Islamisierung statt Integration - Jochen Rabast - E-Book

Islamisierung statt Integration E-Book

Jochen Rabast

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Beschreibung

Islam - das bedeutet Unfrieden, Krieg, Terror. Die islamischen Staaten kämpfen im Nahen Osten gegeneinander. Als die USA im Irak eingriffen, wurde es schlimmer. Die Folge war eine riesige Fluchtwelle. Im Jahr 2015 erreichte sie Deutschland. War die Willkommens-Kultur zur Integration geeignet? Wie viel Islam verträgt Deutschland? Die politisch Verantwortlichen bieten in religiösen Fragen ein Bild der Hilflosigkeit. Das Pochen auf Menschenrechte für Flüchtlinge ignoriert, dass die islamischen Staaten eine eigene Menschenrechts-Charta haben. Der Begriff der Religionsfreiheit in unserem Grundgesetz vermag nicht abzudecken, dass der Islam keine Trennung von Religion und Politik kennt. Frau Merkels Behauptung, man muss die Flucht-Ursache bekämpfen, ist eine Fiktion. Doch diese ist ein inner- islamisches Problem und entzieht sich der Macht der Kanzlerin. Die Politik der Kanzlerin hat am Ende Deutschland islamisiert. Integration ist eine Illusion. Das Buch nennt eine Lösung.

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Seitenzahl: 142

Veröffentlichungsjahr: 2019

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Der Autor ist approbierter Psychotherapeut und Theologe. Er hatte in einer psychosomatisch orientierten und in einer orthopädischen Klinik in Oberfranken gearbeitet. Jetzt ist er als freier Schriftsteller tätig. In seinen Büchern hat er die Abrahamitische Religion dargestellt.

Wie Engel in die Bibel kamen, 2017 Umbruch der Religion, 2010, Im Namen der Religion, 2015, Das Gesicht des Islam, 2017

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Naiver deutscher Staat – ein Beispiel für gescheitert

Kapitel I Das Flüchtlingsproblem

Die Flüchtlingswelle 2015 – einige Merkmale

Frau Merkels Willkommenskultur

Keine Hilfe seitens Brüssel

Die Massenmedien

Das Bundesverfassungsgericht

Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF)

Die Ausgegrenzten

Kapitel II : Der innerislamische Krieg

... und so fing der Religionskrieg an

Der irakisch-iranische Krieg

Die nächste Front

Der Krieg wird ausgedehnt

Der Krieg in Syrien

Die Folgen in Europa 2015

Die Flüchtlinge sind Muslime

Die neue Islamisierung

Das Desinteresse des deutschen Staates am Islam

Der Islam- ein internationaler Überblick

Kapitel III Die wichtigsten Islam-Varianten

Der türkische Islam

Der arabische Islam

Der alawitische Islam

Der Salafismus

Der Islam des Islamischen Staates

Der Schiitische Islam

Die Ahmadiyya-Bewegung

Die Aleviten

Der pakistanische Islam

Der afghanische Islam

Der Islam Indonesiens

Luxus-Islam

Der 'Euro-Islam'

Deutscher Islam?

Kapitel IV: Islamische Lebensregeln

Die fünf Säulen des Islam

Kapitel V Islam und Deutschland

Eine Zwischenbilanz

Die Haltung der deutschen Kirchen zum Islam

1.

Katholische Kirche und Islam

2.

Evangelische Kirche und Islam

Kapitel VI Grundgesetz und Islam

Religionsfreiheit bedeutet Bekenntnisfreiheit

Menschenrechte im Islam

Kapitel VII Islam als Hindernis für Integration

Der Begriff 'Integration'

Islam – die wahre Religion

Die Moscheen

Das Frauenbild im Islam

Islamische Kleiderordnung

Das Kopftuch – ein Symbol des Islam

Paralleljustiz

Islamunterricht an Schulen

Islamische Bestattungsgepflogenheiten

Islamische Festtage in Deutschland

Halal – haram

Umar-Pakt und Kopfsteuer

Taqiyya – die Verstellung

Kapitel VIII Hemmnisse für Integration

Das Asylverständnis der gegenwärtigen Regierung

Fehler der Asylgestaltung

Die vier Formen für Asylstatus

Kapitel IX Schluss: Gescheiterte Integration

Forderung an die deutsche Politik

Der Flüchtlingsstrom ist ein Selbstlauf

Der Ausweg

Zitierte Literatur

Einleitung: Naiver deutscher Staat – ein Beispiel für gescheitert

Gegründet wurde das spätere Berlin-Neukölln, früher Rixdorf, von Tempelrittern. Der Johanniterorden als späterer Eigentümer bot Exilanten evangelischen Glaubens, vertrieben aus dem katholischen Böhmen, eine Ansiedlung in ihrem Gebiet an. Die beiden Ortsteile Deutsch-Rixdorf und Böhmisch-Rixdorf wuchsen zu dem größten Dorf in Preußen. Einem solchen Ort scheint die Ansiedlung weiterer religiöser Gruppen anzuhaften. Heute wäre eine Umbenennung wegen ihres hohen Ausländeranteil in Neu-Anatolien oder Neu-Arabien erwägenswert. Ein religiös-ethnisches Gemeinschaftswesen ist in der Verwaltung sehr konfliktreich für einen Bürgermeister, wie aus den Äußerungen des Herrn Buschkowsky hinlänglich bekannt ist.

Seine Nachfolgerin im Amt des Bezirksbürgermeisters Dr. Franziska Giffey (2015 bis 2018) wollte mit einem harten Integrationsvorstoß in die Schlagzeilen kommen. Sie lud im Oktober 2015 Imame und Moscheevorstände von zwanzig Moscheen, die es mittlerweile in diesem Stadtgebiet gab, zu einem Integrationsgespräch ein. Ihre Vorstellung einer konsequenten Integration lautete:

Neukölln sagt NEIN zu Zwangsheirat und arrangierter Ehe Neukölln sagt JA zu selbstbestimmter Partnerwahl aller jungen Menschen.

Das war Zündstoff, und entsprechend gering war die Teilnahme der geladenen islamischen Teilnehmer. Die Stellung der Frau in der Gesellschaft und das Ehe-Verständnis gehören zu den Kernbereichen muslimischen Glaubens. Aus Sicht der Imame stand fest, unsere islamische Lebensweise werden wir nicht aufgeben. So empfanden sie die Einladung zu einem Gespräch unter diesem Motto rundweg als Zumutung. Und weil in Deutschland Religionsfreiheit herrscht, auf die sich die Islamverbände stets zu berufen wissen, so kann es aus der Sicht der Imame über zentrale Themen des Islam kein Gespräch geben.

Ganz anders sieht es aus der Sicht einer Integrationsaktivistin aus. Religion als Merkmal von Menschengruppen wird ebenso ignoriert, wie Hautfarbe, völkische Herkunft, Geschlechtszugehörigkeit u.a. Für eine Integration spiele das keine Rolle. Die Integrationsideologen haben im allgemeinen keine fundierte Kenntnis des Islam. Ihre wohlgemeinten Bemühungen gehen an der Prägung von Menschen muslimischen Glaubens vorbei. Und so musste diese Initiative für eine Integration scheitern. Es war vorhersehbar. Leider zeigt dieses Beispiel, dass eine Integrationsideologie links-grüner Prägung zu einer fehlgesteuerten Politik führt.

Die zunehmende Prägung der Gesellschaft durch den Islam soll im Folgenden beleuchtet werden.

Das vorliegende Buch möchte aufzeigen, wie Integration aus deutscher Sicht als der aufnehmenden Gesellschaft möglich ist, und wie die Forderung nach Integration von der anderen Seite, den islamischen Migranten, wahrgenommen wird. Bis zum Jahr 2015 konnte sich die deutsche Politik weitgehend um diese Frage herumdrücken. Ehemals türkische Gastarbeiter hatten sich nach und nach oder in der nächsten Generation mit den Arbeits- und Lebensverhältnissen in Deutschland einigermaßen arrangiert. Das war eine Anpassungsleistung einzelner Menschen und ihrer Familien.

Im Jahr 2006 hatte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble die 'Deutsche Islamkonferenz' ins Leben gerufen. Er hatte sich zum Ziel gesetzt, „eine bessere religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung und ein gutes Miteinander aller Menschen in Deutschland, gleich welchen Glaubens“1 zu erreichen. Mühevoll plätscherte ein Gesprächsrinnsal über die Jahre dahin, doch es blieb erfolglos. Es gab keine Annäherung auf beiden Seiten.

Kapitel I Das Flüchtlingsproblem

Die Flüchtlingswelle 2015 – einige Merkmale

Die Kriegslage im Nahen Osten hat eine ungeahnte Flucht in Gang gesetzt. Nicht nur innerhalb der arabischen Länder suchen Opfer des Krieges ein neues Zuhause. Menschen fliehen in Nachbarländer. Die Türkei wird durch die geografische Nähe zum Ziel der Flüchtenden. Im Oktober 2015 macht sich ein Heer von Flüchtlingen wie eine Flutwelle nach Europa auf.

Diejenigen, die es stoppen könnten, sahen tatenlos zu. Robin Alexander hat die untätige Ratlosigkeit der deutschen Regierung dokumentiert: „Die Grenze bleibt offen, nicht etwa, weil es Angela Merkel bewusst so entschieden hätte, oder sonst jemand in der Bundesregierung. Es findet sich in der entscheidenden Stunde schlicht niemand, der die Verantwortung für die Schließung übernehmen will“.2

Fast eine Million Flüchtlinge überrennen Ende 2015 Deutschland. Zu einem Grenzübertritt braucht es im Normalfall einen gültigen Pass, eine weltweite Selbstverständlichkeit. Das wird missachtet. Die Regierung unternimmt nichts und wirkt vollkommen hilflos. Sie verteilt die anonym Eingereisten auf die Bundesländer. Die Menschen kommen zu 90% aus islamischen Staaten. Deutschland wird durch die Flüchtlinge mit islamischen Problemen konfrontiert, wie man das bisher nicht kannte. Schlagartig bekommt die Asylsituation eine neue Qualität. „Das Volumen der Zuwanderung: Es kommen nun nicht nur Individuen, sondern ganze Großfamilien, ja sogar ganze Clans aus Nahost, Zentralasien und Afrika. Das ist eine Völkerwanderung, keine individuelle Migration. Die Newcomer kommen mit dem Anspruch, Geltung für den Islam in Europa – gleichsam Islamisierung – zu verlangen. Das haben frühere islamische Migranten nie getan.“3 Die traditionellen Einwanderungsländer verweigern die Aufnahme. Die USA sind schwer erreichbar. Außerdem praktizieren sie eine streng regulierte Einwanderungspolitik. Wegen ihrer spärlichen sozialstaatliche Leistungen bieten die USA ohnehin nur geringe Anreize für Armutsflüchtlinge. „Europa dagegen gibt im Namen der Solidarität seine Grenzkontrollen fast vollständig auf und nimmt Armutsflüchtlinge auch 'ohne Obergrenzen' (Merkel) auf. Muslime, die nicht nur kein Visum, sondern auch gefälschte oder gar keine Papiere haben, dürfen nach Europa in Millionenstärke kommen. Das ist ein Fakt, kein Populismus.“4

Frau Merkels Willkommenskultur

Die Fluchtbewegung war vorhersehbar. Die Bundesregierung hat es sträflich unterlassen, mit Werbekampagnen in den arabischen Massenmedien der unrealistischen Schönfärberei in Facebook und Twitter entgegenzutreten. Mehr noch: Das BAMF hat im Jahr zuvor einen Film über den Ablauf der Integration in Deutschland, die den Charakter einer Hotelaufnahme hat, ins Netz gestellt. Dieser Film ist nicht anders, denn als Werbefilm einzustufen, wie die WELT zu Recht ihn charakterisiert.5 Längst waren den Flüchtlingen die vergleichsweise üppigen finanziellen Zuwendungen an Asylanten in Deutschland bekannt. Das wirkte wie ein Magnet. Für die Flüchtlinge gab es im Internet falsche Vorstellungen über ein Leben im Wohlstand. Das war kein Geheimnis. „Die deutsche Bundeskanzlerin verkündet, sie wolle ein 'freundliches Gesicht zeigen'. Dies tut sie dadurch, dass sie ohne Kontrolle und ohne Politik-Konzept Millionen von Armutsflüchtlingen ins Land lässt, die die Identität Europas negativ verändern. Das ist ein deutscher Sonderweg. Das Besorgniserregende ist, dass deutsche Politiker für diesen Sonderweg im Namen von Solidarität eine Europäisierung verlangen. Europäische Länder, die sich dem deutschen Weg verweigern, werden des Nationalismus bzw. des Rechtspopulismus bezichtigt. Seit wann hat Deutschland die Legitimität, andere Europäer über das Wohl Europas zu belehren?“6

Die hilfsbereiten Deutschen haben den Flüchtlingen in Ergebenheit gegenüber der Politik von Frau Merkel eine Willkommenskultur ohne Grenzen und Begrenzungen entgegen gestreckt. Sie haben keine Kenntnisse darüber, welche Lebensweise und Prägungen diese Menschen aus den unterschiedlichen islamischen Welten zu ihnen mitbringen. Die Helfer sind sich bis heute nicht bewusst, dass ihre 'Flüchtlingshilfe' zugleich eine unwägbare Gefahr für den Religionsfrieden und die Gesellschaftsstruktur in unserem Land darstellt.

Die Flüchtlinge kommen meist ohne Ausweise, die sie zuvor weggeworfen haben. Sie überschreiten die deutsche Grenze mit dem Einverständnis der Bundeskanzlerin. Die Regierung missachtet die geltenden Gesetze, nach denen ein freier Grenzübertritt nur für Bürger der EU-Staaten gilt.

Unglaublich: Die deutsche Regierung setzt sich über ihre eigenen Gesetze hinweg.

Im „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz-AufentG)“ steht im § 3 Passpflicht

(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind.“

In dem gleichen Gesetz steht im § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum (1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt.“

In unverantwortlicher Weise setzt sich die Regierung über jegliche Sicherheitsbedenken hinweg, die durch das Gesetz markiert sind.

Bis heute gibt es keinen verlässlichen Überblick aus welchen Ländern diese Menschen gekommen sind und welchen Bildungsschichten sie entstammen, was als Grundlage einer späteren beruflichen Eingliederung dienlich sein könnte. In unverantwortlicher und ungesetzlicher Weise hat die Bundesregierung, speziell der verantwortliche Innenminister, eine völlig unkontrollierte Masseneinwanderung zugelassen. Das war gegen das geltende Schengen-Abkommen, das die Freiheit zum Grenzübertritt nur den Menschen aus den Ländern der EU garantiert. Der Innenminister Thomas de Maizière hat geltendes Recht missachtet.

Keine Hilfe seitens Brüssel

Die Organe der EU wurden nicht wirksam tätig. Die deutsche Regierung hat die europäische Kommission nicht aufgefordert, einheitliche Standards für die Unterbringung und finanzielle Versorgung in allen EU-Staaten zu entwickeln.

Martin Schulz war zu diesem Zeitpunkt der Präsident des Europäischen Parlaments. In dieser Funktion hatte er die Möglichkeit, Vorschriften für eine einheitliche Behandlung der Flüchtlinge in Bezug auf Unterbringung und finanzielle Versorgung in den EU-Ländern auf den Weg zu bringen. Martin Schulz hat kläglich versagt. Sein formulierter Enthusiasmus 'ich bin ein glühender Europäer' hat ignoriert, dass es an Europas Grenzen glüht. Statt tätig zu werden, arbeitet Bürokratie die eigenen Regeln ab und ignoriert Notstände.

Die Balkanstaaten, die in früheren Jahrhunderten von islamischen Truppen besetzt waren, wollten keine Wiederholung und schlossen ihre Grenzen. EU-Behörden fühlen sich im Recht, diese Länder dafür bestrafen zu können, was ihnen bei dem Verstoß der deutschen Bundesregierung gegen das Schengen-Abkommen jedoch nicht in den Sinn kam.

Auf einen Schulterschluss mit den anderen EU-Staaten hatte Angela Merkel verzichtet und in einem Alleingang für Deutschland verordnet: 'Wir schaffen das'. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung war mit der Aufnahme der Flüchtlinge unausgesprochen und ungefragt einverstanden und hat die sogenannte 'Willkommenskultur' mit Tatkraft und finanziellem Engagement unterstützt. Kritische Töne und Sicherheitsbedenken wurden in einer Weise unterdrückt, wie das sonst nur in totalitären Staaten üblich ist. Kritik gilt bis heute als ausländerfeindlich und rechtsextrem.

Das Handeln der Bundeskanzlerin gleicht dem eines Autokraten. Frau Merkel setzt ihre Empathie über das geltende Recht. Die Massenmedien und die Gerichte sind auf ihrer Seite.

Die Massenmedien

Die Presse hat ihre Unabhängigkeit aufgegeben und die Kanzlerin unterstützt, wie Frau Merkel das aus Honeckers Zeiten kannte. Nationalität und Herkunft von Kriminellen dürfen in den Medien nicht mehr benannt werden. Etwaige Probleme mit der islamischen Religion wurden auch nicht ansatzweise erwähnt. Dabei gab es bereits Schlägereien zwischen religiösen Gruppen in den Flüchtlingsunterkünften. Das wurde verschwiegen oder mit situativen Erklärungen klein geredet. Das Pressediktat - als freiwillige Erklärung des Presserats bezeichnet - keine Nationalität zu benennen, hat nur dem Ansehen der Presse in der Öffentlichkeit geschadet, jedoch keinen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet.

Das Bundesverfassungsgericht

Untätigkeit hat die sogenannte 'dritte Säule' der Demokratie an den Tag gelegt. Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider hat Klage gegen die Verstöße der Bundeskanzlerin wegen ihrer Migrations- und Asylpolitik am 02.02.2016 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die Verfassungsrichter leisten sich Ungeheuerliches. Sie machen von ihrem Recht nach § 93 BVerfGG Gebrauch, das ihnen die Möglichkeit gibt, Klagen nicht anzunehmen. Juristisch sind sie in ihrer Handlungsweise völlig frei. Sie müssen nicht tätig werden, um Rechtsverstöße zu prüfen. So fällt in dieser für Deutschland wichtigen Stunde auch die oberste Justizbehörde aus, die dritte Säule der Demokratie. Der frühere, langjährige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sprach von einem 'eklatantem Politikversagen'. Es gibt eine tiefe Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit in der deutschen Bundesrepublik, sagte er in einem Interview mit dem 'Handelsblatt'. Horst Seehofer traf den Nagel der Politik auf den Kopf und sprach von 'der Herrschaft des Unrechts'.

Demokratie stieß an ihre Grenzen. Ursula von der Leyen wurde nicht müde zu erklären, das Wichtigste was wir haben ist die Demokratie. Doch was, wenn sie nicht mehr funktioniert? Demokratie braucht eine Opposition. Frau Merkel hat die Front von der bürgerlich-konservativen Seite zur grün-linken Ideologie gewechselt. Unser demokratischer Staat basiert auf dem Wettbewerb gleichberechtigter Parteien. Verlässt eine Partei das eigene Profil, weswegen sie gewählt wurde, ist das demokratieabträglich. Ideologische Gleichschaltung aller demokratischen Parteien war das Prinzip der DDR. Jetzt leidet die Bundesrepublik darunter. Es blieben die FDP und die AfD als Oppositionen mit einem erkennbarem Profil.

Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF)

Einen weiteren eklatanten Verstoß gegen das Familienrecht hat die Bundesregierung zu verantworten. Unter den Flüchtlingen befand sich eine Vielzahl unbegleiteter Minderjähriger. Einer der Fehler von Merkels Flüchtlingspolitik war es, dass das besondere Problem unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) neben der Behandlung erwachsener Flüchtlinge zugelassen wurde.

Auf welches moralische Recht und welche Gesetze kann sich der deutsche Staat berufen, wenn er von sich behauptet, in besonderem Maß für die UMF zuständig zu sein?

Es gehört zur Merkel'schen Flüchtlingsideologie, dass UMF nicht abgeschoben werden.

Diese Handhabung wird gar nicht erst hinterfragt. Der deutsche Staat weiß sich als für die Schutzbedürftigkeit der UMF zuständig. Dieses Recht maßt er sich entgegen der allgemein anerkannten elterlichen Obhutspflicht an. Man meint, sich auf das Grundgesetz und die UNICEF-Konvention berufen zu können. Doch beide sind von einem anderen Geist geprägt.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet „Art 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Nach dem GG Art 6 liegen Recht und Pflicht zum Schutz eines Minderjährigen bei der Familie, bei nahen Angehörigen, bei den Eltern.

Im Fall der Flüchtlings-UMF zieht der Staat dieses Recht an sich. Im Bundestag ist nicht darüber abgestimmt worden, ob dieses Recht den Eltern von Kinder aus anderen Staaten so einfach entzogen werden kann.

Die Konvention über die Rechte des Kindes der UNICEF legt zum Wohl des Kindes fest:

Artikel 3 (2)„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.“

„Artikel 5: Respektierung des Elternrechts

Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.“

„Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl

1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.“

Auch für ein Flüchtlingskind ist das Ziel die Zusammenführung der Familie.

„Artikel 22 (2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwischenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusammenführung notwendigen Informationen zu erlangen.“

Der Geist der UNICEF deckt sich nicht mit dem Geist der Merkel'schen Flüchtlingspolitik. Nicht die In-Obhut-Nahme durch einen fremden Staat, sondern die Familienzusammenführung steht im Zentrum der Fürsorge,.

Das BAMF verweist auf die rechtlichen Grundlagen seiner Handlungsweise und beruft sich auf

- die Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU vom 26.06.2013 in Verbindung mit Art. 24. Darin geht es um allgemeine Grundsätze; jedoch wird nicht von einem Nachholen der Familie gesprochen. Das ist Interpretation des BAMF.