Dreifachmord - Fred Zack - E-Book

Dreifachmord E-Book

Fred Zack

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Beschreibung

… weitere spannende und authentische Fälle aus dem Alltag der Rechtsmedizin.
Wie kam es, dass zwei Mitarbeiter der Kriminalpolizei am Tatort einen Mord übersahen?
Warum ist ein tödlicher Messerstich in den Rücken nicht in jedem Fall Heimtücke?
Wie half die Neugierde von Nachbarn bei der Aufklärung eines Tötungsdeliktes?
Warum führte ein unbedacht ausgesprochener Satz Monate später zu einem Tötungsverbrechen?
Wie kam es, dass sich Juristen und Gutachter mit dem Tod eines Wolfes beschäftigen mussten?
Wie wurde aus einer Körperverletzung ein grausamer Mord?
Warum führte ein fehlender Gutachtenauftrag zu einer monatelangen Untersuchungshaft?
Warum ist die Entscheidung, ob es ein Mord oder ein Totschlag war, mitunter sehr schwierig?
Welches Schicksal erlitt eine tagelang vermisste junge Frau?
Wie half ein Babyfon bei der Aufklärung eines Mordes?
Was haben angekündigte Überraschungen mit einer Mordserie zu tun?


Der Rechtsmediziner Fred Zack schreibt auch in seinem neuen True-Crime-Buch detailgetreu und spannungsgeladen über neue und außergewöhnliche Kriminalfälle von der Auffindung der Opfer über die medizinische Begutachtung bis hin zum Gerichtsprozess.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 274

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Fred Zack

Dreifachmord

Weitere spannende und authentische Fälle aus dem Alltag der Rechtsmedizin

 

über den Autor

Fred Zack wurde 1959 in Güstrow geboren.
Nach dem Abitur und dem Wehrdienst als Sanitäter studierte er Humanmedizin an der Universität Rostock. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock.
Er promovierte 1991, erreichte die Anerkennung zum Facharzt für Rechtsmedizin 1992, wurde 2006 zum Oberarzt ernannt, habilitierte 2012 und erhielt 2019 eine außerplanmäßige Professur für das Fach Rechtsmedizin in Rostock.
Seit 2022 arbeitet er als freier Mitarbeiter im aktiven Ruhestand. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind Blitzunfälle, der plötzliche Herztod, die ärztliche Leichenschau und Tötungsverbrechen.

 

IMPRESSUM

1. Auflage 2025

© 2025 by hansanord Verlag

Alle Rechte vorbehalten

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages nicht zulässig und strafbar. Das gilt vor allem für Vervielfältigung, Übersetzungen, Mikrofilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

ISBN Print 978-3-947145-94-2

ISBN E-Book 978-3-947145-97-3

Cover | Umschlag: Tobias Prießner

Satz der Printausgabe: Christiane Schuster | www.kapazunder.de

Für Fragen und Anregungen: [email protected]

Fordern Sie unser Verlagsprogramm an: [email protected]

hansanord Verlag

Johann-Biersack-Str. 9

D 82340 Feldafing

Tel. +49 (0) 8157 9266 280

FAX +49 (0) 8157 9266 282

[email protected]

www.hansanord-verlag.de

 

Inhalt

Vorwort
Fall 1 - Blauer Engel
Fall 2 - Rücken
Fall 3 - Tasche
Fall 4 - Kassette
Fall 5 - Wolf
Fall 6 - Hochhaus
Fall 7 - Kenia
Fall 8 - Garten
Fall 9 - Vermisst
Fall 10 - Babyfon
Fall 11 - Dreifachmord
Abkürzungen
Danksagung des Autors
»Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage,  zu der die Justiz keinen Zugang hat.«
Friedrich Dürrenmatt 
(Zitat aus der 1993 uraufgeführten Verfilmung des Kriminalromans »Justiz«, erschienen im Verlag Diogenes 1985 in Zürich)

Vorwort

Nach dem Erscheinen meines ersten Buches »Tödlicher Norden« im Frühjahr 2023 war ich auf die Reaktionen der Leserschaft und des Buchhandels gespannt. Wie wahrscheinlich jeder Autor eines Druckwerkes, so hatte auch ich gehofft, dass das Ergebnis meiner Arbeit bei der Leserschaft gut ankommen möge. Drei Monate später war die erste Auflage vergriffen. Mit dieser Resonanz hatte ich nicht gerechnet. Hinzu kam noch eine weitere angenehme Überraschung. Mit dem Erscheinen des Buches trafen zahlreiche Anfragen nach Lesungen bei mir ein.
Beim Verfassen des ersten Buches fragte ich mich nicht selten, wie wohl die zahlreichen Juristen, die bei den beschriebenen Strafprozessen beteiligt gewesen waren, diese Art der rechtsmedizinischen Reflexion der Verbrechen aufnehmen würden. Als ich davon hörte, dass verschiedene Richter der beschriebenen Strafkammern das Buch gelesen und sogar zu besonderen Anlässen verschenkt hatten, fiel mir ein Stein vom Herzen. 
Weiterhin konnte ich kaum glauben, dass meine Lesungen sehr gut besucht wurden und das Buch »Tödlicher Norden« beispielsweise in einer Güstrower Buchhandlung 2023 den ersten und 2024 den vierten Platz in der Liste aller dort in einem Jahr verkauften Bücher erreicht hatte. Eigentlich war es absehbar, dass mir dann in einer Lesung die Frage gestellt wurde, wann denn mein zweites True-Crime-Buch erscheinen würde. Die Frage traf mich unvorbereitet, denn ich hatte mir bis dahin über eine Fortsetzung des ersten Buches keine Gedanken gemacht. So stammelte ich bei meiner Antwort irgendetwas Unkonkretes zusammen. Die Frage war aber der Anstoß dafür, dass ich mich in den nächsten Tagen ernsthaft mit diesem Thema beschäftigte. Dabei wurde mir klar, dass man als Rechtsmediziner nicht unbegrenzt True-Crime-Bücher schreiben kann, ohne dass irgendwann die Qualität der Geschichten darunter leidet.
In den darauffolgenden Tagen nahm ich mir die Zeit und ging im Rostocker Institut, in dem ich nach wie vor ein eigenes Arbeitszimmer nutzen darf, meine gesamten Auftragsbücher von 1987 bis heute durch. Zugegeben, ein Großteil der Strafsachen, die in meinem zweiten Buch behandelt werden, hatte ich bereits ohne Auftragsbücher im Hinterkopf. Das Ergebnis halten Sie in ihren Händen. Dabei bin ich mir sicher, dass die niedergeschriebenen Kriminalgeschichten so einzigartig und spannend sind, dass kein Leser einen Qualitätsverlust im Vergleich zum ersten Buch befürchten muss.
In Vorbereitung meines zweiten True Crime-Buches hatte ich ein besonderes Erlebnis. Als ich zum Fotografieren der Tatorte der Geschichte »Blauer Engel« nach Neustadt-Glewe fuhr, stellte ich fest, dass sich am Ort des Verbrechens 33 Jahre später die Stadtbibliothek befindet. In dem denkmalgeschützten Haus traf ich auf die Bibliothekarin und einen Mann aus Neustadt-Glewe, der geschätzt unwesentlich jünger war als ich. Keiner von beiden ortskundigen Personen hatte jemals etwas davon gehört, dass sich in diesem mittlerweile wunderschön restaurierten Fachwerkbau am 11. März 1992 ein Mord ereignet hatte. Als ich Ihnen von dem Grund meiner fotografischen Arbeiten berichtete, hörten beide aufmerksam zu. Möglicherweise werde ich in naher Zukunft einmal die Gelegenheit bekommen, die Kriminalgeschichte von 1992 in dieser Bibliothek vortragen zu dürfen.
Die Rahmenbedingungen des ersten Buches, die sich bei den Lesungen ebenso bewährt hatten, übertrug ich auch auf das zweite Werk. Die Quellen waren bevorzugt meine seitenlangen Mitschriften aus den öffentlichen Hauptverhandlungen und meine Erinnerungen. Für mein neues True Crime-Buch bekam ich wiederum Unterstützung von zahlreichen Juristen und Rechtsmedizinern, die mir das Schreiben erheblich erleichterte.
Alle Strafprozesse, die vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, wie zum Beispiel der Doppelmord aus Tessin bei Boizenburg durch zwei Abiturienten 2007, blieben unberücksichtigt. Um jedoch die Authentizität der Fälle zu wahren, veränderte ich weder die Ortsnamen noch die realen Tatzeiten. Eine nicht ausschließbare Möglichkeit einer zufälligen Übereinstimmung eines verwendeten imaginären Namens in diesem Buch mit Namen von real existierenden Personen wäre ein nicht beabsichtigter Zufall. Für derartige Fälle, wenn es sie denn geben sollte, werden die Betroffenen um Verständnis und Nachsicht gebeten.
Während des Schreibens der Kriminalgeschichten habe ich in nahezu allen Fällen die Orte des Geschehens, seien es Tatorte, Ereignisorte, Untersuchungsorte, andere Arbeitsorte oder Verhandlungsorte, noch einmal aufgesucht und fotografiert. Diese nachträglich gefertigten Bilder wurden immer dann eingefügt, wenn die Originalbilder zum Beispiel von schlechterer Qualität oder urheberrechtlich geschützt sind. Somit ist es möglich, dass die Fotos nicht in der gleichen Jahreszeit entstanden sind, in der sich die Kapitalverbrechen ereignet haben. Die Anordnung der Kriminalfälle erfolgt chronologisch.
Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen
Fred Zack

FALL 1 - Blauer Engel

Neustadt-Glewe 1992
Auf einer Lesung anlässlich meines ersten True Crime-Buches »Tödlicher Norden« erhielt ich von einer Dame aus dem Auditorium die Frage, ob ich denn auch einmal einen Mordfall gehabt hätte, bei dem erst wir zuständigen Rechtsmediziner einschließlich meiner Person aufdeckt hätten, dass es sich bei dem betreffenden Sterbefall um eine vorsätzliche Tötung gehandelt hätte. Tatsächlich war in dem genannten Buch bei allen zwölf Kriminalfällen zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrages an die Rechtsmedizin bereits bekannt gewesen, dass bei diesen Sterbefällen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Verbrechen vorlagen. Bei der Beantwortung der Frage musste ich nicht lange in meinen Erinnerungen nachforschen. Auch wenn der Kriminalfall »Blauer Engel« bereits 32 Jahre zurücklag, fielen mir zahlreiche Einzelheiten des Verbrechens am Anfang der 1990er Jahre sofort wieder ein.
Es war die Zeit des Umbruchs in den neuen Bundesländern, die auch mit umfangreichen Reformen in der Justiz einherging. Der Rechtsprechung in der DDR fehlte die für demokratische Republiken charakteristische Unabhängigkeit von dem Einfluss regierender politischer Kräfte. Die wenigen jungen Richter aus der ehemaligen DDR, die auch nach 1990 weiterhin in ihrem Beruf, zunächst beschränkt auf die neuen Bundesländer, tätig sein durften, wurden gemäß Einigungsvertrag in einem Verfahren durch Richter-Wahlausschüsse überprüft. Wenn diese Gremien zu einem positiven Ergebnis kamen, wurden die jungen Richter zunächst auf Probe eingestellt. Auch für die etwa 1000 Staatsanwälte der ehemaligen DDR erfolgte in ähnlicher Art und Weise eine Überprüfung. Die zahlreichen freigewordenen Stellen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden zumeist mit erfahrenen Juristen aus den alten Bundesländern besetzt. So lernte ich durch meine rechtsmedizinische Gutachtertätigkeit zahlreiche Richter aus dem Hamburger Raum kennen, die nach 1990 in Schwerin oder Rostock tätig wurden. In dieser unruhigen Übergangszeit, die im Winter 1992 noch lange nicht vorüber war, ereignete sich der folgende Kriminalfall.
Entdeckung
Am 11. März, einem Mittwoch, standen in der Schweriner Außenstelle der Rechtsmedizin Rostock nach den telefonischen Anmeldungen des zuständigen Staatsanwaltes zwei routinemäßige Obduktionen auf dem Plan. Bei einem Sterbefall handelte es sich um einen älteren Herrn, der alleinlebend zu Hause verstorben war. Der Staatsanwalt wollte von uns wissen, ob es beim Tod des Mannes Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gäbe. Die zweite Anmeldung beinhaltete schon etwas mehr Brisanz. Auf dem Formblatt unseres Sekretariats stand per Hand geschrieben, dass nach einem Wohnungsbrand in Neustadt-Glewe, Am Markt 7, am 11. März 1992 gegen 3:00 Uhr ein bisher noch unbekannter Mann ohne Verletzungen aufgefunden worden war. Weiterhin teilte der Anrufer unserer Sekretärin mit, dass der Mann bei der Auffindung nicht verkohlt gewesen sei. Der Staatsanwalt bat uns alle Merkmale, die zur Klärung der Identität der Leiche geeignet wären, zu dokumentieren und fragte weiterhin nach der Todesursache.
Jede von einer Staatsanwaltschaft in Deutschland in Auftrag gegebene gerichtliche Obduktion muss laut Strafprozessordnung grundsätzlich von zwei Ärzten durchgeführt werden, von denen zumindest ein Mediziner rechtsmedizinische Fachkenntnisse besitzen muss. Als mein Kollege Dr. R. und ich den Sektionssaal in dem Gebäude auf dem Alten Friedhof betraten, gingen wir zunächst zur Arbeitsfläche für die Dokumente und nahmen die beiden Totenscheine in die Hände. Die Formulare für die Leichenschauärzte stammten 1992 in Mecklenburg-Vorpommern immer noch aus der Zeit der ehemaligen DDR.
Oh, wir sahen sofort, dass auf der Bescheinigung für den Mann, der nach einem Wohnungsbrand tot aufgefunden worden war, zwei Details nicht mit der Anmeldung durch den Staatsanwalt übereinstimmten. Als Sterbeort war auf dem Totenschein Neustadt-Glewe, Am Markt 10, dokumentiert. Zugegeben, dies war nur eine minimale Abweichung von der staatsanwaltschaftlichen Sektionsanmeldung. Aber nach unseren Vorkenntnissen aufgrund der vorliegenden Anmeldung »keine Verletzungen« lasen wir jetzt mit großen Augen im Dokument, das von einer Notärztin aus Neustadt-Glewe ausgestellt worden war, dass bei dem unbekannten Mann ein Monokelhämatom links und eine Blutung aus der Nase festgestellt wurde. Wir ließen sofort den Totenschein auf der Arbeitsplatte liegen und begaben uns zum Verstorbenen, den unser Sektionsassistent in der Zwischenzeit vorsichtig auf den Sektionstisch gelegt hatte. Der Mann lag vorschriftsmäßig in Rückenlage, sodass wir bei der hellen Beleuchtung unserer Deckenlampen unschwer erkennen konnten, dass die Leichenschauärztin mit ihren Beobachtungen Recht hatte. Aber warum wurde ich als diensthabender Rechtsmediziner, im Zeitalter vor den Mobiltelefonen immerhin schon mit einem Pager ausgestattet, bei einem Hausbrand mit einem Verstorbenen, der sichtbare Verletzungen im Gesicht aufwies, von der zuständigen Kriminalpolizei in der Nacht nicht informiert? Denn Mitarbeiter der Kripo mussten vor Ort gewesen sein, sonst hätte der zuständige Staatsanwalt am Vormittag desselben Tages diesen Sterbefall nicht zur Sektion anmelden können.
Mein Kollege und ich konnten uns keinen Reim darauf machen und diskutierten kurz, wie es in dieser Sache weitergehen sollte. Wir hatten den begründeten Verdacht auf das Vorliegen eines Verbrechens, zum Beispiel das Niederschlagen eines Mannes und das anschließende Vertuschen dieser Straftat durch Spurenbeseitigung mit Hilfe eines Feuers am Tatort. Aber weder wir Rechtsmediziner noch die Mitarbeiter der Mordkommission erhielten in der letzten Nacht eine Benachrichtigung für einen dienstlichen Einsatz nach Neustadt-Glewe. Somit waren nachweislich Kollege Dr. R. und ich die ersten Personen, die in diesem Fall den Verdacht auf eine Tötung durch fremde Hand stellten und aus dem Sektionssaal umgehend sowohl die Mordkommission, Kriminaltechniker als auch den zuständigen Staatsanwalt in Schwerin anriefen. Kurze Zeit später erschienen zwei Kriminalbeamte in unserer Außenstelle und die außergewöhnliche Obduktion konnte beginnen.
Einen Personalausweis oder andere persönliche Papiere fanden weder die Personen am Leichenauffindungsort noch wir Obduzenten in der getragenen Bekleidung des Mannes. Bei der äußeren Besichtigung entdeckten wir ebenso keine eindeutigen Merkmale, die geeignet gewesen wären, den Verstorbenen zu identifizieren. Somit gaben wir die Aufgabe an die Mitarbeiter der Mordkommission weiter und lieferten Ihnen die Körpergröße, Augenfarbe und den Zahnstatus der Person. Weiterhin fertigten die Beamten Porträtfotos des Verstorbenen an. Das Gesicht wies zahlreiche Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkungen auf. So zeigten sich faustschlagtypische Verletzungen der Mundschleimhaut sowie Abbrüche und Lockerungen der Zähne des Oberkiefers. Weiterhin stellten wir Schwellungen und intensive rötlich-bläuliche Verfärbungen der Weichteile in der Umgebung der Augen, Blutungen und Hauteintrocknungen der übrigen Gesichtshaut sowie der Rumpfwand vorn und hinten fest. Die Körperoberfläche war in den unbekleideten Abschnitten schwärzlich berußt. Insbesondere an den Nasenöffnungen und am Mund zeigten sich neben blutigen auch intensive schwärzlich-rußige Verschmutzungen. Auf der Bekleidung erkannten wir von Ruß übertünchte tropfenartige bluttypische Areale. Die Totenflecke, die sich bevorzugt am Rücken und an der rechten Körperseite fanden, erschienen uns in einem auffallend hellroten Farbton.
Bei der inneren Besichtigung standen zunächst farbliche Veränderungen des Blutes und der Skelettmuskulatur im Vergleich zu anderen Obduktionen im Vordergrund. Wir dokumentierten im Protokoll kirschrotes Blut und nahezu lachsfarbene Muskulatur. Diese Befunde waren in der Kombination mit den hellroten Totenflecken ein deutlicher Hinweis auf eine akute Kohlenmonoxid-Vergiftung. Dazu passend fanden wir auf der Schleimhaut des Rachens, Kehlkopfs und der Luftröhre Beläge aus Ruß und Schleim. Auch auf der Magenschleimhaut stellten wir Rußpartikel fest. Nach der Präparation der Kopfschwarte zeigten sich zahlreiche Blutungen und nach der Eröffnung des Schädels eine bevorzugt geronnene Blutung zwischen der Hirnoberfläche und der harten Hirnhaut (Subduralhämatom) von 70 Millilitern. Bei der Präparation der inneren Organe stellte wir einen fünf Zentimeter langen Riss der Milzkapsel und wenige Milliliter Blut in der Bauchhöhle fest.
Somit fanden wir allein durch unsere morphologischen Untersuchungen zwei potenzielle Todesursachen, nämlich die Zeichen einer akuten Rauchgasvergiftung und eine weitere durch schwere stumpfe Gewalteinwirkungen gegen den Kopf mit einer Blutung unter die har te Hirnhaut. Aber führten diese beiden potenziellen Todesursachen nun in einem Zusammenwirken zum Tod des Mannes oder gab es hinsichtlich der Todesursache eine Priorität? Um diese Frage zu klären, benötigten wir die Ergebnisse von zusätzlichen Untersuchungen. Deshalb entnahmen wir nachfolgend Blut aus einer Oberschenkelvene, dem Herzen und dem Subduralhämatom sowie Urin für toxikologische und spurenkundliche Untersuchungen. Wir interessierten uns dabei insbesondere für die Ergebnisse der Bestimmungen des Kohlenmonoxid-Hämoglobin-Sättigungsgrades und der Alkoholkonzentration im Blut. Derartige Untersuchungen nahmen in der Regel ein paar Tage in Anspruch. 
Nichtsdestotrotz konnten wir am Ende der Sektion den Kriminalbeamten mitteilen, dass es in diesem Fall auch nach der Obduktion den hochgradigen Verdacht auf Fremdeinwirkung im Zusammenhang mit dem Tod des unbekannten Mannes gab. Da die Sektion bis in den Abend hinein gedauert hatte, nahmen sich die Kriminaltechniker vor, die Spuren vom Leichenauffindungsort erst am nächsten Tag zu bearbeiten. Der Ort war mittlerweile gesichert und für die Allgemeinheit nicht mehr zugänglich. Trotzdem befanden sich die Kriminaltechniker in einer unvorteilhaften Situation. Der Leichnam lag nicht mehr in seiner Auffindungssituation in der Wohnung und zahlreiche Personen, insbesondere von der Freiwilligen Feuerwehr, hatten ihre eigenen Spuren hinterlassen.
Wie in Brandfällen mit einer hohen kriminalistischen Relevanz üblich, so wurde auch hier, leider mit vielen Stunden Verspätung, ein Brandsachverständiger mit der Klärung der Brandursache beauftragt.
Nachdem die gerichtliche Obduktion des unbekannten Mannes viele Stunden gedauert hatte, ging nachfolgend die zweite Sektion des Tages relativ zügig vonstatten. Der Mann, der in seiner Wohnung tot aufgefunden worden war, verstarb eines natürlichen Todes. So konnte der zuständige Staatsanwalt an diesem Tag zumindest eine Akte schließen.
Der Sterbefall des unbekannten Mannes sollte jedoch noch zahlreiche Kriminalisten, Juristen und Wissenschaftler über die nächsten Monate beschäftigen.
Die polizeilichen Ermittlungen zur Identität des verstorbenen Mannes waren relativ schnell von Erfolg gekrönt. Beim Opfer handelte es sich um den 36-jährigen Mecklenburger Jochen Rinker, der vor vielen Jahren auch einmal in Neustadt-Glewe zu Hause war. Rinker verlor nach der Wiedervereinigung Deutschlands, wie viele Bürger der ehemaligen DDR auch, seine Arbeit und wollte in Kürze eine Umschulung in Leipzig beginnen. Die Identifizierung des Mannes gelang mit Hilfe der Porträtaufnahmen vom Tag der Obduktion, eines Aufrufs in den Medien an die Bevölkerung um Unterstützung der Kriminalpolizei und durch die Ermittlungsarbeit der Mordkommission, die mittlerweile die letzten Stunden des Lebens von Jochen Rinker rekonstruieren konnte. Einige Stunden vor seinem Tod hatte dieser nämlich einem Taxifahrer seinen vollständigen Namen genannt und auch ein Barkeeper, der ihn am Abend des 10. März in Neustadt-Glewe gesehen hatte, kannte den bärtigen Mittdreißiger aus alten Zeiten.
Der beauftragte Brandsachverständige bestätigte den rechtsmedizinischen Verdacht eines Verbrechens. Er fand in der Wohnung, in der Jochen Rinker tot aufgefunden worden war, gleich vier Brandherde an unterschiedlichen Orten und schloss technische Ursachen der Feuer aus. Das Fachwerkhaus am Markt in Neustadt-Glewe befand sich zu dieser Zeit, wie zahlreiche Altbauten in den Innenstädten der neuen Bundesländer, in einem schlechten baulichen Zustand.
Bis zu dem Tag, an dem die Ergebnisse der toxikologischen Untersu chungen bei uns Obduzenten eintrafen, war die Frage nach der Todesursache des Jochen Rinker immer noch nicht zweifelsfrei geklärt. Aber mit dem Befundbericht, der eines Morgens im Rostocker Sekretariat in meinem Dienstfach lag, kam die Gewissheit. Sowohl im Herzblut als auch im Oberschenkelvenenblut wies Jochen Rinker KohlenmonoxidHämoglobin-Sättigungsgrade (COHb) auf, die im Bereich akuter tödlicher Intoxikationen lagen, nämlich 70 % bzw. 67 %. Die Normalwerte (Referenzwerte) betragen für Nichtraucher 0 %. Tabakanhänger, die zu den starken Rauchern gehören, erreichen mitunter COHb-Sättigungsgrade von maximal 12 %. Die Untersuchungen erbrachten weiterhin, dass der verstorbene Mann zum Zeitpunkt des Todeseintritts eine Blutalkoholkonzentration von 3,00 Promille aufwies. Die Alkoholkonzentration im Urin betrug 4,10 Promille. Dem Verhältnis von Blut- und Urinalkoholkonzentration zufolge befand sich Jochen Rinker zum Zeitpunkt des Todeseintritts entweder gerade noch im Gipfelbereich oder bereits in der frühen Eliminationsphase der Alkoholverlaufskurve. Diese Kurve sieht in einer grafischen Darstellung so ähnlich wie ein Berg eines Mittelgebirges aus. Da stark alkoholgewöhnte Personen mit derartig hohen Promillekonzentrationen mitunter noch Auto fahren, dagegen die giftigen Rauchgase im Blut im sicheren tödlichen Bereich lagen, waren die Würfel gefallen. Herr Rinker war zweifelsfrei durch eine akute Rauchgasvergiftung gestorben. Wenn es diese gesicherte Todesursache nicht gäbe, hätten sowohl das festgestellte Subduralhämatom als auch die hohe Blutalkoholkonzentration das Leben von Jochen Rinker bedrohen und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zum Tod führen können.
Aber wer war nun für die schweren Verletzungen und für das Legen des Feuers an vier unterschiedlichen Stellen der Wohnung, in der Rinker aufgefunden worden war, verantwortlich? 
Erfahrene Kriminalisten der Mordkommissionen sprechen in die sem Zusammenhang gerne von den berühmten »ersten 48 Stunden«: Wenn man innerhalb dieser Zeitspanne nach der Auffindung des Opfers keinen Tatverdächtigen ermitteln kann, wird die Aufklärung des Verbrechens in vielen Fällen schwierig. Da nach dem deutschen Strafrecht ein Mord jedoch nicht verjährt, werden die Akten der nicht aufgeklärten vorsätzlichen Tötungsdelikte nie endgültig geschlossen, sondern verbleiben als »Cold Cases« in den Büros oder den geschützten Archiven der Ermittler. Sobald es dann zu diesen Verbrechen neue Erkenntnisse gibt, werden die polizeilichen Ermittlungen wiederaufgenommen. Diese neuen Beweise können dabei unterschiedlichster Natur sein. Beispielsweise kann durch die ZDF-Fernsehsendung »Aktenzeichen XY … ungelöst« ein wichtiger Zeuge gefunden werden, den die Polizeibeamten zuvor nicht ermitteln konnten. Auch wurden bereits Mörder Jahrzehnte nach ihrer Tat verurteilt, weil man mit Hilfe modernster DNA-Labormethoden nun nachweisen konnte, dass an der asservierten Bekleidung des Opfers fallentscheidende Spuren des Täters vorhanden waren. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an einen Fall aus Rostock, bei dem es zwei Täter gab, die nach ihrem grausamen Mord 1996 nahe einer Fußgängerbrücke zwischen den Rostocker Stadtteilen Schmarl und Evershagen in den Bremer Raum umzogen. Dort prahlten sie nahezu zehn Jahre später mit ihren Miss- und Tötungshandlungen zumindest gegenüber einer anderen Person, die mit diesem Wissen dann zur Polizei ging. Beide Männer wurden, elf Jahre nach dem gemeinschaftlichen Mord, vom Landgericht Rostock jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 
Aber zurück zum gegenständlichen Verbrechen aus dem März 1992. Mit Hilfe von Zeitungsartikeln, in denen die Bevölkerung um Unterstützung bei der Aufklärung einer schweren Straftat in NeustadtGlewe gebeten wurde, und durch akribische Ermittlungen der Mit glieder der Mordkommission Schwerin erlangten die Beamten in kürzester Zeit wertvolle Informationen. So lagen bereits am 12. und 13. März Zeugenaussagen einer Verkäuferin aus dem Mitropakiosk vom Bahnhofsvorplatz Ludwigslust, eines Taxifahrers aus Ludwigslust und eines Barkeepers aus dem Lokal »Blauer Engel« vor. Die Verkäuferin habe sich noch gut an Rinker erinnert, den sie am Dienstag am Kiosk bedient habe, und an einen zweiten Mann, der deutlich jünger gewesen sei. Beide hätten an ihrem Kiosk nach 18 Uhr Alkohol getrunken, bis das Gespräch der leicht angetrunkenen Männer auf das Thema Rotlicht gekommen sei. Der Jüngere habe von einem entsprechenden Etablissement berichtet, das sich in Neustadt-Glewe befände. Dabei sei auch der Name der Nachtbar »Blauer Engel« gefallen. Aus ihrer Imbissstube habe die Verkäuferin beobachten können, wie die beiden Männer danach in ein Taxi der Marke Mercedes gestiegen und abgefahren seien. Der Taxifahrer, der sich nach der Zeitungslektüre bei der Polizei gemeldet hatte, berichtete, dass er die beiden Männer vom Bahnhof Ludwigslust in die Straße Schäferkamp zum Lokal »Blauer Engel« nach Neustadt-Glewe gefahren habe. Als dritter Zeuge habe sich auch der Barkeeper des »Blauen Engel« noch gut an den Dienstagabend und die beiden Herren erinnern können. Nach dem Besuch des Lokals mit dem angegebenen Bezug zum Rotlichtmilieu verlor sich dann die Spur des nur wenige Stunden später tot aufgefundenen Jochen Rinker.
Die Schweriner Mordkommission setzte nun ihre Arbeit mit der Befragung der Bewohner des Hauses Am Markt 7 in Neustadt-Glewe fort. Dabei kam heraus, dass die 30-jährige Frau Hahn, die im Erdgeschoss wohnte, in der Nacht von Dienstag zu Mittwoch gegen 0 Uhr Stimmen von Männern im Hausflur gehört hätte. Sie habe schon geschlafen und sei durch die enorme Lautstärke der Worte ge weckt worden. Sie habe sich noch an den gefallenen Satz: »Da oben in der Ecke bei Obermeyer, da müssen wir hin!«, erinnern können. Daraus schlussfolgerten die Kriminalisten, dass wohl einer der beiden Männer über genau Ortskenntnisse verfügte. Die weitere Befragung von Frau Hahn ergab dann, dass in der Wohnung neben Rico Obermeyer bis 1990 ein Mann namens Bernd Kohlmann gewohnt habe. Die Zeugin wusste auch zu berichten, dass Herr Kohlmann Ende 1990 zu seiner Freundin nach Ludwigslust gezogen sei. Mit der Überprüfung dieser Angabe erfolgte dann der Durchbruch bei den Ermittlungen und führte zum Tatverdächtigen Kohlmann. Der 22-jährige Mann wurde rund 60 Stunden nach dem Tod des Jochen Rinker am Freitag, dem 13. März, gegen 13 Uhr in der genannten Wohnung in Ludwigslust von der Polizei festgenommen. Bei der vorgeschriebenen Belehrung hörte Kohlmann entweder nicht richtig zu oder diese Belehrung war nicht ganz korrekt. Jedenfalls sagte der aufgelöste Kohlmann zu den eingesetzten Polizisten: »Ich werde jetzt wohl mitgenommen, weil ich ein Auto stehlen wollte … oder vielleicht auch, weil ich Rinker liegengelassen habe.«
In den darauffolgenden Stunden legte Kohlmann dann, zum Teil unter Tränen, ein Geständnis ab. Er gab zu, Jochen Rinker in der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch auf dem Weg vom Lokal »Blauer Engel« zum Markt 7 in Neustadt-Glewe und auch noch in der leerstehenden Wohnung im Obergeschoss des Hauses im Streit wiederholt gegen den Kopf und den Rumpf geschlagen und getreten zu haben. Als Rinker tief eingeschlafen sei, habe Kohlmann Angst vor den Folgen seiner brutalen Übergriffe bekommen und an vielen Stellen der Wohnung Feuer gelegt. Damit sollten seine Spuren vernichtet werden, denn er habe Angst gehabt, dass er ansonsten »ein Verfahren wegen Körperverletzung an den Hals bekomme.« Anschließend hätte Kohl mann das Haus am Markt verlassen und sei per Anhalter zurück nach Ludwigslust gefahren. Der 22-jährige Mann erzählte den Kriminalisten der Mordkommission und auch dem zuständigen Haftrichter zahlreiche Details über den Abend und die Nacht mit Jochen Rinker, in der der 36-jährige Mann gestorben war. In seiner Beschuldigtenvernehmung fertigte er auch vier Handskizzen an, in denen der Tatverdächtige die verschiedenen Brandherde in der leerstehenden Wohnung des Hauses Am Markt 7 einzeichnete. Auf Nachfrage erklärte Kohlmann den Ermittlern: »Der sollte mit verbrennen. Er sollte nichts mehr sagen können, sonst hätte er mich ja verraten.«
Das Geständnis enthielt keine Widersprüche zu den bis dahin vorliegenden Ergebnissen der kriminalistischen und rechtsmedizinischen Untersuchungen, so dass Bernd Kohlmann zwangsläufig in Untersuchungshaft kam. 
Zur Überraschung der Staatsanwaltschaft und der Mordkommission widerrief Kohlmann nach dreimonatiger Untersuchungshaft sein Geständnis. Er begründete seine Angaben in der Beschuldigtenvernehmung und vor dem Haftrichter vom 13. März mit Träumen, genauer gesagt Albträumen, die er nach dem 11. März und dem Lesen der fallbezogenen Zeitungsartikel bekommen habe. Diese schlimmen Nächte hätten ihn psychisch unter Druck gesetzt und er habe danach geglaubt, dass er der Mann sei, der von der Polizei wegen des verstorbenen Mannes aus dem Haus Am Markt 7 in Neustadt-Glewe überall gesucht wurde. Nur deshalb gab er zu, Jochen Rinker geschlagen und getreten sowie anschließend in der Wohnung Feuer gelegt zu haben.
Gerichtsverhandlung vom 13. November bis zum 27. November 1992
Nichtsdestotrotz wurde Bernd Kohlmann von der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Mordes und schwerer Brandstiftung angeklagt und acht Monate nach dem Tod des Opfers, im November 1992, folgte der Prozess vor der Großen Strafkammer 2 des Schweriner Landgerichts am Demmlerplatz. An die Hauptverhandlung kann ich mich relativ gut erinnern, war es doch das erste vorsätzliche Tötungsdelikt im Erwachsenenstrafrecht, das ich als rechtsmedizinischer Gutachter begleiten durfte. Ich gebe aber auch unumwunden zu, dass meine Erinnerungen durch meine handschriftlichen Aufzeichnungen von der öffentlichen Gerichtsverhandlung, die ich nach einer längeren Suche im Archiv des Rostocker Instituts wiederfand, aufgefrischt wurden.
Am ersten Verhandlungstag begann der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer den Angeklagten über dessen Leben zu befragen. Bernd Kohlmann antwortete leise und wortkarg, so dass einige nachfolgende Informationen aus Zeugenaussagen stammen. Er wurde 1969 in Parchim geboren und verbrachte eine lange Zeit seiner Kindheit in einem Heim. Nach seiner Einschulung besuchte er bald eine sonderpädagogische Förderschule, die zu seiner Schulzeit noch Hilfsschule genannt wurde, und erreichte den Abschluss der 8. Klasse. Nach seinem Schulbesuch begann der Jugendliche eine Ausbildung zum Maurer in einer LPG, die er aufgrund der Auflösung der Maurerbrigade nicht abschließen konnte. Aus dem Kinder- und Jugendheim zog er 1987 in seine erste Wohnung in das Haus Am Markt 7 nach Neustadt-Glewe und fand Arbeit im Lederwerk der Stadt. Bereits ein halbes Jahr später wurde Kohlmann wegen Arbeitsbummelei entlassen. Dabei spielte sein erheblicher Alkoholkonsum eine wesentliche Rolle. Glücklicherweise fand er danach als Friedhofsarbeiter wieder eine Anstellung. In der ersten Zeit gab es im Wohnhaus in Neustadt-Glewe noch keine Probleme mit ihm, sagte ein Nachbar. Doch das änderte sich relativ schnell. Danach gab es in der oberen Etage des zweigeschossigen Mehrfamilienhauses eine geräuschvolle Feier nach der Anderen und zahlreiche Personen gingen bei ihm ein und aus. Diese für alle Nachbarn belastende Situation endete erst, als Kohlmann 1990 zu seiner Freundin nach Ludwigslust zog. Im selben Jahr wurde ihr gemeinsamer Sohn geboren.
Nach Angaben seiner Verlobten Ricarda Lieskow trank Bernd Kohlmann zu dieser Zeit nicht jeden Tag Alkohol. Wenn er aber trank, kam es durchaus auch vor, dass er aggressiv wurde. An solchen Tagen verloren Teller und Tassen aus dem Küchenschrank ihre Unversehrtheit, er bedrohte seine Verlobte lautstark und rastete mitunter aus. Dies ging manchmal so weit, dass Ricarda mit ihrem Sohn Reißaus nahm und Schutz bei ihren Eltern suchte.
Im Februar 1990 erlitt Kohlmann einen Arbeitsunfall. Bei Holzsägearbeiten trennte er sich einen Daumen ab und war seitdem krankgeschrieben. In der Chirurgie der Universitätsklinik Rostock wurde an die Stelle des abgetrennten Daumens ein Ringfinger angenäht. Am Dienstag, dem 10. März 1992, hatte er wieder einen Behandlungstermin in der Hafenstadt, bei dem ihm gesagt worden sei, dass eine weitere Operation zur Korrektur der unbefriedigenden Funktion der verletzten Hand erforderlich sei. Diese Ankündigung eines weiteren operativen Eingriffs habe Kohlmann zu schaffen gemacht und er habe sich für die Rückfahrt nach Ludwigslust Bier und Schnaps gekauft.
An dieser Stelle ging der Vorsitzende Richter in der Verhandlung vom Thema zur »Person« zum Thema zur »Sache« fließend über. Kohlmann gab an, dass er mit der Bahn um 13:21 Uhr Rostock verlassen und auf der Rückfahrt mit dem Trinken von Alkohol begonnen habe. Er nannte die 200 Milliliter Flasche Oldesloer Korn »Taschenwärmer« und trank dazu Cola sowie zwei Flaschen Pils. Im ersten Gespräch mit dem Kriminalbeamten Mühler kurz nach seiner Festnahme kamen jedoch nur die zwei Flaschen Bier auf der Bahnfahrt vor. Möglicherweise erhalten einige Untersuchungshäftlinge in der Zeit zwischen Inhaftierung und Gerichtsverhandlung durch Gespräche unter Mithäftlingen eine gewisse Nachhilfe für ihr Gedächtnis. Denn spätestens dort erfährt auch der letzte Kriminelle, dass bei einer möglichst starken Beeinflussung des Angeklagten durch Alkohol oder andere Drogen die Strafe für den Täter durch die Richter unter Umständen gemildert werden kann.
Als Kohlmann in Ludwigslust ankam, wollte er eigentlich gleich mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Er registrierte aber, dass der Mitropakiosk geöffnet hatte und zog es vor, am Bahnhof auf die Schnelle noch zwei weitere Bier zu trinken. Anschließend machte er sich auf den Weg zu seiner Wohnung, um dort 40 Deutsche Mark aus dem Portemonnaie seiner Verlobten zu nehmen und binnen fünf Minuten das Mehrfamilienhaus wieder in Richtung Kneipe zu verlassen. In der Folge suchte er die Gaststätte »Zum runden Tisch« am Alexandrinenplatz auf, um zwei weitere Pils und einen doppelten Korn zu leeren.
Kurz nach 18 Uhr radelte er noch einmal zum Mitropakiosk auf dem Bahnhofsvorplatz. Hier lernte er den 14 Jahre älteren und einen halben Kopf kleineren Jochen Rinker kennen. Der vollbärtige, schwarzhaarige Mann war allein unterwegs, bereits leicht angetrunken und redselig. Freimütig teilte er Kohlmann mit, dass er seit diesem Tag im Besitz einer größeren Bargeldsumme sei, die er vom Schweriner Arbeitsamt erhalten habe. Das wollte er nun ausgiebig feiern. Da ihm das Trinken ohne Gesellschaft aber wenig Freude bereitete, lud er Kohlmann auf ein paar Drinks ein, der dankend annahm. Kohlmann bevorzugte Bier, dagegen trank Rinker Cognak. Aus einem Radio erklang Musik. Das brachte Rinker auf die Idee, mit dem jüngeren Mann aus Jux darum zu wetten, wer von beiden mehr Rockgruppen aus den 1960er Jahren aufzählen könne.
Rinker war offensichtlich ein Anhänger von Sex & Drugs & Rock and Roll, denn die am Kiosk zu hörende Rockmusik schien ihm zu gefallen und als Droge genoss er gerade mehr als ein Gläschen Cognak. Was ihm auf dem Bahnhofsvorplatz in Ludwigslust zu fehlen schien, war die körperliche Nähe zu einer Vertreterin des weiblichen Geschlechts. Zumindest konnte man als Zuhörer im Schweriner Gerichtssaal auf diesen Gedanken kommen, wenn man aus dem Munde des Angeklagten vernahm, dass Rinker den jüngeren Mann nach der Existenz von örtlichen Rotlichtlokalen fragte. Kohlmann erzählte ihm von einer Nachtbar namens »Blauer Engel«, die sich am Stadtrand von Neustadt-Glewe befinden solle, und Rinker orderte nach einem weiteren Getränk ein Taxi. 
Gemeinsam ließen sie sich gegen 20:30 Uhr in dem Mercedes vom Bahnhof Ludwigslust in die Straße Am Schäferkamp nach NeustadtGlewe fahren, insgesamt eine relativ kurze Strecke von etwa zehn Kilometern. Vor dem Landgericht berichtete der Taxifahrer, dass der ältere Mann der beiden Fahrgäste leicht angetrunken war, im Gegensatz zum Jüngeren, der ihm verhältnismäßig nüchtern erschien. Der Taxifahrer erinnerte sich weiterhin, dass der ältere der beiden während der Fahrt viel redete. Der Mann erzählte, dass er Jochen Rinker sei und aus Neustadt-Glewe stamme. Demnächst würde er eine Umschulung in Leipzig beginnen. Was er beruflich vorher gemacht hätte, habe Rinker nicht erwähnt. An einen Streit zwischen den beiden Männern konnte sich der Fahrer nicht erinnern. Als sie vor dem Lokal »Blauer Engel« ausstiegen, teilten die Männer dem Taxifahrer mit, dass dieser sie so gegen 21:40 Uhr wieder zurück nach Ludwigslust fahren solle. 
Das Taxi fuhr in dem Moment ab, als Rinker und Kohlmann das Erdgeschoss des Etablissements betraten, in dem sich die Bar befand. Ihre Hoffnung, dass sie dort von attraktiven, leicht bekleideten Damen empfangen werden würden, erfüllte sich nicht. Dafür trafen die beiden auf den Barkeeper, der ihnen bereitwillig Sekt, Bier und Whisky servierte, jedoch keinen Kontakt zu den Damen aus dem Obergeschoss herstellte. Als der Taxifahrer gegen 21:40 Uhr wieder im »Blauen Engel« erschien, winkte Kohlmann ab und sagte zu ihm: »Den nehme ich heute Abend mit«, wobei er bei dem Wort »den« mit einer seitlichen Kopfbewegung in Richtung Rinker deutete.
In der Verhandlung erinnerte sich der Barkeeper auch daran, dass gegen 22:15 Uhr, als ein Stammkunde eintraf, Rinker und Kohlmann immer noch im Barbereich Whisky tranken. In der Zwischenzeit war die Unterhaltung zwischen den beiden jedoch lauter geworden. Sie waren mittlerweile erheblich angetrunken und stritten sich. Dabei sprach der bärtige Mann häufig Englisch. Der jüngere versuchte den anderen in die Schranken zu verweisen. Kurze Zeit nach dem Eintreffen des Stammgastes wurde es dem Barkeeper dann doch zu viel und er beförderte die Störenfriede mit den Worten: »Ihr bekommt hier nichts mehr«, an die frische Luft. Als Rinker wiederum die gesamte Rechnung allein bezahlte, fiel ihm ein Hundertmarkschein aus seiner Brieftasche, den Kohlmann unbemerkt einsteckte. Nach dem Verlassen des Lokals beobachtete der Barkeeper noch die ersten Meter der sich langsam entfernenden Männer. Sie machten sich per pedes in Richtung Innenstadt auf den Weg, wobei sie sich in einer enormen Lautstärke weiterhin mehr stritten als unterhielten. Es war mittlerweile 22:30 Uhr. Von diesem Zeitpunkt an gab es für die beiden Männer und die nächsten Stunden keine Augenzeugen mehr.
Der psychische Druck beim 22-jährigen Kohlmann dürfte am Tag seiner Festnahme am 13. März enorm gewesen sein. Immerhin konnte er davon ausgehen, dass er die seit dem 11. März im Raum Ludwigslust am dringendsten gesuchte Person gewesen war. Dies könnte eine Erklärung dafür sein, dass Kohlmann gleich nach seiner polizeilichen Festnahme auspackte. Nach dem Widerruf seines Geständnisses wurden nun von der Strafkammer sämtliche Kriminalisten, die den Angeklagten vernommen hatten, und auch der Haftrichter als Zeugen gehört. So wurde dann der Inhalt des Geständnisses vom 13. März in der Hauptverhandlung allen Prozessbeteiligten und der anwesenden Öffentlichkeit bekannt gemacht. Dagegen konnte weder der Angeklagte noch sein Verteidiger etwas unternehmen.