Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort - Ulrich Jochmann - E-Book

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort E-Book

Ulrich Jochmann

4,7

Beschreibung

Optimale Prüfungsvorbereitung Das Fachbuch bietet ausgewählte Fragen und Antworten, die eine intensive Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ermöglichen. Die aktuelle 10. Auflage enthält – neben einer noch lesefreundlicheren Gestaltung – überarbeitete sowie ergänzte Fragen und Antworten, die für das Selbststudium in der Prüfungsvorbereitung gewinnbringend sind. Griffmarken am Seitenrand erlauben ein schnelles Auffinden der Beispielaufgaben und der Aufgaben zur Selbstarbeit. Schnell und komfortabel: Lösungen auf den Umschlagklappen Besonders hilfreich sind dabei neben den vorangestellten Musterlösungen und Prüfungshinweisen die neuen, zusätzlichen Umschlagklappen, in die die Lösungen der Aufgaben zur Selbstarbeit eingedruckt sind. Der Abgleich der Lösungen ist so wesentlich komfortabler und erspart zeitraubendes Blättern im Buch. Erfahrenes Autorenteam, das weiß, worauf es ankommt Das Autorenteam mit großer Prüfungserfahrung erläutert, orientiert am Rahmenstoffplan, folgende Rechtsgebiete: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Gewerberecht Datenschutzrecht Bürgerliches Recht Straf- und Strafverfahrensrecht Auf aktuellem Stand Außerdem behandelt das Werk den professionellen Umgang mit Menschen und Verteidigungswaffen sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Grundzüge der Sicherheitstechnik. Die 10. Auflage berücksichtigt zudem die aktuellen Rechtsänderungen, insbesondere im Bereich des Gewerberechts. Der Fokus wurde bei dieser Überarbeitung verstärkt auf die immer wichtiger werdenden Handlungskompetenzen im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen sowie auf Diversität und gesellschaftliche Vielfalt gelegt. Neu im Autorenteam Die Autorin Anja Pabst, Dozentin, Meisterin für Schutz und Sicherheit, Mitglied der Prüfungsausschüsse Sachkundeprüfung und Ausbildereignungsprüfung der IHK Nürnberg, erweitert das bewährte Autorenteam "Jochmann/Zitzmann". Die perfekte Ergänzung zum Lehrbuch Das Buch ist damit die optimale Ergänzung zum Lehrbuch "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" desselben Autorenteams.

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Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort

gemäß § 34a GewO

Dr. phil. Ulrich Jochmann

Sicherheitsberater, mehr als 25 Jahre in leitenden Positionen der Sicherheitswirtschaft tätig, langjähriges Mitglied der Prüfungsausschüsse: Meister für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft sowie Sachkundeprüfung

Jörg Zitzmann

Rechtsanwalt, Meister für Schutz und Sicherheit, Dozent, Mitglied der Prüfungsausschüsse: Meister für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutzund Sicherheitskraft sowie Sachkundeprüfung der IHK Nürnberg

Anja Pabst

Dozentin, Meisterin für Schutz und Sicherheit, Mitglied der Prüfungsausschüsse: Meister für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schut- zund Sicherheitskraft, Sachkundeprüfung und Ausbildereignungsprüfung (Ada) der IHK Nürnberg

10., überarbeitete Auflage, 2021

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

10. Auflage, 2021

Print ISBN 978-3-415-07065-3 E-ISBN 978-3-415-07067-7

© 2005 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © ytemha34 – stock.adobe.com

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresdenwww.boorberg.de

Vorwort zur 10. Auflage

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung gehört zu den nachgefragtesten IHK-Prüfungen überhaupt. Sie wurde mit der Neufassung des

„Bewachungsrechts“ eingeführt, das 2003 in Kraft getreten ist. Seither muss, wer Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum bzw. in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, den Schutz vor Ladendieben oder Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken durchführen will, eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung als Zugangsvoraussetzung nachweisen. Mit den zum 01. Dezember 2016 und

29. Juli 2017 nochmals geänderten Vorschriften ist auch für Tätigkeiten in leitender Funktion in Asylunterkünften und bei Großveranstaltungen die Sachkundeprüfung zwingend vorgeschrieben. Dazu kommen alle, die ein Bewachungsgewerbe eröffnen wollen. Große Neuerungen brachte die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das Datenschutzrecht ab

25. Mai 2018 mit sich. Die für das Sicherheitsgewerbe relevanten Änderungen sind in dieser Neuauflage berücksichtigt. Ebenfalls eingearbeitet wurden die aktuellen Rechtsänderungen, die sich insbesondere im Bereich des Gewerberechts (Änderung der Gewerbeordnung zum 01. Januar 2019 sowie Neufassung der Bewachungsverordnung zum 01. Juni 2019) ergeben haben. Verstärkt wurde der Fokus gelegt bei dieser Überarbeitung auf die immer wichtiger werdenden Handlungskompetenzen im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Menschen sowie auf Diversität und gesellschaftliche Vielfalt.

Damit wurde die Sachkundeprüfung, deren hauptsächliches Anliegen nach wie vor darin besteht, höhere Anforderungen an spezielle, besonders in der Öffentlichkeit auszuübende Sicherungstätigkeiten zu stellen, in den vergangenen Jahren zu einem Qualitätsmerkmal, einer Art „Mindeststandard“, für die Sicherheitswirtschaft weiterentwickelt.

Die Verfasser wollen mit diesem stark nachgefragten Grundlagenwerk keineswegs die gründliche Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ersetzen. Vielmehr soll es helfen, vorbereitende Schritte zu unterstützen. In dieser Absicht sind die wesentlichen Inhalte des Rahmenstoffplanes zur Prüfung beispielhaft dargestellt.

Am Beginn eines jeden Kapitels wird auf den „Anteil“ hingewiesen, den das jeweilige Thema in der schriftlichen Sachkundeprüfung einnimmt. Wenn dieser z. B. „16 von 100“ umfasst, bedeutet dies: von 100 möglichen Punkten können in diesem Sachgebiet 16 Punkte erreicht werden – vorausgesetzt, alle Fragen sind richtig beantwortet worden.

Jedem Themenkreis wurden Musterlösungen vorangestellt. Sie dienen dazu, sich in die Arbeitsweise zur Aufgabenbewältigung „hineinzudenken“. Allerdings können sie den gründlichen Wissenserwerb nicht ersetzen.

Darüber hinaus enthält das Buch praktische Hinweise zur Sachkundeprüfung, die beachtet werden sollten. Dies gilt sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche Prüfung. Als Ergänzung zum Lehrbuch „Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe“ eignet es sich zur optimalen Vertiefung und Kontrolle des erlernten Fachwissens. Des Weiteren empfehlen wir das Online-Repetitorium unter www.sachkun.de.

Die aktuelle Neuauflage enthält, neben einer lesefreundlichen Gestaltung, überarbeitete sowie ergänzte Fragen und Antworten, die für das Selbststudium in der Prüfungsvorbereitung gewinnbringend sind. Die zusätzlichen Umschlagklappen enthalten die Lösungen der Aufgaben zur Selbstarbeit. Dies bietet einen zusätzlichen Komfortgewinn, da zum Abgleich der Lösungen nicht jedes Mal im Buch nach hinten geblättert werden muss.

An Stellen im Buch, wo geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unterbleiben, sind ausdrücklich stets sämtliche Geschlechtsidentitäten angesprochen.

Im Sommer 2021

Die Verfasser

Inhalt

1. Allgemeine Hinweise

2. Die schriftliche Sachkundeprüfung

2.1 Hinweise zur schriftlichen Prüfung

2.2 Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

2.2.1 Inhalt der Prüfung

2.2.2 Übungsbeispiele

2.2.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

2.3 Gewerberecht

2.3.1 Inhalt der Prüfung

2.3.2 Übungsbeispiele

2.3.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

2.4 Datenschutzrecht

2.4.1 Inhalt der Prüfung

2.4.2 Übungsbeispiele

2.4.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

2.5 Bürgerliches Recht

2.5.1 Inhalt der Prüfung

2.5.2 Übungsbeispiele

2.5.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

2.6 Straf- und Strafverfahrensrecht

2.6.1 Inhalt der Prüfung

2.6.2 Übungsbeispiele

2.6.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

2.7 Waffenrecht

2.7.1 Inhalt der Prüfung

2.7.2 Übungsbeispiele

2.7.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

2.8 Unfallverhütungsvorschriften

2.8.1 Inhalt der Prüfung

2.8.2 Übungsbeispiele

2.8.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

2.9 Umgang mit Menschen

2.9.1 Inhalt der Prüfung

2.9.2 Übungsbeispiele

2.9.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

2.10 Grundzüge der Sicherheitstechnik

2.10.1 Inhalt der Prüfung

2.10.2 Übungsbeispiele

2.10.3 Aufgaben zur Selbstarbeit

3. Die mündliche Sachkundeprüfung

3.1 Hinweise für die mündliche Prüfung

3.2 Beispiele für die mündliche Prüfung

3.2.1 Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung

3.2.2 Gewerberecht/Bewachungsverordnung

3.2.3 Datenschutzrecht

3.2.4 Bürgerliches Recht

3.2.5 Straf-/Strafverfahrensrecht

3.2.6 Waffenrecht

3.2.7 Unfallverhütungsvorschriften

3.2.8 Umgang mit Menschen

3.2.9 Grundzüge der Sicherheitstechnik

Schlusswort

Hinweis

Die Lösungen der Aufgaben zur Selbstarbeit finden Sie auf den inneren Umschlagklappen.

1. Allgemeine Hinweise

Mit der Sachkundeprüfung soll festgestellt werden, ob die betroffenen Personen Kenntnisse über die zur Ausübung von Bewachungstätigkeiten notwendigen Rechtsvorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie über deren praktische Anwendung in solch einem Umfang besitzen, dass ihnen das eigenverantwortliche Wahrnehmen derartiger Wachaufgaben erfolgreich möglich ist. Damit wird deutlich, dass alle in diesem Buch genannten Themenbereiche Gegenstand der Prüfung sein können. Da die Bewachungsverordnung zugleich festlegt, dass die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung auch für künftige Gewerbetreibende erforderlich ist, sind auch Fragen in die Prüfung eingeflossen, die über das „Wahrnehmen von Wachaufgaben“ hinausgehen.

Hinweis

Es können Fragen auftauchen (besonders in der schriftlichen Prüfung), die auf die Tätigkeit des Gewerbetreibenden im Bewachungsgewerbe zielen. Daher sollten diese Themen bei der Vorbereitung auch dann nicht ausgespart werden, wenn man kein Bewachungsunternehmen eröffnen will.

Die Sachkundeprüfung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Sie besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Beide werden mit Punkten bewertet. Zur mündlichen Prüfung ist nur zugelassen, wer in der schriftlichen Prüfung mindestens 50 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat.

Hinweise

Es gibt keine Noten, nur „bestanden“ oder „nicht bestanden“.Wer in der schriftlichen Prüfung nicht mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht hat, muss sich zur Sachkundeprüfung erneut anmelden und die gesamten Gebühren (kammerabhängig) noch einmal entrichten.Wer die schriftliche Prüfung bestanden, aber die mündliche Prüfung nicht bestanden hat, muss nur die mündliche Prüfung wiederholen (d. h. auch nur die kammerabhängige Gebühr für die mündliche Prüfung bezahlen).

Nicht bestandene Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden. Vor jeder Wiederholung ist jeweils die ordnungsgemäße Anmeldung bei der jeweiligen IHK notwendig. Prüfungswiederholungen finden nicht außer der Reihe, sondern zu den von der Kammer anberaumten Prüfungsterminen statt.

Hinweis

Beachten Sie, dass nicht bei jeder IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden kann.

Für alle, die sich zur Prüfung angemeldet haben und vor deren Beginn durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten, gilt sie als nicht abgelegt. Für jene, die nach Beginn der Prüfung zurücktreten oder ohne wichtigen Grund nicht teilnehmen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Wegeunfall auf der Fahrt zur IHK) entscheidet der Prüfungsausschuss.

Hinweis

Da zu Beginn einer jeden Prüfung die Identität der Teilnehmer festgestellt wird, ist stets ein gültiges Personaldokument mitzuführen (z. B. Ausweis, Reisepass).

2. Die schriftliche Sachkundeprüfung

2.1 Hinweise zur schriftlichen Prüfung

Die schriftliche Sachkundeprüfung ist eine bundeseinheitliche Prüfung. Das bedeutet, alle prüfenden Kammern führen am gleichen Tag die schriftliche Sachkundeprüfung durch. Dies ist derzeit (im Regelfall) der dritte Donnerstag eines jeden Monats, sofern dieser nicht auf einen Feiertag fällt.

Hinweis

Die Prüfungstermine erhalten Sie auf Nachfrage bei der prüfenden IHK.

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

4 Fragen / 08 Punkte

Gewerberecht

4 Fragen / 04 Punkte

Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes

4 Fragen / 04 Punkte

Bürgerliches Recht

12 Fragen / 24 Punkte

Straf- und Strafverfahrensrecht

12 Fragen / 24 Punkte

Umgang mit Verteidigungswaffen

4 Fragen / 04 Punkte

Unfallverhütungsvorschriften

8 Fragen / 08 Punkte

Umgang mit Menschen

16 Fragen / 16 Punkte

Grundzüge der Sicherheitstechnik

8 Fragen / 08 Punkte

Die Prüfungsteilnehmer erhalten jeweils den Aufgabensatz und sogenannte Auswertebögen (Schablonen). In diese Auswertebögen ist die jeweilige Lösung einzutragen (ankreuzen: z. B.: 1. A, 2. B und E usw.). Verschiedene IHKs haben sogenannte PC-Klassen eingerichtet, in denen die Prüfungsteilnehmer die schriftliche Prüfung auf elektronischer Basis ablegen können.

Hilfsmittel (Bücher, Aufzeichnungen, Tonträger), aber auch Mobiltelefone, Digitalkameras, Notebooks, Tablets usw. dürfen in den Prüfungsraum nicht mitgenommen werden.

Achtung

Täuschungshandlungen (z. B. Benutzung unerlaubter Hilfsmittel) oder Ordnungsverstöße (z. B. erhebliche Störungen des Prüfungsablaufes) können mit dem Ausschluss von der Prüfung geahndet werden. Die Prüfung kann in derartigen Fällen für nicht bestanden erklärt werden.

Folgende Hinweise sind für den erfolgreichen Ablauf der schriftlichen Prüfung besonders bedeutsam:

Hinweis

Bei jeder Aufgabe ist mindestens eine Lösung richtig. Pro Aufgabe können maximal zwei Lösungen richtig sein.

Falls Sie eine Frage haben, wenden Sie sich an die Aufsicht – nicht an den „Nachbarn“. Dadurch geraten Sie nicht in einen falschen Verdacht.

Beachten Sie bei jeder Frage das Sachgebiet, zu dem sie gehört. Auf diese Weise können Sie Zweifel an der Richtigkeit besser ausschließen.

Kreuzen Sie eindeutig an (Kreuze nicht zwischen zwei Felder setzen).

Sollten Sie sicher sein, dass ein von Ihnen gesetztes Kreuz an der falschen Stelle steht, dann korrigieren Sie den Fehler mit größtmöglicher Eindeutigkeit. Dadurch helfen Sie, Bewertungsirrtümer zu vermeiden.

Sehen Sie hin und wieder auf die Uhr, damit Sie sich nicht an einer schwierigen Frage „festbeißen“ und am Ende in Zeitnot geraten.

Falls Sie auf eine scheinbar unlösbare Aufgabe gestoßen sind, überspringen Sie diese und beantworten Sie zuerst die leichteren Fragen.

Prüfen Sie vor Abgabe Ihrer Unterlagen, ob alle Fragen beantwortet wurden. Sollten „übersprungene“ Aufgaben unbeantwortet bleiben, könnten deren Punkte am Ende fehlen.

Reicht die Zeit aus, dann lesen Sie Ihre Antworten nochmals kritisch durch. Korrigieren Sie eine Lösung aber nur dort, wo Sie

ganz sicher

sind, dass die erste Antwort falsch war.

Hinweise

Benutzen Sie nur dokumentenechte Schreibgeräte (keinen Bleistift) in Schwarz oder Blau.Füllen Sie alle Formalien (z. B. Name, Prüfungsnummer) korrekt, vollständig und gut lesbar aus.

2.2 Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Prüfungsrelevanz

Das Thema Recht der öffentlichen Sicherheit hat in der schriftlichen Prüfung den Umfang 8 von 100 (bei 4 Fragen, d. h. jede Frage zählt doppelt). Nach der Bewachungsverordnung soll dieses Sachgebiet, gemeinsam mit Gewerberecht (siehe 2.3), Datenschutzrecht (siehe 2.4) und Umgang mit Menschen (siehe 2.9) als Schwerpunkt der mündlichen Prüfung gelten.

2.2.1 Inhalt der Prüfung

In diesem Sachgebiet können Fragen zu folgenden Themen aufgeworfen werden:

Bedeutung des

Föderalismus

,

Rechtssystem

in der Bundesrepublik Deutschland (öffentliches Recht/ privates Recht),

Grundrechte

/Rechtsgüter

Art. 1 GG (Menschenwürde),

Art. 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person),

Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz),

Art. 5 GG (Meinungs- und Pressefreiheit),

Art. 10 GG (Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis),

Art. 12 GG (Berufsfreiheit),

Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung),

Art. 14 GG (Eigentum),

Art. 19 GG (Einschränkung von Grundrechten),

Art. 104 GG (Zulässigkeit und Ausgestaltung der Freiheitsentziehung),

Inhalt und Bedeutung der Grundrechte,

Aufgaben

und

Befugnisse von Bewachungsunternehmen

, Jedermannsrechte, übertragene Befugnisse/Rechte (vgl. auch § 34a Abs. 5 GewO),

Abgrenzung zu den Aufgaben von

Polizei

und Ordnungsbehörden (

Gewaltmonopol

) zu den Aufgaben und Befugnissen des privaten Bewachungsgewerbes,

Public-Private-Partnership

(PPP) – Kooperationen: Welche Folgen haben diese Kooperationen auf Befugnisse, Aufgaben des privaten Wachund Sicherheitsgewerbes,

Abgrenzung zum

Strafrecht

.

2.2.2 Übungsbeispiele

Die nachfolgenden Übungsaufgaben sollen Ihnen zeigen, wie wichtig das richtige Lesen und Verstehen der Fragen und der Antworten ist. Sehen Sie sich die Aufgabe bitte genau an, bevor Sie die Lösung eintragen.

Beispiel 1: In welchem Bereich ist die Polizei zuständig?

A Immer in allen Bereichen.

B Nur im öffentlichen Bereich.

C Grundsätzlich nur im öffentlichen Bereich.

D Im privaten Bereich ausnahmsweise mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug.

Beispiel 2: Erklären Sie den Begriff „hoheitliche Rechte“.

A Hoheitliche Rechte sind Rechte, die der Staat hat.

B Hoheitliche Rechte stehen privaten Sicherheitsmitarbeitern in Notfällen zu.

C Hoheitliche Rechte können von Sicherheitsmitarbeitern regelmäßig im Dienst angewandt werden.

Beispiel 3: Welche Bedeutung hat das Grundgesetz?

A Das Grundgesetz bietet nur Schutz des Bürgers vor dem Staat.

B Das Grundgesetz müssen auch Sicherheitsmitarbeiter im Dienst beachten.

C Das Grundgesetz gilt auch zwischen Bürger und Bürger (sogenannte „Drittwirkung“ der Grundrechte).

Hinweis

Blättern Sie bitte erst um, wenn Sie denken, die Aufgaben richtig gelöst zu haben.

Lösung zu Beispiel 1: In welchem Bereich ist die Polizei zuständig?

A Immer in allen Bereichen.

B Nur im öffentlichen Bereich.

C Grundsätzlich nur im öffentlichen Bereich. 

D Im privaten Bereich ausnahmsweise mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug.

Erläuterung

Die Antworten „C“ und „D“ treffen zu, da die Antwort „A“ „immer“ zu weit ist, die Antwort „B“ „nur“ zu eng. „C“ und „D“ legen dagegen genau „Grundsatz“ und „Ausnahme“ fest.

Lösung zu Beispiel 2: Erklären Sie den Begriff „hoheitliche Rechte“.

A Hoheitliche Rechte sind Rechte, die der Staat hat. 

B Hoheitliche Rechte stehen privaten Sicherheitsmitarbeitern in Notfällen zu.

C Hoheitliche Rechte können von Sicherheitsmitarbeitern regelmäßig im Dienst angewandt werden.

Erläuterung

Hier kommt es darauf an, genaues Wissen über die rechtlichen Grundlagen zu haben, „A“ ist allein richtig.