Taschenfibel für den Sicherheitsdienst - Volker Römstedt - E-Book

Taschenfibel für den Sicherheitsdienst E-Book

Volker Römstedt

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Beschreibung

Dieses Buch zeigt in kurzer und umfassender Weise das für die tägliche Praxis im Sicherheitsdienst benötigte Grundwissen auf. Inhalte u.a.: - Jedermannsrechte - Kurzbeschreibung häufiger Straftaten - Verbotene Waffen - Eigensicherung

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Seitenzahl: 27

Veröffentlichungsjahr: 2011

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Haftungsausschluss

Liebe Leserinnen und Leser,

es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in diesem Buch trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder des Verlages, auch im Hinblick auf künftige Gesetzesänderungen, ausgeschlossen wird.

Einleitung

Um das für die tägliche Praxis im Sicherheitsdienst notwendige Grundwissen stets parat zu haben, ist diese Buch konzipiert worden. Es möge somit als kleines Nachschlagewerk dienen.

Name:

Blutgruppe:

Im Notfall benachrichtigen (Tel.-Nr.)

Allergien / Unverträglichkeiten

Wichtiges

Inhalt

Einsatzgrundsätze

Jedermannsrechte

2.1 Notwehr/Nothilfe, § 227 BGB

2.2 Verteidigender Notstand, § 228 BGB

2.3 Selbsthilfe, § 229 BGB

2.4 Selbsthilfe des Besitzers/Besitzdieners

2.5 Angreifender Notstand, § 904 BGB

Rechtfertigung im Strafrecht

3.1 Notwehr/Nothilfe, § 32 StGB

3.2 Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

3.3 Vorläufige Festnahme, § 127 StPO

Häufige Straftaten

4.1 Übersicht

4.2 Kurzdarstellung der Straftaten

Verbotene Waffen

Eigensicherung

6.1 Grundsätze

6.2 L-Stellung

6.3 Z-Stellung

6.4 Fahrzeugkontrollen

Festnahme und Fesselung

7.1 Festnahme

7.2 Fesselung

Meldung

Verhalten am Tatort

Kfz-Erfassung/Personenbeschreibung

Die Sicherheitskraft als Beschuldigter

Die Sicherheitskraft als Zeuge

Jugendschutzgesetz

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis/Autor

1. Einsatzgrundsätze

Nur JEDERMANNSRECHTE anwenden

Vorgehen möglichst im TEAM

EIGENSICHERUNG beachten

ÜBERSICHT behalten

VORSICHT jede Situation als neu behandeln.

2. Jedermannsrechte

Es gilt unbedingt zu beachten, dass die Sicherheitskraft

-> grundsätzlich über keine Sonderrechte, sondern nur über die sog. „Jedermannsrechte“ verfügt.

-> hierbei den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel“ einzuhalten hat (also nur das mildeste geeignete Mittel für eine Maßnahme anwenden darf).1

-> die Grundrechte des Menschen, insbesondere die Menschenwürde, zu wahren hat.2

-> das Schikaneverbot nach § 226 BGB3 berücksichtigt und keine (zulässige) Maßnahme durchführt, nur zum Zweck, einem anderen einen Schaden zuzufügen.

Die Jedermannsrechte erlauben uns Maßnahmen durchzuführen, die andernfalls eine „unerlaubte Handlung“ nach § 823 BGB mit der Rechtsfolge einer Schadensersatzpflicht darstellen würden oder strafbar nach dem StGB/der StPO wären.

1 Vergl. Peters/Weger/Lowien, Unterrichtung, 2007, S. 17

2 Vergl. ebenda, S. 20

3 Vergl. Schönfelder, Deut. Gesetze, 2022, 20 BGB, S. 45

2.1 Notwehr/Nothilfe, § 227 BGB

Gesetzestext, § 227 Abs. 2 BGB:

„Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“4

Es bedeutet:5

„Verteidigung“:ist jedes Verhalten um den Angriff zu beenden.

Die Verteidigung hat nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu erfolgen, was bedeutet, dass von den möglichen Verteidigungshandlungen diejenige gewählt werden muss, die den geringsten Schaden verursacht; also das „mildeste Mittel“.

Der Verteidiger muss mit dem Verteidigungswillen handeln und darf nicht aus Motiven wie Hass, Wut o.ä. geleitet sein. Bei einer „Schlägerei unter Personen zum Zwecke des Kräftemessens“ fehlt es regelmäßig am Verteidigungswillen.

Die Kontrahenten wollen den Kampf; also keine Notwehrsituation.6

„erforderlich“:

Die Handlung muss notwendig und geeignet sein, um den Angriff sofort zu beenden.

„gegenwärtig“:

ist ein Angriff, der

unmittelbar bevorsteht,

gerade begonnen hat oder

noch nicht beendet ist.

„rechtswidrig“:

ist der Angriff, wenn der Angreifer keinen Rechtfertigungsgrund hat (vergl. 3.).

„Angriff“:

geht immer von einem Menschen aus, der fremde Rechtsgüter verletzt. Der Angriff kann sich richten gegen:

Personen (-> Leben, Leib, Freiheit, Ehre)