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Diese Serie aus 4 Bänden beschreibt den Werdegang der KuK Marine Feuerwehr von Ihren Anfängen im Jahre 1801 in Venedig bis zum Ende der Monarchie im Jahre 1918 in Pola. Die 4 Bände enthalten Auszüge aus diversesten Archiven, Katalogen und Zeitungen. Speziell die Themen rund um die Entwicklung der Feuerwehr wie Feuerschutz, Uniformierung, Technik die Einsätze und handelnden Personen werden näher beleuchtet.
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Seitenzahl: 487
Veröffentlichungsjahr: 2022
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Bei diesen hier „gesammelten“ und verwendeten Texten handelt es sich um Abschriften von Akten, Zeitungsartikeln und Auszügen aus Büchern vom jeweiligen Tage.
Um die Originalität des Schriftgutes soweit als nur irgendwie möglich zu erhalten, wurde versucht diese Schreib-und Denkweise, nicht nur was die „Obrigkeitsfürchtigkeit“ anbelangt beizubehalten, auch die Groß-Klein- bzw. Zusammenschreibung ist zum überwiegenden Teil in dieser Zeit geblieben! Somit wird ein Stück der damaligen Denk- und Schreibweise auch in unsere Tage gespiegelt.
Es muss auch angemerkt werden, dass für denselben Begriff oftmals eine unterschiedlich Ausdrucks- bzw. Schreibweise in Anwendung kam.
Jene Vorkommnisse (Aktenlauf) die sich über einen längeren Zeitraum erstreckten wurden zusammengefasst um damit eine übersichtliche Darstellung zu erhalten.
Als Quellen wurden verwendet:
Die noch vorhandenen Akten aus dem Österreichischen Staatsarchiv/Kriegsarchiv.
Zeitungsarchiv der österreichischen Nationalbibliothek und der Wr.Stadt u. Landesbibliothek.
Bücher:
Aichelburg – k.u.k. Marinealbum,
Basch-Ritter – Österreich auf allen Meeren,
Benko v.Bojnik – Geschichte der Kriegsmarine, Grünzweig – Militärisches Feuerwehrwesen,
Khuepach – Geschichte der Kriegsmarine,
Koudelka – Unsere Kriegsmarine,
Sokol – Seemacht Österreich,
Winkler/Mayer – Als die Adria österreichisch war,
Winkler/Baumgartner – Flottenrock und Kaiseradler.
Mit der Beendigung des 1. Weltkrieges und der sich daraus ergebenden Auflösung der k.u.k. Kriegs-Marine im Oktober 1918 gelangten alle noch vorhandenen schriftlichen Bestände an die Siegermächte bzw. an die Nachfolgestaaten. Für die Ursache der vielen fehlenden Aktenbestände der Kriegsmarine muss im Kapitel 11 - auf den 18. und 19. November 1918 besonders hingewiesen werden.
BUCH 1:
ABSCHNITT –der Geopolitische Anteil der geschichtliche Ablauf der österreichischen Marinegeschichte
II. ABSCHNITT – das Feuerwehr- und Sicherheitswesen an Bord / Der Feuerschutz auf S.M. Schiffen
III. ABSCHNITT – das Feuerwehr- und Sicherheitswesen an Land
BUCH 2:
IV. ABSCHNITT – Feuerschutz in auswärtigen Stützpunkten
& VI ABSCHNITT – schwimmendes Gerät & Schiffe
VII. ABSCHNITT – fahrbares Gerät
BUCH 3:
VIII. ABSCHNITT – Uniformierung und persönliche Ausrüstungsgegenstände
IX. ABSCHNITT -Feuerlöschrequisisten
X. ABSCHNITT -Extinkteure, Feuerlöscher, Feuerlöschpräparate
.
BUCH 4:
XI. ABSCHNITT – Alle Brände und spezielle Einsätze der K.u.K. Feuerwehr
XII. ABSCHNITT – Personalien
XIII. ABSCHNITT – Wörterbuch
VIII. Abschnitt –Uniformierung & Persönliche Ausrüstung
VIII.1 Bekleidung und Ausrüstung
VIII.1.1 Bekleidung und Ausrüstung ca.1815
VIII.1.2 ADJUSTIERUNGSVORSCHRIFT seiner Majestät Kriegs-Marine Matrosen Corps- 1852
VIII.1.3 Entwicklung 1867
VIII.1.4 VORSCHRIFT für die Feuerwehr des K.k. Seearsenals zu Pola 1874
VIII.1.5 See-Arsenals-Kommando Tagesbefehle
VIII.1.6 Paradeuniformen für die Feuerwehr
VIII.1.7 BESTIMMUNGEN über die Adjustierung der k.u.k. Arsenals-Feuerwehr
VIII.1.8 ADMINISTRATIVE BESTIMMUNGEN über die Bekleidung der k.u.k. See-Arsenals-Feuerwehr
VIII.1.9 Material-Preisbuch
VIII.1.10 Vorschrift für die Feuerwehr des See Arsenals 1905
VIII.1.11 Organische Vorschrift für das Marinepersonal
VIII.2 Die Feuerwehrhelme der Marine-, Festungs und Militärfeuerwehren
VIII.2.1 Katalog Firma Knaust
VIII.2.2 Katalog Firma Kernreuther
VIII.2.3 Katalog Firma Rosenbauer
VIII.2.4 Katalog Firma Matrai
VIII.2.5 Die Marine Feuerwehrhelme
IX. Feuerlöschrequisiten, Leitern, Eimer, Bottiche, Schläuche, Atemschutz
IX.1 Die ersten Hilfsmittel
IX.1.1 Ausscheidung von Schläuchen (mündliche Rechtfertigung) 1847/1848
IX.1.2 Rapport über den Zustand der Feuerlöschrequisiten im Venediger Arsenal 7.2.1848
IX.1.3 Dampflöschmaschine von Debrauz 26.10.1850
IX.1.4 Ausländische Angebote auf Lieferung von Feuerwehr Requisiten und Pumpen 1862
IX.1.5 Kohl´sche Feuerlöscheimer 8.7.1863
IX.1.6 Feuerschutzanzug von „Damiani“ 28.5.1866
IX.1.7 Kommissionsprotokoll über die Feuerlöschrequisiten der Marinekaserne 1867
IX.1.8 Feuerlöschrequisiten des Marinefilialspital Dignano 1867
IX.1.9 Holzabfälle in eisernen Kombüsen verbrennen 1868
IX.1.10 Tagesbefehle 1868-1870 Signalhörner, Guttaperchaschläuche etc
IX.1.11 Vereinheitlichung der Schlauchkupplungen
IX.1.12 Hanf-Löscheimer
IX.2 Mehr Technik für die Feuerwehr
IX.2.1 Hochdruck-Atmungsapparat L.v. Bremen
IX.2.2 Feuerwehr Requisiten für Forsthaus Siana
IX.2.3 Feuerlöscheimer aus England
IX.2.4 Kommissionsprotokoll Loeb´sche Rauchhaube
IX.2.5 Ausweis über die in Verwendung stehenden Feuerwehrrequisiten
IX.2.6 Rettungstuch „Reichenberg
IX.2.7 L.v. Bremen-Atmungsapparat
IX.2.8 L v. Bremen Anbot & Testung
IX.2.9 Feuerlöschrequisiten für die Zivilschwimmschule
IX.2.10 Triest – Feuerspritzen Kommissionsprotokoll 20.3.1885
IX.2.11 Asbestanzüge – Anfrage bei der städtischen Feuerwehr Wien
IX.2.12 Zustands Rapporte der Feuerwehr Requisiten 1887; Forst und Domänenverwaltung, Pavillon Kaiserwald
IX.2.13 Zustandsrapport + Kommissions Protokoll Marineakademie 5.5.1887
IX.2.14 Marineakademie Erhöhung des Feuerwehrinventars
IX.2.15 Matrosen Korps Verbesserung der Feuerwehr Requisiten 1888
IX.2.16 Schlauchmaterial erhöhte Obsorge
IX.2.17 Marine Spital Dignano – Handdruckspritze, Wasserfass
IX.2.18 Neue Feuerleitern für die Marineakademie Fiume
IX.2.19 Übergabe der Hafendepotverwaltung „Inventar der Feuerwehr“ 1892
IX.2.20 Tagesbefehle 1892 Untersuchungen der Feuerlöschrequisiten in Vallelunga + Marine Spital
IX.2.21 Verbesserung der Feuerwehr Requisiten
IX.2.22 Tagesbefehle 1893 div. Reparaturen
IX.2.23 Schlauchkupplungen von Roth- Offerte
IX.2.24 Erprobung der Storz Kupplung auf „Albatros“
IX.2.25 Probleme mit Feuerlöscheimer auf „Nautilus“ 1884
IX.2.26 Schlauchverluste in Teodo Mai 1894
IX.2.27 Tagesbefehle 1894 Ergänzung der Feuerlöschrequisiten im Seearsenals Kommandogebäude
IX.2.28 Erprobung der Roth´schen Schlauchkupplung 1894
IX.2.29 S.M.Brigg „Narenta“ Kommissionsprotokoll Feuerlöschrequisiten Teodo Juni 1894
IX.2.30 Es wird eine neue Feuerspritze in Antrag gebracht
IX.2.31 Respirationsapparat (Rauchschutz) von Müller/Neupert
IX.2.32 Verbesserung der Feuerlöschrequisiten in den Maschinenschul-Baracken 5/1895
IX.2.33 Feuerlöschrequisiten – Spital Dignano
IX.2.34 Vorschlag zur Erprobung der Rauchhaube
IX.2.35 Feuerlöschrequisiten
IX.2.36 Erprobung der Rauchhaube Juli 1897
IX.2.37 Ankauf und Einführung der Rauchhaube September
IX.2.38 Vorstellung eines neuen Spritzenmundstücks
IX.2.39 Komm.Prot. – Feuerlöschrequisiten Triest und Ankauf einer neuen Schiebeleiter bei Wm. Knaust
IX.2.40 Feuerlöschrequisiten für die neuen Maschinenschul- Gebäude
IX.2.41 Feuerlöschrequisiten für die Feuerwehr des Matrosen Korps
IX.2.42 Feuerlöschrequisiten für die Marine-Akademie Fiume
IX.2.43 Feuerwehrübung (Städt.Fw.) am Dach der Marineakademie
IX.2.44 Sebenico Situation der Feuerlöschrequisiten
IX.2.45 Verbrauchsökonomie bei den Schläuchen
IX.2.46 „Pneumatogen“ Angebot der Fa.Neupert
IX.2.47 Tagesbefehl vom 28.8.1907 – Schonung des Feuerlöschmaterials
IX.2.48 Feuerlöschrequisiten für den Barrikadenschuppen auf Brioni minor 4/09
IX.2.49 Häufige Havarie der Schläuche am Wassertender
IX.2.50 Feuerlöschrequisiten für das Marineproviantamt
IX.2.51 Feuerlöschmaterial Bestellung für die Arsenals Feuerwehr
IX.2.52 Feuerlöscheimer Bestellung bei Elsinger + Klinger
IX.2.53 Löschapparat Obersnu
IX.2.54 Flammenschutzhauben – und Anfrage bei der städtischen Feuerwehr Wien Februar
IX.2.55 Erprobung von neuen Spritzenrohren und Lampen
IX.2.56 Offerte für Jones Willcox Schläuche
IX.2.57 Erklärung und Angebot zur Lieferung von Feuerlöschrequisiten Czermack-Teplitz
IX.2.58 Obersnu Erfindung eines neuen Spritzmundstücks
IX.3 Ausbruch des 1. Weltkriegs
IX.3.1 Selbstretter-Erfindung eines Privaten aus Mährisch- Ostrau
IX.3.2 Neupert´s Schutzhauben gegen Stich Flammen
IX.3.3 Fa. Klinger ersucht um Ausfuhrbewilligung aus dem DR für Hanfschläuche
IX.3.4 Feuerlöschrequisiten für das Munitionsetablissement
IX.3.5 Mullbinden und Hauben als Stichflammenschutz
IX.3.6 Erprobung der deutschen Gasmasken
IX.3.7 Gutachten des Mineurkurses- Krems
IX.3.8 Gasschutzmasken auf Schiffen
IX.3.9 Essener Sprungtuch Ausfuhransuchen der Fa. Knaust
IX.3.10 Rohanfschläuche Ausfuhransuchen der Fa. Klinger
IX.3.11 Rauchmasken Kommissionsprotokoll
IX.3.12 Feuerlöschrequisiten- Beschaffung für Castelnuovo
IX.3.13 LASA Apparat Kommissionsprotokoll
IX.3.14 Beutelelemente für Kriegsministerium
X. Extinkteure, Feuerlöscher, Feuerlöschpräparate
X.1 Erste Feuerlöschhilfsmittel
X.1.1 Fire-Annihilator von Philipps
X.1.2 Buchers Feuerlöschmittel
X.1.3 Schilder´sches Feuerlöschpulver
X.1.4 Feuerlöschdosen
X.1.5 Feuerlöschpulver von Josef Porth
X.1.6 Feuerlöschapparat von Schäffer und Budenberg – Magdeburg 13.12. 1867
X.1.7 NORMAL VERORDNUNGSBLATT für S.M. KRIEGS-MARINE
X.1.8 See- Arsenals- Commando Tagesbefehle von 1874
X.1.9 Hydronette
X.1.10 Dick´sche Extinkteure 4.6.1876
X.1.11 Extinkteure für Schiffe
X.1.12 Feuerlöschmasse von Baerle 18.1. 1882
X.1.13 Löschvorführung in München durch Fa. Gautsch 12.6.1882
X.1.14 Löschversuche mit „Harden Star“ 7.10.1885
X.1.15 Seearsenalskommando Tagesbefehl Nr. 130 vom 10.5.1887
X.1.16 Grinnels selbsttätige Feuerlöscheinrichtung
X.1.17 Feuerlösch-Präparat Eberhardt
X.1.18 Vergleich zu anderen Marinen bez. Feuerlöschpräparat
X.1.19 Feuerlöschgranate Labbe
X.1.20 System Grinell
X.1.21 Probleme mit dem Fäulnisgeruch des Eberhardt´schen Löschpräparates
X.2 Die Entwicklung der Feuerlöschpräparate geht weiter
X.2.1 Ing. Eberhard entwickelt ein neues Präparat
X.2.2 Eberhardt´sche Löschgrananten
X.2.3 Verbrennungsversuch mit imprägnierten Holz Februar 1900
X.2.4 Feuersichere Farbe (Obersnu) 13.4.1900
X.2.5 Abführen von Baljen & Auspichen
X.2.6 Feuersichere Farbe – Obersnu ersucht um private Verwertung
X.2.7 Diverse Stellen erscuhen um Extinkteure und Baljen
X.2.8 Anbot der Fa.Czermack (Minimax) 28.11.1903
X.2.9 Explosionssichere Gefäße der ung. Metallplatten-Industrie-Aktiengesellschaft
X.2.10 Anbot Fa. Neupert „Kübelspritze“ Jänner 1905
X.2.11 Seearsenalskommando-Tagesbefehle 1907 bezglich Lagerung und Feuerlöschgranaten
X.2.12 Einladung Fa Optimus
X.2.13 Bericht über Erfindungen bezüglich Feuersicherheit
X.2.14 Feuersichere Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
X.2.15 Kommissionsprotokoll – vom 13. März 1908
X.2.16 Wettlauf der Geräte
X.2.17 Auswahl & Kommissionsprotokoll von verschiedenen Handfeuerlöschern Jän. 1910
X.2.18 System für Tankanlagen
X.2.19 Feuerlöscher für Schiffe
X.2.20 Obersnu Feuerlösch apparate
X.2.21 Weitere Feuerlöscher werden ausgetestet
X.2.22 Löschmittel auf Motorzugwagen
X.2.23 Feuerschutz für Schiffe:
X.2.24 Einsatz von verschiedenen Feuerlöschern
Die Adjustierung des Personals der Kriegsmarine bildete bei der Übernahme ebenso wie das Personal selbst ein buntes Gemisch. Der Großteil desselben trug noch die italienisch-französische Uniform. Die damaligen österreichischen Seeoffiziere, die noch Marineuniform besaßen, trugen diese; jene die vom Landheer versetzt worden waren die der betreffenden Regimenter. Es war sogar das Tragen der italienischen Kokarden gestattet, bis das Offizierskorps selbst bat, sie ablegen durch die österreichischen ersetzen zu dürfen.
Ebenso bunt sah es bei der Mannschaft aus. Eine Behebung dieser Missstände war vorderhand wegen Mangels an Vorräte nicht möglich. Der Vorschlag des Marinekommandanten Graf L` Espine, die Marineuniformen denen der Pontoniere und Tschaikisten anzugleichen wurde abgelehnt. Am 22. April 1815 kam eine neue Bekleidungsvorschrift heraus, die Ordnung schaffen sollte. Trotzdem musste bei der in diesem Jahre erfolgten erhöhten Indienststellung die Mannschaft noch in den italienisch-französischen Uniformen eingeschifft werden.
Die neue Vorschrift bestimmte Blau als Grundfarbe und die Unterscheidung der verschiedenen Korps durch die Farbe der Aufschläge.
Die Adjustierung der Marineinfanterie hatte die der Linieninfanterie zu gleichen, Lichtblau mit rotem Kragen ebensolchen Aufschlägen, glatte, gelbe Knöpfe und runder Hut gleich dem der Matrosen.
Das Matrosenkanonierkorps hatte Hüte aus schwarzlackiertem Leder, vorn darauf einen aufgemalten Anker zwischen den kaiserlichen Initialien F. I. und unter diesem die entsprechende Soldklasse I, II oder III. Marsgasten, Steuermänner und Unteroffiziere hatten außerdem noch über dem Anker eine Krone. Dieser, einem Zylinder gleichenden Hut, den auch die Offiziere, aber ohne Embleme, trugen, stammte von der cispadanischen Republik her. Die Offiziere hatten keine Kappen, nur für die Mannschaft war eine Mütze aus dunkelblauem Tuch mit Ohrenklappen, wie bei der sogenannten Holzmütze des Heeres, vorgeschrieben. Weste und schwarze Halsbinde glichen den bei der Infanterie eingeführten.
Die Artilleriehandwerker-und die Feuerlöschkompanie waren wie die Marineinfanterie bekleidet, jedoch mit Uniformknöpfen, auf denen ein von Kanonenrohren gekreuzter Anker war.
Am 31. Juli 1824 wurde statt der Bemalung an der Hutvorderseite ein Messinganker mit der Krone angebracht. Der Allerhöchste Namenszug entfiel. 13. Juli 1828 wurde auch die Hutform etwas geändert er war nunmehr vorne und hinten nunmehr 5 ¾“ (151 mm) hoch. Die seitliche Höhe von 5 ½“ (145 mm) blieb.
Marsgast und Matrose 1820
Ein wichtiges Gradabzeichen der Unteroffiziere war bis zum 12.4.1848 der Stock. Der Ober-und der Unter-Bootsmann trugen ihn schon ab 1815. Am 16. Juli 1828 bekamen ihn auch die Lotsen. Zum gleichen Datum wurde der Haselstock für alle anderen Unteroffiziere eingeführt. (An Bord herrschte noch die Prügelstrafe – und bis in die Neuzeit hat sich dieser Stock in den Dienstgraden der Stabs- Unter u. Offiziere erhalten).
Matrose und Bootsmann 1837
Hut …von gefalztem Brandsohlenleder schwarz lackiert, hat an der etwas ovalen Kopfmündung einen 2 4/5 Zoll breiten, mit Kalbsleder auf unterlegten Draht eingefasst Kranz (Krämpe). Im Inneren ist an der Kopfmündung ein 1 7/12 Zoll breites Schweißleder von braunen und zwischen Sturz und Krämpe ein zweiteiliges 10/12 Zoll breites Sturmband von geschwärztem Kalbsleder eingesetzt. Jeder Teil des letzteren ist 8 3/12 Zoll lang und zur Befestigung unter dem Kinn, der rechtsseitige mit einem eingestochen Lederknopfe der linke mit einem Einschnitte versehen. Der Boden ist mit verkehrter Naht auf dem Stumpen befestigt, und dieser steht senkrecht auf dem Kranze so das der inneren Dimensionen des Sturzbodens und der Hutmündung gleich sind. Um den Sturz, auf der Krämpe aufliegend läuft ein starkes 15/12 Zoll breites 1 ½ Ellen langes schwarzes, seidenes Band mit herabhängenden Endteilen. Auf diesem herabhängenden Bande ist dem Manne das k.k. Fahrzeug, auf dem der Mann eingeschifft ist, und falls er im Depot wäre „k.k. Marine“ mit großen Lapidar Buchstaben von gelber Farbe aufgedruckt.
Die Höhe des Hutes hat von von der unteren bis zur oberen Fläche, die Dicke der Krämpen mit einbegriffen, 3 ¼ Zoll zu betragen.
Die Matrosenhüte werden in 3 Klassen erzeugt, welche nur in der Umfangsbreite der Kopfmündung abweichen, und diese von den gleichnamigen Klassen des Infanterie Czakos abnehmen.
Das Gewicht eines Matrosenhutes beträgt 26 ½ bis 31 ½ Loth.
K.k. Marineoberkommando
Nr. 1084/I
I. An das Hafenadmiralat Hier
II.An das Hafenadmiralat Pola
III. An das Hafenadmiralat Venedig
Triest, am 24. März 1857
Für alle
In der Anlage erhält das p.t. etc. ein aus einem Anker mit der kaiserlichen Krone bestehendes Emblem welches von nun an überall dort anzuwenden und anzulegen kommt wo bis jetzt der Doppeladler war.
Die Amtssiegel haben jedoch keiner Änderung zu unterliegen.
Matrose und Hornist 1856
ENTWURF einer Adjustierungsvorschrift für Offiziere und Mannschaft des Marinezeugs-Corps – 1859
Mannschaft- der Stückmatrose und Militär Arbeiter
Hut: wie der Matrosen nur auf dem Hutband mit der Aufschrift „Marine-Zeugs- Corps“ in gelber Farbe.
Die Hutbänder der eingeschifften Mannschaft dieses Corps haben wie bei Matrosen Corps mit den Namen des Schiffes zu dem jeder gehört versehen zu sein.
K.k. Marine-Truppen-Inspektorat
An das hohe k.k. Marine Commando Hier
Triest 9. Juli 1867
In Befolgung des hohen Ind. Auftrages Nr. 1402 vom 22. Juni d.J. und unter Rückschluss der Communikate, wird bezüglich der Anbringung der Feldzeichen auf den neuartigen Marine- Infanterie- Kappen, sowie über die Zweckmäßigkeit dieser Kopfbedeckung sowohl für den Dienst am Land wie am Bord folgendes gehorsamst berichtet:
Das Feldzeichen ist am vorteilhaftesten auf der linken Seite der Kappe, wo es durch eine 2 Zoll vom unteren Rande angebrachten 1 ½ Zoll lange aus Zwirn gedrehte Schlinge, deren rückwärtiges Ende in der gleichen Höhe mit dem Knopfe des Sturmbandes steht, am unteren Ende aber durch das Sturmband festgehalten wird, zu tragen.
Die Schlinge wäre sowohl an der Kappe als auch am Futteral u.z. auf ersteren von blauen, auf letzteren von schwarzen Zwirn anzubringen.
Das Feldzeichen selbst müsste laut bei folgender Zeichnung eine Höhe von 6 Zoll haben.
Über die Zweckmäßigkeit der Kappen als Kopfbedeckung für die Marine-Infanterie-Mannschaft habe ich vom Regiments-Commando das Urteil abverlangt; allein dieses ist nicht in der Lage ein solches abzugeben, da durch die erliegenden Czako- Vorräte in den Magazinen (252 Stück), welche noch abgetragen werden müssen und überdies jeder Mann des Dienststandes mit einem Czako versehen ist, die neue Kopfbedeckung noch nicht mit Rücksicht auf den hohen Marine-Ober-Commando Erlass Skt. III Abt.1 Nr. 1056 vom 13. Februar 1862 in Anwendung kommen konnte.
Es ist nicht zu verkennen, dass den Kappen eine lange Dauerzeit nicht zugesprochen werden kann, und das sie keineswegs eben sowohl als Parade- wie als Kommode Kopfbedeckung dienen können. In letzterer Eigenschaft und in der Form einer Armee-Offizierskappe (wie ich ein Musterstück in Wien laut hohem Marine-Commando Erlass Nr. 1087 vom 7. Mai d.J. erzeugen ließ) entspricht sie recht gut und ist ein recht nettes Kommode-Adjustierungsstück, dass sich für den kleinen respektive Kasernendienst und den Spaziergang eignet; für den Garnison-Felddienst und die Paraden aber paßt sie minder; denn sie benimmt dem Soldaten, wenn er mit voller Armatur und Rüstung darsteht, jedes militärische Aussehen, lässt in nur halbadjustiert und ungleich mit seinen Offizieren, welcher den Czako trägt, und gleich den Nichtcombattants (Verpflegsbäcker, Krankenwärter, Schmieden und Büchsenmachern), welche bei allen Gelegenheiten nur die Mütze tragen, erscheinen. Diese Kopfbedeckung bedarf einer sorgsamen Konservierung, jeder Stoß, der geringste oft unvermeidliche Druck benimmt ihre Form; Regen, Staub und Sonnenschein schaden dem blauen Tuch; die noch heute neue Kappe eignet sich in wenigen Tagen nicht mehr zur Ausrückung.
Der Mann wird 2-3 Kappen im Jahre benötigen wodurch sein Massapauschale mit 4 fl bis 6 fl 90 belastet wird. Ich erlaube mir daher die Ansicht gehorsamst auszusprechen, daß den Marine-Infanteristen, nachdem sie die Kappe zum Dienste an Bord und am Lande voraussichtlich nicht als praktisch erweisen dürfte, wieder seine frühere Kopfbedeckung nämlich den Czako ganz so wir bei der k.k. Armee im Gebrauche steht, und von den Offizieren des Marine-Infanterie-Regiments auf ausdrücklichen Befehl Sr.kk apostolischen Majestät des Kaisers getragen wird, zu geben wäre.
Um aber über die Kappen in betreff der Dauerzeit und sonstigen Eigenschaften ein maßgebendes Urteil fällen zu können, wäre es am zweckmäßigsten eine Compagnie in Pola mit den Kappen in conto ärarii zu beteilen, welche durch einen Zeitraum von sechs Monaten die Mützen zu jedem Dienste, jeder Übung und unter verschiedenen Witterung-Verhältnissen zu tragen hätte.
Unterschrift: unl. GM
K.k. Marine-Commando
ad.Nr. 1402
An das hohe kaiserl. königliche Marine Ministerium, Wien
Triest, den 10. Juli 1864
In Befolg des hohen Ind. Erlasses ad. Nr. 4275 vom 18.v.Mts. wird anliegend der Bericht des Marine-Truppen-Inspektors bezüglich Anbringung der Feldzeichen auf den Marine- Infanterie- Kappen, sowie dessen Gutachten über die Zweckmäßigkeit dieser Kopfbedeckung, gehorsamst unterbreitet.
Obwohl diese Kappen wegen der vorhandenen Czako- Vorräte noch nicht allgemein eingeführt, so sind selbe doch bei einzelnen Chargen und Mannschaft u.z. den hieramts kommandierten Schreibern und Ordonnanzen als auch bei den Schreibern des ehemaligen Marine-Obercommandos nunmehr hohen Marine-Ministerium durch einige Zeit in Gebrauche nur erweisen sich die ihm angeschlossenen Berichte angeführten Bedenken nämlich, dass diese Kopfbedeckung keine Dauerhaftigkeit bewährt, selbe nach kurzen Gebrauche, namentlich wenn der Träger einigemal vom Regen überrascht wird, eine schlechte Form und Aussehen bekomme- völlig. Das Marine Commando erlaubt sich unvorgreiflichst beizufügen, dass für den Fall, als ein hohes Marine-Ministerium auf den Antrag der Wiedereinführung der Czako, in Erwägung des Umstandes, dass auch diese letztere Kopfbedeckung bei der eingeschifften Mannschaft sich als unpraktisch bewährt hat, – nicht eingehen sollte, etwa ein Probeversuch mit Kappen aus lackiertem Filze (wie die Matrosenhüte) zu machen wäre. Diese Kappen könnten von derselben konischen Form wie die gegenwärtige Tuchkappe, anstatt der Rundschnur am rückwärtigen unteren Rande der Kopfhöhlung (außerhalb des Schirms) mit einem gepressten Saume, nur wäre vorne anstatt der Rose, der Tauumschlungene Anker mit der Kaiserkrone anzubringen.
Der Stellvertreter: unl. C.Adm.
Kappe mit Feldzeichen
1865 – Adjustierungsvorschrift „Das Feldzeichen“
Das Feldzeichen, welches im Sommer aus Eichenlaub, im Winter aus Tannenreisern besteht hat 6 Zoll hoch und ungefähr eine Hand breit zu sein. Dasselbe ist bei Parade Ausrückungen jederzeit, sonst aber nur über spezielle Befehle auf nachstehende Weise zu tragen zwar:
1. Auf dem dreieckigen Hute
In der Hutschlinge nahe am Knopf eingesteckt und nach vorwärts gerichtet. Wenn sich der Hut im Futterale befindet, ist das Feldzeichen durch ein zu diesem Zwecke am offenen Teile angebrachte Öffnung einzustecken.
2. Auf dem Czako
In der Hülse hinter der Czako Rose, und beim Czako im Futterale durch die oben in der Hülse angebrachte Öffnung.
K.k. Hafen Admiralat
Nr. 13.773
An das hohe k.k. Kriegsministerium, Marine-Sektion
Pola, am 22. Juni 1867
Man beehrt sich einem hohen Ministerium, das von der k.k. Ausrüstungsdirektion anher vorgelegte Croqui1 einer Distinktionskappe, für die aus Arsenalsarbeitern organisierte und aus ca. 60 Köpfen bestehenden Feuerlöschmannschaft des k.k. See Arsenals zu hoch geneigten Genehmigung mit dem bemerken gehorsamst zu unterbreiten, daß dieses Unterscheidungszeichen sehr wünschenswert sogar notwendig wäre, damit bei einem, sowohl im Arsenal als etwa in der Stadt ausbrechenden Feuer, dieselben als bereits einexerziert und mit den Pumpen und Requisiten vertraut, allsogleich im Arsenal zu dem betreffenden Depot zugelassen werden, weil es sich sonst leicht ereignet, daß unkundige Individuen, obwohl in der besten Absicht zu helfen, sich zu den Pumpen drängen, wo dieselben unter Umständen Verwirrung und eventuell auch nicht gleich gut zu machende Schäden verursachen.
Überdies ist es leicht notwendig auf der Brandstätte selbst die zu der Feuerwehr gehörigen Leute gleich zu unterscheiden damit dieselben, von dem betroffenen Führer übersehen und so besser geleitet werden können. Die Beköstigung für eine derlei Mütze beziffert sich mit 1fl, und sind die betreffenden Leute vorläufig falls die Kosten nicht aus der Kehricht- Kassa bestritten werden könnten, dieselben aus eigenem zu tragen, dass letztere würde ich jedoch nicht befürworten.
Der Hafen Admiral: Frh.v. Bourguignon Vice Admiral
K.k. Kriegsministerium, Marinesektion,
Abt.6 Nr. 5051
An das k.k. Hafenadmiralat Pola
Wien, 30. Juni 1867
Infolge des Berichtes Nr. 5051/T.R. vom 23. Juni 1867 wird die Genehmigung erteilt, daß die erste Anschaffung der Distinctionskappen für die neue, aus Arsenalsarbeitern organisierte und aus ca. 50 Köpfen bestehende Feuerlöschmannschaft des k.k. See-Arsenals aus der Kehrichtscassa bestritten werde.
Sollte in dieser Cassa jedoch die hierfür erforderliche Summe von ca. 100 Gulden nicht eben disponibel sein, so wird das k.k. Hafenadmiralat ermächtigt den hierauf zur ersten Anschaffung dieser Kappen noch fehlenden Betrag aus der Hafenadmiralats Cassa zu entnehmen.
Desgleichen wird der Entwurf der fraglichen Distinctionskappen genehmigt.
Aus MS/I.GG 1868 3/15
13. Mai 1868
„AUFNAHME EINES POMPIERS AUS TRIEST ZUM ZWECKE DER FÜHRUNG UND AUSBILDUNG DER SEEARSENALSFEUERWEHR ALS FEUERWEHRMEISTER“
Für eine zweckentsprechende Uniformierung desselben wird vom Seearsenals-Commando folgendes gehorsamst in Vorschlag gebracht:
Die Mütze, welche aus dunkelblauen Tuche nach der Form der bestehenden Armeekappen erzeugt und rot passepoiliert werden könnte, trägt oberhalb des gewölbten Mützenschirmes als Emblem einen metallenen Doppeladler, unter welchem 2 sich kreuzende Zimmermannshacken angebracht werden.
Als fernere Bekleidung dient eine Blouse aus dunkelblauen Wollstoff, rot passepoiliert, auf welcher am umgeschlagenen Kragen zwei gelbseidene Lützenpaare angebracht sind (fig a).
Im eventuellen Vorrückungsfalle in die 1.Cl. wäre die Zahl der Lützen auf 3 zu ergänzen.
Im Nichtgenehmigungsfalle der Blouse wird für denselben eine Matrosen Jacke vom dunkelblauen Tuch mit 2 Reihen Knöpfen und der früher erwähnten Auszeichnung gehorsamst vorgeschlagen.
Die Hose wäre aus dunkelblauen Tuche zu erzeugen. Zum Tragen als Arbeitskleidung, wäre das zweckmäßigste ein Anzug aus Zwilch, nach dem Schnitt der Tuchkleider angefertigt, aber ohne Passepoils.
Ober der Bluse um den Leib hat derselbe einen schwarzledernen Leibriemen mit einer Metallschnalle und einem Haken auf der Seite versehen, – zu tragen.
Erlass des KM/MS am 13. Juni 1868
„Die Uniformierung des Feuerwehrmeisters“ hat zu bestehen aus:
Dunkelblauer Bluse mit deutschen Pantalons mit gleichfarbigen Passepoils, Umschlagkragen ohne Distinktionen, Ledergürtel mit Haken nach Vorschlag des Arsenal- Commandos, Marine-Mütze nach Form und Schnitt wie für jene für den Stab vorgeschrieben, jedoch von Mannschaftstuch an deren Vorderseite anstatt der Krone sich kreuzende Beile von Messingsblech auf roter Unterlage anzubringen sind.
§ 17. Die Feuerwehrmänner erhalten jeder eine Nummer und zwar 1 bis 31 Arsenal,
32 bis incl. 44 Oliven Insel; 45-50 das militärische Personal der Feuerwehr.
Diese Nummern werden auf eine Messingplatte eingraviert und es behält jeder Wehrmann diese Platte bei sich und trägt sie im Wehrdienste am linken Oberarm. Die Nummern Platte gilt als Legitimation für den Wehrmann beim Eintritt in das Arsenal. Eine kleinere Messingplatte (seiner Nummer) trägt der Wehrmann auf der Mütze.
See-Arsenals-Kommando Tagesbefehle 1886
Nr. 27 vom 27. Januar Ausrüst. Dion-Leibgurten:
Die k.k. Artillerie-Dion wird angewiesen die Leibgurten der Arsenals-Feuerwehr untersuchen zu lassen, und für diejenigen, welche sich hiebei als nicht mehr reparatursfähig erweisen sollten, diese bei Verwendung der alten Karabiner und Schnallen neu zu erzeugen.
See-Arsenals-Kommando Tagesbefehle 1891
Nr. 363 vom 29. Dezember Ausrüst. Dion. Art. 5 Erzeugung:
Die Artillerie Dion wird beauftragt, mit Beschleunigung 10 Stk. Leibgurten samt Karabiner nebst 10 Stk. Feuerwehrbeile nach zukommenden Muster für die Arsenals-Feuerwehr erzeugen zu lassen.
Auszug aus dem Inventar vom 26.1.1882- der Hafendepot Verwaltung „Feuerwehr Utensilien“:
1 Helm Messing, (für den Obmann),
50 Stahlhelme mit Nackenleder,
46 Mützen für Feuerwehr,
50 Ledermützen für die Inspektion,
44 Signalpfeifen,
44 Armbänder messingene,
See-Arsenals-Kommando Tagesbefehle 1892
Nr. 153 vom 1. Juni Ausrüst. Dion. Art. 8 Ersatz:
Die Artillerie der Dion wird beauftragt die Beiltaschen der Arsenals Feuerwehr einer Untersuchung zu unterziehen, wobei nicht mehr reparaturfähige durch neu zu erzeugende zu ersetzen sind.
See-Arsenal-Kommando Tagesbefehle 1893
Nr. 173 vom 22. Juni Ausrüst. Dion. Art. 2 Erzeugung:
Die Artillerie Dion erhält den Auftrag, 9 Stk. Rettungshaken mit dazugehörigen Ledertaschen nach Angabe für die Arsenals-Feuerwehr erzeugen zu lassen.
K.u.k. See-Arsenals-Feuerwehr
K.u.k. Obmann der Arsenals-Feuerwehr – Josef Obersnu
An das k.u.k. See-Arsenal-Commando hier
Pola, am 30. November 1896
Nachdem sich des Öfteren die Gelegenheit ergab, die k.u.k. Arsenals-Feuerwehr ausrücken zu lassen, selbe jedoch wegen Nichtbesitz einer Parade-Uniform im Exerzier-Anzuge oder in Zivil gekleidet erscheinen musste, so wird um das Ansehen des Feuerwehr-Corps zu erhöhen vom gefertigten Obmann und der gesamten Feuerwehr-Mannschaft an das k.u.k. See-Arsenals- Commando die Bitte gestellt, höheren Ortes die Ermächtigung zur Anfertigung einer Parade-Montur für die Feuerwehr-Mannschaft beim k.u.k. Marine-Bekleidungs-Amte gegen Monatsratenzahlung einholen zu wollen.
Gleichzeitig wird dem k.u.k. See-Arsenals- Commando in der Anlage der Entwurf zu den Bestimmungen zur Adjustierungs-Vorschrift für die k.u.k. Arsenals- Feuerwehr zur Vorlage gebracht und wird ausdrücklich hervorgehoben, dass dem k.u.k. Marine-Ärar keinerlei Ausgaben durch die erbetene Neueinführung erwachsen würden. Die Parade- Uniform, wie selbe beiliegend beschriebenen, wäre durch eine Blouse mit dazugehöriger Halsbinde, Tuchhose und ein paar Handschuhe zu komplettieren; die übrigen Adjustierungs-und Rüstungs Sorten der Arsenals-Feuerwehr sind bereits vorhanden.
Josef Obersnu k.u.k. Obmann der Arsenals-Feuerwehr
An das k.u.k. Reichs-Kriegs-Ministerium (Marine-Sektion)
Pola, am 12. Dezember 1896
In der festen Überzeugung, dass die Erlaubung zum Tragen einer Uniform Ehrgefühl und Ambition der Feuerwehr Männer bedeutend heben würde, gestattet sich das See-Arsenals- Commando in Anbetracht dessen, dass dem Marine Ärar hiedurch auch keinerlei Auslagen erwachsen- instehende Bitte zur geneigten Entscheidung befürwortend zu Unterbreiten.
Der See-Arsenals-Kommandant: Cassini C.Adm.
K.u.k. Hafen-Admiralat es wird der Antrag befürwortet. Pitner Vice Adm.
Die Mannschaft der k.u.k. Seearsenals-Feuerwehr hat, wenn dieselbe zu Feuerwehrdiensten herangezogen wird, oder von Seite des k.u.k. Seearsenals-Commandos eine Ausrückung angeordnet wird, nach den in dieser Vorschrift festgesetzten Bestimmungen adjustiert und ausgerüstet zu sein und ist jede Abweichung hievon unstatthaft.
Die Adjustierung nebst dazugehöriger Ausrüstung ist entweder eine Dienst-oder eine Parade-Adjustierung. Kopfhaar und Bart:
Das Kopfhaar hat am Scheitel nicht länger als 7 cm, am Hinterhaupte nicht länger als 3 cm und ohne alle Verzierung geordnet zu sein. Der Bart ist als Vollbart (mit Schnurrbart), Schnurrbart und Backenbart bei ausrasiertem Kinne, ferner als Schnurrbart allein oder auch als Backenbart allein zu tragen, jedoch nur in solcher Länge, dass der Voll- oder Backenbart nicht über den Kehlkopf herabreicht.
Dekorationen:
Bei Paraden sind sämtliche Dekorationen, welche den Personen der Arsenals-Feuerwehr verliehen wurden zu deren Tragen sie die Berechtigung besitzen, zu tragen. Die Dekorationen sind mittels ihrer vorschriftsmäßigen Bänder an der linken Brustseite der Blouse in der Höhe des ersten Kopfes von der Mitte der Brust in gerader waagerechten Linie gegen die an der die linken Schulter angebrachten Schleife aus doppelt gelegten Tuche einzuhängen.
Die von Seiner kais.und köngl. Apostolischen Majestät verliehen Dekorationen sind in nachstehender Reihenfolge von der Brustmitte gegen die linke Schulter zu tragen:
Goldene Tapferkeits-Medaille, silberne Tapferkeit-Medaille 1.Cl. Silberne Tapferkeit-Medaille 2.Cl. Goldenes Verdienstkreuz mit der Krone, Goldenes Verdienstkreuz, Silbernes Verdienstkreuz mit der Krone, Silbernes Verdienstkreuz, Kriegsmedaille. Die fremdländischen Dekorationen kommenden den k.u.k. östrr.ung. nach den diesfalls bestehenden Vorschriften anzuschließen.
A. DIENST-ADJUSTIERUNG
Die Adjustierung und Ausrüstung für den Branddienst, den Dienst im k.u.k. Seesrsenal (einschließlich Exerzitien, Übungen und Schulen) besteht aus:
1. Helm, 2. Exerzier Kappe, 3. Exerzierblouse mit Distinktionen für Obmann und Chargen; ohne Distinktionen für die übrige Mannschaft, 4. Exerzierhose, 5. Feuerwehrgurt, 6 Rettungshaken, 7. Feuerwehrleine und 8. dem Stockett.
1. Helm: Der Helm ist aus Stahlblech erzeugt, mit Messingkamm und Schuppenband, nebst Sturmband aus Lackleder versehen.
2. Exerzier-Kappe: Wie die Marine-Kappe für höhere Unteroffiziere, jedoch mit dem Unterschiede, dass dieselbe aus Chagrinleder2 erzeugt und mit dem für Zivilarbeiter vorgeschriebenen Marine-Emblem versehen ist.
3. Exerzier-Blouse: Aus einfachem Zwilch ohne Futter, im Schnitt und Form ähnlich jener aus Tuch, jedoch nur mit zwei oberen Säcken samt Patten aus Zwilch.
An der rechten Seite sind fünf mit Zwilch überzogene Knöpfe gleichen Abständen angebracht. Der Kragen, ein 3 cm hoher Stehkragen, ist nicht steif und sind an dessen beiden Enden die beiden 7 cm langen kirschroten Paroli angenäht.
Zur Unterscheidung der Chargengrade sind an der vorderen Seite beider Kragenenden für den
Obmann und Obmann Stellvertreter
3
Rosetten aus Elfenbein
für den Löschmeister
2
- „ -
für den Löschmeistergehilfen
1
- „ - angebracht.
4. Exerzier- Hose: Aus Zwilch, in Schnitt und Form wie die Tuchhose.
5. Feuerwehr-Gurte: Aus Halbpfundleder erzeugt und mit einem Karabinerhaken und Feuerwehrbeil versehen. Dieselbe wird von der gesamten Feuerwehr-Mannschaft im Inspektionsdienste, bei Übungen, sowie beim Branddienste so getragen, dass der Karabinerhaken in der Mitte des Körpers zu stehen kommt.
6. Rettungshaken: Aus Schmiedeeisen erzeugt, rechtwinkelig geformt; der eine Schenkel besitzt Holzgewinde zum Einschrauben und der andere einen Mauerhaken zum einhauen, während dessen Scheitel eine Durchlochung zum Einhaken der Feuerwehrleine besitzt.
Der Rettungshaken wird von allen Chargen in einer hierfür vorhandenen Ledertasche an der Feuerwehrgurte links getragen.
7. Feuerwehrleine: aus italienischem Rohhanf erzeugt, 25 mm stark und 20 m lang. Das eine Ende der Leine ist mit einem Ring, und das andere mit einem Karabinerhaken versehen. Dieselbe wird im Inspektionsdienste, bei Übungen und Feuersbrünsten im geflochtenen Zustande von allen Chargen und Hornisten über die linke Achsel gehängt, so getragen, dass der Ring und Haken von der Mitte der Brust in schräger Richtung gegen die rechte Seite zu stehen kommt.
8. Stockett: Das Stück besteht aus der Klinge, dem Gefäße und der Scheide.
Die Klinge ist aus gut gegerbtem Federstahl, poliert und besitzt einseitigen Hohlschliff. Das Gefäß besteht aus der Stichplatte, dem Griffe und der Parierstange. Die Scheide ist nach der Form der Klinge aus Holz erzeugt, an den Außenseiten mit geschwärztem Leder überzogen, oben und unten mit einem Messingortbande versehen. Zum Stockett gehört eine aus Lackleder erzeugte Kuppel an breitem Leibriemen.
B. PARADE-ADJUSTIERUNG
Die Parade-Adjustierung besteht aus: 1. dem Helm, 2. der Blouse samt Halsbinde, 3. der Hose, 4. den Handschuhen.
Die Bluse ist aus dunkelblauen Tuche (Unteroffiziersfeintuch) verfertigt. Selbe besteht aus dem Rocke, den Ärmeln und dem Kragen. Der Rock mit seinen beiden vorderen Teilen ist aus einem Stücke geschnitten. Auf der äußeren Seite des rechten Vorderteiles sind, 6 cm vom Vorderrand entfernt sechs schwarze kleinere Knöpfe in gleichen Abständen voneinander angenäht. Der oberste Knopf ist 3,5 cm unter dem Kragenansatze, der unterste aber 4 cm ober dem Unterrande angesetzt und die Knopfreihe auf der inneren Seite des Vorderteiles mit einem 5 cm breiten Besatze aus Calicot unterlegt. Am linken Vorderteile ist längs des vorderen Randes auf der inneren Seite eine 4,5 cm breite mit Calicot unterlegte Leiste aus Blousenstoff (Feintuch) angesetzt und sind in dieser sechs mit Zwirn ausgeschlungene Knopflöcher angebracht.
An beiden Brustseiten und an beiden vorderen Schoßseiten ist je eine, mit einer geschweiften Platte gedeckte Tasche angesetzt und zwar die Brusttaschen in einer vom Ärmelausschnitte gegen die Mitte des Körpers 5 cm und die Schoßtaschen in einer von der Körpermitte gegen die Schenkel 3 cm sich neigende Richtung. Die rechte Brusttasche ist 12 cm, die linke 8 cm vom Vorderrande und der innere Plattenansetzpunkt beider Taschen 16 cm vom Unterrande entfernt.
An der Innenseite des Rockes ist 17 cm ober dem Unterrande ringsherum ein Zug aus gleichem Stoffe wie die Tasche angebracht, welcher am rechten Vorderteile 5 cm vom Vorderende entfernt, am linken Vorderteile aber an der inneren Seite nächst der Knopflochleiste mündet. In denselben ist ein 1,5 cm breites 155 cm langes dunkelblaues Zwirnband eingezogen, womit die Blouse am Leibe passend in Falten gezogen, vorne gebunden werden kann.
Die Ärmel, im Ganzen geschnitten und bloß mit einer unteren Naht zusammengesetzt, sind an der letzteren nächst der Mündung nächst des Schlitzes auf der inneren Seite mit Blousenstoff besetzt.
Der Stehkragen ist mittels einer 1,3 cm breiten Einlage am Halsausschnitte der Blouse so angesetzt, dass der rechte Vorderteil 6 cm, der linke aber bloß 1,5 cm von den Kragenenden vorsteht.
An der inneren Seite des Kragenschlusses ferner schwarzlackierte Haftel zum Schließen des Kragens eingenäht.
Der Kragen ist mit einem 8 cm langen Paroli aus kirschroten Egalisierungstuche besetzt. Die Distinktionen am Kragen sind analog wie für die Exerzierjacke angebracht; dieselben sind jedoch aus weißer Seide angefertigt. Halsbinde: Wie für die Musik-Mannschaft.
Hose: Aus dunkelblauem Tuche (Unteroffiziers- Feintuch) im Schnitt und Form wie für die höheren Unteroffiziere, die äußere Naht mit kirschroten Egalisierungstuche passepoiliert.
Handschuhe: Aus weißem Waschleder.
Wien, am 13. März 1897
Beilage der 3. Abt. zu dem Geschäftsstück Abt.1/MS Nr. 131
Nach Auffassung der gefertigten Abteilung, müsste die Parade-Montur des Feuerwehrmannes in dessen volles und unbestrittenes Eigentum übergehen, sobald derselbe den Kaufpreis der Montur des eigenen Mitteln voll erlangt hat. Es sollte demnach im Entwurfe zum Ausdrucke gebracht werden, daß jene Feuerwehrmänner, welche freiwillig aus der Arsenals-Feuerwehr austreten und den eventuell noch rückständigen Ratenrest zu erlegen gezwungen sind, den Anspruch auf Überlassung der bezahlten Montur haben.
In Todes-, Desertions- und Entlassungsfällen geht auch bei Berücksichtigung der von der 7. Abteilung gestellten Anträge, die Parade-Montur in das Eigentum der gesamten Feuerwehrmannschaft über, sobald der in Abgang gekommene noch mit einem Teile seiner Ratenschuld im Rückstand ist. Da aber ganz gut der Fall vorkommen kann, dass ein Feuerwehrmann vor Erlag der letzten Rate per 1fl. stirbt oder entlassen wird, so würde der Feuerwehrmannschaft eine noch ganz brauchbare Parade Montur und dem Preis von 1fl. zufallen, während der Entlassene oder die Hinterbliebenen des Verstorbenen, für welche die Montur immerhin einen verhältnismäßigen Wert repräsentiert, leer ausgingen.
Soll daher an dem Prinzipe festgehalten werden, daß der Feuerwehrmann die Parade Montur selbst bezahlt, so würde es sich empfehlen, die betreffenden Sorten abschätzen zu lassen und deren Schätzwert nach Abzug der noch aushaftenden Ratenschuld dem Entlassenen bzw. den Erben des Verstorbenen auszufolgen. Es muss indes hervorgehoben werden, daß eine komplette Parade-Montur mit Ausschluss des Helmes, je nachdem Hose und Blouse aus Feintuch oder aus Hosentuch und Schafwollstoff erzeugt werden (was aus dem Entwurfe nicht entnommen werden kann) auf ca. 13 fl.bzw. 9fl. zu stehen kommen würde, somit dem Feuerwehrmann ein nicht unansehnliches Opfer für eine Bekleidung zugemutet wird, die er nur in Ausnahmsfällen und auf speziellen Befehl des See-Arsenals-Commandanten tragen darf.
Die gefertigte Abteilung glaubt demnach beantragen zu sollen, daß die Parademontur ebenso wie dies bei der Dienstmontur der Fall ist – vom Marine Ärar (zu Lasten der Arsenals- Dotation) beschafft werden solle. Was einen einmaligen Aufwand von ca. 780 bzw. 540 fl. bedingen würde.
Diesfalls wäre die Wohlmeinung der II. GG Abt.6 und der Abt.8 einzuholen.
Beilage der II.GG Abt.6 MS zu dem Exhibite Nr. 131 der Abt.1 MS ex 1897
Wien, am 23. März 1897
Die gefertigte Abteilung schließt sich den Ausführungen der 7. Abt.sowie jener der 1.GG Abt.3 an, glaubt jedoch in Erwägung des Umstandes, dass die Parade-Uniform bei Ausübung des Feuerwehrdienstes – Löschung von Bränden – nicht getragen wird, und daß der Feuerwehrobmann in seinem Einschreiten vom 30. November v.J. namens der gesamten Feuerwehr ausdrücklich erklärt hat, daß durch die erbetene Einführung der Parade-Uniform dem Marine-Ärar keinerlei Ausgaben erwachsen sollen, welche Erklärung auch seitens des k.u.k. See-Arsenals-Commandos in dessen Indossate vom 12. Dezember v.J. Nr. 14.812/A.D. speziell hervorgehoben wird, bemerken zu sollen, daß die Kosten der Parade-Uniform der Seearsenals Feuerwehr, dem Antrage deren Obmannes genehmigt, von der Feuerwehrmannschaft zu tragen wären.
Beilage der 8.Abt. zum Geschäftsstück Abt.1 MS Nr. 131 ex 1897
Wien, am 27. März 1897
Für den Fall, als dem Ansuchen der Feuerwehr-Mannschaft um Einführung und Beschaffung einer Parade-Montur eine Folge gegeben werden sollte, so wäre die Beköstigung der betreffenden Montursstücke, deren Erfolgung auf einem dienstlichen Bedürfnisse nicht beruht, auch von der bezüglichen Mannschaft zu bezahlen, wie solches auch in den vorliegenden Ansuchen ausgesprochen ist.
Sonach müsste auch der Mann unter allen Umständen Eigentümer der bezahlten Montur bleiben.
In jenen Fällen aber, sei es durch Tod, Desertion, freiwilligen Austritt oder Entlassung aus dem Feuerwehr-bzw. Arsenals-Verband- ein Feuerwehrmann unter Rücklassung einer Montursschuld scheidet, wäre demselben, bzw. den Erben desselben die Montur dann vollständig zu überlassen, wenn die Restschuld berichtigt wird,-andernfalls wäre die Montur abzuschätzen und zu veräußern, der Erlös hierfür aber nach Berichtigung der Schuld an den Mann, bzw. dessen Erben auszufolgen.
Würde der Erlös die noch offene Schuld nicht erreichen so wäre für den noch unberichtigt verbliebenen Schuldrest die Passierung anzusuchen.
Beilage der 8.Abt. zum Geschäftsstück Abt.1MS/ Nr. 4060 ex 1897
Um im Falle der Entlassung oder Todes eines Feuerwehrmannes einerseits das Marine- Ärar gegen unberechtigte Montursschulden zu sichern, andererseits den Entlassenen, bzw. die hinterbliebene Familie im Falle der Zahlungsunfähigkeit vor Schaden zu bewahren wäre nach h.ä. Anschauung dem in der Beilage zum Geschäfts-stück Abt.1 MS Nr.131 begründeten Antrage der 3. Abt. insoferne Folge zu geben, dass die rückgelassenen Sorten abgeschätzt, veräußert und der hiefür erzielte Erlös nach Abschlag der noch offenen Montursschuld dem Entlassenen bzw. den Erben ausgefolgt werde.
Erst dann, wenn der Erlös die Höhe der Montursschuld nicht erreichen würde, wäre die Montur ins Eigentum des Feuerwehr Corps zu übergeben und die Schuld zu gleichen Teilen von den Mitgliedern des Corps herein zu bringen.
K.u.k. See-Arsenals-Commando
Nr. 5208/ Aus.D. 695
An das k.u.k. Reichs-Kriegs-Ministerium, Marine-Sektion in Wien
Pola, am 21. April 1897
In Befolg des Erlasses Abt.1 MS Nr. 131 wird dem k.u.k. Reichs-Kriegs-Ministerium, Marine-Sektion die Meldung erstattet, daß die Arsenals-Feuerwehr die Parade-Uniform bei dem Leichenbegängnisse eines Mitgliedes der Arsenals- oder der Kommunal-Feuerwehr, dann auf Befehl des See-Arsenals- Commandos, bei Verwendung als Spalier beim Empfange hoher und höchster Persönlichkeiten, endlich bei Stapelläufen, hohen kirchlichen und sonstigen Festen tragen würde.
Der See Arsenals Kommandant: Cassini C. Adm.
K.u.k. Reichs-Kriegs-Ministerium „Marine-Sektion“
Abt. Nr. 4060
Wien, am 28. April 1897
An II. GG Abt.3, Abt.6, Abt.7 und Abt.8
Zur gefälligen erneuerten Durchsicht mit dem bemerken, daß über Befehl S.E. des Hr. Marine Kommandanten durch diese Einführung dem Marine Ärar keine Last entstehen darf und das Helm und Stockett zu Paradeausrückungen nur mit Bewilligung des Hafen-Admiralates genommen werden dürfen.
An das k.u.k. Hafen-Admiralat Pola
Abt.1 MS Nr. 131
Wien, am 13. Mai 1897
Das Reichs-Kriegs-Ministerium (Marine-Sektion) genehmigt im Hinblicke auf die unter Nr. 5446/M.A. vom v.J. zur Kenntnis gebrachten Gründe die erbetene Bewilligung zum Tragen einer Parade-Uniform für die See-Arsenals-Feuerwehr bei bestimmten Anlässen und folgen die Bestimmungen hierüber mit dem Auftrage zurück von denselben eine Abschrift der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Pola auszufolgen.
Gleichzeitig wird gestattet, dass zu solchen Paradeausrückungen der Helm und das Stockett der Arsenals-Feuerwehr Dienstuniform nach jeweiliger Bewilligung des Hafen-Admiralates getragen werden.
Die Teile der Parade Uniform können aus dem Bekleidungs- Amte unter den gewöhnlichen bei Arsenals-Arbeitern festgesetzten Bezüge-Modalitäten entnommen werden.
K.u.k. See-Arsenals- Commando
Nr. 9255 /Ausr.Dion 1352
An das k.u.k. Reichs-Kriegs-Ministerium“ Marine-Sektion“ in Wien
Pola, am 16. Juli 1897
Es wird dem Reichs-Kriegs-Ministerium „Marine-Sektion“ die Meldung erstattet, daß die Arsenals-Feuerwehr die Bitte vorgebracht hat, die Bezahlung der mittelst Erlasses Abt.1/MS Nr. 131 vom 13. Mai l.J. bewilligten und aus dem Marine-Bekleidungs- Amte zu beziehen Parade-Uniformstücke, nicht nach den mittels des vorer-
wähnten Erlasses angeordneten gewöhnlich für Arsenals-Arbeiter festgesetzten Bezugsmodalitäten d.i. in Monatsraten zu 2fl., sondern in solchen zu 1fl. beziehen zu dürfen.
In Ansehung des Umstandes, daß die Parade-Uniform eine von der Arsenals- Feuerwehr freiwillig erbetene ist und in deren unbedingtes Eigentum übergeht, glaubt das k.u.k. See-Arsenals- Commando die Bitte dieses auch sonst berücksichtigungswürdigen Corps befürworten zu sollen.
Der See Arsenals Kommandant:
An das k.u.k. Seearsenals-Kommando in Pola
Abt.3 /MS Nr. 7155
Wien, am 31. Juli 1897
In Erledigung des dortigen Berichtes Nr. 9255/ A.D. 1352 vom 16.l.Mts. gestattet das Reichs-Kriegs-Ministerium „Marine-Sektion“, das dem gestellten Antrage gemäß die vom Marine-Bekleidungs- Amte seitens der Arsenals-Feuerwehr zu beziehenden Parade-Uniformstücke in Monatsraten zu je einem Gulden beglichen werden dürfen.
Eigentum:
Die Dienst Adjustierung und Ausrüstung für den Feuerwehrdienst im k.u.k. Seearsenale ist Eigentum desMarine
Ärars.
Die Paradebekleidung, der Helm und das Stockett ausgenommen, welche zur Dienstadjustierung
mitgehören,ist von der Feuerwehr Mannschaft aus Eigenem anzuschaffen und verbleibt deren Eigentum.
Anschaffung der Parade-Uniform:
Diese Bekleidungssorten werden im k.u.k. Marine-Bekleidungs- Amte nach Maß angefertigt und ist die
Beköstigung in Monatsraten zu je 1fl.zu erlegen.
Tragen der Uniform:
Die Parade-Uniform, der Helm und das Stockett dürfen zu Parade-Ausrückungen nur über speziellen Befehl
desHafen-Admiralates getragen werden.
Aufbewahrung der Uniform:
Die Dienstadjustierung sowie die Rüstungsorten der Arsenals-Feuerwehr sind in der Feuerwehr-Centrale
aufzubewahren und für jeden einzelnen Mann mit dessen Personal-Nummer zu versehen. Daselbst ist auch die
Paradekleidung in verschließbaren Kleiderkästen aufzubewahren. Die Parade-Uniformstücke sind gleichfalls
mitdem Namen des Eigentümers zu versehen.
Entlassung aus der Arsenals-Feuerwehr:
Von Feuerwehrmännern, welche freiwillig aus dem Arsenals-Feuerwehrdienste austreten oder aus demselben
entlassen werden und die erhaltenen Montursstücke noch nicht vollends beglichen haben, ist der Restbetrag
inmonatlichen Raten zu 1fl.von deren Tageslohn herein zu bringen.
Entlassung aus dem k.u.k See Arsenal – Abgang durch Todesfall oder Entweichung:
Wenn ein Feuerwehrmann bei der Entlassung aus dem k.u.k. See Arsenal noch mit einer Montursschuld aushaften
sollte welche weder von dem Abziehenden übernommen, noch von ihm gegen Übernahme der Parade-Uniform
bar beglichen werden kann, so ist wenn der Verkauf der Bekleidung die Deckung der Schuld ermöglicht
die Montur abzuschätzen und zu veräussern und der Erlös nach Bezahlung der Montursschuld dem Entlassenen
auszufolgen. Wenn jedoch durch diesen Vorgang eine Tilgung der Schuld nicht zu erwarten ist, dann
ist diese Schuld von dem Feuerwehr-Corps gemeinsam zu tragen. Diese Uniform wird in einem solchen Falle
Eigentum der gesamten Feuerwehr-Mannschaft, welche daher nach Begleichung der Schuld über diese Uniform
nach eigenem Ermessen verfügen kann. Ein gleicher Vorgang ist bei Entweichung oder beim Todesfalle
eines Feuerwehr-Mannes einzuhalten, wenn eine unbedeckte Montursschuld vorhanden ist, und die Familie
für diese Schuld gegen Auslieferung der Parade-Uniform nicht aufkommt.
Feuerwehruniformen
Königliche Marine- Arsenalfeuerwehr Pola gegr. 1868 und Kommune (Gemeinde) Pola gegr. 1878.
Eine einheitliche Uniformierung der Berufsfeuerwehren gibt es nicht. Auch die Gradabzeichen sowohl der Offiziere als auch der Chargen sind überall verschieden, ebenso Helme und Rüstzeug, wenn auch im wesentlichen bis auf die Farbe der Uniform die Wiener Berufsfeuerwehr den meisten Feuerwehren Österreichs mit Recht als Vorbild gedient hat.
Im Großen und Ganzen ist dunkelblaue oder dunkelgraublaue Paradeuniform vorherrschend, während in lichtgraublau außer Wien nur die Arsenalfeuerwehr Pola gekleidet ist.
Einen Einblick in den Bestand der persönlichen Ausrüstungsgegenstände gibt das jährlich erschienene Material-Preisbuch (eine Art Inventarverzeichnis – in dem zwar der Wert der einzelnen Gegenstände festgelegt wird, leider ist aber die vorhandene Stückzahl nicht überliefert).
Gegenstände für den Hafendienst/Inventar für die Feuerwehr 1872:
Signalhorn in As gestimmt, 8fl. Gußstahlbeil, 2,80 fl. Huppe, klein messingene eintönig, 1,30 fl. Karabiner für Rettungsleine 1,60 fl. Leibtasche, lederne 1,50 fl. Signalpfeifen 1,42 fl.
1875 – 1877: zum vorgenannten kommt dazu:
Rettungssack 75 fl. Schärpen und Bandeliere 1.70 fl. Gurtkarabiner 3 fl.
1878 – 1880 es kommen zum Bestand hiezu:
Hochdruck-Atmungs und Beleuchtungs- Apparat (Tornister-Apparat) tragbarer, samt Zubehör komplett 1070 fl. Kautschukschlauch mit Verschraubungen zur Verbindung des kleinen Manometers mit dem Tornister, 1,20 m lang 7,50 fl. Helm 4,30 fl.
1881-1883 wie in den Vorjahren – keine Neuzugänge
1887 – 1891 es kommen zum Vorbestand hinzu:
Armbänder, messingene (als Nummernträger) 1 fl. Faschinen Messer samt Scheide mit Messingbeschlag – 6.04 fl. Helme: lederne 4,30 fl. messingene 9,0 fl. Leinwand-Anzüge, Zwilch: Hose 1,70 Jacke 2,70 fl. Mütze von Tuch 2 fl. Leder 3,05 fl. Regenmäntel (Wach) 13,80 fl. Regenstiefel 18,0 fl. Signalhorn, neuartig 9 fl. Sprachrohr, messingenes 3,0 fl. Wollstoff- Anzug, feuerfest 9,0 fl.
1893 – 1895 der Bestand erfährt folgende Ergänzungen: Anzug, feuerfest 25,0 fl. Alarmhuppen, eintönig 1,80 fl. Armbinde, mit Metallplatte und eingravierter Nummer 1 fl. Feuer-Taucherapparat, komplett 200 fl.
Feuerwehrflagge rot 3 fl. Helm: lederner mit Metallbeschlag 4,30 messingener für Obmann 9 fl. Stahlblechhelm 5,50, Nackenleder hiezu 0,70 fl.
Nach dem Brand am 19./20. Oktober 1895 im chemischen Laboratorium im See Arsenal kommt vom Ausrüstungs-Direktor (zgl. Feuerwehrkommandant) folgende Anregung: „Außer dem Obmann wäre auch der Feuerwehrkommandant wie der Feueroffizier mit einem sichtbaren Abzeichen, etwa einer roten Armbinde zu versehen“.
Auftrag des Hafen-Admiralats:
Die für den Feuerwehr-Kommandanten und den Feuerwehr-Offizier in Vorschlag gebrachte rote Armbinde wäre auch mit einem F aus glänzend gelben Metall zu versehen, um dieses Abzeichen auch bei Nacht leichter sichtbar zu machen.
1899-1906 zu den bereits vorhandenen Requisiten kommen hinzu:
Messingschuppenbänder beweglich 1 fl. Blasebalg im eisernen Gehäuse für Rauchmaske 90 fl. Exerzierhose, Paar 4,50 fl. Exerzierjacke, Stück 4,70 fl. Helm, Stahlblech 11 fl. Nackenschutzleder hierzu 1,50. Luftzuführungsschlauch für Rauchmaske a´ 40 m 165 fl. Messingschuppensbänder beweglich 2,0. Mütze, lederne 3,50 fl. Rauchmaske, System Müller 80 fl. Selbstrettungsapparat 22,50 fl. Steigerlaternen 8,50 fl.
66. Jedem Löschmann hat ein kompletter Zwilchanzug samt Kappe und Nummernplättchen und eine vollständige Rüstung verabfolgt zu werden.
Dieser Anzug darf von dem betreffenden Manne nur während des Feuerwehrdienstes und der damit verbundenen Exerzitien sowie während des Inspektionsdienstes getragen werden.
Ein zweites Spiel Anzüge hat als Reservevorrat zu dienen ist vom Obmanne der Arsenalsfeuerwehr zu verwalten.
67. Jeder Löschmann hat mit einer Messingsplatte, in welcher die Personalnummer des betreffenden Mannes eingraviert zu sein hat, beteilt zu werden; diese dient als Legitimation bei seinem Eintritte in das Seearsenal außer der Arbeitszeit.
K.u.k. Seearsenal Arbeitsberichte der einzelnen Direktionen
K.uk. Takeldirektion / Segelwerkstätte:
Reparatur der Arbeitskleider für die Feuerwehr monatliche Verrechnung in Privat-akkord.
Organische Vorschrift für das Marinepersonal
I. Hauptstück – Bekleidung
41.) Rüstungssorten zu den Seitenwaffen sind:
die Kuppel, dann für Offiziere des Soldatenstandes und Marineärzte das Portepee von Gold,für Seefähnriche, Seekadetten und Seeaspiranten das Fähnrichsportepee,für Marineingenieure (Marinechemiker), Maschinenbetriebsleiter, Marinekommissariatsbeamte, Beamte für das hydrographische Wesen, der Marinebibliothek und für das Lehrfach, Werkführer, Konstruktionszeichner und Marinekanzleibeamte das Marinebeamtenportepee, für die provisorischen und effektiven Eleven das Elevenportepee.
Die Kuppel wird derart über das Beinkleid um den Leib geschnallt, dass die Seitenwaffe an der linken Körperseite hängt.
Bei angezogenem Mantel ist der Griff der Seitenwaffe durch einen Schlitz der linken Manteltasche derart zu stecken, dass er sich samt dem daran befestigten Portepee außerhalb befindet.
Befestigung des Portepees: das Band wird um den Griff der Seitenwaffe in Form einer Schlinge gelegt und durch diese die Quaste gesteckt, sodann längs des Stichblattes bis zum Bügel geführt und um denselben geschlungen, schließlich die Quaste von rückwärts, zwischen Band und Stichblatt durchgezogen.
DIE MARINEKAPPE für die höheren Unteroffiziere, ist aus dunkelblauen Feintuche erzeugt, mit Kappenschirm und Sturmband versehen und mit einem Bande und dem Embleme wie für die niederen Unteroffiziere geziert. Die eigentliche Kappe besteht aus dem 4,3 cm breiten, mit Steifschleier gefütterten cylinderförmigen Kopfstreifen und einem dem Kopfumfange entsprechenden, ovalen Deckel, welche beide Teile durch den 3 cm breiten, ungesteiften Teil (Deckelstreifen) mittels Passepoilnähte miteinander verbunden sind. Der Kopfstreifen ist am unteren Rande ebenfalls mit einer Passepoilnaht versehen, und zwischen dieser und der oberen mit einem 4 cm breiten Bande von schwarzem Moire besetzt.
Das Sturmband besteht aus zwei gleichen, 1 cm breiten, 20-22 cm langen Riemen, von schwarzlackiertem Kalbleder, welche an dem einen Ende mit einer viereckigen Stegschleife aus goldfarbähnlichen Metalle versehen, und mit dem anderen freien Ende gegenseitig durch die Stegschleifen gezogen sind, um das Sturmband zum Gebrauche nach Bedarf verlängern zu können. An dem freien Ende beider Teile ist je ein Knopfloch der Länge nach eingeschnitten und mit diesen das Sturmband an den zu beiden Seiten der Kappe ober den Schirmenden angebrachten, kleinen Marineknöpfen so befestigt, dass die Ansatznaht die Schirmes bedeckt ist.
„Marinekappe“ und Zivil Arbeiterabzeichen
Adjustierung des Zivil-Arbeiter-Personals:
Diese tragen die Marinekappe wie für die höheren Unteroffiziere, jedoch ohne Moireband und an Stelle des Marineemblems das Kappenemblem für das Zivilarbeiterpersonal, es ist aus Tombakblech gepresst und setzt sich zusammen aus einem senkrecht stehenden Anker, dem Buchstaben „A“ und aus einem angelöteten Messingsdraht – letzterer für die Befestigung des Emblems in der Schubleiste der Marinekappe. Höhe in der Mitte 3,6 cm, Größte Breite 2,8 cm (Abbildung 122).
Marinekappe & Embleme – Tafel XVI
Bandelier für Feuerwächter
1 Zeichnungsvorschlag
2 gekörntes Leder (künstlich mit Narben versehen)
Schon im Jahr 1875 werden im Seearsenal-Ausrüstungsdepot Lederfeuerwehrhelme im Inventar geführt. Der Wert betrug 4,3 fl.
Zwischen 1887 und 1891 kam zu den ledernen Helmen auch ein Messinghelm für den Obmann dazu. Sein Wert betrug 9 fl.
Zwischen 1904 und 1906 wurden Stahlblechhelme um 11 fl. angekauft, das Nackenschutzleder hiezu kostete 1,5 fl. Die neu angeschafften beweglichen Messingschuppen Bänder für den Obmannhelm kosteten 2 fl.
Für die Bedarfsdeckung der Arsenals Feuerwehr werden 1911 unter anderem bestellt:
8.) 12 Stück Stahlhelme Nr. 1848 mit Messingmontierung für die Filiale im Konstruktionsarsenal – Einzelpreis 11,80 gesamt 141,60.
9.) 10 Stück Feuerwehrkappen aus Chagrinleder Marineform laut Katalog Nr. 487 Größe 55 Einzelpreis 2,90 Gesamtpreis 29,00 von Wm. Knaust-Wien.
Am 4. August 1915 lieferte die Fa. Kernreuter Wien an die Festungsfeuerwehr Trebinje (Bosnien) u.a.:
6 Stk. Chargenhelme (Fig. 74), Lederhelm, Messingsbeschlag, Kamm mit Kammplatte, Löwensturmband und Doppeladler (Infanterie Adler) als Helmschild.
30 Stk. Mannschaftshelme (Fig.72), Lederhelm, blanker Messingkamm, Löwensturmband, Doppeladler als Helmschild.
Am 29.12.1915 lieferte die Fa. Kernreuter Wien an die k.u.k. Geniedirektion Trebinje/Festungsfeuerwehr: 15 Steiger Helme, aus Stahlblech mit Messingschienenkamm, Unterlage und Kreuzspangen, Löwensturmband, Doppeladler, á Kronen 22,40 gesamt Kronen 336.--.
Beschreibung der erforderlichen Anschaffungen:
15 Steigerhelme, mit starkem, blanken Kamm, glatter Messingkamm und starkem Ledersturmband/: Modell der Wiener frw. Feuerwehren:/ Embleme wie bereits bei den zuerst gelieferten Mannschaftshelmen. Begründung der Anschaffungs-Notwendigkeit:
Bei der ersten Ausrüstung wurden bloß Mannschaftshelme zugewiesen. Dieselben sind wohl für die Schlauchmannschaften geeignet, eignen sich jedoch für Steiger nicht, da sie bloß einen kleinen schmalen Messingkamm haben und auch sonst im Allgemeinen viel schwächer gearbeitet sind. Der Steiger muss unbedingt einen starken widerstandsfähigen Helm haben, der seinen Kopf von herabfallenden Balken, Ziegeln etc. schützt.
Am 14. April 1916 lieferte die Fa. Mátrai A. és Társa Budapest an die k.u.k. Geniedirektion Petrovaradin u.a.: 2 Zugskommandantenlederhelme mit Adler, 60 Mannschaftshelme mit Adler.
Am 29. Jänner 1917 lieferte die Fa. Klinger/Gumpoldskirchen an das Seearsenal Pola u.a.:
30 Stk. Feuerwehrhelme, schwarz lackierter Lederkopf, mit rotem Umlaufriemen und Innensturmband, á 34 Kronen - gesamt Kronen 1.020.--.
Am 17. September 1917 wird von der k.u.k. Militärgebäudeverwaltung Nr. 112 – Pulverfabrik Trofaiach ein Verzeichnis der zu beschaffenden Feuerlöschrequisiten an das KM Abt. 8/HB geschickt:
…. 1 Stk. (Nr. 61) Kommandantenhelm
…. 1 Stk. (Nr. 57) Exerziermeisterhelm
…. 2 Stk. (Nr. 57 + 53) Chargenhelme
…. 4 Stk. (Nr. 54, 55, 56 + 56) gewöhnlichen Mannschaftshelme
Am 30. März 1918 werden für die feuerwehrtechnischen Maßnahmen in Durazzo an Mannschaftsausrüstungen u.a. zugewiesen:
…. 45 Sturmhelme (ital. Beutehelme).
Castelnuovo, am 15. Mai 1918
4.) An die k.u.k. Geniedirektion in Castelnuovo ist auf dortiges E.Nr. 2500 betr. zu beschaffendes Feuerlöschmaterial sogleich per Post ein Stück adaptierter italienischer Beutehelm abzusenden. Von der Absendung ist die Geniedirektion zu verständigen und Vollzug der 13. Abteilung Helmgruppe zu melden.
Von dem zu beschaffenden Feuerlöschmaterial wurde nicht bewilligt:
1 Stück Mannschaftshelm mit Metallkamm, Sturmband und Adler mit Messingmontierung(Nr.1838),
6 Stück Feuerwehrgurte samt Karabiner, Rückenring und Mundschwamm. ( Nr.178,!81 u.1389), (Beide Posten von der Fa.Wm. Knaust).
Am 25. Mai 1918 kann die Firma Konrad Rosenbauer, Linz dem k.u.k. Kriegsministerium Abt.8/HB noch anbieten:
12 Helme Nr. 1020
a´ 43,50
30 Helme Nr. 1024
a´ 53,20
28 Helme Nr. 1025
a´ 58,20
10 Helme 1026
a´ 65,-
25 Helme 1013
a´ 49,80
weiters sind noch vorhanden:
40 Steigerbeile Nr. 123 Ü
a´ 9,50
30 Hammerbeile Nr. 122 D
a´ 9,0
Kommandantenhelm der Kriegshafenfeuerwehr Pola
Helmglocke mit seitlichen Hiebspangen nach Dragonervorbild. Infanterieadler als Frontemblem. Kamm nach Wiener Vorbild und Lorbeerschuppenkette
Kmdtstvtr. Helm
Helmglocke mit seitlichen Hiebspangen nach Dragonervorbild. Wiener Kammform, seitlich schwarz, und Fischschuppenkette
Mannschaftshelm (Gruppenkommandant)
Helmglocke und Schienenkamm mit breiter Auflage nach Wiener Vorbild. Löwenkopfriemen, und innenliegenden Sturmriemen.
Mannschaftshelm der Kriegshafenfeuerwehr Pola mit rotem „Steigerbundriemen“ und Löwenkopfsturmriemen
Schienenkamm nach Wiener Vorbild und seitlich geschwärzt
Von der K.K. Direktion der See – Artillerie
An den erhabenen K.K. Oberbefehlshaber der Marine Hier Rapport
3Im Gehorsam gegenüber den Anforderungen die in den ehrwürdigen Auftrag S. 4929 vom 9. Dezember 1847 enthalten sind wird der Verbal (Äußerungen) über die Gründe die die Ausscheidung der fünf Stoffschläuche und der Lederschläuche verursachten, die sich mit der Nr. 1925 vom 2. dieses Monatsrapport mit der Angabe der Bauzeit und den Einsatz dieser Objekte bezieht, dargestellt.
Folglich des erhaltenen Befehls, wurden die genannten Teile ersetzt ab jetzt wird in solchen Fällen der angehörige Verbal (die zugehörige Äußerung) nie ausgelassen.
Venedig, am 5. Februar 1848
Von der K.K. Direktion der See-Artillerie
An den erhabenen K.K. Oberbefehlshaber der Marine Hier
Rapport-
Man hat die Ehre dem erhabenen K.K. Marineoberkommando den Verbal, der das Ergebnis der methodischen Prüfung der (schreibenden) Kommission über die vorhandenen Teile die sich in diesem K.K. Arsenal- Pumpenlagerstätte befinden, und erfüllt damit die höchste Verordnung.
Diesen Tag, der 7. Februar 1848, gemäß dem hochrangigen höchsten Auftrag, traf sich die Hafenkommission in dem Pumpenlager das in diesem K.K. Arsenal von der 5ten Sektion verwaltet wird, um zu erkennen, welche Dinge, aus denen die Lagerstätte besteht, in den vergangenen 1° Trimester 1848 für die Reparatur oder andere Klassifizierung, aufgrund ihrer Verwendung, bedürftig sind und nach den oben genannten Inspektionen gab es die folgenden Ergebnisse, die im Folgenden erläutert werden:
Qualität und Menge der Gegenstände
Zeitabschnitt der letzten Restaurierung
Stück
Klassifizierung
Schläuche aus Stoff mit Bronzebuchsen für Pumpen von 4 Zoll . .
sie bestehen vom Jahr 1839
5
Abzuschneiden, um die Buchsen in anderen Schläuchen zu verwenden, da sich die Reparatur nicht lohnt
Lederschläuche mit Bronzebuchsen
sie bestehen vom Jahr 1835
1
wie vorher
Bujoli mit Eisenspirale
sie bestehen vom Jahr 1841
3
Zu reparieren
Bujoli idem
bestehen vom Jahr 1841
1
Abzureißen das sich die
.
Reparierung nicht lohnt.
.
Es werden die Reifen für anderes benützt
geschrieben, geschlossen und unterschrieben an selben Tag.
Venedig, am 7. Februar 1848
K.k. Marine „technische Commission“
Commissions Protokoll – über die am 26. Oktober 1850 hinsichtlich einer „Feuerlösch“ Maschine abgehaltene Sitzung im Anschluss erhält das Marine-Kommando gegen baldigste Rückstellung einen durch das k.k. Handelsministerium hieher gelangten Bericht des k.k. General-Konsulats in Paris samt Entscheidung einer vom Ingenieur Phillip in London erfundenen Feuerlösch-Maschine /: Fire annihilator :/ mit Benutzung der Dampfkraft, um sich über die Verwendbarkeit dieser Maschine für die k.k. Marine insofern dies aus der Beschreibung und Zeichnung derselben tunlich ist, gutächtlich zu äußern.
Wien, am 3. August 1850 Vom k.k. Kriegsministerium
K.k. Marine „technische Commission“
Commissions Protokoll
über die am 26. Oktober 1850 hinsichtlich einer „Feuerlösch“ Maschine abgehaltene Sitzung
In Folge der hohen Verordnung P. 1844 ad 8. August l.J. versammelte sich die Commission um über die von den k.k. österr. General- Consul zu Paris Herrn Debrauz dem hohen k.k. Handelsministerium und von diesem durch das k.k. Kriegsministerium dem k.k. Marine „Oberkommando“ zur Beurteilung übergebenen Erfindung des englischen Ingenieurs Phillip, nämlich einer Dampffeuerlösch-Maschine zu beraten.
Nach genauer Prüfung des Berichtes des obbenannten Herrn General Consuls, sowie des beigefügten englischen Programms des Erfinders, mit Zuziehung einiger seitdem in den Zeitungen erschienenen Bekanntmachungen über die hiemit gemachten Versuche, hat die Commission einstimmig gefunden, dass es höchst wünschenswert sei auch hierorts sich durch einige wenige Versuche von der Richtigkeit der Angabe, namentlich was den Effekt auf den Schiffen betrifft, zu überzeugen, um so im Falle der Bestätigung der k.k. Kriegs Marine durch ein mächtiges Schutzmittel bei Gefahren die k.k. Kriegsschiffe zu sichern.
Die Commission trägt folglich an es wolle eine Maschine von der Größe C. um 5 £ Sterling und 10 Reserveladungen für dieselbe angekauft werden, um hierorts noch von der Gesellschaft abzuverlangenden Anleitungen die nötigen Versuche auszuführen.
7 Unterschriften ……………………………………….. Für die Richtigkeit der Abschrift ………
An das k.k. h. Ministerium des Kriegswesens in Wien
Triest, den 11. November 1850
In Gemäßheit des h. Erlasses M. 5504 vom 3. August l.J. beehre ich mich mit Communikats Rückschluss anzuzeigen, dass nach Prüfung des Berichts des General Consuls Debrauz sowie auch des Programmes des Erfinders Phillip es höchst wünschenswert sei, durch einige Versuche mit dessen Fire-annihilator sich von dem Effekte zu überzeugen, um im Bewährungsfalle ein so wirksames Schutzmittel auf Schiffen in Anwendung bringen zu können.
Ich beehre mich daher auf Anschaffung einer solchen „Feuerlöschmaschine“ von der Größe C. für 5 £ Sterling, nebst 10 Reserveladungen für selbe den Antrag zu stellen um auch mit der vom Erfinder mitgegebenen Anleitung hier einige Versuche zu machen.
An die k.k. technische Commission der Kriegsmarine zur Begutachtung unter Rückschluss des Communikats Triest, den 8. August 1850
Vom k.k. Marine-Ober Commandanten Bujanovich Adm.
Sect. II – Abt. 5 38/b
An das hohe k.k. Marine Ministerium in Wien
Triest, am 9. August 1862
In Erledigung der mit Nummer 1005 –MM vom 28. l.Mts. gegen Rückschluss zur Beurteilung und Berichterstattung herabgegebenen Offert des Lambert & Comp. zur Lieferung französischer Pumpen- Gerätschaften, beehrt man sich unter Rückstellung des fräglichen Offerts gehorsamst zu berichten, dass S. M. Kriegs Marine alle derlei Apparate zur Genüge und vollsten Zufriedenheit teils selbst erzeugt und teils aus Fabriken des Inlandes zu beziehen in der Lage ist, daher von den dortigen Offerte keinen Gebrauch zu machen Anlass findet.
Für den Adlatus : ………………….
An das löbl. k.k. Ministerium des Äußeren und des kaiserlichen Hauses Wien
Triest, am 14. August 1862
Wissiak Adm. Vorstand der technischen Abteilung
Auf das vorliegende Offert der Firma Lambert & Comp. in Vuillafans vom 19. Juli d.J. kann hierorts keine Rücksicht nicht genommen werden, weil S. M. Kriegs Marine in der Lage ist die offerierten Apparate zur Genüge und vollsten Zufriedenheit teils selbst zu erzeugen, teils aus Fabriken des Inlandes zu beziehen. Man erlaubt sich daher ein löbl. etc. dieses höflich zu ersuchen im Wege des k.k. österr. Gesandtschaft in Frankreich bzw. des betreffenden Konsulates die abschlägige Bescheidung des Offert Stellers gefälligst herablassen zu wollen.
Verordnungsblatt für S. M. Kriegs-Marine XIX. Stück 1863
Nr. 39 Einführung der Kohl´schen Feuerlösch Eimer
Circular-Verordnung vom 8. Juli 1863 Abt. 4 Nr. 4573
Nach Verbrauch der noch vorhandenen ledernen Feuerlösch-Eimern wird hiemit für den Gebrauch in den k.k. See-Arsenalen und am Bord S. M. Kriegsschiffe die Einführung der Kohl´schen Feuerlösch-Eimer aus Hanfgeflecht angeordnet.
Der Stellvertreter: Baron Lewartowsky m.p. Contre Admiral
K.k. Marine-Stations-Commando Triest ad.Nr 2709
Triest, am 28. Mai 1866
Mit einem von einem gewissen Romano Podesta- Damiani erfundenen neuen Sicherheits „Apparate“ für Löschmänner gegen erstickende Gase, Rauch und konzentrierte Hitze bei Feuersbrünsten, ist infolge der anruhenden mit 12 Stück Beilagen instruierten Zuschrift des k.k. Hafenadmiralats in Pola Nr. 7891 vom 10. Mai d.J. am 23.d.Mts.ein kommissioneller Versuch vorgenommen worden, wobei sich von den vortrefflichen Eigenschaften dieses Apparates dessen Anschaffung für die Marine Etablissements und für die k.k. Kriegsschiffe von großen Nutzen wäre, die Überzeugung verschafft worden ist.
Das diesfalls aufgenommene Kommissionsprotokoll wird sonach dem hohen k.k. Kriegsministerium zur geneigten Entscheidung mit der Bitte gehorsamst unterbreitet, die Beilagen des gegenwärtigen untertänigsten Berichtes welche der Erfinder zu seinen Legitimierungen auch anderswo benötigen wird, mit Ausnahme der beiden Büchel, nach genommener hohen Einsicht gütigst anher remittieren lassen zu wollen.