Der grosse Stucki - Konrad Stamm - E-Book

Der grosse Stucki E-Book

Konrad Stamm

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Beschreibung

Der Historiker und Journalist Konrad Stamm legt die erste Biografie von Minister Walter Stucki vor, der seinen Zeitgenossen auch als der 'achte Bundesrat' oder als der 'grosse Stucki' bekannt war. Dabei war es weniger seine beeindruckende Körpergrösse von 1,87 Metern, die ihm diese Bezeichnung eintrug, sondern die Art, wie er als Schweizer Unterhändler den Vertretern der Grossmächte entgegentrat: stets auf Augenhöhe mit ausländischen Präsidenten, Generälen und Ministern. Sein Erfolg machte ihn trotz selbstsicherer Auftritte populär. Er war Generalsekretär, Direktor, Minister, Gesandter, De legierter und Nationalrat, und er ging im Bundesratszimmer ein und aus, als wäre es sein eigenes Büro. Die Kandidatur für den Bundesrat wurde ihm auf silbernem Tablett angeboten – mindestens dreimal lehnte er ab. Im Krieg rettete er die Stadt Vichy vor der Zerstörung. Von der Regierung wurde er immer dann an die Verhandlungsfront geschickt, wenn die Lage für die Schweiz brenzlig war. Diese erste Biografie über den grossen Schweizer basiert auf erstmals ausgewerteten Quellen und ist reich illustriert mit teilweise bisher unbekannten Abbildungen.

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Seitenzahl: 645

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Konrad Stamm

Der «grosse Stucki»

Eine schweizerische Karriere von weltmännischem Format

Minister Walter Stucki (1888–1963)

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation

in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten

sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.  

© 2013 Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich Der Text des E-Books folgt der gedruckten 1. Auflage 2013 (ISBN 978-3-03823-812-6)  

Titelgestaltung: Atelier Mühlberg, Basel

Lektorat: Alexandra Korpiun, Zürich

Datenkonvertierung: CPI – Clausen & Bosse, Leck

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechts.

ISBN E-Book 978-3-03823-978-9

www.nzz-libro.ch

NZZ Libro ist ein Imprint der Neuen Zürcher Zeitung

Erfülle all’ Tag deine Pflicht,

denn etwas Höheres gibt es nicht!

1Der Beste für einen unmöglichen Job

In Washington allein gegen die drei Westmächte

Über Neufundland tobte ein Schneesturm. Mühsam kämpfte sich die DC-4 der Trans World Airlines (TWA) Richtung Westen. Von heftigen Böen wurde sie wie ein Spielball hin und her, auf und ab geworfen. Weisse Vorhänge aus waagrecht vorbeirasenden Schneeflocken beschränkten die Sicht der Piloten auf wenige Meter. Im Gegenwind, der von Kanada her stürmte, wurden die vier Pratt & Whitney-Kolbenmotoren zu unersättlichen Treibstofffressern. Nach dem Start in Paris war die Maschine in Shannon im Südwesten Irlands nochmals gelandet und vollgetankt worden; ein Nordatlantik-Passagierflug war 1946 nur mit zwei Zwischenhalten zu machen. Die Piloten hätten, nachdem das längste Teilstück auf dem Flug nach New York jetzt zurückgelegt war, dringend Gander an der neufundländischen Ostküste anfliegen sollen. Doch an eine Landung war dort bei Sichtweite null nicht zu denken. Die nächste und letzte Möglichkeit zu einer Zwischenlandung bot der Militärflugplatz von Stephenville an der St.George‘s Bay im Südwesten Neufundlands. Von Passagierflugzeugen wurde er bloss im Notfall, das heisst sehr selten, angeflogen. Zivilpiloten waren nicht gewohnt, in Stephenville zu landen. Die Nerven der Cockpit-Besatzung waren deshalb aufs Äusserste angespannt. Der Funker sprach hektisch ins Mikrofon seines Geräts, das ihm jedoch nur mit Rauschen und Tosen antwortete. Es gab indessen keine Alternative mehr: auf der einzigen Piste von Stephenville musste die Maschine, koste es, was es wolle, zu Boden gebracht, gewartet und aufgetankt werden.

Die 50Passagiere, auf ihren Sitzen eng angeschnallt, waren vom Kabinenpersonal frühzeitig darüber informiert worden, dass einige Turbulenzen bevorstünden; doch selbst hartgesottene Vielflieger unter ihnen hatten zuvor kaum je einen solchen Sturm auf 6000Metern Höhe erlebt. Stucki, obwohl er nicht regelmässig im Flugzeug unterwegs war, verzog indessen keine Miene. In einem Bericht, den er einige Tage später an seinen Chef in Bern, Bundesrat Petitpierre, sandte, erwähnte er vor allem den Zeitverlust, den ihm der Sturm eingebracht habe: «Wir gingen dann an der Westküste dieser canadischen Insel auf einem Militärflugplatz nieder und mussten dort volle zwölf Stunden warten, da die Flugmannschaft nach einem amerikanischen Gesetz zwölf Stunden zu schlafen hatte, bevor sie weiterfliegen durfte.»[1] Noch etwas dürfte Stuckis Stimmung auf diesem abenteuerlichen Flug gedämpft haben: Er hatte Schmerzen. Er litt – und zwar an einer chronischen Kieferhöhlenentzündung. In seiner Tasche steckte ein medizinisches Zeugnis, ausgestellt von Professor Luzius Rüedi, Spezialarzt für Ohren-, Nasen- und Halskrankheiten am Lindenhofspital Bern, das ihm seine Arbeitsunfähigkeit bestätigte. Doch der Arzt war realistisch genug gewesen, um seinen Patienten richtig einzuschätzen: Der würde sich ganz sicher nicht zu Hause die Decke über die Ohren ziehen, wenn ihn der Bundesrat mit einer Spezialmission in die USA entsandte. Im Wissen um Stuckis Auftrag von nationaler Bedeutung und in Kenntnis von Stuckis Arbeitsdisziplin, die eine gesundheitsbedingte Vernachlässigung der Berufspflichten nicht zugelassen hätte, hatte sich der Professor am Schluss seines Gutachtens zur dringenden Empfehlung durchgerungen, «Herr Minister Stucki sollte sich deshalb in Washington ebenfalls sofort in spezialärztliche Betreuung begeben.»[2]

Während die meisten Leute eine allfällige Erkrankung als ihre Privatsache betrachten, war Stuckis Kieferhöhlenentzündung in der Schweiz schon seit Wochen Gegenstand öffentlichen Interesses. Am 12.Februar hatte die Neue Zürcher Zeitung – sonst nicht das Blatt, das mit Berichten aus dem Privatbereich Prominenter auftrumpft – gemeldet, Stucki habe sich in Spitalpflege begeben müssen. Später berichteten die Zeitungen, der wohl mit Abstand bestbekannte Chefbeamte der Bundesverwaltung habe einen Erholungsurlaub im Berner Oberland angetreten. Stuckis Kieferhöhlen rückten in den Mittelpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, denn die Zeit drohte nun knapp zu werden: Am 4.März sollten die für die Zukunft der Schweiz entscheidenden Verhandlungen in Washington beginnen, und es war nie diskutiert worden, sondern jedermann von Anfang an klar gewesen, dass nur der «grosse Stucki» auf fremdem Territorium und in nicht nur ungewohnter, sondern auch ausgesprochen unfreundlicher Umgebung den Standpunkt der Schweiz mit Aussicht auf Erfolg vertreten konnte. Er war der Einzige, dem man zutraute, in den bevorstehenden Vertragsverhandlungen, zu denen die schweizerischen Unterhändler mit denkbar schlechten Karten antreten mussten, die nötige Standfestigkeit an den Tag zu legen und in den beinharten Auseinandersetzungen den westlichen Siegermächten des Zweiten Weltkriegs, USA, England und Frankreich, die Stirn zu bieten. Wenn Regierung und Bevölkerung der Schweiz deshalb im Februar 1946 in einer Frage mit Bestimmtheit gleicher Meinung waren, dann war es bei der Ernennung Stuckis zum Delegationschef für Washington. Aber Stucki kam immer noch krank und fiebrig aus dem vermeintlichen Erholungsurlaub zurück und gelangte mit der Bitte an den Bundesrat, ihn von seinem schwierigen Auftrag zu entbinden. Doch das war für die Regierung unvorstellbar. Man hatte keinen anderen als Minister Walter Stucki, den Mann für alle schwierigen und unmöglichen Fälle, und es war klar, dass sich kein anderer als Stucki in der verfügbaren Zeit auf die Aufgabe hätte vorbereiten und sich mit derselben auf Erfahrung und unterhändlerischer Begabung beruhenden Kompetenz an den Washingtoner Konferenztisch hätte setzen können. Der einzige Ausweg für die Schweizer Regierung bestand darin, den Verhandlungsbeginn zu verschieben. Dazu brauchte man allerdings die Zustimmung der Regierungen in Washington, London und Paris, von denen man in Bern nicht unbedingt freundliches Entgegenkommen erwarten durfte. Wohl nicht zuletzt Stuckis Name, der auf dem internationalen Parkett höchstes Ansehen genoss, dürfte entscheidend dafür gewesen sein, dass sich die grossen und mächtigen Widersacher der Schweiz mit einer Verschiebung der Gespräche um zwei Wochen einverstanden erklärten. Ob der Bundesrat einen Plan B aus der Schublade hätte ziehen können, der eine Schweizer Delegation ohne Stucki vorgesehen hätte, wurde nie bekannt, ist aus den Akten nicht ersichtlich und somit unwahrscheinlich. Tatsache bleibt, dass Minister Stucki den Flug nach Washington krank und von Schmerzen geplagt angetreten hat.

Gewöhnlich ging Stucki optimistisch in Bezug auf die Durchschlagskraft der eigenen Argumente und voll überzeugt von den guten Chancen, dem eigenen Standpunkt zum Erfolg verhelfen zu können, in Vertragsverhandlungen; und aus dieser positiven inneren Haltung heraus entsprangen auch seine Überzeugungskraft sowie die Ausdauer, mit der er sein Ziel verfolgte, und darauf gründete schliesslich sein sprichwörtlicher Erfolg. Doch diesmal hielt sich sein Enthusiasmus in engen Grenzen. In Washington muss sich der erfolgsverwöhnte Schweizer Unterhändler ähnlich wie ein vorverurteilter Angeklagter in einem Schauprozess vorgekommen sein, denn die Stimmung im Gastgeberland war der Schweiz gegenüber ausgesprochen schlecht. Die amerikanischen Behörden hatten die Presse in Washington unter der Hand mit einem ebenso reich bestückten wie einseitigen Argumentationskatalog ausgestattet, der die USA und ihre Verbündeten im Zweiten Weltkrieg als edle Retter der Zivilisation, die kleine Schweiz hingegen als eigennützigen Bösewicht und ihre Neutralität als verräterische Doktrin zur Unterstützung der Feinde der Demokratie darstellte. Damit war im Vorfeld der Verhandlungen in den USA eine eigentliche Hetzkampagne gegen die Schweiz entfacht worden. Das kleine Land im fernen Europa war in der öffentlichen Meinung bereits schuldig gesprochen, als Stucki am 18.März mit seinem Eintretensreferat die Verhandlungen eröffnete. Seine damalige Gemütslage schilderte er später wie folgt: «Als ich, sozusagen direkt aus dem Spital heraus, sehr gegen meinen Willen und den meiner Ärzte, gezwungen wurde, die Leitung der Delegation zu übernehmen, habe ich dem Herrn Bundespräsident gegenüber erklärt: Ich gäbe mich keinen Illusionen hin, in jedem Falle werde ich nachher an einem Baum aufgeknüpft, an einen Apfelbaum oder an einen Birnbaum. Ich ziehe indes den Apfelbaum – ein unbefriedigendes Abkommen – dem Birnbaum – gar kein Abkommen – vor.»[3]

Vielleicht war es die unverheilte Entzündung der Kieferhöhlen, die Stucki so ungewöhnlich reagieren liess, vielleicht der Druck, den der Bundesrat ausgeübt hatte, um ihn ohne seine Zustimmung zu den schwierigsten von der Schweiz je geführten Verhandlungen in die USA zu schicken. Möglicherweise pflegte Stucki im Vorfeld der Washingtoner Runde aber auch nur einen öffentlich zur Schau gestellten Zweckpessimismus zur Schonung der eigenen Person vor der zu erwartenden Kritik am Verhandlungsresultat, und wahrscheinlich wäre er beleidigt und in seinen Erwartungen enttäuscht gewesen, wenn an seiner Stelle ein anderer dieses, wie er sich ausdrückte, «Himmelfahrtskommando» übernommen hätte. Vor allem mag es ihm indessen darum gegangen sein, die hochgeschraubten Erwartungen zu dämpfen. Denn einerseits war man von ihm gewohnt, dass er von Verhandlungen mit fremden Staaten stets gute Ergebnisse mit nach Hause brachte, und andererseits war ihm sehr wohl bewusst, dass die Schweiz, oder besser gesagt: er als Chefdelegierter der Schweiz, für die bevorstehende Verhandlungsrunde mit einem schlechten Startplatz vorliebnehmen und dann auch noch gegen drei übermächtige Widersacher gleichzeitig antreten musste. Kurz: Dieser Auftrag, diese Mission, die ihm der Bundesrat angehängt hatte, bereitete ihm keine Freude. Deshalb hatte man ihn in den Tagen vor seiner Abreise in die USA in einer ganz neuen Rolle, nämlich derjenigen des missgelaunten Griesgrams kennengelernt.

Als er jedoch am 18.März 1946 in der amerikanischen Hauptstadt ans Rednerpult schritt und die Konferenz eröffnete, welche für die drei westlichen Siegermächte zwar von grosser, für die Schweiz indessen von existenzieller Bedeutung war, straffte sich sichtbar sein Körper und er wuchs wieder über seine ohnehin markante Grösse von 187Zentimetern hinaus. Mit seinem hoch erhobenen, durch scharf geschnittene Züge unverwechselbaren Kopf erschien er den Mitgliedern der eigenen Verhandlungsdelegation wieder als der «grosse Stucki» und den Angehörigen der amerikanischen, britischen und der französischen Delegation als der respektgebietende, durchschlagskräftige Unterhändler, dem auf internationalem Parkett der Ruf eines grossen Wirtschaftsdiplomaten vorauseilte.

Es mag sein, dass der Ton, den Stucki in seinen Voten anschlug, nicht ganz so mitreissend war wie früher, dass er beim Reden seine Schmerzen nicht überspielen konnte. Aber was er als Vertreter eines aus Sicht der Weltkriegssieger unbotmässigen, ja eigensinnigen kleinen Landes vortrug, war trotzdem von staatsmännischem Format, die Argumentation, zumindest aus Schweizer Sicht, überzeugend, wenn nicht gar zwingend. Stucki schloss seine Ausführungen mit dem folgenden Appell an die drei Siegermächte: «Wir wissen, dass in Ihren amtlichen Dokumenten ganz unverhüllt davon gesprochen wird, die wirtschaftlichen Druckmassnahmen gegenüber der Schweiz wenn nötig noch weiter zu verstärken. Sie haben gewiss die Möglichkeit, uns in die Knie zu zwingen, wie Hitler dies während des ganzen Krieges hätte tun können. Wir vermögen aber nicht zu glauben, dass Sie eine der schönsten und wichtigsten Erklärungen ihres verstorbenen grossen Präsidenten einfach vergessen haben!» Dann zitierte Stucki mit dem letzten Satz seiner Rede FranklinD. Roosevelt, der 16Monate vor seinem Tod seinen Landsleuten in der Weihnachtsbotschaft 1943 zugerufen hatte: «Die Rechte jeder Nation, ob gross oder klein, müssen respektiert und bewahrt werden, und zwar ebenso sorgfältig wie die Rechte jedes Individuums in unserer eigenen Republik. Die Lehre, dass der Starke den Schwachen beherrschen soll, ist die Lehre unserer Feinde, und wir lehnen sie ab.»

Den Gegner mit dessen eigenen Worten zu überzeugen, war ein von Stucki gerne befolgtes Rezept. Es schien jedoch ungewiss, ob er damit auch auf dem Kampfplatz Washington Erfolg haben würde. Denn seit Roosevelts Plädoyer für die Kleineren und Schwächeren waren mehr als zwei Jahre vergangen, und in diesen zwei Jahren hatte sich die Welt verändert. Amerika war zur führenden Weltmacht aufgestiegen, das Tausendjährige Reich Hitlers lag in Trümmern und über dem Land der aufgehenden Sonne, das für sich die Vorherrschaft in Ostasien und im Pazifik in Anspruch genommen hatte, war die atomare Finsternis hereingebrochen. Die Siegermächte hatten Bilanz gezogen und präsentierten nun den Unterlegenen die Rechnung; sie schufen die rechtlichen Voraussetzungen, um bei den Besiegten ihre Kriegskosten einzutreiben. Und wie 1918/19 nach dem Ersten Weltkrieg versuchten sie auch 1945, die dazu nötige Rechtsordnung, das «Recht der Sieger», nicht nur bei den Verlierern des Weltkriegs, sondern auch auf dem Territorium der neutral Gebliebenen durchzusetzen. Das hätte für die Schweiz bedeutet, dass auf ihrem eigenen Boden fremdes Recht angewendet worden wäre und fremde Richter das Sagen gehabt hätten. Konkret ging es dabei in erster Linie um die Beschlagnahmung des deutschen Privateigentums – unter anderem eben auch in der Schweiz – und dessen Verwendung zur Bezahlung der immensen Kriegskosten der Alliierten. Zweitens, und da waren die reellen Zahlen und Fakten der schweizerischen Öffentlichkeit noch kaum bekannt, warfen die Alliierten der Schweiz vor, sie habe durch den Ankauf von gestohlenem Gold, das seither als «Raubgold» Scharen von Historikern beschäftigt, den Deutschen die zur Fortsetzung des Krieges dringend benötigten Devisen verschafft. Dafür, so der Standpunkt der Siegermächte, sollte die Schweiz nun teuer bezahlen. Als Druckmittel gegen die neutral gebliebene Eidgenossenschaft, die den Krieg heil und, wie die Alliierten argumentierten, ohne Blutopfer, ohne Zerstörungen und ohne eigene Kriegskosten überstanden hatte, nutzten die Amerikaner ohne jegliche Skrupel und ganz offen zwei für die Schweizer Volkswirtschaft schmerzende Schwachstellen: erstens die in den USA schon vorsorglich blockierten schweizerischen Vermögenswerte, deren Freigabe die Amerikaner von einer befriedigenden Einigung mit der Schweiz abhängig machten, sowie zweitens die «schwarzen Listen», die den darin aufgeführten schweizerischen Firmen eine geschäftliche Tätigkeit auf dem Territorium der Alliierten praktisch verunmöglichten.

Die knallhart geführten Verhandlungen dauerten zwei Monate. Das Ergebnis war nach Stuckis eigenem Urteil «nur annehmbar, nicht mehr».[4] Die Schweiz war indessen dringend auf Stuckis Apfelbaum – oder auf den sprichwörtlichen Spatz in der Hand – angewiesen und konnte es nicht darauf ankommen lassen, ob im neu geordneten Europa auch ein Birnbaum, also ein Verzicht auf das Abkommen mit den Alliierten, Früchte tragen würde. Mit anderen Worten: Weil sie – mit Blick auf die leeren Vorratslager – nicht abwarten konnte, ob ihr die Taube auf dem Dach schliesslich doch noch gebraten in den Mund fliegen würde, blieb ihr nichts anderes übrig, als dem ausgehandelten Vertrag zuzustimmen.

Minister Stuckis geheime Verhandlungsunterlagen

«Eine verlorene und wiedergefundene Aktenmappe

Bern, 31.Mai. Der Landessender meldete gestern Abend, zwischen Genf und Bern sei eine wichtige Aktenmappe verloren gegangen. Die Meldung sollte die Aufmerksamkeit eines allfälligen Finders auf dieses Vorkommnis lenken. Heute früh vernahm man die beunruhigende Nachricht, es habe sich um die Mappe von Minister Stucki gehandelt, der in Genf mit dem Flugzeug eingetroffen war und von dort aus mit dem Auto nach Bern gefahren war. Einige Stunden später wurde bekannt, das wertvolle Stück sei durch ein Fräulein in Versoix gefunden worden und von dort der Genfer Gendarmerie zugeführt worden. Nach einer Version des Genfer Blattes La Suisse geschah das Missgeschick, weil wegen eines eingeklemmten Mantels während der Fahrt die Wagentüre geöffnet werden musste.»

Agenturmeldung, die am Tag nach der Rückkehr Stuckis von den Washingtoner Verhandlungen in verschiedenen Schweizer Zeitungen abgedruckt wurde.

Auch Stucki musste das ihm selbst kaum als genügend erscheinende Resultat der Washingtoner Verhandlungen wohl oder übel akzeptieren und es dem schweizerischen Parlament zur Ratifikation empfehlen. Er war in Washington bis an die Grenzen des diplomatisch noch Zulässigen gegangen, hatte die Vertreter der drei Westmächte in den zwei vorangegangenen Monaten nicht nur mit guten Argumenten zu überzeugen versucht, sondern mit Unnachgiebigkeit, Renitenz, ja starrsinnigem Beharren auf dem schweizerischen Standpunkt hin und wieder bis aufs Äusserste gereizt und mit einem scheinbaren Verhandlungsabbruch, der sich dann bloss als dramatisch inszenierter Unterbruch erwies, für einen Eklat gesorgt. Er hatte sich, wo es geboten schien, nachgiebig und verbindlich gezeigt, um dann in wichtigen Fragen, vor allem wenn es ums Geld ging, um jede Million hartnäckig zu feilschen. Kurz: Er hatte alle Register gezogen, über die er als langjähriger und erfahrener Unterhändler verfügte – mit dem ernüchternden Ergebnis, dass die Schweiz gerade noch glimpflich davonkam.

Nur zwei, drei Jahre später interpretierte man das von Stucki in den Washingtoner Verhandlungen von 1946 erzielte Resultat nachträglich dann doch noch als Erfolg für die Schweiz. Allein die Abschaffung der «schwarzen Listen» durch die Amerikaner und damit die Öffnung des Marktes in den USA für die betroffenen Schweizer Firmen rechtfertigte das Verhandlungsergebnis. Zu berücksichtigen ist, wenn man Stuckis unterhändlerische Leistung in Washington wertet, dass die «Raubgold»-Problematik, die 1946 in ihrem vollen Ausmass gegenüber der Öffentlichkeit «unter dem Deckel gehalten» werden konnte, die schweizerische Position in den Verhandlungen deutlich geschwächt und den Betrag, den die Schweiz den Alliierten als «Wiedergutmachung» entrichten musste, von den 100Millionen, die Stucki angeboten hatte, auf 250Millionen Franken hochgetrieben hatte. Immerhin fanden, zumindest gemäss Vertragstext, mit der Entrichtung dieser Summe alle auf das «Raubgold bezüglichen Fragen ihre Erledigung».[5]

Man war sich in der Schweiz sehr wohl bewusst, dass Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Stuckis Verhandlungsdelegation schlecht gewesen waren und niemand ein besseres Ergebnis aus Washington hätte zurückbringen können als Stucki, der aus seinen miserablen Karten das Bestmögliche herausgeholt hatte. Aber trotzdem war es nicht mehr der alles überstrahlende Triumphator, nicht mehr der glänzende Verhandlungssieger, nicht mehr der einzigartige «grosse Stucki», der da am 31.Mai 1946 aus den USA in die Schweiz zurückkehrte, sondern ein normaler Unterhändler mit einem auf den ersten Blick recht durchschnittlichen, ernüchternden Resultat. Für Stucki war das ein offensichtlicher Rückschlag in seiner Karriere. Dazu kam, dass im Eidgenössischen Politischen Departement (EPD), dem schweizerischen Aussenministerium und im Bundesrat inzwischen eine neue Generation von Diplomaten und Politikern am Werk war, die den «grossen Stucki» vor dem Weltkrieg auf dem frühen Höhepunkt seiner Karriere nicht mehr selbst erlebt hatten und nicht mehr gewillt waren, sich den Takt von einem Chefbeamten diktieren zu lassen, sei dieser auch noch so angesehen, erfahren und erfolgreich. Offensichtlich hatte «le grand Stucki» im vergangenen Jahr den im Berner «Beamtenbiotop» mit Spannung verfolgten Machtkampf gegen den «Petit-Pierre»[6] verloren beziehungsweise ihn gar nicht austragen können. Bundesrat Petitpierre hatte nämlich seinen (wenn auch älteren und erfahreneren, so ihm hierarchisch doch unterstellten) Rivalen im Kampf um die praktische Führung des Departements taktisch geschickt ins Leere laufen lassen, indem er ihn mit ehrenvollen Aufträgen an der Aussenfront ausstattete und ihn zum «Delegierten des Bundesrates für Spezialmissionen» ernannte, ihn in Wirklichkeit aber durch die gleichzeitige Enthebung vom Sitz des Direktors in der Abteilung für Auswärtiges entmachtete und departementsintern kaltstellte.

Washington 1946 war der letzte ganz grosse internationale und seither in die Geschichtsbücher eingegangene Auftritt Stuckis. Zwar sollte ihm die Eidgenossenschaft in den bevorstehenden Jahren noch manche wichtige Mission oder anspruchsvolle Aufgabe anvertrauen. Aber mit dem Washingtoner Abkommen vom 25.Mai 1946 hatte er den Höhepunkt seiner grossartigen Karriere erreicht – ja, er hatte eigentlich den Zenit seiner für Schweizer Verhältnisse einmaligen Laufbahn, die ihn auf höchste Gipfel geführt, aber auch in dunkle Tiefen gestürzt hatte, bereits überschritten. Stucki war jetzt 58Jahre alt. Bevor wir jedoch seinen langsamen Abstieg in die Normalität eines geachteten Bundesbediensteten und schliesslich eines golfspielenden Rentners und liebevollen Grossvaters verfolgen, wollen wir uns ein Bild machen von Herkunft und Aufstieg dieses hervorragenden Schweizers.

Abb.1: Helvetia setzt dem «Helden von Washington», der die Schweiz nicht zuletzt auch in finanzieller Sicht vor dem Schlimmsten bewahrt hat, den Lorbeerkranz aufs Haupt.

2  Student aus bescheidenen Familienverhältnissen

Aus den Voraussetzungen das Beste gemacht

Am 26.Juni 1942, also mitten im Zweiten Weltkrieg, verfasste Walter Stucki, zu jenem Zeitpunkt schweizerischer Gesandter bei der Regierung des sogenannten freien Frankreichs, ein Antwortschreiben an Comte Stucky, Schlossherr von Château de Saint Marcel bei Marseille, in dem er Folgendes ausführte: «Die Familie Stucki stammt ursprünglich aus dem Kanton Glarus, wo der Name im 14.Jahrhundert erstmals in einer alten Chronik über die Schlacht von Näfels auftaucht. Ein Zweig der Familie hat sich bis ins 17.Jahrhundert im Kanton Zürich gut entwickelt, ist aber dann erloschen. Hingegen haben sich die Stucki im Kanton Bern weit verbreitet, wo alle Stucki seit dem 15.Jahrhundert entweder aus Gysenstein-Konolfingen (wie es bei mir der Fall ist) oder aus Diemtigen im Simmental stammen, wie es auf Sie zutrifft.»

Walter Stucki hat sich offensichtlich für seine Herkunft und Abstammung ebenso interessiert wie er auch darauf bedacht war, der Nachwelt die Eckpunkte seiner persönlichen Biografie zu hinterlassen, wobei er manchmal der Versuchung nicht ganz widerstehen konnte, sich selbst ein bisschen besser darzustellen, als er ohnehin schon war. Seinen eigenen Familienzweig hatte Stucki bereits sechs Jahre vor dem Brief an seinen Namensvetter und Schlossherrn von Saint Marcel erforschen und in Form eines Stammbaums darstellen lassen.[1] Der von ihm beauftragte Genealoge konnte Stuckis Familie in den einschlägigen Bürger- und Kirchenbüchern zurückverfolgen bis ins Jahr 1542, als des Ministers Vorfahr Adam Stucki, Landwirt in Hürselen (heute Ursellen bei Konolfingen), geboren wurde. Bis Anfang des 17.Jahrhunderts blieb die Familie dem Ort im unteren Emmental und dem angestammten Berufe treu. Erst den 1697 geborenen Niklaus Stucki, der sich als Sohn der zweiten Frau seines Vaters keine Hoffnung auf den elterlichen Bauernhof machen konnte, hielt es dann nicht mehr in der dörflichen Enge: Er liess sich als Weber in Bern nieder, wo sich die Stuckis nun drei Generationen oder 100Jahre lang in der Seidenweberei betätigten. Der 1784 geborene Johann Emanuel, Urenkel des Niklaus Stucki, kehrte dann als «Lehenmann zu Bümpliz» wieder zur Landwirtschaft zurück.

Zunehmender Kinderreichtum bei gleichzeitig bescheidenen wirtschaftlich-finanziellen Verhältnissen kennzeichnet die nächsten Generationen. Walter Stuckis Grossvater Johann Emanuel zeugte nicht weniger als elf Nachkommen, von denen neun überlebten, darunter Walter Stuckis Vater Gottlieb, der 1854 als sechstes Kind in einem kleinen, armseligen, direkt an der Aare gelegenen Haus in Hinterkappelen das Licht der Welt erblickte.[2] Johann Emanuel, der als Kleinstbauer seine vielköpfige Familie nicht hätte ernähren können, übte, neben der Tätigkeit als Landwirt auf seinen paar Quadratmetern Ackerland, auch das Amt eines Dorfschullehrers in Uettligen aus, was ihm ein Zusatzeinkommen von 500Franken pro Jahr einbrachte. Gottliebs Mutter Anna geborene Gerber war eine gelernte Zuckerbäckerin. Am Tisch der vielköpfigen Familie dürfte es indes angesichts der Armut, die ihren Ursprung auch im permanenten Kränkeln beider Elternteile und in den dadurch verursachten Kosten für Arzt und Arzneien hatte, eher hartes Brot als süsse Zuckerwaren zu essen gegeben haben. Mit fünf Jahren kam Gottlieb in die von seinem Vater unterrichtete Schulklasse. Mit zehn trat er in die Sekundarschule über. Intelligenz, Begabung und Fleiss machten ihn rasch zum Klassenprimus. Pfarrer Rettig von Wohlen drängte die Eltern zu vermehrter Förderung des aufgeweckten Knaben und erklärte sich bereit, Gottlieb auf seine Kosten zum Geistlichen ausbilden zu lassen. Doch Vater Johann Emanuel lehnte die pfarrherrliche Grosszügigkeit ab: Er wollte aus seinem Sohn lieber einen «halbwegs anständigen Primarlehrer» als einen Geistlichen machen. So blieb Gottlieb der Besuch des Gymnasiums in Bern verwehrt und er verbrachte die Jahre 1870 bis 1873 am Seminar Hofwil. Aber auch dort schuf er sich mit seinen Leistungen so viel Respekt bei den Lehrern, dass einer von ihnen aus der eigenen Tasche 15000Franken locker machen wollte, um dem begabten Jüngling doch noch ein Universitätsstudium zu ermöglichen. Und wieder war es der Vater Johann Emanuel, der sein Veto einlegte – sei es, weil er die Fähigkeiten seines Sohnes unterschätzte, sei es, weil er sich von Gottlieb, wenn dieser einen Lehrerlohn verdiente anstatt Studienkosten zu verursachen, einen namhaften Beitrag in die stets gähnend leere Familienkasse versprach. Der junge Primarlehrer, der offensichtlich gerne Student geworden wäre, fügte sich ohne Aufbegehren der väterlichen Autorität und fand auch sogleich eine Stelle an der Oberschule Säriswil, einem Nachbardorf von Uettligen, wo sein Vater unterrichtete. Selbstverständlich hatte er in Säriswil neben dem Schulunterricht einige jener Ämter zu übernehmen, die in einem Bauerndorf gemeinhin dem Lehrer vorbehalten bleiben, wie zum Beispiel die Leitung der Theatergruppe oder des Gesangsvereins. Während zweier Winterhalbjahre versah Gottlieb nicht nur die eigene Stelle in Säriswil, sondern unterrichtete gleichzeitig auch für seinen kranken Vater in Uettligen.

Abb.2: Das kleine, direkt an der Aare gelegene Haus in Hinterkappelen diente der Familie von Walter Stuckis Grossvater nicht nur als Wohnung. Hier sicherte sich der Dorfschullehrer Johann Emanuel nebenbei ein schmales Zubrot als Kleinstbauer.

Für sein privates Studium blieben ihm deshalb nur die Nachtstunden. Unter grossen Entbehrungen bereitete er sich auf das Sekundarlehrerexamen vor, das er 1875 mit Bravour bestand. Aber damit gab er sich noch lange nicht zufrieden. Er kündigte seine Stelle in Säriswil, um genügend Zeit für seine Weiterbildung zu gewinnen. Mit Privatstunden und als Aushilfslehrer in Nidau verdiente er knapp genug, um an der Universität Bern die Fächer Mathematik, Geometrie, Botanik und Chemie zu belegen. Doch mit diesem Mammutprogramm überforderte er seine Kräfte und seine vermutlich von den Eltern ererbte schwächliche körperliche Konstitution. Erschöpfungszustände und eine Nervenkrankheit zwangen ihn, im Hause eines Schwagers am Genfersee Erholung zu suchen. Es überrascht nicht, dass er seinen Aufenthalt in der Romandie weniger zum Ausruhen als vielmehr zum Besuch von Vorlesungen an der Universität Lausanne und damit gleichzeitig zur Vervollkommnung seiner Französischkenntnisse nutzte.

Kaum genesen und nach einem Zwischenspiel als Hauptlehrer am Institut Misteli in Kriegstetten wurde er im Herbst 1878 an die neu gegründete Sekundarschule Biglen gewählt. Die hier verbrachten vier Jahre zählte er später zu den schönsten seines Lebens. Nicht nur als Lehrer der begeisterungsfähigen Landjugend, sondern auch als Theaterleiter, Dirigent und Sekretär verschiedener Dorfvereine gewann er die Achtung und Sympathie der Bevölkerung. Doch selbst die hohe Wertschätzung, die ihm hier entgegengebracht wurde, vermochte seinen Bildungshunger nicht zu verdrängen. Ihm ging es nicht ums Geldverdienen, sein Streben galt nicht der Äufnung materieller Güter, er lechzte vielmehr nach Wissen und philosophischer Erkenntnis. Stellt man in Rechnung, dass Gottlieb erhebliche Zuschüsse in die elterliche Familienkasse leistete und dass er, wie die meisten Lehrer in bernischen Bauerndörfern, einen ansehnlichen Teil seines Lohnes in Naturalien, das heisst als Brennholz oder in Form von Speckseiten oder Brotmehl ausbezahlt bekam, kann man nur darüber staunen, dass es ihm gelang, in vier Jahren die nötigen finanziellen Mittel zu sparen, um an der Universität Heidelberg sein Wissen durch das Studium in den Fächern Philosophie, Pädagogik und Methodik zu vervollkommnen. Zurück in Bern befasste er sich mit Botanik, Zoologie und Geologie und verdiente seinen Lebensunterhalt quasi nebenbei als Hauslehrer. Seine Wissbegier kannte keine Grenzen, und man darf wohl annehmen, dass ihm das Idealbild des Universalgelehrten vorschwebte. Doch auch der genialste Wissenschaftler und Philosoph braucht ein Dach über dem Kopf und kommt nicht ohne Nahrung aus. Durch die Notwendigkeit des Geldverdienens wurde Gottliebs Drang nach einem alles umfassenden Wissen immer wieder zurückgebunden. 1883 fand er eine Anstellung an der Realschule Basel, wo er sich rasch die Anerkennung und Zuneigung von Lehrerkollegen und Schülern erwarb.

Vor allem aber blieb ihm hier neben der Lehrtätigkeit genügend Zeit, um das 500Druckseiten starke Werk fertigzustellen, in dem er seine Erkenntnisse und Überzeugungen zusammenfasste. Der Buchtitel Natur–Mensch–Gott und der Text, eine Mischung aus naturwissenschaftlicher Abhandlung und philosophischem Essay, verdeutlichen Gottlieb Stuckis Anspruch, vom Universum und dem darüber waltenden göttlichen Geist das Essenzielle zu erkennen und zu Nutzen und Gewinn «für Lehrer und gebildete Laien aller Stände» zu Papier zu bringen. Über einen Erfolg, den der 30-Jährige mit seinem im schwülstigen Stil des 19.Jahrhunderts geschriebenen Werk erzielt hätte, ist nichts bekannt. Immerhin blieb sich der Autor – dank der von ihm selbst immer wieder beschworenen Tugend der Bescheidenheit – bewusst, dass er weder der Erste noch der Letzte sei, der sich mit den grossen Fragen des Menschseins auseinandersetzte: «Angeregt durch die mächtigsten und erhabensten Gefühle wird die Phantasie der Menschheit immer wieder ein einheitliches harmonisches Idealbild der Wirklichkeit aufbauen, damit sich die Seele an ihm erwärme und über die Herbheit des Daseins erhebe. Die Menschheit wird ewig dichten, kämpfen und streben, und dieses Dichten und Streben wird seine Früchte tragen.» So lautet eine der Schlussfolgerungen, die dem Verfasser zum abschliessenden Kapitel über «Die Ideale des Lebens» eingefallen ist.

Ob es das ausbleibende Echo auf sein Opus magnum war oder die Verbundenheit mit der betagten kranken Mutter, die ihn gerne in ihrer Nähe sehen wollte – sicher ist, dass Gottlieb Stucki dem für Wissenschaft und Bildung fruchtbaren Boden Basels (wenn auch, wie er selbst sagte, nur ungern) wieder den Rücken kehrte, indem er im Sommer 1886 einer Berufung nach Bern folgte, wo man ihm das Amt eines Schulinspektors anvertraute. Obwohl ihm das Unterrichten mehr Spass machte als die Inspektionstätigkeit, versah er auch diese Aufgabe mit grossem Pflichtgefühl und Gewissenhaftigkeit. Sein besonderes Augenmerk soll er bei seinen Inspektionen, wie sich bald einmal herumsprach, dem ärmlichen, aus schlichtem Tannenholz errichteten Landschulhaus von Oberscherli gewidmet haben. Zwar war das 3Kilometer von der Hauptstrasse Bern–Schwarzenburg entfernt liegende Dorf nur in mühseligem Fussmarsch zu erreichen; dennoch tauchte der Schulinspektor auffallend häufig in dem etwas abseits am Waldrand gelegenen Schulhaus auf, um sich ein genaueres Bild von der einzigen Schulklasse – oder vielleicht eher von der dort unterrichtenden bildhübschen jungen Lehrerin zu machen. Maria-Luise Rothacher hiess sie und war das achte und jüngste Kind eines Gerbermeisters in Köniz. Sie hatte 1884 am Seminar Hindelbank das Lehrerinnendiplom erworben. Nach drei Jahren Schuldienst in Oberscherli wurde sie vom Schulinspektor Stucki ins gemeinsame Heim am Berner Muristalden entführt.

Der am 13.Oktober 1887 geschlossenen Ehe entsprossen innerhalb von zehn Jahren sechs Kinder, von denen eines schon dreieinhalb Monate nach der Geburt verstarb. Der am 9.August 1888 erstgeborene Walter Otto Stucki erlebte die ersten sechs Lebensjahre in der damals noch völlig ländlichen Umgebung des Wohnhauses am Muristalden, getrennt von der Berner Altstadt durch die Aare, die dort in einem engen Bogen die ältesten Quartiere der Stadt umfliesst. Vater Gottlieb, dessen angeschlagene Gesundheit schlecht mit der mühsamen Reiserei vereinbar war, die das Amt des Schulinspektors mit sich brachte, liess sich 1891 zum Lehrer für Deutsch, Geografie und Naturgeschichte an die städtische Mädchenschule wählen. Der Schule war ein Lehrerinnenseminar angegliedert, wo Stucki Methodik unterrichtete. Bald beschränkte er sich auf die Lehrtätigkeit am Seminar.[3]

Abb.4: Walter Stuckis Vater: Seminarlehrer und Schulinspektor Gottlieb Stucki (um 1890).

Abb.5: Walter Stuckis Mutter: Maria-Luise Stucki-Rothacher, vormalige Lehrerin in Oberscherli, hier auf einer Fotografie um 1950.

1894 war ein Höhepunkt in der Familiengeschichte der Stuckis: Vater Gottlieb unterzeichnete den Kaufbrief für ein eigenes Wohnhaus an der Schwarzenburgstrasse, die durch das aufstrebende Weissenbühlquartier führte. Dort siedelte sich unter verschiedenen neu gegründeten Unternehmen auch die Firma Wander an und begann einige Jahre später mit der Produktion der Ovomaltine. Von der «Baugenossenschaft Klein aber Mein» erwarb Vater Stucki ein Wohnhaus mit Hausplatz und Umschwung von 7,42Aren, mit der Verpflichtung, darauf «nur anständige Gebäude», insbesondere «keine Wirtschaften oder Hüllen» für lärmende oder übelriechende Gewerbe zu erstellen.

Abb.6: Das Ehepaar Gottlieb Stucki und Maria-Luise geborene Rothacher mit ihren ältesten Kindern (v.r.n.l.) Walter (geb. 1888), Max (geb. 1891) und Helena (geb. 1889).

Solches war aber auch keineswegs die Absicht Gottlieb Stuckis; ihn dürstete vielmehr nach Natur und Kreatur. Die Kindheitserinnerungen der fünf Stucki-Kinder seien geprägt worden von den vielen Bäumen, die der Vater im stattlichen Garten eigenhändig gesetzt habe, schrieb Walters Schwester Helene als Siebzigjährige.[4] «Das Bild unseres Vaters bleibt unaufhörlich mit dem Garten verknüpft, und wie ergreifende Symbolik mutet es in der Rückschau an, dass die letzte Tat in seinem viel zu früh vollendeten Leben darin bestand, im Mai 1908 die Obstbäume vor dem kalten, schweren, ganz unerwartet in die Blütenpracht eingebrochenen Schnee zu befreien.» Vater Stucki war vom schreibenden Philosophen zum philosophierenden Gärtner geworden. Die stille Pflege der Pflanzen bescherte ihm – nach dem Lärm im beruflichen Umfeld der Schule – die dringend benötigte Entspannung. Graben und Anpflanzen, Beschneiden und Giessen war ihm nicht einfach Zeitvertreib, sondern praxisbezogene Umsetzung seiner früheren, im jugendlichen Übermut verfassten theoretischen Abhandlungen über Wechselwirkungen und Harmonie in der Natur. «Mit dreissig schreibt man ein Buch, mit siebzig pflanzt man einen Baum», soll er in der Abgeklärtheit des sich selbst genügenden Weisen gesagt haben. Der Garten, so schien es Helene Stucki rückblickend, war auch Pflanz- und Erziehungsstätte für die fünf Kinder: Der Vater lehrte sie die Ehrfurcht vor dem Wachsen und Gedeihen der Sträucher und Bäume, das Staunen vor der Wandlung der Raupe zum Schmetterling, das Mitgefühl für die hungernde oder leidende Kreatur. Dabei war Vater Stucki kein weltfremder Phantast; er galt als strenger und gelegentlich gefürchteter, mit natürlicher Autorität ausgestatteter Lehrer und Erzieher, der sowohl an seine Schülerinnen wie auch an seine eigenen Kinder höchste Forderungen und Ansprüche stellte, der unnachgiebig strafen, aber dann auch wieder grossmütig verzeihen konnte.

Mit seiner anfälligen Gesundheit und den in immer kürzeren Abständen auftretenden Krankheiten war es aber auch der Vater, der einen bedrückenden Schatten auf die Familie warf. Die häufigen Abwesenheiten vom Arbeitsplatz, verbunden mit den Kosten für Ärzte, Medikamente und Kuren, zwangen zu rigorosem Sparen. Als Kind besass man in der Familie Stucki je ein Sonntags- und ein Werktagskleid, die mit Schürzen und Ärmelschonern vor Flecken und übermässiger Abnützung geschützt und, wenn man ihnen entwachsen war, an die jüngeren Geschwister weitergegeben werden mussten. Da man sich keine langdauernden Ferien oder ausgedehnte Reisen leisten konnte, spielte der Garten für die Freizeitgestaltung eine wichtige Rolle. Geburts- und Feiertage wurden bei Stuckis in stillem, häuslichem Rahmen begangen, wobei weniger die materiellen Begleiterscheinungen wie kostspielige Geschenke oder aufwendige Festessen im Zentrum standen als vielmehr die Vermittlung und Bewusstwerdung des tieferen Sinnes eines solchen Anlasses. Das einzige Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk, das jedes Kind, eingewickelt in bereits mehrfach gebrauchtes Schmuckpapier, zum Festtag erhielt, erwies sich fast immer als von praktisch-nützlicher Natur: ein Paar Schuhe, ein Schulranzen oder ein Kleidungsstück. Zu den Familienritualen gehörten neben den gärtnerischen Exerzitien auch die Sonntagsspaziergänge durch den Bremgartenwald oder ins Belpmoos, die manchmal mit abenteuerlichem Überqueren der Aare mit der Fähre nach Reichenbach oder mit einer Fahrt im Pferdeomnibus nach Kehrsatz, manchmal sogar mit einem Sirup in einer Gartenwirtschaft erlebnismässige Höhepunkte setzten. Als Gegenleistung mussten die Kinder an der Aareböschung oder in Sümpfen nach seltenen Pflanzen oder nach Frosch- oder Krötenlaich für Vaters Naturkundeunterricht fahnden.

Eine wichtige Rolle spielten auch die Nachbarskinder, denen man sich nicht nur durch das Loch im Gartenzaun, sondern auch durch gemeinsame Naturliebe verbunden fühlte und deren künstlerisch begabter Vater die fünf Stucki-Kinder einmal in Kreidolf’scher Malart als personifizierte Blumen – den grossen Walter als Rittersporn, die kleinste Schwester als Vergissmeinnicht – zu Papier brachte. Der daruntergesetzte Vers illustriert besser als eine wortreiche Beschreibung die Atmosphäre in und um Walter Stuckis Elternhaus:

Mag sich auch die Erde dehnen,

soweit das Blütenauge geht,

im Herzen bleibt das stille Sehnen

ans enge, schmale Gartenbeet.

Diese Enge zu durchbrechen dürfte dem zukünftigen Diplomaten einiges Aufbegehren gegen die elterliche Autorität, Durchsetzungsvermögen und vielleicht auch taktisches Verhandlungsgeschick abverlangt haben. Zu Hilfe kam Walter Stucki bei der Emanzipation vom Elternhaus – nach vier Jahren Primarschule im Sulgenbachschulhaus und vier Jahren Progymnasium am Waisenhausplatz – der Übertritt ans Städtische Gymnasium Kirchenfeld, wo zum festen Schulprogramm Klassenbummel und Turnfahrten gehörten, die bald durch freiwillige Teilnahme an immer anspruchsvolleren Bergtouren ergänzt wurden. Die vergilbten Fotos im Familienalbum lassen darauf schliessen, dass aus dem jungen Stucki rasch ein gewandter und geübter Berggänger wurde, der an den Wochenenden die Gipfel des Breithorns, des Wildstrubels oder des Mittelhorns erklomm.

Eher überraschend für den Biografen ist ein Bild in einer Jubiläumsschrift des BSC Young Boys, das den 18-jährigen, ernst dreinblickenden Gymnasiasten Walter Stucki im dunklen Anzug als Vorstandsmitglied des Fussballclubs entlarvt. Ein Besuch im YB-Archiv bringt zutage, dass der Club 1898 als Schülermannschaft des Realgymnasiums Kirchenfeld gegründet und unter dem nachhaltigen Eindruck, den ein Gastspiel der Basler Old Boys gegen den späteren Stadtrivalen FC Bern hinterlassen hatte, «Young Boys» getauft worden war. Bereits vier Jahre nach der Gründung erkämpfte sich YB erstmals den Schweizer Meistertitel in der Serie A. Stuckis Karriere als aktiver Spieler war allerdings nicht ganz so erfolgreich wie die vereinspolitische. In der Saison 1906/07 musste die erste Mannschaft von YB nach dem Abgang mehrerer Leistungsträger fast vollständig neu aufgestellt werden. Der YB-Chronist hielt im Jahresbericht fest: «Höchst betrübend war es für den Berichterstatter und die ältern Spieler, dass wir diese Saison, was lange Zeit nicht mehr vorgekommen war, beide Spiele gegen unseren Stadtrivalen verloren. Dies schmerzt uns umso mehr, als wir seit Jahren sorgsam darauf bedacht waren, die Hegemonie im Fussball in der Bundesstadt unter allen Umständen aufrecht zu erhalten.» Doch damals ging schon gleich das erste Heimspiel der Saison auf dem Spitalacker gegen den FC Bern 2:4 verloren, wobei das Matchblatt verrät, dass der «Versuchsmannschaft» erstmals Walter Stucki angehörte, und zwar auf dem spielentscheidenden Posten des Torhüters. Der Chronist nahm zwar keine Schuldzuweisung vor, sondern hielt lediglich fest: «Der Jubel bei unseren Gegnern und ihren Anhängern war ungeheuer.» Dem Spielbericht im offiziellen «Central-Organ» der Schweizerischen Football-Association kann indessen entnommen werden, dass im leidenschaftlich ausgetragenen Match vor allem die Fehler des Torhüters die Niederlage der Young Boys besiegelt hatten. Stucki figurierte nach diesem Debakel nie mehr in der Aufstellung der ersten Mannschaft. In einem Beitrag zur YB-Jubiläumsschrift von 1938, den er als Minister und Gesandter in Frankreich verfasste, schrieb er: «Es war im ersten Dezennium dieses Jahrhunderts, da mich alles, was die Young Boys anging, ihr Training, ihre Siege und Niederlagen, mindestens ebenso sehr bewegten, als heute die Probleme der hohen Politik. Ich erinnere mich noch jetzt daran, wie das Schicksal unserer Mannschaft, indem mir von den Spielern unseres traditionellen Rivalen FC Bern mehrmals ein Ball durch die Hände gejagt wurde, aus meinem Verschulden seinen verhängnisvollen Verlauf nahm. Ich habe mich damals mehr gegrämt als heute über einen politischen Zwischenfall. So ändern sich die Zeiten!»[5]

Abb.7: Der 18-jährige Gymnasiast Walter Stucki (hinten Mitte, sitzend, 5. von links) als Vorstandsmitglied des Fussballclubs BSC Young Boys: Am Vorstandstisch war er erfolgreicher denn als Torwart.

Am 17.September 1907 erhielt Walter Stucki das Maturitätszeugnis ausgehändigt. Der Notendurchschnitt von 5,6 trug ihm für seine schulischen Leistungen die Qualifikation «Sehr gut» ein. Für sein Betragen während der Schulzeit musste er sich mit einem «Gut» begnügen. Wenige Wochen zuvor hatte er sich in der Kaserne Bern zur militärischen Aushebung melden müssen. Hervorragende Benotungen in den theoretischen Prüfungen Lesen, Aufsatz, Rechnen und Vaterlandskunde, eine beschwerdenfreie Gesundheit und die überdurchschnittliche Körperlänge von 187Zentimetern bescherten ihm nicht nur den rot gestempelten Eintrag «Diensttauglich» ins graue Büchlein, sondern er entging dank seiner gymnasialen Ausbildung auch dem Schicksal, dem drei Viertel der Rekruten damals nicht entrinnen konnten, nämlich der Infanterie, das heisst den «Fussgängern» der Armee zugeteilt zu werden. Stucki wurde vielmehr Fahrer bei der Feldartillerie. Vom Militärdepartement erhielt er eine Sonderbewilligung, die es ihm erlaubte, als 19-Jähriger sogleich nach der Matur in die Rekrutenschule in Bière und anschliessend in die Unteroffiziersschule in Thun einzurücken. Nach 95Diensttagen und bevor seine Alterskollegen das erste Mal eine Uniform trugen, wurde er Ende 1907 bereits als Korporal brevetiert.[6]

Das Jahr 1908 begann er mit der Immatrikulation an der juristischen Fakultät der Universität Bern. Daneben besuchte er Vorlesungen in Geschichte und Nationalökonomie. Fast gleichzeitig trat er auch dem Zofingerverein bei. In seinem Studium wurde er jäh unterbrochen, als am 26.Mai der gesundheitlich angeschlagene Vater, nach den vielen krankheitsbedingten Absenzen am Seminar, wo er seine Lehrerstelle in den letzten Jahren kaum mehr auszufüllen vermochte, nicht ganz unerwartet an einer Herzlähmung starb und neben seiner Frau fünf in Ausbildung stehende Kinder im Alter zwischen zehn und zwanzig Jahren hinterliess. Damit wuchs Walter Stucki als Ältester in eine neue Rolle und Verantwortung hinein. Hatte sich die Familie angesichts des geschmälerten Lohnes des Vaters schon bisher mehr schlecht als recht durchzuschlagen vermocht, so wurde die finanzielle Lage jetzt erst recht prekär. Von Walter und Tochter Helene – Letztere stand am Ende ihrer Ausbildung zur Lehrerin – wurde erwartet, dass sie nicht nur für den eigenen Unterhalt aufkamen, sondern auch ihr Scherflein zum Wohl der Familie beitrugen. Mutter Marie Luise reduzierte im Haus an der Schwarzenburgstrasse den von der Familie beanspruchten Wohnraum auf ein Minimum und vermietete die frei gewordenen Zimmer an junge Töchter, vornehmlich an Seminaristinnen, für die sie nicht nur Vermieterin, sondern oft auch Ratgeberin, wenn nötig Trostspenderin, Vertraute, ja mütterliche Freundin war.

Abb.8: Das Maturitätszeugnis von Walter Stucki: Seine schulischen Leistungen wurden höher bewertet als sein Betragen.

Abb.9: Gemäss Dienstbüchlein beendete Walter Stucki seine militärische Karriere schon vorzeitig im Rang eines Oberstleutnants, denn er war im Kriegsfall an seinem zivilen Arbeitsplatz im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement unentbehrlich.

Walter Stucki erteilte neben seinem Studium Privatstunden und verdiente sich durch Stellvertretungen sowie als Aushilfe in der Verwaltung und am Amtsgericht Schlosswil das nötige Geld, um sich sogar längere Studienaufenthalte in Paris und London leisten zu können. Noch im Jahr 1908 absolvierte er die Aspirantenschule und erhielt am 31.Dezember das Offiziersbrevet ausgehändigt. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit verbrachte er das Wochenende in den Bergen. Trotz dieser mannigfachen Beanspruchung stellte er sich der Zofingia zwei Semester lang als Präsident zur Verfügung. Wenn dem Chronisten in diesen Jahren der universitären Ausbildung Stuckis neben dem Fleiss, dem Lernwillen, der Selbstdisziplin, der Intelligenz und der Leichtigkeit, mit der er sich juristisches Fachwissen und berufliche Kompetenz aneignete, ein Detail ins Auge sticht, so ist es die unverhohlene Vorliebe für formelle Anlässe, bei denen er zu einem öffentlichen Auftritt kam, zum Beispiel als Bannerträger an Universitätsfeiern, als Redner an Trauerfeiern, als Repräsentant der Universität oder der Zofingia an Veranstaltungen verschiedenster Art. Die Selbstsicherheit, mit der er sich vor kleinem oder grossen Publikum bewegte, die Selbstverständlichkeit, mit der er als 22- oder 23-Jähriger Ansprachen und Reden hielt, blieb in Bern nicht unbemerkt, machte ihn bekannt und öffnete ihm die Tür zu jenen Kreisen, die in der Bundesstadt den Ton angaben. Er fiel auf, ohne dass er Auffallendes tat; es genügte, dass er, schlank und hochgewachsen, stets mit einer schweren Mappe unter dem Arm, manchmal in der Uniform des Artillerieleutnants oder dann wieder mit der weissen Mütze der Zofinger, in der Stadt unterwegs war. Schon bald bemerkte man, dass er – zunächst hin und wieder, dann immer öfter und zuletzt regelmässig – von einer zierlichen Studentin begleitet wurde. Es war, die Spatzen pfiffen es von den Dächern, das einzige Kind des berühmten Berner Arztes Dr.Hermann Sahli, Professor für Innere Medizin, Chefarzt am Inselspital und Direktor der medizinischen Universitätsklinik.

Abb.10: «Zweck der Reise: Geschäfte» heisst es in Walter Stuckis Reisepass, in dem auch seine «Höhe: 187Centimeter» festgehalten ist.

Sahli, nach dem heute im Berner Inselspital ein Klinikgebäude und im Berner Länggassquartier, also im eigentlichen Universitätsviertel, eine Strasse benannt ist, genoss einen weit über die Schweizer Grenze hinausreichenden, ausgezeichneten Ruf als Arzt und Wissenschaftler. Bevor er festen Wohnsitz in seiner Heimatstadt Bern nahm, hatte er bei den besten Ärzten und in den berühmtesten Spitälern Europas gearbeitet, unter anderem in London, Paris, Wien und Leipzig. Zahlreiche Universitäten von Dublin über Oslo, Brüssel und Berlin bis nach Madrid und Kairo hatten ihm schon den Titel eines Ehrendoktors oder eines korrespondierenden Mitglieds verliehen. Als Sahlis Hauptwerk galt das Lehrbuch der klinischen Untersuchungsmethoden, das in sechs Auflagen von 1894 bis 1912/13 über 20Jahre lang europaweit die Medizinstudenten – vor allem während des praktischen Teils ihrer Ausbildung – begleitete und auch ins Englische, Italienische, Russische und Spanische übersetzt wurde. Weitere Titel, die unter Sahlis Namen erschienen, befassten sich mit der Gotthardtunnelanämie, mit der automatischen Temperaturregulierung für Brutöfen oder mit der Auswaschung des menschlichen Organismus’ und mit der Bedeutung der Wasserzufuhr im Krankheitsfall.[7]

Abb.11: Walter Stuckis Schwiegervater Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hermann Sahli.

Abb.12: Walter Stuckis Schwiegermutter Olga Sahli.

Die von einem weitläufigen Park umgebene Villa an der Seftigenstrasse, welche die Familie Sahli bewohnte, gehörte zu Berns besten Adressen. Die Tochter des Hauses, Gertrud Sahli, bestand als eines der ersten Mädchen überhaupt am städtischen Gymnasium in Bern die Griechisch-Matur und war dann eine der wenigen Studentinnen, die zu Beginn des 20.Jahrhunderts neben ein paar Ausländerinnen an der Universität Bern Naturwissenschaften, unter anderem Botanik, studierten. Als Ergänzung zur wissenschaftlichen Ausbildung, die damals selbst für «höhere Töchter» noch etwas Aussergewöhnliches darstellte, befasste sich Gertrud – was hingegen für die weibliche Jugend in den vornehmen Häusern Berns nicht unüblich war – ernsthaft mit einer Karriere als Pianistin. Da es bei Sahlis nicht am nötigen Geld mangelte, um der Tochter auch musikalisch die bestmögliche Ausbildung angedeihen zu lassen, verbrachte sie zwei Semester in München, wo sie zu den Schülerinnen einer international bekannten Klavierlehrerin gehörte. Kurz: Gertrud war, um es etwas salopp auszudrücken, wohl die beste Partie, die ein heiratswilliger junger Mann in jenen Jahren in Bern machen konnte. Es ist bezeichnend für Walter Stucki, dass er sich offenbar mit grösster Selbstsicherheit und Selbstverständlichkeit den Zugang zu dieser obersten Gesellschaftsschicht der Bundesstadt, zu der sich die Sahlis zählten, erschloss und, unbesehen seiner Herkunft aus wesentlich bescheidenerem Hause, auch anstandslos akzeptiert wurde.

Professor Sahlis Weinflaschen-Infusionsgerät

Am Ärztetag 1906 präsentierte Professor Hermann Sahli in Bern einen von ihm entwickelten «einfachen, leicht und compendiös in der Rocktasche portablen, auch bei mehrfachem Gebrauch steril bleibenden und deshalb stets gebrauchsfertigen Infusionsapparat für subkutane und intravenöse Salzwasserinfusionen. Er verwendet dazu eine gewöhnliche Weinflasche. Schlauchleitungen und Injektionsnadel sowie ein normales Thermometer werden steril ausgekocht und in einer handlichen Glasröhre in Boraxlösung aufbewahrt. Der Druck wird mittels eines Gummischlauchs erzeugt, so dass die in der Praxis oft schwer erreichbare Hochstellung des Infusionsgefässes überflüssig wird. Die letztere Einrichtung hat sich wegen der Möglichkeit, die Infusionen möglichst rasch zu beenden, auch in der stationären Spitalpraxis bewährt.»

Ausschnitt aus einem Zeitungsartikel vom 8.12.1906, o.N., in BAR J. I. 131.

Man darf annehmen, dass Walter Stucki die Beziehung zu Gertrud Sahli nicht zweckgerichtet gesucht hat, um seine Karriere zu fördern; er hat seine zukünftige Gattin sicher geliebt und war ihr, soweit Stucki seine Gefühle in den überlieferten schriftlichen Dokumenten überhaupt preisgab, zeitlebens zugetan.

Nichtsdestotrotz verstand er es trefflich, sich das neu erschlossene gehobene gesellschaftlich-soziale Umfeld zunutze zu machen. Nachdem er 1912 mit Bravour das Staatsexamen bestanden hatte, trat er als frischgebackener 24-jähriger Fürsprecher nicht in irgendein Berner Anwaltsbüro ein, sondern in die renommierte Kanzlei des nachmaligen Berner Regierungsrates Leo Merz, die zwei Jahre zuvor bereits Karl Scheurer die berufliche Abstützung und den nötigen Rückhalt zur Eroberung eines Sitzes in der Berner Kantonsregierung geboten hatte. (Scheurer wurde übrigens 1919 in den Bundesrat gewählt.) Die Tätigkeit in der Kanzlei Merz bot Gewähr für wertvolle Kontakte und gute berufliche Beziehungen zu einflussreichen Persönlichkeiten. 1912 erhielt Stucki vom Firmenchef auch bereits das erste Zwischenzeugnis, wonach er «sich durch Fleiss und durch scharfsinnige Behandlung der von ihm bearbeiteten Geschäfte ausgezeichnet hat». Stuckis Tätigkeit als Anwalt wechselte ab mit der Leistung von Militärdiensten; 1914 absolvierte er die Zentralschule I in Thun, was ihm den Rang eines Hauptmanns eintrug.

Abb.13: Vom Schwiegervater Professor Sahli in Auftrag gegebene Porträts von Gertrud und Walter Stucki (um 1919).

Die Beziehung zu Gertrud hatte sich inzwischen so weit entwickelt, dass im Januar 1914 die Verlobung der beiden bekannt gegeben und Walter Stucki von seinen zukünftigen Schwiegereltern zu gemeinsamen Osterferien in Vitznau am Vierwaldstättersee eingeladen wurde. Im Sommer schloss er den Mietvertrag für das erste gemeinsame Heim ab: Für 2000 Franken pro Jahr (man erinnert sich: sein Grossvater hatte als Lehrer 500Franken im Jahr verdient) mietete er per 1.November an der Monbijoustrasse 28 im zweiten Stock eine Fünf-Zimmer-Wohnung mit verschiedenen Nebenräumen – für damalige Verhältnisse eine grosszügige Wohnsituation für ein junges Paar. Die Hochzeitsvorbereitungen wurden dann allerdings jäh unterbrochen durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Anlässlich der allgemeinen Mobilmachung Anfang August musste Stucki das Kommando der Feldartillerie-Batterie 30 übernehmen. Zur Hochzeit, die am 14.September, nach der zivilrechtlichen Eheschliessung in Bern, in Ouchy gefeiert wurde, erhielt er zwei Tage Urlaub.

Im Jahr seiner Vermählung leistete Stucki 124Tage Grenzdienst im Berner Jura. Dazwischen kehrte er für jeweils kurze Zeit an seinen Arbeitsplatz zurück. Zeitraubende Mandate konnte er unter den obwaltenden Umständen nicht übernehmen. Immerhin schaffte er es, als Pflichtverteidiger im viel Aufsehen erregenden «Fall Murad» erstmals «namentlich in der Presse erwähnt zu werden», wie er selbst mit Befriedigung festhielt. Im Übrigen aber entsprach die Verteidigung Murads, eines armenischen Händlers, der in Frankreich bereits wegen Betrug und Fälschung verurteilt worden war und mit dem der Staatsanwalt angesichts der Vorstrafen und den unbestrittenen neuen Betrügereien leichtes Spiel hatte, kaum den Wünschen und Vorstellungen Stuckis von seiner künftigen beruflichen Tätigkeit. Denn die Ausgangslage für eine erfolgreiche Karriere hatte sich mit der Anstellung in der Kanzlei Merz und der Heirat mit Gertrud Sahli ganz wesentlich verbessert. Zudem brauchte er sich über seine finanzielle Situation keine Sorgen mehr zu machen; seine Schwiegereltern würden die Familie ihrer einzigen Tochter nicht darben lassen, vor allem nachdem ihnen das junge Paar ein Jahr nach der Hochzeit mit der im August 1915 geborenen Evy eine erste Enkelin geschenkt hatte. Doch die Monate vergingen; der Erste Weltkrieg zog sich in die Länge, Walter Stucki verbrachte über ein Drittel seiner Zeit im Aktivdienst. Es brauchte ein Ereignis, das die politische Schweiz wie ein Erdbeben erschütterte, um ihm einen Weg aus der Sackgasse, in die er geraten war, zu bahnen.

Abb.14: Zwei Tage Urlaub vom Aktivdienst erhielt der Batteriekommandant Walter Stucki, um am 14.

3  Generalskretär im EVD

Mit 29Jahren auf dem Chefbeamtensessel

Das Ereignis, das Walter Stucki endlich die Tür zum nächsten Karriereschritt öffnen sollte, trat im dritten Jahr des Ersten Weltkriegs, genau am 18.Juni 1917, ein und bestand im unfreiwilligen Rücktritt von Bundesrat Arthur Hoffmann. Hoffmann hatte sich von Nationalrat Robert Grimm, der dem revolutionär gesinnten, linksradikalen Zimmerwalder Flügel der SP angehörte, in eine einseitige, neutralitätswidrige Friedensinitiative verwickeln lassen. Grimm erhoffte sich nämlich von einem Frieden zwischen Russland und Deutschland bessere Chancen für die Verbreitung der bolschewistischen Revolution. Er reiste deshalb nach St.Petersburg, um einen Waffenstillstand an der Ostfront voranzutreiben. Nach fast drei Jahren mörderischem Krieg fand indessen auch Bundesrat Hoffmann (als Vorsteher des Politischen Departements gleichsam schweizerischer Aussenminister) Gefallen an der Idee, von der Schweiz aus das Terrain für den Frieden zu ebnen. In Kenntnis gesetzt von Grimms Russlandreise versprach er sich vertrauliche Informationen über den Friedenswillen der verschiedenen Parteien im politisch und sozial tief gespaltenen Russland.

Der freisinnige Bundesrat beauftragte deshalb den revolutionsfreundlichen Grimm mit entsprechenden Sondierungen bei der provisorischen Regierung Kerenskis. Grimm schickte ihm am 26.Mai ein Telegramm aus St.Petersburg, in dem er darlegte, das Friedensbedürfnis in Russland werde von den einzelnen Parteien unterschiedlich beurteilt und dabei spiele eine grosse Rolle, wie die Deutschen ihre Kriegsziele gegenüber Russland formulierten. Bundesrat Hoffmann, der zuvor die deutsche Gesandtschaft in Bern kontaktiert und eine von Berlin autorisierte Antwort erhalten hatte, antwortete Grimm in einem von ihm, wie man annehmen muss, offenbar heimlich eigenhändig redigierten, chiffrierten und spedierten Telegramm des Inhalts, dass man in Deutschland zurzeit keine Offensive gegen Russland plane und dass deshalb die Aussichten für einen Frieden eigentlich günstig stünden. Hoffmanns Telegramm gelangte dann aber auf Umwegen und in entstellter Form in die Spalten der schwedischen Zeitung Socialdemokraten. Die Publikation zeitigte die Wirkung einer Sprengbombe: Die westlichen Alliierten, die an der Aufrechterhaltung einer Kampffront im Osten grösstes Interesse hatten, weil der Zweifrontenkrieg Deutschlands militärische Kräfte strapazierte und die Front im Westen entlastete, warfen Hoffmann sogleich Neutralitätsbruch und einseitige Begünstigung ihres Kriegsgegners vor. Der St.Galler Freisinnige geriet dermassen unter Druck, dass er am 18.Juni (das war übrigens sein 60.Geburtstag!) im Bundesrat seinen Rücktritt bekannt gab und diesen auch sofort vollzog.

Bereits eine Woche später wurde in der Person des 72-jährigen Genfer Liberalen Gustave Ador der Nachfolger Hoffmanns gewählt. Damit geriet einiges in Bewegung: Mit einer Regierungs- und Verwaltungsreform wurde die Leitung der Aussenpolitik mit dem Amt des Bundespräsidenten verknüpft und, um diesen zu entlasten, die Handelsabteilung aus dem Politischen Departement herausgelöst und ins Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eingegliedert. Dessen Vorsteher, der Aargauer Freisinnige Edmund Schulthess, brauchte deshalb dringend kompetente wirtschaftskundige Beamte. Mit der Berufung bernischer Fürsprecher hatte er, wie sich an der Besetzung verschiedener Chefposten ablesen lässt, bereits früher gute Erfahrungen gemacht.[1] Jetzt war ihm im Advokaturbüro Merz der erst 29-jährige Walter Stucki aufgefallen und von Parteifreunden empfohlen worden. Über das, was an jenem Tag Ende Juni 1917 wirklich geschah, gibt es mindestens zwei Versionen: Stucki sollte später sagen, ein Telefonanruf des nervösen Bundespräsidenten, der ihm zwar 24Stunden Bedenkzeit eingeräumt, aber gleichzeitig gedroht habe, er akzeptiere keine Absage, sei es gewesen, der ihn bewogen habe, seiner Anwalts- und Offizierslaufbahn eine völlig neue Richtung zu geben und sich für das neu geschaffene Amt des EVD-Generalsekretärs zur Verfügung zu stellen. Gemäss der Darstellung von Schulthess war es eine Besprechung in seinen bundesrätlichen Amtsräumen, in deren Verlauf er Stucki den Posten des Generalsekretärs angeboten und ihm erklärt habe, es gebe keine Ablehnung, das Land brauche ihn «hic et nunc». Schulthess, der oft und gerne mit lateinischen, hin und wieder auch mit französischen Zitaten argumentierte, soll sich übrigens zeitlebens dieser Berufung gerühmt haben, mit der es ihm gelungen sei, einen der fähigsten Männer überhaupt für den Bundesdienst zu rekrutieren. Für Stucki indessen sollte sich der rasch getroffene Entscheid für den Staatsdienst, der eigentlich nur für eine absehbare Zeit von ein paar wenigen Jahren gedacht war, als wahrlich schicksalhaft erweisen.

Die Generalsekretäre, im Rahmen der erwähnten Verwaltungsreform neu institutionalisiert, erfüllten in den sieben Departementen der Bundesverwaltung von Anfang an die Aufgabe eines Stabschefs und waren in der Zeit, in der die Bundesräte weder über persönliche Mitarbeiter noch über Pressesprecher verfügten, in den meisten Fällen auch deren engste Vertraute. Sie koordinierten den Geschäftsablauf, befassten sich einerseits mit sämtlichen Dossiers, die bis auf den Tisch des Departementschefs gelangten, und wurden andererseits mit wichtigen Aufgaben betraut, für die keine andere Verwaltungsstelle zuständig oder kompetent genug war. In den meisten Fällen wurden als Generalsekretäre erfahrene Beamte ausgewählt, die sich in jahrelanger Verwaltungstätigkeit für diese anspruchsvolle Aufgabe qualifiziert hatten und die das uneingeschränkte Vertrauen ihres Chefs genossen. Die Ernennung des erst 29-jährigen Quereinsteigers Stucki kam deshalb innerhalb der Bundesverwaltung einer kleinen Sensation gleich.

Stucki blieb nicht viel Zeit, um in der Anwaltskanzlei seine Dossiers zu liquidieren und sich auf seine neue Aufgabe vorzubereiten, denn unmittelbar nach der Wahl musste er sein Amt im EVD auch schon antreten. Weniger als einen Monat nach Hoffmanns Rücktritt aus dem Bundesrat, nämlich schon am 11.Juli 1917, nahm er seine Tätigkeit als Bundesbeamter auf. Erst knapp vier Wochen später erhielt er, anstelle eines Anstellungsvertrages, ein zwölf Zeilen langes Schreiben datiert vom 4.August, in dem seine Wahl zum Generalsekretär bestätigt und seine Monatsbesoldung auf 675Franken festgesetzt wurde. Auf ein Pflichtenheft oder einen Aufgabenkatalog wartete Stucki vergeblich. Dem kurzen Schreiben konnte er als Stellenbeschrieb einzig die nebulöse Formulierung entnehmen, er habe sich «mit der Leitung der juristischen und auch mit allen anderen Arbeiten zu befassen»; im Übrigen liege «es in der Natur der Sache, dass eine genaue Kompetenzausscheidung nicht möglich ist und dass wir auf ein verständnisvolles Zusammenarbeiten aller Herren, die in der Abteilung tätig sind, zählen müssen.» Während die Wahl Stuckis der Neuen Zürcher Zeitung immerhin ein paar Zeilen wert war, befanden es die meisten übrigen Schweizer Blätter nicht für nötig, die Ernennung, und sei es auch nur in einem Satz, zu erwähnen.

Der Neuen Zürcher Zeitung ein paar wenige Zeilen wert

«Durch Bundesratsbeschluss vom 26.Juni 1917 wurde die Handelsabteilung mit allen mit ihr in Verbindung stehenden Geschäften dem Volkswirtschaftsdepartement zugeteilt. Um der durch diese Massregel verursachten Arbeitslast Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat in der Organisation des EVD eine Reihe von wichtigen Änderungen beschlossen (…) Im Volkswirtschaftsdepartement wird ein Generalsekretariat geschaffen, welches bestimmt ist, den Kontakt der einzelnen Abteilungen unter sich zu erleichtern, die Geschäfte des Departementsvorstehers vorzubereiten und namentlich gewisse rechtliche Aufgaben zu übernehmen. Dem Generalsekretär können auch weitere Aufgaben zugeteilt werden, unter anderem solche, die bis anhin von der Handelsabteilung bearbeitet wurden. In das Generalsekretariat werden die Herren Dr.Bleuler, bisher Adjunkt des Vorstehers der Handelsabteilung, und Herr Fürsprecher Walter Stucki in Bern eintreten.»

NZZ, Nr.1291, 14.7.1917.

Stucki, dem als Ideal eine freie Anwaltstätigkeit mit eigener Kanzlei vorgeschwebt hatte, sah sich – jetzt plötzlich und unvorbereitet im Staatsdienst auf einem neu geschaffenen, noch unklar definierten Posten, mit Misstrauen und Konkurrenzneid beäugt von manchen altgedienten Beamten – förmlich ins kalte Wasser geworfen. Niemand konnte ihn in sein Amt einführen, da niemand seine Zuständigkeiten und Kompetenzen kannte. Bei aller Unklarheit schien ihm aber, im Vergleich mit der freien Anwaltstätigkeit, trotzdem manches eng und streng reglementiert, sei es durch einfache Dienstanweisungen, sei es durch Beamtenhierarchien, Verordnungen der Verwaltung oder Gesetze. Doch Stucki lernte rasch schwimmen, und er verstand es, die noch unbesetzten Freiräume, die ihm das neue Amt bot und seine Position, die ihm jederzeit Zugang zum Chefbüro gewährleistete, zu nutzen. Nach wenigen Wochen war er der tonangebende Beamte im Volkswirtschaftsdepartement, der in allen wichtigen Geschäften die Fäden in der Hand hielt: Kein Dossier gelangte mehr auf den Tisch von Bundesrat Schulthess, ohne dass es zuvor von Stucki geprüft, bewertet und gutgeheissen oder allenfalls, wenn es den Intentionen Stuckis nicht entsprach, an den Absender retourniert wurde.

Im Zentrum von Stuckis Tätigkeit stand von Beginn an die vom Staat in allen Beziehungen restriktiv organisierte Kriegswirtschaft, die im Grunde genommen nicht gerade der bisher gehegten freiheitlichen Überzeugung des jungen Juristen entsprach. Umso mehr förderte er, sobald das Ende des Krieges absehbar war, deren schrittweise Überführung in die Friedenswirtschaft.

Im August 1917, einen Monat nach Amtsantritt, nahm Stucki Einsitz in die für die Bewahrung der Unabhängigkeit und das Überleben der Schweiz vermutlich wichtigste Kommission der Bundesbehörden: in die Kommission für wirtschaftliche Fragen. Einen Monat später war er bereits deren Präsident. Zu den Aufgaben der Kommission gehörte unter anderem die aus sozialen Gründen wichtige Festlegung von Höchstpreisen vor allem für Nahrungsmittel, aber zum Beispiel auch für Tabak; denn hohe Tabakpreise führten die Landwirte in Versuchung, die ihnen zugestandene Tabakanbaufläche heimlich zu vergrössern. Die Kommission nahm ferner massgeblichen Einfluss auf die Urlaubserteilung für Armeeangehörige, denn für die Getreide- oder Obsternte war das nötige landwirtschaftlich qualifizierte Personal unentbehrlich. Da vor allem von Deutschland für fast jede Art von Lebensmitteln hohe Preise bezahlt wurden, regelte die Kommission den Nahrungsmittelexport durch Kontingente oder Ausfuhrverbote. Die Vorschriften gingen so weit, dass zum Beispiel für Deutsche, die in ihre Heimat zurückkehrten, die genaue Menge des zulässigen Reiseproviants definiert wurde, und zwar je nach Entfernung des Reiseziels und Reisedauer bis maximal 500Gramm frisches Obst, 250Gramm Fleisch und eine Tagesration Brot. Weil die Fleisch- bzw. Futterproduktion auf den Ertrag umgerechnet mehr Land beansprucht als der Anbau von Ackerfrüchten, liess die Kommission für jeden Betrieb die Grösse des erlaubten Viehbestandes festlegen, wobei der im Sommer zugestandene Höchstbestand für die Überwinterung jeweils drastisch reduziert werden musste. Eine Verordnung gegen Wucher wurde ebenso verabschiedet wie der Beschluss zur Einsetzung von Lohnkommissionen, denen unter anderem die Aufgabe zufiel, «die Lage der arbeitenden Klasse im Vergleich mit der ausser Kontrolle geratenden Teuerung zu verbessern». Bei vielen dieser Entscheide war Stucki mit seiner Kommission dem Streit der Interessengruppen oder dem Druck bestimmter Industriezweige ausgesetzt, etwa der Kartonindustrie, wenn es um die Reduktion der als zu aufwendig beurteilten Verpackungen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen ging, oder des Pâtissiergewerbes, wenn die Kommission das Mehl vermehrt zur Brotproduktion in die Backstuben der Bäcker umleiten wollte.

Als Kommissionspräsident wurde Stucki rasch zur Zielscheibe derjenigen, die durch die Entscheide der Kommission in negativem Sinne betroffen wurden. Erstmals schuf er sich durch seine berufliche Tätigkeit namhafte Feinde, die ihm seine in der Beamtenfunktion getroffenen Entscheide noch über das Kriegsende hinaus nachtragen sollten. Aber nicht überall griff das inzwischen im Volksmund von der Wirtschaftskommission zur «Kommission Stucki» mutierte Gremium regulierend und verbietend ein. Nicht opportun erschien der Kommission zum Beispiel ein Bierverbot, wie es unter anderem die Frauenvereine forderten, weil nach deren Meinung Malz sinnvoller zur Brotproduktion als zur Herstellung eines Genussmittels herangezogen werden sollte. Anfang 1918 beschloss die Kommission hingegen durch Mehrheitsentscheid, die Abgabe von «Volksschuhen» an Minderbemittelte durch den Bund zu subventionieren. Fortan standen in den Schuhgeschäften vier offiziell definierte Kategorien von Schuhen zum Verkauf: «1.gebrauchte und wieder in Stand gestellte Volksschuhe für Armengenössige; 2.neue, aber zweckmässig-einfache, subventionierte Volksschuhe für Minderbemittelte; 3.einfache Volksschuhe ohne Bundessubvention; 4.alles übrige Schuhwerk.»[2]

Ein Problem, mit dem sich die Kommission schwertat, war die Brenn- und Treibstoffversorgung. Anfang 1918 stellte Stucki fest, dass die Schweiz noch über eine Reserve von 150Wagenladungen an Treibstoffen verfügte. Davon wurden monatlich 50Wagenladungen an die Verbraucher abgegeben, aber es konnten pro Monat nur 35