Feuer am und beim Wasser Band 1 - Manfred Mischinger - E-Book

Feuer am und beim Wasser Band 1 E-Book

Manfred Mischinger

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Beschreibung

Diese Serie aus 4 Bänden beschreibt den Werdegang der KuK Marine Feuerwehr von Ihren Anfängen im Jahre 1801 in Venedig bis zum Ende der Monarchie im Jahre 1918 in Pola. Die 4 Bände enthalten Auszüge aus diversesten Archiven, Katalogen und Zeitungen. Speziell die Themen rund um die Entwicklung der Feuerwehr wie Feuerschutz, Uniformierung, Technik die Einsätze und handelnden Personen werden näher beleuchtet.

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Seitenzahl: 897

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Einleitung

Bei diesen hier „gesammelten“ und verwendeten Texten handelt es sich um Abschriften von Akten, Zeitungsartikeln und Auszügen aus Büchern vom jeweiligen Tage.

Um die Originalität des Schriftgutes soweit als nur irgendwie möglich zu erhalten, wurde versucht diese Schreib-und Denkweise, nicht nur was die „Obrigkeitsfürchtigkeit“ anbelangt beizubehalten, auch die Groß-Klein- bzw. Zusammenschreibung ist zum überwiegenden Teil in dieser Zeit geblieben! Somit wird ein Stück der damaligen Denk- und Schreibweise auch in unsere Tage gespiegelt.

Es muss auch angemerkt werden, dass für denselben Begriff oftmals eine unterschiedlich Ausdrucks- bzw. Schreibweise in Anwendung kam.

Jene Vorkommnisse (Aktenlauf) die sich über einen längeren Zeitraum erstreckten wurden zusammengefasst um damit eine übersichtliche Darstellung zu erhalten.

Als Quellen wurden verwendet:

Die noch vorhandenen Akten aus dem Österreichischen Staatsarchiv/Kriegsarchiv.

Zeitungsarchiv der österreichischen Nationalbibliothek und der Wr.Stadt u. Landesbibliothek.

Bücher:

Aichelburg – k.u.k. Marinealbum,

Basch-Ritter – Österreich auf allen Meeren,

Benko v.Bojnik – Geschichte der Kriegsmarine, Grünzweig – Militärisches Feuerwehrwesen,

Khuepach – Geschichte der Kriegsmarine,

Koudelka – Unsere Kriegsmarine,

Sokol – Seemacht Österreich,

Winkler/Mayer – Als die Adria österreichisch war,

Winkler/Baumgartner – Flottenrock und Kaiseradler.

Mit der Beendigung des 1. Weltkrieges und der sich daraus ergebenden Auflösung der k.u.k. Kriegs-Marine im Oktober 1918 gelangten alle noch vorhandenen schriftlichen Bestände an die Siegermächte bzw. an die Nachfolgestaaten. Für die Ursache der vielen fehlenden Aktenbestände der Kriegsmarine muss im Kapitel 11 - auf den 18. und 19. November 1918 besonders hingewiesen werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE BÜCHER

BUCH 1:I. ABSCHNITT –der Geopolitische Anteil der geschichtliche Ablauf der österreichischen MarinegeschichteII. ABSCHNITT – das Feuerwehr- und Sicherheitswesen an Bord / Der Feuerschutz auf S.M. SchiffenIII. ABSCHNITT – das Feuerwehr- und Sicherheitswesen an LandBUCH 2:IV. ABSCHNITT – Feuerschutz in auswärtigen StützpunktenV & VI ABSCHNITT – schwimmendes Gerät & SchiffeVII. ABSCHNITT – fahrbares GerätBUCH 3:VIII. ABSCHNITT – Uniformierung und persönliche AusrüstungsgegenständeIX. ABSCHNITT -FeuerlöschrequisistenX. ABSCHNITT -Extinkteure, Feuerlöscher, Feuerlöschpräparate.BUCH 4:XI. ABSCHNITT – Alle Brände und spezielle Einsätze der K.u.K. FeuerwehrXII. ABSCHNITT – PersonalienXIII. ABSCHNITT – Wörterbuch

INHALTSVERZEICHNIS BUCH 1

Abschnitt –der Geopolitische Anteil Der geschichtliche Ablauf der österreichischen Marinegeschichte

I.1 DAS ARSENAL VON VENEDIG

I.2 DIE K.K. MARINE IN VENEDIG BIS ZUR REVOLUTION 1848

I.3 DER WEG NACH POLA

Abschnitt – das Feuerwehr- und Sicherheitswesen an Bord Der Feuerschutz auf S.M. Schiffen

II.1 Feuer und Licht an Bord 1803

II.2 Feuer an Bord 1853

II.3 Instruktion für den Dienst der Schiffprofoßen in der k.k. Kriegsmarine 1853

II.4 Ausrüstung, Schiffsführung und innerer Dienst 1865

II.5 Dienstreglement für die k.k. Kriegs-Marine III. Teil – Dienst zur See 1879

II.6 Die Brandrolle

Abschnitt – das Feuerwehr- und Sicherheitswesen an Land

III.1 Feuerwehr und Pompiers

III.2 See- Arsenalsfeuerwehr

III.2.1 Die Feuerlöschanstalten sollen der Maschinen Dion übertragen werden. Stellungnahmen dazu

III.2.2 Tagesbefehle, Reinigungen, Feuerwehrübungen (Appuntierungen)

III.2.3 Pola seine Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft – eine Studie Wien 1886

III.2.4 Tagesbefehle-1887,1888,1889,1890

III.2.5 Ansuchen um Vermehrung der Feuerwehr 16. Februar 1891

III.2.6 Anträge zur Änderung der Feuer Lösch-Ordnung 19.7.1891

III.2.7 Bildung einer milit. Feuerwehr 11.8.1891

III.2.8 Reorganisation nach dem Großbrand im Arsenal 5.10.1891

III.2.9 Tagesbefehle 1892-Brandalarm Übungen-Obersnu zur Arsenals Feuerwehr

III.2.10 Tätigkeitsbericht pro 1892 u.a. Veränderung bei der Arsenals Feuerwehr

III.2.11 Tagesbefehle u.a. Ausbildung der Chargen, Feuerwehrübergabe

III.2.12 Tätigkeitsberichte der Aus. Dion 1895 Feuerwehr, Mannschaftslisten von „Dalmat“, Aus. Dion,Matr.Corps. Notwendigkeit des Chargenunterrichts

III.2.13 Tätigkeitsberichte pro 1896,1897 u. 1898

III.2.14 Tagesbefehl-Brandalarm Übungen Laufschritt

III.2.15 Tätigkeitsberichte pro 1899 u. 1900

III.2.16 Auszug aus dem Statut für den Hafenadmiral

III.2.17 Geräte der Feuerwehr im Jahre 1901

III.2.18 Kommunale Fw Pola Stand, Ausrüstung und Gesamtkosten

III.2.19 Tätigkeitsbericht pro 1901

III.2.20 Ansuchen um Berichterstattung des österr. Fw. Reichsverbandes

III.2.21 Tätigkeitsberichte 1902, 1903, 1904, 1905

III.2.22 Tagesbefehl-Desinfizierungsversuch „Spalato“ durch die Feuerwehr

III.2.23 Tagesbefehl-Begehung von Objekten durch die Feuerwehr

III.2.24 Tagesbefehle div. Urlaube und Ernennungen

III.2.25 Feuerbeschau + Reform der Feuerwehr durch Branddirektor Müller- Wien

III.2.26 Tätigkeitsberichte pro 1912+ 1914

III.2.27 Bestellung eines Festungskommissärs für die Festung Pola

III.2.28 Verlegung der Feuerwehr 12.5.1915

III.2.29 Feuerwehr Zentrale 24.5.1915

III.2.30 Bericht des Feuerwehrkommandanten über Festungsfeuerwehr 16.2.1916

III.2.31 Aufhebung des Marine-Oberinspektionsoffiziers 17.3. 1916

III.2.32 K.u.k. Festungsfeuerwehr Pola 1917

III.2.33 Vereinigung hat sich bewährt 29.3.1916

III.2.34 K.u.k. Marinefeuerwehr 22.11.1916

III.2.35 Mit 31.12.1916 k.u.k. Seearsenalsfeuerwehr aufgelöst

III.3 Alarmdispositionen, Gesetze, Instruktionen, Statuten, Vorschriften und Luftschutzmaßnahmen

III.3.1 Fehler bei den Alarmschüssen in Venedig 10.1.1848

III.3.2 Feueralarmdisposition für die Insel Lissa November 1848

III.3.3 Dienstvorschrift für den Equipagenmeister

III.3.4 Alarm-Disposition für Triest 7.3.1815

III.3.5 Kundmachung über das Rauchverbot 27.7.1850

III.3.6 Alarm Verhaltungen für Pola 1.9.1851

III.3.7 Instruktionen für die Bauaufseher

III.3.8 Sicherung und Überwachung im Seearsenal Pola 8.9.1852

III.3.9 Feueralarminstruktion Pola 22.2.1855

III.3.10 Feueralarm Verhaltung 12.6.1855

III.3.11 Feuerschutz Vorsorge im Arsenal von Venedig 19.3.1856

III.3.12 Commissions Protokoll 10. April 1856

III.3.13 Dienstinstruktion für das Lloydarsenal Triest (Feuerwehr)

III.3.14 Instruktion für die Maschinendirektoren

III.3.15 Feueralarm-Disposition für Venedig 1.1.1859

III.3.16 Feueralarm-Disposition für Triest 17.1.1860 (-Holzmützen)

III.3.17 Stellung des Arsenalskommandanten 13.2.1861

III.3.18 Alarm-Disposition, Feuer im Seearsenal Pola 23.3.1861

III.3.19 Abänderungen der Feueralarmordnung Triest 30.10.1861

III.3.20 Feueralarmdispositionen mit besonderer Beziehung auf die Marine-Triest 28.2.1862

III.3.21 Feuer Alarm Dispositionen mit besonderer Beziehung auf die Marine

III.3.22 Signalisierung eines Schadenfeuers in Pola „Bellona“ 12.8.1862

III.3.23 Hafen-Reglement für Handelsschiffe (Feuer) 1862

III.3.24 Vorschrift für den Arsenalskommandanten

III.3.25 Verlautbarung über Kanonenschüsse bei Feuer (italienisch) Triest 24. Juni 1862

III.3.26 Statut für die Land-und Wasserbaudirektion 6.7.1870

III.3.27 Statuten-Entwurf für eine Arsenals Feuerwehr 16.10.1870

III.3.28 Modifizierter Entwurf

III.3.29 Entwurf zu einem Feuerwehrstatut 6.2.1871

III.3.30 Enthebung Oberwerkführer Henkel 14.6.1871

III.3.31 Vorschrift für die Feuerwehr im Seearsenal Februar 1871

III.3.32 Statut für den Arsenalskommandanten (Feuerwehr)

III.3.33 Änderung der Arsenals Feuerwehrvorschrift 24.4.1874

III.3.34 Vorschrift für die Arsenalsfeuerwehr

III.3.35 Gleichstellung der Quartiergebühr 16.7.1874

III.3.36 Übungsentschädigungen 19.7.1876

III.3.37 Instruktionen für die Bewältigung von Schadenfeuer 1876

III.3.38 Verrechn. Für geleistete Brandhilfe (Privathaus)-Aufforderung zur Gründ. der Stadtfeuerwehr. 10.5.1878

III.3.39 Kostenersatz für Brand Haus Maserotti 30.3.1879

III.3.40 Gründung der Stadtfeuerwehr 1878/79

III.3.41 Organisation der Stadtfeuerwehr

III.3.42 Dienstreglement für die k.k.KM. II. Teil Dienst zu Land- Feuersbrunst 1879

III.3.43 Explosion von Lackverdünnung (London) 17.1.1882

III.3.44 Tagesbefehl vom 28. Jänner 1882- Feuerrunden

III.3.45 Verordnung für Siccativ (Lackverdünnung) 25.2.1882

III.3.46 Benützung der Schlosserwerkstätte 28.10.1882

III.3.47 provisorische Instruktion für den Gasanzünder 1882

III.3.48 Reichsgesetzblatt § 21 - Im Hafen vertäute Schiffe (Feuerschutz) 14.3.1884

III.3.49 Warnung wegen Rauchens im Arsenal 9.5.1884

III.3.50 Hausordnung für die mar.är. Häuser 11.2.1885

III.3.51 Oliveninselbrücke Feuerwehrinstruktion 3.3.1885

III.3.52 Nachschaffung von Feuerwehrrequisiten- Feuerwehr bleibt bei der Ausrüstungsdirektion 4.3.1887

III.3.53 Tagesbefehle 1888,1889-Rauchverbot, Feuerrunde, offene Lichter

III.3.54 Auszug aus den Statuten-„Seearsenals Kommando“ 1889

III.3.55 Organische Gliederung des See Arsenals

III.3.56 Statut für das k.k. Matrosen-Korps

III.3.57 Tagesbefehl 1890 u.a. Rauchen-Entlassung 20.11.1890

III.3.58 Instruktion zur Bewältigung von Schadenfeuer 1891

III.3.59 Zirkular anlässlich des Großbrandes im Seearsenal 21.6.1891

III.3.60 Vorschrift für die Feuerwehr 22.9.1891

III.3.61 Gebührenvorschrift § 156 Zulagen für die Feuerwehr 1891

III.3.62 Tagesbefehle 1891-Feuerwehrbeistellung Betrieb des Locomobiles, Verbot von Zündhölzchen etc

III.3.63 Marinebekleidungsamt-Verhalten bei Bränden Oktober 1891

III.3.64 Vorheizen der Dampffeuerspritzen 29.4.1892

III.3.65 Gebührenvorschrift für die Feuerwehr 1.6.1892

III.3.66 Standeserhöhung bei der Feuerwehr 31.8.1892

III.3.67 Tagesbefehle 1892-1895 Feuerrunde, Tore öffnen,

III.3.68 Direktiven für die Offiziere

III.3.69 Vorschrift für die Marinediener des See Arsenals-die Feuerwächter

III.3.70 Verbot von Tabakrauchen-Arsenals Zivilarbeiterpersonal

III.3.71 Triest-Schutz gegen Feuergefahr 16.7.1896

III.3.72 Maßnahmen bei einem Kaminbrand 24.1.1897

III.3.73 Triest Marinearchiv Brandschutz 11.5.1897

III.3.74 Starke Rauchentwicklung durch Farbe 17.7.1897

III.3.75 Instruktion für die Bewältigung von Schadenfeuer 18.2. 1900

III.3.76 Instruktion allgemeine Verhaltungs Maßregeln

III.3.77 Vorschrift für die Feuerwehr 1905

III.3.78 Tagesbefehl Verhütung von Selbstentzündung 25.1.1901

III.3.79 Instruktion für das Hafenwachschiff 1906

III.3.80 Gebaren mit Feuer und Licht-Zivilarbeiter 1908

III.3.81 Entwurf zur Änderung der Aufnahme von Feuerwehrmännern (Streikverzicht!). 1908

III.3.82 Kündigungsfristen 1908

III.3.83 Auflassung des Inspektionsdienstes im Ausrüstungsarsenal 13.2.1909

III.3.84 Blinder Alarm 16.4.1910

III.3.85 Standesliste der Arsenalsfeuerwehr

III.3.86 Dienstvorschrift für die Angestellten des Marinecasinos 1913

III.3.87 Lageplan des Marinecasinos

III.3.88 Kriegsdienstvorschrift für die Arsenalsfeuerwehr 1914

III.3.89 Entleerung von Kehrichtplätten 31.3.1915

III.3.90 Rauchverbot im Seearsenal 8.5.1915

III.3.91 Zivil+ Luftschutzmaßnahmen 7.7. 1915

III.3.92 Abblenden der Fenster und Türen 10.7.1915

III.3.93 Deckung bei Fliegerangriffen 17.2.1917

III.3.94 Endzeichen bei Fliegeralarm 1917

III.3.95 Tagesbefehle 1917 u.a. Feuersicherheitsmaßnahmen

III.3.96 Tagesbefehle 1918 Bombeneinschlagstellen, Verhütung von Schadenfeuern, Schutz vor Fliegerangriffen

III.3.97 Verlegung der Holzvorräte, Feuersgefahr-Trockenheit

III.3.98 Kommission-Protokoll Unterbringung von Minen 3.7.1918

III.3.99 Warnung vor Blindgängern

III.3.100 Fliegeralarmzeichen für das Seearsenal 8.9.1918

III.3.101 Dezentralisierung der Montursvorräte, 10.9.1918 –Sistierung - 6.10.1918

III.3.102 Berichtes k.u.k. Feuerwehrkommandos über Feuerschutzmaßnahmen im Hinterland 2.10.1918

III.3.103 Aufruf! Friedliche Scheidung 30.10.1918

III.3.104 Die Festung Pola den Jugoslawen übergeben

III.4 Personal, Einteilung zur Feuerwehr, Aufnahme – Entlassungen, Dienstbestimmungen von Marineangehörigen + Zivilarbeitern, Zulagen, Gebühren und Lohnverhältnisse, Feuerlöschdoceur, Appuntierung, Remunerationen, Bestrafungen

III.4.1 Venedig 1863 Marine-Diener

III.4.2 Stand der Maschinenwärter-Pola 8.9.1863

III.4.3 Knapp- Pagitz bittet um Assentierung 28.7.1867

III.4.4 Feuerwehrmannschaft-Leitung 2.12.1867

III.4.5 Belohnung für Brandeinsatz (Kehrichtkassa) 30.12.1867

III.4.6 Anstellung eines Feuerwehrmeisters + (Uniformvorschlag)

III.4.7 Aufsicht über Feuerlöschrequisiten u. Feuerwehrübungen (Knapp- Pagitz) 20.6.1868

III.4.8 Kontrakt mit Feuerwehrmeister Birgel wird gelöst 13.7.1868

III.4.9 Maschinenwärter Knapp Aufbesserung 25. sind 1868

III.4.10 Birgel geht Knapp kommt 13.8.1868

III.4.11 Feuerwehrmeister Knapp-Pagitz 31.8.1868

III.4.12 Gebühren bei Löschung von Bränden 1869

III.4.13 Organische Vorschrift für die Marinediener

III.4.14 Knapp- Pagitz wird abgelöst 9.2.1869

III.4.15 Tagesbefehle 1874 u.a. Bestrafungen

III.4.16 Marine-Diener-Feuerwächter 7.1.1878

III.4.17 Tagesbefehle 1882 Appuntierungen – Bestrafungen

III.4.18 Bericht über Mängel bei der Feuerwehr

III.4.19 Feuerwehrobmann nach Wien 3.1.1884

III.4.20 Antrag auf Meisterstelle bei der Feuerwehr 23.12.1884

III.4.21 Tagesbefehle 1885/1886/1889 Appuntierungen – Bestrafungen

III.4.22 Gebührenvorschrift-Zulagen für die Feuerwehr 1891

III.4.23 Tagesbefehl 1891 Tor 9 Inspektion-Aufnahme

III.4.24 Unteroffizier zur Feuerwehr 29.11.1891

III.4.25 Auswahl und Bestimmung, Obersnu Ausbildung in Wien, Befähigung zum Obmann 4.10.1892

III.4.26 Dienstantritt als Feuerwehrobmann 1.11.1892

III.4.27 Gebühren für die Maschinen Unteroffiziere bei der Feuerwehr 19.8.1892

III.4.28 S. M. S. „Schwarzenberg“ Feuerlöschdoceur 12.9.1892

III.4.29 Gebühren für die Zivilarbeiter bei der Feuerwehr 10.5.1893

III.4.30 Tagesbefehle Appuntierungen – belobende Anerkennungen 1893

III.4.31 Überkomplettführung beim Matrosen-Korps 5.1.1894

III.4.32 Belobigung für die Arsenals Feuerwehr u.a. Brand Valle- Galante

III.4.33 Liste der Feuerwehrmänner 1900

III.4.34 Gebührenveränderung

III.4.35 Organisierung der städtischen Feuerwehr und Gebührenliste

III.4.36 Fotos der städtischen Feuerwehr bei der Übung

III.4.37 Bemannungsstand Feuerlöschtender 3 28.3.1903

III.4.38 Standeserhöhung bei der Feuerwehr 22.5.1903

III.4.39 Belobigung für die Feuerwehr (Stapellauf „Sankt Georg“) 8.12.1903

III.4.40 Memorandum Gebühren der Feuerwehr ( Streik etc.). 1906

III.4.41 Tagesbefehle 1906 Belobigungen + Remunerationen, Dienstbestimmungen

III.4.42 Bitte um Zulagenbewilligung für FT 2+3 22.4.1907

III.4.43 Bitte der Feuerwehr um Lohnerhöhung 5.2.1907

III.4.44 Bewilligung der Lohnerhöhung 29.3.1908

III.4.45 Tagesbefehle 1909 Belobungen für Brandeinsatz

III.4.46 Einrechnung der Feuerwehr Dienstjahre 18.3.1909

III.4.47 Zulage für Feuerlöschtender 26.6.1909

III.4.48 Tagesbefehle 1910 Kündigungen, Belobungen

III.4.49 Versorgung des Zivilarbeiterpersonals 7.5.1910

III.4.50 Arbeitszulage für die Kasernenfeuerwehr 26.5.1911

III.4.51 Fach-u. Arbeitszulagen für „Nixe und Nymphe“ 22.6. 1911

III.4.52 Feuerwehr Dienstzeit Anrechnung 6.6.1911

III.4.53 Tagesbefehl 1913 Belobungen, –Sm „Ub. III“

III.4.54 Aufrechnung der Zulagen für „Nixe + Nymphe“ 13.5.1914

III.4.55 Standeserhöhung im Mobilisierungsfall – Ausrüstung Dion

III.4.56 Kommandostruktur der Marine Feuerwehr 1913

III.4.57 Kommandostruktur der Marine Feuerwehr 1914

III.4.58 Beförderung Ernst von Hye 1.12.1914

III.4.59 Grundbuchauszüge und Belobungen Hye

III.4.60 Med. offizial v.Desits zur Marine Feuerwehr 1.5.1916

III.4.61 Belobungen für Hye 24.5.1916

III.4.62 Veränderungen im Feuerschutz KHK 17.3.1916

III.4.63 Tatsächliche Zusammenlegung zur Festungsfeuerwehr 1.1.1917

III.4.64 Beantragung zur Auszeichnung 30.1.1917

III.4.65 Dienstbestimmung zum Ausrüstungsdirektor 23.8.1917

III.4.66 K.u.k. Festungsfeuerwehr 1917

III.4.67 Belohnungsantrag Hye 15.8.1917

III.4.68 Belohnungsantrag für Feuerwehrobmann Obersnu 10.11.1917

III.4.69 Foto Parade der Festungsfeuerwehr

III.4.70 Dienstbestimmungen 1.4.1918

III.4.71 Bestrafung Palese v.Grettaberg 15.4.1918

III.4.72 Zuteilung von 2 Feuerwehroffizieren zur Festungsfeuerwehr 7.2.1918

III.4.73 Tagesbefehl Belobungen „Giulia“ 30.5.1918

III.4.74 Tagesbefehl Belobungen – Marine Proviantamt 24.8.1918

III.4.75 Feuerwehroffiziere für Pola 16.7.1918

III.4.76 Allerhöchste Auszeichnung für Feuerwehrkommandant Hye 7.9.1918

III.5 Spez. Personalien, Namenslisten, pers. Gesuche – Meldungen

III.5.1 Feuerwächter Nominalliste von 1882

III.5.2 Namenslisten von 1888-1891

III.5.3 Memoriale von 1891 (Feuerwehrobmann Ferdinand Wodizka)

III.5.4 Grundbuchauszug d. Ferdinand Wodizka

III.5.5 Remuneration f. Feuerwehrobmann Josef Obersnu (Rohrbruchsicherung) 8.8.1901

III.5.6 Unterstützung nach Brandschaden f. Lschlt.1.Kl. August Hawlik 18.8.1908

III.5.7 Bitte um Anrechnung der Feuerwehrdienstzeit ( Paravich u. Obersnu). 20.1.1912

III.5.8 Anonyme Anzeige gegen Hye – Antwort von Hye 23.4.1916

III.5.9 Gesuch um Kriegschadenbeihilfe ( Majson) 28.1.1918

III.6 Gebäude, Hydranten, Wasserleitungen, Sprinkler, Fernsprechanlagen, Feuermeldeanlagen, Gebäudeeinrichtung, Inventare (Mat.Preisbücher), Werkstatt der Feuerwehr

III.6.1 Feuersichere Häuser 1.2.1859

III.6.2 Errichtung eines Feuerwehrdepots 10.10.1860

III.6.3 Unterbringung des Feuerwehrmaterials aus Venedig 29.9.1866

III.6.4 Bauliche Errichtung des Feuerwehrdepots 1871

III.6.5 Gegenstände der Feuerwehr – Inventar (1872-1883)

III.6.6 Wohnbauten für die Arsenals Feuerwehr 19.11.1872

III.6.7 Herstellung eines Exerziergerüstes 30.7.1879

III.6.8 Triest, Herstellung von Wasserleitungen 2.8.1881

III.6.9 Gemauerte Abteilungen für Brennmaterial 13.7.1883

III.6.10 Feuerwechsel 27.9.1883

III.6.11 Technische Anstände beim Feuerschutz in der Marinekaserne 10.9.1883

III.6.12 Elektrischer Feuersignal-Automat 31.10.1882

III.6.13 Tagesbefehle 1884 – feuersicheres Häuschen, exerziere Gerüst

III.6.14 Materialpreisbücher 1887-1891

III.6.15 Materialpreisbücher 1899-1901

III.6.16 Tagesbefehl 1888 Feuerwechsel

III.6.17 Telefon für den Seearsenals- Kommandanten 25.2.1889

III.6.18 Elektrische Feuermelder - Kommissionsprotokoll 8.7.1891

III.6.19 Reorganisation der Arsenalsfeuerwehr-Anträge des Arsenals Kommando August 1891

III.6.20 Grinell-Feuerlöscheinrichtung 9.1.1892

III.6.21 Grinell Unterlagen

III.6.22 Tagesbefehle 1892-Feuermelder, Telefon, Hydranten

III.6.23 Feuermelder Angebot der „Stettiner E-Werke“ 22.10.1893

III.6.24 Hydranten im Handelshafen (Handelsministerium) 29.12.1893

III.6.25 Hydrantenplan

III.6.26 Absperrung der Wasserleitung 28.2.1894

III.6.27 Plan der Telefonleitung

III.6.28 Fortsetzung Wasserleitung und Telefonverbindung 1.5.1894

III.6.29 Wasserleitung auf die Oliveninsel 7.7.1894

III.6.30 Hydranten bei den Kohlenmagazinen Teodo 1.9.1894

III.6.31 Plan der Kohlenmagazine

III.6.32 Feuermelder Anlage 27.7.1895

III.6.33 Skontrierungsprotokoll der Hafendepotverwaltung (Inventar d. Feuerwehr) 1.1.1900

III.6.34 Feuersicherer Schrank 8.8.1900

III.6.35 Tanczosschrank

III.6.36 Überlassung von Lokalitäten für die Stadtfeuerwehr 27.7.1900

III.6.37 Feuermelde Automaten und Telefon – Kommissionsprotokoll 1.9.1902

III.6.38 Kabelplan

III.6.39 Feuerwehrmittel, Hydranten, Telefon, 22.5.1903

III.6.40 Neubau eines Feuerwehrdepots in Vallelunga 17.7.1903

III.6.41 Grundstücksplan

III.6.42 Depotplan

III.6.43 Fortsetzung Errichtung des Feuerwehrdepots

III.6.44 Vorsichtsmaßnahmen beim Pulvermagazin Foibon 10.6.1904

III.6.45 Situationsplan Pulvermagazin Foibon

III.6.46 Kostenvoranschlag Foibon

III.6.47 Feuerlöschvorsorge beim Brunnen Foibon. 25.7.1904

III.6.48 Materialpreisbücher 1904-1906 (Feuerwehr)

III.6.49 Triest, feuergefährliche Verwendung eines Magazins 5.2.1906

III.6.50 Tagesbefehle u.a. Absperrung der Wasserleitung 13.8.1907

III.6.51 Errichtung eines Feuerwehrdepot in Fisella 24.8.1908

III.6.52 Plan des Depots

III.6.53 Störungen bei Feuermeldeanlagen 30.3.1908

III.6.54 Überlassung von Lokalien 4.10.1908

III.6.55 Arbeiterwohnhaus

III.6.56 Feuerlöschschuppen auf Brioni minor 6.4.1909

III.6.57 Vorsichtsmaßnahmen im Marineproviantmagazin 31.7.1909

III.6.58 Tagesbefehl Feuerwechselaufsicht 19.3.1910

III.6.59 Hydranten im Valle Galante 31.1.1913

III.6.60 Tagesbefehl 27.5.1913 Absperrung der Wasserleitung

III.6.61 Aufstellung von Öltanks Kommissionsprotokoll 30.10.1913

III.6.62 Feuersichere Patenttüren „Kücken“

III.6.63 Bilder

III.6.64 Telefonverzeichnis „F“ 24.5.1915

III.6.65 Numerisches Telefonverzeichnis

III.6.66 Kriegshafen Kommandobefehl vom 24.5.1915

III.6.67 Herstellung von Steigleitungen 7.7.1915

III.6.68 Festungsfeuerwehr auch im Frieden 15.8.1915

III.6.69 Situationspläne Zentralfeuerwache

III.6.70 Fassadenpläne

III.6.71 Fortsetzung Festungsfeuerwehr

III.6.72 Erbauung der Feuerwache Fisella

III.6.73 Fortsetzung Fisella

III.6.74 Brief Hye an Oberingenieur Janus 30.10.1916

III.6.75 Benzineinlagerung 31.10.1916

III.6.76 – Branddirektor Müller Wien

III.6.77 Baufortschritte in Pola – Missionsbericht Janus 27.11.1916

III.6.78 Kommissionsprotokoll – nach Explosion Kardushütte 20.12.1916

III.6.79 Verkaufsverhandlungen Haus Pross 3.1.1917

III.6.80 Feuermelder Anlage Siemens und Halske Schlussbrief 12.3.1917

III.6.81 Kanzleieinrichtung für die Feuerwehrzentrale 20.3.1917

III.6.82 Dampfhammerschmiede – Kommissionsprotokoll 13.4.1917

III.6.83 Heizöltank aus Eisen – Kommissionsprotokoll 4.7.1917

III.6.84 Reinigung und Beleuchtungs Gebühren 26.7.1917

III.6.85 Bauliche Ausgestaltung der Feuerwehrzentrale 9.9.1917

III.6.86 Arbeitsmaschinen für die Werkstätte der Feuerwehr 19.11.1917

III.6.87 Feuerwehrfiliale im Ausrüstungsarsenal 28.4.1917

III.6.88 Feuerwehr Filiale und Schlauchturm 2.6.1917

III.6.89 Projektplan

III.6.90 Feuerwehrfiliale in Konstruktionsarsenal 9.6. 1917

III.6.91 Baurapport-Fisella ist fertig, Feuerlöschanlage Motorenwerkstatt, Filiale Aus. Ars.- Fw-Zentrale. 15.8. 17

III.6.92 Oberflurhydranten im Seearsenal 18.8.1917

III.6.93 Überdachung in Vallelunga 8.8.1917

III.6.94 Feuersichere Lagerung von Benzin 25.1.1918

III.6.95 Fortschritt der Bauten im Seearsenal 10.4.1918

III.6.96 Benzinnachfüllstation – Feuerwehr 7.5.1918

III.6.97 Bauliche Zusammenstellung 19.5.1918

III.6.98 Wasserleitung beim Marinebekleidungsamt 12.8.1918

III.7 Feuerwehr Kassa

III.7.1 Entwurf für ein Dienststatut u.a, § 19 – Feuerwehr Kassa (1871)

III.7.2 Vorschrift für die Feuerwehr § 19 – Feuerwehr Kassa 14.7.1871

III.7.3 Skontrierungskommission-Relation der Feuerwehr Kassa 19.11.1877

III.7.4 Begleittext zwecks Abkürzung der vielen gleichen Akten – Beispiel 1887 u. 1888

III.7.5 Vorschrift für die Feuerwehr u.a. § 12 Feuerwehr Kassa 1891

III.7.6 Skontrierungsbeispiel 1896

III.7.7 Befugnis des Seearsenals Kommando – Feuerwehr Kassa

III.7.8 Vorschrift für die Seearsenals Feuerwehr – Feuerwehrkassa §§ 13-15

III.7.9 Statut – Seearsenals Kommandant – Feuerwehr Kassa 1895

III.7.10 Vorschrift für die Seearsenals Feuerwehr – Feuerwehrfonds 1905

III.7.11 Arsenals Feuerwehr ist aufgelöst – was geschieht mit dem Geld? 1917

III.7.12 Feuerwehrfonds Erhebungen seit Juli 1871 u.a. 3 Tagesbefehle von 1871-Feuerwehr Kassa

III.7.13 Entwurf von Feuerwehrkommandant Hye für einen Feuerwehrfond 13. Dezember 1917

III.7.14 Erste und letzte Fondsabrechnung 1. Juli 1918

III.8 Pläne und Fotos - und AK Stadt Pola

III.8.1 Übersichtskarte

III.8.2 Nummerierung der Tore und der Molos

III.8.3 Fotos von SMS „Gigant“ und „Bellona“

III.8.4 Plan K u. K Ausrüstungsarsenal

III.8.5 Plan Kriegshafen / Handelshafen

III.8.6 Fotos – Kriegshafen

III.8.7 2 Ansichtskarten – Gitterbrücke zum Konstruktionsarsenal (Oliven-Insel)

III.8.8 Kaiser Karl im Ausrüstungsarsenal (Begräbnis von Großadmiral Haus) vor der Feuerwache

III.8.9 Scherenkran im Ausrüstungsarsenal

III.8.10 3 Stk. Farbansichtskarten Pola Riva

III.8.11 Minenfeld Plan

III.8.12 Position von SMS „Viribus Unitis“

III.8.13 Hafen von Pola Schiffe und Liegeplätze am 3. Februar 1919

Das Arsenal Venedig im 17. Jhdt

I. ABSCHNITT –DER GEOPOLITISCHE ANTEIL DER GESCHICHTLICHE ABLAUF DER ÖSTERREICHISCHEN MARINEGESCHICHTE

Durch seine Großteils inneralpine Lage hatte Österreich über Jahrhunderte keinen Zugang zu den Meeresküsten, erst durch den machtpolitischen Druck, den die Republik Venedig und der Patriarch von Aquileja auf die Grafschaft Duino und die Stadt Triest im 14. Jahrhundert ausübten, kam es zum freiwilligen Anschluss dieser Küstengebiete an das Haus Habsburg. 1379 stellte sich die Grafschaft Duino unter den Schutz des Hauses Habsburg - Österreich. 1382 folgte die Stadt Triest diesem Vorbild und wurde so für die nächsten Jahrhunderte ein Teil der k.k. Monarchie. 1471 wurde durch Friedrich III ein Küstenstreifen mit St.Veit käuflich erworben, so gelangte das spätere Fiume zur Monarchie.

Erst 1719 wurde durch Kaiser Karl VI. Triest zum Freihafen erklärt, und was für ein Binnenland ganz wichtig war, ein Verkehrsweg von Wien über den Semmering nach Triest gebaut. Unter ihm etablierte sich auch eine Ostindische Handelsgesellschaft mit Stützpunkt im Golf von Bengalen, an der ostindischen Koromandelküste, an der westafrikanischen Guineaküste, im chinesischen Kanton und an der indischen Malabarküste entstanden befestigte Faktoreien der habsburgischen Handelskompanie. Diese brachten mit armierten Handelsschiffen Güter und Gewürze von Asien und Indonesien nach Triest, sehr groß kann aber das Interesse an seiner Kriegsmarine nicht gewesen sein, sonst hätte er nicht 1739 einen großen Teil seiner Flotte samt den Linienschiffen „Triest“ und „Kaiser Karl“ an die Republik Venedig verkauft. Seine Tochter Maria Theresia war nun Schirmherrin einer sehr kleinen Kriegsmarine, diese wurde hauptsächlich als Hafenwachschiffe eingesetzt. Unter ihrem Sohn Joseph II. gab es für die österreichische Marine keine wesentlichen Fortschritte, die sogenannte 1. Triester Marine dümpelte gemächlich vor sich hin.

Joseph II. ließ die Überseeprojekte – die er als sehr „verworren“ hielt sterben – die Faktoreien wurden von Portugiesen und Engländern erobert und zerstört. Auf den Nikobaren starben die wenigen Kolonisten bald an Krankheiten und Hunger. In Wien war man davon unbeeindruckt!

Mit kaiserlichem Flaggenbefehl wurde 1786 für die kleine in Triest stationierte Marine eine neue Flagge eingeführt, statt des bisherigen kaiserlichen schwarzen Doppeladlers im goldenen Feld wurde eine Flagge in den Farben Rot –Weiß – Rot eingeführt. Alle Schiffe und maritimen Einrichtungen führten von nun an diese Flagge, die zuletzt am 1. November 1918 an Bord der „Viribus Unitis“ eingeholt wurde.

Erst die Revolution in Frankreich und dem in ihrem Kielwasser folgenden Feldherren Napoleon Bonaparte stellte die geopolitische Ordnung in Europa komplett um. Nach dem Feldzug der Franzosen (1. Koalitionskrieg) durch die Schweiz, Lombardei und Venedig bis in die österreichische Steiermark kam es zu einem vorläufigen Friedensschluss; in diesem Vertrag gab Napoleon am 27. April 1797 überraschenderweise das Festland und die Stadt Venedig sowie die Gebiete Venedigs in Istrien und Dalmatien an Österreich ab. Im Gegenzug trat Österreich Mailand und Belgien (die Vorlande) an Napoleons Frankreich ab. Somit gelangte Österreich an einen großen Teil der adriatischen Küste, die von der 1. Triester Marine besetzt wurde. Die Stadt Venedig mit seinem Schiffbau-arsenal konnte erst nach den Verwüstungen durch die französische Armee am 18. Jänner 1798 übernommen werden. Es entstand nun die erste wirkliche K.k.Kriegsmarine.1805 kam es wieder zum Waffengang zwischen Frankreich und Österreich, nach seiner Niederlage wurde im Preßburger Frieden beschlossen: Stadt und Land Venedig und der Großteil der Küstengebiete an der Adria kommen wieder zu Frankreich, nur Triest mit seiner kleinen Flotte blieb zunächst bei Österreich. Der diktierte Frieden von Schönbrunn 1809 machte Österreich wieder zu einem Binnenland, es gab keine K.k. Kriegsmarine mehr. Nach der Völkerschlacht von Leipzig 16. – 19. Oktober 1813 kam es zum Zusammenbruch der französischen Armee und zur Abdankung Napoleons. Der Wiener Kongress 1814/15 regulierte die Grenzen Europas neu: Österreich trennte sich von Belgien und dem Breisgau; es erhielt im Gegenzug zurück: Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Innviertel, Galizien, Mailand, Krain, Triest, Venetien samt istrianischem und dalmatischem Küstenland, so wurde Österreich wieder zu einer Seemacht. Die K.k. Kriegsmarine wurde wieder errichtet.

I.1 DAS ARSENAL VON VENEDIG

Die Geschichte des Arsenals von Venedig beginnt mit seiner Erbauung durch den Dogen Falier um 1104 auf zwei Inseln im Stadtteil Castello, diese Schiffswerft wurde in den folgenden Jahrhunderten zum größten vorindustriellen Produktionsbetrieb in Europa. Für alle folgenden Marinearsenale war es ein Vorbild. Es entstand eine Stadt in der Stadt.

Der Kommandant des Arsenals ist allen anderen Admirälen übergeordnet. Im Osten der Stadt liegt das durch lange Mauern gesicherte Schiffszentrum der Stadt, mit den riesigen Vorratsmagazinen, Docks, Werkstätten und Lagerhäusern für den Bau und die Ausrüstung der staatlichen Flotte. Schiffsbauholz wird auf einem riesigen Lagerplatz bereitgehalten, hunderte Schiffsrümpfe, 800 Kanonen und die Bewaffnung für 50.000 Mann werden für den Ernstfall verwahrt. Die riesigen wertvollen Vorräte und natürlichen auch die Arbeiter wurden von einer eigenen Sicherheitspolizei be- und überwacht.

Im Mittelalter war der Beruf des Gießers und Schmiedes zwar nicht so geächtet wie der des Henkers und des Schinders (Abdecker), galt aber doch als unehrlich. Die Gießer und Schmiede wurden innerhalb der Stadtmauern nicht geduldet, denn der Umgang mit dem Feuer erschien den Menschen gefährlich und es erinnerte sie an die Hölle bzw. das Fegefeuer. Weil nach damaliger Vorstellung der Teufel in der Hölle die Seelen mit glühenden Spießen traktierte, war auch der Gebrauch der Gabel nicht üblich. Man aß mit den Fingern oder spießte ein Stück Fleisch mit der Messerspitze auf (Rudolf Kleinpaul: „Das Mittelalter – Geschichte und Kultur“).

Das „teren del Geto“ (Gebiet der Gießereien) ist im Sestiere von Cannaregio gelegen. Im 15. Jahrhundert waren innerhalb dieses Areals, das heute als Ghetto vecchio bezeichnet wird, mindestens 14 Kupferschmelzöfen vorhanden. Unter den Gießern waren auch Deutsche (tedesci magna lonza). Die Verwaltung des Ghetto unterlag der Casa del geto Officio del geto del rame. Dabei handelte es sich, wie auch bei der im 14. Jhdt. Reorganisierten Casa del canevo oder der Casa dell´ Arsenale um eine staatliche Institution. Wie das Arsenal war auch das Ghetto, wo die Artillerie für den Stato da terra hergestellt wurde, eine technisch militärische Einrichtung, die am damaligen Rande der Stadt untergebracht war. Aus Sicherheitsgründen war das Ghetto vecchio ummauert gewesen. Nachdem die Feuerwaffen in Gebrauch kamen, wurden die Gießereien und die Munitionserzeugung die wichtigsten Abteilungen, aber auch die gefährlichsten. Nach mehreren dramatischen Brand- und Explosionszwischenfällen wurden diese Produktionsstätten in das Arsenal verlegt. (Die Herkunft des Namens Ghetto ist nicht vollständig geklärt, wahrscheinlich ist er vom umgangssprachlichen geto für Gießerei abgeleitet.) Um 1414 taucht er in der Form geto in einem Akt auf, in dem die „Verbannung“ der Juden in das Stadtviertel der ungeliebten und gefährlichen Eisengießer behandelt wird.

Das Arsenal arbeitete außerordentlich effizient. Bereits im 14. Jahrhundert erfolgte die Schiffsproduktion in streng geregelten Arbeitsabläufen. Die Bestandteile für die Galeeren waren genormt, wurden vorgefertigt und in den Depots gelagert, so dass in kürzester Zeit 25 Schiffe einsatzfertig gemacht werden konnten. Jedes Handelsschiff war so konstruiert, dass es sofort zu einem Kriegsschiff umgebaut werden konnte. Im Krieg gegen die Türken wurden im Arsenal im Jahre 1570 innerhalb von 2 Wochen 100 Kriegsgaleeren gebaut. In solchen Zeiten wurden bis zu 30.000 Arbeiter beschäftigt.

Im Normalfall waren 16.000 Menschen im Arsenal mit der Erbauung und Instandhaltung der venezianischen Handels- und Kriegsflotte beschäftigt. Zur Fließbandarbeit des 20. Jhdt. fehlten 500 Jahre vorher nur mehr ein paar kleine Schritte, die Werft war imstande an einem einzigen Arbeitstag ein Boot fertig auf Kiel zu legen und während der langsamen Ausfahrt fertig auszurüsten! Am Höhepunkt seiner Seemacht besitzt die Republik über 3.000 seetüchtige Schiffe.

Arsenals Arbeit war nicht nur Männerarbeit, bis zu 400 Frauen waren als Segelnäherinnen tätig.

Die „Arsenalotti“, die Werftarbeiter sind unkündbare Angestellte der Republik, sie stellten auch mit ihren Pumpen und Geräten die Feuerwehr für die ganze Stadt und bewachten den Dogenpalast, die Münze und das Arsenal. Sie allein hatten das Recht, das Staatsschiff den „Bucintoro“ zu rudern.

Im Jahre 1574 fällt der Dogenpalast einem Brand zum Opfer, der innere Neubau wird in Strukturen gebaut, die dem Schiffsbau eigen sind, und so erklärt sich auch die ständige Anwesenheit einer Gruppe von Arsenalotti (Schiffszimmerleute) im Dogenpalast. Es bestand eine enge Beziehung zwischen dem Regierungspalast und dem nahen Arsenal, dessen Handwerksmeister in den Dogenräumen zugelassen waren; sie überwachten als Sicherheitsdienst die öffentliche Ruhe und waren die einzigen Wächter auf der Baustelle. Ihrem schnellen Eingreifen ist die Rettung des Palastes von mehr als einem Brand zu verdanken.

Die enorme Effizienz konnte nur durch eine straffe Organisation erreicht werden. Der Leiter des Arsenals (capo supremo) war ein Angehöriger des Adelsstandes. Die Aufsicht ausübenden Abteilungsleiter (patroni dell´ Arsenale) wohnten in drei palazetti – Paradiso, Purgatorio (Fegefeuer) und Inferno (Hölle).

Abteilungsleiter und Angehörige von Spezialberufen wurden fürstlich entlohnt um ein eventuelles Abwandern zur feindlichen Konkurrenz zu verhindern. In der Marinessa, einem riesigen Gebäudekomplex, wurden den Arbeitern Wohnungen zur Verfügung gestellt.

Venedig setzt sich im Kampf um den Levante Handel im 13. Jahrhundert gegen Genua endgültig durch, durch Eroberungsfeldzüge wird auch das Festlandterritorium in dieser Zeit stark vergrößert und es dehnt sich von Cividale im Osten bis Bergamo im Westen und nach Norden bis zum Alpenrand aus. Die südliche Begrenzung wird von den Flüssen Adda und Po geschaffen. Der Stadtstaat Venedig war in der Adria für die nächsten dreihundert Jahr der absolute Herrscher.

Von dieser Übermacht fühlte sich die Hafenstadt Triest sehr stark bedroht und sie bat den Habsburger Herzog Leopold den III. um ihre Unterschutzstellung. Dieser Bitte wurde gern stattgegeben und es kam 1382 zur Erwerbung von Triest.

Aber für das Kernland waren die Seefahrt und der Schiffbau zu dieser Zeit kein wirklich interessantes Thema.

Erst mit den Feldzügen Napoleon Bonapartes gegen Österreich rückte auch die Adria in das politische Wechselspiel.

1796 Feldzug Napoleon Bonapartes in Italien, er marschiert in Norditalien ein und besiegt die Österreicher mehrmals, zwingt den König von Sardinien und den Papst zum Frieden; er erobert die Lombardei.

1797 stand Napoleon schließlich vor der Lagunenstadt, die pathetische Drohung Bonapartes er werde für Venedig ein „Attila“ sein, versetzte den Staat und Senat in Angst und Schrecken. Der große Rat trat am 12. Mai 1797 zusammen, der letzte Doge, Ludovico Manin, erklärte seinen Rücktritt. Mit 512 Ja- und nur 30 Gegenstimmen wurde das Ende der Republik beschlossen. Der Staat Venedig stirbt einen sanften, unheroischen Tod und endete in seiner völligen Wehrlosigkeit.

Eine französische Halbbrigade, 3.000 Mann stark, rückte in die Lagunenstadt, die in ihren Mauern noch niemals fremde Soldaten gesehen hatte, kampflos ein und machte mit der fast elfhundert Jahre alten einst sagenhaft reichen und mächtigen Republik der Kaufleute, Seefahrern und Lebenskünstlern für immer Schluss. Das definitive Ultimatums Dokument des obersten Befehlshabers verlangte unter anderem die Freilassung der politischen Gefangenen aus den berühmt-berüchtigten Bleikammern und den nicht minder bekannten Wasserkammern (es gab aber darin keinen einzigen Gefangenen mehr, aber das war den Franzosen unbekannt). Es wurde weiter verlangt die Entlassung der stets loyalen Slawonier, der Elitetruppen der Serenissima. Auf der Piazza San Marco muss der Baum der Freiheit errichtet werden, zu dessen Füßen die Insignien des Dogen und das goldene Buch der Patrizier verbrannt werden. Respektlos verbrannte Napoleon den Libro d´Oro, das goldene Buch der Stadt, das den Namen aller großen zur Regierung berechtigten Patrizierfamilien enthielt, und anschließend ließ er die Stadt plündern. Damals wurden viele Kunstwerke nach Paris geschafft, darunter die 4 bronzenen Pferde vom Marcus Dom, Gebäude niedergerissen, Kirchen und Klöster zerstört oder umgewidmet. Auf Venedig, der noch vor kurzem noch so stolzen beherrschenden Republik lastete nun der volle Druck der übermütigen Eroberer. Aufs tiefste wurde es erniedrigt und musste der Plünderung seiner Kunstsammlungen, seiner Archive, in welchem Manuskripte von unschätzbarem Wert lagen, zusehen. (Nach der Übernahme Venedigs durch Österreich, sowie bereits 1799 während des siegreichen Vordringens der österreichischrussischen Armee in Oberitalien wurden viele ehemals venezianische Kunstschätze wieder zustande gebracht – desgleichen erhielt Venedig im Jahre 1814 unter anderem auch die Quadriga der Marcus Kirche zurück. Vieles ist dennoch im Louvre verblieben oder anderweitig verschleppt worden. (Die französische Beute in Venedig wird auf 40 Millionen Goldducaten geschätzt.)Nach dem Durchmarsch der französischen Italienarmee bis in die Obersteiermark wurde am 7. April 1797 in Judenburg ein Waffenstillstand ausgehandelt und Anfang Oktober diktierte Napoleon die Friedensbedingungen in Campofomio. Österreich handelt sich mit Frankreich im Frieden von Campoformio den Tausch von Belgien und dem linken Rheinufer gegen Venedig, Istrien und Dalmatien aus. Am 25. Dezember 1797 wird in Mailand zwischen FML Baron v. Mack und dem franz. General en chef Alex. Berthier eine Konvention geschlossen, deren Inhalt die baldige Räumung von Venedig ist. Der franz. Militärkommandant General Serruriere beschleunigt nun die vernichtende Tätigkeit seiner Truppen. Man schritt an die Verwüstung und Plünderung des Arsenals. Am Weihnachtsabend wurden die Venezianer durch französische Truppen mit Gewalt aus dem Arsenal getrieben, in welchem nun 14 Tage hindurch mit der größten Anstrengung, als gelte es ein großes Werk fertigzustellen, an der Zerstörung der Gebäude und Schiffe gearbeitet wurde. Nahezu alle am Stapel gewesenen Schiffe wurden umgestürzt, ihre Kiele und Spanten mehrfach durchsägt, die nicht seegehenden oder älteren Schiffe in den Bassins versenkt. Da sich die Franzosen als Eigentümer des Arsenals sahen, entgingen ihrer Habgier nicht einmal die Handwerkszeuge, welche der Privatbesitz der Arsenals Arbeiter waren. Da aber die Zeit des Abmarsches immer näher rückte und nichts geschont werden sollte, so überließ man das noch vorhandene Material der Plünderung durch die französischen Soldaten. Das Gerücht, wonach die Franzosen die Niederbrennung des ganzen Arsenals vorhatten, um ihre Taten zu verbergen, war nicht von der Hand zu weisen. Es liegt ein Dokument vor, dass dem Ammiraglio dell´Arsenale Andrea Chiribiri durch den franz. Marinekommandanten mitgeteilt wird, dass letzterer das Arsenal in Brand zu stecken beabsichtigt. In diese Zeit fällt auch die Zerstörung des stolzen Dogenschiffes „Bucintoro“, der letzten schwimmenden Königin Venedigs, deren reiche vergoldete und kunstvolle Ornamentierung abgenommen und am 9. Jänner 1798 auf der Insel San Giorgo Maggiore öffentlich verbrannt wurde.(Der Rumpf des „Bucintoro“ wurde später rasiert und im Jahre 1805 in eine schwimmende Batterie umgewandelt. Als Prahme „Idra“ diente er zur Lagunenverteidigung, später lag er als ehrwürdiger Gegenstand der Neugierde, von den Fremden aufgesucht, im Arsenal, wo er 1824 demoliert wurde.) Der mit der Übergabe betraute Militärbevollmächtigte Graf von St. Julien berichtet als Augenzeuge über die Vorgänge im Arsenal dem FZM Graf Wallis: „Am 9. Jänner begab ich mich nach Venedig und ging mit Baron Homburg in das sich dort befindliche Arsenal, welches zwar ganz ausgeraubt zu sein scheint, wobei der Fall noch eintritt, dass die Franzosen jenes, welches sie nicht benützen oder fortbringen können, ruinieren und unbrauchbar machen; es wurden auch sehr viele nützliche Sachen in die Bassins hineingeworfen, die zu retten und wieder benutzbar zu machen erscheinen. Gleich bei meinem Eintritt nahm ich wahr, dass sie die Kriegsschiffe, den „Bucintoro“ sowie die Kanonengießerei vollkommen zerstörten, schließlich haben sie einem Händler alles vorrätige Konstruktionsholz, eine unzählige Menge Eisenwerk, Taue, Pfosten etc. verkauft. Um diese Zerstörungswut der Franzosen, soweit es in meiner Macht ist, etwas zu hemmen, habe ich mit großem Nachdruck dem franz. General Serrurier klargemacht, dass dieses unfreundliche Betragen meines Erachtens gar nicht der friedfertigen Gesinnungen beider Nationen gemäß wäre.

I.2 DIE K.K. MARINE IN VENEDIG BIS ZUR REVOLUTION 1848

Nun hatte das habsburgische Österreich als Nachfolgestaat, auch eine sehr lange Meeresküste mit mehreren großen und kleineren Hafenstädten erhalten, die südliche Grenze befand sich unterhalb von Cattaro. Eine italienisch-venezianische Flotte wurde aufgebaut. Zu dieser Zeit waren ca. 1.970 Arbeiter im Arsenal beschäftigt. Als Organisator wurde 1801 Erzherzog Karl zum Kriegs- und Marineminister berufen. (Dieser Marine blieb aber bis zu ihrem Ende 1848 ein ausgeprägter nationaler provinzieller Charakter erhalten.)Die neue Staatsgewalt bemühte sich sehr, das gute Verhältnis zu den neuen Untertanen zu bewahren und man war bestrebt, nicht allzu viel zu verändern, alles möglichst so zu lassen, wie Venedig es eingeführt hatte und wie man es im Lande gewohnt war. Die einzige Stelle, die nicht umhin konnte, sich einzumischen, war die Polizei, in den Archiven liegen die Verordnungen zur Verhinderung von Bränden; (eine Verordnung gegen Raucher sieht vor, dass es auf das Strengste verboten sei, auf der Straße und den Brücken zu rauchen und der Hinweis auf die dadurch entstehende Brandgefahr: „Es ist streng verboten Tabak, vor allem Zigarren, auf den Straßen und Plätzen der Stadt zu rauchen. Wer mit einer Pfeife im Mund angetroffen wird, dem wird die Pfeife von den Polizeibeamten zerbrochen“).1805 kommt es wieder zum Krieg gegen Napoleon, im Frieden zu Preßburg muss Österreich Venedig an das Königreich Italien abtreten (Napoleon ist König von Italien, sein Stiefsohn Eugen Beauharnais wird Vizekönig.) Für ihre Franzosentreue werden Bayern und Württemberg zu Königreichen erhoben, und mit den Ländern Tirol, Vorarlberg und den Städten Eichstätt, Passau, Burgau, Brixen, Trient und Augsburg belohnt. Kaiser Franz II. muss auf Druck von Napoleon die römisch-deutsche Kaiserwürde niederlegen und führt ab 6. August 1806 den Titel Franz I. Kaiser von Österreich. Nach dem Sieg über Napoleon in der Völkerschlacht bei Leipzig 16. – 19. Oktober 1813 erhält Frankreich seine Grenzen von 1792.Ein neuer Herrschaftsversuch („Die hundert Tage“) wurde bei Waterloo am 18. Juni 1815 beendet. Durch die Verträge vom Wiener Kongress November 1814 – Juni 1815 tritt Österreich Belgien an die Niederlande ab, Baden und Württemberg erhalten den Breisgau; zu Österreich kehren zurück – Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg mit dem Innviertel, Krain, Triest, Galizien, Mailand und Venedig. Dieses Venedig wurde nun zum Kriegshafen der Monarchie ausgebaut, was nicht wenig schwierig war, da fast alle Offiziere und Mannschaften Italiener waren und überhaupt keine Bindung zum Hause Habsburg haben wollten. Die in der venetisch-österreichischen Marine vorherrschenden familiär-geruhsamen Zustände werden durch ein einschneidendes Ereignis von Grund auf geändert. Der Sohn von Erzherzog Karl (dem 1. Marineminister) Friedrich entschied sich für eine Marinelaufbahn. Er wird am 1.Dezember 1834 zum Schiffskapitän ernannt und beginnt seine Ausbildung durch Korvettenkapitän Marinovich. Noch in der Ausbildung erhält er sein erstes Schiffskommando.1840 nimmt er am „Syrischen Krieg“ teil. Der junge Erzherzog bewährt sich als Kapitän der Fregatte „Guerriea“ glänzend bei den Schlachten im Orient, durch seinen Mut und seine Tatkraft bei Saida 26.9.1840 und St. Jean de Acre (Akkon) 4.11.1840 wird er dafür mit dem Maria-Theresien- Orden ausgezeichnet. Der 1844 zum Vizeadmiral beförderte EH Friedrich übernimmt damit das Oberkommando von Admiral Paulucci, und wurde ihm vom Kriegsministerium der Admiral Dandolo sowie der „äußerst fähige und unerbittliche“ Korvettenkapitän Marinovich zur Seite gestellt. Marinovich war ein Marineoffizier mit beträchtlicher Berufserfahrung und er wird u.a. beauftragt Fehlverhalten, Veruntreuung und andere Probleme innerhalb der kaiserl.- königl. Marine zu untersuchen. Marinovich betreibt seine Nachforschungen mit großer Strenge und Genauigkeit, er dringt vor bis in die verborgensten Winkel der Marine. In kürzester Zeit hatte er sich „allmächtig“ und allgemein verhasst gemacht, durch seine Untersuchungen werden zahlreiche Missbräuche und Unterschlagungen sowie schwere Mängel in der Leitung des Arsenals und der Verwaltung der Marine aufgedeckt. Eine große Anzahl von Beamten und Offizier aller Dienstgrade – den Vorgänger des Erzherzogs inbegriffen – hatte man in den Ruhestand versetzt.

Als Spätfolge der Typhus-und Malariaerkrankungen die er sich auf den Kriegsfahrten im Orient zugezogen hatte, erkrankt EH Friedrich im Oktober 1847 schwer und stirbt in der Nacht vom 6. auf den 7. im Alter von nur 27 Jahren. Der frühe Tod des Marinekommandanten beendete dessen große Pläne, die er für die Marine ausführen wollte. Nach der kurzen Amtszeit Dandolos, der im Alter von 81 Jahren am 16. November stirbt, wird Marinovich bis zum 22. Dezember mit der provisorischen Leitung des Marineoberkommandos betraut. Aber auch als Leiter des Arsenals versah Marinovich sein Amt äußerst gewissenhaft, war als Vorgesetzter ein rigoroser Betriebsleiter, der viel forderte aber wenig Zugeständnisse machte. Im Druck der herrschenden Wirtschaftskrise schlug ihm Gouverneur Feldmarschalleutnant Zichy vor, die Löhne der Arbeiter zu erhöhen, davon wollte der strenge Direktor aber nichts hören. Nach dem Tod des Marinekommandanten Erzherzog Friedrich und seines Nachfolgers Dandolo schien kein geeigneter Kandidat für das Oberkommando der Kriegsmarine verfügbar zu sein, die ratlose Wiener Regierung ernannte gegen seinen Willen einen dem Landheer angehörigen Soldaten, der bis zu seiner Berufung nichts mit dem Meer zu tun hatte, zum Vizeadmiral und Marinekommandanten, den Feldmarschallleutnant Anton von Martini. Als er deswegen Einwände gegen seine Ernennung erhob, erhielt er zur Antwort, „dass man vor allem jetzt nur eines gesinnungstüchtigen und dienstverlässlichen Mannes bedürfe, der gewiss für die Fachdetails tüchtige technische Kräfte aufzufinden wissen werde“. Am 22.12.1847 traf er zur Kommandoübernahme in Venedig ein, hatte aber gar keine Zeit, sich richtig einzuarbeiten. Martini war so unvorsichtig, die Zeichen bevorstehender Unruhe in Venedig, auf die in der Festungskommandant, FML Graf Zichy, aufmerksam machte, zu bagatellisieren, indem er sie als „höchstens einzelne Fälle herunterspielte“. (Ein Zeitgenössischer Biograf umschrieb Martinis Naivität so: „…. ohne Übung im Argwöhnischen, allenthalben Verrat und vorsätzliche Untreue witternden Auffassen der Erscheinungen, war er von der Ansicht durchdrungen, dass ein Kommandant zu der Ehrenhaften Gesinnung seiner Truppen Vertrauen zeigen müsse.“) Fmlt. Graf Zichy als Militärgouverneur warnte: „…leider habe ich die volle Überzeugung, dass die Marine im größeren Teile als Italiener zu den Verschwörern gehört.“ In Wien wurde auf diese Warnungen nicht reagiert. Am 17.3.1848 brachen erste offene Unruhen in Venedig aus, die am Folgetag eine k.k. Wachabteilung veranlassten, auf die Demonstranten zu schießen, wobei erstmals Blut floss. Am 19.3. erschien der Podestà von Venedig, Graf Correr, bei Martini, um diesen die neue Guardia Civica, deren Kommandant der Podestà war, anzuempfehlen und um Waffen zu erbitten. Martini und Zichy waren so klug, Schusswaffen zu verweigern und nur 250 Säbel zu bewilligen. Am 20.3. wurde die Bitte im Namen der Munizipalität wiederholt, doch lehnte Martini abermals ab (So nach eigener Darstellung, nach anderer Darstellung haben Martini und Zichy am 20.3. jedoch neben 170 Säbel auch 400 Gewehre für die Bürgergarde bewilligt).Der harte Kern der Aufständischen waren die „Arsenalotti“, die Arbeiter des Arsenals. In der Seerepublik waren sie hoch bezahlt und mit reichlichen Privilegien versehen gewesen, sie hatten Kündigungsschutz, Anspruch auf Pflege und Vorsorge im Krankheitsfall und am Ende ihres Arbeitslebens erhielten sie eine stattliche Rente. Sie stellten die Wache des Dogenpalastes, trugen den Dogen bei seiner Amtseinführung auf ihren Schultern rund um den Marcus-Platz und waren bei seinem Tod die Sargträger. Da von der österreichischen Verwaltung die Triester Werften gegenüber dem Venezianischen Arsenal stark bevorzugt wurden, sanken im Arsenal die Beschäftigungszahlen und die Löhne auf ein kümmerliches Niveau. Als sich am 21. März die Anzeichen eines Aufruhrs im Arsenal erkennen ließen, die Arbeiter blockierten die Tore um den Kommandanten entsprechend zu empfangen, sein militärischer Vorgesetzter Admiral Martini, warnte ihn sein Haus zu verlassen, doch sein Stolz verbietet ihm das. Am 22. März 1848 am Morgen betritt Marinovich hoch erhobenen Hauptes und unbegleitet das Arsenal. Der vor Ort anwesende Paulucci erkennt die große Gefahr in der sich der Direktor befindet und versucht ihn abzudrängen, aber der Schmied Giovanni Conforti stößt ihm eine spitze Eisenstange in die Seite, sodass dieser die Treppe hinunter und zu Boden stürzt und daraufhin durch weitere Arbeiter zu Tode geprügelt wurde. Die Ermordung des Arsenals Kommandanten bedeutete den Beginn der Revolution. Der Kommandant der Marineinfanterie, Major von Budaj, der Marinovich schützen wollte, wurde von seiner eigenen Mannschaft angegriffen und blieb schwer verletzt auf dem Platze. Der Tod von Marinovich war das Signal für die „Patrioten“ gegen die immer noch ahnungslosen Österreicher loszuschlagen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Militär Gouverneur Fmlt. Graf Zichy die Artillerie einsetzen und mit seiner Infanterie (ca. 8300 Mann) dem revolutionären Spuk ein Ende bereiten müssen. (Später vor dem Militärgericht verantwortete er sich damit, dass er nicht als Barbar, der Venedig in Trümmer legen ließ, in die Geschichte eingehen wollte.)Als der Marineoberkommandant, Vizeadmiral von Martini von diesen Bluttaten erfuhr, eilte er sofort ins Arsenal. Daniele Manin, der Führer der Aufständischen, folgte ihm mit einer starken Abteilung der Bürgergarde; sie trug die Waffen, die man ihr 4 Tage vorher in bedauerlicher Verkennung der Lage aus dem Marinearsenal ausgefolgt hatte. Manin forderte von Vizeadmiral Martini die Übergabe des Arsenals, was dieser empört ablehnte. Noch während der Verhandlungen wurde er nebst einigen anderen Marine-Offizieren (Graf Hadik, Buday und Filippi) von Manin als sein Gefangener erklärt. Die italienischen Marineoffiziere ließen ihren Oberkommandanten im Stich. Das Kommando im Arsenal übernahm nun ein Vertrauensmann des Manin. Nachdem die Bürgergarde bei Graf Palffy dem Gouverneur der Stadt mit der Übergabe Venedigs keinen Erfolg hatten, da dieser die Verantwortung dafür in die Hände des Festungskommandanten Graf Zichy legte, dieser wiederum sah in seinen Augen keine Möglichkeit mehr den Rebellen Widerstand entgegenzusetzen. Er schloss mit ihnen einen Vertrag ab, in welchem er Stadt, Festung und Flotte samt den militärischen Kassen und Vorräten auslieferte – während die Venezianer allen nicht italienischen Offizieren und Soldaten die Freiheit geben und unangefochtenen Abzug sichern sollten. Die Rebellen brachen jedoch sofort die Vereinbarung, sie hielten Vizeadmiral Martini und mehrere Marineoffiziere in der Gefangenschaft zurück, als Geiseln um Österreich zu zwingen, die Kriegsschiffe auszuliefern, welche nicht in Venedig lagen und daher auch nicht in die Hände der Rebellen gefallen waren. Dieser Plan misslang ihnen aber gründlich. (Der 65jährige Graf Zichy musste für die Revolution in Venedig den Sündenbock geben und wurde 1849 vom Militärgericht zu einer 10jährigen Festungsstrafe und zum Verlust seiner Titel und Orden verurteilt. 1851 begnadigte ihn Kaiser Franz Josef und Graf Zichy blieb in Venedig, wo er hoch angesehen und tief betrauert von den Venezianern 1862 starb.)Der Militärkommandant von Triest Franz Graf Gyulai übernimmt einen Tag nach der Überwältigung und Gefangennahme Martinis in Venedig den provisorischen Oberbefehl über die Flotte. Ohne Zögern und ohne in Wien anzufragen bildet er das Kommando der in Triest anwesenden Reste der Kriegsmarine, löst die venezianisch-österreichische Flotte auf und ruft alle in der Levante verstreuten Schiffe nach Triest er unterstellt sich die Eskader unter Lschkpt. Buratovich und verbietet den Schiffseinheiten das Auslaufen aus Pola; die Hafenwache ersetzt er durch Armeeangehörige; wegen Unklarheiten über die Kommandoverhältnisse beantragte Gyulai am19. April 1848 entweder seine Enthebung oder die alleinige Betrauung mit dem Marine Kommando; seiner alleinigen Kommandoführung wurde am 23. April stattgegeben. Am 1. September 1848 übergab Graf Gyulai das Marineoberkommando wieder an den durch seine Vermittlung von den Venezianern freigelassenen Vizeadm. Martini und legte auch die Zivilgewalt über Triest und Umgebung nieder.

1849 Im Jänner wird das österreichische Marinekommando in Triest provisorisch etabliert. Der im März ernannte Marinekommandant Birch von Dahlerup lässt bei der Blockade von Venedig im Frühjahr 1849 einige Salven von den österreichischen Kriegsschiffen auf das belagerte Venedig schießen, durch den Angriff Radetzkys von der Landseite -und auch durch die von Uchatius erfundenen Ballonbomben kommt es am 22. August zur Kapitulation von Venedig.

Ein außerordentliches Kriegsmittel war von den Brüdern Franz (der nachmalige FML, Erfinder der Geschützstahlbronze und Reformator der Feldartillerie) und Josef Uchatius, k.k. Artillerie-Oberleutnants, erdacht und schon früher versuchsweise in Anwendung gebracht worden, nämlich Luftballons, die als Träger von Bomben konstruiert waren. Die ersten Angriffsversuche von der Landseite aus, wurden wegen konträrer Windrichtung abgebrochen; die Brüder wurden zur k.k. Belagerungseskadre entsandt, dort wartete schon Erzherzog Leopold, General-Major im k.k. Ing. Korps um den Angriffsversuchen beizuwohnen. Diese fanden, von der See Brise begünstigt, an Bord des „Vulcano“ statt; es soll am 12. Juli eine Ballonbombe über den Lido, eine andere über dem Giardini explodiert sein.

Arsenal-Arbeitskräfte:

Die Handwerker des k.k. Seearsenals zu Venedig hatten bereits 1802 eine Arbeitsordnung, die Arbeitszeit, Taglohn und Versorgungsansprüche festsetzte. Gearbeitet wurde in den Monaten Dezember bis einschließlich Februar ununterbrochen von 7 ½ h a.m. bis 3 h p.m. oder 7 ½ Stunden; im Frühling und Herbst 8 ½, 9 ½ und 10 Stunden; in den Monaten Juni, Juli und August von 4 ½ h a.m. bis 12 h und von 2 ½- 7 h oder 12 Stunden mit einer halbstündigen Frühstückspause. Der damaligen Entwicklungsstufe des Schiffbaues entsprechend waren nur der Holzbearbeitung, des Schmiedehandwerkes, der Segel- und Tauerzeugung kundige Professionisten: ca. 1.400 Zimmerleute, Kalfater, Tischler, Rollen (Block), Mastbaum- und Ruder- (Bootsriemen)-macher, Bootsbauer, Fassbinder, Säger, Drechsler, Glaser, Anstreicher, Modellisten, Bildhauer, Grob- und Waffenschmiede, Gießer, Punzer, Seiler, Segelmacher, Tapezierer und Schlauchmacher beschäftigt. Die Arbeiter (Maestranzen) gliederten sich in 2 Kategorien Vorsteher oder Meister (später in 3), Helfer (2 Kategorien), Arbeiter (4 Kategorien) und Lehrjungen (4 Kategorien).Im Jahre 1816 haben die Monats- und Taglöhne der Maestranzen betragen:

für Obermeister 1. Klasse…………. 40 fl monatlich

2.

35 fl

3.

30 fl

für Untermeister (Helfer 1. Kl.)…… 54 kr täglich

„ Meistergehilfen

…………

48 kr „

für Arbeiter

42 kr bzw. 36 kr täglich

„ Lehrjungen

……….

24 kr täglich

„ Taglöhner (Lastträger)

……….

30 kr „

Zimmerleute und Kalfater hatten sich bei ihren Arbeiten der eigenen Werkzeuge zu bedienen und deren Intandhaltung aus dem Taglohn zu bestreiten. Dafür genossen sie im Falle der Jubilierung monatliche Provisionen von 22, beziehungsweise 44 Lire venetiane.Ein großer Teil der im Arsenal zu Venedig beschäftigten Arbeiter hatte bis zur Revolution des Jahres 1848 einen organisierten, im stabilen Dienste stehenden Körper (corpo mecanico von circa 600 Mann) gebildet, dessen Mitglieder nur in Fällen groben Verschuldens entlassen werden konnten und Anspruch auf Versorgung besaßen.

Übrigens war es der Marinebehörde gestattet worden, die venezianischen Arsenalsarbeiter, ohne viel Rücksicht auf ihr Verhalten beim Ausbruch der Revolution wieder zum Dienst aufzunehmen; selbstverständlich waren die am schwersten Gravierten und die am Morde des Linienschiffskapitän Marinovich beteiligten hiervon auszuschließen. Nach den traurigen Erfahrungen, die man mit diesen Leuten gemacht (Ermordung des Seearsenals-Kommandanten, Linienschiffs-Kapitän Marinovich am 22.3. 1848) hatte, wollte man ein Arbeiter-Corps nicht mehr aufstellen, sondern die Arbeiter nur fallweise, nach jeweiligem Bedarf aufnehmen, sie jedoch entsprechend den gesteigerten Lebensmittel- und sonstigen Preisen besser bezahlen und besonders die Akkordarbeit vor der Arbeit im Taglohn den Vorzug geben. Das Marine-Oberkommando hingegen, dem die praktischen Bedürfnisse der Flotte näher lagen als politische Erwägungen, war der Ansicht, dass das organisierte Arsenals-Arbeiterkorps ehe tunlichst wieder aufgestellt werden sollte, es trug sogar beim Kriegs-Ministerium vor, die Arbeitslöhne um ein Drittel zu erhöhen, weil die Lohnsätze aus älteren Zeiten stammten, welche mit den jetzigen Lebensmittel- und sonstigen Preisen nicht mehr im Einklang standen. Das Kriegs-Ministerium forderte hierüber die Hofkriegsbuchhaltung zur Äußerung auf, welche sich entschieden gegen die Anträge des Marine-Oberkommandos aussprach. Die Entscheidung wurde dahin auch in den oben angedeuteten Sinn getroffen; nur wurde dem Marine-Oberkommando gestattet, besonders fleißigen und geschickten Arbeitern kleine Zulagen zu bewilligen, und denen, die sich in Ausübung ihres Dienstes Beschädigten Unterstützungen zukommen zu lassen. Das Korps als solches aber sollte durch die Ereignisse des Jahres 1848 als zerfallen angesehen werden.

Triest am 29. Juni 1848

An den Kriegsminister

Bei der obwaltenden Milde und Gnade im Verfahren gegen die abtrünnig gewordenen und von Österreich wieder unterworfenen Italiener halte ich es für meine Pflicht Euer Ehren die gehorsamste Vorstellung zu machen, dass es zu den nachteiligsten Einflusses auf Pflicht und Ehrgefühl der treu gebliebenen Marineoffiziere und Beamten sein müsste, wenn bei einer allenfallsigen Wiederokkupation auch nur ein Einziger beim letzten treu- und ehrlosen Verrat jenes Platzes beteiligtes Individuum in den Dienst der k.k. Marine zurückkehren sollten. Auch wenn es für Männer von Ehre, die sich ihrer Rechtlichkeit und Würde bewusst sind, ganz unmöglich zum Besten des Allerhöchsten Dienstes ist unter Individuen zu wirken, welche unter den heuchlerischen Beteuerungen der größten Dankbarkeit und Anhänglichkeit für das Durchlauchtigste Kaiserhaus und unter der Larve von Freundschaft und Kameradschaftlichkeit, das Vertrauen und die Gelegenheit zu erschleichen wussten, um ihre hochverräterischen Pläne auszuführen. Das Arsenal von Venedig kann freilich einfach nicht verschwinden gemacht werden, will jedoch Haus Österreich je auf seine Kriegs Marine im Augenblick der Gefahr oder Not mit Zuversicht rechnen, so darf Venedig nie mehr als ein Filialarsenal der k.k. Marine werden, deren Zentralhafen und Hauptstützpunkt in Pola gegründet werden müsste, welcher jetzt schon nebst seiner von der Natur gebildeten Beschaffenheit die Eigenschaft eines Militärhafens und auch einen guten Teil der zu jener Qualifikation erforderlichen Befestigungen und Verteidigungsmittel besitzt.

Ich halte es daher für meine Pflicht im Interesse des Allerhöchsten Dienstes diese meine unvorgreifliche Meinung mit der Bitte gehorsamst vorzulegen, dieselbe geneigt würdigen, und in diesem Anbetracht jene Verfügungen erlassen zu wollen, welche Euer Ehren der Wichtigkeit des Gegenstandes angemessen erachten würden.

Bourguignon Vizeadmiral

Am 6. April 1850 genehmigte der Kaiser die vom Kriegs-Ministerium ausgearbeitete „Organisierung des Seearsenals-Arbeiter-Personals“, welche mit General Befehls Nr. 64, Präs. 530 vom 2.5.1850 zur allgemeinen Kenntnis gebracht wurde. Durch die bezügliche Notificazione in Sequito al dispaccio dell ecc. ministero di guerra i.d. 8. Aprile 1850 wurden:

1. das corpo mecanico wegen Tatsache des Ausbruchs der Revolution im Seearsenal zu Venedig aufgehoben.

2. der Anspruch auf Pension oder Provision auf das zukünftig aufzunehmende Meister- und Wächter-Personal beschränkt, - die übrigen nach Bedarf aufzunehmenden Arbeiter sollten nur im Falle der durch eine Verletzung im Dienste überkommenden Invalidität einen Anspruch auf Provision erwerben.

3. die Gehälter und Löhne für das Meister und Arbeiter Personal festgesetzt und zwar für:

Obermeister………. mit 50 fl monatlich

ohne

Meister

45 fl „

Anspruch auf

Untermeister

40 fl „

Quartiersgebühr

Meistergehilfen

1 fl 20 kr täglich

Arbeiter

1.

Klasse

1 fl 10 kr

viermal im

2.

1 fl

Jahre sollten

3.

- 50 kr

Lohnförderungen

4.

40 kr

in höhere

Lehrling

1.

24 kr

Lohnklassen

2.

12 kr

stattfinden

Segelnäherin

30 kr

Lastträger (Handlanger) 24 kr

4. die Arbeiter und Meister vom Militärdienste (den auf den Kriegsschiffen und Werften ausgenommenen) – befreit.

Mit dieser Allerhöchst sanktionierten Organisierung hingen auch die Statuten für das Arsenals – Arbeiter – Personal und die Instruktionen für das Arbeiter – Corps in Pola zusammen. Erstere regelten in ausführlicher Weise den Ein-und Austritt, die Beschäftigung und die Disziplin im Arsenal (Leibesvisite beim Verlassen des Arsenal- Rayons, Disziplinarstrafen in der Form von Lohnabzügen, Übergehung bei der Beförderung und Entlassung). Sie normierten die Arbeitszeit mit 7 ½ Stunden im Minimum (1.12.-16.1.) und 10 ½ Stunden im Maximum(1.6.-16.7.) einschließlich einer halbstündigen Frühstückspause von 11 ½ -12h, und ordnete an dass, falls an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird, die Arsenals-Glocke um eine halbe Stunde später das Zeichen zum Arbeitsbeginn geben soll, damit jedermann die heilige Messe hören könne.

Außer detaillierten Bestimmungen über die Aufnahme und Entlassung der Arbeiter enthielt die Instruktion für das Arsenals- Arbeiter – Corps noch folgende bemerkenswerten Normen:

1. Die Arbeiter sind verpflichtet, sich auf Kriegsschiffen verwenden zu lassen, haben aber während der Einschiffung Anspruch auf die Schiffskost und auf eine raschere Beförderung. Überhaupt müssen die Arbeiter dort unweigerlich Dienste leisten, wohin sie bestimmt werden.

2. Eine Kündigung des Dienstverhältnisses findet nicht statt, doch ist zur Entlassungen von Arbeitern der schriftliche Befehl des Seearsenalskommandanten erforderlich; dreimalige unbegründetes Wegbleiben von der Arbeit zieht die Entlassung nach sich.

3. Auf fixe Anstellung (Effektivität) oder auf Provision wird ein Anspruch nicht gewährt.

4. Für die Lehrjungen gilt ein Aufnahmsalter von 12 Jahren und eine Lehrzeit von 6 Jahren. Sie genießen einen täglichen Unterricht im Zeichnen, in der Arithmetik, Geometrie, der Schiffbau- und Holzkunde, sowie in der deutschen Sprache.

5. In Erkrankungsfällen beziehen die Meister ihre Gebühren ungeschmälert fort, auch haben sie Anspruch auf die Pflege im Marinespital gegen Entrichtung eines Pauschals von 24 kr pro Tag, während die Arbeiter entweder in einem Marine-(Militär) Spital unentgeltlich gepflegt werden, oder falls sie zu Hause bleiben, den Beistand des Marine-Arztes beanspruchen können. Arbeiter, die infolge eines im Dienst erlittenen Unfalls erkranken, genießen eine Entschädigung in der Höhe des halben Taglohnes bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit, bzw. bis zur Versorgung.

6. Wer das 50. Lebensjahr vollstreckt, wenigstens 20 Jahre treu gedient hat, und nie bestraft worden war, erhält alljährlich an Kaisers Geburtstag bis zum Lebensende ein Gnadengeld, das mit 10 fl bemessen ist und von 5 zu 5 Jahren um 5 fl gesteigert werden kann.

Die erste Erhöhung der Arbeitslöhne – nachdem schon 1859 die Systemisierung von Teuerungszulagen täglich 15 kr für Meistergehilfen und Arbeiter vorangegangen war – fand im Jahre 1863 statt.

Zufolge des Marine Normal Verordnungsblattes I. Stück vom Jahre 1863 wurde den Maestranzen ein Quartiergeld bewilligt und hinsichtlich der Lohnbemessung zwischen den Professionisten ein Unterschied gemacht.

x - x

Venedig am 3. Jänner 1851

An das k.k Militärgouvernement in Venedig

Local Schiffbau Direction

Da man zum hierstelligen Amtsgebrauch eine genaue Personsbeschreibung, des, des Mordes an den Obersten Marinovich bezichtigten Giovanne Conforte, ehemaligen Capo Fabro, im Arsenale benötigt, dessen Individualität aber daselbst bekannt sein muss, so wolle das Seearsenals-Kommando möglichst bald das Signalement desselben verfassen und mir zukommen zu lassen ……………… m.p.

K.k. Local Schiffs-Bau-Direction

An das löbliche Arsenals-Kommando

Bericht

In Erledigung der löblichen Indossats-Anordnung wird unter Rückschluss des hohen Militärgouvernements-Befehls allhier Praes. Nr. 533 MS nach eingezogenen Erkundigungen über das Signalement des Mordes an den k.k. Herrn Obersten Marinovich bezichtigten Johann Conforti folgende Erhebungen gepflogen:

Dieser als überzählig der hiesigen Anker Schmiedewerkstätte zugeteilte Arbeiter 2. Klasse war mittelgroßer Statur (bei 5,5“ – 6“ Zoll hoch) dürfte jetzt 30 – 35 Jahre alt sein; hatte dunkelbraunes volles Haar, vollen schwarzen Bart, große lichtgrau-blaue Augen, breites Gesicht, mit langen plattgedrückten etwas vorragendem Kinn, mittlerer Mund und verhältnismäßige Nase. Er spricht die venezianische Mundart, und man nahm keine Kenntnis anderer Sprachen wahr, er konnte lesen und deutlich schreiben, und besaß keine weiteren außerordentlichen Kennzeichen, als dass er etwas vorhängig gebückt zu gehen pflegte.

Genaueres konnte nicht erhoben werden, weil er als überzähliger Arbeiter nicht matrikuliert wurde.

Venedig, am 5. Jänner 1851 Der Schiffbau-Director

An das hohe Militär-Gouvernements-Präsidium in Erledigung des vorgelegten Praes. Nr. 533 gehorsamt unterlegt.

Venedig, am 6. Jänner 1851 Der k.k. Arsenals-Kommandant Gyuito m.p.

Da keine entsprechenden Hinweise auf diese gesuchte Person gefunden werden konnten dürfte ihm die Flucht aus Venedig geglückt sein, zwei der mitbeteiligten Haupttäter (Michael Garbizza und Domenik Giai ) wurden zum Tod durch Erhängen verurteilt.

I.3 DER WEG NACH POLA

Durch die katastrophalen Ereignisse der Revolution konnte aber der Hauptkriegshafen nicht mehr in Venedig verbleiben. Triest und Pola wurden kommissionell untersucht und Pola wurde in die engere Wahl genommen.

Fmlt. Franz Graf von Wimpffen macht diesen Feldzug gegen Venedig unter Radetzky als Divisionär mit. 1849 wird Wimpffen Zivil- und Militärgouverneur von Triest und Statthalter des Küstenlands. In dieser Eigenschaft hat er immer Reibereien mit dem Marineoberkommandanten Dahlerup und nach dessen Abgang übernimmt er am 15. 8. 1851 selbst die Leitung des Marineoberkommandos. In dieser Funktion beginnt er das kleine Fischerdorf Pola als Hauptstützpunkt der Flotte auszubauen.

An meinen Marine Ober Kommandanten

Feldmarschall Lieutenant Franz Grafen Wimpffen

Ich erkenne mit besonderen Vergnügen in dem Aussehen und der Abrichtung der Mannschaft, in der großen Reinlichkeit auf den Schiffen, in dem bereits durchgeführten Kommando in deutscher Sprache, sowie überhaupt in den sichtlichen Fortschritten der Ausbildung Meiner Marine den Erfolg ihrer beständigen und kräftigen Einwirkung.

Ich bezeige Ihnen dafür Meine besondere Zufriedenheit mit dem Auftrage, dieselbe auch den Offizieren und der Mannschaft bekannt zu geben.

Fiume, am 18. Oktober 1852 Franz Joseph m.p.

Als Heeresangehöriger ist aber die Marine kein großer Karrierewunsch von ihm gewesen; von diesem „Leiden“ wird er 1854 von Erzh. Maximilian als neuen Marineoberkommandanten erlöst.

Noch konnte sich im malariaverseuchten Pola trotz Errichtung von Schuppen zur Lagerung für das Material zum Bau zweier Fregatten niemand recht vorstellen, dass dies der Ort sein wird, wo der neue Kriegshafen und das dazugehörige Arsenal errichtet werden wird.

Triest am 26. Juli 1850

An ein löbliches k.k. Fiskalamt

Note

Seine Majestät der Kaiser haben laut Kriegsministerium Reskriptes vom 15. April l.J. Praes. Nr. 2457 nach der in Wien gepflogenen Beratungen über die Entwicklung der k.k. Kriegsmarine mit Allerhöchster Entschließung vom 12. April dem auszugsweise folgendes als künftige Norm für selbe festzusetzen und herabzugeben befunden:

3. Der Kriegshafen von Pola ist die Hauptstation der österr. Marine. In denselben sollen die vorrätigen und nicht ausgerüsteten Schiffe aufbewahrt werden, und es sind daselbst diejenigen Gebäude zu errichten, welche das Material dieser Schiffe enthalten und sie befähigen sollen in der kürzesten Zeit die See zu nehmen. Auch haben nebst der Verstellung eines trockenes Docks all jene Einrichtungen getroffen zu werden, damit die Ausbesserung der Kriegsschiffe vorgenommen werden könne.

11. In Bezug auf die Errichtung der hier angedeuteten Marinebauten in die allgemeinen unerlässlichen Gründe soll im erforderlichen Falle das bestehende Expropriationsgesetz in Anwendung kommen. Eine der ersten und unerlässlichen Bedingungen zur Ausführung der eben gedachten Allerhöchsten Anordnung war die Ausmittlung und Erwerbung eines Grundes behufs Erbauung einer Kaserne für die Marinetruppen, die ihre Bestimmung teils zur Bemannung der Kriegsschiffe, teils zur Verteidigung der großen Etablissements der Marine Hauptstation, teils endlich für den Dienst des Arsenals und der Marinemagazine selbst haben. Das hiesige Zivil- und Militär Gouvernement wurde also mit Note vom 9. Juni d.J. R. 2266 ersucht Eintragung eines von der Marine Baudirektion zu obigen Zwecke ausgemittelten Baugrundes an der Vale Perussi nächst Pola in das vollständige Eigentum des Militär Aerars durch Kauf oder Expropriation auf kommissionellen Wege mit der größten von S. M. ausdrücklich und wiederholt bei A.H. hierortigen Anwesenheit in der Sache überhaupt zur Pflicht gemachten Beschleunigung in der Art zu verfügen, dass dem Militär Aerar hiedurch eine feste Grundlage entweder zum Kaufe oder bei überspannter Forderungen zur Expropriation geboten werden. Das Ergebnis dieser kommissionellen Verhandlungen hat das 2. Seebezirks-Kommando mit dem anverwahrten dokumentierten Berichte vom 19. d.M. Nr.2116 eingebracht. Aus diesem wird das k.k. Fiskalamt ersehen, dass von den drei betreffenden Grundbesitzern der zu erwerbenden Baufläche es nur mit der verfallenen Filialkirche San Matheo und respektive mit der Administration Dualkirche zu Pola rücksichtlich eines Raumes von 280 Quadratklaftern gelungen ist einen Kauf anzubahnen. Die beiden übrigen beteiligten Grundbesitzer - Giovanni Fabretto mit 3170 Quadratklafter und Tetiano Vareton mit 2612 Quadratklaftern stellen so extravagante Forderungen, dass an ein gütliches Einvernehmen nimmermehr zu denken ist. Aber auch hinsichtlich des obbesagten Kirchengrundes von San Matheo wird der Kauf erst von der Aprobation des bischöflichen Ordinariats abhängig gemacht, wodurch das Übereinkommen verzögert wird.Die Expropriation dürfte also in Absicht des ganzen für die Kaserne mit zugehörigem Exerzierplatz benötigten Grundkomplexes nun so notwendig werden als durch die Erklärung der Kommission, dass die einheimischen Schätzleute in Pola befangen sind, das ganze Schätzungsoperat in Frage gestellt wird und durch auswärtige unbefangene Schätzleute wieder aufgenommen werden muss.Das löbliche Fiskalamt wird also diese Expropriation und entsprechende Neuschätzung durch unbefangene außerhalb der Stadtgemeinde Pola zu ermittelnde Schätzleute mit der größten Beschleunigung und auf kürzesten Wege in der Weise zu bewerkstelligen haben damit die Kriegsmarine auf das ehestmögliche