Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
"Das ist das Ende!" soll der Burgdorfer Schlachtermeister Hermann Cohn gerufen haben, als er von Hitlers Machtergreifung durch die entsprechende Schlagzeile im Burgdorfer Kreisblatt erfahren hat. Das Umschlagbild zeigt ihn (stehend links) im Kreis eines Teils der verzweigten Familie, von deren Schicksal in der Zeit des Nationalsozialismus in dem Buch, das seinen hellsichtigen Ausruf als Titel trägt, berichtet wird. Das Buch führt an die Lebensorte von allen bekannten verfolgten Jüdinnen und Juden in Burgdorf und erinnert an die Ermordeten, aber auch an Menschen, die rechtzeitig auswandern konnten oder trotz der Verfolgung überlebt haben. Die Menschen, die zu Opfern der nationalsozialistischen Politik der Ausgrenzung, Ausplünderung und Auslöschung wurden, haben Namen, Gesichter und eine Geschichte.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 181
Veröffentlichungsjahr: 2019
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Der „Arbeitskreis Gedenkweg 9. November“ bedankt sich für die freundliche Unterstützung bei
Auch zu unserer lokalen Nachkriegsgeschichte gehörte sie lange Zeit dazu: die „Erinnerungsverweigerung“. Ihren Ausdruck fand sie darin, dass man das NS-Regime zwar verurteilte, es aber zugleich zu einem weit entfernten, mit dem persönlichen und lokalen Umfeld kaum verbundenen Geschehen machte. Gegen dieses Verdrängen und Vergessen hat Rudolf Bembenneck gearbeitet. Dazu hat er sich auf die Spurensuche begeben. Wissen wollte er vermitteln, um Gewissen zu bilden. Und den Opfern des Unrechtes in unserer Stadt wollte er ein Gesicht geben. Darum ging es ihm. Akribisch und mit einer schier unglaublichen Kraft und Beharrlichkeit hat er – unterstützt von engagierten Mitstreiterinnen und Mitstreitern – jüdischen Lebens– und Leidenswegen vor Ort nachgespürt. Seine Aufzeichnungen bilden die Grundlage für dieses Buch. Ein Buch, das präzise und eindrucksvoll dokumentiert, in welch kurzer Zeit vor dem Hintergrund einer Staat und Gesellschaft vereinnahmenden menschenverachtenden Ideologie auch hier bei uns jüdische Nachbarn, Freunde und Bekannte zunehmend ausgegrenzt, schikaniert und systematisch entrechtet und schließlich viele von ihnen deportiert und ermordet wurden. Ihr unermessliches Leid wird aus dem Dunkel des Vergessens und Verschweigens herausgelöst und sichtbar gemacht. Es wird greifbar, nicht aber begreifbar.
In seinem Vortrag anlässlich einer Gedenkveranstaltung zur Reichspogromnacht am 9. November hat Rudolf Bembenneck gesagt: „Der neu sich regende Antisemitismus in Deutschland und vielen Ländern Europas zeigt, dass wir die Konsequenzen aus dem Holocaust noch nicht ausreichend gezogen haben“. Das war 2013. Ihre Gültigkeit haben seine Worte bis heute nicht verloren. Ganz im Gegenteil. Aktuelle Ereignisse zeigen, wie wichtig es ist, zu verhindern, dass Hass und Ausgrenzung unsere Gesellschaft erneut vergiften. Dabei reicht es nicht, sich der schrecklichen Taten des NS-Regimes zu erinnern. Vielmehr gilt es, sich vehement dafür einzusetzen, dass menschlicher Anstand und achtungsvoller Umgang miteinander dauerhaft erhalten bleiben. Das müssen wir täglich tun. Nur dann lässt sich ein gesellschaftliches Klima schaffen, in dem Diskriminierung und Ausgrenzung keinen Platz haben.
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Frau Dr. Judith Rohde, die dieses Buch zusammen mit Rudolf Bembenneck erarbeitet hat und damit sein der Humanität verpflichtetes Lebenswerk weiterträgt.
Burgdorf, im September 2018
Alfred Baxmann
(Bürgermeister)
Dieses Buch basiert auf den langjährigen Recherchen Rudolf Bembennecks in lokalen und überregionalen Archiven und im Kontakt mit Überlebenden der Shoah, ihren Nachkommen und Angehörigen weltweit. Es entstand nach seinem Tod am 4. Januar 2018 und begleitet das Bemühen, den Reichtum der Ergebnisse dieser Nachforschungen zu sichern und einiges davon gleichzeitig auch für andere verfügbar zu machen.
Rudolf Bembenneck war kein Historiker, sondern Pastor. Seine Dokumentation der Zeugnisse und Recherchen entspricht nicht immer wissenschaftlichen Standards, doch die Lebensgeschichten, die er daraus abliest und erzählt, berühren. Sie geben den Verfolgten ihre Würde zurück und ihren Namen ein Gedächtnis.
Ebenso genügen die Texte der nachstehenden Biographien der Jüdinnen und Juden aus Burgdorf in der Zeit des Nationalsozialismus nicht geschichtswissenschaftlichen Anforderungen, sondern basieren häufig auf Ausschnitten aus Rudolf Bembennecks Reden, die er bei verschiedenen Anlässen wie den Verlegungen der Stolpersteine, der Einweihung der KulturWerkStadt oder des Gedenkfrieses gehalten hat. Ich habe sie angepasst, wo nötig modifiziert, ergänzt und verknüpft. Eine Chronologie der nationalsozialistischen Maßnahmen zur Enteignung, Vertreibung und Vernichtung der Juden bildet den Hintergrund für die Beschreibung der einzelnen Lebenswege. Die aufgenommenen Biographien orientieren sich an den im Gedenkfries im Ratssaal des Burgdorfer Schlosses (Abb. S. →) dokumentierten Schicksalen, beziehen aber außerdem nahe Angehörige ein. Gewissermaßen vom Ratssaal aus führt das Buch in und durch die Stadt an die Lebensorte der Verfolgten und erinnert dann auch an Menschen, die rechtzeitig auswandern konnten oder trotz der Verfolgung überlebt haben. Es wird so zum Weg-Weiser und zur Schnittstelle zwischen Geschichte und Gegenwart.
Die Arbeit enthält fast ausschließlich Informationen über die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, kaum über die Täter. Das soll nicht eine entlastende Opferidentifikation im Land der Täter befördern, sondern einer Opfer-orientierten Erinnerungskultur dienen, in der die Würde des einzelnen Menschen im Mittelpunkt steht und die jene Empathie einübt, die jeden Mit-Menschen in der Gegenwart und Zukunft vor Verfolgung und Ausgrenzung, egal welcher Art, zu schützen weiß. „Diese Empathie ist keine sentimentale Gefühlsäußerung, sondern beginnt mit Aufklärung, Information und Aneignung von konkretem Wissen. Im Zentrum steht dabei die Konkretion, die aus abstrakten Zahlen Menschen mit Namen, Gesichtern und einer Geschichte macht.“ 1
Burgdorf, im März 2018
Judith Rohde
1 Aleida Assmann: Das neue Unbehagen an der Erinnerungskultur. Eine Intervention. C.H.Beck Verlag, München, 2013. S. 138
Prolog: Die Reichspogromnacht in Burgdorf
Chronologie der Ausgrenzung, Ausplünderung und Auslöschung
Vorgeschichte
Phase I – 30. Januar 1933 bis 14. September 1935: Von der Machtübernahme bis zu den „Nürnberger Gesetzen“
Phase II – 15. September 1935 bis 9. November 1938: Von den „Nürnberger Gesetzen“ bis zum November-Pogrom
Phase III – 10. November 1938 bis 1. September 1939: Vom November-Pogrom bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und den ersten Deportationen
Phase IV – 2. September 1939 bis 9. Mai 1945: Vom Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bis zur Vernichtung der europäischen Juden und dem Kriegsende
Orte jüdischen Lebens in Burgdorf
Am Güterbahnhof 4 (früher Otzer Straße 4 bzw. Am Bahnhof 9)
Bahnhofstraße 11
Bahnhofstraße 20
Braunschweiger Straße 10
Friederikenstraße 55
Gartenstraße 9
Gartenstraße 44
Grüne Allee 7, Ramlingen
Hannoversche Neustadt 4
Hannoversche Neustadt 12
Hannoversche Neustadt 38 und 42
Kapellenweg 4, Otze
Louisenstraße 4
Marktstraße 11
Marktstraße 19
Marktstraße 43
Marktstraße 48
Marktstraße 56
Marktstraße 62 (früher Marktstraße 60)
Poststraße 1
Poststraße 2
Schillerslagerstraße 4
Schlossstraße 10 (früher Poststraße 10)
Schmiedestraße 3 (früher Hinterstraße 5)
Uetzer Straße 12
Wallgartenstraße 38
Weferlingsen
Mit unbekannter Adresse
Epilog: Der jüdische Friedhof in der Uetzer Straße
Deportations- und Todesorte der Burgdorfer Jüdinnen und Juden sowie ihrer Angehörigen
Personenverzeichnis
Stammbäume jüdischer Familien aus Burgdorf
Stammbaum der Familie Cohn
Stammbaum der Familie Moosberg
Stammbaum der Familien Simon und Si(e)mons
Stammbaum der Familien Rosenberg, Blumenthal und Italiener
Anmerkungen
Quellen
Dank
Stadtplan von Burgdorf
In der Nacht des 9. November 1938 stürmte eine wütende Schar von SA- und NSDAP-Leuten1 das Gebäude der Synagoge in der Poststraße 2. Die Türen wurden eingetreten, Fensterscheiben – besonders die zwei etwa vier Meter hohen Rundbogenfenster an der Louisenstraße – wurden zerschlagen und ein großer Teil des Mobiliars zertrümmert. Die Parteileute waren deswegen so wütend und aufgebracht, weil sie ihren ursprünglichen Plan, die Synagoge in Brand zu setzen, so wie es mit hunderten Synagogen in Deutschland in dieser Nacht geschehen ist, in Burgdorf nicht verwirklichen konnten.
Zuvor, am späten Abend des 9. November, war auf der Polizeiwache in Burgdorf eine Anordnung der zentralen Polizeileitstelle in Berlin eingegangen. Polizeiliches Einschreiten sollte strikt unterlassen werden, wenn von SA und NSDAP jüdische Gebäude, insbesondere Synagogen, angezündet würden. In der Burgdorfer Polizeiwache nahm Polizeileutnant Hinrich Meyer die Anordnung am Telefon entgegen. Er informierte unmittelbar seinen Vorgesetzten Polizeimeister Otto Gerhardi. Die Burgdorfer Polizisten befanden sich in einer Zwickmühle. Wenn sie ohne einzuschreiten zusahen, wie die Synagoge in Brand gesetzt wurde, dann waren höchstwahrscheinlich alle Fachwerkhäuser in der Nähe von den Flammen bedroht. Wenn sie aber einschreiten würden, hätten sie ein Gerichtsverfahren vor der Polizeigerichtsbarkeit zu erwarten. Sie wandten sich an führende Mitglieder der SA und der NSDAP, deren Namen nicht überliefert sind, und machten ihre Bedenken geltend. Diese Führungskräfte von Partei und SA wiederum wandten sich an den Hauptbrandmeister der Burgdorfer Feuerwehr, Adolf Michelssen, der die Befürchtungen der Polizisten teilte.
Alle jüdischen Geschäftshäuser in Burgdorf waren zu diesem Zeitpunkt bereits „arisiert“, also von parteitreuen Leuten übernommen worden. In der Stadt lebten nur noch wenige jüdische Menschen, darunter einige Mitglieder der Familie Cohn. In der Nacht des 9. November wurde Schlachtermeister Hermann Cohn, der zugleich letzter Vorsteher der jüdischen Gemeinde war, in seinem Haus von der Gestapo2 verhaftet und ins Konzentrationslager3 Buchenwald verschleppt. Im Gefolge der Gestapoleute drangen Burgdorfer Parteimitglieder in das Gebäude ein und zertrümmerten das Inventar des Geschäftes. Sie entwendeten den Meisterbrief von Hermann Cohn, schändeten ihn mit einem großen Hakenkreuz und hängten ihn in der Bahnhofshalle auf. Als Hermann Cohn Mitte Dezember 1938 aus dem Konzentrationslager Buchenwald zurückkehrte, sah er zu seinem großen Entsetzen seinen beschmierten Meisterbrief in der Bahnhofshalle hängen.
„Das ist das Ende!“, hatte Hermann Cohn schon am 31. Januar 1933 ausgerufen, als seine Tochter Senta mit dem Burgdorfer Kreisblatt mit der Nachricht von Hitlers Machtergreifung am Tag zuvor in die Schlachterei gestürmt war. Es war aber erst der Anfang einer Leidens- und Sterbenszeit unvorstellbaren Ausmaßes für jüdische Menschen in Burgdorf, in Deutschland, in Europa, die bis zum 8. Mai 1945 und darüber hinaus andauerte. 6.000.000 Jüdinnen und Juden wurden in dieser Zeit ermordet, 104 davon waren mit Burgdorf verbunden, weil sie hier gelebt haben, hier aufgewachsen oder Angehörige von Burgdorfern waren. Mehr als 250 Jahre jüdischen Lebens in Burgdorf waren nach der Zeit des Nationalsozialismus gewaltsam beendet.
12.09.1919
Adolf Hitler beginnt seine politische Propagandatätigkeit als Mitglied der Deutschen Arbeiter Partei (DAP).
24.02.1920
Umbildung der DAP zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)
29.07.1921
Adolf Hitler wird Parteivorsitzender der NSDAP und mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet (Führerprinzip).
09.11.1923
Hitler-Putsch scheitert, die NSDAP wird verboten.
1925
Adolf Hitlers „Mein Kampf“ erscheint.
27.02.1925
Das Verbot der NSDAP wird aufgehoben und die Partei neugegründet.
1927
Adolf Hitlers Redeverbot wird aufgehoben.
01.09.1929
Gründung der NSDAP Burgdorf. Gründungsmitglieder waren Heinrich Intemann, Ernst Matthaei, Eberhard Schwerdtfeger, Wilhelm Kückendorf, Albert Leinemann, Emil Kuckelberg, Hans Kuckelberg, Willi Mauri, Robert Niewerth, Walter Jesse, Willi Voß, Heinz Wegener, Friedrich Leinemann, Erich Teich (Otze), Heinrich Lüders (Heeßel) und Heinrich Grethe (Heeßel). Erster Ortsgruppenleiter war Ernst Matthaei.
5
14.09.1930
Reichstagswahlen: die NSDAP erhält 6 Millionen Stimmen (18,3%).
08.12.1931
„Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens“, um Kapitalflucht einzudämmen. Diese sog. „Reichsfluchtsteuer“ wird nach 1933 zur Ausplünderung der jüdischen Auswanderer missbraucht, die sich durch den Verfolgungsdruck zur Flucht aus ihrem Heimatland entschlossen hatten. Insgesamt zieht der NS-Staat durch die Fluchtsteuer 941 Millionen RM ein. Nach Schätzungen stammt diese Summe zu über 90% von rassisch verfolgten Emigranten.
6
Der erfolgreiche Kaufmann Gustav Italiener beispielsweise zahlte 1939 bei seiner Emigration nach Belgien Reichsfluchtsteuer in Höhe von 36.444,50 RM. Aufgrund der Enteignung ihres Vermögens waren die Emigrierten bei ihrer Ankunft in ihren Zufluchtsländern praktisch mittellos. Teilweise wurden sie deshalb noch finanziell von den zurückgebliebenen Verwandten unterstützt, so z.B. Edith Goldschmidt oder Ellen und Lotte Rosenberg. Die Zurückgebliebenen mussten die hierfür verwendeten (lächerlich kleinen) Beträge aufwändig bei den Finanz behörden freigeben und die Zuweisung genehmigen lassen. Paul Rosenberg beantragte 1938, den Töchtern je 10 RM monatlich überweisen zu dürfen. Das Gleiche galt für Geschenke oder Erbstücke. Meyer Löwenstein musste z.B. minutiös aufführen, welche Erbsachen der leiblichen Eltern (Silberbesteck, Taschenuhr, Gewürzdose für die wöchentliche Hawdalafeier zum Schabbatende) er Ernst Pinchas Blumenthal nach Palästina nachschicken wollte. Paul Rosenberg beantragte 1939, seiner Tochter Ellen einen von der Großmutter geerbten Pelzkragen zum Geburtstag in die USA schicken zu dürfen.
25.02.1932
Adolf Hitler wird eingebürgert und durch den NSDAP-Innen minister Dietrich Klagges zum Regierungsrat des Freistaates Braunschweig ernannt.
31.07.1932
Die NSDAP wird zur stärksten Fraktion bei den Reichstagswahlen (37,3%).
06.11.1932
Bei der 2. Reichstagswahl des Jahres erzielt die NSDAP noch 33,1 %, bleibt aber stärkste Partei.
Phase I – 30. Januar 1933 bis 14. September 1935: Von der Machtübernahme bis zu den „Nürnberger Gesetzen“
01.01.1933
In Burgdorf waren 37 Einwohner „mosaischer Religion“
7
gemeldet.
30.01.1933
Machtergreifung: Reichspräsident Paul von Hindenburg ernennt Adolf Hitler zum Reichskanzler.
„Das ist das Ende!“, soll Hermann Cohn ausgerufen haben, als seine Tochter Senta mit dem Burgdorfer Kreisblatt mit der Nachricht von Hitlers Machtergreifung in die Schlachterei gestürmt war. „Kabinett Hitler im Sattel“ titelte die Zeitung am 31.01.1933 auf Seite 1.
8
01.02.1933
Auf Wunsch Adolf Hitlers löst Paul von Hindenburg den Reichstag auf.
27.02.1933
Reichstagsbrand: Der Niederländer und ehemalige Kommunist Marinus van der Lubbe wird der Brandstiftung beschuldigt. Die Tat wird von SA und SS
9
als Vorwand benutzt, um Deutschland mit einer Terrorwelle zu überziehen, politische Gegner zu inhaftieren, zu foltern oder zu liquidieren.
28.02.1933
Die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, die sog. „Reichstagsbrandverordnung“, wird erlassen. Wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung wie das Verbot von Beschränkungen der persönlichen Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Recht auf Eigentum werden außer Kraft gesetzt und die Schutzhaft wird legalisiert.
05.03.1933
Reichstagsneuwahlen: die NSDAP erhält 43,9%.
In Burgdorf wurden 1.698 Stimmen für die NSDAP, 1.018 Stimmen für die SPD, 319 für die KPD, 103 für die Zentrumspartei und 146 Stimmen für die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot abgegeben. 107 Stimmen entfielen zusammen auf vier weitere kleine Parteien.
Die Kommunalwahl vom 12.03.1933 ergab 1.062 Stimmen für die SPD und 1.032 für die NSDAP. Damit hatten beide Parteien 4 Sitze im Bürgervorsteherkollegium. Weitere 3 Sitze (854 Stimmen) bekam die Bürger liche Liste.
10
22.03.1933
Mit der Inhaftierung von etwa 150 kommunistischen und sozialdemokratischen Funktionären auf dem Gelände einer stillgelegten Munitionsfabrik im Nordosten Dachaus (Bayern) wird eines der ersten Konzentrationslager Nazi-Deutschlands eingerichtet. Neben der ursprünglichen Zielgruppe der politischen Oppositionellen werden später auch Juden, Roma und Sinti, oppositionelle Geistliche, Homosexuelle und andere nicht ins nationalsozialistische Gesellschaftsbild passende Menschen in Dachau inhaftiert. Bis zur Befreiung der 30.000 Überlebenden durch amerikanische Truppen am 29.04.1945 werden insgesamt etwa 200.000 Häftlinge registriert, davon kommen annähernd 40.000 um.
11
24.03.1933
„Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich: § 2 Von der Regierung beschlossene Gesetze können von der Reichsverfassung abweichen.“ Mit dem sog. „Ermächtigungsgesetz“ geht die gesetzgebende Gewalt auf die Exekutive über.
01.04.1933
Mit einem Aufruf der Reichsleitung der NSDAP werden alle Parteiorganisationen verpflichtet, den Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte zu organisieren. Transparente mit „Boykottiert jüdische Geschäfte!“ „Deutsche! Wehrt euch! Kauft nicht bei Juden!“ und „Die Juden sind unser Unglück!“ werden reichseinheitlich vorgegeben.
In Burgdorf standen SA-Leute vor den Geschäften Rosenberg, Jacobsohn, Moosberg und Simon und hinderten die Kunden am Betreten der Läden. In den Folgemonaten und -jahren nach dem Boykottaufruf gingen die Umsätze der genannten Geschäfte dramatisch zurück, bis sie sich wirtschaftlich nicht mehr halten konnten. Louis Moosberg gab Ende Juli 1935 auf, verpachtete zunächst an Friedrich Fehling. Die Tochter Änne verkaufte das Haus in der Poststraße 1 schließlich 1937 an Carl Sannemann. Paul Rosenberg verkaufte das Geschäftshaus in der Marktstraße 11 1937 an Hans Wagemann. Sein Umsatz war in den Jahren nach dem Boykott auf ein Zehntel des ursprünglichen Betrags geschrumpft. Das Schuh- und Textilgeschäft von Georg Jacobsohn wurde im September 1937 von Friedrich Fehling übernommen. Auch die Weißschneiderei der Simon-Schwestern Julie, Johanne und Sophie war betroffen. Im Dezember 1937 wurde ihnen der Mietvertrag für den Laden gekündigt und sie lebten von der kümmerlichen Invalidenrente Johannes. Schlachter Hermann Cohn musste seinen Betrieb im Juli 1936 einstellen, am 08.07.1937 erlosch der Eintrag der Schlachterei Cohn im Handelsregister. Seewald Siegfried Goldschmidt musste seinen Packpapiervertrieb, Bernhard Os seine Glasreinigungsfirma, seine Tochter Gertrud ihr Korsettgeschäft, sein Schwiegersohn Felix Kreuz sein orthopädisches Schuhmachergeschäft, Marianne Brandes geb. Goldschmidt ihren Tabakwarenladen, Levy Louis Oberschützky seine Chemikalienfirma, Adolf Simon seinen En-gros-Schuhhandel und Paul Löwenstein, der Ehemann von Rena Löwenstein geb. Simons, seinen Fellhandel schließen. Das Kaufhaus Coppel & Goldschmidt in Düsseldorf, das Albert Gumperz und seinem Schwager gehörte, wurde 1936 „arisiert“ und dann abgewickelt.
Das Burgdorfer Kreisblatt verpflichtete sich, keine Anzeigen jüdischer Geschäfte mehr aufzunehmen, wie NS-Kreisleiter Dr.-Ing. Zell im April 1934 schrieb.
12
Erwin und Herbert Samuelson, Isidor Moses, Henri Steinberg, Hermann und Alfred Jacobsohn verloren ihre Anstellungen, entweder weil ihre jüdischen Arbeitgeber aufgeben mussten oder weil sie aus rassischen Gründen nicht länger in ihren Firmen geduldet waren.
Jüdische Ärzte und Rechtsanwälte gab es nicht mehr in Burgdorf. Bereits 1926 starb der jüdische Arzt Nathan Golliner, der in der Bahnhofstraße 20 seine Praxis hatte. Seine Witwe zog zur Tochter Anna Geist geb. Golliner nach Hamburg. Der in „Mischehe“ mit einer Jüdin lebende Zahnarzt Dr. Gustav Rasch verlor seine Anstellung als Kreisschulzahnarzt. Seine Zahnarztpraxis wurde mehr und mehr boykottiert. 1937 musste er die Stadt verlassen.
07.04.1933
„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums: § 3 (1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen.“
Paul Löwenstein, Sohn von Meyer Löwenstein, wurde aus seinem Amt als Landgerichtsrat am Landgericht Bochum und als Hilfsrichter im Oberlandesgericht in Hamm i. Westfalen „entfernt“ und zum 01.01.1934 in den Ruhestand versetzt.
Wilhelm Brandes, der Mann von Marianne Brandes geb. Goldschmidt, wurde im September 1933 aus dem Postdienst entlassen.
26.07.1933
Runderlass des Reichsministeriums der Finanzen zur jüdischen Auswanderung: „Die Auswanderung von Personen jüdischer Abstammung ist erwünscht und darf infolgedessen nicht unterbunden werden. Andererseits ist es erforderlich, von leistungsfähigen Personen, durch deren Auswanderung die deutsche Steuerbasis geschmälert wird, eine letzte große Abgabe – die Reichsfluchtsteuer – zu erheben.“
01.01.1934
In Burgdorf waren 37 Einwohner „mosaischer Religion“ gemeldet.
01.01.1935
In Burgdorf waren 32 Einwohner „mosaischer Religion“ gemeldet.
Phase II – 15. September 1935 bis 9. November 1938: Von den „Nürnberger Gesetzen“ bis zum November-Pogrom
15.09.35
Die „Nürnberger Gesetze“ werden erlassen:
„Reichsbürgergesetz: § 2 (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes [...]. (3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der politischen Rechte [...]“
„Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre: § 1 Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind. § 2 Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten. § 3 Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen.“
14.11.1935
„Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz: § 2 (2) Jüdischer Mischling ist, wer von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen abstammt, sofern er nicht nach § 5 Abs. 2 als jüdisch gilt. Als volljüdisch gilt ein Großelternteil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat. § 4 Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein. Ihm steht ein Stimmrecht in politischen Angelegenheiten nicht zu; er kann ein öffentliches Amt nicht bekleiden. § 5 (1) Jude ist, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammt. (2) Als Jude gilt auch der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende staatsangehörige jüdische Mischling, a) der beim Erlass des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wird, b) der beim Erlass des Gesetzes mit einem Juden verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet, c) der aus einer Ehe mit einem Juden im Sinnes des Absatzes 1 stammt, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 ( RGBl I 1935, S. 1146) geschlossen ist, d) der aus dem außerehelichen Verkehr mit einem Juden im Sinne des Absatzes 1 stammt und nach dem 31. Juli 1936 außerehelich geboren wird.“
01.01.1936
In Burgdorf waren 28 Einwohner „mosaischer Religion“ gemeldet.
26.06.1936
„Gesetz zur Änderung des Wehrgesetzes: §15 (1) Ein Jude kann nicht aktiven Wehrdienst leisten. (2) Jüdische Mischlinge können nicht Vorgesetzte in der Wehrmacht werden.“
Werner Hermes kämpfte im Zweiten Weltkrieg dank einer Ausnahmegenehmigung an der Westfront. Sein Vater Friedel wies in einem Bittschreiben an Heinrich Himmler, in dem er den „Evakuierungsbescheid“ seiner Frau Selma geb. Cohn abzuwenden versuchte, darauf besonders hin. Rudolf und Manfred
Aselmann, die Söhne von Clara Aselmann geb. Simons, mussten wegen ihrer jüdischen Mutter als „n.z.v.“ – nicht zu verwenden – aus dem Dienst ausscheiden, was Clara als entehrend empfunden hat. Ebenso erging es Hans Joachim Geist, dem Sohn von Anna Geist geb. Golliner.
20.09.1936
Ausdehnung der Befugnisse der Gestapo Preußens auf ganz Deutschland
04.10.1936
Der Übertritt von Juden zum Christentum hat keine Bedeutung für die Rassenfrage.
Selma Hermes geb. Cohn, die sich im Mai 1925 hatte taufen lassen, erhielt noch am 29. Januar 1945 einen „Evakuierungsbescheid“ nach Theresienstadt. Im Februar 1945 sollte sich Clara Aselmann geb. Simons, die sich im Januar 1934 hatte taufen lassen, zum Abtransport nach Theresienstadt melden. Hans Fodimann, der im September 1944 nach Theresienstadt deportiert wurde, war 1929 bei seiner Heirat zur katholischen Kirche übergetreten.
01.01.1937
In Burgdorf waren 27 Einwohner „mosaischer Religion“ gemeldet.
16.07.1937
Inbetriebnahme des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar (Thüringen). Ende 1937 werden dort 2.561 Gefangene gezählt, überwiegend „Politische“. Ende 1938 hat Buchenwald 18.000 Häftlinge, darunter mehr als zwei Drittel Juden. Die Höchstzahl an Gefangenen wird im Februar 1945 mit 86.000 erreicht. Insgesamt werden in den Jahren 1937 bis 1945 annähernd 240.000 Menschen in das Konzentrationslager Buchenwald eingeliefert. 43.000 werden ermordet oder sterben aufgrund der Haftbedingungen.
01.01.1938
In Burgdorf waren 11 Einwohner „mosaischer Religion“ gemeldet.
1938
Einrichtung der „Organisation Todt“, der staatlichen Bauorganisation für die Errichtung militärischer Anlagen. Ab 1944 müssen in dieser Organisation „Halbjuden“ und „arische“ Männer, die mit Jüdinnen verheiratet sind, zusammen mit politischen und kriminellen Gefangenen in Straflagern schwere körperliche Arbeit leisten.
Im Herbst 1944 wurde Rudolf Aselmann im Rahmen der Maßnahme „Organisation Todt“ zusammen mit den beiden Söhnen Rudolf jun. und Manfred in Holzen bei Eschershausen interniert und zur Arbeit im Asphaltstollen dienstverpflichtet.
Auch Wilhelm Brandes, der Ehemann von Marianne Brandes geb. Goldschmidt, war dort arbeitsverpflichtet. Die Firma Peter Büscher & Sohn, in der Friedel Hermes angestellt war, bescheinigte ihm für die Gestapo seine Unersetzbarkeit für die Beaufsichtigung verschiedener kriegswichtiger Baustellen, um seine Verpflichtung zum Arbeitseinsatz in der „Organisation Todt“ zu verhindern. Max Fodimann kam, obwohl er „Volljude“ im Sinne der NS-Rassenideologie war, „irrtümlich“ zum Arbeitseinsatz im Rahmen der „Organisation Todt“.
28.03.1938
„Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen“: Den jüdischen Kultusvereinigungen und ihren Verbänden wird ab 1. April 1938 die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts entzogen.
22.04.1938
„Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe“: Die Verordnung droht jenen deutschen Staatsangehörigen Zuchthaus-, Gefängnis- und Geldstrafen an, die dabei mitwirken, „den jüdischen Charakter eines Gewerbebetriebes zu verschleiern“. Die gleichen Strafen werden Personen angedroht, die für Juden Rechtsgeschäfte führen und die Tatsache, dass sie für einen Juden tätig sind, verschweigen.
26.04.1938
