desto größer ist der Verlust, der ihr potenziell auferlegt werden kann. Die offensichtliche Folge davon ist, dass der potenzielle Gewinn sowohl in absoluten Zahlen als auch pro Kopf umso größer ist, je kleiner die Siegerkoalition ist.

Nicht weniger offensichtlich ist, dass je mehr die siegreiche Koalition verkleinert wird, um ihren Gewinn zu maximieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Kontrolle über die Regierung nicht erlangt oder sie sogar bei einer geringfügigen Veränderung der öffentlichen Meinung verliert. Die sichere Dosis an Unterstützung geht über das hinaus, was für die Erlangung und den Erhalt der Macht gerade noch notwendig ist. Eine Maximierung des Übermaßes bedeutet eine Minimierung des Gewinns und natürlich auch umgekehrt.

Im Laufe der mittelalterlichen und modernen Geschichte gab es eine unregelmäßige, oft unterbrochene und umgekehrte Bewegung von kleineren zu größeren und von informellen zu formell definierten Siegerkoalitionen. Von der erobernden Kriegsbande und ihrem Anführer sind wir zu einer lockeren feudalen Struktur, zur absoluten Monarchie, zur konstitutionellen Monarchie, zur repräsentativen Regierung (entweder nicht gewählt oder mit eingeschränktem Wahlrecht) und schließlich zur einfachen Mehrheitsregel sowie zum allgemeinen Wahlrecht mit konstitutionellen Grenzen oder mit absoluter Souveränität übergegangen. Letzteres könnte durchaus eine Faustregel für einen optimalen Kompromiss zwischen den beiden widersprüchlichen Zielen des maximalen Gewinns für die siegreiche Koalition und der maximalen Sicherheit ihrer Amtszeit sein. Mit einer Prise gutmütiger Ironie könnten wir sagen, dass, wenn dies die optimale Kombination ist, es das „Ende der Geschichte“13 ist.

2 Kontingente Grenzen der Regierung

Die vorläufige Schlussfolgerung, die aus Abschnitt 1 gezogen werden könnte, ist, dass selbst auferlegte Regeln, die versuchen, den Umfang kollektiver Wahlen zu begrenzen, wie z. B. Verfassungen, nicht stark sind. Und obwohl sie beachtet werden können, wenn sie harmlos sind und der Regierung nur verbieten, das zu tun, woran sie nicht stark interessiert ist, kann kaum erwartet werden, dass sie die Regierung davon abhalten, das zu tun, was sie tun möchte oder tun muss, um ihre Macht in ihrer Amtszeit zu sichern. Das allgemeine Fehlen von Besteuerungsbeschränkungen in den Verfassungen verleiht dieser Schlussfolgerung eine gewisse Richtigkeit, auch wenn sie immer noch als vorläufig angesehen werden muss.

Es können jedoch Umstände und Ereignisse eintreten, die kontingent sind, d. h. keine konstanten und integralen Merkmale von Zuständen, aber häufig genug, um berücksichtigt zu werden. Sie scheinen der kollektiven Wahl Grenzen zu setzen, wenn sie eintreten.

2.1 Wahlkampffinanzierung als Grenze der Regierung

Es gibt einen unvollständigen, partiellen Indikator für das Ausmaß, in dem kollektive Wahlen die individuellen Wahlen überstimmen, nämlich den Anteil der Ausgaben der Zentralregierung und der Gebietskörperschaften (einschließlich der Ausgaben der obligatorischen Sozialversicherungssysteme) am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dieser Anteil ist das beste quantitative Maß aus dem guten Grund, dass er das einzige Maß ist, das wir haben.

Es stellt sich heraus, dass dieser Anteil in einigen europäischen Ländern, wie Skandinavien und Frankreich, knapp unter oder über 55 Prozent liegt, in anderen in den mittleren bis hohen 40-Prozent-Werten, während er in den Vereinigten Staaten in der Mitte der 30-Prozent-Werte liegt. Im Volksmund heißt es, dass dieser große Unterschied darauf zurückzuführen ist, dass die europäischen Nationen eher „links“ orientiert sind und kollektivistische Politiken befürworten, während die Amerikaner robuste Individualisten sind, die Chancen der Sicherheit vorziehen und einer mächtigen Regierung [big government] misstrauen.14 An dieser Annahme ist vielleicht etwas Wahres dran, aber sie wird wahrscheinlich mit der Zeit immer unwahrer. Es könnte interessant sein, eine weniger heroische Hypothese zu untersuchen.

Nehmen wir an, dass die Wahlkampfausgaben einen signifikanten wahrscheinlichkeitstheoretischen Einfluss auf die Wahlergebnisse haben. In Europa wird die Wahlkampffinanzierung in vielen Ländern mehr den Parteien als den einzelnen Kandidaten zur Verfügung gestellt, und zwar mehr oder weniger gleichmäßig für jede Partei aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Eine Partei gibt im Wahlkampf Versprechen ab, mit denen sie genügend Stimmen für die Bildung einer siegreichen Koalition gewinnen kann. Ihre Versprechen und die darauffolgenden politischen Maßnahmen sind auf die Bildung und Aufrechterhaltung der siegreichen Koalition ausgerichtet und haben keinen oder nur einen geringen Einfluss darauf, wie viel Wahlkampffinanzierung sie erhalten wird.

In den Vereinigten Staaten werden immer noch überwiegend Einzelpersonen und nicht Parteien gewählt. Die Parteidisziplin ist im Vergleich zu Europa locker, und die Kandidaten bringen ihre Wahlkampfausgaben weitgehend durch persönlichen Einsatz für ihre persönlichen Zwecke auf. In dem Maße, in dem Wahlkampfspenden von einkommensstärkeren Spendern eingeholt werden, muss das Programm eines Kandidaten „konservativer“ und weniger umverteilend sein, als wenn die Spenden von allen Einkommensgruppen im Verhältnis zu ihrem Einkommen stammen. Wenn ein Abgeordneter gewählt wird, hat er sowohl eine Ehrenschuld gegenüber seinen einkommensstarken Spendern zu erfüllen als auch eine Bilanz zu erstellen, die ihm helfen wird, bei künftigen Gelegenheiten Spenden zu sammeln, falls es solche gibt.

Dieser strukturelle Unterschied in der Wahlkampffinanzierung und der Loyalität der Gesetzgeber zwischen Europa und Amerika mag oder mag nicht die eigentliche Ursache dafür sein, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den Vereinigten Staaten in geringerem Maße für kollektive Zwecke genutzt wird als in Europa, aber es ist schwer, sich eine wahrscheinlichere oder viel stärkere Ursache vorzustellen.

2.2 Besteuerbare Kapazität

Der maximale Gewinn, den eine siegreiche Koalition aus ihrem Sieg zieht, hängt nur dann von der Größe und dem Vermögen oder Einkommen der unterlegenen Koalition ab, wenn der Anteil des Vermögens oder Einkommens der unterlegenen Koalition, der den Gewinnern zugutekommt, eine Konstante ist.

Dies kann natürlich der Fall sein, muss es aber nicht. Die von den Gewinnern gewählten Steuersätze können höher oder niedriger sein, je nachdem, wie hoch sie das Gesamtsteueraufkommen bei verschiedenen Steuersätzen einschätzen. Sie können sich dafür entscheiden, keine Steuersätze zu erheben, die den maximalen Ertrag erbringen, weil sich dies negativ auf die Unterstützung auswirken könnte, die die siegreiche Koalition benötigt, um ihre Amtszeit mit einer gewissen Sicherheitsmarge fortzusetzen.

Es kann jedoch eine weitere Einschränkung auftreten. Steuersätze, die nicht ausreichen, um den unmittelbaren Steuerertrag zu maximieren, können dennoch zu hoch sein, um den abgezinsten Gegenwartswert des mehrjährigen Steuerertrags über die erwartete Amtszeit der siegreichen Koalition zu maximieren. Der Grund dafür ist, dass steigende Steuern zwei Abwanderungsströme auslösen: einen „Brain-Drain“, der in der Regel aus den unternehmungslustigsten, fähigsten und bestausgebildeten Mitgliedern der Gesellschaft besteht, sowie eine Kapitalflucht in Form von Geld und Unternehmen, die sich in Niedrigsteuergebiete „verlagern“.

Die Tolerierung des Brain-Drains und der Kapitalflucht verringert den Gegenwartswert des erwarteten Steuerertrags. Wenn man sie nicht toleriert, sondern Auswanderungsbeschränkungen und strenge Kapitalverkehrskontrollen einführt, verringert sich der Barwert ebenfalls, und wahrscheinlich sogar noch drastischer. Denn mäßige Beschränkungen würden den Brain-Drain und die Kapitalflucht sehr wahrscheinlich beschleunigen, da die Betroffenen fliehen wollen, bevor die Fluchtwege geschlossen werden. Wirklich strenge Kontrollen, die strikt durchgesetzt werden, würden das Land hingegen in eine Kopie der DDR vor 1989 verwandeln, mit den katastrophalen Konsequenzen, die wohlbekannt sind und unter denen die Verarmung nicht die größte ist. Die modernen Regierungen haben im letzten Jahrzehnt im Allgemeinen die entgegengesetzte Verteidigungslinie eingeschlagen, indem sie den Körperschaftssteuersatz gesenkt und die Progressivität der persönlichen Besteuerung gemildert haben.

Es gibt also in modernen Volkswirtschaften eine besteuerbare Kapazität, die Regierungen gut beraten sind, zu respektieren, die niedriger ist als die physikalisch realisierbare und auch niedriger als diejenige, die den unmittelbaren Steuerertrag maximieren würde. Wenn moderne Volkswirtschaften tatsächlich so reagieren, wie in der vorliegenden Überschrift skizziert, scheint eine besteuerbare Kapazität, die kurzfristig suboptimal erscheint, längerfristig aber wahrscheinlich optimal ist, eine Grenze darzustellen, die eine Regierung vernünftigerweise einhalten kann – so wie ein Trinker seinen täglichen Whiskykonsum einschränken könnte, um seine Leber zu schonen.

2.3 Panik

Die Regierung in Großbritannien wurde von 1945 bis 1979 abwechselnd von der Labour Party, den Konservativen und dann wieder von der Labour Party gestellt. Aus der Perspektive von drei Jahrzehnten später kann die Regierung als mehr oder weniger links [sozialistisch] orientiert angesehen werden. Drei Hauptmerkmale kennzeichnen die Politik dieser Epoche. Das erste war der Ausbau des Wohlfahrtsstaates, insbesondere des kostenlosen Gesundheitsdienstes, sowie die Abschaffung des selektiven Schulsystems der Vorkriegszeit und seine Ersetzung durch ein einheitliches, nichtselektives System. Das zweite Merkmal war die helfende Hand der Gewerkschaften bei ihrem Aufstieg, die Sicherung ihrer rechtlichen Immunität und das völlige Fehlen von Kontrollen über Streikposten. Die Gewerkschaften wurden wie eine Regierung zweiter Klasse behandelt, deren Einfluss auf die Politik an ein Vetorecht grenzte. Das dritte kennzeichnende Merkmal der britischen Nachkriegspolitik war eine nachgiebige Haushaltspolitik, die in hohem Maße zu einer chronischen Schwäche der Zahlungsbilanz, einem spektakulären Verfall des Pfund Sterling und einer demütigenden Inanspruchnahme des IWF beitrug.

Die siegreiche Koalition vermittelte ungeachtet der periodischen Wechsel in ihrer Zusammensetzung von Labour zu Tory und zurück zu Labour den Eindruck eines hilflosen Abdriftens, indem sie sich selbst durch die Entwicklung von immer ausgefeilteren Wohlfahrtsansprüchen aufrechterhielt. Auf Streiks im öffentlichen Sektor reagierte sie stets mit Kapitulationen, was zu der Erkenntnis führte, dass Streiks den Gewerkschaftshierarchien leichten Ruhm einbringen, was natürlich weitere Streiks nach sich zog. Unterdessen wurden die finanziellen Aussichten des Landes wirklich alarmierend.

Bis 1979 hatte die Wählerschaft die Phasen des egalitären Enthusiasmus, der Selbstzufriedenheit, der Unzufriedenheit und der Beunruhigung über die Symptome des Niedergangs und der Unordnung durchlaufen. Sie hatte einen Zustand der virtuellen Panik vor der Zukunft erreicht.

Der normale Geisteszustand einer typischen Wählerschaft besteht darin, die Zukunft in einem hohen und scheinbar höheren Maße zu diskontieren, als es die einzelnen Mitglieder tun. In ihrer Rolle als kollektive Entscheidungsträger bevorzugt die siegreiche Koalition ziemlich konsequent mehr öffentliche Güter und Dienstleistungen, die am Rande durch öffentliche Einsparungen, d. h. ein ziemlich chronisches Haushaltsdefizit, bezahlt werden (während die einzelnen Mitglieder der Koalition sparen).

Der Wahlsieg von Margaret Thatcher im Jahr 1979, die in der öffentlichen Vorstellung für Sparsamkeit, Wohlfahrtskürzungen, Haushaltsdisziplin und „Gewerkschaftsfeindlichkeit“ stand (auch wenn dieses Bild zum großen Teil kitschig und erfunden war), stand sicherlich im Gegensatz zu dem Ergebnis, das man von einer Wählerschaft erwarten würde, die anscheinend einer ständigen Ausweitung von Wohlfahrtsansprüchen und Umverteilung verfallen ist. Der Wahlsieg lässt sich analytisch durch eine Umkehrung der üblichen starken kollektiven Präferenz für die Gegenwart gegenüber der Zukunft erklären. Es war, als ob der kollektive politische Wille, anstatt einen Abschlag auf zukünftige Güter zu machen, sich umdrehte und einen Aufschlag machte. Dies könnte die rationale Reaktion auf eine drastische, panische Senkung des erwarteten Stroms zukünftiger Güter sein, was wiederum mit einem Gefühl der Panik vor einer aus den Fugen geratenen Ordnung und einer düsteren und schlechten Zukunft zu einer echten Bedrohung wird. (Es ist nicht abwegig anzunehmen, dass eine ähnliche, wenn auch viel mildere Panik mitverantwortlich für die Ablösung von Jimmy Carter durch Ronald Reagan im Jahr 1980 und die Abkehr der französischen Wähler von den sechsundzwanzig Jahren der gleichermaßen wohlfahrtsstaatlichen und ebenso weichen Präsidentschaften von Mitterrand und Chirac im Jahr 2007 war).

Panik kann also die Grenze sein, an die eine Regierung ungewollt stößt, wenn sie rücksichtslos expandiert, sich schnell erpressen lässt und Schwäche vor partiellen Interessen zeigt.

2.4 Über das Interesse hinaus

Individuelle Wahlen gehorchen konventionellen Regeln, die spontan entstehen und sich selbst verstärken. Sie gehorchen auch kollektiven Wahlen, die ihnen aufgezwungen werden. Die kollektive Wahl beinhaltet eine exogene Regel, die die kollektive Wahl selbst im Laufe der Geschichte endogen verändern kann, um sich dem maximierenden Verhalten der siegreichen Koalitionen anzupassen. Formal muss eine solche Anpassung dank der selbstreferenziellen Natur der Regel keinen Verstoß gegen die Regel bedeuten. Metaphorisch ausgedrückt: Die Dame hat den Schlüssel zu ihrem eigenen Keuschheitsgürtel. Die kollektive Wahl ist also so gut wie allmächtig, potenziell antagonistisch gegenüber der individuellen Wahl und dominiert diese innerhalb der von ihr selbst aufgestellten Regeln.

Es ist jedoch eine Binsenweisheit, dass die kollektive Wahl in gewisser Weise aus individuellen Wahlen besteht. Unabhängig davon, wie indirekt und verwickelt die Art und Weise ist, in der der individuelle Wille auf den kollektiven Willen übertragen wird, sind es die Köpfe der Menschen, die letztendlich entscheiden, was gewählt wird.

Wenn wir die Begriffe Nutzen und Präferenz als unrettbar tautologisch abtun, da sie keine andere Bedeutung haben als die Wahl, die sie angeblich inspirieren, bleibt uns eine einfache Darstellung der menschlichen Motivation, die den Vorzug hat, einen anderen deskriptiven Inhalt zu haben als die Beschreibung einer Wahl.

Die menschliche Motivation besteht also aus zwei Teilen: dem identifizierbaren Interesse und allem anderen oder einer Mischung aus beidem. In der vorliegenden Abhandlung wurde durchgängig von identifizierbaren Interessen und den Wahlen ausgegangen, die sich durch solche Interessen erklären lassen. Die Grenzen des Staates wurden im Hinblick auf ihre „Anreizvereinbarkeit“ untersucht. Als letzter Schritt in der Argumentation ist es nun notwendig, das „alles andere“ zu betrachten, das kein Interesse ist, und insbesondere das Element, das für die politische Philosophie grundlegend ist, das unvernünftige Verhalten gemäß den Normen.

Normen unterscheiden sich von Regeln, denn wir befolgen Regeln zumindest teilweise wegen ihrer Konsequenzen und der Konsequenzen eines Verstoßes gegen sie. Das Kalkül spielt dabei eine Rolle, und selbst wenn das Befolgen von Regeln zur Gewohnheit geworden ist, wurde diese Gewohnheit erst unter dem Einfluss des Kalküls gebildet. Normen mögen Konsequenzen haben, aber wenn wir sie befolgen, dann nicht, weil wir darüber nachdenken. Wir tun es reflexartig. Ob und welche Normen wir befolgen, ist jedoch eine rein kontingente Tatsache des gesellschaftlichen Zustands; es gibt mögliche Welten, in denen jede menschliche Wahl durch ein begründetes Interesse motiviert ist und sich niemand an irgendeine Norm hält, auch wenn die Vorstellung einer solchen Welt nicht unbedingt beruhigend ist.

Unvernünftige, ja sogar schlichtweg unsinnige Normen können den Staat wirksam einschränken, wenn sie allgemein befolgt werden. Etwa anderthalb Jahrhunderte lang, bevor die Allgemeine Theorie von Keynes zum Allgemeingut der Gebildeten und Halbgebildeten wurde, herrschte die weit verbreitete Meinung, dass wiederholte Defizite im Staatshaushalt tödlich gefährlich seien, zum Ruin des Landes führen könnten und nur unter verzweifelten Umständen geduldet werden dürften. Das Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen war ein unvernünftiger Maßstab, der den Regierungen weitgehend die Hände band. Heute werden Defizite natürlich nicht mehr als magisches Gift angesehen, und sie werden durch das Zusammenspiel von Interessen entschieden.

Die vielleicht reinste und stärkste Art der Begrenzung des Staates ist das normale, nicht auf Aberglauben und Tabus beruhende Motiv. Dies zu sagen, bedeutet nicht, solche Normen zu verunglimpfen. Es soll auch nicht die religiöse Ethik oder einen laizistischen Moralkodex herabsetzen. Aber es drückt die Befürchtung aus, dass die Religion und die weltliche Moral der utilitaristischen Aufklärung, dem interessengeleiteten Denken, nicht hinreichend standhalten.

2. Papageiengeschwätz – Das Aufsagen gängiger Irrtümer15

Viele Sozialwissenschaftler und politische Journalisten halten sich Papageien als nützliche Arbeitstiere. Diese Papageien werden in ihres Meisters Brust versteckt und sind so gut trainiert, dass wir die Stimmen ihres Meisters zu hören glauben, wenn sie zu sprechen beginnen. Dass es der Papagei ist, der hier schwätzt, erkennt man jedoch daran, dass es meistens die gleichen wenigen Texte sind, die ständig aufgesagt werden. Die meisten der Papageien mögen den einen oder den anderen der kurzen Texte, die hier kursiv wiedergegeben sind.

1 Der Zusammenhang zwischen Produktion und Verteilung

Die soziale Marktwirtschaft wie auch der Marktsozialismus beruhen auf dem von dem großen liberalen Denker John Stuart Mill erstmals formulierten Prinzip, dass die Produktion der Güter den ökonomischen Gesetzen unterliegen muss, über deren Verteilung jedoch von der Gesellschaft entschieden wird.16

Es ist eine traurige Wahrheit, dass Mill dies tatsächlich behauptet hat. Er dürfte sich, wie so viele Sozialreformer bis heute, vorgestellt haben, dass Produktion und Verteilung zwei unterschiedliche Prozesse sind, die zeitlich aufeinanderfolgen. Zuerst wird der Kuchen gebacken, dann schneiden wir ihn und verteilen die Stücke. In dieser Phase wird entschieden, ob die Stücke gleich groß sein sollen oder ob einige größer als andere sein sollen, wer welches Stück bekommen soll und ob alle Stücke bekommen sollen. Glücklicherweise wurde der Kuchen bereits gebacken und wird in Abhängigkeit davon, wie er geschnitten wird, weder kleiner noch größer.

Dies ist natürlich eine eher kindliche Vorstellung, denn es braucht nur einen Moment des Nachdenkens, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass Produktion und Verteilung im Wirtschaftsprozess gleichzeitig auftreten. Die Ausbringung wird bereits verteilt, während sie noch produziert wird. Lohnempfänger erhalten einen Teil davon als Lohn im Tausch für ihre Leistungen; Kapitaleigentümer erhalten einen Teil davon als Zins und Pacht im Tausch für ihr vorhergegangenes Sparen. Die Unternehmer erhalten den Rest als Gewinn im Tausch für ihre Organisation und Risikotragung. Sobald der Kuchen „gebacken“ ist, ist er auch schon in Stücke geschnitten und alle, die beim Backen mitgewirkt haben, bekamen ihr Stück. Bei dieser lückenlosen Verteilungsentscheidung bleibt kein Rest für die „Gesellschaft“ übrig.

Was die „Gesellschaft“ kann und gewöhnlich auch tut, ist, die Zwangsgewalt des Staates zu nutzen, um durch direkte und indirekte Besteuerung Anteile an den Kuchenstücken aller in ihren Besitz zu bringen. So kann sie die primäre Verteilung durch eine sekundäre Umverteilung verändern. Sollten Sie jedoch glauben, dass dieses Verändern nicht auch das gleichzeitige „Backen des Kuchens“ beeinträchtigt, dann werden Sie alles glauben.

2 Der Mythos der Chancengleichheit

Die vollkommene Gleichheit in der Gesellschaft ist kein realistisches Ziel. Das Ziel sollte nicht Ergebnisgleichheit, sondern die Chancengleichheit sein.

Wieder einmal wurde dem Papagei ein kindlich naives Missverständnis darüber beigebracht, wie Menschen durch Kooperation und Wettbewerb ihren Platz in der Gesellschaft finden. Das Missverständnis erscheint in seiner eingängigsten und überzeugendsten Form in der viel zitierten Formulierung des amerikanischen Philosophen Ronald Dworkin über die „Gleichheit am Startplatz“ als das eigentliche Ziel der sozialen Gerechtigkeit17. Doch so etwas wie diesen „Startplatz“ gibt es nicht. Genauer gesagt ist der tägliche Gang auf dem Weg, den wir im Leben zurücklegen, immer sowohl ein „Startplatz“ für den vor uns liegenden Weg als auch das „Ergebnis“ der bisher zurückgelegten Reise.

Es ist unmöglich, alle Menschen in einem bestimmten Alter, sagen wir mit 12, 18 oder 24 Jahren, in einer Art „Startplatz“ in einer solchen Weise aufzustellen, dass allen die „gleiche Chance“ geboten wird – jeder hat die gleiche Gewinnchance. Der bekannte amerikanische Sozialwissenschaftler Bruce Ackerman, zweifellos der Meister eines wortgewandten Papageis, hat kürzlich vorgeschlagen, dass jedem jungen Mann und jeder jungen Frau anstelle einer eventuellen Erbschaft ein einmaliges Kapital von 80.000 Dollar gegeben werden sollte. Das Erbe würde dann der Steuer zufallen. Auf diese Weise bekäme jeder junge Mensch am „Startplatz“ die gleiche Erbschaft von der „Gesellschaft“, anstatt dass einige Millionen und andere nichts von ihren Familien erhalten. Die Konsequenzen für die persönliche Sparquote wären natürlich katastrophal, denn mit zunehmendem Alter hätten die Menschen den Anreiz, ihre Ersparnisse aufzulösen, um dem Fiskus bei ihrem Tod nichts zu hinterlassen, da sie ihren Nachkommen nichts hinterlassen könnten.

Doch selbst wenn die Auswirkungen auf das persönliche Sparen ignoriert werden könnten, lässt sich die grundsätzliche Sinnlosigkeit der „Startplatz“-Vorstellung nicht ignorieren. Unterschiedliche Kinder haben unterschiedliche Eltern. Unterschiedliche Eltern geben ihren Kindern unterschiedliche genetische Veranlagungen in Bezug auf Verstand, Willenskraft, Pflichtbewusstsein und körperliche Perfektion oder Unvollkommenheit mit auf den Weg. Unterschiedliche Eltern erziehen ihre Kinder unterschiedlich, von intensiver Zuwendung bis hin zu völliger Vernachlässigung. Selbst wenn alle Schulen exakt gleich wären – sicherlich eine Grundvoraussetzung für Chancengleichheit –, hätten die jungen Menschen nach dem Schulabschluss unterschiedliche Freunde, Zugang zu unterschiedlichen Netzwerken und sehr verschieden ausgeprägte Ausstattungen und Fähigkeiten, um den Lebensweg zu beschreiten. Außerdem wären die einen den anderen bis zur Hälfte des Lebens in Bezug auf Wohlstand, Ansehen und Erfahrung meilenweit voraus. Würden Menschen mittleren Alters an den Startplatz gesetzt werden, müssten ihnen die Vorteile, die sie bisher erworben haben, genommen werden, bevor sie an den Startplatz geführt werden. Die Gleichheit am Startplatz müsste durch die Ergebnisgleichheit bis zu diesem Punkt sichergestellt werden.

Um die größte Chancengleichheit zu erreichen, müsste der Startplatz logischerweise zu einem Zeitpunkt im Leben gesetzt werden, an dem die erworbenen Vorteile am geringsten sind, vermutlich also entweder vor dem Kindergartenalter oder gleich bei der Geburt. In jeder späteren Phase müsste bis zum Startplatz mehr und mehr Ergebnisgleichheit hergestellt werden, um die Startposition so gleich wie möglich zu machen. In jedem Fall ist es ein großer Fehler zu behaupten, dass die Chancengleichheit von der Ergebnisgleichheit getrennt werden könne.

3 Das „Recht auf Freiheit“

In einer gerechten Gesellschaft muss der Einzelne ein Recht auf die größtmögliche Freiheit haben, die mit derselben Freiheit für alle verträglich ist.

Diese Behauptung in Verbindung mit dem so genannten „lexikalischen“ Vorrang der Freiheit, der Zielkonflikte zwischen Freiheit und anderen Werten ausschließt, ist der Kern des ersten Gerechtigkeitsgrundsatzes, den John Rawls in seinem berühmten Buch EineTheorie der Gerechtigkeit18 postuliert. Diese Behauptung ist eine der am häufigsten wiederholten Beispiele von Papageiengeschwätz, obwohl es nicht fair wäre, Rawls dafür verantwortlich zu machen.

Die größtmögliche Freiheit für mich, die mit der gleichen Freiheit für Sie und alle anderen verträglich ist, bedeutet, dass es mir freisteht, Sie oder alle anderen zu bestehlen, und dass es Ihnen ebenso freisteht, mich oder alle anderen zu bestehlen. Wir sind auch frei, jede andere realisierbare Handlung auszuführen, wenn wir damit allen anderen Menschen die Freiheit lassen, jede ihrer realisierbaren Handlungen auszuführen.

Offensichtlich ist der Vorbehalt „verträglich mit Gleichem für andere“ unzureichend und ist, wenn man ihn allein als Kriterium für die Freiheit in einer Gesellschaft lässt, eine Absurdität. Solche unglücklichen Missgriffe kommen vor; niemand ist davor gefeit. Gewiss wollte Rawls nicht sagen, was seine Behauptung impliziert. Es ist auch nicht der Fehler der Papageien, das zu wiederholen, wofür sie trainiert wurden. Wenn es nur damit getan wäre, könnte alles verziehen werden.

Bedauerlicherweise ist ein weniger auffälliger Fehler in der Definition vielleicht weniger verzeihlich. Es ist leicht zu erkennen, dass der Begriff Freiheit ad absurdum geführt wird, wenn alle realisierbaren Handlungen frei sind; nur einige realisierbaren Handlungen können frei sein. Die Grenzen der realisierbaren Handlungen, die auch frei sind, ergeben sich durch Regeln, die unzulässige Handlungen verbieten – d. h. Unrecht, das niemand einem anderen zufügen darf. Umgekehrt sind Handlungen, die in Bezug auf Regeln kein Unrecht sind, Freiheiten. (Einige Freiheiten können wiederum durch freie Verträge in Verpflichtungen umgewandelt werden.) Freiheiten bleiben übrig, wenn Unrecht ausgeschlossen wird.

In Anbetracht dessen ist es beunruhigend, das Papageiengeschwätz von Rawls zu hören, welches das rawlssche „Recht auf Freiheit“ wiederholt. Der Begriff Freiheit bezieht sich auf Handlungen, die frei ausgeführt werden können. Aber wenn eine Handlung frei ausgeführt werden kann, warum wird dann ein Recht darauf benötigt? Der Begriff kann auch so interpretiert werden, dass wir ein Recht auf unsere Freiheiten haben, so dass jemand, der sie verletzt, unsere Rechte verletzen würde und dies nicht tun darf. Aber die betreffende Person (oder Institution) könnte nicht eine unserer Freiheiten verletzen, ohne ein Unrecht zu begehen und die Regeln zu verletzen, die unsere Freiheiten definieren und abgrenzen. Das „Recht auf Freiheit“ bedeutet einfach, dass wir ein „Recht“ darauf haben, dass uns kein Unrecht geschieht. Aber da die Regeln dies ohnehin besagen, was macht dann unser „Recht“? Entweder ist es eine Regel oder ein Recht, eines davon ist überflüssig.

Was an diesem gedankenlosen Missbrauch des Wortes Recht zutiefst beunruhigt, ist die Tatsache, dass er mit einem Schlag bereinigt werden kann, indem man einfach davon ausgeht, dass jede realisierbare Handlung verboten ist, es sei denn, uns wird irgendwie ein „Recht“ zugestanden, sie auszuführen; in diesem Fall wird sie zu einer Freiheit. Es braucht ein Recht, um sie aus dem Universum der Verbote herauszuheben. Wie das Sprichwort sagt: „Alles ist verboten, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.“ Dies ist eine ziemlich erschreckende Perspektive. Wir sollten uns fragen, wer die Erlaubnis erteilt, wer unser „Recht auf größtmögliche Freiheit“ gewährt und wer darüber entscheidet, was möglich ist und was nicht.

4 Eigentumsrechte versus Eigentum

Eigentumsrechte werden von der Gesellschaft gewährt und durch ihren Schutz verteidigt. Generell ist es nützlich, Eigentumsrechte aufrechtzuerhalten, aber die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Schutzfunktion berechtigt, sie im öffentlichen Interesse zu ändern, zu übertragen oder zu widerrufen.

Die zugrunde liegende Vorstellung ist, dass Eigentum sowohl gesellschaftlich produziert als auch gesellschaftlich geschützt wird. Die einzelnen Eigentümer besitzen das Eigentum daher nur durch die Gnade und Gunst der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird deren Recht auf Eigentum gegenüber anderen Menschen aufrechterhalten, aber nicht gegenüber sich selbst.

Diese Behauptung ist eine stark vereinfachte und radikale Form einer Vielzahl verwandter Lehren, die alle die individuelle Eigentümerschaft („privates“ Eigentum) akzeptieren, aber Gründe voranbringen, warum das Eigentum vollständig dem politischen Willen der Gesellschaft unterworfen sein sollte, die seine Nutzung und Verfügung rechtmäßig einschränken oder regeln und es auch mit oder ohne Entschädigung enteignen kann, wobei die detaillierten Bestimmungen vom „demokratischen Kapitalismus“ bis zur „Sozialdemokratie“ variieren. Das Papageiengeschwätz nimmt die vereinfachte Form an.