Der hybride Rechtsstaat - Ulrich Kessler - E-Book

Der hybride Rechtsstaat E-Book

Ulrich Kessler

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Beschreibung

DR. ULRICH KESSLER, geboren in Völklingen/Saar im Jahr 1961, studierte zunächst an der Folkwang-Universität in Essen Orchestermusik, im Anschluss daran wechselte er an die Universität des Saarlandes und begann sein Studium der Rechtswissenschaften. Anfang 1993 ging er als Rechtsanwalt nach Leipzig, wo er als Aufbauhelfer tätig war. 2011 kehrte er in die alten Bundesländer zurück. Er verarbeitet seine Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz in seinem Tagebuch.

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Seitenzahl: 314

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Mein besonderer Dank gilt meinen beiden Kindern Carmen und Daniela, ohne deren Liebe dieses Buch nie möglich geworden wäre.

Ich bedanke mich außerdem bei meiner Schwester Charlotte für ihre grenzenlose Unterstützung.

Inhalt

Prolog

TEIL 1:

Wie es anfing

Kapitel 1: Erste Scharmützel

Kapitel 2: Ein handfester Skandal

Kapital 3: Der Kampf um die sächsischen Spielbanken

TEIL II:

Das exzellente Gedächtnis des Freistaats Sachsen

Kapitel 1: Eine Kandidatur mit Folgen

Kapitel 2: Die Jagd geht weiter – Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

TEIL III:

Finanzämter als Steigbügelhalter des ­Obrigkeitsstaates

Kapitel 1: Vom Jäger zum Gejagten

Kapitel 2: Umzug nach Großbothen

TEIL IV:

Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Kapitel 1: Der Anfang vom Ende

Kapitel 2: Die Verweigerung der Restschuldbefreiung

Kapitel 3: Staatlicher Rufmord

Kapitel 4: Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

Kapitel 5: Die Staatsgewalt schlägt zurück

Kapitel 6: Der Kampf um die Restschuldbefreiung

Kapitel 7: Und ewig grüßt das Murmeltier – Mein Kampf um verfassungsrechtliche Mindeststandards

TEIL V:

Das Finanzamt Grimma sucht eine radikale Lösung

TEIL VI:

Der Kampf um meine Berufsunfähigkeitsrente

Kapitel 1: Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk

Kapitel 2: Rechtsschutz in Sachsen

TEIL VII:

Die eigenwilligen Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Kapitel 1: Die Verfolgung geht weiter

Kapitel 2: Staatsanwaltschaft Leipzig – Straftaten bleiben ungesühnt

Nachwort

Jahrzehnte der Demokratie haben bei vielen die Wachsamkeit gegenüber Propaganda einschläfern lassen. Wir misstrauen zwar generell Politikern sowie Journalisten, trauen ihnen viele Lügen zu und berichten ausführlich über jeden Missstand bei uns. Aber gleichzeitig durchschauen wir es nicht, wenn die Lüge die Norm ist und Missstände die Regel sind. Dass jemand konsequent Recht bricht, Nachrichten und Sprache systematisch zur Manipulation nutzt und das Gegenteil von dem sagt, was er denkt und tut, können wir uns nicht vorstellen und deshalb auch nicht glauben.

Boris Reitschuster

Prolog

Dieses Buch zu schreiben fällt mir auch nach Jahren noch schwer. »Nichts ist wie es scheint«, formuliert Al Pacino treffend in dem Film »Der Einsatz« und weist damit drastisch auf die Diskrepanz zwischen persönlicher Überzeugung und Wirklichkeit hin. Seine Worte beschreiben meine Erlebnisse am besten. Es geht um nicht erfüllte Hoffnungen, um den Traum vom Rechtsstaat.

Rückblickend gab es in meinem Leben zu viele schlechte Entscheidungen. Dabei sticht eine besonders heraus: Anfang 1993 wählte ich für meinen Berufsstart Leipzig. Ich glaubte gut vorbereitet zu sein. Immerhin hatte ich zwei juristische Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen. Das Justizsystem war meine Heimat. In meiner Doktorarbeit befasste ich mich auf mehr als 100 Seiten mit dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip. Ich wusste, welcher rechtliche Rahmen für die Inhaber der Staatsgewalt gilt, und wo sie ihre Grenzen überschreiten. Ich kannte meine Rechte. Oder etwa nicht? Damals fühlte ich mich vor staatlicher Willkür sicher.

Hierin lag meine größte Fehleinschätzung. Es ist eine Sache, Inhalt und Reichweite des Rechtsstaatsprinzips in einer Doktorarbeit herauszuarbeiten. Mein grundlegender Irrtum lag in der Annahme, die Justiz werde diesen Verfassungsgrundsatz so interpretieren, wie viele etablierte Verfassungsrechtler dies taten. Ungünstiger hätte meine Ausgangslage daher nicht sein können.

Die gelebte Praxis entfernt sich von der Theorie jedoch durch den Faktor Mensch. Es war ein Irrglaube anzunehmen, Andere würden zu denselben Schlussfolgerungen gelangen wie ich oder rechtsstaatliche Bindungen respektieren. Womit ich allerdings nie gerechnet hatte war die Kaltschnäuzigkeit und Dreistigkeit, mit der fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen werden.

In den vergangenen 18 Jahren kämpfte ich in Sachsen an den unterschiedlichsten Fronten. Es war ein aussichtsloser Kampf. Denn die Vertreter der öffentlichen Hand besitzen zu rechtsstaatlichen Mindeststandards ihre ganz persönliche Auffassung. Juristische Maßnahmen ordneten sich schnell dem politisch Gewollten unter. Sicherheit vor staatlicher Willkür lernte ich unter diesem Primat der Politik nie kennen.

Die Krake besitzt viele Arme. In seinen Staatsanwaltschaften und Finanzämtern findet die herrschende politische Kaste ebenso eifrige wie treue Helfer. Von einem Tag auf den anderen wurde ich von der sächsischen Justiz in den Stand des Kopfes einer kriminellen Vereinigung erhoben. Unter Berufung auf ein vermeintliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit fütterten meine Gegner die Boulevardpresse, allen voran die BILD-Leipzig, stets auf Neue mit ihren gegen mich erhobenen Vorwürfen. Man hatte mich der öffentlichen Hinrichtung preisgegeben.

Die Angriffe, derer ich mich bis heute ausgesetzt sehe, sind zu komplex um sie mit Zufällen zu erklären. Dem Vorgehen fehlen nämlich weder Strategie noch Steuerung. Derartige »Zufälle« sind nach jeder Wahrscheinlichkeitsrechnung ausgeschlossen. Nach meiner Meinung handelt es sich eher um einen politisch motivierten Politik- und Justizskandal.

Dass es so einfach ist, in die Fänge der Justiz zu geraten, lag außerhalb meiner Vorstellung. Dass es unmöglich ist, sich aus ihren Fängen wieder zu befreien, ebenso. Hat man sich einmal die Aufmerksamkeit des Establishments verdient, führt dies zu einem eheähnlichen Verhältnis, das ewig hält. Scheidung ausgeschlossen.

Meine Erlebnisse sprengen alles, was ich für möglich hielt. In Sachsen blühen nicht die Land-, sondern die Seilschaften. Von Machtoptionen wird erbarmungslos Gebrauch gemacht. Vor allem aber musste ich eins feststellen: Der Freistaat Sachsen besitzt ein exzellentes Gedächtnis.

Meine Ausführungen beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen. Mein Schicksal sehe ich als Reaktion auf meine Arbeit als Aufbauhelfer. Ob dieses verallgemeinert werden kann, habe ich nicht zu entscheiden. Dies möge der geneigte Leser tun. Vieles deutet jedoch darauf hin. Mit meinem Tagebuch möchte ich Missstände aufzeigen, sie thematisieren und damit den Raum frei machen für eine dringend notwendige öffentliche Diskussion. Daran, dass sich in Sachsen etwas ändert, glaube ich dennoch nicht.

Freitag, 29. Dezember 2017

Meine optimistische Grundhaltung war längst tiefer Verzweiflung gewichen. Verzweiflung über die Auslöschung meiner finanziellen und beruflichen Existenz, Verzweiflung über die Unerbittlichkeit des Freistaates Sachsen. Meine Unfähigkeit, die Regeln dieser Auseinandersetzung zu verstehen, nagt immer noch schwer an meinem Ego. Was ich früher als gerecht empfand, war es schon lange nicht mehr. Früher, als ich für das an der Universität gelehrte Rechtsstaatsprinzip noch meine Hände ins Feuer gelegt hätte.

War alles doch nur ein Traum? Längst schwer depressiv stelle ich mir stets dieselbe Frage. Bis heute habe ich hierauf keine passende Antwort gefunden. Meine Ärzte empfahlen mir, meine Erfahrungen schriftlich aufzuarbeiten. Ohne die erneute Konfrontation mit den Ereignissen, die mein Leben zerstört hatten, sei eine Genesung unmöglich.

Doch aller Anfang ist schwer, vor allem bei traumatischen Erinnerungen. Sie liegen weit jenseits dessen, was ich in meinen schlimmsten Träumen für möglich hielt. Sie entstammen einer Parallelwelt, in der Vertreter aus Politik, Justiz und Finanzämtern ihre Machtambitionen hemmungslos ausleben. Nur war es keine Parallelwelt in der ich lebte, sondern die Realität.

Viele Jahre hatte ich geträumt. Es war der Traum vom Rechtsstaat, ein schöner Traum. Ihn träume ich schon lange nicht mehr.

TEIL I

Wie alles anfing

Kapitel 1:

Erste Scharmützel

Nun war ich Rechtsanwalt geworden und arbeitete in einem Beruf, den ich eigentlich nie ergreifen wollte. Ich hatte mir bisher meine Zukunft in einem Unternehmen in den alten Bundesländern vorgestellt. Ein denkwürdiges Vorstellungsgespräch bei RTL in Köln Mitte November 1992 führte zu einem Umdenken. Meine künftige Kollegin brach dort nach kurzer Zeit in heftige Tränen aus. An mir lag es entgegen meiner ersten Vermutung anscheinend nicht. Vielmehr beklagte sie sich über die hohe Arbeitsbelastung im Sender und die entsprechenden Scheidungsraten. Wenn das so ist kann ich auch gleich Rechtsanwalt werden, sagte ich mir damals.

Jedenfalls leuchtete die Zukunft in goldenen Farben. Was sollte mir schon passieren? Ich fühlte mich stark und in der Lage, jedes Problem zu bewältigen. Mit meinem Realitätsbewusstsein war das aber so eine Sache. Es musste erst noch durch die raue Realität geschärft werden. Denn die Welt, wie ich sie mir damals vorstellte, existierte nicht. Glaube und Wirklichkeit sind zwei grundverschiedene Dinge.

Mittwoch, 2. Dezember 1992

Es war ein schöner Dezembertag, als ich am Flughafen Leipzig/ Halle aus der Boeing 737 der Lufthansa, die aus Frankfurt kam, stieg. Die Sonne zeigte sich von ihrer besten Seite. Gezahlt hatte den Flug mein künftiger Arbeitgeber, die internationale Anwaltssozietät DERINGER TESSIN HERRMANN & SEDEMUND. Deren Wunsch folgend wollte ich mir ihr Leipziger Büro anschauen.

Hier war ich nun: Neugierig auf einen neuen Lebensabschnitt. In der Region der »blühenden Landschaften«, wie Bundeskanzler Helmut Kohl nach der Wiedervereinigung stets vollmundig versprochen hatte.

Bei meiner ersten Ehefrau rief meine Bereitschaft, künftig als Aufbauhelfer in Sachsen zu arbeiten, tiefe Sorgen hervor. Die Nachrichten berichteten regelmäßig von gewalttätigen Rechtsradikalen im Freistaat. Für sie war dieses Bundesland ausländerfeindlich. Als Ekuadorianerin besaß sie ihre eigenen Ängste.

Die Worte Helmut Kohls hatten mich allerdings tief beeindruckt und motiviert. Bei der Gestaltung der blühenden Landschaften wollte ich mitwirken, und meinen Teil zum Aufbau-Ost beisteuern.

Am Eingang zum Terminal B traf ich zum ersten Mal auf einen leipziger Zeitgenossen. Groß, kräftig, mit kahlem Schädel, Springerjacke und -stiefeln. Ein offensichtlich wehrhafter Deutschnationaler.

Sofort meldeten sich in meinem Kopf die Sorgen meiner Frau zu Wort. War das ein schlechtes Omen? Mein Magen zuckte nervös. Nun war ich schon einmal angereist. Mein Rückflug ging erst in ein paar Stunden. Was hatte ich zu verlieren? Der Kanzlei absagen konnte ich immer noch. Also nahm ich ein Taxi. Mein Ziel war die Nikolaistraße 55 in der Leipziger Innenstadt.

Während der Fahrt sorgte mein Blick aus dem Fenster für steigende Ernüchterung. Die Stadt befand sich in einem erbarmungswürdigen Zustand. Verfallene Bauwerke, zerbröckelter oder nicht vorhandener Putz, zerstörte Fensterscheiben inmitten von sozialistischer Baukultur, wohin man nur blickte. Die blühenden Landschaften waren hier jedenfalls noch nicht angekommen. Die Stadt besaß etwas Düsteres, Schwermütiges, Morbides. Als sei die Zeit stehengeblieben.

Mein erster Eindruck verunsicherte mich stark. Bei diesen Rahmenbedingungen konnte so schnell nichts blühen. Auch das Gespräch mit meinen künftigen Kollegen im Leipziger Büro der Kanzlei führte zu keiner günstigeren Einschätzung. Dort befasste man sich schwerpunktmäßig mit der Abwicklung von DDR-Vermögen sowie der Aufarbeitung offener Grundstücksfragen.

Ohne eine Lösung dieser Themen konnte kein Neuaufbau beginnen. Wer investiert schon in ein Grundstück, dessen Eigentümer er nicht einmal kennt? Es ging um die Aufarbeitung der Vergangenheit, in der Zukunft war man noch lange nicht angekommen.

Nach zwei Stunden endeten meine Gespräche und ich trat die Rückreise an. Obwohl die Stadt für ihre Baudenkmäler bekannt war, reizte mich ein Gang durch die Innenstadt nicht wirklich. Nur der traditionsreichen Nikolaikirche, dort wo so vieles begann, stattete ich einen Besuch ab. Diese befand sich ebenfalls in einem desolaten Zustand. Die Baugerüste im Inneren zeugten wenigstens davon, dass sich etwas bewegte.

Durch die Nikolaistraße ging ich zurück zum Hauptbahnhof. Das Wetter war inzwischen vollständig umgeschlagen. Nässe und Kälte waberten durch die Stadt. Die hereinbrechende Dunkelheit verstärkte den traurigen Eindruck. Leipzig, einst Blütestadt, was war aus Dir geworden? Wie konnten so viele Menschen so lange in einem derartigen Umfeld überleben? Nein, das war nicht die Stadt in der meine Familie leben sollte.

In gedrückter Stimmung schritt ich die Treppen zur Unterführung unter dem Innenstadtring Richtung Hauptbahnhof hinab. Hier erlebte ich das ganze winterliche Elend. Überall saßen bettelnde Heimatlose, vor allem gestrandete Osteuropäer, in Nässe und Dreck, der von den Fußgängern in die Unterführung getragen worden war. Ihr lautes Wehklagen klingt noch heute in meinen Ohren.

Was meine Augen zu sehen bekamen war einfach nur traurig, Menschen ohne jegliche Perspektive, alleingelassen von den Mühen des Aufbaus. So viele Schicksale und so wenig Zukunft. Wie sollte der Herkulesakt gelingen? Was war nun mit den blühenden Landschaften? War man von politischer Seite vielleicht doch zu voreilig?

Damit schloss sich für mich dieses Kapitel – vorerst jedenfalls. Auf der anderen Straßenseite angekommen nahm ich ein Taxi zum Flughafen. Die düstere Stimmung verließ mich während der Rückfahrt nicht. Das war es also mit Leipzig. Ich hatte es gesehen. Für eine Perspektive war das zu wenig.

Immerhin blieb mir am Flughafen der Skinhead erspart. Er hatte sich wohl in wärmere Regionen zurückgezogen. Für mich stand jedoch fest: Das war mein erster und letzter Aufenthalt in dieser Stadt.

Montag, 21. Dezember 1992

Langsam kam der Zeitpunkt, von Saarbrücken Abschied zu nehmen. Ende Januar stand die mündliche Prüfung für mein Zweites Staatsexamen an. Anfang Februar 1993 wollte ich beruflich starten.

Die Sorge um mein künftiges Gehalt trieb mich um. In den vergangenen Jahren hatte ich nicht schlecht gelebt. Mein Jurastudium finanzierte ich mit Musikunterricht. Davor hatte ich vier Jahre lang Orchestermusik an der Folkwang-Hochschule in Essen studiert.

Daneben arbeitete ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität und besserte so mein Gehalt als Rechtsreferendar weiter auf. Da kam am Ende finanziell Einiges zusammen. Dieses Gehalt musste ich erst einmal in meinem neuen Job erreichen.

Bislang hatte ich mich nicht als käuflich eingeschätzt. Dass ich mich gewaltig irrte bewies mein künftiger Arbeitgeber, als er mir einen Arbeitsvertrag anbot. Ein Weihnachtsgeschenk sozusagen. Schon im ersten Vorstellungsgespräch hatte man mich mit der Gehaltsfrage konfrontiert: Was ich denn denke wert zu sein, fragte mich damals der Seniorpartner Dr. Tessin. Ich ließ mich nicht lumpen und erwiderte: 80.000,00 DM. Dass ich mit dieser Forderung bei meinen Gesprächspartnern nicht einmal ein müdes Lächeln hervorrief, hätte mir zu denken geben sollen. So erhielt ich mitleidsvoll die Antwort: «Da werden wir noch ein wenig was drauflegen«.

Was wenig war, hielt ich nun in den Händen. Mein künftiger Arbeitgeber bot mir ein Einstiegsgehalt von 95.000,00 DM. Das war ein toller Anfang. Meine Sorgen schienen wie weggeblasen.

Ich konnte es drehen und wenden wie ich wollte. Natürlich hatte mir Leipzig nicht gefallen. Auch rissen die Horrornachrichten über rechtsradikale Übergriffe nicht ab. Auf der anderen Seite bot DERINGER viel Geld und eine glänzende Perspektive als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei. Am Ende überstimmten Gehalt und Aufgabe meine Sorgen. Ich entschied mich für einen Berufsstart in Leipzig.

Rückblickend betrachtet traf ich damit die schlechteste Entscheidung meines Lebens. An meinem Arbeitgeber lag dies allerdings nicht, wohl aber an den Rahmenbedingungen in Sachsen. Ich hätte besser auf mein ungutes Gefühl anlässlich meines ersten Besuchs in Leipzig gehört. Meine Fehlentscheidung bereue ich heute noch. Ändern kann ich sie leider nicht mehr.

Sonntag, 31. Januar 1993

Die Fahrt nach Leipzig Ende Januar war eine reine Strapaze. Das Auto vollbeladen mit den nötigsten Dingen. Nach Durchfahren der früheren Zonengrenze gelangten wir auf das Gebiet der ehemaligen DDR.

Für die Fahrt hätte ich besser auf ein Kettenfahrzeug der Bundeswehr zurückgreifen sollen. Die Straßen sahen aus wie nach schweren Mörserangriffen. Sie waren übersät mit tiefen Kratern. Die Zeit schien hier stehengeblieben zu sein. Dies galt nicht nur für die Reparaturarbeiten, sondern auch für den Verkehr, der sich allenfalls mühsam seinen Weg bahnte. Ich steckte mehrere Stunden im Stau fest.

Aber immerhin: Mein neuer Arbeitgeber stellte mir eine sanierte Wohnung zur Verfügung. Damals war das purer Luxus, denn bewohnbare Wohnungen nach westdeutschen Standards gab es Anfang 1993 so gut wie nicht. Die Bausubstanz in Leipzig ähnelte den Straßen der ehemaligen DDR. Die sich schleppende Klärung der Eigentumsfragen in den neuen Bundesländern forderte ihren Tribut.

In Leipzig bezogen wir im Stadtteil Kleinzschocher Quartier. Das Umfeld war alles andere als einladend. In unmittelbarer Nähe lagen ein Schrottplatz und der örtliche Friedhof. Wenn Bilder sprechen könnten.

Im weiteren Umfeld waren keine sanierten Häuser auszumachen. Das Viertel verbreitete einen trostlosen Eindruck. Willkommen im Reich der Untoten! Sicherlich schlugen sich auch der kalte Leipziger Winter und der eisige Ostwind auf meine Stimmung nieder. Sahen so die blühenden Landschaften aus? Wohl eher nicht. Hier fehlte es an Allem. Leipzig konnte einem richtig leidtun.

Montag, 1. Februar 1993

Nun hieß es, in einen neuen Lebensabschnitt zu starten. Gegen 7:30 Uhr verließ ich das Haus. Das unwirtliche Klima fuhr mir tief in die Knochen. Bei der Fahrt mit der Straßenbahn aus DDR-Zeiten blickte ich neugierig auf die Umgebung. Zu einem Verweilen lud sie nicht wirklich ein.

Überall sah ich erschöpfte und ratlose Gesichter. Von Optimismus oder gar einer Aufbruchsstimmung keine Spur. Man fühlte die Angst und Ungewissheit, unter der viele Menschen wegen ihrer neuen Lebensumstände litten. Die Stimmung in der Straßenbahn war gedrückt.

Am Hauptbahnhof angekommen machte ich mich auf den Weg in die Nikolaistraße. In der Unterführung suchten noch mehr Obdachlose als bei meinem letzten Besuch Zuflucht. Was für ein trauriger Start in meinen ersten Arbeitstag.

Gegen 8:15 Uhr betrat ich das Gebäude in der Nikolaistraße 55. Immerhin gab es einen Fahrstuhl, der allerdings den Krieg gegen Frankreich 1870/71 erlebt haben musste. Dementsprechend verschlissen war seine Technik; die meiste Zeit funktionierte er nicht, wie auch an diesem Tag. Ernüchtert nahm ich die Treppen in Angriff und machte mich auf den Weg zum Gipfel, der in meinem Fall drei Stockwerke höher lag.

Als Anfänger »erbt« man in Anwaltskanzleien regelmäßig diejenigen Rechtsgebiete, welche die berufsälteren Kollegen nicht bearbeiten wollen. So war es auch in meinem Fall, womit ich für das Arbeitsrecht auserkoren wurde. Für meine Kollegen war das »brotlose Kunst«. Auf mich übte dieses Rechtsgebiet schon lange seinen Reiz aus. Hier ging es um menschliche Schicksale, das war Rechtsberatung direkt am Mandanten.

Montag, 10. Mai 1993

Es dauerte nicht lange bis ich bemerkte, dass die Dinge in Leipzig nicht so liefen, wie ich mir das an der Universität vorgestellt hatte. Viele meiner aus den alten Bundesländern stammenden Anwaltskollegen sprachen vom »wilden Osten«. Sie meinten damit eine Region, die erst noch ihre Regeln finden musste.

In der Wahl der Mittel war man oft nicht zimperlich. Dies galt vor allem für die Glücksritter, jene Spezies, die im Westen wirtschaftlich gescheitert war und nun in den neuen Bundesländern finanziellen Reibach machen wollte. Für diese lag der wirtschaftliche Erfolg darin, notleidende Menschen abzukassieren. Und davon gab es genügend.

Ich erinnere mich noch gut an jenen Montagmorgen. Es war der Tag, an dem ich in meine erste schwere juristische Auseinandersetzung geriet. Am frühen Nachmittag erhielt ich einen Anruf von meinem Kollegen Dr. Kröber. Dieser bat mich, am Abend für eine Kölner Unternehmerfamilie an einer Gesellschafterversammlung im Paulaner teilzunehmen.

Es ging um den Versuch einer feindlichen Übernahme des Nürnberger Immobilienmoguls Dr. Siegfried Axtmann, dem damaligen Präsidenten des VfB Leipzig, dem ersten deutschen Fußballmeister im Jahr 1900. Dr. Axtmann hatte sich auf dem Leipziger Wohnungsmarkt einen Namen gemacht. Er galt als starker Gegner.

Weniger für ihn sprach, dass er auf die beschwerliche Arbeit, eine Doktorarbeit zu schreiben, verzichtet hatte. Dass Geld vieles erleichtert, bewies er ebenso wie so mancher Zeitgenosse durch den Kauf des Titels.

Axtmanns unternehmerischer Aufstieg zeigt, wie schnell man in den neuen Bundesländern Geld verdienen konnte. Gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Jürgen Schlögel, der ein paar Jahre später den größten Leipziger Finanzskandal auslösen sollte1, kaufte er Anteile an Wohnungsgesellschaften in der ehemaligen DDR auf.

Viele dieser Gesellschaften kannten ihre Mitgesellschafter nicht. Dies machten sich Axtmann und Schlögel zunutze. Sie profitierten davon, dass bei den meistern Handelsregistern nur wenig Unterlagen über die Gesellschaften vorhanden waren. Dies konnte man ausnutzen, wenn man bereit war, einen Teil der Gesellschafter ausfindig zu machen.

Axtmann und Schlögel hatten mit der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ihren Durchbruch erzielt. Dort kauften sie einem Gesellschafter für ein kleines Taschengeld seine vermeintlich wertlosen Anteile an der Gesellschaft ab. Immerhin gehörten dem Unternehmen mehr als 2.000 Wohnungen.

Als Neuaktionär luden Sie anschließend zu Gesellschafterversammlungen ein. Da keine weiteren Aktionäre auffindbar waren, tauschten sie den Vorstand aus, führten sodann mehrere Kapitalerhöhungen ohne Beteiligung der Mitgesellschafter durch und gewannen auf diesem Weg die Aktienmehrheit.

Man kann über die moralischen Aspekte dieses Geschäftsmodells sicherlich streiten. Rechtlich zulässig war es allemal. Der »wilde Osten« bot vielfältige Betätigungsmöglichkeiten.

Zu einer ersten Feindberührung kam es, als Axtmann und Schlögel dieselbe Strategie bei der Wohnhaus- und Siedlungsbau-GmbH aus Aschersleben anwandten. Nur dieses Mal stießen sie auf Widerstand. Die Gesellschaft und der aus Köln stammende Mitgesellschafter wurden von meiner Kanzlei vertreten.

Durch einen Zufall erfuhren wir, dass Axtmann und Schlögel für den 10. Mai 1993 zu einer Gesellschafterversammlung unserer Mandantin eingeladen hatten. Es war ihnen zuvor gelungen, einen Bruchteil der Anteile an dem Unternehmen zu erwerben.

Auf der Tagesordnung stand neben der Absetzung des bisherigen Geschäftsführers die Wahl von Schlögel zu seinem Nachfolger. Meine Gegner wählten damit dieselbe Strategie wie bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG. Sie wollten sich die Wohnhaus- und Siedlungsbau GmbH ebenso unter den Nagel reißen.

Mich beschlich ein mulmiges Gefühl. Nicht nur, dass wir gegen starke Gegner antreten mussten. Meine gesellschaftsrechtlichen Fähigkeiten waren zu diesem Zeitpunkt mehr als ausbaufähig, was ich Dr. Kröber mahnend in Erinnerung rief. Lust auf eine Auseinandersetzung, die ich nur verlieren konnte, verspürte ich nicht. Als jüngster Spross der Anwaltskanzlei besaß ich allerdings keine Wahl. Und meinen Job riskieren wollte ich sicherlich nicht.

An diesem Abend traf ich im Paulaner auf bestens aufgestellte Gegner. Axtmann hatte seinen Geschäftspartner Schlögel und einige seiner Weggefährten entsandt. Mit Herrn Tschaschel war zudem ein Notar anwesend, der das Protokoll der Gesellschafterversammlung verfassen und Schlögel als neuen Geschäftsführer zum Handelsregister anmelden sollte. Meine Gegner hatten wirklich an alles gedacht. Das war ein professioneller Auftritt, stellte ich ebenso nervös wie verunsichert fest.

Mein Gastspiel dauerte glücklicherweise nicht lange. Um Widerstand von Beginn an im Keim zu ersticken, warf man mich kurzerhand aus der Gesellschafterversammlung raus. Anschließend tagten meine Gegner ohne meine Beteiligung und wählten Schlögel zum neuen Geschäftsführer.

Damit begann eine intensive Auseinandersetzung. Mit meinem Rauswurf hatten unsere Gegner meinen Ehrgeiz geweckt. Also beantragte ich beim Landgericht Leipzig erfolgreich den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die den früheren Zustand wiederherstellte.

Montag, 5. Dezember 1993

In den letzten Monaten tobte ein erbitterter Streit. Unsere Bilanz war makellos geblieben. Wir konnten sämtliche Anläufe unserer Kontrahenten unterbinden.

An diesem kalten Montagmorgen betrat ich unser Büro. Die Stimmung war gedrückt. Dazu passte auch die ernste Miene, mit der mich mein Kollege Dr. Kröber empfing. Mit leiser Stimme bat er mich Platz zu nehmen. Die vermeintliche Gefasstheit, mit der er sprach, besaß etwas Irreales. Er kam ohne Umschweife zur Sache.

Dr. Kröber berichtete über eine Drohung, die er erhalten hatte, ohne deren Herkunft zu offenbaren. Es ging um unsere Beratungstätigkeit für die Wohnhaus- und Siedlungsbau-GmbH. Wir sollten uns unverzüglich aus dem Mandat zurückziehen, sonst könne man für unsere körperliche Unversehrtheit nicht mehr garantieren.

Ich fragte meinen Kollegen, wer diese Drohung ausgesprochen hatte. Dr. Kröber blieb jedoch bei seinem Schweigen und mahnte mich, dass die Drohung ernst zu nehmen sei. Er ging von einer Morddrohung aus.

Ich war sichtlich schockiert. Da war er schon wieder, der »wilde Osten«. Was wir nun tun sollten, fragte ich meinen Kollegen. Ließen wir uns wirklich von Drohungen einschüchtern oder lag unsere Aufgabe nicht auch darin, unseren Mandanten in einer schwierigen Situation zur Seite zu stehen? Mir stellten sich viele Fragen, auf die ich keine Antwort wusste. Vielleicht handelte es sich auch nur um den Versuch einer Einschüchterung, redete ich mir ein. Denn wer ist schon so dämlich und kündigt einen Mordanschlag an?

Dennoch machte mich die Drohung sichtlich nervös. Die kommenden Tage und Wochen drehte ich mich auf der Straße öfter um, als ich dies gewöhnlich tat. Wo waren unsere Gegner? Hinter welchem Stein hatten sie sich verkrochen? Die Bedrohung wurde jedoch nicht umgesetzt. Letztlich hat sie mich nur zusätzlich motiviert.

Nun überzog ich meine Gegner mit einstweiligen Verfügungen. Es begann ein Abnutzungskrieg. Derjenige, dem zuerst das Geld ausging, würde verlieren. Wir schraubten den Preis für die feindliche Übernahme gewaltig in die Höhe.

Am Ende kam es wie so oft bei derartigen Auseinandersetzungen: Nach zwei Jahren hatten die Parteien genug und einigten sich.

Dennoch beeindruckte mich meine erste Morddrohung stark. Es sollte nicht die letzte gewesen sein.

1 Für das Geschäftsmodell interessierte sich Jahre später die Staatsanwaltschaft Leipzig, siehe www.nordbayern.de/wirtschaft/leipziger-wbg-pleite-von-nurnberg-aus-gesteuert-1.4403254;fernerwww.tag24.de/nachrichten/scheitert-sachsen-groesstes-betrugsverfahren-am-suff-7710

Kapitel 2:

Ein handfester Skandal

Arbeitslos war ich nach dieser Auseinandersetzung noch lange nicht. Es wartete bereits ein skandalträchtiger Fall auf mich. Kern des Streits war ein anderes »lukratives Geschäftsmodell«. Der Fall zeigt, wie skrupellose Geschäftsleute in den Aufbaujahren abkassierten. Geschädigt wurden die damalige AOK Leipzig und damit die bei dieser Krankenkasse gesetzlich Versicherten.

Donnerstag, 26. Januar 1995

Von einer Mandantin, der Klinikbetreiberin P., wurde ich gebeten, mir die Leidensgeschichte des damaligen Personalchefs der AOK Leipzig, W., anzuhören. Über ihm brauten sich dunkle Wolken zusammen. Sein Leben sollte sich innerhalb kürzester Zeit dramatisch verändern. Meine Mandantin warnte mich vor: Ich würde in ein Wespennest stechen, Ausgang ungewiss. Schon allein dies machte mich neugierig.

Nun saß er vor mir: W., von mittlerer Statur, schlank, stark verunsichert und mit zitternden Händen. Es war zunächst schwierig, eine gemeinsame Kommunikationsbasis zu finden. W. wusste nicht, ob er mir vertrauen konnte. Nur zögerlich machte er Angaben zur Sache.

Es ging um Dienstleistungsverträge und Honorarrechnungen, welche über seinen Schreibtisch liefen und von ihm abgezeichnet worden waren. Einer dieser Verträge, er betraf die Bewirtschaftung der Kantine der AOK, barg ein erhebliches finanzielles Risiko. W. deutete an, möglicherweise sei die AOK-Führung in den Fall involviert.

Die AOK hatte sich dazu entschieden, ihre Kantine nicht mehr selbst zu betreiben, sondern hierfür den Caterer L. aus Süddeutschland einzusetzen. Die Höhe seines Honorars sorgte für reichlich Gesprächsstoff, denn es sprengte den normalen Rahmen. Nun warf die AOK L. vor, zu hohe Leistungen abgerechnet zu haben. Darin sei wohl ein »Kickback«, also eine Rückvergütung für die Entscheidungsträger der Krankenkasse, enthalten. W. betonte, er habe die Rechnungen von L. im Einvernehmen mit der Geschäftsführung geprüft und zur Zahlung freigegeben. Er bat um meine Einschätzung.

Die Wahrheit erfuhr ich allerdings nicht von ihm, sondern wenige Tage später von der Klinikbetreiberin P. Auch sie kannte L. Sie behauptete, es gehe in Wirklichkeit um ein brisantes Geschäftsmodell, das den Beteiligten nun um die Ohren zu fliegen droht. Nach ihren Informationen floss ein erheblicher Teil des Honorars von L. zurück an seine Auftraggeber bei der AOK.

Damit marschierten die Beteiligten quer durchs Strafgesetzbuch. Das Damoklesschwert des Betruges, der Untreue und der Bestechung hing bedrohlich über ihren Köpfen.

Donnerstag, 2. Februar 1995

Nur wenige Tage waren vergangen, da saß der Personalchef erneut in meinem Besprechungsraum. Dieses Mal wirkte er deutlich angespannter.

Zwischenzeitlich hatten die Ereignisse einen ungünstigen Verlauf genommen. Nun machte man ihn für die überhöhten Honorarzahlungen an L. verantwortlich. Die AOK warf ihm vor, sich persönlich bereichert zu haben. Seine Gegner forderten seine sofortige Beurlaubung.

W. räumte die Existenz einer Rückvergütung ein. Eine persönliche Bereicherung schloss er dagegen aus. Er deutete an, die AOK-Führung habe von L. Zahlungen für den Cateringvertrag erhalten. W., handele lediglich auf Weisung. Zu diesem Zeitpunkt saß der Caterer L. bereits in der Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.

W. ahnte, dass er in einer argen Bredouille steckte. Der Vertrag zwischen der AOK und L. drohte zu seinem Sargnagel zu werden. Bislang hatte die Führung der AOK hinter ihm gestanden. Das änderte sich jedoch schlagartig, als diese selbst ins Fadenkreuz der Ermittlungen geriet. Es musste schleunigst ein Schuldiger präsentiert werden. Da lag die Wahl des Personalchefs nahe.

W.’s Naivität überraschte mich dann doch. Beide Augen zu verschließen passte so gar nicht zu seiner gewissenhaften Arbeitsweise.

Langsam bahnte sich ein richtiger Skandal an. Sollte tatsächlich jemand aus der AOK-Führung Gelder für den gut dotierten Vertrag des L. erhalten haben? Diese Praxis war eindeutig strafbar, in der Wirtschaft jedoch nicht unüblich. Derartige Geschäftsmodelle neigen allerdings dazu, eines Tages zu implodieren.

Dienstag, 14. März 1995

Wenig später schuf die AOK Fakten. Die enge Freundschaft zwischen W. und der AOK-Führung war Geschichte. Nachdem W. keine plausiblen Antworten liefern konnte oder vielleicht auch aus falsch verstandener Loyalität nicht liefern wollte, wurde er mit sofortiger Wirkung beurlaubt.

Aber es kam für ihn noch dicker: Die AOK versuchte nun, ihm außerordentlich zu kündigen. Dies war zwar bei einem sogenannten Dienstordnungsangestellten wie W. schwierig, da er quasi über einen Beamtenstatus verfügte. Daher musste die AOK zuerst ein förmliches Disziplinarverfahren durchführen.

Diese Mühen scheute die AOK jedoch und hörte W. lediglich zu seiner beabsichtigen Kündigung an. Dies war rechtlich zwar falsch, ermöglichte jedoch die schnelle Trennung.

Die Anhörung von W. verlief außergewöhnlich unerfreulich. W. wurde von den Wortführern auf Seiten der AOK nur mit allgemeinen Vorwürfen konfrontiert. Diese lieferten keine belastbaren Beweise, was meinen Verdacht schürte. Wie sollte man Vorwürfe aus der Welt schaffen, die man nicht einmal genauer kennt? In einem heftigen Schlagabtausch versuchte ich, dies der AOK klar zu machen. Bei deren Anwalt P., mit dem mich eine innige gegenseitige Abneigung verband, trafen wir jedoch auf taube Ohren. Die Trennungsentscheidung stand offensichtlich bereits zu Beginn des Gesprächs fest.

Aus Sicht der AOK konnten wir die Vorwürfe nicht ausräumen. Der Druck, ein Ergebnis zu liefern, war immens, auch wenn es meiner Meinung nach den Falschen traf. Aus Freundschaft war nun offene Feindschaft geworden.

Montag, 27. März 1995

Es dauerte gerade einmal drei Wochen, bis W. die fristlose Kündigung erhielt. Diese zog ihm endgültig den Boden unter den Füßen weg. Dagegen reichte ich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Leipzig ein. Ich war von W.’s Unschuld überzeugt. Der Fisch stinkt nun einmal vom Kopf. W. war einfach nicht der Mann, der sich derartige Geschäftsmodelle ausdachte. Das Ganze roch förmlich danach, dass die Täter in einer höheren Gehaltsklasse zu finden waren.

Das Arbeitsgericht Leipzig ordnete einen Gütetermin an, der wenig später ebenso spannungsgeladen wie ergebnislos blieb. Eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung musste zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Mittwoch, 11. Oktober 1995

Den heutigen Tag hatte ich mit Spannung erwartet. Nun, im sogenannten Kammertermin, musste das Arbeitsgericht über die fristlose Kündigung entscheiden. Ich besaß keinerlei Zweifel daran, diesen Rechtsstreit zu gewinnen, denn die AOK hatte die Durchführung eines förmlichen Disziplinarverfahrens versäumt. Damit war der Fall eindeutig.

Nervös war ich dennoch. Der Rechtsstreit lag bei der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Leipzig und damit bei einer schwierigen Richterin, die wie ich aus dem Saarland stammte. Diese war dafür bekannt, bei der Urteilsfindung gelegentlich eigene Wege zu gehen.

Bei ihr trafen wir auf wenig Sympathie. Ich besaß den Eindruck, als träfe ich auf ein Machtkartell. Vielleicht lag die greifbare Feindschaft auch daran, dass ich die Vorsitzende Richterin bereits im Gütetermin – erfolglos – in einem flammenden Schriftsatz wegen Befangenheit abgelehnt hatte.

Zudem tat mein gegnerischer Kollege P. alles, um die Stimmung weiter anzuheizen. Laut beschwerte er sich über die von W. begangenen Straftaten, die er immer noch nicht nachweisen konnte. Er drohte diesem sogar, die AOK werde den entstandenen Schaden in Höhe von mehr als 1 Mio. DM gerichtlich bei ihm einfordern.

Für einen derartigen Schaden gab es weit und breit keine Anhaltspunkte. Denn immerhin hatte die AOK vertragsgemäße Cateringleistungen erhalten. Bei den Ausführungen des von mir wenig geschätzten Kollegen handelte es sich offensichtlich nur um lautes Anwaltsgetöse ohne Substanz. Viele meiner Kollegen glaubten immer, durch Lautstärke und eine flammende Gestik fehlende Argumente ersetzen zu können.

Die Vorsitzende Richterin erklärte, nach ihrer Auffassung sei die fristlose Kündigung wirksam. Ein förmliches Disziplinarverfahren müsse die AOK nicht durchführen. Dieses werde durch die Anhörung des Personalrats ersetzt.

Bis zum heutigen Tage handelt es sich um eine der krassesten Fehleinschätzungen, mit der ich in meiner gesamten anwaltlichen Laufbahn konfrontiert wurde. Personalratsanhörung und förmliches Disziplinarverfahren stellen zwei unterschiedliche Prozesse dar, zwischen denen es wenig Gemeinsamkeiten gibt. Erst recht spricht das Gesetz nicht davon, dass die Personalratsanhörung das förmliche Disziplinarverfahren ersetzen kann. Eigentlich lernte man dies im dritten Semester Rechtswissenschaft. Das war nun wirklich eine sehr eigenwillige Art der Rechtschöpfung.

Die Vorsitzende Richterin interessierte all dies wenig. Am Ende wies sie unsere Kündigungsschutzklage ab. Wir hatten trotz aller Anstrengungen verloren.

Ich möchte nicht, dass hier der falsche Eindruck entsteht. Bei diesem Urteil handelt es sich um einen Einzelfall. Vielleicht spielten dabei auch die exponierte Stellung der AOK und die in Leipzig bestehenden Machtstrukturen eine Rolle. Für das Arbeitsgericht Leipzig lege ich ansonsten meine Hände ins Feuer. Während meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich bei diesem Gericht immer gute Erfahrungen gesammelt. Seine Arbeitsrichter wiesen sich durch eine hohe Fachkompetenz aus.

Dienstag, 7. November 1995

Natürlich konnten wir das Urteil des Arbeitsgerichts nicht auf uns sitzen lassen. W.’s Gesundheitszustand litt stark unter der Niederlage. Langsam ging ihm finanziell die Luft aus, da die AOK seine Gehaltszahlungen eingestellt hatte. In der Folge drohte die Zwangsversteigerung seines Hauses, nachdem er die Kreditraten nicht mehr bedienen konnte. Er kämpfte zwischenzeitlich an verschiedenen Fronten und brauchte zeitnahe, belastbare Lösungen.

W. befand sich in einer derart düsteren Stimmung, wie ich es zuvor noch nie erlebt hatte. Ich riet ihm abzuschalten und sich zu erholen. Wir würden das Berufungsverfahren in jedem Fall gewinnen machte ich ihm Mut.

Damit legte ich Berufung zum sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz ein.

Mittwoch, 6. Dezember 1995

Es war noch früh am Vormittag, als mir meine Sekretärin einen Anruf meines »Lieblingskollegen« P., dem Vertreter der AOK Leipzig, ankündigte. Sein Anruf war eigentlich unüblich. Aufgrund unserer innigen Feindschaft gingen wir uns aus dem Weg. Vielleicht war er, so überlegte ich kurz, wegen des fehlenden Disziplinarverfahrens doch einigungsbereit. Immerhin drohte der Rechtsstreit und die zu erwartende Lohnfortzahlung zugunsten von W. für die AOK zu einem finanziellen Desaster zu werden.

Meine weihnachtliche Stimmung verflog jedoch schnell. Er habe, so kam P. ohne Umschweife zur Sache, gehört, mein Mandant sei verstorben. Dies wollte er sich von mir bestätigen lassen. Ich erstarrte förmlich zu Stein, denn davon hatte ich nichts gehört. Ich müsse mich erst erkundigen, erwiderte ich und legte auf.

Mein nächster Anruf galt W. Nachdem es länger geklingelt hatte, nahm seine Ehefrau ab und antwortete mit dünner, zittriger Stimme. Ich berichtete ihr von meinem merkwürdigen Telefonat mit P., worauf sie zu Heulen anfing. Sie bestätigte mir, ihr Ehemann sei während eines Urlaubs mit einer Seniorengruppe in Portugal beim Bergwandern ums Leben gekommen.

Damit war mein Tag restlos ruiniert. Ich bemühte erfolglos ein paar tröstende Worten und beendete das Telefonat. Auf einen Rückruf bei P. verzichtete ich. Ich konnte W. nicht mehr helfen und machte mir deswegen schwere Vorwürfe. Denn immerhin hatte ich das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Leipzig verloren.

Freitag, 15. Dezember 2015

Zwei Wochen später zog Frau W. einen Schlussstrich unter die Zusammenarbeit. Sie entzog mir das Mandat.

Trotz des Todes von W. wurde der Rechtsstreit weitergeführt, da seine fristlose Kündigung Auswirkungen auf seine Vergütungsansprüche besaß. Diese standen nun den Erben zu.

Mein Einsatz blieb am Ende vergeblich. Gerne hätte ich vor dem Landesarbeitsgericht für die Richtigkeit meiner Rechtsauffassung gekämpft. Dies war nun nicht mehr möglich. Das Mandat ging an eine andere Kanzlei.

Wie ich später erfuhr, blieben die neuen Anwälte meiner Prozessstrategie treu. Die mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht war Berichten zufolge nur von kurzer Dauer. Das Gericht stellte nur eine einzige Frage: Wo ist das förmliche Disziplinarverfahren?

Dass am Ende doch noch Recht gesprochen wurde, war nur ein schwacher Trost. W. konnte ich nicht mehr helfen.

Schon damals glaubte ich nicht an einen Unfall. Ich will mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Bergwandern mit einer Seniorengruppe in dem nichtalpinen Portugal lebensgefährlich sein soll. Nein, W. setzte meiner Meinung nach seinem Leben selbst ein Ende. Zu unerbittlich waren die Angriffe der AOK und ihres Rechtsanwalts P. Diese und die nicht nachvollziehbare Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig hatten ihm jeden Lebenswillen genommen.

Die Sache wäre sicherlich bei einem erfolgreichen Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens anders ausgegangen. All das war nun Geschichte. Die Enttäuschung darüber, am Ende nicht helfen zu können, habe ich nie überwunden.

Kapitel 3:

Der Kampf um die sächsischen Spielbanken

Mein Berufsstart lag nun schon vier Jahre zurück. Es war eine Zeit mit hoher Arbeitsintensität. Von jungen Anwälten wird in einer Großkanzlei erwartet, dass sie sechzig bis siebzig Stunden in der Woche arbeiten und damit auch am Wochenende im Büro erscheinen. Die Bewertung eines Anwalts hängt stark davon ab, welche Umsätze er am Ende des Monats erzielt und somit die Geldbeutel der Partner füllt.

Wer die Vorgaben nicht erreicht, besitzt in einer Großkanzlei keine Zukunft. Ich befand mich in einem Hamsterrad, das sich immer schneller drehte. Stoppen konnte ich dieses nicht. Irgendwann – so meine Befürchtung – wird der Hamster aus dem Rad herauskatapultiert oder stirbt an einem Herzinfarkt. Ins Grab mitnehmen wird er dagegen nichts. Am Ende bleibt nur die Erinnerung, nicht gelebt zu haben.

Montag, 12. Februar 1996

Zwischenzeitlich war es uns gelungen, die Sächsische Spielbanken GmbH & Co.KG als Mandantin zu akquirieren. Es handelte sich um ein Staatsunternehmen, das unter der Aufsicht des damaligen sächsischen Finanzministers Prof. Dr. Milbradt, dem späteren Ministerpräsidenten, stand. Dieses suchte einen Arbeitsrechtler, um seine zahlreichen Baustellen abzuarbeiten. In der Vergangenheit hatten die Spielbanken so ziemlich jeden Arbeitsgerichtsprozess verloren. Es galt, diese Bilanz aufzupolieren. Daher mussten neue Pferde gesattelt werden.

Die Zusammenarbeit verlief für beide Seiten erfolgreich. Dank einer besseren Vorbereitung von Personalmaßnahmen des Unternehmens gelang es uns, die anstehenden Arbeitsgerichtsprozesse zu gewinnen. Die Sächsische Spielbanken GmbH & Co.KG wiederum erwies sich als guter Kunde, der unsere Honorarrechnungen schnell und ohne Rückfragen bezahlte. Für mein Standing in der Kanzlei war dies wichtig.

Damals ahnte ich noch nicht, welche Bedeutung dieses Mandat für meine anwaltliche Laufbahn nehmen sollte. Es leitete in vielerlei Hinsicht den Wendepunkt ein.

Mandate wie die sächsischen Spielbanken waren in Leipzig heiß begehrt. Auch andere Großkanzleien rissen sich um sie. Leider war ich als junger Anwalt angreifbar. Mir fehlten die grauen Schläfen, welche man gemeinhin als Zeichen langjähriger Berufserfahrung interpretiert. Ich versuchte, dies durch Temperament und Leidenschaft auszugleichen. Dies gelang leider nicht immer.

Von Anfang an fokussierte ich mich auf meine Arbeit. Dabei ließ ich etwas Elementares außer Acht: Die wichtigsten Mandate werden nicht tagsüber, sondern am Abend akquiriert, indem man illustre gesellschaftliche Veranstaltungen besuchte und »Networking« betrieb. Privat eher kontaktscheu zeigte ich bei diesen Anlässen zu wenig Präsenz.

Dass der Geschäftsführer der sächsischen Spielbanken, Michael Fendel, nicht mehr zu Beratungsgesprächen erschien und stattdessen seine Vertreter entsandte, beunruhigte mich zunehmend. Drohte hier etwa Ungemach? Dafür war mein Verhältnis zu seinem technischen Direktor Dielenschneider umso enger.

Der stellte sich zwar als hoffnungsloser Zyniker heraus. Als Anwalt war mir Zynismus allerdings nicht fremd. Es handelte sich um ein uns verbindendes Element. Dielenschneider und ich hatten uns im Laufe der Zeit angefreundet. Er nahm mich u. a. zum Golfspielen mit und sah, wie ich verzweifelt auf den Golfball eindrosch, als könnte ich so meinem Gegner im Gerichtssaal besiegen. Beim Golfen war ich allenfalls Durchschnitt.

Eines Tages geriet Dielenschneider selbst in den Fokus seines Geschäftsführers. Dieser wollte ihn loswerden. Der Grund hierfür lag in Dielenschneiders Gehalt. Er hatte anlässlich seines Wechsels zur Spielbank in Leipzig wenige Jahre zuvor gut verhandelt. Sage und schreibe 15.000 Deutsche Mark netto pro Monat schlug er für sich heraus.