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Im Juni 1993, vor zwanzig Jahren, wurden der erste Richter und die erste Staatsanwältin aus der DDR wegen Rechtsbeugung verurteilt, zu diesem Verfahren wurde Günther Sarge als Zeuge vernommen. Von den etwa 85000 Ermittlungsverfahren gegen DDR-Bürger betrafen rund 50000 angebliches Justizunrecht. Juristen bildeten somit die größte Berufsgruppe, gegen die nach der Vereinigung vorgegangen wurde. Am Ende wurden rund 150 von ihnen verurteilt. In seiner Autobiografie berichtet Günther Sarge als einst höchster Militärrichter und schließlich Präsident des Obersten Gerichts über seinen Lebensweg, insbesondere aber über seine Erfahrungen mit der westdeutschen Justiz.
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Seitenzahl: 260
Veröffentlichungsjahr: 2013
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Das Buch
Im Juni 1993 wurden erstmals ein DDR-Richter und eine Staatsanwältin verurteilt. Es war der Auftakt des juristischen Feldzuges gegen die DDR-Justiz und ihre Vertreter. Allein gegen Sarge, der in Schwerin als Zeuge geladen war, eröffnete man zwischen 1993 und 1996 sieben Ermittlungsverfahren, drei führten zu Anklagen. Sarge folgte jeder Ladung, verweigerte aber die Aussage.
Hier nun äußert er sich erstmals ausführlich zur Sache und zur Person. Der einst oberste Richter der DDR wirft einen kritischen Blick zurück und auch einen auf die Gegenwart. Sein Urteil lautet in vielem: So etwas hätte es in der DDR nicht gegeben! Den Begriff »Siegerjustiz« gebraucht er dabei übrigens nicht, doch die Machtverhältnisse sind für ihn klar.
Der Autor
Günther Sarge, Jahrgang 1930, aufgewachsen in Ostpreußen, nach dem Krieg Landarbeiter in Brandenburg, 1949 Eintritt in die Volkspolizei, später NVA, letzter Rang Generalmajor. Jurastudium von 1954 bis 1958 und Promotion 1961. Danach fünfzehn Jahre tätig als Militärjurist. Als Chef des Militärkollegiums des Obersten Gerichts höchster Militärrichter der DDR. 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts seit 1978, Präsident ab 1986. Von 1985 bis 1990 war Sarge auch Präsident der Juristenvereinigung der DDR. Rücktritt von allen Funktionen Anfang 1990. 1993 Gründungsmitglied der »Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e. V.« (GRH). Sarge ist verheiratet und lebt in Kagel bei Berlin.
Impressum
ISBN eBook 978-3-360-51012-9
ISBN Print 978-3-360-01844-1
© 2013 edition ost im Verlag Das Neue Berlin, Berlin
Umschlaggestaltung: Buchgut, Berlin
Das Neue Berlin Verlagsgesellschaft mbH
Neue Grünstr. 18, 10179 Berlin
Die Bücher der edition ost und des Verlags Das Neue Berlin
erscheinen in der Eulenspiegel Verlagsgruppe
www.edition-ost.de
Günther Sarge
Im Dienste des Rechts
Der oberste Richter der DDR erinnert sich
»Du musst hören beede«
Von Freunden und Verwandten bin ich gefragt worden, weshalb ich es mir mit 80 Jahren antue, ein solches Buch in Angriff zu nehmen.
Ursprünglich sollten meine Aufzeichnungen den Söhnen und Enkeln verdeutlichen, wie ihr Vater und Großvater gelebt und gewirkt hat. Im Laufe der Jahre entstanden Schritt für Schritt Seiten für ein Buch. Hinzu kam die Erkenntnis, dass wir, die Zeitzeugen, unwiderruflich wegsterben und das Feld unseres Lebens und Handelns in der DDR den Historikern und, schlimmer, den notorischen Verleumdern überlassen müssen. Wir sind es unseren Nachkommen schuldig, die Wahrheit, aber auch die Widersprüchlichkeit der Existenz und des Lebens in der DDR zu bezeugen.
Ich habe viel erlebt. In der Weimarer Republik geboren, habe ich das Nazireich als Schüler und im Kriege erlebt, die schlimmen Nachkriegsjahre durchlitt ich in Berlin und Brandenburg, und von Anfang bis Ende der DDR stand ich in ihrem Dienste. Bundesbürger wurde ich gegen meinen Willen.
Die »Vereinigung« – nunmehr über zwanzig Jahre her – betrachte ich nach wie vor mit großem Zwiespalt. Den Begriff »Wiedervereinigung« halte ich für irreführend. Wieder vereinigt kann nur werden, was früher vereint war. Eine Wiedervereinigung im Sinne des Jahres 1937, bevor ein Abkommen in München geschlossen worden war, gab es nicht. Damals gehörten auch Ostpreußen, Pommern, Schlesien usw. dazu. Und in der Gestalt der Jahre nach 1938 schon gar nicht, denn dann würde auch Österreich dazugehören. Auch die BRD und die DDR waren bei ihrer jeweiligen Gründung nicht »vereinigt« oder geeint.
Eine Vereinigung im Sinne des Völkerrechts hat nicht stattgefunden. Dazu hätten zwei Staaten gehört, die sich auf Augenhöhe begegnet wären, was nicht der Fall war – obgleich doch beide souveräne Völkerrechtssubjekte und gleichberechtigte Mitglieder der UNO waren.
Profan gesagt war es ein Anschluss, eine Vereinnahmung.
Als der Ministerpräsident des Landes Brandenburg 2010 das so feststellte und in einem Spiegel-Gespräch die westdeutsche »Anschlusshaltung« scharf kritisierte, schrie das konservative deutsche Lager auf und attackierte Platzeck mit Verweis auf den Anschluss Österreichs im Jahre 1938. Wer sich den Anschluss von damals jedoch genau ansieht, wird feststellen, dass jener, im Verhältnis zu dem, was mit der DDR geschah, völlig anders verlief. Es waren damals die gleichen kapitalistischen Brüder und Interessen, die Elite wurde nicht angetastet, das sogenannte Bildungsbürgertum ging nahtlos in das »Dritte Reich« ein, Armee, Polizei, Justiz, das Beamtentum und selbst die Geheimdienste dienten fortan treu dem Naziregime. Also, gleiche Brüder, gleiche Kappen!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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