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Wahre Fälle, die zeigen, wie schlecht es um unser Rechtssystem bestellt ist Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Justiz: Urteile, heißt es, fallen zu milde aus, Täter werden nicht mit Nachdruck verfolgt und Unschuldige leichtfertig zu Tätern erklärt – nur um einen Schuldigen zu präsentieren und das Verfahren abzuschließen. Anhand von elf wahren Fällen legt der bekannte Strafverteidiger Burkhard Benecken dar, was sich tagtäglich in unseren Polizeirevieren, Rechtsanwaltskanzleien und Gerichtssälen Unfassbares abspielt. Ob Beamte, die Zeugen eines Verbrechens raten, lieber keine Aussage zu machen, oder Anwälte, die von Richtern wirtschaftlich abhängig sind und dafür die Interessen ihrer Mandanten verkaufen – diese Fälle machen auf beängstigende Weise klar, wie schreiend ungerecht es in Strafverfahren zugeht und was man tun muss, um nicht selbst Opfer einer immer willkürlicher agierenden Justiz zu werden. Ein aufrüttelndes Buch. Ein Buch, das den Justizopfern endlich eine Stimme gibt.
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Seitenzahl: 341
Veröffentlichungsjahr: 2019
BURKHARD BENECKEN
BURKHARD BENECKEN
Alltägliche Justizskandale in Deutschland – wie sich das System gegen Unschuldige und Opfer richtet
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Die in diesem Buch geschilderten Fälle entsprechen den Tatsachen. Die Namen der genannten Personen wurden anonymisiert. Etwaige Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten wären rein zufällig.
Für Fragen und Anregungen
Originalausgabe
1. Auflage 2019
© 2019 by riva Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH
Nymphenburger Straße 86
D-80636 München
Tel.: 089 651285-0
Fax: 089 652096
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Redaktion: Sebastian Brück
Korrektorat: Sonja Rose
Autorenporträts: Roman Kaperski
Umschlaggestaltung und Layout: Maria Wittek
Satz: ZeroSoft, Timisoara
Druck: GGP Media GmbH, Pößneck
eBook: ePubMATIC.com
ISBN Print 978-3-7423-0986-0
ISBN E-Book (PDF) 978-3-7453-0623-1
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-7453-0592-0
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Vorbemerkung
Vorwort
Kapitel 1: Nachbarn sind Freiwild
Schreiend ungerecht: Keine Strafe, wenn es der Nachbar ist
Kapitel 2: Im Namen des Laien
Schreiend ungerecht: Juristische Laien haben das Sagen
Kapitel 3: Verstummte Zeugen
Schreiend ungerecht: Eingeschüchterte Zeugen, geplatzte Ermittlungen
Kapitel 4: Wenn Anwälte Mandanten verkaufen
Schreiend ungerecht: Pflichtverteidiger, die dem Richter zuarbeiten
Kapitel 5: Gutachter im Tiefschlaf
Schreiend ungerecht: Ermittlungen ohne Disziplin
Kapitel 6: Von wegen Dein Freund und Helfer
Schreiend ungerecht: Bluffen im Vernehmungsraum
Kapitel 7: Verzögerung ist Täters Liebling
Schreiend ungerecht: Die Zeit arbeitet für den Täter
Kapitel 8: Die Doppelmoral des Staates
Schreiend ungerecht: Zweierlei Maß und Willkür
Kapitel 9: Kinder dürfen alles
Schreiend ungerecht: Verbrechen ohne Sühne
Kapitel 10: Vorverurteilt
Schreiend ungerecht: Angeklagte ohne Chance
Kapitel 11: Gedrosselte Ermittlungen
Schreiend ungerecht: Polizeibeamte sind Beschuldigte erster Klasse
Nachwort
Über den Autor
Dieses Buch widme ich meinem Vater
Krimis haben mich noch nie besonders interessiert, sind doch die erzählten Handlungen frei erfunden. Spannend finde ich die Welt des wahren Verbrechens. Wer wie ich als Strafverteidiger täglich in diese Welt schaut, weiß: Sie ist schockierend, abgrundtief böse und abartig. Und gerade deshalb faszinierend.
In der Anwaltskanzlei Benecken & Partner im Ruhrgebiet bearbeite ich gemeinsam mit 13 weiteren Anwälten jährlich rund 5000 neue Mandate, die meisten davon aus dem Bereich des Strafrechts. Elf meiner Fälle stelle ich in diesem Buch vor. Verändert wurden lediglich Namen, Orte sowie für das Kerngeschehen unwesentliche Details, soweit mir dies zum Schutz der Persönlichkeitsrechte einiger Akteure erforderlich schien. Alle Mandanten haben mich von der Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit entbunden. Mein Dank gilt Ananda, Monika, Ingrid, Yvonne, Janine, Karin, dem »Präsidenten« und Margret, die mich bei der Erstellung des Manuskripts tatkräftig unterstützt haben. Danken möchte ich zudem meinem Lehrmeister, einem begnadeten Strafverteidiger, und Katia.
Möge die Frauenwelt mit mir nicht zu hart ins Gericht gehen. Ich bekenne mich schuldig: Ich habe in diesem Buch nicht gegendert. Wenn ich beispielsweise nur von Strafverteidigern spreche, darf ich als Täter-Opfer-Ausgleich anbieten: Tatsächlich finde ich Frauen in vielen Bereichen des Strafrechts stärker als Männer. Wenn ein männlicher Verteidiger etwa in Sexualstrafverfahren leicht unter der Gürtellinie liegende Fragen an das mutmaßliche Opfer richten, werden wir oft regelrecht gesteinigt. »Der Anwalt muss ins Gefängnis, dieses gefühlskalte Schwein, dagegen ist der Mandant ja fast ein Unschuldslamm«, heißt es dann oft von der Zuschauerbank. Verteidigt den mutmaßlichen Serienvergewaltiger hingegen eine Frau, darf diese oft unter Applaus aller Zuhörenden im Saal das mutmaßliche Opfer im Zeugenstand regelrecht »hinrichten«. Und die Moral von der Geschicht: Irgendwo werden wir alle irgendwie irgendwann im Geschlechter-Battle mal obsiegen, mal verlieren. Was mich wiederum einen Bogen zum Titel dieses Buches schlagen lässt: Denn im Ergebnis ist der Verzicht aufs Gendern eines jedenfalls nicht: schreiend ungerecht.
Dieses Buch kann den Gang zum Anwalt und dessen umfassende Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, jede Begebenheit ist anders. Die in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Kapitel gegebenen Anmerkungen stellen meine persönliche Einschätzung der Dinge dar. Sie erheben nicht den Anspruch der alleinigen Richtigkeit. Gerade im strafrechtlichen Bereich, in dem es oft um Existenzen, um »Alles oder Nichts« geht, gilt mehr noch als in allen anderen juristischen Disziplinen: Von jeder Wahrheit ist auch das Gegenteil wahr.
Weitere Informationen zu diesem Buchprojekt, zum Autor und den Hintergründen finden Sie auf der Webseite www.schreiendungerecht.de.
Bilder mit Buntstiften ausmalen – langweilig! Klötzchen aufeinanderstapeln – uninteressant! Fangen spielen – was für Mädchen! Kindergarten war für mich alles andere als aufregend. Deshalb freute ich mich jedes Mal aufs Neue, durch die Glastür hinauszurennen, um in den tannengrünen Kleinwagen zu steigen, an dessen Steuer Evelyn Z. saß. Evelyn, eine elegante, freundliche Gestalt mit schwarzem Haar, Bleistiftrock und Rollkragenpullover, war die Bürovorsteherin der Kanzlei Benecken & Partner, die mein Vater Siegmund 1975 gegründet hatte. Sie organisierte nicht nur die gesamte Kanzlei, sondern auch mich. Meine Eltern waren beide berufstätig, und so holte mich Evelyn mehrmals in der Woche vom Kindergarten ab und nahm mich mit ins Büro.
Ich freute mich immer, wenn ich in die Anwaltskanzlei kam. Als erstes rannte ich stets ins Zimmer meines Vaters, der an seinem Schreibtisch saß und hinter roten Aktenbergen fast verschwand. Meist schnappte ich mir zunächst das Diktiergerät und spielte daran herum. Mein Vater setzte dem stets schnell ein Ende, bevor ich wichtige Gesprächsnotizen löschen konnte. Dann setzte ich mich in den Supermarkteinkaufswagen, in dem normalerweise Akten aller Farben über die langen Flure der Kanzlei geschoben wurden, und ließ mich von einer der Mitarbeiterinnen durchs Büro fahren. Besonders faszinierte mich die Frankiermaschine. Ich durfte Briefumschläge mit Kanzleilogo durchziehen, bewacht von geduldigen Sekretärinnen. Im Eingangsbereich warteten die Mandanten, eine im wahrsten Sinne des Wortes bunte Mischung an Charakteren. Multikulti, das war für mich immer schon Normalität. Die einen nannten meinen Vater »Big Babba«, die anderen bezeichneten ihn – in Anlehnung an den bekannten Münchner Strafverteidiger – als den »Bossi des Ruhrgebietes«. All dies fand ich weit spannender als den Besuch des Kindergartens.
So war es auch an diesem kalten Dezembertag des Jahres 1978. Draußen – vor dem Kindergarten stehend – hörte ich das laute Motorengeräusch und öffnete die Hintertür des tannengrünen Wagens, um mich auf die Rückbank zu setzen. An diesem Tag wirkte Evelyn jedoch nicht so fröhlich wie sonst. Sie ärgerte sich über etwas, und weil ich sie aufmerksam ansah, erzählte sie es mir: »Das Urteil im Fall Werner Weinhold. Sind zwei Menschenleben wirklich nur fünfeinhalb Jahre wert?« Ich verstand nicht. An der nächsten Ampel griff sie nach einem Magazin mit einem roten Rand, das auf dem Beifahrersitz lag: die neueste Ausgabe des SPIEGEL, die sie an einer bestimmten Stelle aufgeschlagen hatte. Laut las sie vor, was, wie ich später erfuhr, der legendäre Gerichtsreporter Gerhard Mauz geschrieben hatte: »Süßmilch und Benecken haben Weinhold hervorragend verteidigt.«
Süßmilch und Benecken haben Weinhold hervorragend verteidigt. Ich verstand nicht. Aber aus irgendeinem Grund prägte sich mir dieser Satz ein. Evelyn redete bereits weiter. »Mal ganz ehrlich«, sagte sie, »noch nicht mal sechs Jahre Gefängnis für zwei Tote. Das ist doch ungerecht, auch wenn Werner Weinhold unser Mandant ist. Da haben Dein Vater und sein Anwaltskollege doch mal wieder ordentlich gezaubert.«
Ich verstand nicht, was sie meinte. Ich kannte die Worte »Mandant« und »ungerecht«, nicht aber deren Bedeutung. Der Name Werner Weinhold hörte sich märchenhaft an, sagte mir aber nichts. Kein Wunder: Ich war bei diesem Gespräch, das ich später mit Evelyn Z. rekonstruierte, keine vier Jahre alt.
Werner Weinhold ist ein ehemaliger NVA-Soldat, der 1975 bei seiner Flucht aus der DDR in die Bundesrepublik zwei ostdeutsche Grenzsoldaten erschoss. 1976 war er in einem ersten Prozess freigesprochen worden. Nachdem dieser Freispruch durch ein höheres Gericht jedoch wieder aufgehoben worden war, fällte 1978 ein anderes Gericht das endgültige Urteil: fünfeinhalb Jahre Haft für Weinhold1.
An diesem Dezembertag, an dem ich auf dem Weg vom Kindergarten zur Kanzlei in Evelyns grünem Wagen saß, war der Urteilsspruch erst einige Tage her. Der Fall wurde aufgebracht diskutiert, selbst die Mandanten, die im Wartezimmer der Kanzlei saßen, sprachen darüber. Man konnte die Diskutanten grob in zwei Lager teilen:
Die einen sagten, dass das Urteil viel zu milde sei. »Denke doch mal einer an die Angehörigen der beiden Opfer!«, war ein Satz, der besonders häufig fiel.
Die anderen fanden, man könne doch nicht automatisch von der Schuld Weinholds ausgehen. Er habe doch ausgesagt, die beiden Grenzsoldaten hätten zunächst auf ihn das Feuer eröffnet, bevor er zurückschoss. Wenn er damit recht hätte, dann wäre das ja Notwehr und Weinhold gar nicht zu bestrafen. So wirke das Urteil nun wie eine Art Kompromiss – nach dem Motto: Vielleicht sei ja was dran an der Notwehr, aber man müsse auch den Opferinteressen gerecht werden.
Fest steht jedenfalls: Mitte der 1970er herrschte kalter Krieg, der Fall Weinhold war ein hochpolitisches Verfahren, und das Gericht hatte es gewiss nicht leicht.
Ich bin praktisch in der Kanzlei meines Vaters aufgewachsen. Mit zunehmendem Alter verlor ich das Interesse für den Einkaufswagen und die Frankiermaschine. Noch vor meiner Einschulung wurde ich in den Dienst der Kanzlei gestellt. Mein Vater brachte wichtigen Mandanten Weihnachtsgeschenke nach Hause, um sich für die gute Zusammenarbeit am Jahresende zu bedanken. Eine Flasche Cognac hier, eine Schachtel Pralinen dort. Und ich musste ihn begleiten, um auftragsgemäß nach spätestens zehn Minuten mit dem vorgetäuschten Quengeln zu beginnen: »Papa, ich möchte nach Hause.« So lieferte ich ihm einen Grund, den Besuch zu beendigen. Einmal sagte er zu mir nach einem solchen perfekten Schauspiel: »Sohnemann, du wirst bestimmt mal ein richtig guter Strafverteidiger.«
Bereits im Grundschulalter begann ich mich für Strafverfahren zu interessieren, Diskussionen über Recht und Unrecht sog ich in mich auf wie andere Kinder Zeichentrickfilme.
Als Gymnasiast saß ich bei jeder sich bietenden Möglichkeit als Zuschauer im Gerichtssaal und verfolgte gespannt die Zeugenbefragungen und die Schlussplädoyers. Ich erinnere mich zum Beispiel an eine Mandantin meines Vaters, von Beruf Krankenschwester, die schwerkranken Patienten aus Mitleid tödliche Injektionen verabreicht hatte und in den Medien »der Todesengel« genannt wurde.
Und als Rechtsextreme einen Brandanschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Solingen verübten, bei dem fünf Menschen zu Tode kamen, durfte ich für meinen Vater Teile der Akte in den Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichtsgebäudes tragen.
Einmal nahm er mich auch in die forensische Psychiatrie mit, wo ein psychisch kranker Mandant behandelt wurde. Er hatte seiner Nachbarin mit einem Messer den Kopf abgetrennt und versucht, diesen die Toilette hinunterzuspülen. Der Mann sah in ihr den Teufel.
Zu Studien- und Referendarzeiten durfte ich in der Kanzlei meines Vaters Verteidigungsstrategien mitentwickeln – und widmete mich dabei unter anderem Fragen wie der folgenden: In welches Licht rückt man vor Gericht ein Ehepaar, das als »Die Satanisten« bekannt ist? Der Hintergrund: Ehemann und Ehefrau hatten einen Bekannten mit 66 Messerstichen hingerichtet, um ihn Satan zu opfern. Als an einem der Hauptverhandlungstage mein Vater die beiden Sonnenbrillen für die Mandantschaft vergessen hatte, mussten meine kurz zuvor in einem Spanien-Urlaub erworbenen verspiegelten »Oakleys« aushelfen. Schließlich galt es, die beiden Angeklagten im Gerichtssaal vor irdischem Licht zu schützen.
Ständig wurde darüber diskutiert, ob das, was da in den Strafverfahren passierte, auch gerecht war. Was eigentlich allgemein unter »Gerechtigkeit« zu verstehen war – das fragte ich mich immer häufiger. Es schien mir, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten war. Der Fall Weinhold hatte mir früh gezeigt, dass die Gerechtigkeits-Definition durchaus eine Frage der persönlichen Einstellung ist. Gerechtigkeit exakt zu definieren, halte ich für unmöglich. Denkbar ist es als Minimalformel, Gerechtigkeit als Abwesenheit von schreiendem Unrecht zu bezeichnen.
Über wenige Dinge diskutiert man in Deutschland aufgebrachterals über angeblich ungerechte Strafgerichtsurteile. Das Vertrauen in die Justiz bröckelt unter Schlagzeilen wie »Kinderschänder wieder frei – nur zwei Jahre auf Bewährung!« Aus der Ferne spielen viele Menschen gerne Richter und bewerten Ergebnisse von Strafverfahren, deren Details und Hintergründe sie meist nicht kennen. Trotzdem ist ihr Urteil schnell gefällt: Die Justiz habe versagt, sei zu täterfreundlich und lasse sich von Verbrechern auf der Nase herumtanzen.
Nehmen wir doch ein klassisches Stammtischthema: Ein »Kinderschänder« bekommt zwei Jahre mit Bewährung, ein Steuerhinterzieher drei Jahre Haft. Den Schwerverbrecher lässt man laufen, den kleineren Übeltäter »hängt« man. Das sei doch ungerecht, heißt es dann. Beim Bürger entsteht durch solche Urteile, die aus der Ferne nicht nachvollzogen werden können, so etwas wie Justizfrust. Bestärkt wird er von Teilen der Medien mit oberflächlichen Schlagzeilen. Die Folge: Der Glaube an und das Vertrauen in die deutsche Strafjustiz schwinden.
Doch in vielen Fällen sind solche Angriffe nicht gerechtfertigt. Bleiben wir beim Beispiel des erwähnten »Kinderschänders«. Dieser hat etwa ein Kind mit nacktem Oberkörper fotografiert. Oder ein anderes im Brustbereich berührt. Der Richter, dem klar ist, dass dieser Täter in Zukunft noch weiter gehen könnte, sagt nun zu ihm: »Für diese Tat stecke ich Sie ins Gefängnis – es sei denn, Sie legen ein Geständnis ab. Damit ersparen Sie erstens dem Kind die Aussage vor Gericht. Und zweitens umgehen Sie einen Aufenthalt hinter Gittern, bei dem Sie im Wesentlichen unbehandelt verwahrt würden. Lieber gebe ich Ihnen die Bewährungsauflage, sich drei Jahre lang in einer Psychiatrie therapieren zu lassen – in der Hoffnung, dass Sie danach eine solche Tat nicht mehr begehen.«
Ein solches, reiflich überlegtes Urteil erspart dem kindlichen Opfer das Martyrium einer Aussage im Gerichtssaal, und es schützt die Gesellschaft möglicherweise vor einer Wiederholungstat. Das macht weit mehr Sinn, als den Täter unter dem Gejohle des Publikums ins Gefängnis zu stecken, aus dem er später untherapiert entlassen wird. Bei der Bevölkerung kommt jedoch bloß an: »Der Perverse muss nicht mal einsitzen!« Und fertig ist die gewünschte Schlagzeile.
Diese Dynamik halte ich für problematisch – und für ungerecht. Für schreiend ungerecht sogar. Ich sehe mich oft in der Situation, die deutsche Strafjustiz gegen unzutreffende Angriffe verteidigen zu müssen. Aber gibt es denn auch berechtigte Vorwürfe gegen den Justizapparat? Ja, die gibt es. Und wie sogar. Es gibt regelrechte Justizskandale in diesem Land. Nicht nur hier und da, sondern alltäglich. Ungerechtigkeiten im System, die sich insbesondere gegen Unschuldige und Opfer richten. Die Folge sind traumatisierte Menschen, die vor den Trümmern ihrer Existenz stehen und den Glauben an die deutsche Justiz verloren haben. Die Hintergründe für diese Ungerechtigkeiten sind erstaunlicherweise kaum bekannt. Die wahren Skandale in deutschen Strafverfahren bekommen kaum Schlagzeilen, entsprechend selten kümmern sich Politiker darum.
Ich stelle anhand von elf Fällen in diesem Buch dar, auf welche Weise sich das System gegen Unschuldige und Opfer richtet. Beide – also der zu Unrecht Verdächtigte und der regelrecht abgespeiste Geschädigte – sind Justizopfer.
Diesen Justizopfern möchte dieses Buch endlich eine Stimme verleihen. Es möchte auf Probleme aufmerksam machen, die dem deutschen Strafverfahren standardmäßig Sand ins Getriebe streuen. Auch wenn wir Gerechtigkeit vielleicht nie ganz erreichen können, so sollten wir dennoch das System so verbessern, dass zumindest schreiendes Unrecht nicht mehr permanent vorkommt.
In diesem Buch stelle ich wahre Fälle solch schreiender Ungerechtigkeiten vor. Sie erfahren nicht nur, worin der jeweilige Justizskandal besteht, sondern auch, wie es ganz einfach gerechter zugehen könnte – und wie Sie sich selbst im Fall des Falles schützen und wehren können.
Bis zu jenem Abend, an dem er glaubte, sterben zu müssen, dachte Holger P., 42 Jahre alt, geschieden, keine Kinder, sein Leben sei ganz okay. P. war von Beruf Handelsvertreter und für einen Pharmakonzern in ganz Deutschland unterwegs. Bis vor wenigen Jahren hatte er mit seiner Frau in einem Reihenhaus gelebt. Nach der unspektakulären Scheidung – sie hatte behauptet, er habe sie betrogen, er müde entgegnet, aber Frau, du weißt doch, dass ich sowas nicht mache, aber was soll’s, wenn du gehen willst – war er in ein Mehrparteienhaus in einer niedersächsischen Kleinstadt gezogen. Es war ein roter Klinkerbau aus den Neunzigern, ein nettes, beinahe schickes Haus mit acht Parteien.
Holger P. wohnte in der zweiten von vier Etagen, und das erste Jahr verging wie fast alles in seinem Leben: gemütlich und ereignislos. Er mochte das so, erzählte P., als er in meiner Kanzlei saß; er war blass, dünn, abgekämpft, so ganz anders als der Holger P. von früher, der er mal gewesen sein musste. Wenn alles hübsch ordentlich und ohne viel Aufregung ablief, so fühlte er sich am besten. Unter der Woche war er unterwegs, schlief in unpersönlichen Hotelzimmern und spulte seine Verkaufsgespräche ab. Am Wochenende ging er joggen, fuhr in die nächstgrößere Stadt ins Kino oder traf Bekannte auf ein Bier.
An einem kühlen, windigen Frühlingstag hielt ein Lieferwagen vor dem Haus, aus dem vier Personen kletterten – offensichtlich Vater, Mutter und zwei Söhne im Teenageralter, die als erstes ihre Handys zückten und – nach einer Ermahnung durch die Mutter – unter Murren begannen, Möbel und Hausrat auszuladen. Holger P. holte gerade seine Post aus dem Briefkasten und guckte mit mildem Interesse zu den Neuankömmlingen. Sie sahen ganz nett aus, der Vater kam auch gleich auf ihn zu.
»Hallo Nachbar, wir sind neu hier, ich bin der Walter, und du?«, sagte er.
Eigentlich mochte Holger P. es nicht, sofort geduzt zu werden. Aber der Mann wirkte so freundlich und überschwänglich, da wollte er nicht gleich beim ersten Kennenlernen auf Distanz gehen. »Holger«, stellte er sich vor und schüttelte dem anderen die Hand. »Freut mich sehr. Ich wohne in der zweiten Etage. Willkommen. Es ist ein wirklich schönes, ein friedliches und ruhiges Haus.«
»Ja, das ist auch mein Eindruck. Auf gute Nachbarschaft«, rief Walter und strahlte. Dann schob er einen Holzkeil unter die geöffnete Eingangstür, um ungestört sein Mobiliar ins Haus schaffen zu können.
Ein sympathischer Mann, dachte Holger P., und so organisiert, selbst an den Holzkeil hatte der neue Nachbar gedacht. Solche Dinge fielen dem Handelsvertreter auf, er schloss daraus auf das Wesen eines Menschen. War er selbst nicht auch so strukturiert? Dieser Walter schien in Ordnung. Feine neue Nachbarn, dachte Holger P., klemmte sich die Post unter den Arm und stieg in seine Wohnung hinauf.
Walter K. war 46 Jahre alt, von Beruf Maler und Lackierer, aber seit Jahren arbeitslos. Er habe ein Rückenleiden, erzählte er, als sie sich das nächste Mal unten im Hausflur begegneten und ins Gespräch kamen. Da sei das Schleppen der Farbeimer, das Auf und Nieder mit der Rolle nicht mehr möglich.
»Ach Gott, und dann noch der Umzug«, sagte Holger P. mitfühlend, »da hast du dich aber wohl zusammengerissen. Ich habe gar nicht bemerkt, dass du Schmerzen hast.«
»Ja«, sagte Walter K. mit angestrengtem Blick, »wenn’s sein muss, dann muss es eben sein, nicht wahr?« Dann verabschiedete er sich und ging demonstrativ langsam zum Fahrstuhl.
Holger P. nahm wie immer die Treppe. Wegen der vielen Autofahrten, die er als Handelsvertreter zu absolvieren hatte, lebte er in ständiger Sorge, er könne sich ebenfalls ein Rückenleiden zuziehen. Deshalb achtete er auf seine Fitness, ging möglichst viel zu Fuß und überlegte seit geraumer Zeit, sich zum Kieser Training anzumelden. Ein älterer Kollege hatte ihm begeistert von dieser Muskelkräftigungsmethode berichtet. Nein, so wie sein neuer Nachbar wollte er nicht enden, in diesem Alter schon zur Untätigkeit verdammt.
Walters Ehefrau Petra war eine ruhige Person mit vorzeitig gealtertem Gesicht, die ständig putzte und den zwei Söhnen im Alter von 15 und 17 Jahren prophezeite, dass »auf diese Art wohl nie etwas aus euch wird«. Die Kids nahmen solche Kommentare stets achselzuckend hin, vertieften sich wieder in ihre Smartphones und machten ansonsten keinen Ärger.
Es war wirklich ein nettes Haus – bis die Sache mit dem Fenster im Flur passierte: Holger P. stellte dieses immer auf Kipp. Er war nicht nur Jogger, sondern auch Frischluftfanatiker, und im Hausflur stand die Luft öfter mal, oder es zogen Essensgerüche durch. Mit gekipptem Fenster kam es zu einem regelmäßigen Luftaustausch, und so ließ sich selbst der Geruch von Zwiebelgulasch, der aus der Parterrewohnung von Frau A. zu ihm in den zweiten Stock strömte, vertreiben.
Eines Samstags, Holger P. wollte noch seine Sporttasche aus dem Auto holen, bemerkte er, dass das Fenster geschlossen war. Nanu, dachte er, habe ich etwa vergessen, es zu öffnen? Er legte den Fenstergriff um, zog das Fenster in die übliche Kippstellung, holte die Tasche aus dem Wagen und ging wieder in seine Wohnung. Als er abends loszog, um einen Freund zu treffen, sah er automatisch zum Gangfenster – schon wieder zu! Jemand musste es geschlossen haben. Aber warum? Kopfschüttelnd kippte Holger P. das Fenster wieder und ging zu seinem Treffen.
So ging das ein paar Wochen: Holger P. öffnete das Fenster, der Unbekannte schloss es wieder. Ich müsste mal herausfinden, wer das ist, und mit demjenigen reden, dachte Holger P. Er sollte es bald erfahren, denn als er am nächsten Morgen routinemäßig das Gangfenster kippte, stand mit einem Mal Walter K. vor ihm, sein neuer Nachbar aus dem vierten Stock. Holger P. hatte ihn seit seinem Einzug nicht oft gesehen, und immer noch dessen freundlichen Tonfall im Ohr. Umso mehr wunderte er sich, als Walter K. ihn nun regelrecht anfuhr: »Muss denn das Fenster immer wieder aufgemacht werden?«
Holger P. drehte sich verblüfft um. »Wie bitte?«
Der Nachbar reagierte nicht auf die Frage, sondern fuhr in scharfem Ton fort: »Dann kannst Du ja auch demnächst meine Heizkosten übernehmen.«
»Was gehst Du mich jetzt hier so blöd an?«, entgegnete Holger P. und machte sich bereit, die Sache auszudiskutieren.
Doch Walter K. drehte sich einfach um und ging.
Von diesem Tag an sprachen die beiden Männer kein Wort mehr miteinander. Es wurde ein regelrechtes Spiel: Der eine machte das Fenster im Flur auf, der andere wieder zu. »Ein bisschen kindisch ist das schon«, überlegte Holger P. eines Tages, und ließ das Fenster fortan geschlossen. Er mochte keinen Unfrieden. Konfrontationen mied er generell, und außerdem: Der Klügere gibt nach, oder? Vielleicht war nun alles in Ordnung.
Doch eines Tages kam Post von der Hausverwaltung: Es gäbe Beschwerden über ihn von einem anderen Mieter, Walter K. Er, Holger P., würde nach dem Joggen seine Schuhe nicht ordentlich reinigen und Dreck in den Hausflur tragen. Außerdem habe Walter K. ihn dabei beobachtet, wie er Waschmittel und Weichspüler aus dem gemeinsamen Waschkeller entwendet habe. Holger P. fiel aus allen Wolken. Seit seinem Einzug zog er die Joggingschuhe noch vor dem Haus aus. Und Waschmittel zu entwenden, war ihm in seinem ganzen Leben noch nicht eingefallen, diesen Vorwurf hatte Walter K. frei erfunden. Die Hausverwaltung schenkte ihm jedoch offenbar Glauben, denn Holger P. wurde hiermit eine erste Abmahnung erteilt. Sollte er sich nicht bessern, hieß es, könnte die Kündigung seines Mietvertrags erfolgen.
Holger P. war schockiert. Er hatte doch in der Sache mit dem Flurfenster längst klein beigegeben. Sollte er bei der Hausverwaltung anrufen? Walter K. bei der Polizei wegen Rufschädigung anzeigen?
Ein paar Wochen später wurden alle vier Reifen des Autos von Holger P. durchstochen. Als er eines Abends in den Waschkeller ging, stellte er fest, dass es nach Farbe roch: Jemand hatte roten Lack durch das Waschpulver-Fach in seine Maschine laufen lassen. Kurz danach fiel ihm aus seinem Briefkasten eine tote Ratte entgegen. Ein Zettel lag im Fach, darauf stand: »Tote Ratte für tote Ratte!« Holger P. begann zu zittern, nicht nur vor Wut, sondern, weil ihm dieser Krieg psychisch zusetzte. Er war sicher, dass der aggressive Nachbar hinter all dem steckte. Was sollte Holger P. tun? Anzeige erstatten? Die Hausverwaltung verständigen? Er hatte keine Beweise.
Eines Tages läutete ein Herr an der Tür, schüttelte Holger P. teilnahmsvoll die Hand und fragte, wo denn der Tote läge, er sei vom Bestattungsunternehmen.
»Welcher Tote?«, fragte Holger P.
»Na, der Verstorbene, Herr …« Der Mann studierte einen Zettel, »Herr Holger P., der wohnte doch hier?«
Holger P. fühlte sich hilflos. Es war wie damals bei seiner Scheidung: Er wusste, dass er sich eigentlich wehren musste, aber er war nicht in der Lage zu kämpfen. Er fühlte sich allein. Und machte das, was er immer tat: nichts. Er entsorgte die Waschmaschine, kaufte eine neue und spielte im Geiste die Szenarien durch, für die ihm im echten Leben die Kraft und das Wesen fehlten: Wie er heimlich eine Kamera installierte und Walter K. überführte. Wie er zur Hausverwaltung fuhr und dort schilderte, was sein Nachbar mit ihm trieb. Wie er Walter K. mit Beweisen für dessen Taten konfrontierte und zum Auszug aufforderte. Er steigerte sich in seine Fantasien regelrecht hinein, sodass er schließlich allein von der Vorstellung, wie er den nachbarlichen Feind zur Strecke bringen würde, erschöpft war.
Vielleicht sollte er einfach selbst ausziehen, dachte er am Ende mutlos. Lange würde er diese Situation nicht mehr aushalten. Holger P. kannte sich. Unfrieden schlug auf seine Gesundheit, und vielleicht sollte er sich einfach eine neue Wohnung suchen. Doch dann schob er den Gedanken wieder beiseite, denn seine nächste Geschäftsreise stand an: 1500 Kilometer quer durch Deutschland, von Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen nach Bayern und Baden-Württemberg und wieder zurück. Es würde anstrengend werden, und dafür brauchte er seine ganze Kraft. Der Nachbar musste erst mal warten. Nach der Reise wollte er weitersehen.
Es war Frühsommer geworden und noch nicht stockdunkel, als Holger P. eines Abends gegen 22 Uhr wieder zu Hause ankam. Er parkte seinen Wagen vor dem Haus. Müde wuchtete er seinen Koffer mit Pharmaprodukten und einige Taschen aus dem Kofferraum – er schleppte alles nacheinander zur Haustür.
Er schloss auf, tastete innen nach dem Lichtschalter für den Hausflur – und zuckte zusammen: Vor ihm stand eine dunkle Gestalt mit einer Maske über dem Gesicht und einem länglichen Gegenstand in der Hand. »Was …«, begann Holger P., doch in der nächsten Sekunde holte die Gestalt weit aus, und Holger P. spürte einen heftigen Schlag gegen seinen Kopf. Er taumelte, stürzte etliche Stufen in Richtung Keller hinunter und schlug mit dem Gesicht auf dem Steinboden auf.
Er konnte sich nicht bewegen. Nicht schreien. Nicht einmal mehr atmen. Er spürte, wie weitere Schläge auf seinen Kopf niedergingen, fühlte, wie ihm das Blut aus der Nase schoss. Es ist aus, dachte er, als er da auf dem kalten Boden lag, er würde sterben. Eine große Traurigkeit umhüllte ihn: So ging es also zu Ende. Warum? Weil er den Mund nie aufgekriegt hatte. Er sah seine Exfrau vor sich, wie sie ihn geringschätzig anblickte. Und da, endlich, füllte sich seine Kehle mit Luft, und er schrie und schrie, wie er noch nie im Leben geschrien hatte. Der Maskierte ließ von ihm ab, Holger P. hörte eilige Schritte auf der Treppe, die nach oben führt.
Im vierten Stock wurde die Nachbarin von Walter K. durch die Schreie aufgeschreckt. Sie schaute erst durch den Türspion und sah, wie eine dunkle Gestalt mit einem länglichen Gegenstand in der Hand in der Wohnung von Walter K. verschwand. Die alte Dame hatte Angst, doch da unten war jemand in Not, und so nahm sie sich zusammen und stieg vorsichtig die Treppen hinunter. Unten im Kellergeschoss fand sie Holger P. in seinem Blut liegend und rief zitternd die Polizei.
Die Beamten trafen ein, forderten einen Rettungswagen an und fertigten eine Strafanzeige: Verdacht der gefährlichen Körperverletzung. Noch im Treppenhaus wurde die Nachbarin als Zeugin vernommen und schilderte, was sie durch den Türspion gesehen hatte. Die Polizisten klingelten bei Walter K., doch drinnen blieb es still. Die Sanitäter trafen ein, um Holger P. ins Krankenhaus zu bringen. Noch auf der Bahre unterzeichnete er stöhnend einen Strafantrag und äußerte eine Vermutung, wer ihm das alles angetan hatte: sein Nachbar, Walter K., mit dem er seit Monaten im Clinch liege.
Die erste Nacht verbrachte Holger P. auf der Intensivstation. Seine Kopfverletzungen mussten versorgt und beobachtet werden: Nasenbeinbruch. Jochbeinfraktur. Gehirnerschütterung. Anriss der Netzhaut. Bruch des linken Arms. Als er auf die Innere Abteilung verlegt wurde, kam ein Psychologe, denn Holger P. wirkte völlig gebrochen. Er war ein Wrack. Über drei Wochen blieb er im Krankenhaus. Ständig wurde ihm schwindlig. Sobald er die Augen schloss, sah er eine dunkle Gestalt, die den Arm hob, um auf ihn einzuschlagen.
Der Psychologe diagnostizierte bei Holger P. eine Posttraumatische Belastungsstörung. Die tote Ratte, der rote Lack in der Waschmaschine, der Bestatter, der blanke Hass, dem Holger P. seit Monaten ausgesetzt war, hatten ihren Tribut gefordert.
Als er aus dem Krankenhaus entlassen wurde und mit dem Taxi nach Hause kam, fand er in seinem Briefkasten zwischen allerlei Prospekten auch ein Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft:
Betrifft: Strafanzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen Ihren Nachbarn Walter K.
Sehr geehrter Herr Holger P.,
das Strafverfahren gegen Ihren Nachbarn Walter K. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung habe ich eingestellt.
Es herrscht seit geraumer Zeit zwischen Ihnen und Walter K. Nachbarschaftsstreit. Dies haben Sie selbst in Ihrer Strafanzeige angegeben. Bei einer solchen Sachlage besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.
Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Ansprüche auf dem Privatklageweg zu verfolgen.
Holger P. ließ den Brief sinken. Das durfte doch nicht wahr sein. Da war er von seinem Nachbarn krankenhausreif geschlagen und fast umgebracht worden. Und was macht der Staatsanwalt mit dem mutmaßlichen Täter? Er lässt ihn laufen.
Der erste Rechtsanwalt, den Holger P. aufsuchte, stellte zunächst ein Gesuch, die Ermittlungen gegen Walter K. wieder aufzunehmen. Ein Attest über die schweren Verletzungen seines Mandanten legte er bei. Kurze Zeit später kam die Antwort der Staatsanwaltschaft: Man habe die Rechtslage erneut geprüft, es bleibe bei der Einstellung.
Eine Beschwerdemöglichkeit gegen diesen Einstellungsbescheid gebe es nicht, erklärte der Anwalt Holger P. Eine Privatklage, wie sie im Einstellungsbescheid erwähnt wurde, sei eine strafrechtliche Anklage, die nicht vom Staatsanwalt, sondern vom Geschädigten selbst bei Gericht eingereicht würde. Die Gerichte nähmen solche Klagen jedoch gar nicht ernst, zu Verurteilungen käme es praktisch nie.
Eine zivilrechtliche Schmerzensgeldklage wiederum werde Holger P. am Ende nicht froh machen, denn selbst, wenn er gewinnen würde, bekäme er ein Schmerzensgeld von vielleicht 3000 Euro zugesprochen. Da er aber keine Rechtsschutzversicherung habe, müsse er zunächst die Kosten für einen Prozess inklusive eines etwaigen Gutachters von 4000 bis 5000 Euro vorschießen. Das Ganze würde zum Verlustgeschäft. Zumal ein Urteil im Falle des Sieges vor Gericht nicht erfolgreich vollstreckt werden könne, denn Walter K. war arbeitslos. Und es würde noch schlimmer kommen, erklärte der Anwaltskollege: Selbst wenn Holger P. den Prozess gewinnen würde, könnte es ihm passieren, dass er trotzdem die Prozesskostenhilfe für Walter K. bezahlen müsse – für den Fall, dass der sich einen Anwalt nahm und eine solche Hilfe bewilligt bekäme. Das nennt man Sekundärhaftung, sagte der Anwalt.
Als Holger P. zu mir in die Kanzlei kam, war er mit den Nerven am Ende. Doch ich konnte ihm nur bestätigen, was mein Kollege gesagt hatte. »Danke für die ehrliche Auskunft.« Holger P. erhob sich müde. Ich begleitete ihn zur Tür. Auf der Schwelle drehte er sich noch einmal zu mir und sagte: »Habe ich das richtig verstanden? Da wird man fast zu Tode geprügelt und es interessiert keine Sau, nur weil es unter Nachbarn geschehen ist? Wie kann das sein?«
Ja, wie kann das denn sein?
So krass es sich anhört, aber der geschilderte Fall ist leider bei Weitem keine Ausnahme. Staatsanwälte mögen es mir verzeihen, aber nach vielen Jahren Anwaltstätigkeit habe ich den Eindruck gewonnen, dass das Wort Nachbarschaftsstreit bei Staatsanwaltschaften blitzartig für tränende Augen sorgt. Soll heißen: Dass sich dort inzwischen flächendeckend eine chronische »Nachbarschaftsstreit-Allergie« ausgebreitet hat. Eine Ermittlungsakte mit einem Disput unter Nachbarn ist gedanklich schon zugeklappt, bevor sie überhaupt gelesen wird.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Es fehlt schlicht an Personal. Auf den Schreibtischen der Staatsanwaltschaften türmen sich regelrecht die Akten. Wenn dann zeitgleich auch noch die Zahl der Strafanzeigen weiter ansteigt, heißt es irgendwann: Rien ne va plus – nichts geht mehr. So viele Strafverfahren können gar nicht eingeleitet, wie Strafanträge gestellt werden. Der Justizapparat würde regelrecht explodieren, wenn alle angezeigten Fälle von Nachbarschaftsstreit auch zur Anklage gebracht würden. Schon aus dieser Art Not heraus, müssen also Abstriche gemacht werden.
In Fällen von verbalen Auseinandersetzungen unter Nachbarn ist dies auch aus meiner Sicht verständlich. Leider landen aber eben inzwischen auch vermehrt Verfahren, in denen es um massive körperliche Gewalt geht, im übertragenen Sinne im Einstellungs-Schredder. Es heißt dann kurzerhand: eingestellt. Kein öffentliches Interesse. Und zu ist die Akte. Für Schwerverletzte wie meinen Mandanten Holger P. ein unerträglicher Umstand. Und kaum etwas anderes als eine weitere Ohrfeige oder ein weiterer Schlag in die Magengrube.
Hinter der Anzeigenflut steckt meines Erachtens das, was Entertainer Stefan Raab treffend in seinem legendären Nachbarschafts-Song »Maschendrahtzaun« beschreibt: Viele Bürger gehen regelrecht im Krieg gegen ihren Nachbarn auf, verzetteln sich in Rachefeldzügen, bringen jedes »Du Arschloch«, jede »Planschkuh« und »Pass bloß auf, dass nicht bei Nacht und Nebel mal dein Gartenhaus in Flammen aufgeht« zur Strafanzeige. Andererseits liegt der Verdacht mehr als nahe, dass sich der eine oder andere Strafverfolger inzwischen von vornherein denkt: Na, schuld sind doch ohnehin meistens beide. Muss ich mir denn wirklich dafür noch mehr Zeit stehlen lassen?
Eine vorschnelle Verfahrenseinstellung durch Verneinen des öffentlichen Interesses, bedeutet für Betroffene aber nicht nur eine, sondern gleich zwei Ohrfeigen. Denn die Strafprozessordnung sieht für den Geschädigten keine Beschwerdemöglichkeit vor. Die Sache ist im Prinzip unangreifbar und wird von keiner höheren Stelle kontrolliert. Die einzige Möglichkeit, die man überhaupt noch juristisch hat, ist eine Art »Gnadengesuch«. Das heißt: Den zuständigen Staatsanwalt zu bitten, die Einstellung zu überdenken und die Ermittlungen doch noch einmal aufzunehmen. Solche Gesuche sind jedoch in der Regel erfolglos. Leidtragender ist der schwerverletzte Nachbar, der sich sozusagen als »Freiwild« abgestempelt fühlt.
Wie es gerechter wäre
Das Wichtigste zuerst: Der Justizapparat braucht einfach mehr Personal. Weit und breit höre ich Staatsanwälte, die über restlose Arbeitsüberlastung klagen. Nicht selten schwingt in Gesprächen mit Staatsanwälten eine überdimensionale Comic-Denkblase mit, in der geschrieben steht: »Ich würde ja gerne öfter anklagen, aber bei der dünnen Personaldecke schaffe ich es einfach nicht.«
Wenn die Politik es mit Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ernst meint, müsste man hier zuerst ansetzen. Natürlich kostet das Geld. Aber Gerechtigkeit sowie das körperliche und seelische Heil seiner Bürger sollte das dem Staat wert sein.
Ein weiterer Haken an das Wort »Gerechtigkeit«, wäre eine bisher fehlende Möglichkeit der Beschwerde an eine höhere Stelle, wenn Ermittlungen mit dem Argument des angeblich fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt werden. Denn ein zweiter Blick durch eine Kontrollinstanz auf eine Angelegenheit kann nur hilfreich sein. Wie heißt es so schön: Mit dem Zweiten sieht man einfach besser. Bislang kontrolliert der Staatsanwalt in diesen Fällen nur sich selbst. Und es ist menschlich, dass man ungern seine eigenen Entscheidungen revidiert. Ich bin überzeugt: Eine Beschwerde von Holger P. gegen die Einstellung an eine Kontrollinstanz hätte Erfolg gehabt und ihm wäre das Gefühl erspart geblieben, als beinahe halbtot Geprügelter im Regen stehen gelassen zu werden – nur weil der Peiniger ein Nachbar war.
Die Kleinkrieg-Mentalität in der Bevölkerung einzudämmen, wäre natürlich auch ein wichtiges Instrument für die Entlastung der Justiz und damit auch für mehr Gerechtigkeit: Die Staatsanwaltschaften hätten mehr Kapazitäten, die wirklich schweren Verfehlungen unter Nachbarn in Ruhe zu prüfen und anzuklagen. Jeder einzelne sollte sich überlegen, womit er die Justiz beschäftigt. Und ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt, einen Zwist mit dem Nachbarn zu beenden, als diesen wegen einer angeblichen Straftat anzuzeigen.
Ist es wirklich nötig, jede Verfehlung eines auch noch so unbeliebten Nachbarn zur Anzeige zu bringen? Denn unter dem Strich steht doch die bittere Erkenntnis: Durch die deutsche Eigenart, wegen eines »Moschendroahtzauns« einen Nachbarschaftskrieg anzuzetteln, ist es bei der derzeitigen schmalen Personaldecke der Staatsanwaltschaft leider vorprogrammiert, dass schwer geschädigte Opfer wie Holger P. durch das Gerechtigkeits-Raster fallen können. Möchte man die Verfehlung des Nachbarn aber nicht tatenlos hinnehmen, besteht zudem die Möglichkeit, statt Strafanzeige zu erstatten, den »Schieds-mann« einzuschalten. In diesem Fall kann ein neutraler Dritter die Streithähne an einen Tisch bringen und versuchen, mit einem sachlichen Gespräch und einer gewissen Diplomatie den Streit außergerichtlich zu lösen.
Was, wenn ich betroffen bin?
Ich hoffe, Sie werden nie von Ihrem Nachbarn tätlich angegriffen – aber wenn es geschieht, sind mehrere Dinge wichtig. Ich rate dringend, sofort einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Holen Sie so schnell wie möglich ärztliche Atteste ein, um die Staatsanwaltschaft auf die Schwere Ihrer Verletzungen frühzeitig hinweisen zu können. Machen Sie Aufnahmen – es genügt, mit dem Handy zu fotografieren – von den frischen Verletzungen: Auch Staatsanwälte sind nur Menschen, und solche Bilder wecken bei diesen ganz andere Emotionen, als wenn sie in einem Attest die trockene Diagnose »mehrfacher Trümmerbruch« lesen. So können Sie viel eher bei einem sonst so verächtlich beiseitegelegten Nachbarschaftsstreit eine Anklage und die Bestrafung des gewalttätigen Nachbarn erreichen.
Warum ein Anwalt? Meine Erfahrung zeigt, dass sich vieles ändert, wenn ein Rechtsbeistand auf der Seite des Geschädigten aktiv wird. Ob er sich sofort bei Polizei oder Staatsanwaltschaft als Ihr Anwalt meldet und darauf aufmerksam macht, welches massive Unrecht Ihnen angetan wurde, oder sofort Fotos von Ihren Verletzungen an die Staatsanwaltschaft schickt – ein Rechtsbeistand beschleunigt die Sache, und nicht nur das: Ein Advokat hat in den Augen der Ermittler eine höhere Autorität als ein aufgeregt stammelnder Geschädigter. Verfahren werden nicht so schnell eingestellt. Das mag ungerecht erscheinen, aber es ist meine Erfahrung.
Ein abschließender Ratschlag: Eine Rechtsschutzversicherung mit einem umfassenden Opferrechtsschutz gibt es für monatlich rund 20 Euro. Mit einer solchen Versicherung haben Sie als Opfer kein Kostenrisiko und müssen nicht aus finanziellen Gründen davon Abstand nehmen, einen brutalen Nachbarn juristisch zu verfolgen.
Die Vorahnungen trafen ihn stets unvorbereitet – immer dann, wenn er sich besonders glücklich fühlte: Wie aus dem Nichts legte sich plötzlich ein dunkler Schatten über seine Seele, als hätte der Flügel eines lautlos vorbeifliegenden Riesenvogels das Licht verdeckt. Christoph N. erschrak, nahm sich vor, die böse Ahnung festzuhalten, sich Notizen zu machen: Zu welcher Gelegenheit trat dieses Gefühl auf, zu welcher Tageszeit? Doch das Aufschreiben vergaß er jedes Mal aufs Neue und lebte weiter sein perfektes Leben.
Christoph N. gehörte zu den Menschen, denen alles scheinbar mühelos gelang. Er schloss sein Medizinstudium erfolgreich ab, sammelte an einem Krankenhaus erste Berufserfahrungen, heiratete Judith, die begehrteste Frau seines Freundeskreises, bekam einen Sohn. Vom Flügelschlag, wie er seine bösen Vorahnungen nannte, blieb in seinem Alltag kaum etwas zurück. Seine Familie bedeutete ihm alles, und als in Judith der Traum reifte, aufs Land zu ziehen, da fand er, das sei eine gute Idee. Er begann herumzufragen, ob irgendwo eine Praxis zu übernehmen sei.
Dr. Hubert W. hatte über 40 Jahre eine Gemeinschaftspraxis in einem 8000-Seelen-Ort in Süddeutschland betrieben. Nun wollte er in den Ruhestand gehen, hatte seine Praxis inseriert und freute sich sehr über den netten Bewerber mit der freundlichen Frau und dem aufgeweckten Kind. Christoph N. legte 300.000 Euro auf den Tisch – er musste nur einen kleinen Kredit aufnehmen, den Rest übernahmen seine Eltern – und gab seiner Frau grünes Licht für die Haussuche.
Die Arztpraxis war die einzige im Ort und gut eingeführt. Obwohl die Älteren anfangs bedauerten, dass der alte Herr Doktor nicht mehr da war, überwog bald die Begeisterung über den neuen. Christoph N. war jung, gutaussehend und überdies ein ausgezeichneter Allgemeinmediziner, der sich Zeit für seine Patienten nahm. Bald kam es den Leuten vor, als sei er immer schon dagewesen. Er war jetzt der Arzt am Ort, eine geachtete Persönlichkeit und wurde wegen seiner Freundlichkeit schnell von allen gemocht. Einige Zeit nach der Ankunft saß die Familie zufrieden auf ihrer neuen Terrasse in der Abendsonne. Judith studierte Tapetenmuster, der kleine Sohn rannte krähend durch die Fontänen des Rasensprengers, und Christoph N. ließ zufrieden seinen Blick über die Hügel hinter dem Garten gleiten. Und da war er wieder – dieser Moment, in dem sich ein dunkler Schatten über alles zu legen schien. Der Flügelschlag des Riesenvogels. Selbst das goldene Abendlicht schien für einen Augenblick Grautöne anzunehmen. Beunruhigt sah Christoph N. zu seiner Frau hinüber, die jedoch weiter ihr Musterbuch betrachtete. Vielleicht bin ich einfach erschöpft, dachte er, wahrscheinlich ist das bloß ein Stresssymptom. Der Umzug, der Neubeginn auf dem Land, das waren Kraftakte, selbst wenn alles perfekt gelungen war.
Doch von da an schien es, als sei Christoph N.s Glückskonto im Dispo angekommen. Es begann damit, dass Judith immer gereizter wurde. Eines Sonntags beim Frühstück erklärte sie schließlich, das Landleben sei doch nichts für sie. Zu diesem Zeitpunkt lebten sie bereits ein Jahr im Ort. Judith beschwerte sich: Die Ruhe, die immer selben Menschen, die sie ständig aushorchen wollten – das sei ehrliches Interesse, entgegnete ihr Mann, nein, das sei unverschämte Neugier, sagte sie – und das Fehlen ihrer Freundinnen, die fast nie zu Besuch kamen, obwohl sie es doch versprochen hatten. Christoph und seine Ehefrau waren seit dem Studium zusammen, hatten immer in der Großstadt gewohnt. Für manche Menschen sei das Leben in der Provinz eben nichts, sagte sie. Wie sie sich das vorstelle, fragte Christoph, er habe die Praxis übernommen, die außerdem floriere, und im Gegensatz zu ihr gefalle ihm das Landleben, und ob sie mal an den gemeinsamen Sohn gedacht habe?
Aus der Diskussion wurde Streit. Aus dem Streit entstand ein Graben zwischen den beiden Eheleuten, der mit der Zeit immer breiter wurde. Judith war unglücklich, und Christoph war unglücklich, weil seine Frau unglücklich war. Ihr Kind spürte die Anspannung und wurde quengelig. Judith hielt noch ein weiteres Jahr durch. Dann zog sie aus.
