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Felwine Sarr

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Beschreibung

Mit der Veröffentlichung des von Präsident Macron beauftragten Berichtes zur Rückgabe des in französischen Museen befindlichen afrikanischen Kulturerbes entflammte im November 2018 sofort eine kontroverse Debatte, die weit über Frankreichs Grenzen hinausging und bis heute anhält. Nicht von ungefähr, zeigt die Untersuchung doch klar, dass ein großer Teil der afrikanischen Sammlungen in den ethnologischen Museen Europas gewaltvoll im Zuge des Kolonialismus oder durch die Übervorteilung der Einheimischen angeeignet wurde ‑ heute befinden sich ca. 90 Prozent des afrikanischen Kulturerbes außerhalb des Kontinents. Nötig ist eine radikale Revision der bisherigen Sammlungspraxis, die auch deutsche Museen und nicht zuletzt das geplante Humboldt Forum berührt. Die deutsche Übersetzung des hitzig diskutierten, aber nur wenig gelesenen Berichtes soll helfen, die Debatte um Geschichte, Restitution und die Zukunft der Museen, die hierzulande erst an ihrem Anfang steht, für die breite Gesellschaft zu öffnen und sie gleichzeitig zu versachlichen. Denn letztlich geht es um viel mehr: Die Debatte über die Rückgabe des afrikanischen Kulturerbes kann der Anstoß sein für ein neues Gespräch zwischen Afrika und Europa und möglicherweise ein erster Schritt hin zu einem neuen Verhältnis auf Augenhöhe.

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Felwine SarrBénédicte SavoyZurückgebenÜber die Restitution afrikanischer Kulturgüter

Aus dem Französischen von Daniel Fastner

punctum 013

Inhalt

Vorwort

Einleitung: Nichts ist mehr unmöglich

I. Die lange Dauer der Verluste

II. Restituieren

III. Restitutionen und Sammlungsgeschichte

IV. Restitutionen begleiten

Fazit

Beschreibung der abgebildeten Objekte

Anhang

»Man plündert die Neger unter dem Vorwand, den Leuten beizubringen, sie kennen und lieben zu lernen, das heißt letzten Endes, um andere Ethnografen auszubilden, die sie auch ›lieben‹ und plündern werden.«

MICHEL LEIRIS, Brief vom 19. September 1931 an seine Frau (in: Michel Leiris, Phantom Afrika. Durchgesehene und erweiterte Neuausgabe, Berlin 2019)

»Die Bewahrung der Kultur hat die afrikanischen Völker vor den Versuchen gerettet, sie zu Völkern ohne Seele und ohne Geschichte zu machen […], und wenn [die Kultur] die Menschen untereinander verbindet, dann treibt sie auch den Fortschritt an. Genau deshalb verwendet Afrika so viel Mühe und legt so viel Wert auf die Wiedererlangung seines Kulturerbes, auf die Verteidigung seiner Persönlichkeit und auf das Aufblühen neuer Zweige seiner Kultur.«

»Manifeste culturel panafricain«, in: Souffles, Nr. 16–17, 4. Trimester 1969/Januar–Februar 1970, S. 9–13.

Vorwort

Der vorliegende Text ist eine gekürzte Fassung des »Berichts zur Restitution des afrikanischen Kulturerbes«, den wir im November 2018 dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron übergeben haben. Konzipiert und verfasst wurde der Bericht im Rahmen eines dieser Frage gewidmeten Auftrags, den Emmanuel Macron uns Anfang März 2018 im Anschluss an seine Rede in Ouagadougou erteilt hat.

Von März bis Oktober 2018 hat uns dieser Auftrag einerseits in mehrere französischsprachige Länder Afrikas, andererseits in die Behörden und Archive verschiedener französischer und internationaler Institutionen geführt. Wir haben uns auf diese Aufgabe ohne Vorbehalte eingelassen, doch ausgestattet mit Werkzeugen, Methoden und Wissen, die seit rund zwanzig Jahren unsere akademische Arbeit über die Geschichte der Museen und das Kulturerbe in Europa, aber auch über die Zukunft Afrikas und die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten leiten.

Wir haben in einer transkontinentalen Perspektive gearbeitet, die sich aus unseren vergangenen Forschungen und unserer geografischen Verortung speiste: Berlin für die eine, Dakar für den anderen. Wenn wir uns dazu bereit erklärt haben, unsere sonstigen Tätigkeiten für nahezu ein Jahr ruhen zu lassen, unsere Sichtweisen zu kreuzen und uns gemeinsam diesem Projekt zu widmen, dann weil wir beide das Gefühl hatten, dass es an der Zeit war und es geboten schien, unser historisches und theoretisches Wissen in den Dienst einer möglichen Verbesserung der realen Verhältnisse zu stellen.

Wir haben uns bemüht, historisch zu skizzieren, wie die Objekte von dem afrikanischen Kontinent südlich der Sahara, die sich heute in französischen – und allgemein in europäischen – Museen befinden, dorthin gelangt sind. Eine Gesamtschau der Geschichte dieser Sammlungen existierte bislang noch nicht: Wir umreißen sie hier zum ersten Mal; zugleich schreiben wir die vergessene Geschichte eines halben Jahrhunderts der Forderungen nach Rückgabe dieses Kulturerbes und des Umgangs der europäischen Staaten mit diesen Forderungen. Die Recherchen in den Archiven und die Rekonstruktion der Sammlungsgeschichten sowie ein intensiver Dialog mit unseren Kolleginnen und Kollegen vom afrikanischen und europäischen Kontinent haben uns sukzessive zu den in diesem Band formulierten Empfehlungen geführt.

Für den organisatorischen Teil unseres Verständigungsprozesses und bei der Abfassung des juristischen Teils konnten wir auf die Unterstützung des französischen Kulturministeriums zurückgreifen, namentlich auf die Expertise der Generalinspektorin für Kulturangelegenheiten Isabelle Maréchal und von Vincent Négri vom Institut des Sciences sociales du Politique (ENS de Cachan). Bei der Koordination unserer Begegnungen und bei den Inventarrecherchen stand uns zudem der Kunsthistoriker Victor Claass zur Seite.

Einleitung

Nichts ist mehr unmöglich

Am 28. November 2017 brach der Präsident der Französischen Republik im überfüllten Auditorium der Universität Ouaga-I-Professeur-Joseph-Ki-Zerbo in Ouagadougou im Beisein des burkinischen Präsidenten Roch Kaboré sowie Hunderter burkinischer Studentinnen und Studenten in seiner Rede mit mehreren Jahrzehnten offiziellen französischen Umgangs mit Kulturerbe und Museen: »Ich möchte, dass in fünf Jahren die Voraussetzungen erfüllt sind, um das afrikanische Erbe zeitweise oder endgültig an Afrika zu restituieren.«1 Applaus und freudige Pfiffe. Auf Twitter sekundierte der Élysée-Palast in Echtzeit mit der altbekannten Metapher vom Museum als Gefängnis: »Das afrikanische Erbe darf nicht Gefangener europäischer Museen sein.«

Diese Ankündigung kam umso unerwarteter, als ihr ein Jahr zuvor unter Bezug auf die Unveräußerlichkeit der staatlichen Sammlungen die kategorische Weigerung Frankreichs vorausgegangen war, Benin auch nur das kleinste Stück aus den Beständen seines kulturellen Erbes zurückzugeben. Dennoch fügte sie sich Ende 2017 durchaus in eine allgemeinere Tendenz der vergangenheitspolitischen Öffnung ein: Während des Wahlkampfes hatte Emmanuel Macron in Algier bereits Monate zuvor die Kolonisation als »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« bezeichnet: »Die Kolonisation ist Teil der französischen Geschichte. Sie ist ein Verbrechen, sie ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sie ist wahre Barbarei. Und sie gehört zu jener Vergangenheit, der wir uns stellen müssen, indem wir diejenigen um Verzeihung bitten, gegen die wir diese Taten begangen haben.« Niemals zuvor war die Sache in Frankreich so direkt beim Namen genannt worden.

Auch woanders in Europa mussten viele Jahre vergehen – es bedurfte des Wartens bis ins Jahr 2004, bis sich die Bundesrepublik Deutschland bereit erklärte, sich ein Stück weit bei den Herero zu entschuldigen, jenem Volk aus Südwestafrika (heute Namibia), an dem durch Vergiftung, Deportation, Zwangsarbeit und Hinrichtungen ein Genozid verübt wurde, weil es 1904 Widerstand gegen die deutsche Kolonialgesetzgebung leistete. 2008 beendete Italien vierzig Jahre Spannungen mit Libyen, indem es sich für die »tiefen Verletzungen« entschuldigte, die dieser ehemaligen italienischen Kolonie zwischen 1911 und 1943 zugefügt worden waren. Das Vereinigte Königreich wartete sechzig Jahre, bis es sich nach langem Rechtsstreit 2013 für die blutige Unterdrückung und Folter der Mau-Mau in Kenia in den 1950er-Jahren entschuldigte. Dennoch sind wir in Europa weit davon entfernt, uns der Kolonialvergangenheit vollends zu stellen: Trotz gewisser Fortschritte tut sich Belgien immer noch schwer damit, die Millionen Toten anzuerkennen, die das Land durch die Ausbeutung des Kongo zwischen 1885 und 1908 verursacht hat; in Frankreich folgen die treffenden Worte Emmanuel Macrons Jahrzehnten der Leugnung oder der gewagten Behauptungen über die Wohltaten der Kolonisation. Die (historiografische, psychologische, politische) Übernahme der Verantwortung für diese Vergangenheit, die nicht vergeht, gehört zu den großen gemeinsamen Herausforderungen Europas des 21. Jahrhunderts.2

Dieser Abschnitt der Geschichte hat etliche Aus- und Nachwirkungen hervorgebracht. Sie manifestieren sich in verschiedensten Formen und in globalem Maßstab: ökonomische Ungleichheit, politische Instabilität, menschliche Tragödien. Über Kunstwerke und über die Rückgabe des afrikanischen Erbes nach Afrika zu sprechen, bedeutet in diesem Kontext, ein Kapitel zu eröffnen, und zwar ein einzelnes in einer umfangreicheren und gewiss noch komplizierten Geschichte. Hinter der Maske des Schönen lädt die Restitutionsfrage allerdings dazu ein, bis ins Herz eines Aneignungs- und Entfremdungssystems, des Kolonialsystems, vorzustoßen, als dessen öffentliche Archive bestimmte europäische Museen heute unwillentlich fungieren. Die Restitution denken impliziert dennoch deutlich mehr als nur eine Erforschung der Vergangenheit: Zuallererst bedeutet es, Brücken zu zukünftigen gerechteren Beziehungen zu bauen. Von Dialog, Vielstimmigkeit und Austausch geleitet, darf die Restitution keineswegs als ein unheilvoller Akt von Identitätszuschreibung oder territorialer Festschreibung von Kulturgütern verstanden werden. Sie lädt im Gegenteil dazu ein, die Bedeutungsgebung der Objekte zu öffnen und »dem Universellen«, mit dem sie in Europa so häufig assoziiert werden, die Möglichkeit zu geben, auch anderswo erfahren zu werden.3

Der folgende Bericht bezieht sich ausschließlich auf den afrikanischen Kontinent südlich der Sahara. Er hebt das Besondere an der Situation Afrikas hervor und schlägt Lösungen für diesen spezifischen Fall vor.4 Er berücksichtigt die besondere Geschichte und besonderen Verantwortlichkeiten Frankreichs in diesem Teil der Welt (koloniale Bevormundung und Ausbeutung, missratene Dekolonisierung, zentralistische Kulturerbepolitik), die sich deutlich von denen Großbritanniens, Belgiens, Deutschlands oder Italiens unterscheiden. Und er stützt sich auf die von Experten vielfach geäußerte Feststellung, dass fast die Gesamtheit des materiellen Erbes der afrikanischen Länder südlich der Sahara außerhalb des afrikanischen Kontinents aufbewahrt wird.5 Es ist dieser Befund, diese zahlenmäßige Kluft zwischen den Objekten in Europa und denen in Afrika selbst, an dem sich das Besondere des afrikanischen Falls bestimmen und bemessen lässt. Während andere Weltregionen, die in den Sammlungen der westlichen Museen vertreten sind, einen beträchtlichen Teil ihres künstlerischen und kulturellen Erbes bei sich wissen, entbehrt das Afrika südlich der Sahara ihres fast vollständig. In diesem Sinne fügt sich das von Frankreich in Angriff genommene Restitutionsvorhaben ein in eine dreifache Logik von Reparation, Wiederherstellung einer ausgeglichenen globalen Kulturgeografie, vor allem aber auch Neuanfang.

Auf einem Kontinent, auf dem 60 Prozent der Bevölkerung unter zwanzig Jahren alt sind, geht es vor allen Dingen um den Zugang der afrikanischen Jugend zu ihrer eigenen Kultur, zu der Kreativität und Spiritualität freilich längst vergangener Epochen, die zu kennen und wiederzuerkennen nicht den westlichen Gesellschaften oder der in Europa lebenden Diaspora vorbehalten sein darf. Die Jugend Afrikas hat wie die Jugend Frankreichs oder Europas »Rechte in Bezug auf das Kulturerbe«, um die Formulierung des Europarats aus der Faro-Konvention von 2005 aufzugreifen. Ein Recht auf das gesamte Kulturerbe, muss man hinzufügen, aber mindestens und zuerst auf die aus der afrikanischen Vergangenheit vermachten Ressourcen, die so fern von der afrikanischen Jugend verwahrt werden, dass diese oft nichts von deren Reichtum und Potenzial und teils nicht einmal von ihrer Existenz etwas weiß. Dem Reiz eines Objekts erliegen, berührt, beeindruckt, bewegt, überrascht werden von einem Gegenstand, den man im Museum erblickt, seine Formen oder seine Raffinesse bewundern, seine Farben lieben, auf einem Foto festhalten, sich von ihm verändern lassen: Diese Erfahrungen, die zugleich Zugangsformen zu Wissen darstellen, dürfen nicht einzig den Erben einer asymmetrischen Geschichte vorbehalten bleiben, die darüber hinaus das Privileg der Mobilität genießen.

Der vorliegende Bericht wurde im Laufe des Sommers 2018 in Dakar, Berlin und Paris verfasst. Er ist das Resultat einer umfangreichen Befragung von Experten und politischen Akteuren in Frankreich und vier französischsprachigen Ländern Afrikas (Benin, Senegal, Mali und Kamerun).6 Wir haben uns mit mehr als 150 Personen ausgetauscht; diese Begegnungen fanden zwischen März und Juli 2018 statt. Sie haben uns erlaubt, auf beiden Kontinenten Vertreter aus diversen Milieus zu hören: Restitutionsbefürworter und -skeptiker; Akademikerinnen und Akademiker, Forscherinnen und Forscher; Museumsleute, politische Verantwortliche, Parlamentsmitglieder, Akteure auf dem Kunstmarkt, Sammler, Juristinnen und Juristen, Pädagoginnen und Pädagogen, Aktivisten. In Paris konnten wir von der ständigen Unterstützung der Mitarbeiter des Musée du quai Branly-Jacques Chirac und dessen Direktors Stéphane Martin profitieren, insbesondere bei der Anfertigung eines zur Durchführung unserer Aufgabe erstellten Inventars, an dem sich genau die Art, Anzahl und Herkunft der afrikanischen Sammlungen ablesen lassen sollte. Zwei Sonderworkshops haben uns erlaubt, unser Nachdenken über den Begriff der »Restitution« zu schärfen: der »Dakar-Workshop«, bei dem am 12. Juni 2018 über zwanzig Persönlichkeiten aus Afrika und Europa im Musée Théodore-Monod für afrikanische Kunst zusammenkamen; und der »Rechtsworkshop«, der am 26. Juni 2018 am Collège de France in Paris stattfand und der genauer der Frage des rechtlichen Rahmens gewidmet war.

Der Bericht umfasst vier Teile. Der erste bietet einen Überblick über den internationalen Stand der Debatte (»Die lange Dauer der Verluste«). Der zweite Teil (»Restituieren«) klärt die Mehrdeutigkeiten im Gebrauch des Ausdrucks »Restitution« und setzt ihn zu den allgemeineren Fragen der Erinnerungsarbeit und Reparation ins Verhältnis. Der dritte Teil (»Restitution und Sammlungen«) zeigt mithilfe exakter Statistiken die enge Verbindung zwischen kolonialer Verwaltung und dem Aufbau der afrikanischen Kunst- und Kultursammlungen in den staatlichen Museen Frankreichs auf, um daraus konkrete Empfehlungen zu deren Restitution zu entwickeln. Der vierte Teil (»Die Rückgabe begleiten«) bestimmt den zeitlichen, rechtlichen, methodologischen und finanziellen Rahmen, in dem die Rückgabe des afrikanischen Kulturerbes an Afrika durchgeführt werden könnte.

I.

Die lange Dauer der Verluste

Die Aneignung fremder Kulturgüter: ein Verbrechen gegen die Völker

Die Entwendung und der Transfer von Kunst-, Kultoder einfachen Gebrauchsobjekten begleitet imperiale Unterfangen seit der Antike. Dabei kommen zwei Dynamiken zusammen. Ästhetische, intellektuelle und ökonomische Aneignung fremden Kulturerbes, das nun in den Städten des Siegers, in seinen Häusern, seinen Gelehrtenzirkeln und auf dem Kunstmarkt einen Wert und ein Eigenleben entwickelt, die von seinen Ursprüngen abgeschnitten sind; sowie bewusste Entfremdung und Dekulturation der unterworfenen Bevölkerung, deren psychologisches Gleichgewicht durch den Verlust von identitätsstiftenden, über Generationen weitergegeben Gegenständen teilweise dauerhaft zerstört wird. Vor 2200 Jahren legte der griechische Historiker Polybios den Grundstein für eine politische Theorie des Raubes von Kulturerbe. Selbst über fünfzehn Jahre lang politische Geisel in Rom, beschrieb er den doppelten Schmerz, den der Sieger dem Besiegten zufügt, indem er ihn nicht nur seines kulturellen Erbes beraubt, sondern ihn darüber hinaus auch noch dazu einlädt, in seinen Städten der demütigenden Zurschaustellung der entführten Kriegsbeute mit Bewunderung beizuwohnen. Diese Art der Zurschaustellung schürt die Wut und den Hass der Opfer, warnte Polybios. Und zukünftigen Siegern empfahl er, nicht »das Unglück anderer als einen Schmuck für die eigene Stadt [zu] betrachten«.7

Um 1800, als das revolutionäre und imperiale Frankreich davon träumte, Paris zur »Hauptstadt des Universums« zu machen und dort die in ganz Europa militärisch eroberten Kunstschätze zusammenzutragen, prangerte der deutsche Jurist und Philosoph Karl Heinrich Heydenreich ein »Verbrechen gegen die Menschheit« an. Er zerpflückt die Rhetorik des Siegers, der vorgibt, in seinem Interesse für die Kultur des Besiegten von »sanftern Sitten« geleitet zu sein, der in Wahrheit aber sein Opfer zu einem »Ding« macht, ihn seiner spirituellen Quellen beraubt, die seiner Menschlichkeit zugrunde liegen, und richtet diesen »barbarischen Spruch« an ihn: »Du sollst dich forthin weniger und schwerer bilden können, dem Genie und Geschmack deiner edelsten Söhne sollen die Muster entrissen werden, die sie zur Unsterblichkeit führen könnten; die schönen Erscheinungen der Kunst, welche die menschlichsten und liebenswürdigsten Gefühle unter der Nation verbreiten, sollen für immer vor euren Augen verschwinden.«8 Der Entzug und Verlust von Kulturgütern betrifft nicht nur die Generationen, die sie ausüben und die sie erleiden. Sie schreiben sich in die lange Dauer [longue durée] der Gesellschaften ein und bedingen das Aufblühen der einen und die Verkümmerung der anderen. In Kriegszeiten, in Zeiten von Eroberungszügen oder Besatzung sind sie – ebenso wie Vergewaltigung, Geiselnahme, Internierung und die Deportation von Intellektuellen – Instrumente zur Entmenschlichung des Feindes.

In diesem Sinne – das legen frühere Debatten nahe – gehört die Annexion von Kulturgütern, weil sie den Einzelnen und die Gruppe in der Grundlage ihres Menschseins (Spiritualität, Kreativität, Weitergabe) betrifft, einer besonderen Kategorie an: der transgressiven Handlung, die kein Rechts-, Verwaltungs-, Kultur- oder Wirtschaftssystem legitimierten könnte. In einem der großen Texte zu der Frage der mutmaßlichen Einwilligung der Opfer von Kunstraub fegt Cicero das ökonomische Argument vom Tisch. Nein, schrieb er, dass ein Sieger im besiegten Land begehrte Stücke kauft, legitimiert nicht hinreichend den Akt der Aneignung und Entziehung des Erbes anderer: »[E]r habe die Werke nicht zum Kauf angeboten, noch hätte er sich, wäre es ihm freigestellt gewesen, unter irgendeiner Bedingung je bestimmen lassen, die Dinge zu verkaufen, die als Erbe und Hinterlassenschaft seiner Vorfahren in dem Heiligtum gestanden hätten.«9 Und nein, meinten die aufgeklärten Kreise Europas um 1800, die rechtliche Verankerung der Abtretung von Kunstwerken in den Waffenstillstandsoder Friedensverträgen der »modernen« Kriege kann dem Sieger nicht den Besitz an den durch Waffengewalt eroberten Kulturgütern garantieren: Im Frankreich von 1815 konnte man durchaus zu der Einschätzung kommen, dass das »Museum von Paris […], durch Verträge zugebilligt, durch Kapitulationen bewahrt, notwendigerweise zum absolut unantastbaren Besitz werden musste«;10 das hinderte im selben Jahr die europäischen Herrscher nicht daran, die Frage der Restitution unter einem moralischen und nicht rechtlichen, einem ethischen und nicht juristischen Blickwinkel anzugehen:

Die Alliierten, die nun billigerweise die Mobilien des Museums in ihrer Gewalt hatten, konnten nicht anders, als sie den Ländern zurückzugeben, denen sie entgegen dem Usus zivilisierter Kriegsführung während der verheerenden Zeit der Französischen Revolution und der Tyrannei Bonapartes entrissen worden waren.11

Kriegsbeute und Legalität der Erbeutung

Doch aus juristischer Sicht und bis ins späte 19. Jahrhundert sind, um mit den Worten des niederländischen Rechtsgelehrten Hugo Grotius zu sprechen, »die Zerstörung und Wegnahme der Sachen der Feinde« und der »Erwerb des Eigenthums an den im Kriege erlangten Sachen« erlaubte und kodifizierte Praktiken.12 Nach dem Trauma und den zahllosen öffentlichen Debatten, die die »Kunsteroberungen« der Revolution und des Kaiserreichs in Europa ausgelöst hatten, ersparten sich die europäischen Nationen für ein Jahrhundert zwar gegenseitig diese Art der Schmähung. Stattdessen exportierten sie diese Praxis und setzten sie ab Mitte des 19. Jahrhunderts systematisch in den Eroberungskriegen und den militärischen Auseinandersetzungen um wirtschaftlichen Einfluss in Asien und Afrika ein.

Dazu muss gesagt werden, dass Gesellschaften überall in der Welt, und Afrika bildet hier keine Ausnahme, eine höchst differenzierte Beziehung zu ihrem »materiellen Erbe« unterhalten, das von Generation zu Generation weitergegeben und gemäß spezifischen Bedingungen bewahrt wird: Das beinhaltet die kollektive Bewachung heiliger Objekte oder wertvoller Manuskripte (wie in Timbuktu, wo seit dem 14. Jahrhundert bedeutende Bibliotheken entstanden, die die europäischen Reisenden im 19. Jahrhundert mit Entzücken »entdeckten«13) ebenso wie die Aufbewahrung dynastischer Schätze in eigens dafür vorgesehenen, geschützten Räumen der Königspaläste (wie in Benin-Stadt), die Existenz »moderner« Bibliotheken in bestimmten Städten wie jene, die der äthiopische Kaiser Theodor II. (1818–1868) Mitte des 19. Jahrhunderts in Magdala erbaute, sowie in Kriegszeiten Praktiken zur Evakuierung oder Sicherung von Objekten, die die Begehrlichkeiten des Feindes wecken können; zum Beispiel die Schätze von Abomey, die die französische Armee nach Einnahme der Stadt 1892 teilweise in unterirdischen Verstecken wiederfand.

Im 19. Jahrhundert entwickelten sich beschlagnahmte Kulturgüter dann zum natürlichen Korrelat der Eroberungskriege und wurden juristisch und physisch von den erobernden Staaten einverleibt. 1854 räsonierte Sir Robert Phillimore, der berühmteste englische Jurist seiner Zeit, dass »alle zivilisierten Staaten« die Maxime anerkennen, dass »die Kriegserwerbungen dem Staat gehören«.14 Wenn es sich dabei um Kulturgüter handelte, fanden diese Erwerbungen ihren »natürlichen« Platz im Rahmen der großen nationalen Einrichtungen, die der öffentlichen Bildung gewidmet waren, allen voran Museen und die Bibliotheken, die nun beträchtlich wuchsen. Der militärischen Rechtmäßigkeit der Vorgänge zum Trotz erhoben sich in Europa seit dieser Zeit Stimmen, die den Umgang der angeblichen »Zivilisation« mit der »Barbarei« verurteilten. »Hoffentlich wird aber noch der Tag kommen, wo das befreite und gereinigte Frankreich dem geplünderten China diese Beute zurücksenden wird«,15 schrieb Victor Hugo nach dem Zweiten Opiumkrieg.

In China (1860), in Korea (1866), in Äthiopien (1868), im Aschantireich (oder Asante, 1874), in Kamerun, in der Region um den Tanganjikasee, späteres Belgisch-Kongo (1884), in der Region des heutigen Mali (1890), in Dahomey (1892), im Königreich Benin (1897), im heutigen Guinea (1898), in Indonesien (1906), in Tansania (1907) boten die militärischen Übergriffe und sogenannten Strafexpeditionen Englands, Belgiens, Deutschlands, der Niederlande und Frankreichs im 19. Jahrhundert in der Tat die Gelegenheit für eine beispiellose Aneignung von Kulturgütern. Art und Umfang begehrter Objekte, die Begleitung der Armeen durch Fachleute, die hohe Aufmerksamkeit, mit der mehrere europäische Museen und Bibliotheken das Vorrücken der Truppen in der Ferne verfolgten, sowie die oftmals präzise Zuweisung bestimmter Objekte an spezifische Museen bereits bei der Inbesitznahme beweisen, wie sehr diese Beschaffung von kulturellen Gegenständen im 19. Jahrhundert mehr einer gezielten Entwendung glich als einer militärischen Plünderung im engeren Sinne (die traditionell auf Geldvermögen, Waffen und Flaggen des Feindes zielt). Anfang 1897 freute sich der Direktor der Afrikaund Ozeanien-Abteilung des Königlichen Museums für Völkerkunde Berlin (dem Vorgänger des heutigen Ethnologischen Museums), dass » einer meiner gegenwärtigen Hörer, Leutnant von Armin, sich einer großen Strafexpedition gegen die Ngolo (streng secret!!) anschließen wird«: »Wir können uns also auf ganz brillante Dinge gefasst machen. Herr von Armin ist genau informiert, was wir brauchen und wird bemüht sein, etwas ganz Ordentliches zu leisten. Die Kosten werden dabei vermutlich gleich Null sein.«16