Querdenken 2013 - Lilo Göttermann - E-Book

Querdenken 2013 E-Book

Lilo Göttermann

0,0
5,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.

Mehr erfahren.
Beschreibung

Erwächst aus der Misere der islamischen Staaten eine globale Gefahr? Können uns gute Gefühle tatsächlich gesund machen? Droht durch die weltweiten Staatsbankrotte die wirtschaftliche Kernschmelze? Das Jahrbuch »Querdenken 2013« präsentiert die neuesten Erkenntnisse aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Mit den besten Texten von namhaften Quer- und Selbstdenkern wie Werner Bartens, Dirk Müller, Hamed Abdel-Samad, Ernst Ulrich von Weizsäcker, Hans-Olaf Henkel und Susanne Schmidt. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 275

Veröffentlichungsjahr: 2012

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Querdenken 2013

Das Wichtigste aus Politik, Wirtschaft und Kultur

Herausgegeben von Lilo Göttermann

Knaur e-books

Inhaltsübersicht

VorwortThesenWer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz? Eine AnklageDie rebellische RepublikAchtung, hier spricht das Volk: direkte DemokratieDer Volksentscheid im Würgegriff der ParteienAlle Macht dem Volk?Realer Widerstand und virtuelle WeltWeltkrieg der Systeme: globaler Angriff – globaler WiderstandSchluss: Widerstand zwecklos?Stürmische Zeiten: Die neue Protestwelle wächst»Stasi 2.0«Finger weg vom GrundgesetzErfahrungenDie arabische Revolution und die Zukunft des WestensSicherheitParteigründung und WahlenBildung und AusbildungInvestitionenUmweltforschung und UmweltschutzErneuerbare EnergienMafia – von Paten, Pizzerien und falschen PriesternEinsichtenWer soll das bezahlen? Antworten auf die globale WirtschaftskriseIrrwege: Inflation, Insolvenz, TransferunionWie verhindern wir Finanzkrisen künftig?»Zurück auf die Bäume« ist keine OptionStammtisch und Experten diskutieren – und nehmen sich gegenseitig kaum wahrGeldpolitik muss Preisniveaustabilität bei Verbraucherpreisen, aber auch bei Assetpreisen sichernSicherung ausreichender LiquiditätReform des EigenkapitalstandardsMaßnahmen gegen eine erneute Schieflage bei FinanzinstitutenRatingagenturen in die Hand der AnlegerBesoldung im Finanzsektor – falsche Anreize abstellenSchuldenabbauAbriss oder Sanierung?Markt ohne MoralVom Wettbewerb unter den BankenDie Rolle der Notenbanken bei der Jagd nach RenditeGefahren und Probleme für das FinanzwesenGefahren für die Geldpolitik und die Volkswirtschaft, neue BlasenPolitische GefahrenErkenntnisseVom Verzehr wird abgeratenGlücksmedizin – was wirklich hilftDas Leben ist keine ProblemzoneWer ständig vorbeugt, kann sich nie zurücklehnenDer innere Schweinehund – warum Änderungen so schwerfallenSchlechte Angewohnheit oder gute Lösung?Erfolgsrezepte für den AlltagKleines Glück, langes LebenVom Nutzen der FamilieLob des HaustiersGehen gegen GedächtnisschwundMusik, die das Herz öffnetHilfreiche BürogymnastikDer Spaß am EssenEssen, worauf man Lust hatEssen Sie nie mit Leuten, die immer übers Essen redenEssen Sie wie ein AllesfresserAhmen Sie keine fremden Essgewohnheiten nachWir sind unser GehirnMetaphern für das GehirnPräfrontaler Cortex: Antriebskraft, Planung, Sprache, Persönlichkeit und MoralverhaltenDer Mensch im TierUnbewusstes MoralverhaltenMoralische NetzwerkeWas wir von der Natur über eine bessere Gesellschaft lernen könnenQuellenAutoren
[home]

Vorwort

Kann es tatsächlich sein, dass der Verfassungsschutz entweder überflüssig oder gefährlich ist? Das ist die Schlussfolgerung, zu der Heribert Prantl, der renommierte Journalist, Publizist und Jurist, in seiner bestechend formulierten Anklage kommt.

Erwächst aus der Misere der islamischen Staaten eine globale Gefahr? Der Insider Hamed Abdel-Samad warnt den Westen in seiner profunden Analyse, die Entwicklung im Nahen Osten zu verschlafen.

Können uns gute Gefühle tatsächlich gesund machen? Der Arzt und Wissenschaftsjournalist Dr. med. Werner Bartens zeigt anhand einer Fülle von verblüffenden Beispielen, was uns anfällig und was uns widerstandsfähig gegen Belastungen werden lässt.

»Querdenken 2013« beantwortet diese und viele andere spannende Fragen nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, übersichtlich nach Themen gegliedert.

Neueste Forschungen, erstaunliche Erkenntnisse und mitunter kontroverse Standpunkte: Mit den besten Texten von namhaften Quer- und Selbstdenkern wie Heribert Prantl, Werner Bartens oder Hamed Abdel-Samad und Susanne Schmidt.

Wo immer Sie das Buch aufschlagen und zu lesen beginnen – Sie werden ungewohnte Einblicke erhalten und interessante Gedanken entdecken. Damit Sie heute schon wissen, was 2013 die Welt bewegen wird.

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

Lilo Göttermann

Thesen

Aus der Politik

[home]

Heribert Prantl

Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz? Eine Anklage

Wenn ein Atomreaktor außer Kontrolle gerät, dann spricht man von einem GAU, vom größten anzunehmenden Unfall. Wenn der staatliche Sicherheitsapparat oder ein Teil davon außer Kontrolle ist, dann ist das ein GAU für den Rechtsstaat. Wie ist er zu verhindern? Was tut man, wenn er passiert? Man muss den Sicherheitsapparat sorgfältig kontrollieren. Und im Fall des Falles muss man ihn wieder unter demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle stellen. Wenn das nicht geht, muss man den Apparat abschalten.

Polizei und Justiz stehen unter öffentlicher Kontrolle. Das gehört zum Wesen der Demokratie. Der Verfassungsschutz dagegen steht nicht unter öffentlicher Kontrolle, weil er sonst seiner geheimen Arbeit nicht nachgehen könnte. Das widerspricht eigentlich dem Wesen der Demokratie, die von der Transparenz und der guten Kontrolle der Staatsgewalten lebt. Ein geheimer Verfassungsschutz, ein »demokratischer Geheimdienst«, ist daher so etwas wie ein rundes Viereck, also ein Widerspruch in sich. Die deutsche Demokratie versucht diesen Widerspruch auszuhalten, weil sie glaubt, ohne die Erfolge dieses Verfassungsschutzes nicht auskommen zu können. Der Verfassungsschutz gilt als permanente Notwehr des Staats gegen Verfassungsfeinde; die Erfolge des Verfassungsschutzes rechtfertigen seine Existenz. Es folgt diese Erfolgsgeschichte des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland – in fünf Teilen.

Erstens: Als vor fünfzig Jahren die Redaktion des Nachrichtenmagazins Der Spiegel von der Polizei durchsucht, besetzt und sein Verleger Augstein verhaftet werden sollte, hat dies der Verfassungsschutz verhindert; die Pressefreiheit ist ein Teil der Verfassung, die er zu schützen hat.

Zweitens: Als vor vierzig Jahren in Berlin die Korruptionsaffären einander jagten und sich Politiker, Bank- und Wirtschaftsmenschen an Berlin kaputtverdienten, war es der Verfassungsschutz, der den Sumpf trockenzulegen half; die Verfassung, die er schützt, wird nämlich auch von mafiosen Strukturen gefährdet.

Drittens: Als, und auch das ist vierzig Jahre her, die DDR einen Spion als persönlichen Referenten bei Bundeskanzler Willy Brandt einzuschleusen versuchte, hat das der Verfassungsschutz vereitelt.

Viertens: Als vor dreißig Jahren die Flick-Affäre aufgedeckt wurde, war dies ein Verdienst eines Verfassungsschutzes, der sich bewusst war: Zum Schutz der Verfassung gehört es, dass der Staat nicht von reichen Leuten gekauft werden kann. Spitzenpolitiker von CDU, CSU, FDP und SPD hatten von Flick Geld erhalten, und der Verfassungsschutz hatte sich erfolgreich auf die Spur gesetzt.

Fünftens: In Rostock-Lichtenhagen konnte der Verfassungsschutz 1992 einen Pogrom der Neonazis gegen Ausländer verhindern. Hundertfünfzehn Vietnamesen wurden gerettet. Und so weiter, und so weiter. Das ist die Erfolgsgeschichte des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland.

Aber nichts von alledem stimmt. Es stimmt das Gegenteil. Zur Spiegel-Affäre hat der Verfassungsschutz selbst seinen Teil beigetragen. Und zweitens, drittens, viertens, fünftens? Die mafiosen Strukturen hat er nicht entdeckt, die Korruption hat er nicht bemerkt, die Parteispendenskandale auch nicht; er hat den Ost-Spion in die Nähe des Kanzlers gelassen, und die massivsten fremdenfeindlichen Ausschreitungen der Nachkriegsgeschichte in Rostock, bei denen mehr als hundert vom Mob belagerte Menschen ums Haar verbrannt worden wären, trafen ihn unvorbereitet. Und so weiter, und so weiter. Zuletzt hat der Verfassungsschutz ein Jahrzehnt lang nicht gemerkt, dass eine Ausländer hassende Neonazi-Bande zehn Menschen ermordet hat. Und von der Justiz gesuchte Rechtsextremisten konnten unbehelligt bei rechtsextremen Demonstrationen mitmarschieren und Neonazi-Konzerte besuchen – in denen Neonazi-Bands die Neonazi-Morde besangen. So hat der Verfassungsschutz die Verfassung geschützt.

Seitdem bekanntgeworden ist, dass eine Neonazi-Bande ungehindert und unverfolgt mordend durch Deutschland ziehen konnte; seitdem klargeworden ist, dass also die Verfassungsschutzberichte seit fünfzehn Jahren falsch waren; seitdem die Innenpolitiker bekennen müssen, dass die Folgerungen, die sie auf dieser Basis gemacht haben, nicht tragfähig sind; seitdem jeden Tag neue Fehlleistungen des Verfassungsschutzes bekanntwerden und immer neue Details über die Distanzlosigkeit, die zwischen einzelnen Verfassungsschützern und Rechtsextremisten herrscht – seitdem mag man sich verzweifelt fragen, ob womöglich nicht nur die NPD, sondern auch der Verfassungsschutz verboten werden sollte.

Solche Verzweiflung ist kein guter Ratgeber, aber sie ist verständlich. Die aktuellen Nachrichten handeln nicht nur von einer neuen Dimension des Terrors, sondern auch von einer neuen Dimension des Versagens der Sicherheitsbehörden. Pralle Säcke mit Fragezeichen werden zwischen den Ministerien, zwischen Berlin, den Landeshauptstädten und Karlsruhe hin- und hergeschleppt: Sie betreffen die Täter, sie betreffen die Taten, sie betreffen die verrückt anmutenden Fehler der Sicherheitsbehörden. Gewiss: Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt nicht »wegen Staatskrise«, sondern »wegen Bildung terroristischer Vereinigungen« – aber damit indirekt auch wegen Staatsversagens, weil die zuständigen Behörden von dieser terroristischen Vereinigung offenbar nicht das mindeste mitgekriegt haben.

Es ist Zeit für eine Bestandsaufnahme. In welcher Verfassung ist der Verfassungsschutz? Fast hundertfünfzig Menschen sind in Deutschland seit der Wiedervereinigung verbrannt, erschlagen, erstochen oder sonst wie aus »Fremdenfeindlichkeit« ermordet worden. Der Verfassungsschutz war nicht da, und er war nicht dort, wo man ihn brauchte. Was hat er getan? Er hat Hunderte V-Leute in der Neonazi-Szene finanziert, um zu erfahren, was sich in dieser Szene tut. Erfahren hat er offenbar wenig. Das ist schon schlimm genug. Noch schlimmer wäre es, wenn er etwas erfahren, aber nichts dagegen getan hätte. Das wäre fast eine Art Beihilfe, und man weigert sich, so etwas zu denken. Der Verfassungsschutz, die heimliche Staatsgewalt, kann eine unheimliche Palette nachrichtendienstlicher Mittel anwenden: Er darf abhören und aushorchen, lauschen und anwerben, tarnen und täuschen. Er darf auch all das, was der Polizei nicht oder noch nicht erlaubt ist. Indes: Wenn es dem Geheimdienst nicht gelingt, seine rechtsextremistischen V-Leute unter Kontrolle zu halten, darf man ihm dann geheimdienstliche, also grundrechtsaggressive Ermittlungsmethoden in die Hand geben? Dem Verfassungsschutz sind in den Anti-Terror-Gesetzen, die jüngst wieder verlängert worden sind, noch weitere geheime Kompetenzen abseits der Kontrolle durch die Justiz eingeräumt worden. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Befugnisse nicht adäquat eingesetzt werden.

Der Verfassungsschutz hat seine Geschichte. In seinen frühen Jahren bespitzelte er den Rechtsanwalt Gustav Heinemann, den späteren Bundespräsidenten. Dessen Telefonate wurden abgehört, er galt als Kommunistenfreund. Klara Marie Faßbinder, die katholische Pazifistin, wurde unter der Mithilfe des Verfassungsschutzes aus der Bonner Hochschule vertrieben und auf ihren Geisteszustand untersucht, weil sie Adenauers Aufrüstungspolitik bekämpfte. Viktor Agartz, der Wirtschaftswissenschaftler und Cheftheoretiker des Deutschen Gewerkschaftsbundes, wurde observiert – und die Ergebnisse der Observation flossen ein in eine Anklage wegen Landesverrats. So war das in den Anfangsjahren. Und nicht alles hat sich in den späteren Jahren verändert. Der Rechtsanwalt, Bürgerrechtler und stellvertretende Verfassungsrichter Rolf Gössner in Bremen wurde, wie vor ein paar Wochen vom Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, fast vierzig Jahre lang vom Inlandsgeheimdienst zu Unrecht ausgespäht. Es gab auch schon einmal eine Rekrutenvereidigung bei der Bundeswehr, bei der V-Männer als Steinewerfer erkannt wurden.

Aber man darf nicht ungerecht sein. Der Verfassungsschutz war ein Kind seiner Zeit, ein besonders aggressives Kind freilich. Um die Bevölkerung nur fünf Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation wieder zur Aufrüstung zu bewegen, brauchte die Bundesrepublik ein Feindbild: die Kommunisten. Und in ihrer ja nicht unberechtigten Angst vor dem Kommunismus der Sowjetunion kriminalisierte die junge Republik alles, was sich kommunistisch gebärdete und irgendwie danach aussah. Und als 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, begann die große wilde Zeit des Verfassungsschutzes: KPD-Mitglieder, die im KZ gesessen hatten, wurden von Verfassungsschützern, die Nazis gewesen waren, zur Strecke gebracht. Daraus lässt sich lernen, was der Verfassungsschutz war (und manchmal immer noch zu sein scheint): eine politische Behörde der jeweiligen Regierung mit einem Namen, der diese Funktion camoufliert.

Die Duldsamkeit gegenüber dem Rechtsextremismus und die Unduldsamkeit gegenüber dem Linksextremismus hatte und hat mit dem Kalten Krieg zu tun, in dem ein Teil der Verfassungsschützer groß geworden war. Vierzig Jahre starrte die Bundesrepublik, hochgerüstet mit den Waffen der wehrhaften Demokratie, in den Osten. Als dann das Feindbild Kommunismus verblasste, wurden die Verbrechen der RAF mit dem alten Feindbild assoziativ verknüpft. Und als die RAF sich auflöste, wurde sie vom islamistischen Terrorismus substituiert. Der Gesetzgeber produzierte zwar Sicherheitsgesetze am laufenden Band – angewendet wurden sie aber gegen die Linksextremisten und die Islamisten.

So gelang es dem Rechtsextremismus schon vor der deutschen Einheit, seine alten Einfluss-Sphären zu verlassen. Seit Mitte der achtziger Jahre gelang ihm der Generationensprung aus dem Ghetto der Altherrenvereine, ohne dass die demokratischen Alarmsysteme angeschlagen hätten. Er wurde eine verjüngte Bewegung, aber die demokratischen Parteien nahmen das nicht oder zu spät zur Kenntnis – der Verfassungsschutz schlug nicht Alarm. Aus dem späten »Aufstand der Anständigen«, nach einer Serie rechtsextremer Gewaltanschläge im Sommer 2000, wurde ein Aufstand der Unfähigen – als der Verbotsantrag gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht an seiner schlechten Begründung scheiterte.

Von 1972 an war der Verfassungsschutz damit beschäftigt, den Radikalenerlass der Bundesregierung zu exekutieren und die dafür notwendigen Feststellungen zu treffen. Fünfzehn Jahre lang war und blieb es so: Ob Postbote, Schullehrerin, Gefängnisdirektor oder Lokomotivführer – gab es vom Verfassungsschutz Zweifel an der Treue zum Staat, dann wurde man abgelehnt und nicht verbeamtet. Der Verfassungsschutz war auch dabei, als es den Staat gegen die Demonstranten von Brokdorf und Wackersdorf zu schützen galt, gegen die Gegner der Volkszählung, gegen die Sitzblockierer vor den Toren der Giftgas- und Raketenlager. Sie alle standen ja im Verdacht, bewusst oder unbewusst das Geschäft »der anderen Seite« zu besorgen. Der Verfassungsschutz war so eine Art vorgeschobener Beobachter im Kalten Krieg. Kritisches Engagement war dem Staat zuwider, und die Intellektuellen, die dahinterstanden, waren ihm als Kommunisten und Extremisten suspekt. Rechtsextremisten freilich wurden vom Argwohn der wehrhaften Demokratie allenfalls gestreift. Dafür aber hat der Verfassungsschutz in den siebziger und achtziger Jahren regelmäßig Tausende Betriebsräte in Großunternehmen mit großem Aufwand überprüft. Aus der permanenten Notwehr gegen Feinde der Demokratie wurde ein permanenter Putativnotwehrexzess.

Gewiss, der Verfassungsschutz hat auch anderes getan. Er hat versucht, den Linksterrorismus und die RAF zu bekämpfen. Im Jahr 1978 sprengte der niedersächsische Geheimdienst nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle und schob die fingierte Straftat anderen in die Schuhe, um so dem Wähler effektive Terrorismusbekämpfung zu demonstrieren. Zum Opfer wurde sogar die Polizei, die an die terroristische Aktion glaubte; zum Narren gehalten wurde auch das niedersächsische Parlament, dem Lügenmärchen aufgetischt wurden.

Und in Berlin hat der dortige Verfassungsschutz versucht, auch die Justiz zum Narren zu halten. Bis heute ist ungeklärt, ob der Terrorist und V-Mann Ulrich Schmücker, Informant des Berliner Verfassungsschutzes, am 5. Juni 1974 mit Wissen, mit Duldung oder unter Mitwirkung des Verfassungsschutzes ermordet wurde. Die Verantwortung dafür trägt der Verfassungsschutz. Als 1991 nach sechzehn Verhandlungsjahren der Prozess gegen sechs mutmaßliche Terroristen wegen der Ermordung Schmückers eingestellt wurde, stand ein anderer Schuldiger fest: der Landesverfassungsschutz. Er hatte die Aufklärung des Mordes verhindert. Die Richter wussten sich nicht mehr anders zu helfen, als den Prozess – es war der längste in der Geschichte der Bundesrepublik – einzustellen.

Das gerichtliche Einstellungsurteil formuliert eine Anklage gegen einen außer Rand und Band geratenen Geheimdienst: Er hat mit allen Mitteln verhindert, dass die Wahrheit an den Tag kam – und es ist ihm gelungen; die Tatwaffe wurde vor den Richtern im Panzerschrank des Verfassungsschutzes versteckt, Zeugen wurde vom Verfassungsschutz der Mund verboten, Akten wurden zurückgehalten, die Verteidigung wurde ausspioniert. Das alles klingt unglaublich. Es ist unglaublich. Der Berliner Prozess gab eine Vorstellung davon, was passieren kann, wenn der Staat immer mehr auf geheimdienstliche Ermittlungsmethoden setzt: Der Geheimdienst bestimmt dann, welche Straftaten vom Gericht aufgeklärt werden können und welche nicht.

Es gibt eine geheimdienstliche Operation, die exemplarisch zeigt, wie wichtig Kontrolle ist: die Operation Plutonium des Jahres 1994. Es handelt sich nicht um eine Operation des Verfassungsschutzes, sondern um eine Operation des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND. Aber die geheimdienstlichen Methoden, Risiken und Nebenwirkungen beim Inlands- und beim Auslandsgeheimdienst sind ähnlich – und ähnlich gefährlich. Also: Der deutsche Geheimdienst höchstselbst hatte in Moskau 363,4 Gramm Plutonium eingekauft, das dann, höchst riskant, nach München geflogen wurde – um dort in einer spektakulär inszenierten Aktion sichergestellt zu werden. Der BND wollte durch diese Schmuggelaktion Atomschiebern auf die Spur kommen. Deutsche Lockspitzel hatten so lange mit sehr viel Geld gewedelt, bis »normale« Kriminelle in das Nuklearschmuggelgeschäft eingestiegen waren. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden, und der zu bekämpfende Markt war auf diese Weise erst geschaffen worden. Kriminelle Banden handeln mit nuklearem Material – aus dieser abstrakten Gefahr machte der Geheimdienst eine konkrete und gefährdete damit die öffentliche Sicherheit in erheblicher Weise.

Man könnte den gefährlichen Plutoniumschmuggel als einen von vielen Höhepunkten in einer Kette von Geheimdienstskandalen abtun, an denen die Bundesrepublik ja nicht arm ist. Die Republik hat all diese Skandale überlebt. Wer die Chronologie der bisher gut sechzig parlamentarischen Untersuchungsausschüsse nachliest, stellt fest: Die Hälfte davon befasste sich mit Geheimdienstaffären.

Aber seit 1994, just seit dem Jahr des Plutoniumskandals, gilt ein ehedem eherner Grundsatz der bundesrepublikanischen Demokratie nicht mehr – der Grundsatz der strikten Trennung von Polizei und Geheimdienst. Der Gesetzgeber selbst hat ihn aufgeweicht. Der BND hatte durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 Hilfszuständigkeiten zur allgemeinen Verbrechensbekämpfung erhalten (er darf Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzeichnen, sobald dabei bestimmte Stichwörter fallen, zum Schutz nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung, sondern zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung). Der Plutoniumskandal zeigte, dass sich der Geheimdienst mit solcher Hilfszuständigkeit nicht zufriedengab. Er wollte und will nicht Hilfsdienste erledigen, sondern die anderen – Polizei und Staatsanwaltschaft – sollen ihm Hilfsdienste leisten. Nicht die Polizei, nicht die Staatsanwaltschaft hatten die Sachherrschaft bei der Schmuggelei, obwohl es angeblich um die Bekämpfung und Verfolgung der Nuklearkriminalität ging. Herr des Verfahrens war der Geheimdienst, also eine Institution, die nicht dem Legalitätsprinzip unterliegt; und der Untersuchungsausschuss des Bundestags recherchierte ihm dann mühsam hinterher.

Dem Gesetzgeber hätte dies eine Lehre sein können und müssen: Gibt man dem Geheimdienst den kleinen Finger, frisst er die ganze Hand. Der Plutoniumskandal hätte also sein Gutes haben können, weil er drastisch demonstriert, wohin die Vermischung und Verquickung von Zuständigkeiten führt. Gleichwohl: Politiker und Gesetzgebung wiesen und weisen den Geheimdiensten einen immer größeren Part bei der Herstellung innerer Sicherheit zu. Die Anti-Terror-Gesetze seit dem 11. September 2001 sind Geheimdienststärkungsgesetze; sie bestehen im Wesentlichen aus neuen Kompetenzen für die geheimen Staatsgewalten.

Alljährlich gibt es einen Verfassungsschutzbericht. Im nächsten Bundesverfassungsschutzbericht wird man Erklärungen dafür suchen, warum der Verfassungsschutz von einer terroristischen Neonazi-Bande nichts wusste – warum er, wenn es denn so stimmt, im Spätherbst 2011 aus allen Wolken der Ahnungslosigkeit gefallen ist. Wie der Verfassungsschutz arbeitet, mit welchen Mitteln und Methoden – das war bisher nicht Gegenstand der Verfassungsschutzberichte, aber immer wieder Gegenstand von Skandalen. Nach dem jüngsten Skandal, dem Neonazi-Skandal, muss der Verfassungsschutz sich selbst in den Mittelpunkt seines Berichts stellen. Und die Frage, wer die Verfassung vor ihren Schützern schützt, ist zwar bissig, aber wichtig. Es gibt die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags und der Landtage. Sie sind gutwillig und fleißig, aber völlig überfordert. Wenn ein Geheimdienst, also zum Beispiel der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst, wie dies der Fall ist, immer mehr polizeiliche Aufgaben übernimmt – dann muss er entweder in die Polizei eingegliedert werden oder zumindest so kontrolliert werden wie diese: durch die Justiz.

Die Geschichte des Verfassungsschutzes in Deutschland ist in nicht unwesentlichen Teilen eine Skandalgeschichte. Der Schaden, den der Verfassungsschutz angerichtet hat, war womöglich viel größer als der Nutzen, den er brachte. Hat er Zweifelnde von der Verfassung überzeugt – oder hat er sie in ihren Zweifeln bestärkt? Die Methoden, die der Verfassungsschutz angewendet hat, waren und sind keine Werbung für die Verfassung, die Fehler, die er gemacht, und die Skandale, die er produziert hat, auch nicht. Bundeskanzler Helmut Kohl hat einmal gesagt, er habe den Geheimdienst nie gebraucht. Diese Ansicht ist generalisierbar. Hat der Verfassungsschutz von den Neonazi-Morden wirklich nichts gehört und gesehen? Dann ist er, so sagt es der Berliner Journalist Christian Bommarius zu Recht, überflüssig. Und wenn er nichts hören und sehen wollte? Dann ist er, auch das ist zutreffend, eine Gefahr für die Verfassung. Ein überflüssiger Verfassungsschutz ist zu teuer. Und wenn er gar gefährlich ist, dann muss man nicht nur seine V-Leute abschalten, sondern den ganzen Verfassungsschutz.

[home]

Thomas Wieczorek

Die rebellische Republik

Achtung, hier spricht das Volk: direkte Demokratie

Unsere parlamentarische Demokratie gleicht einer Kantine, in der die Mitarbeiter zwischen fünf verschiedenen Gerichten wählen, nicht aber über den Speiseplan selbst bestimmen können. Immer populärer werden dagegen Volksbegehren und Volksentscheid. Angesichts der Tatsache, dass viele wichtigen Entscheidungen wie Euro, Hartz IV, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Rente ab siebenundsechzig oder gar Lauschangriff gegen ausdrücklichen Willen der Bevölkerungsmehrheit getroffen wurden, wird die Aversion der Politik gegen »Einmischung« des Volkes verständlich. Parteien und Verbände haben das Land unter sich aufgeteilt und wollen keine Störenfriede. Beliebter Vorwand für den erbitterten Kampf gegen direkte Demokratie: »Das Volk« würde meist schwachsinnig und kurzsichtig entscheiden, also etwa für die Vernachlässigung der Landesverteidigung oder den Staatsbankrott zugunsten von zynisch so genannten »Wohltaten« stimmen. Richtig daran ist: Über Reichensteuern und Existenzminimum, Bildungsetat und Zocker-Rettungsschirme, Rechtsstaatsabbau wegen frei erfundener »Terrorgefahr« und Strafen für korrupte Politiker würde das Volk mit Sicherheit anders entscheiden als die »Volksvertreter«. Dass die Bürger immer aktiver und direkter Einfluss auf politische Entscheidung nehmen wollen, zeigt sich auch an der steigenden Zahl der Volksbegehren auf Länderebene. Zwischen 1946 und 1989 gab es achtundzwanzig Verfahren, 1990 bis 2009 schon zweihundertzehn.

Der Volksentscheid im Würgegriff der Parteien

Wenn über »wahre« oder »direkte« Demokratie gestritten wird, fällt früher oder später das Wort Volksentscheid. Von unten initiierte Volksentscheide auf Bundesebene sind nicht vorgesehen. Zwar erhielt eine entsprechende Forderung bereits am 7. Juni 2002 im Bundestag dank der Stimmen von SPD, Grünen, PDS und Teilen der FDP eine deutliche Mehrheit, aber die Union verhinderte erwartungsgemäß die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Man möchte nicht wissen, wie viele aktuelle MdB eher für eine Monarchie oder Diktatur stimmen würden – in geheimer Abstimmung, versteht sich. Vorgeschrieben sind Volksentscheide von oben (Referenden) nur bei einer neuen Verfassung und einer Neugliederung des Bundesgebiets, etwa der Zusammenlegung von Sachsen, Bayern und Berlin.

Theoretisch möglich sind Volksentscheide dagegen in allen Bundesländern.

Bevor wir zur Bedeutung der Volksentscheide für den Einfluss des Volkes auf seine eigene Herrschaft kommen – Demokratie bedeutet nun einmal Volksherrschaft –, werfen wir einen Blick auf drei der wichtigsten Plebiszite der letzten Zeit, denen eines gemeinsam ist: Die CDU missbrauchte das Plebiszit zur Mobilisierung des meist gut betuchten Pöbels, um mit Hilfe der Gossenmedien Regierungspolitik zu kippen. Erinnert sei hier an folgende Volksentscheide:

 

Am 27. April 2008 gegen die Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof (gescheitert). Gegenüber den Nostalgikern erinnerte die Union an die Zeit der US-Luftbrücke und des Kalten Krieges gegen den Iwan als eine Art unausgesprochene Revanche für Stalingrad. Aber das wahre Motiv für den Erhalt war der schnöde Mammon. So wollte der Kosmetikhersteller Ronald S. Lauder gemeinsam mit US-Heuschrecken am Flughafen angeblich »eines der modernsten ambulanten Gesundheitszentren der Welt« errichten, zugänglich auch für alle Kassenpatienten. Nicht ganz so unverfroren war das Übernahmeangebot des damaligen Bahnchefs Hartmut Mehdorn: Tempelhof lasse sich gut als Geschäftsflughafen für private Flugzeuge betreiben, allerdings ohne das riesige denkmalgeschützte Gebäude.

Am 26. April 2009 in Berlin für die Gleichstellung des Ethik- mit dem Religionsunterricht (gescheitert). Die drei Anführer des Initiatorenvereins Pro Reli – Vereinsboss Christoph Lehmann, Geschäftsführer Martin Schröder und Medieneinpeitscher Matthias Wambach – sind ausnahmslos Mitglieder der CDU, die offenbar wahllos ein Thema nach dem anderen durchprobieren. Aber so konnte die in der Wählergunst hoffnungslos abgestürzte Berliner CDU natürlich weder gegen Rot-Rot noch gegen die Grünen Boden gutmachen.

Am 18. Juli 2010 in Hamburg gegen die von Schwarz-Grün beschlossene Einführung der sechsjährigen Primarstufe (erfolgreich). Hauptmotiv der zumeist in »gut- und großbürgerlichen Stadtteilen wie Nienstedten, Harvestehude oder Klein-Flottbek« lebenden Reformfeinde, zu denen auch der Großteil der hanseatisch versnobten CDU-Basis zählte: »Unsere lieben Kleinen zwei Jahre länger in einer Klasse mit den womöglich fremdrassigen Schmuddelkindern aus der Unterschicht? Niemals!« Wieso steckt diese feine Gesellschaft ihre Bälger nicht einfach in ein Schweizer Internat wie viele andere großspurige Millionärserben auch? Im Ergebnis kam die CDU-Führung aus dem ungeliebten und von der Basis sowieso abgelehnten schwarz-grünen Bündnis heraus.

 

61 Prozent der Bürger fordern laut stern-Umfrage den Volksentscheid auch auf Bundesebene. Nur 34 Prozent halten die meisten Entscheidungen – die ja allesamt zumindest auf dem Papier »im Namen« und vor allem »zum Wohle« des Volkes getroffen werden – für »zu kompliziert«, um sie dem Volk selbst zu überlassen.

Interessant, aber nicht unerwartet das Votum der Anhänger der einzelnen Parteien zum Volksentscheid: Wähler der Linkspartei sind zu 85 Prozent dafür, der SPD zu 64, der Grünen zu 63 Prozent, während es bei der FDP lediglich 55 und bei der Union gar nur 47 Prozent gegenüber 46 Prozent Gegnern sind. Dies entspricht der allerdings etwas pauschalen Logik: Je unsozialer (»neoliberaler«), deutlicher an den Interessen der Reichen und Mächtigen orientierter und undemokratischer die Politik einer Partei erscheint, desto weniger ihrer Wähler wollen die »Einmischung des Volkes« durch eine direktere Demokratie. Und tatsächlich hätte ein Volksentscheid für die Senkung der Hotelsteuer, die uferlose Erhöhung der Krankenkassenbeiträge oder Gesetze zur Bürgerüberwachung und Einschränkung demokratischer Grundrechte vermutlich keine Mehrheit gebracht.

Allerdings ist (siehe oben) eindringlich davor zu warnen, den Volksentscheid zu blauäugig zu sehen. Stutzig macht bereits, dass ihn auch die NPD in ihrem Parteiprogramm fordert (Anlage 4 b). Und tatsächlich bedeuten Volksentscheide keineswegs automatisch direkte Demokratie: Die von einem Volksentscheid direkt Betroffenen gehen oftmals gar nicht erst zur Abstimmung, wodurch wie in Hamburg eine verbissene Minderheit ihre gegen eine lethargische Mehrheit gerichteten Pläne durchsetzen kann. Und das sogar in gewisser Weise zu Recht. Wer sich nicht einmal minimal für seine eigenen Interessen einsetzt, braucht sich hinterher nicht zu wundern. »Dieses (Nicht-)Abstimmungsverhalten macht den Volksentscheid zwar nicht zur ungerechten Sache, Mehrheit ist schließlich Mehrheit«, schreibt Björn Erichsen im stern, »es zeigt aber, dass die Möglichkeit zur direkten Abstimmung allein noch lange nicht dazu führt, dass die Interessen der Bürger besser vertreten werden.«

Die rege Beteiligung bei weitestgehender Inkompetenz ist aber auch nicht viel besser. Da könnte man das Ergebnis gleich auswürfeln, was schneller ginge und billiger wäre. So kostete der gescheiterte Berliner Volksentscheid Pro Reli rund 3,2 Millionen Euro.

Eine Abstimmung bei mangelnder Sachkenntnis der Stimmberechtigten aber ruft zwangsläufig die Demagogen auf den Plan: Die Plebiszite werden dominiert von denjenigen, die die meisten Mittel haben, um sich Fernseh-, Radiospots und Plakate leisten zu können. Und da Otto Normalwähler nur selten Zeit hat, sich in komplexe Sachfragen einzuarbeiten, würde am Schluss mit großer Wahrscheinlichkeit das griffigste Wahlversprechen gewinnen, wie Erichsen zu Recht befürchtet.

Nur nennt er mit der Ablehnung des Verkaufs städtischer Hamburger Kliniken an privat im Jahr 2004 das denkbar schlechteste Beispiel: »… gegen den Slogan ›Gesundheit ist keine Ware‹ war die Vernunft im Volksentscheid … chancenlos.« Was Erichsen nicht erwähnt: Der Senat ließ die »Vernunft« walten und verkaufte noch im selben Jahr trotzdem an den Asklepios-Konzern. Resultat: Schon im Juni 2007 hatten 1000 privatisierte Ärzte, Schwestern und andere Mitarbeiter die Nase voll und pochten auf ihr damals schriftlich garantiertes Recht auf Rückkehr in eine staatliche Klinik.

Auch hier erwiesen sich also die Politiker als um keinen Deut kompetenter als die »breite Masse«. Und dann erscheint es besser, die Bevölkerung selbst entscheiden zu lassen; so können sie die Schuld auch keinem anderen geben. Dafür spricht auch die längst nachgewiesene »kollektive Intelligenz«. Sogar bei Ratespielen erleben wir das Phänomen, dass zum Beispiel beim Schätzen der Anzahl von Reiskörnern in einem Riesensack fast immer der Publikumsdurchschnitt näher dran ist als die Kandidaten.

Demagogie ist keine Besonderheit von Volksentscheiden. Die Wahlkämpfe und die Tagespolitik bestehen fast ausschließlich daraus: Da wird jedes Geschenk an die Reichen und Mächtigen, jeder Sozialabbau beim Normalbürger zum »alternativlosen Sachzwang«, der Raubtierkapitalismus zur »Neuen Sozialen Marktwirtschaft«, jede asoziale Maßnahme zur »Reform« und so weiter, und so weiter.

Mit der Begründung, Volksentscheide hielten nur den Betrieb unnötig auf, müsste man eigentlich unser heutiges System mit Bundestag, Bundesrat, Vermittlungsausschuss und Expertenanhörung ebenfalls als zu zeitraubend ablehnen und eine Diktatur vorziehen, in der dieser ganze »demokratische Firlefanz« wegfällt.

Fest steht: Volksentscheide werden erst dann zum wirklichen Bestandteil direkter Demokratie, wenn die Bürger bereit zur aktiven Mitwirkung, entsprechend politisch gebildet und kritisch sind. Gerade bei Letzterem aber können staatliche oder private Schulen, Unis und Medien nur eine begrenzte Hilfe sein. Dass zum Beispiel zunehmend auch staatliche Unis von Konzernen finanziert werden, erhärtet den Verdacht, dass als Gegenleistung die Produktion »arbeitsmarkttauglicher Fachkräfte«, also kritikloser, unpolitischer Fachidioten, erwartet wird – und dass die Hochschulen dieser Erwartung auch zusehends gerecht werden. So bleibt dem Bürger oder den Initiativen nur, ihre Bildung selbst zu organisieren – und gleichzeitig die offiziellen Anforderungen zu erfüllen: Studienabbruch oder Jobkündigung sind nicht fortschrittlich.

Alle Macht dem Volk?

Bis also der Volksentscheid der mündigen Bürger zum wichtigen Mittel direkter Demokratie wird, bleibt als eine Art Zwischenschritt die Direktwahl, auf die seitens der Politik besonders allergisch reagiert wird: Kein Wunder, denn der Artikel 20, Absatz 2, des Grundgesetzes verpflichtet zur Gewaltenteilung.

»Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.« Auf Deutsch: Das Parlament als Gesetzgeber, die Regierung als Gesetzanwender und die Justiz als Wächter der Gesetzesbefolgung dürfen nicht miteinander verwoben oder gar voneinander abhängig sein.

Aber Papier ist geduldig, findet der Dresdner Verwaltungsrichter Udo Hochschild:

 

 

»Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen, um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht.«

Udo Hochschild, Richter am Verwaltungsgericht

 

In Wahrheit existiert bei uns die Gewaltenteilung nicht einmal in Ansätzen. So gut wie alles wird von der Legislative bestimmt, im Grunde also von den Parteien, die den Abgeordneten ja vorher zum Kandidaten machen mussten. Dem Wähler dürfte kaum immer klar sein, welche Macht er durch sein Kreuzchen verleiht.

Die Parteien bestimmen die Regierung, die Verfassungsrichter, ja sogar – gemeinsam mit Regierungsvertretern – Verwaltungsräte und Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen und damit deren politische Grundtendenz. Folglich ist unter »Ausgewogenheit« meist die Berichterstattung über Union und SPD beziehungsweise Schwarz-Gelb und Rot-Grün zu verstehen. Die wenigen kritischen Beiträge und Sendungen kann man getrost als Alibi werten, so wie damals die dunkelhäutigen Colin Powell und Condoleezza Rice in der Regierung von Bush junior.

Man stelle sich nun einmal vor, sämtliche Abgeordnete, Kanzler, Bundespräsident und zumindest die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts sowie der Oberlandes- und Landgerichte würden direkt gewählt und damit der gordische Knoten aus Filz und Seilschaftsmentalität (»Hast du das richtige Parteibuch?«) endlich zerschlagen. Natürlich könnten die Parteien weiterbestehen, aber nicht mehr als Kuhhandels-Vereine: Der Wähler würde keinen Blankoscheck mehr ausstellen, sondern jede Rechnung prüfen und einzeln bezahlen.

Eine Direktwahl der Verwaltungsräte sowie des Intendanten von ARD und ZDF würde parteipolitisch motivierte »Tendenzprogramme« zumindest erschweren. Und würden auch noch – wie es der Verwaltungsprofessor Hans Herbert von Arnim fordert – die Rechnungshöfe nicht mehr nach Parteienproporz, sondern direkt gewählt, dann käme nicht mehr so leicht der Verdacht auf, die Finanzprüfer würden Skandale aus parteipolitischen Gründen herunterspielen.

Dies bedeutet keineswegs, dass einige der auf Parteiticket Reisenden nicht immer wieder Mut, Integrität und Unabhängigkeit beweisen – so kassierten die Karlsruher Richter im März 2010 das schwarz-gelbe Vorratsdatenspeicherungsgesetz als verfassungswidrig; und einzelne Abgeordnete stimmen zuweilen gegen ihre eigene Fraktion. Aber dieses Verhalten könnte bei Direktwahl die Regel, nicht die rühmliche Ausnahme sein.

Jedenfalls wären wir bei einer in anderen Ländern üblichen Direktwahl aller Abgeordneten die lästigen, vom Wähler nicht änderbaren Listen endlich los – über die ja derzeit die Hälfte der Abgeordneten in den Bundestag und die meisten Landesparlamente kommen, darunter viele, die keinen Wahlkreis der Welt jemals gewinnen könnten. Ein wahrer Horror für die Direktwahlgegner, dass ausgerechnet im großen Vorbild USA sämtliche Volksvertreter, die meisten Richter und so sogar die regionalen Bildungsverantwortlichen direkt gewählt werden.

Ein letztes gewichtiges Gegenargument ist der Einfluss der kleineren Parteien und der entsprechenden Meinungen im Volk. Die Grünen zum Beispiel hätten bis 2002 gar nicht und danach bis heute nur durch den dreimal in Folge direkt gewählten Hans-Christian Ströbele im Bundestag gesessen. Aber hätte das der Demokratie geschadet? Ihre Anhänger haben eine Partei für Frieden, schnellstmögliche AKW-Schließung und soziale Gerechtigkeit gewählt und den Bosnienkrieg, faule AKW-Kompromisse, Hartz IV und Steuergeschenke für die Konzerne und Bestverdiener erhalten – und das Dosenpfand natürlich. Will sagen: Was nützt dem Wähler eine Partei im Bundestag, die dann doch das Gegenteil ihrer Wahlversprechen praktiziert? Jeder Volksentscheid dagegen ist direkter Einfluss des Bürgers; abgesehen davon wird sich das Problem des Einflusses kleinerer Parteien auch bei Direktwahl irgendwie lösen lassen, und sei es durch reservierte Mandate. Vom Blickwinkel direkter Demokratie aus gehört diese Frage allerdings nicht zu den wichtigsten. Fest steht, die wenigsten Bürger wollen notgedrungen über Liste Dick und Doof ins Parlament wählen. Sie wollen schlicht und einfach mitbestimmen: Demokratie heißt schließlich nicht Parteiendiktatur, sondern Volksherrschaft.

Realer Widerstand und virtuelle Welt

Der Kulturhistoriker Harald Jähner greift in der Berliner Zeitung Heiner Geißlers Resümee der Schlichtungsverhandlungen auf, angesichts von Facebook und Twitter sei die Zeit der Basta-Politik vorbei, und betont die immense und wachsende Bedeutung des Internets für den Widerstand. »Ohne Facebook, Twitter, E-Mail und Co. wäre tatsächlich der Druck niemals aufzubauen gewesen, der die Schlichtung überhaupt erst erzwungen hat. Sie lassen es dank ihres Komforts zu, dass sich auch sogenannte normale Bürger binnen kürzester Zeit zu politischen Initiativen versammeln – Leute also, die nicht in klassischer Weise durch politische Gesinnung verschweißt sind, sondern kurzfristig auf der Basis ihrer Empörung zusammenfinden und dann ins Räderwerk greifen.«

Andererseits weckt die allmächtige Cyberwelt das Verlangen nach einer ihr entsprechenden Wirklichkeit. Man will quasi einen realen Film, der auf einem Comic beruht, der auf einem realen Film beruht. Es wächst also »die Sehnsucht nach dem Echten. Oder man schottert: Wie ein Befreiungsschlag machte das Wort die Runde durch Talkshows und Kneipen. Die gute alte Eisenbahn. Der Widerstand des Analogen …«