Finanzmanagement wird in den meisten Vereinen ein immer drängenderes Thema. Öffentliche Kassen kürzen ihre Ausgaben, Finanzämter kümmern sich intensiver um Vereine, ehrenamtliches Engagement findet sich schwieriger und die Ansprüche der Mitglieder steigen. Es reicht also nicht mehr aus, Tipps zu Geldquellen zu erhalten, vielmehr ist ein strategisches Vorgehen gefordert! Analyse der Finanzsituation, der lokalen Unterstützungsmöglichkeiten und des Vereinskonzeptes sind nur einige Stichworte für die erforderliche Neuausrichtung. Und dies jeweils in Übereinstimmung mit den teilweise komplizierten steuerlichen Regelungen, die für Vereine gelten. Dieses Themenfeld wird zusammenhängend und anschaulich in Finanzcheck für Vereine aufbereitet.
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Seitenzahl: 239
Ronald WadsackHorst Lienig
Finanz-Check für
Vereine
▶ Geldquellen und Fördermittel
▶ Steuern und Finanzamt
▶ Ehrenamt und Vergütung
▶ Finanzplanung und -kontrolle
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
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Nachdruck 2013
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Inhaltsverzeichnis
1. Gemeinnützigkeit
1.1 Grundlagen
1.2 Regelungen der Abgabenordnung
2. Finanzierungskonzept
2.1 Brauchen wir überhaupt ein Finanzmanagement?
2.2 Übersicht: Finanzmanagement im Verein
2.3 Ehrenamtliche Arbeit und Finanzmanagement
3. Steuerarten und Sozialversicherung
3.1 Körperschaftsteuer
3.2 Gewerbesteuer
3.3 Umsatzsteuer
3.4 Lohnsteuer
3.5 Sozialversicherung
3.6 Erbschaft- und Schenkungsteuer
3.7 Vergnügungsteuer
3.8 Grundsteuer
3.9 Grunderwerbsteuer
3.10 Lotteriesteuer
3.11 Zinsabschlagsteuer
4. Einnahmen
4.1 Übersicht
4.2 Spenden, Fundraising, Förderverein – Gelder aus dem Vereinsumfeld
4.3 Fördermittel der öffentlichen Hände
5. Spenden: Die steuerliche Behandlung
5.1 Neuregelung Spenden
5.2 Verfahren der Spendenabwicklung
5.3 Spenden, genauer betrachtet
6. Kosten
6.1 Leistungen und die Kosten im Blick haben
6.2 Schlüsselbegriff: Kosten
6.3 Kostenmanagement
6.4 Zentrale Bereiche des Kostenmanagements
7. Instrumente des Finanzmanagements
7.1 Buchführung
7.2 Haushaltsplanung
7.3 Liquiditätsplanung
7.4 Budgetierung
7.5 Kosten- und Leistungsrechnung
7.6 Controlling
7.7 Outsourcing auch im Verein?
7.8 Strategische Vereinsanalyse
7.9 Stichpunkte zur organisatorischen Fundierung des Finanzmanagements
8. Verein und Finanzamt
8.1 Rechnungslegung
8.2 Gewinnermittlung
9. Abschreibungssätze
I Gemeinnützigkeit
1.1 Grundlagen
Vereine streben nach oder um Gemeinnützigkeit. Wie wichtig ist die Gemeinnützigkeit?
Die Steuergesetze enthalten Steuervergünstigungen für Vereine, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen. Zu den Steuervergünstigungen gehören:
Steuerbefreiung aller Einkünfte, soweit sie nicht durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt wurden,
Steuervergünstigung der Umsätze eines Zweckbetriebs oder der Vermögensverwaltung mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz bei vollem Vorsteuerabzug.
Außerdem werden weitere Vorteile, die auch andere als steuerliche sein können, gewährt:
„Übungsleiterpauschale“ bis DM 3.600 im Jahr,
Spendenabzug,
Zugang zu öffentlichen Mitteln,
Befreiung von staatlichen Gebühren,
Mitgliedschaft in einem Spitzen- oder Dachverband sowie
Teilnahme an bestimmten sportlichen Veranstaltungen.
Allein diese Aufzählung zeigt bereits, wie bedeutend es ist, dass Vereine die Gemeinnützigkeit er-, aber auch behalten.
An welche Voraussetzungen ist die Gemeinnützigkeit geknüpft?
Die Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit sind in den §§ 51-68 der Abgabenordnung (AO) enthalten:
§ 51 AO
Allgemeines
§ 52 AO
Gemeinnützige Zwecke
§ 53 AO
Mildtätige Zwecke
§ 54 AO
Kirchliche Zwecke
§ 55 AO
Selbstlosigkeit
§ 56 AO
Ausschließlichkeit
§ 59 AO
Voraussetzung der Steuervergünstigung
§ 60 AO
Anforderung an die Satzung
§ 61 AO
Satzungsmäßige Vermögensbindung
§ 62 AO
Ausnahmen von der satzungsmäßigen Vermögensbindung
§ 63 AO
Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
§ 64 AO
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
§ 65 AO
Zweckbetrieb
§ 66 AO
Wohlfahrtspflege
§ 67 AO
Krankenhäuser
§ 67a AO
Sportliche Veranstaltungen
§ 68 AO
Einzelne Zweckbetriebe
1.2 Regelungen der Abgabenordnung
Allgemeines § 51 AO
Gewährt das Gesetz eine Steuervergünstigung, weil eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt, so gelten die folgenden Vorschriften. Unter Körperschaften sind die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Vereinen gelten nicht als selbstständige Steuersubjekte.
Bei einem Mehrspartenverein müssen neben dem Hauptverein auch alle Abteilungen ihre Einnahmen und Ausgaben in eine gemeinsame Gewinnermittlung und Steuererklärung einfließen lassen. Einzelne Abteilungen eines Vereines, die nach außen selbstständig auftreten, d. h. eigene Kassen und Bankkonten haben – im Innenverhältnis aber weiter dem Hauptverein untergeordnet sind –, erhalten, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein selbstständiges Steuersubjekt, die Steuervergünstigungen nicht mehrfach.
Beispiel
Ein Verein hat neben der Fußballabteilung eine Turn- und eine Tennisabteilung. Die Abteilungen sind rechtlich nicht selbstständig; d. h. keine eigenständigen Vereine. Jeder der Abteilungsschatzmeister führt ein eigenes Kassenbuch und ein eigenes Girokonto.
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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