Mordsgifte - Frank Mußhoff - E-Book

Mordsgifte E-Book

Frank Mußhoff

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Beschreibung

Eine kaltblütige Serienmörderin vergiftet ihre ganze Familie.

Ein Mann wird tot in seinem Wagen gefunden - weder ist er äußerlich verletzt noch sein Fahrzeug beschädigt.

Ein bulgarischer Journalist wird scheinbar zufällig angerempelt - 24 Stunden später ist er tot.

Arsen, Blausäure, Zyankali, Polonium - das Töten mit Gift ist ebenso still wie heimtückisch. Frank Mußhoff ist forensischer Toxikologe und jagt mithilfe moderner wissenschaftlicher Methoden Giftmörder. Er schildert seine kniffligsten Fälle und beleuchtet spektakuläre Verbrechen der Kriminalgeschichte neu.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 468

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Über die Autoren

Prof. Dr. rer. nat. Frank Mußhoff ist im In- und Ausland als Sachverständiger vornehmlich für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte tätig. Er studierte Biologie in Düsseldorf, wo er 1990 in das dortige Institut für Rechtsmedizin eintrat und promovierte. 1996 übernahm er die Leitung der Forensischen Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin in Bonn. Seit Januar 2013 ist er einer der beiden Leiter des Forensisch Toxikologischen Centrums München. Er ist Mitglied nationaler wie internationaler Fachgesellschaften und Autor von mehr als 170 Fachaufsätzen, zahlreicher Buchbeiträge sowie Mithe­rausgeber von Fachbüchern rund um die Forensische Toxikologie.

Dr. rer. nat. Cornelius Heß ist seit 2013 Leiter der Abteilung Forensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn. Nach dem Studium der Pharmazie in Bonn arbeitete er im Rahmen seiner Diplomarbeit am Institut für Biochemie und Dopinganalytik der Deutschen Sporthochschule Köln. Während seiner Promotion beschäftigte er sich mit dem Nachweis von Insulin – als Gift eingesetzt gilt dieses noch immer als schwer aufspürbar.

Frank MußhoffCornelius Heß

MORDSGIFTE

Ein Toxikologe berichtet

BASTEI ENTERTAINMENT

Vollständige E-Book-Ausgabedes in der Bastei Lübbe AG erschienenen Werkes

Bastei Entertainment in der Bastei Lübbe AG

Originalausgabe

Copyright © 2014 by Bastei Lübbe AG, Köln

Textredaktion: Dr. Katharina Theml, Wiesbaden

Umschlaggestaltung: Christin Wilhelm, www.grafic4u.de

E-Book-Produktion: hanseatenSatz-bremen, Bremen

ISBN 978-3-8387-5345-4

Sie finden uns im Internet unter www.luebbe.deBitte beachten Sie auch: www.lesejury.de

Inhalt

Über die Autoren

Was macht ein forensischer Toxikologe? Eine persönliche Einleitung

Tödliche Chemie – Einige frühe Klassiker

Pflanzliche Gifte

Synthetische Gifte

Alkohol und giftige Gase

Medizinisches Personal – Sterbehilfe und Mord

K.-o.-Mittel und ihre Folgen

Politisch motivierte Giftanschläge

Epilog – Toxikologen im Wettlauf mit der Zeit

Literaturhinweise und Quellen

Was macht ein forensischer Toxikologe? Eine persönliche Einleitung

»Suff, Sex, Gewalt und Drogen, damit verdienen wir unser Geld«, meinte einmal ein befreundeter Kollege und hat damit gar nicht so unrecht. Denn wir forensische Toxikologen haben es tagtäglich mit den eher unschönen Auswirkungen des Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsums, mit K.-o.-Mittel-Gaben bei Vergewaltigungen sowie selbstverständlich mit Giftmorden, Selbstmorden mit Gift oder unglücklichen Unfällen mit Gifteinwirkung zu tun.

Wie bin ich da hineingeraten? Im Frühjahr 1990 betrat ich zum ersten Mal ein Institut für Rechtsmedizin. Ich stand an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gerade kurz vor der Fertigstellung meiner Diplomarbeit am Ende meines Biologie-Studiums und nun vor der Frage, wie es weitergehen sollte. Eigentlich wollte ich die Universität verlassen und endlich etwas »Handfestes« tun, wobei mich die Toxikologie bereits da schon sehr interessierte. Dann hörte ich per Zufall, dass in der chemisch-toxikologischen Abteilung der Rechtsmedizin Düsseldorf eine Stelle frei werden sollte, und nach einem kurzen Anruf bekam ich gleich die Einladung, doch einmal persönlich vorbeizukommen. Über das, was dort wirklich gemacht wurde, wusste ich noch nicht viel.

Der Besuch verlief überraschend. Vom Leiter der Abteilung, Prof. Dr. rer. nat. Thomas Daldrup, wurde ich an der Tür empfangen, und dann ging es nicht etwa in sein Büro, sondern ich wurde sogleich durch die Labore und Gänge geführt. Am Ende des Labortraktes befanden wir uns in einem kleinen Flur, in dem es ziemlich stark roch. »Wir haben eben nicht immer mit den frischesten Leichen zu tun«, meinte Thomas Daldrup mit einem Grinsen, und ich erfuhr, dass einer der beiden Sektionssäle des Institutes sich nur durch eine Holztür getrennt auf dem ersten Stock direkt neben dem Laborbereich befand. Natürlich ließ ich mir nichts anmerken und machte auf cool. Ich habe nie erfahren, ob auch das dazu beigetragen hat, dass ich zwei Tage später die Zusage auf eine Stelle mit der Möglichkeit zu einer naturwissenschaftlichen Promotion erhielt. Bis heute habe ich an einigen Leichenöffnungen teilgenommen, und es sind gar nicht die Bilder, sondern vielmehr die Gerüche, die mir immer am meisten zu schaffen machen.

Jedenfalls begann ich im Sommer 1990 in der Düsseldorfer Rechtsmedizin, und von Anfang an war ich Feuer und Flamme für alles, was sich mir dort bot. Ich beschäftigte mich nicht nur mit meiner eigenen Doktorarbeit, sondern versuchte möglichst viel in der täglichen Routine mitzuarbeiten und mitzubekommen. Ich entwickelte erste Methoden zum quantitativen Nachweis von Drogen in Körperflüssigkeiten, las mir die Fallgeschichten durch und diskutierte nach Abschluss der Analysen die Fälle mit meinem Lehrer und heutigen Freund Thomas Daldrup. So bekam ich direkt einen Gesamteinblick in das Fach und konnte von Anfang an reichlich Berufserfahrung sammeln. Und bereits 1996 wurde mir die Leitung des chemisch-toxikologischen Labors der Rechtsmedizin in Bonn angetragen.

Aber zurück zu Suff, Sex, Gewalt und Drogen. Was macht ein forensischer Toxikologe überhaupt, und wie ist ein Institut für Rechtsmedizin in der Regel aufgebaut?

Die Leitung als Institutsdirektor liegt natürlich in der Hand eines Rechtsmediziners, ist das Fach doch auch in aller Regel den Medizinischen Fakultäten einer Universität zugeordnet. In einem Institut für Rechtsmedizin finden sich dann zumeist drei Hauptabteilungen.

Da ist zum einen das, was alle aus vielen Berichten und dem Fernsehen kennen, die Forensische Medizin. Zu den Aufgaben der Forensischen Medizin zählen Obduktionen inklusive Folgeuntersuchungen an Gewebeschnitten (Histologie), Leichenschauen, Leichenfundorteinsätze sowie körperliche Untersuchungen von Geschädigten oder Tätern und die Erstattung medizinischer Gutachten auf Aktenbasis. Als weitere Abteilung gibt es in der Regel die Forensische Genetik. Ihr wichtigstes Arbeitsgebiet ist die Untersuchung biologischer Spuren insbesondere von Fund- beziehungsweise Tatorten und deren Zuordnung zu Personen, um schwere Straftaten aufzuklären. Des Weiteren geht es um die Identifizierung unbekannter Toter sowohl in Einzelfällen als auch bei der Identifizierung von Opfern von Massenkatastrophen (z. B. Naturereignisse, Terroranschläge) und Kriegen. Letztendlich gehört auch der einfache Vaterschaftstest zu den Aufgabengebieten der Forensik.

Als dritte Einheit ist die Forensische Toxikologie zu nennen. Hier sind in der Regel ebenfalls Naturwissenschaftler tätig, also Chemiker, Pharmazeuten, Lebensmittelchemiker oder, so wie ich, Biologen. Der Begriff »Toxikologie« geht auf die griechischen Worte »Gift« (τοξικόν – toxicon) und »Lehre« (λόγος – logos) zurück; die Toxikologie beschäftigt sich allgemein mit der Erforschung der Wirkungsweise von Giften zur Diagnostik und Therapie von Vergifteten. »Forensisch« leitet sich vom lateinischen Wort »forum« (Marktplatz) ab, da Gerichtsverfahren, Urteilsverkündungen und Strafvollzug im antiken Rom öffentlich und zumeist auf dem Marktplatz durchgeführt wurden. Unter »Forensischer Toxikologie« versteht man dann ganz allgemein die Vergiftungslehre in ihrer Beziehung zur Rechtsordnung, das heißt in strittigen Rechtsfragen im Straf-, Zivil-, Verwaltungs- oder Versicherungsrecht bei Lebenden oder Verstorbenen.

Hier denken die meisten dann natürlich an die Leichentoxikologie nach Giftmorden sowie Tötungen und Selbsttötungen oder Unfällen mit Giften. Das war natürlich unser ursprüngliches Arbeitsgebiet, wenngleich die Leichen heute nur noch einen Teil der Untersuchungsfälle ausmachen.

Doch mittlerweile überwiegen Untersuchungen an Proben von Lebenden eindeutig. Da haben wir zum einen die Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen und damit eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen können. Deren Blutproben werden in forensisch-toxikologischen Laboren, zumeist in einer Rechtsmedizin, untersucht. Dann haben wir die Personen, die unter dem Einfluss von solchen zentral wirksamen Substanzen Straftaten begehen, aber vielleicht so stark beeinträchtigt sind, dass zu prüfen ist, ob ihre strafrechtliche Verantwortung noch (vollständig) gegeben war oder sie als (vermindert) schuldfähig anzusehen sind. Ferner gibt es die Verabreichung von K.-o.-Mitteln, um Personen gefügig zu machen oder außer Gefecht zu setzen. Ein stetig wachsendes Feld sind die Eignungsuntersuchungen. So bedarf es zum Beispiel nach einer Drogenfahrt des Nachweises einer Drogenabstinenz über einen bestimmten Zeitraum, um den Führerschein zurückzubekommen. Manche Institutionen untersuchen auch sichergestellte Drogen auf ihre Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffgehalte, obwohl dies vornehmlich Aufgabe der Kriminalämter ist. Aufgrund der vorhandenen instrumentellen Ausstattung und der Fachkenntnis werden in forensischen Laboratorien gerade der rechtsmedizinischen Universitätsinstitute häufig auch die chemisch-toxikologische Analytik und die fachspezifische Beratung für die Klinische Toxikologie durchgeführt. Per Kurier erhalten wir aus Kliniken Proben von Personen mit Verdacht auf eine Vergiftung und analysieren sie im Rahmen eines Notfallprogramms, um behandelnde Ärzte schnell bei ihrer Diagnose und Behandlung zu unterstützen.

Unsere Arbeit ist ungeheuer vielfältig, und das macht das Spannende daran aus. Früher hielten sich Rechtsmediziner nicht selten Naturwissenschaftler quasi als Messknechte, um die im Labor erhaltenen Befunde dann als Arzt nach außen zu vertreten. Zum Glück bin ich auf keiner meiner Stationen in so eine Situation geraten. Ich kenne rechtsmedizinische Institute so, dass Ärzte und Naturwissenschaftler auf Augenhöhe in der täglichen Fallarbeit miteinander umgehen und gerade dieses Interdisziplinäre ein rechtsmedizinisches Institut ausmacht. Medizinische und naturwissenschaftliche Aspekte werden so gleichermaßen berücksichtigt, man arbeitet Hand in Hand an einem Fall zusammen, und man lernt dabei täglich voneinander.

Bei der forensischen Toxikologie steht natürlich zunächst die Analytik von biologischen Proben im Vordergrund. Dazu bedarf es eines gewissen chemischen wie technischen Verständnisses. Zu bedienen sind modernste Analysesysteme, und man hat sich ständig auf dem aktuellen Stand zu halten, was neue Möglichkeiten und Methoden betrifft. Aber unsere Arbeit ist bei weitem nicht mit dem Abschluss der Analysen beendet. Denn dann gilt es, die erhaltenen Befunde in ihren ganz individuellen Zusammenhang einzuordnen, zu interpretieren und schließlich ein Sachverständigengutachten zu verfassen. Wir erhalten daher nicht nur irgendwelches Probenmaterial, sondern zusätzlich umfangreiche Informationen zum gesamten Fall. Das können polizeiliche Berichte sein oder auch die gesamte Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Wir haben sämtliche Anknüpfungspunkte und Hintergründe zu berücksichtigen und in unser Gutachten einfließen zu lassen. Zunächst wird in der Regel ein schriftliches Gutachten verfasst, nicht selten müssen wir die Befunde aber auch bei einer späteren Gerichtsverhandlung als Sachverständige vertreten. Dann sitzen wir neben der Staatsanwaltschaft, haben wie das Gericht, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft ein Fragerecht bei der Anhörung Beschuldigter wie auch der Zeugen und erstatten dann nach Abschluss der Beweisaufnahme unser mündliches Sachverständigengutachten. Im Anschluss daran stehen wir noch dem Gericht, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft für Fragen zur Verfügung, bevor es zu den Plädoyers und schließlich zum Urteil kommt.

Und das ist das, was mich so begeistert. Man hat nicht nur die Laborarbeit, sondern lernt die Hintergründe und Menschen zu den Fällen kennen. Dabei bleibt einem nichts Ungewöhnliches fremd. Neben unseren analytischen Kenntnissen ist natürlich ein umfangreiches Wissen um die Wirkungen giftiger Substanzen von Bedeutung, aber auch juristische Kenntnisse sind notwendig, um dem Gericht hilfreich sein zu können. Schließlich geht es doch darum, die Voraussetzungen zur Einordnung eines Falles zu diesem oder jenem Paragraphen zu kennen. Nicht selten stellen die verschiedenen Beteiligten Dinge unterschiedlich dar, und man muss Aussagen und weitere Beweise, zum Beispiel auch Analyseergebnisse, zu einem Gesamtbild zusammenfügen. Wir als Sachverständige können uns dann zu den Wahrscheinlichkeiten äußern, ob eher die eine oder die andere Version unter Berücksichtigung aller Anknüpfungspunkte stimmen könnte. Eine abschließende Bewertung, man spricht dann auch von einer Würdigung, nehmen wir Sachverständige natürlich nicht vor, denn dann würden wir als befangen gelten. Die Würdigung und damit verbunden die Urteilsfindung sind einzig und alleine die Sache des Gerichts.

An universitären Einrichtungen kommt zu diesen Aufgaben zusätzlich noch die Lehre, das heißt Studentenunterricht, und die Forschung. Ich selbst unterrichte in Bonn immer noch in vier Fakultäten, in der Medizinischen, der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen, der Landwirtschaftlichen und Juristischen Fakultät, wobei die Toxikologie natürlich auch für die Studenten ein spannendes und interessantes Fach ist. Forschungsarbeiten betreffen nicht nur die Erarbeitung neuer Analysemethoden, sondern auch die Wirkungsweisen neuer Gifte oder pathophysiologische Grundlagen der Suchtentstehung, um nur einige Beispiele zu nennen. Mich hat dabei immer die direkte Anwendbarkeit unserer Forschung auf aktuelle Problemstellungen begeistert, für reine Grundlagenforschung wäre ich zu ungeduldig.

Kommen wir noch einmal zurück zu dem originären Gebiet der Leichentoxikologie, trägt dieses Buch doch den Titel »Mordsgifte«. Stirbt ein Mensch, so hat eine ärztliche Leichenschau zu erfolgen. Dabei soll unter anderem der Tod sicher festgestellt werden, ferner die Identität des Verstorbenen, der Todeszeitpunkt und schließlich, ob Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod bestehen oder sich nicht sicher ausschließen lassen (Todesart) und wodurch der Tod eingetreten ist (Todesursache). Bei nichtnatürlicher oder ungeklärter Todesart sind die Ermittlungsbehörden einzuschalten, und gegebenenfalls kommt es dann zu einer gerichtlichen Obduktion und eventuellen Folgeuntersuchungen, auch chemisch-toxikologischen. Über die Qualität der ärztlichen Leichenschau in Deutschland wurde schon viel geklagt, nicht zuletzt, da jeder Arzt ohne spezifische Ausbildung als Leichenbeschauer tätig sein kann. Und hier muss ich als Toxikologe natürlich auf ein ganz spezielles Problem hinweisen. Denn für eine Vergiftung charakteristische Leichenschaubefunde, also äußerlich wahrnehmbare typische Veränderungen, sind selten beziehungsweise nur in Ausnahmefällen zu erkennen. Auch zuvor schwerkranke Personen könnten selbstverständlich vergiftet worden sein, ohne dass bei einer Leichenschau Hinweise darauf zu erlangen sind. Insofern ist das vielleicht eine Erklärung dafür, dass Giftmorde heutzutage relativ selten zu verzeichnen sind. Wahrscheinlich wird in einer Vielzahl solcher Fälle gar kein Verdacht geschöpft und keine Ermittlungsbehörde eingeschaltet, sodass eine hohe Dunkelziffer zu vermuten ist. Generell ist zu bemängeln, dass in Deutschland per se die Sektionsquote mit unter fünf Prozent aller Verstorbenen im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig liegt. Während klinische Sektionen bei Todesfällen aus natürlicher Ursache stetig zurückgehen, bleiben die gerichtlichen Obduktionen mit circa zwei Prozent der Sterbefälle relativ konstant. Bei diesen zwei Prozent an Sterbefällen mit gerichtlicher Leichenöffnung werden circa zu einem Drittel dann chemisch-toxikologische Untersuchungen angeordnet. In England und Wales wird bei zweifelhafter oder unnatürlicher Todesursache ein speziell ausgebildeter Untersuchungsbeamter, ein Coroner, eingeschaltet. Immerhin 46 Prozent der Todesfälle landen bei ihm, und in circa 20 Prozent der Fälle erfolgt dann eine Obduktion.

Neben diesen strukturellen Problemen bei der Leichenschau treten immer mehr Probleme bei der Finanzierung rechtsmedizinischer Institute in Deutschland auf. Es wird Personal eingespart, es wird nicht mehr in moderne Analysegeräte investiert, und überall regiert der Rotstift. So sind immer mehr Standorte bedroht und werden regelrecht ausgeblutet, indem Stellen nicht wiederbesetzt und notwendige Neugeräte mit dem Hinweis auf angebliche Defizite einfach nicht beschafft werden. Ob das zur Rechtssicherheit beiträgt?

Ich wollte so nicht weiterarbeiten und habe mich daher 2013 dem Forensisch Toxikologischen Centrum in München angeschlossen, das alle Tätigkeiten eines forensisch-toxikologischen Labors von der Leichentoxikologie bis zu den Eignungsuntersuchungen privatwirtschaftlich anbietet, und das mit den jeweils modernsten Analysegeräten und neuesten Methoden. Nicht zuletzt durch enge Kooperation mit Hochschulen sind wir zudem weiterhin auch wissenschaftlich tätig, bilden Nachwuchs aus und bieten sogar Promotionsmöglichkeiten.

In »Mordsgifte« verfolge ich zwei Ziele: Zum einen möchte ich natürlich eine Reihe eigener Fälle vorstellen, die mir in meiner bisherigen Zeit als forensischer Toxikologe begegnet sind. Zum anderen ist es mir ein Anliegen, die Vielfalt von Giften und Vergiftungsfällen und den Wandel relevanter Gifte im Laufe der Zeit darzustellen. Ein Prinzip ist klar. Zurückgegriffen wird immer auf das, was gerade verfügbar oder zu bekommen ist. Gerade bei Kriminalfällen soll es sich dann auch um ein Gift handeln, das möglichst unbemerkt beigebracht werden kann und kaum nachzuweisen ist. Gerade der letzte Punkt ist natürlich immer eine Herausforderung für den tätigen forensischen Toxikologen.

Zu Beginn des Buches berichte ich von einigen schon eher als historisch zu bezeichnenden Fällen mit anorganischen Giften, die von den im 19. Jahrhundert damals sagenumwobenen pflanzlichen Giften abgelöst wurden. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schritten chemische wie pharmazeutische Industrie erheblich voran. Und das bedeutete natürlich, dass auch immer mehr neue synthetische Gifte immer mehr Personen zugänglich waren. Aber auch aktuell werden wir von einer neuen Flut synthetischer Drogen überschwemmt, die dem heutigen Party-Lifestyle angepasst sind. Nicht zu vernachlässigen sind die unschönen Auswirkungen des Alkohols sowie giftige, flüchtige Substanzen. Immer wieder haben wir es mit Serien von Tötungen durch medizinisches Personal zu tun, immer mehr mit der Verabreichung von K.-o.-Mitteln. Als Letztes soll dann noch ein ganz besonderes Thema zur Sprache kommen, der politisch motivierte Giftanschlag, der uns teilweise deutlich die Grenzen bezüglich eines sicheren Nachweises aufzeigt.

Dieses Buch habe ich nicht alleine geschrieben. Es hat mich sehr gefreut, dass ich meinen ehemaligen Doktoranden und Nachfolger in meinem Amt an der Rechtsmedizin Bonn, Cornelius Heß, zunächst einmal mit der Begeisterung für unser Fach anstecken konnte. Neben der täglichen Routine wurde er auch für die Wissenschaft und das Schreiben angesteckt, und ohne seine Arbeit als Mitautor wäre »Mordsgifte« nicht zustande gekommen.

Mein Dank gilt auch weiteren Kollegen und Freunden für die Unterstützung und Bereitstellung von Informationen. Zu benennen ist natürlich der Direktor des Institutes für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn, Herr Prof. Dr. med. Burkhard Madea, mit dem ich mehr als 16 Jahre sehr erfolgreich zusammengearbeitet habe. Dann mein erster Lehrer Prof. Dr. rer. nat. Thomas Daldrup aus dem Institut für Rechtsmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie mein neuer Kompagnon, der Gründer des Forensisch Toxikologischen Centrums (FTC) in München, Dr. rer. nat. Hans Sachs. Nicht zuletzt danken möchte ich auch Prof. Dr. rer. nat. Detlef Thieme, heute Direktor am Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa bei Dresden, zuvor wie Hans Sachs tätig am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München und auch am FTC München.

Tödliche Chemie – Einige frühe Klassiker

Einige Mordsgifte haben vielleicht sogar Epochen geprägt. Geschichten sollen erzählt, persönliche Hintergründe von Mördern und Ermordeten beleuchtet werden. Beginnen möchte ich mit einigen Klassikern, die auch Sie bei Nachfrage sicherlich als tödliche Substanzen aufzählen würden, auch wenn sie heute vielleicht nicht mehr ganz so bedeutsam sind.

Bevor für Vergiftungen synthetisch hergestellte Substanzen genutzt wurden, griff man in der Regel meist auf leicht verfügbare anorganische Stoffe zurück. Man versteht unter anorganischer Chemie beziehungsweise Anorganik die Chemie aller Elemente oder Verbindungen, die keinen Kohlenstoff enthalten. Hinzu kommen einige wenige Ausnahmen von Kohlenstoffverbindungen, die denselben typischen Aufbau haben wie anorganische Stoffe, dazu zählen zum Beispiel Kohlenmonoxid, Kohlendioxid oder Cyanid. Neben den Schwermetallen sind auch sie von besonderer Bedeutung bei Vergiftungen.

Doch beginnen wir mit dem Klassiker schlechthin, Arsen.

Arsen

Arsen oder Arsenik ist wohl eines der ältesten Mordsgifte, und einen vorsichtigen Umgang damit ließen vor allem einige Damen vermissen. Der neue Pitaval, eine von Brockhaus zwischen den Jahren 1842 und 1890 herausgegebene Sammlung der interessantesten Kriminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit, kürte ein »Giftmischerinnenquartett«, die allesamt mit Arsenik ihr Unwesen getrieben hatten. In diesem erlauchten Kreise fanden sich neben der in den besten Berliner Kreisen verkehrenden Geheimrätin Charlotte Ursinius, die Deutschland 1803 den ersten großen Giftmordskandal beschert hatte, und Anna Margaretha Zwanziger, die 1811 enthauptet worden war, noch zwei weitere Giftmischerinnen. Marie-Madeleine Marguerite d’Aubray, die Marquise de Brinvilliers, sowie die »Königin des Quartetts«, Gesche Gottfried.

Die Giftküche der Marquise de Brinvilliers

Eine schockierende Giftmordserie spielte sich mitten im Pariser Hochadel während der Herrschaft von König Ludwig XIV. ab. Dreh- und Angelpunkt der Serie war Marie-Madeleine de Brinvilliers. Marie-Madeleine war wie ihre drei Geschwister, zwei Brüder und eine Schwester, in die Welt des Pariser Adels geboren worden. Ihr Vater war ein ranghoher Offizier. Zudem wurde sie von anderen als intelligentes und überaus schönes Mädchen beschrieben.

Doch die Geschichte von Marie ist vor allem – wie so oft in Fällen von Vergiftung durch Frauen – eine Geschichte ihrer Männer. Da wäre zunächst einmal der Kavallerieoberst Marquis Antoine Gobelin de Brinvilliers, den die 21-jährige Marie-Madeleine 1651 heiratete und der sie zur Marquise machte. Mit ihm verband sie eine wilde Zeit, standen die beiden sich im Nichtwahrnehmen der ehelichen Treue doch in nichts nach. Der Ehemann verprasste sein durch Wollhandel erlangtes Geld und gestand seiner Ehefrau zu, ihr eigenes Vermögen zu verwalten.

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