Sexualdelikte - Dorothee Dienstbühl - E-Book

Sexualdelikte E-Book

Dorothee Dienstbühl

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Beschreibung

Sexualdelikte sind alltäglicher Gegenstand der Polizeiarbeit. Hinter dieser nüchternen Feststellung stehen menschliche Schicksale und eine ganze Bandbreite von Straftaten. Den gesetzlichen Auftrag der Strafverfolgung einerseits zu erfüllen und andererseits die Opfer, soweit dies im jeweiligen beruflichen Kontext möglich ist, aufzufangen, stellt einen schwierigen Spagat dar. Die Verantwortung der Polizei erstreckt sich auf eine professionelle Ermittlungsarbeit unter Berücksichtigung gerichtsverwertbarer Beweismittel- und Spurensicherung, als auch des sorgfältigen Opferschutzes mit der dafür unabdingbaren sensiblen Rücksichtnahme für das traumatisierende Erlebnis des Opfers. Dieses Buch behandelt neben der kriminalistischen Fachpraxis, u.a. den rechtlichen Rahmen, das Opfererleben, die (rechts-)medizinische Untersuchung, Statuten des Opferschutzes (polizeilich wie rechtlich), Hinweise zur Kommunikation und Vernehmung mit erwachsenen und kindlichen Opfern sowie Ansätze der Prävention. Infoboxen mit hilfreichen Tipps ermöglichen ein zügiges Erfassen und Anwenden von kompaktem Wissen. Im Anhang sind Beratungsangebote, Informationsportale und Hilfeeinrichtungen aufgelistet.

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EPUB

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Sexualdelikte

Leitfaden für die Polizeipraxis und einen aktiven Opferschutz

 

von

Dorothee Dienstbühl

und

Çiğdem Üzüm

 

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www.kriminalistik-verlag.de

Reihe

Grundlagen

Die Schriftenreihe der „Kriminalistik“

Autoren

Frau Dr. Dorothee Dienstbühl lehrt als Professorin an der Hochschule der Polizei Brandenburg (HPolBB) im Fach Kriminalistik (Bachelor- und Masterstudiengang). Sie ist zertifizierte Präventionsmanagerin für Stalking und Intimpartnergewalt (IPBm) und begleitet seit vielen Jahren ehrenamtlich Frauen, die von häuslicher/sexueller/familiärer Gewalt und Nachstellungen betroffen sind.

Frau KOK’in Çiğdem Üzüm (M.A.) hat unter anderem jahrelange kriminalpolizeiliche Erfahrung in Sexual- und Tötungsdelikten. Derzeit lehrt sie als Dozentin an der Hochschule der Polizei Brandenburg (HPolBB) im Fachbereich Kriminalistik. (Bachelor-Studiengang).

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-7832-4069-6

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2024 C.F. Müller GmbH, Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)

Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des e-Books das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Der Verlag schützt seine e-Books vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

Geleitwort

Mit dem vorliegenden Leitfaden widmen sich die Verfasserinnen dem Thema Sexualdelikte – alltäglicher Gegenstand der Polizeiarbeit. Für die Betroffenen ist es in aller Regel ein Ausnahmezustand. Die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung sowie die körperliche Integrität werden angegriffen und damit in besonderer Weise die Würde jedes einzelnen betroffenen Menschen angetastet.

Mit dem Leitfaden gelingt es den Verfasserinnen anhand der profunden beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie der akribischen Auswertung und Aufbereitung aktueller Fälle, auch solcher mit besonderer medialer Aufmerksamkeit, Besonderheiten aber auch das notwendige Grundlagenwissen für die professionelle polizeiliche Arbeitsweise im Umgang mit Sexualdelikten und den Betroffenen herauszuarbeiten. Mit seinem übersichtlichen Aufbau, Checklisten und Infoboxen eignet er sich hervorragend als Aus- und Fortbildungsliteratur.

Der immensen Herausforderung als Strafverfolgungsbehörde zugleich be- und entlastend zu arbeiten, aber den emphatischen Zugang zu den betroffenen Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren, wird dabei besondere Beachtung geschenkt. Insbesondere Sekundär – oder gar Tertiärviktimisierungen können durch ein dem Menschen zugewandtes Handeln weitgehend eingeschränkt werden. Dazu ist es unumgänglich schon frühzeitig im kriminalistischen Ermittlungsverlauf die jeweiligen Spezialisten einzubeziehen, um zu sensibilisieren. Das Buch ist deshalb nicht nur an Polizeibeamtinnen – und beamte gerichtet, sondern auch an all jene, die täglich mit den Opfern sexueller Gewalt arbeiten. Das Anliegen und die Aufforderung der Verfasserinnen schon frühzeitig anzufangen Netzwerke zu bilden, welche durch die in den umfangreichen Anhängen erfassten Ansprechstellen widergespiegelt werden, werden außerordentlich befürwortet.

Denn, mit einer hochprofessionellen Arbeit, die unter Beachtung aller Gebote der rechtlichen Neutralität, mit der Empathie für den einzelnen Menschen sowie der gebotenen Vernetzung zwischen den Strafverfolgern und den Opferhilfeeinrichtungen einhergeht, kann letztlich den betroffenen Menschen ein Stück ihrer Würde zurückgegeben werden! Dafür bietet dieser interdisziplinäre Leitfaden eine profunde Basis.

 

Oranienburg, im Mai 2024       Prof. Dr. Heike Wagner,       Präsidentin der Hochschule der Polizei Brandenburg

Vorwort

„Ehe man einen Mißbrauch angreift, muß man überlegen, ob man seine Grundlagen zerstören kann.“Luc de Clapiers (1715-1747)

„Es ist merkwürdig zu sterben, ohne danach tot zu sein.“Lilly Lindner (*1985)[1]

Der Umgang mit Menschen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, gehört zur polizeilichen Routinearbeit. Die Betroffenen empfinden die notwendigen Procedere der körperlichen Untersuchung und der Befragung manchmal als noch schlimmer als den Akt der Vergewaltigung selbst. Die schwierige Gradwanderung der kriminalistischen Arbeit zwischen Strafverfolgung und einem würdevollen Umgang mit den Opfern bedarf des besonderen Fokus in der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten. So emotional und hitzig sexuelle Gewalt gerade in der Öffentlichkeit und in den Medien diskutiert wird, so nötig ist es, mit kühlem Kopf solche Fälle auszuermitteln: Die Polizei hat als Strafverfolgungsbehörde den Auftrag, sowohl be- als auch entlastende Beweise zu ermitteln. Fälle von sog. falschen Opfern, also Personen, die eine Vergewaltigung nur behauptet haben, um einer anderen Person gezielt zu schaden, schaden der Glaubwürdigkeit echter Opfer enorm. Fälle, wie der Justizirrtum um den Darmstädter Gymnasiallehrer Horst Arnold, der in diesem Buch ebenfalls behandelt wird, können zu einem generellen Misstrauen gegenüber Menschen führen, die angeben, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein.

Der vorliegende Band ist ein interdisziplinärer Leitfaden zur Bewältigung von Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt in der Polizeiarbeit und umfasst Elemente der Kriminologie, Psychologie und Viktimologie, des Sexualstrafrechts, der Kriminalistik, Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin. Ausführlich werden beispielsweise Vernehmungsstrategien von Tatverdächtigen, als auch die Vernehmung von Opfern behandelt. Gerade der persönliche Umgang erfordert Sensibilität, hohe fachliche Kompetenz und eingehende Rücksichtnahme. Durch kompakt vermitteltes Wissen, Infoboxen und Checklisten sollen die Beamtinnen und Beamten in die Lage versetzt werden, vor allem schwerwiegende Sexualdelikte umsichtig professionell und gerichtsverwertbar zu bearbeiten – von der Kenntnisnahme eines Sachverhaltes über die Beweisaufnahme bis hin zum Fallabschluss. Doch auch der persönliche Umgang mit solchen häufig sehr intensiven Fällen, wird berücksichtigt.

Dieses Buch richtet sich an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Studium, Aus- und Fortbildung, sowie an Opferschutzeinrichtungen, Beratungs- und Fachstellen. Damit soll zudem ein Beitrag für eine gute Netzwerkarbeit zwischen Opferhilfeeinrichtungen und der Polizei geleistet werden, die nach unserer Überzeugung persönlich und in enger Kooperation erfolgen muss, um wirksam zu sein.

Für Anregungen, Fragen und Diskussionen stehen wir gerne zur Verfügung unter: [email protected] und [email protected].

 

Oranienburg,        Dorothee Dienstbühl und Çiğdem Üzümim Mai 2024

Danksagung

Die Arbeit an diesem Buch war uns eine Herzensangelegenheit. Ganz besonders möchten wir uns deswegen bei den Menschen bedanken, die uns ihre Erfahrungen, sei es als Betroffene, Angehörige aber auch als Helfer geschildert haben. Die Arbeit an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (HPolBB) ist geprägt vom fachlichen und zwischenmenschlichen Austausch. Wir danken unseren Studentinnen und Studenten, denn es sind auch ihre Fragen, die zur Entstehung des Buches beigetragen haben. Für ihr Geleitwort und die Unterstützung unserer Idee bedanken wir uns sehr herzlich bei unserer Präsidentin Frau Prof. Dr. Heike Wagner. Für die Einblicke in die Präventionsarbeit im Kontext von Sexualdelikten im Abschnitt 41 Berlin danken wir Herrn PD Dirk Daube und der Präventionsbeamtin Frau Andrea Thurmann. Für die hilfreichen Anregungen und die fachliche Expertise bedanken wir uns herzlich bei Frau Julia Straube vom Brandenburger Institut für Rechtsmedizin in Potsdam.

Auch danken wir unseren Kolleginnen und Kollegen, die uns jederzeit für einen fachlichen Rat zur Verfügung standen. Für die fachliche Unterstützung danken wir Herrn Prof. Dr. Jürgen Biedermann, Herrn Richter am AG Wolfgang Böhm, Herrn Richter a.D. Jörg Landes, Frau Iris Litty und Herrn Prof. Dr. Thomas Gabriel Rüdiger. Für den Austausch im Fachbereich Kriminalistik und die herzliche Kollegialität danken wir Frau KD’in Natalia Hankel (M.A.), Herrn EKHK Jan Grübler, Herrn KHK Andrei Partzsch, Frau KOK’in Stefanie Hoff und Frau KOK’in Helen Jahn (M.A.).

Sich am Arbeitsplatz wohlzufühlen ist nicht nur ein echtes Privileg, sondern es fördert Ideen und Projekte wie das vorliegende. Dafür danken wir unserer Vizepräsidentin Frau Prof. Dr. Imme Krüger und unserem Dekan, Herrn PD Mario Rogus. Einen ganz besonderen Dank möchten wir unserer guten Seele Frau Christine Schreiber aussprechen. Mit ihr, dem Verwaltungsteam und der Ausbildungsleitung haben wir nicht nur stets kompetente Ansprechpartner, sondern einfach so wahnsinnig nette Menschen, auf die wir uns freuen, wenn wir zu Arbeit kommen: Ina Niklaß, Heike Posset, Kathrin Wohlrab, Christin Krüger, Michael Rittmeyer, Thorsten Schäfer, Pepijn van Dyke, Florian Däumler und Margitta Fetting – wir meinen vor allem Euch! Ein ganz großes Dankeschön.

Für die unkomplizierte und gute Zusammenarbeit bedanken wir uns beim C.F. Müller Verlag.

Inhaltsverzeichnis

 Geleitwort

 Vorwort

 Danksagung

 Abkürzungsverzeichnis

 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

 I.Thematische Einführung

 II.Sexualdelikte in der kriminologischen Bestandsaufnahme

  1.Methoden der Kriminologie

  2.Phänomenologie

   2.1Sexualisierte Gewalt gegen erwachsene Personen

   2.2Sexualisierte Gewalt gegen Kinder

 III.Das Sexualstrafrecht

 IV.Viktimologie

  1.Kinder als Opfer sexueller Gewalt

  2.Das Phänomen „falsche Opfer“ und die Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit

  3.Bedeutung der Viktimologie für die polizeiliche Praxis

 V.Anzeigenaufnahme: Allgemeine Hinweise

 VI.Erster Angriff bei Sexualstraftaten

  1.Sicherungsangriff

   1.1Phase 1: Kenntnisnahme

   1.2Phase 2: Anfahrt zum Tatort

   1.3Phase 3: Eintreffen am Tatort

   1.4Phase 4: Schutz des objektiven und subjektiven Tatortbefundes

    1.4.1Objektiver Tatortbefund

    1.4.2Subjektiver Tatortbefund

   1.5Phase 5: Übergabe

   1.6Phase 6: Dokumentation

  2.Auswertungsangriff

   2.1Phase 1: Übernahme

   2.2Phase 2: Tatortbefundaufnahme

   2.3Phase 3: Operative Spurenauswertung

   2.4Phase 4: Abschließende Maßnahmen

   2.5Phase 5: Dokumentation

  3.Hinweise zur Spurenverpackung und Spurenlagerung

 VII.Die medizinische Untersuchung

  1.Vertrauliche Spurensicherung

  2.Die rechtsmedizinische Untersuchung von Kindern

 VIII.Polizeiliche Befragung und Vernehmung

  1.Die polizeiliche Vernehmung

  2.Vernehmungsvorbereitung und Vernehmungsplanung

  3.Vernehmung des Opfers

   3.1Wesentlicher rechtlicher Rahmen

   3.2Vernehmungsdurchführung

   3.3Vernehmungsinhalt

   3.4Dringliche Maßnahmen

  4.Falschaussagen

  5.Glaubhaftigkeit des Opfers

   5.1Ermittlungsverfahren

   5.2Gerichtverfahren

  6.Vernehmung des Beschuldigten

  7.Besondere Personengruppen als Zeugen und Tatverdächtige

   7.1Kinder

    7.1.1Aussagetüchtigkeit

    7.1.2Zeitlicher Aspekt

    7.1.3Räumlicher Aspekt

    7.1.4Belehrung von Kindern

    7.1.5Elternteil als Beschuldigter

    7.1.6Vernehmungsablauf

   7.2Jugendliche

   7.3Alte Menschen

   7.4.Weitere besondere Personengruppen in der Vernehmung

    7.4.1Personen mit geistiger Beeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung

    7.4.2Personengruppen mit einem archaisch geprägten Weltbild

    7.4.3Personengruppen mit Sprachbarrieren

 IX.Studien zu Sexualdelikten und ihre Relevanz für Ermittlungsansätze

  1.Studie zu Straftaten nach § 177 StGB

  2.Studie zu sexuell assoziierten Tötungsdelikten

  3.Studie zu Vergewaltigung durch einen fremden Täter

  4.Abgeleitete Ermittlungstaktische Hinweise

 X.Ermittlungen von Sexualdelikten im Internet

 XI.Ermittlungsabschluss und der Weg zum Hauptverfahren

  1.Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Anklageerhebung, Einstellung, Strafbefehl

  2.Zwischenverfahren

  3.Gericht eröffnet Hauptverfahren

  4.Beweisaufnahme, Gutachten durch Sachverständige bei Strafverfahren von Sexualdelikten

  5.Urteil

  6.Nach dem Urteil

  7.Dauer von Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren

  8.Aussagebereitschaft des Opfers

 XII.Opferschutz und Opferhilfe

  1.Gesetzlicher Opferschutz und Entschädigung

  2.Polizeilicher Opferschutz in der Praxis

  3.Opferrechte im Gerichtsprozess

  4.Opferhilfe durch Ämter und Vereine

  5.Schutzlücken und Implikationen

 XIII.Prävention

  1.Prävention Kinder

  2.Prävention Erwachsene

  3.Prävention (potentielle) Täter

  4.Gesamtbetrachtung zur Präventionsarbeit

 XIV.Professioneller Umgang und seelisches Gleichgewicht in der Polizeiarbeit

 XV.Abschließende Betrachtung

 XVI.Anhang

  1.Opferhilfeeinrichtungen

  2.Vertrauliche Spurensicherung im Bundesgebiet

  3.Meldeportal der Polizei

  4.Datenbanken und Informationsplattformen für den Dienstgebrauch

  5.Hotlines und Online-Angebote für Rat und anonymes Gespräch

  6.Informationen sowie Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche

  7.Beratungsangebote für Männer und männliche Jugendliche

  8.Opferentschädigung (Gesetz, Informationen und Anträge)

  9.Fortbildungen

  10.Sonstige Angebote und Initiativen

 Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.a.O.

an angegebenem Ort

Abb.

Abbildung

Abs.

Absatz

a.D.

außer Dienst

a.F.

alte Fassung

AfA

Agentur für Arbeit

AG

Amtsgericht

AK

Arbeitskreis

Allg. M.

allgemeine Meinung

Alt.

Alternativ

AQ

Aufklärungsquote

Art.

Artikel

AZ

Aktenzeichen

BAFzA

Bundesamt für Familie und zentralgesellschaftliche Aufgaben

BAO

Besondere Aufbauorganisation

Bd.

Band

BdK

Bund deutscher Kriminalbeamter

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BePo

Bereitschaftspolizei

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichthofes in Strafsachen (amtliche Sammlung) (zitiert nach Band und Seite)

BKA

Bundeskriminalamt

BKAG

Bundeskriminalamtsgesetz

BKiSchG

Bundeskinderschutzgesetz

BMAS

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BMFSFJ

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BMI

Bundesministerium des Inneren

BMJ

Bundesministerium der Justiz

BPol

Bundespolizei

BPolG

Bundespolizeigesetz

BtMG

Betäubungsmittelgesetz

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BUF

Beobachtungs- und Feststellungsbericht

DAD

DNA-Analyse-Datei

DeGEval

Deutsche Gesellschaft für Evaluation e.V.

DNA/DNS

deoxyribonucleic acid/Desoxyribonukleinsäure

DSM-5

Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, Fifth Edition

Dtsch Arztebl

Deutsches Ärzteblatt (Fachzeitschrift)

ebd.

ebenda

EU

Europäische Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

FAZ

Frankfurter Allgemeine Zeitung

f., ff.

folgende, fortfolgende

Fn

Fußnote

GdP

Gewerkschaft der Polizei

GewSchG

Gewaltschutzgesetz

G.i.V.

Gefahr im Verzug

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

HG

Häusliche Gewalt

h.M.

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

i.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der Regel

i.S.(d.)

im Sinne (des/der)

i.V.(m)

in Verbindung (mit)

i.w.S.

im weitesten Sinne

JA/JÄ

Jugendamt/Jugendämter

JC

Jobcenter

Jg.

Jahrgang

JGG

Jugendgerichtsgesetz

JGH

Jugendgerichtshilfe

Jhd.

Jahrhundert

JSchG

Jugendschutzgesetz

JVA

Justizvollzugsanstalt

KBZ

Kriminalitätsbelastungszahl (Zahl der ermittelten Tatverdächtigen pro 100000 Einwohner)

KDD

Kriminaldauerdienst

KFN

Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

KI

Künstliche Intelligenz

KiTa

Kindertagesstätte

KKG

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz

KpS

Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen

LG

Landgericht

LKA/LKÄ

Landeskriminalamt/Landeskriminalämter

NCMEC

National Center of Missing and Exploited Children

n.F.

neue Fassung

n.ö.

nicht öffentlich (Quellenangabe)

N.N.

nomen nominandum ((noch) nicht bekannter Namen)

o.ä.

oder ähnlich(es)

OBG

Ordnungsbehördengesetz

ODABS

Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten

OEG

Opferentschädigungsgesetz

o.g.

oben genannt(e/en)

OLG

Oberlandesgericht

OSINT

Open Source Intelligence

PAG

Polizeiaufgabengesetz

PDV

Polizeidienstvorschrift

PKS

Polizeiliche Kriminalstatistik

PolDVG

Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei

PolG

Polizeigesetz

ProstSchG

Prostitutionsschutzgesetz

PsychPbG

Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

PVB

Polizeivollzugsbeamte

PVD

Polizeivollzugsdienst

RdErl.

Runderlass

Rn.

Randnummer

RegE

Regierungserklärung

RiStBV

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannte(-s,-r)

StA

Staatsanwaltschaft

StGB

Strafgesetzbuch

StORMG

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs

StPO

Strafprozessordnung

StrÄndG

Strafrechtsänderungsgesetz

StrRG

Strafrechtreformgesetz

StrVz

Strafvollzug

StVStat

Strafverfolgungsstatistik

SZ

Süddeutsche Zeitung

TierSchG

Tierschutzgesetz

TOA

Täter-Opfer-Ausgleich

TV

Tatverdächtige

u.H.

unter Hinweis

u.U.

unter Umständen

u.v.m.

und vieles mehr

v.

vom

Vs.

Versus

vgl.

vergleiche

VM

Vergleichsmaterial

vors.

vorsätzlich

VSE

Victim Support Europe

VS-NfD

Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch

WaffG

Waffengesetz

WHO

Weltgesundheitsorganisation

WWD

Wach- und Wechseldienst

z.B.

zum Beispiel

zit.

zitiert

ZSchG

Zeugenschutzgesetz

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Tabellen

Tabelle 1:

Darstellung der Kriminalwissenschaften

Tabelle 2:

Verhältnis Polizei und Wissenschaft

Tabelle 3:

Zeitlicher Bezug zur Tat und Handlungsebene

Tabelle 4:

Tabellarische Darstellung der Fallzahlen aus der PKS 2023

Tabelle 5:

Zur Sicherung von DNA-Haltigen Beweismitteln

Tabelle 6:

Weitere Spuren und ihre Verpackung bzw. Lagerung

Tabelle 7:

Mögliches Spurenmaterial bei Sexualdelikten

Tabelle 8:

Verletzungsbilder

Tabelle 9:

Die Adams-Klassifikation bei Kindesmissbrauch

Tabelle 10:

Interessen von Opfern und der Polizei

Tabelle 11:

Präventionsmatrix

Abbildungen

Abbildung 1:

Schematische Darstellung des Ersten Angriffes

Abbildung 2:

Übersicht der Kernaufgaben im Ersten Angriff

Abbildung 3:

Vernehmungsplan nach Ackermann

I.Thematische Einführung

Sexualisierte Gewalt als Oberbegriff umfasst diverse Handlungen, die sich gegen die sexuelle Integrität eines Menschen richten. Sie reichen von der Beleidigung auf sexueller Grundlage über eine Vergewaltigung, die das Eindringen in den Körper gegen den eigenen Willen bezeichnet bis hin zum Mord aus der Motivation sexueller Lust, Machtauslebung oder gar persönlicher Rache. Insbesondere Vergewaltigungen, als besonderes schwere Form von Sexualdelinquenz sollen im vorliegenden Band betrachtet werden. Zum Opfer einer Vergewaltigung können alle Menschen in jedem Alter werden.[1] Nachfolgend finden einzelne öffentlich gewordene Fälle von Vergewaltigungen Erwähnung:

Ein 18-jähriger, schwer alkoholisierter Mann wird in einem Münchner U-Bahnhof von einem 20-Jährigen brutal vergewaltigt.[2]

Eine 32-Jährige wird von dem Mann (64) ihrer Vermieterin im Treppenhaus des Miethauses vergewaltigt, nachdem er nach Reparaturarbeiten Sex verlangt und sie ihn rausgeworfen hat.[3]

Eine 85-Jährige wird nach einem morgendlichen Spaziergang unweit ihrer Wohnung überfallen, vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt.[4]

Die Nachrichten über den mehrfachen sexuellen Missbrauch über mehrere Wochen einer 13-jährigen Wienerin durch insgesamt 17 Jungen bzw. Männer im Alter von 13-18 Jahren, sorgte im März 2024 europaweit für Entsetzen.[5]

Im März 2024 stellt ein Kind aus Oberhausen (NRW) ein Video in den Klassenchat, das zeigt, wie er seine kleine Schwester sexuell missbraucht. Einige Kinder zeigen dies entsetzt ihren Eltern, die die Polizei verständigen.[6]

Es sind solche Meldungen, die das Sicherheitsgefühl von Menschen zumindest kurzzeitig erschüttern können. Doch meist betrifft sexuelle Gewalt die Menschen vor allem durch ihre Familien, ihre Partnerschaften und ihr enges soziales Umfeld – also eigentlich dort, wo man sich sicher fühlen können sollte. Und nicht nur akute und gegenwärtige Übergriffe werden zum Gegenstand für Polizei, Justiz und die Öffentlichkeit. In den vergangenen Jahren sind international immer wieder Vorwürfe gegen prominente Personen und ganze Institutionen erhoben worden, weil sie Menschen, zum Teil bereits vor Jahren sexuell missbraucht haben sollen:

Ende 2023 wurden Anschuldigung gegen den französischen Schauspieler Gérard Depardieu laut. In einer französischen Dokumentation äußerten sich mehrere Frauen und bezichtigen den Schauspieler der Vergewaltigung, die vor Jahren stattgefunden haben sollen. Die Schauspielerin Emanuelle Debever, die schwere Vorwürfe gegen Depardieu erhob, beging am 14.12.2023 in Paris Suizid. Das löste eine Debatte über Machtmissbrauch und jahrelanges Wegsehen bei sexuellen Übergriffen aus.[7]

Ebenfalls für großes Aufsehen sorgten im Jahr 2023 Vorwürfe gegen den Frontmann der deutschen Band Rammstein, Till Lindemann, die von der Irin Shelby Lynn nach einem Konzertbesuch erhoben wurden. Nach ihren Angaben sei sie „gespiked“, also unwissend unter Drogen gesetzt worden. Später gab sie an, dass Lindemann ihr nichts getan habe. Eine Influencerin unterstützte ihre Darstellung und berichtete, dass das System Row Zero zu bewusstem sexuellem Missbrauch genutzt würde. Demnach soll die Tourmanagerin während der Konzerte Lindemann junge Frauen zum Sex organisiert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin nahm im Juni 2023 die Ermittlungen gegen Lindemann auf und stellte sie am 29. August 2023 wegen nicht hinreichenden Tatverdachts wieder ein.[8]

2010 löste ein Entschuldigungsschreiben an ca. 600 ehemalige Schüler wegen des institutionellen sexuellen Kindesmissbrauchs in den 1970er und 1980er Jahren am jesuitischen Canisius Collegs durch den damaligen Rektor eine ungeahnte Resonanz aus: Immer mehr Menschen äußerten sich öffentlich, als Kinder durch Amtsinhaber und Würden der katholischen Kirche in Deutschland sexuell missbraucht worden zu sein. Eine unabhängige Aufarbeitungskommission wurde eingerichtet, Studien in Auftrag gegeben. Die Aufarbeitung hunderter Fälle, die mittlerweile auch die evangelische Kirche eingeholt hat, dauert bis heute an.[9]

Wie diese Sachverhalte im Einzelfall zu bewerten sind, ist häufig sehr schwer zu überprüfen, insbesondere, wenn die Taten schon viele Jahre zurückliegen. Dies zeigt sich aktuell im Fall um den US-amerikanischen Produzenten Harvey Weinstein: Etwa 100 Frauen warfen ihm sexuelle Belästigung und darunter auch vollendete Vergewaltigungen vor. Weinsteins Fall machte genau das Thema des strukturellen Machtmissbrauchs deutlich, welches durch ein System von Mitwissern geschützt wird und sich auch in den zuvor geschilderten Missbrauchsvorwürfen wiederfindet. Am 11.3.2020 wurde Weinstein zu einer 23-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt.[10] Im April 2024 wurde die Verurteilung überraschend aufgehoben. Ein neuer Prozess soll angesetzt werden, dessen Ausgang maßgeblich davon abhängt, ob die Opfer erneut bereit sind, gegen den Produzenten auszusagen.[11]

Und auch im privaten Rahmen ist es durchaus möglich, dass Menschen erst Jahre später ihr Schweigen brechen und sich gegen die Person wenden können, die ihnen schweres Leid zugefügt hat. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht wurden und die zum Teil von ihrem Umfeld keinerlei Unterstützung erhielten, weil man ihnen nicht glaubte oder den/die Täter decken wollte oder aber rein aus der Unwissenheit, was in solch einem Fall getan werden kann, um Hilfe und Unterstützung zu erhalten.

II.Sexualdelikte in der kriminologischen Bestandsaufnahme

Daher muss Kriminologie als ein interdisziplinärer Forschungsbereich verstanden werden, da sie auf sämtlichen empirischen Wissenschaften basiert, die Erkenntnisse über das Zusammenleben und menschliches Verhalten bieten.[2] Solche Wissenschaften sind vor allem die Psychologie und die Soziologie. Doch gerade Kriminalitätstheorien sind auf vielen weiteren Wissenschaften aufgebaut, sie stellen medizinische, biologische oder mathematische Ansätze dar. An deutschen Universitäten ist der Fachbereich der Kriminologie allerdings regelmäßig an juristischen Lehrstühlen angesiedelt. Die Interdisziplinarität hat den Vorteil, dass komplexe Fragestellungen nach den Ursachen von Kriminalität aus diversen fachlichen Perspektiven und somit „rundum“ untersucht werden. Im besten Fall ergänzen sich die fachlichen Perspektiven und Untersuchungsmethoden zu einer Gesamtperspektive. In der Forschungspraxis stößt diese Idealvorstellung allerdings häufig an die Grenzen akademischer Eitelkeiten, in der die Fachdisziplinen und deren Vertreter nicht selten im Konkurrenzverhältnis zueinanderstehen. Dies zeigt sich bereits an den unterschiedlichen Ansätzen von Definition und auch Aufgabenbestimmung, was Kriminologie sein und können soll. Polizeipraktiker kritisieren zuweilen die kriminologischen Lehren im Studium, aber auch im wissenschaftlichen Diskurs als zu theoretisch und praxisfern. Damit haben sie häufig Recht. Die Lehre vom Verbrechen sollte sich nicht an unterschiedlichen Streitpunkten zu Sichtweisen über den Verbrechensbegriff oder der Lehre obsolet anmutender Kriminalitätstheorien erschöpfen. Kriminologie muss vielmehr Schritt mit aktuellen Entwicklungen halten und kriminelle Phänomene in diesem Kontext erläutern und begreifbar machen. Menschen empfinden einerseits Faszination für Verbrechen, andererseits haben sie Angst vor Kriminalität. Der Beitrag der Kriminologie muss an dieser Stelle einsetzen: Kriminalitätsphänomene und deren Entwicklung umfänglich darzulegen und die Probleme so treffend zu beschreiben, so dass Gegenmaßnahmen, sowohl polizeilicher als auch gesellschaftlicher Art, eingeleitet oder möglicherweise auch im Verlauf korrigiert werden können. Gerade die Präventionsarbeit bedarf fundierter Kenntnisse über die Entstehung von Kriminalität, um hier wirkungsvoll einsetzen zu können.

Aus dem weiten Aufgabenfeld, Kriminalität und kriminelles Verhalten zu erforschen, ergeben sich vielfältige Untersuchungsgegenstände und Aufgabengebiete. Solche, die insbesondere auf den vorliegenden Untersuchungsgegenstand von Sexualdelikten fokussieren, sind beispielsweise

Ursachenforschung (Ätiologie) und Entstehung von Sexualkriminalität,

Erscheinungsformen, ihre Unterschiede, Berührungspunkte, etc.,

Erfassung der Dimension, Personen, Delikte (Phänomenologie und Statistik),

Registrierte Kriminalität (Hellfeld) und nicht registrierte Kriminalität (Dunkelfeld),

Voraussage kriminellen Verhaltens und kriminalitätsrelevanter Entwicklungen (Kriminalprognose),

Betrachtung der extremistischen Delinquenten (Tätertypologien und -profile),

Lehre vom Opfer (Viktimologie),

Prävention,

Kriminalitätskontrolle,

Wirkung von Strafen (Pönologie), Kriminaltherapie (Forensik) und die damit verbundene Institutionenforschung.

Im Kontext der Kriminalwissenschaften bildet die Kriminologie optimalerweise eine fundierte Basis, auf der Kriminalistik und Kriminalpolitik ansetzen können. Kriminalistik behandelt die methodische Aufklärung und taktische Bekämpfung von Kriminalität. Sie ist eine Wissenschaft mit hohem Anwendungsbezug. In dieser Fachdisziplin sind verbrechens-vorbeugende (präventive) und vor allem strafverfolgende (repressive) Maßnahmen eingeschlossen. Die Kriminalistik behandelt somit sämtliche Methoden, Taktiken und Techniken[3], die für den Einzelfall zur Anwendung kommen können. Ziel ist die Aufnahme, Auswertung, Vermittlung, Überprüfung und Optimierung für polizeiliche Ermittlungen, die durch forensische (gerichtsfeste) Beweise erfolgen soll, sowie alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und das Verhindern von Straftaten. Kriminalpolitik ist einerseits die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit staatlichen und außerstaatlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaft bzw. des einzelnen Bürgers vor Kriminalität zu verstehen, als auch sämtliche Maßnahmen als Resultat auf kriminelle Phänomene selbst. Zum anderen kann sie als ein Teilbereich der Sicherheitspolitik verstanden werden.[4] Gerade der Diskurs über kriminalpolitische Maßnahmen, wie neue Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden, beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung (VDS) [5] oder der Umgang z.B. mit Kriminalität und Gewalt gegen Polizeibeamte, ist Gegenstand in der öffentlichen Meinung. Die öffentliche Meinung ist häufig anlassgebunden, was sich auch beim Phänomen Sexualdelinquenz in Deutschland zeigt: Die Silvesternacht 2015/2016 vor allem in Köln und Hamburg hat das Thema „Öffentliche sexuelle Übergriffe“ regelrecht in die Medien und Politik katapultiert. Die Auswirkungen schlugen sich noch in der Novellierung des Sexualstrafrechts mit Geltung ab dem 1. November 2016 nieder. Diese drei Fachdisziplinen – Kriminologie, Kriminalistik und Kriminalpolitik – die in sich diverse Schwerpunktthemen beherbergen, ergänzen sich. Dabei darf und soll es auch zu Überschneidungen der Fachbereiche und zu fächerübergreifenden „Verzahnungen“ kommen. Beispielsweise kann auf Grundlage kriminologischer Forschung ein Prognoseinstrument geschaffen werden, das in die Kriminalistik implementiert Anwendungen durch die Polizeibeamten findet (beispielsweise durch die Aufbereitung von Serienstraftaten hinsichtlich Modus Operandi, zeitliche und äußerliche Faktoren, etc. können Vorhersagen für das Eintreffen von Kriminalität in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Zeit getroffen werden.

Tabelle 1:

Kriminalwissenschaften, eigene Darstellung

Kriminologie (KL)

Kriminalistik (KR)

Kriminalpolitik (KP)

Zentrale Frage

Warum?

Wie?

Womit?

Gegenstand

Erforschen von Ursachen und Wirkung von Kriminalität

Begehungsformen sowie polizeilicher Umgang und Bearbeitung von Kriminalität

Rechtliche Maßnahmen im gesellschaftlichen Kontext