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Ob nun beim Immobilienerwerb, Immobilienbesitz oder Immobilienveräußerung oder bei der Eigennutzung bzw. Vermietung von Immobilien, es fallen Steuern an. Dieser Ratgeber zeigt in kompakter Form die möglichen Steuern auf und gibt Tipps, wie diese reduziert bzw. manchmal auch vermieden werden können. Der Ratgeber unterteilt sich in 4 Abschnitte: 1. Welche Steuern gibt es beim Immobilienerwerb (Kauf), beim Immobilienbesitz (Eigentum) sowie bei der Immobilienveräußerung (Verkauf). Beispielsweise die Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Einkommenssteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer und einige andere. 2. Welche Steuerersparnisse sind bei der Eigennutzung denkbar. Beispielsweise das Arbeitszimmer oder Steuerermäßigungen für häusliche Dienstleistungen (Haushaltshilfen, Minijobber und Handwerker). 3. Mögliche Steuerersparnisse für Vermieter. Hier sind besonders die Werbungskosten hervorzuheben. 4. Der letzte Abschnitt geht auf den Sonderfall Baudenkmäler ein.
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Seitenzahl: 24
Christoph Störkle
Steuern rund um Immobilien – kompakt
Der Steuerratgeber für Haus und Wohnung
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Inhaltsverzeichnis
Titel
Steuern rund um Immobilien – kompakt
Zu zahlende Steuern bei Immobilien
Steuerersparnisse bei Eigennutzung
Steuerersparnisse als Vermieter
Baudenkmäler
Impressum neobooks
Der Steuerratgeber für Haus und Wohnung
Ob nun beim Immobilienerwerb, Immobilienbesitz oder Immobilienveräußerung oder bei der Eigennutzung bzw. Vermietung von Immobilien, es fallen Steuern an. Dieser Ratgeber zeigt in kompakter Form die möglichen Steuern auf und gibt Tipps, wie diese reduziert bzw. manchmal auch vermieden werden können.
Der Ratgeber unterteilt sich in 4 Abschnitte:
1. Welche Steuern gibt es beim Immobilienerwerb (Kauf), beim Immobilienbesitz (Eigentum) sowie bei der Immobilienveräußerung (Verkauf). Beispielsweise die Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Einkommenssteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer und einige andere.
2. Welche Steuerersparnisse sind bei der Eigennutzung denkbar. Beispielsweise das Arbeitszimmer oder Steuerermäßigungen für häusliche Dienstleistungen (Haushaltshilfen, Minijobber und Handwerker).
3. Mögliche Steuerersparnisse für Vermieter. Hier sind besonders die Werbungskosten hervorzuheben.
4. Der letzte Abschnitt geht auf den Sonderfall Baudenkmäler ein.
Es ist immer ein guter steuerlicher Rat: Dem Finanzamt immer mitteilen, was man vorhat und fragen, wo sich Steuerersparnisse ergeben. Finanzämter haben nämlich eine Beratungs- und Auskunftspflicht. Die entsprechenden Auskünfte sollte man sich immer schriftlich geben lassen.
Übersicht über mögliche Steuern beim Immobilienerwerb / Immobilienbesitz / Immobilienveräußerung
In sämtlichen „Lebensphasen“ einer Immobilie können Steuern anfallen. Welche Steuern anfallen, hängt vom Zweck der Immobilie ab (eigene Wohnzwecke, fremde Wohnzwecke, eigenbetrieblich, fremdbetrieblich).
Steuern beim Immobilienerwerb (Kauf):
• Grunderwerbsteuer
• Evtl. Umsatzsteuer
Steuern beim Immobilienbesitz (Eigentum):
• Immobilien im Privatvermögen: Einkommenssteuer bei Vermietung oder Verpachtung
• Immobilien im Betriebsvermögen: Einkommens- oder Körperschaftssteuer / Gewerbesteuer
• Unabhängig von der Vermögenszuordnung: Grundsteuer
Steuern bei der Immobilienveräußerung (Verkauf):
• Einkommenssteuer bei privatem Veräußerungsgeschäft
• Einkommenssteuer / Körperschaftsteuer bei Betrieben
• Evtl. Erbschafts- oder Schenkungssteuer
• Evtl. Umsatzsteuer
Grunderwerbsteuer (Immobilienerwerb)
Beim Kauf eines Grundstücks, einer Bestandsimmobilie oder eines Neubaus vom Bauträger ist die Grunderwerbsteuer auf den kompletten Kaufpreis zu entrichten. Dazu gehört alles, was mit dem Grundstück untrennbar verbunden ist. Wurde der Kaufvertrag vom Notar bekundet, schickt dieser eine Kopie an das Finanzamt. Der Käufer erhält dann vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung der Grunderwerbsteuer. Erst nach erfolgter Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, durch die eine Immobilie umgeschrieben werden kann. Nicht zu verwechseln ist die Grunderwerbsteuer mit der Grundsteuer. Die Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine aktuelle Übersicht ist beispielsweise unter http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland) zu finden.
Um Kaufnebenkosten zu sparen, könnte versucht werden, zwei separate Verträge abzuschließen: Einen Kaufvertrag für das Grundstück und ein Vertrag für die Immobilie. Der Grundstücksverkäufer darf aber nicht gleichzeitig Generalunternehmer oder Bauträger sein (Doppelfunktion). Deshalb sollte das Grundstück unabhängig vom Errichter des Gebäudes gekauft werden. Hier empfiehlt sich eine Prüfung durch den Steuerberater.
Wird ein steuerpflichtiges Grundstücksgeschäft innerhalb von 2 Jahren wieder rückgängig gemacht, kann beantragt werden, dass die Steuer überhaupt nicht festgesetzt wird. Die Steuer wird dann wieder zurückgezahlt.
Wann fällt die Grunderwerbsteuer nicht an?
• Schenkung ohne Gegenleistung.