Sozial-religiöse Rituale: Thing, Spott und Zweikampf - Harry Eilenstein - E-Book

Sozial-religiöse Rituale: Thing, Spott und Zweikampf E-Book

Harry Eilenstein

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Beschreibung

Die Reihe Die achtzigbändige Reihe "Die Götter der Germanen" stellt die Gottheiten und jeden Aspekt der Religion der Germanen anhand der schriftlichen Überlieferung und der archäologischen Funde detailliert dar. Dabei werden zu jeder Gottheit und zu jedem Thema außer den germanischen Quellen auch die Zusammenhänge zu den anderen indogermanischen Religionen dargestellt und, wenn möglich, deren Wurzeln in der Jungsteinzeit und Altsteinzeit. Daneben werden auch jeweils Möglichkeiten gezeigt, was eine solche alte Religion für die heutige Zeit bedeuten kann - schließlich ist eine Religion zu einem großen Teil stets der Versuch, die Welt und die Möglichkeiten der Menschen in ihr zu beschreiben. Das Buch Alle frühen Kulturen, die als Stamm und noch nicht als Königtum organisiert gewesen sind, trafen sich regelmäßig, um die Angelegenheit der Gemeinschaft zu besprechen und um über Streitfälle zu entscheiden. Diese Treffen wurden von den Germanen "Thing" genannt. Dabei ging es nicht immer friedlich zu - es gab auch die Kunst der Beleidigung. An den Höfen der Fürsten wurde manchmal um die Wette beleidigt und mehr oder weniger bissig argumentiert, aber auch vor Schlachten pflegte man seinen werten Gegner mit erlesenen verbalen Gemeinheiten zu beschenken. Später wurde diese Taktik benutzt, um z.B. Ritter aus ihren Burgen zu locken, wo sie gut geschützt waren - das nennt man dann eine Provokation, ein "Herausrufen" (damit man den Herausgerufenen leichter umbringen konnte ...). Auf dem Thing gab es schließlich auch immer die Möglichkeit, den Streitfall durch einen Zweikampf zu entscheiden - man ging davon aus, dass der, der im Recht war, von den Göttern unterstützt wurde und daher siegte. In diesem Buch werden diese drei Arten des Treffens beschrieben: das Thing, der Beleidigungs-Wettstreit und der Zweikampf - insbesondere ihre religiös-magischen Aspekte.

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Von innerer Fülle zu äußerem Gedeihen (52 S.)

Das Beziehungsmandala (52 S.)

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Herz des Tanzes – Tanz des Herzens (160 S.)

Kontakt:www.HarryEilenstein.de / [email protected]

Die Themen der einzelnen Bände der Reihe „Die Götter der Germanen“

Die Entwicklung der germanischen ReligionLexikon der germanischen ReligionDer ursprüngliche Göttervater TyrTyr in der Unterwelt: der Schmied WielandTyr in der Unterwelt: der Riesenkönig Teil 1Tyr in der Unterwelt: der Riesenkönig Teil 2Tyr in der Unterwelt: der ZwergenkönigDer Himmelswächter HeimdallDer Sommergott BaldurDer Meeresgott: Ägir, Hler und NjördDer Eibengott UllrDie Zwillingsgötter AlcisDer neue Göttervater Odin Teil 1Der neue Göttervater Odin Teil 2Der Fruchtbarkeitsgott FreyrDer Chaos-Gott LokiDer Donnergott ThorDer Priestergott HönirDie GöttersöhneDie unbekannteren GötterDie Göttermutter FriggDie Liebesgöttin: Freya und MenglödDie ErdgöttinnenDie Korngöttin SifDie Apfel-Göttin IdunDie Hügelgrab-Jenseitsgöttin HelDie Meeres-Jenseitsgöttin RanDie unbekannteren JenseitsgöttinnenDie unbekannteren GöttinnenDie NornenDie WalkürenDie ZwergeDer Urriese YmirDie RiesenDie RiesinnenMythologische WesenMythologische Priester und PriesterinnenSigurd/SiegfriedHelden und GöttersöhneDie Symbolik der Vögel und InsektenDie Symbolik der Schlangen, Drachen und UngeheuerDie Symbolik der HerdentiereDie Symbolik der RaubtiereDie Symbolik der Wassertiere und sonstigen TiereDie Symbolik der PflanzenDie Symbolik der FarbenDie Symbolik der ZahlenDie Symbolik von Sonne, Mond und SternenDas JenseitsSeelenvogel, Utiseta und EinweihungWiederzeugung und WiedergeburtElemente der KosmologieDer WeltenbaumDie Symbolik der Himmelsrichtungen und der JahreszeitenMythologische MotiveDer TempelDie Einrichtung des TempelsPriesterin – Seherin – Zauberin – HexePriester – Seher – ZaubererRituelle Kleidung und SchmuckSkalden und Skaldinnen62 Kriegerinnen und Ekstase-KriegerDie Symbolik der KörperteileMagie und RitualGestaltwandlungenMagische WaffenMagische Werkzeuge und GegenständeZaubersprücheGöttermetZaubertränkeTräume, Omen und OrakelRunenSozial-religiöse RitualeWeisheiten und SprichworteKenningarRätselDie vollständige Edda des Snorri SturlusonFrühe SkaldenliederMythologische SagasHymnen an die germanischen Götter

Inhaltsverzeichnis

Thing

Rechtliche Fachbegriffe

Ortsnamen

Personennamen

Die Gründung eines Thingplatzes

Die vier Runensteine an der Brücke von Täby Tä

Altersbeschränkung beim Thing

Lachstal-Saga

Auf dem Weg zum Thing-Platz

Egil-Saga

Nials-Saga

Einberufung und Dauer des Thing

Nials-Saga

Die ältere Version der Huldar-Saga

Der Gesetzeshügel

Nials-Saga

Isländer-Buch

Saga über Hrafnkell Freyr-Gode

Der Gesetzessprecher

Saga über Grim Struppig-Wange

Landnahme-Buch

Auf dem Thing-Platz

Geschichte über Hühner-Thorir

Der Haselkreis

Egil-Saga

Die zwölf Richter

Nials-Saga

Egil-Saga

Saga über Hervor und König Heidrek den Weisen

Gesta danorum

Saga über die Bewohner von Eyre

Der Zwölf-Männer-Eid

Egil-Saga

Egil-Saga

Saga über die Siedler von Eyre

Saga über Kampf-Glum

Berichte über Gerichtsverhandlungen auf dem Thing

Nials-Saga

Nials-Saga

Saga über Hovard von den Eisfjord-Leuten

Nials-Saga

Nials-Saga

Nials-Saga

Nials-Saga

Nials-Saga

Nials-Saga

Nials-Saga

Saga über Hrafnkell Freysgodi

Geschichte über Norna-Gest

Saga über Viglund den Blonden

Saga über Hovard von den Eisfjord-Leuten

Nials-Saga

Nials-Saga

Geschichte über Hühner-Thorir

Geschichte über Thordr den Kämpfer

Völsungen-Saga

Saga über die Siedler von Eyre

Landnahme-Buch

Gesta danorum

Saga über die Siedler von Eyre

Nials-Saga

Nials-Saga

Der Zweikampf als Entscheidung

Egil-Saga

Cormac-Saga

Egil-Saga

Die Saga über Sturlaug den Mühen-Beladenen

Nials-Saga

Geschichte über Gunnlaug Schlangenzunge

Tyr und Loki

Der Thing-Beschuß zur Annahme des Christentums

Saga über König Olaf den Ruhmreichen Tryggva-Sohn

Saga über König Olaf den Ruhmreichen Tryggva-Sohn

Saga über König Olaf den Ruhmreichen Tryggva-Sohn

Heimskringla

Nials-Saga

Isländer-Buch

Das Beenden eines Streites auf dem Thing

Nials-Saga

Tryggdamal

Gridamal

Asen auf dem Thing

Grimnir-Lied

Gylfis Vision

Der Seherin Ausspruch

Der Seherin Ausspruch

Gautrek-Saga

Gylfis Vision

Die ältere Version der Huldar-Saga

Zusammenfassung

Beleidigungs-Wettstreit

Der Wortschatz

Überlieferte Beleidigungs-Wettstreite

Beowulf-Epos

Lokasenna

Harbard-Lied

Das erste Lied über Helgi Hunding-Töter

Das Lied über Helgi Hiörward-Sohn

Grettir-Saga

Saga über Hovard von den Eisfjord-Leuten

Nials-Saga

Bakrauf

Provokation

Neuere Beleidgungs-Wettstreite

Die Eule und die Nachtigall

Die Versammlung der Vögel

Flyting am Hofe der englischen Könige

Shakespeare

Beleidigungs-Wettstreite bei anderen Völkern

Zusammenfassung

Zweikampf

Wortschatz

Die Zweikampf-Insel

Saga über Half und seine Recken

Geschichte über Gunnlaug Schlangenzunge

Ortsnamen

Personennamen

Die Haselstab-Umgrenzung

Egil-Saga

Saga über Hervor und König Heidrek den Weisen

Bruchstücke über einige frühe Könige in Dänemark und Schweden

Gesta danorum

Saga über Thorstein Viking-Sohn

Der Rosengarten

Cormac-Saga

Saga über Thorstein Wiking-Sohn

Saga über Sturlaug den Mühen-Beladenen

Faröer-Lied: Högni-Lied

Haselzweige beim Thing

Überlieferte Zweikämpfe

Saga über Sturlaug den Mühen-Beladenen

Nibelungenlied

Gesta danorum

Geschichte über Gunnlaug Schlangenzunge

Saga über Thorstein Viking-Sohn

Saga über Thorstein Viking-Sohn

Saga über Pfeile-Odd

Saga über Thorstein Wiking-Sohn

Saga über Pfeile-Odd

Nials-Saga

Nials-Saga

Die jüngere Version der Huldar-Saga

Geschichte über Gunnlaug Schlangenzunge

Saga über Egil Skallagrimsson

Saga über Ketil Forelle

Saga über Grim Struppig-Wange

Cormac-Saga

Egil-Saga

Saga über Thorstein Viking-Sohn

Geschichte über Gunnlaug Schlangenzunge

Der Zweikampf zwischen Tyr und Loki

Saga über Hervor und König Heidrek den Weisen

Gesta danorum

Gesta danorum

Das Lied über Helgi Hiörward-Sohn

Saga über Thorstein Wiking-Sohn

Saga über Thorstein Viking-Sohn

Saga über Hedin und Högni

Skaldskaparmal: Über den Kampf der Hjadninger

Gesta danorum

Gesta danorum

Saga über Thorstein Viking-Sohn

Gylfis Vision

Saga über Sturlaug den Mühen-Beladenen

Saga über Thorstein Haus-Macht

Saga über Ketil Forelle

Saga über Pfeile-Odd

Heimdalls Zaubergesang

Das Stieropfer nach dem Zweikampf

Kormak-Saga

Egil-Saga

Zweikampf-Orakel

Hamburgische Kirchengeschichte

Der Mißbrauch von Zweikämpfen

Saga über Hovard von den Eisfjord-Leuten

Saga über Grettir den Starken

Egil-Saga

Zweikampf-Stellvertreter

Saga über Björn den Krieger der Leute vom Hitar-Tal

Egil-Saga

Saga über Thorstein Viking-Sohn

Berserker

Mehrfach-Zweikämpfe

Hrolf Kraki und seine Berserker

Gesta danorum

Zweikampf-Profis

Saga über Viglund den Blonden

Pferde-Zweikämpfe

Grettir-Saga

Tauziehen-Zweikampf

Gesta danorum

Der Zweikampf bei den Indogermanen

Zusammenfassung

Themenverzeichnis

I Thing

Das Thing ist eine Versammlung bei den Germanen gewesen, auf der alle rechtlichen Angelegenheiten der Gemeinschaft besprochen und entschieden wurden.

1. Rechtliche Fachbegriffe

Der Wortschatz zu dem Thing gibt einen recht guten Überblick über den Ablauf eines Things:

Thing-Zulassung

Nicht jeder war zum Thing zugelassen:

Ladung zum Thing

Die zum Thing zugelassenen Personen waren auch verpflichtet, auf dem Thing zu erscheinen:

thing-stefna

- Aufforderung zum Thing zu kommen

thing-stöd

- Aufforderung zum Thing zu kommen

thing-logi

- jemand, der seiner Verpflichtung, zum Thing zu kommen, nicht nachkommt

thing-viti

- Strafgeld für Nichterscheinen auf dem Thing

eiga thing-värt

- Erlaubnis für einen Verbannten, zu einem Thing zu kommen

Thing-Teilnehmer

thingu-naudr

- Thing-Teilnehmer

thing-madr

- Thing-Teilnehmer

Thing-Fahrt

thingmanna-reid

- Weg zum Thing

thing-ferd

- Fahrt zum Thing

thing-reid

- Ritt zum Thing

thing-nest

- Vorräte für die Fahrt zum Thing

Unterkunft auf dem Thing

thing-festi

- Unterkunft/Hütte auf einem Thing

thing-vist

- Unterkunft/Hütte auf einem Thing

Thing

Das Thing ist im Wesentlichen eine Beratung mit anschließenden Beschlüssen:

Heiligkeit des Things

Das Thing war heilig und auf ihm war Gewalt verboten.

thing-helgr

- Weihung der Thing-Versammlung

allthingis-helgun

- Einsetzung („Heiligung“) des Allthing-Gerichts

helga

- die Heiligkeit (Unverletzlichkeit) eines Things oder einer Person

thing-ha(r)

- Thing-Bereich (Verwaltungsbezirk)

thing-sokn

- Thing-Bereich (Verwaltungsbezirk)

Thing-Wächter

Auf den größeren Versammlungen gab es Wächter, die den Thing-Frieden aufrechterhalten sollten:

dom-varzla

- Gerichts-Bewachung (durch Wächter)

dom-vörzlumadr

- Gerichts-Wächter

Thing-Regeln

Das Vorgehen auf dem Thing war durch Gesetze geregelt:

allthingis-mal

- Versammlungsregeln oder Vorgänge beim Allthing, Thing-Regeln, Thing-Beschlüsse

thing-sköp

- Gesetze über die Durchführung eines Things

thingskapa-balkr

- der Teil der Gesetze, der die Durchführung eines Things regelt

thingskapa-thattr

- der Teil der Gesetze, der die Durchführung eines Things regelt

Ruf zum Thing

Die Versammelten wurden auf dem Thing-Platz durch ein Hornsignal zum Beginn des Things gerufen:

Gesetze vortragen

Auf dem Thing wurden alle bestehenden Gesetze vorgetragen, damit sie allen Anwesenden bekannt waren bzw. ihnen in Erinnerung gerufen wurden. Der „Gesetzeshügel“, auf dem sie vorgetragen wurden, erinnert an die Anrufungen von Toten aus ihren Hügelgräbern und auch an den auf seinem Hügelgrab stehenden wiedergeborenen Tyr (siehe „Sigdrifa-Lied“ in Band 31 oder „Sigdrifa“ in Band 38). Dieser Hügel sollte die Versammlung und die auf ihm vorgetragenen Gesetze vermutlich unter den Schutz der Ahnen und Götter und insbesondere des ehemaligen Sonnengott-Göttervaters Tyr stellen.

Personen mit juristischer Funktion

Richter, Gericht

doms-madr

- Richter

dömi-stol

- Richter-Stuhl

domr

- Gerichtshof (die Gemeinschaft der Richter)

allthingis-domr

- Gericht auf dem Allthing

a thingadomum

- bei den Thinggerichten

Ernennung der Richter

sykn, sökn

- zur Prozeßführung zugelassen

allthingis-nefna

- Bestimmung der Richter auf dem Thing

nefna dom

- die Richter ernennen

Thing-Plattform

Eine solche Plattform wird auch in der Magie und beim Hellsehen benutzt, was vermuten läßt, daß diese Plattform die Richter auf ihnen in einen „heiligen Bereich“, d.h. in Kontakt mit den Ahnen und Göttern bringen sollte – so wie der Gesetzeshügel, auf dem die Gesetze verkündet wurden.

mot-fjalar

- Plattform, auf der Versammlungen abgehalten wurden

mot-fjalir

- Plattform, auf der Versammlungen abgehalten wurden

Einberufung der Richter

setja dom

- Aufforderung an die Richter, ihre Plätze einzunehmen

ganga i dom

- ins Gericht gehen, den eigenen Platz einnehmen

Beschluß von Gesetzen

thing-lag

- auf dem Thing festgelegtes Gesetz

thing-tak

- Verabschiedung eines Gesetzes auf dem Thing

lands-lög

- Landesgesetz, öffentliches Recht

edlis-lög

- Gesetz der Natur

hand-sal

- Verabredung/Vereinbarung/Vertrag per Handschlag

Anklage

Jede Verhandlung begann mit einer Anklage:

sagdir fram sakir

- die Anklagen öffentlich erheben

vigsakar-adili

- Ankläger in einem Mord-Prozeß

drap

- Mord

Ablehnung einer Anklage

setja syn fyrir

- eine Anklage ablehnen

Verteidigung

Der Gegenpol zur Anklage ist die auf sie folgende Verteidigung:

Zeugen

Ein wesentliches Element der Wahrheitsfindung waren die Zeugenaussagen:

Eid

Der Eid konnte eine Aussage bekräftigen:

Verhandlung

Strafprozeß

Bestechung

Man half auch schon damals bisweilen der erwünschten Urteilsfindung der Richter ein wenig nach:

Streit unter den Richtern

Urteil

Strafe

Anfechtung, Einspruch

Ein Urteil konnte auch angefochten werden – bis hin zur schlichten Mißachtung:

Streit auf dem Thing

Auf dem Thing trafen sich zerstrittene Parteien, was nicht selten zu heftigen Auseinandersetzungen und auch Gewalttätigkeiten auf dem Thing führte:

thing-deila

- Streit auf einem Thing

thing-deild

- Streit auf einem Thing

hleypa upp domi

- das Gericht mit Gewalt beenden

Belustigungen

Bei so vielen Verhandlungen über Streitigkeiten war ein wenig Abwechslung zwischendurch natürlich ganz angenehm …

thing-veizla

- Unterhaltung/Aufführung auf einer Versammlung

thing-kostr

- Unterhaltung/Aufführung auf einer Versammlung

Ende des Things

thing-lok

- Ende des Things

thing-lausnir

- Auflösung des Things

thing-rof

- Auflösung des Things

Das Thing ist die Versammlung einer Gemeinschaft, auf der beraten und Recht gesprochen wurde.

Um am Thing teilnehmen zu dürfen, mußte man dazu zugelassen sein. Wer der Ladung zum Thing nicht folgte, mußte eine Buße zahlen.

Man ritt zum Thing und blieb dann mehrere Tage dort. In dieser Zeit wohnte man in kleinen Hütten.

Das Thing war heilig, d.h. geweiht, und auf ihm war Gewalt verboten. Auf den größeren Versammlungen gab es Wächter, die den Thing-Frieden aufrechterhalten sollten. Das Vorgehen auf dem Thing war durch Gesetze geregelt. Das Thing wurde von einer damit beauftragten Person geleitet.

Die Versammelten wurden durch ein Hornsignal zu dem Beginn des Things gerufen.

Auf dem Thing wurden alle bestehenden Gesetze vorgetragen, damit sie allen Anwesenden bekannt waren bzw. ihnen in Erinnerung gerufen wurden. Der Hügel, auf dem dies geschah, erinnert an die Anrufungen von Toten aus ihren Hügelgräbern und auch an den auf seinem Hügelgrab stehenden wiedergeborenen Tyr. Dieser Hügel sollte die Versammlung und die auf ihm vorgetragenen Gesetze vermutlich unter den Schutz der Ahnen und Götter und bis 500 n.Chr. vor allem unter den Schutz des damaligen Sonnengott-Göttervaters Tyr stellen. Vor dem Vortragen der Gesetze zogen die Goden in einer Prozession zu diesem Hügel.

Auf dem Thing wurden mehrere Richter bestimmt (meistens 12). Sie saßen auf Richterstühlen auf einer Plattform. Eine solche Plattform wurde auch in der Magie und beim Hellsehen benutzt, was vermuten läßt, daß diese Plattform die Richter auf ihnen in einen „heiligen Bereich“, d.h. in Kontakt mit den Ahnen und Göttern bringen sollte – so wie der Gesetzeshügel (Tyrs Hügelgrab), auf dem die Gesetze verkündet wurden.

Auch bei den Asen gibt es solche Versammlungen von 12 Göttern – die daher entweder das Vorbild des Things oder eine Nachbildung des Things sein werden.

Auf dem Thing wurden auch neue Gesetze beschlossen bzw. alte Gesetze geändert. Den Hauptteil der Beratungen machten jedoch die Verhandlungen über Streitfälle aus.

Nachdem die Richter ihre Plätze eingenommen hatten, wurde die Anklage vorgetragen und dann von dem Gericht entweder angenommen oder abgelehnt. Darauf folgte dann die Verteidigung. Beide Streitparteien konnten während der Verhandlungen Zeugen aufrufen, die evtl. unter Eid aussagten. Manchmal half man auch mit der Bestechung der Richter nach.

Wenn die Richter sich einig geworden waren, wurde das Urteil verkündet und evtl. eine Strafe festgesetzt. Dieses Urteil konnte angefochten werden.

Im Verlauf des Things kam es immer wieder zu Streitigkeiten und auch zu Gewalttätigkeiten. Zur Auflockerung fanden manchmal auch Belustigungen statt.

Schließlich wurde das Thing beendet.

2. Ortsnamen

Die drei mit „thing“ gebildeten Ortsnamen im Landnahmebuch geben keine weiteren Auskünfte über das Thing, außer daß ein Thing auch auf einer Insel oder einer Landzunge stattfinden konnte. Es ist zwar eine Verbindung mit der Jenseitsinsel und mit der Zweikampf-Insel denkbar, aber nur aus den beiden Ortsnamen heraus nicht nachweisbar.

Thingeyrar

- Thing-Insel

Thingnes

- Thing-Landzunge

Thingvöllr

- Thing-Feld

Das Thing fand möglicherweise bevorzugt auf Inseln und Landzungen statt.

3. Personennamen

Mit „Thing“ wurden lediglich Männernamen gebildet. Diese Namen sind allesamt „Kriegernamen“, woraus man schließen kann, daß zum Thing im Wesentlichen nur Krieger zugelassen waren.

mit „Thing“ gebildete Personennamen

Namen

Bedeutung

Männer

Frauen

Thingbiorn, Thingbiörn

Thing-Bär

Thingfastr, Thingfast

Thing-Standfester

Thingvar

Thing-Krieger

Thingger

Thing-Speer

Thingulf

Thing-Wolf

Zum Thing scheinen vorwiegend Krieger zugelassen worden zu sein.

4. Die Gründung eines Thingplatzes

4. a) Die vier Runensteine an der Brücke von Täby Tä

Diese Brücke ist in der Nähe des früheren Arkel-Thingplatzes gelegen, auf den sich die Inschriften teilweise beziehen.

Ulfkel und Arkil und Gue

haben diesen Thingplatz erschaffen.

Es wird kein Denkmal gefunden werden,

das größer ist als das,

das Ulfs Söhne

nach seinem Tod errichtet haben –

die klugen Söhne

für ihren Vater.

Sie errichteten die Steine

und schnitzten den Stab,

den mächtigen,

als Zeichen seiner Ehrung.

Und Gyrid

liebte ihren Mann,

sie gedenkt seiner

in ihrer Trauer.

Gunnar hat den Stein geritzt.

Der Brauch der Aufrichtung eines Pfahles wird auch in einigen anderen Inschriften wie der auf dem Vreta-Runenstein bestätigt.

Die Errichtung eines Thingplatzes wurde als eine ruhmreiche Tat angesehen.

Der gelegentlich erwähnte Thingplatz-Pfahl wird dem Weltenbaum und der Irminsul entsprechen und wie der Gesetzeshügel (Tyrs Hügelgrab) und die Empore der Richter, Seherinnen und Magier eine Verbindung zu den Göttern und insbesondere zu dem ehemaligen Göttervater Tyr sein.

5. Altersbeschränkung beim Thing

5. a) Die Lachstal-Saga

Olaf wuchs bei Thord auf und wurde ein großer und starker Mann. Er war so stattlich, daß seinesgleichen nicht zu finden war, und als er zwölf Jahre alt war, ritt er zum Thing.

Man konnte ab 12 Jahren, also ab der Volljährigkeit bei den Germanen, zum Thing zugelassen werden (siehe auch „12“ in Band 47).

6. Auf dem Weg zum Thing-Platz

6. a) Die Egil-Saga

Am nächsten Tag ging Egil Skallagrimson zu dem Thing-Rand und mit ihm Thorstein und alle ihre Gefährten.

6. b) Die Nials-Saga

Als der Sommer nahte und die Zeit da war, wo man zum Allthing ritt, sagte Gunnar zu Halgjerde, daß er zum Thing reiten wolle.

7. Einberufung und Dauer des Thing

7. a) Die Nials-Saga

Eines Tages waren beide Brüder auf dem Allthing. Dieses wurde nämlich jährlich im Juni auf dem Thingfeld am Thingvallesee im südwestlichen Teil des Landes abgehalten und es versammelten sich dann dort von allen Seiten Häuptlinge und Bauern, um Gesetze anzunehmen und ihre Zwistigkeiten durch Urteilsspruch beilegen zu lassen.

… … …

Die Bauern, welche zum Thing kamen, hatten Hütten, in welchen sie während der vierzehntägigen Dauer des Things wohnten.

Das isländische Allthing fand im Juni statt und dauerte zwei Wochen.

7. b) Die ältere Version der Huldar-Saga

Da berief Huld alle Riesen und Unholde in den Nordlanden auf 12 Monate hinaus zu einer Versammlung nach den Hallmundarheidir in Jötunheim, und an diesem Alljahres-Thing wollte sie ihren Spruch tun.

Manchmal wurde ein Thing auch 12 Monate im voraus festgelegt – vermutlich vor allen die alljährlichen Versammlungen.

8. Der Gesetzeshügel

8. a) Die Nials-Saga

Die Erzählung nimmt den unterbrochenen Faden wieder auf und wendet sich Gunnar zu, als er auf dem Allthing war kurz nach seiner Heimkehr von der Wikingerfahrt. Eines Tages ging er von dem Gesetzeshügel hinab heimwärts.

… … …

Danach wurde das Zeichen zur allgemeinen Versammlung gegeben und jedermann ging zum Gesetzeshügel.

… … …

Thorhald Asgrimsohn konnte nicht mit auf den Gesetzeshügel hinaufgehen, da sein Fuß noch nicht geheilt war.

… … …

Am Tage nach dem Kampfe ging man zum Gesetzeshügel.

… … …

Das Thing nahm nun seinen Anfang. Beide Teile gingen beständig gerüstet einher und fanden sich stets bewaffnet bei dem Gesetzeshügel ein.

… … …

Da erhob sich ein großes Geschrei und gewaltiger Lärm auf dem Gesetzeshügel, und Mörd hatte wenig Ehre davon.

8 b) Isländer-Buch

Der Grund dafür war, daß er an dem Gesetzeshügel die folgenden Verse gesungen hatte: …

… … …

Am nächsten Tag gingen Gizurr und Hjalti zu dem Gesetzeshügel und trugen ihre Absicht vor.

… … …

Am nächsten Morgen stand er auf und rief die Leute zu dem Gesetzeshügel.

8 c) Die Saga über Hrafnkell Freyr-Gode

Nun warteten beide ab, bis die richterlichen Entscheidungen begannen. Da rief Samr seine Männer auf und ging zum Gesetzeshügel. Dort war der Sitz des Gerichtes. Samr ging kühn zu dem Hügel hin.

… … …

Vermutlich ist der in diesem Text beschriebene Hinrichtungshügel in symbolischer Hinsicht mit dem Gesetzeshügel identisch:

Da sprach Thorgeirr: „So bist Du nun, Hrafnkell, in die Lage gekommen, die Du verdient hast, und es wird Dir wohl unwahrscheinlich geschienen haben, daß Du solche Schmach von einem Manne erleiden würdest, wie sie Dir jetzt zuteil geworden ist. Aber was willst Du, Thorkell, jetzt tun? Hier bei Hrafnkell sitzen und ihn und die Seinigen bewachen, oder Dich mit Samr auf Pfeilschußweite vom Hofe entfernen und auf einem steinigen Hügel, wo weder Acker noch Wiese ist, das Exekutionsgericht vollziehen?“

9. Der Gesetzessprecher

9. a) Die Saga über Grim Struppig-Wange

Danach ging Ketil nach Island und nahm dort das Land zwischen Thjorsa und Markarfljot in Besitz und lebte in Hof. Sein Sohn war Hrafn, der erste Gesetzessprecher in Island.

Beim Thing wurden die Gesetze von dem Gesetzessprecher (vom Gesetzeshügel aus) vorgetragen.

9. b) Landnahme-Buch

Die Tochter von Odd war Asbjorg, die die Frau von Thorstein dem Goden war, dem Vater von Bjarni dem Weisen, dem Vater des Skeggi, dem Vater von Markus Gesetzes-Sprecher.

Der Gesetzessprecher war ein angesehenes Amt.

10. Auf dem Thing-Platz

10. a) Die Geschichte über Hühner-Thorir

Da sagten sich friedliebende Männer, wenn jetzt die ganze Landsgemeinde aneinander geriete, so würden daraus Übelstände erwachsen, deren Ende nicht abzusehen wäre. Sie legten sich ins Mittel und die Streitenden wurden getrennt – Odd mußte nachgeben, denn man fand, daß zum einen in dem ganzen Streit auf seiner Seite das schwächere Recht sei, und daß er zum anderen mit seinen Streitkräften den Kürzeren ziehen würde.

Es wurde angeordnet, daß Odd außerhalb des geheiligten Thingbezirkes seine Zelte aufschlagen solle, daß er aber zu den Gerichtssitzungen kommen und seinen Geschäften nachgehen dürfe; nur sollten er und seine Leute sich gesittet verhalten und keine Widerspenstigkeit an den Tag legen.

Auf dem Thing mußte die Streitparteien bisweilen von den übrigen Thing-Teilnehmern getrennt werden.

Bei einem Rechtsstreit spielte es manchmal auch eine Rolle, wer die größere Streitmacht auf seiner Seite hatte.

Der Thingbezirk selber ist geheiligt.

11. Der Haselkreis

11. a) Egil-Saga

Man kann sich fragen, warum man gerade Haselzweige zum Markieren von Bereichen benutzte. Haselzweige waren zunächst einmal recht praktisch: Sie wuchsen fast überall, sie hatten eine praktische Größe, sie ließen sich leicht schneiden und sie wuchsen in einer Höhe am Baum, in der sie leicht erreichbar waren – im Gegensatz z.B. zu Eschen- oder Pappel-Ästen. Die Weltenbaum-Kenning „Haselstrauch der Erde“ läßt jedoch vermuten, daß der Hasel auch eine mythologische Bedeutung gehabt hat.

Man benutzte Haselzweige nicht nur zum Markieren eines Zweikampfplatzes („Holmgang“) oder eines Schlachtfeldes, sondern auch zum Markieren bestimmter Bereiche beim Thing. Diese Parallele zeigt, daß der Thingplatz, die hölzerne Plattform der Richter, Seherinnen und Magier, der Gesetzes-Hügel und der Zweikampfplatz allesamt auf die Jenseitsinsel, d.h. auf den „Ort der Ahnen und Götter“ zurückgehen und daß diese „heiligen Orte“ daher mit den Göttern verbunden war. Diese „heiligen Plätze“ entsprachen somit in symbolischer Hinsicht einem Tempel.

Interessanterweise kann sich Idun in eine Haselnuß verwandeln. Da sie die Göttin ist, die den Göttern die Äpfel der Unsterblichkeit gibt, wird ihr Apfelbaum der Weltenbaum sein. Es ist anzunehmen, daß auch der Hasel eine Variante des Weltenbaumes gewesen ist. Der mit Haselzweigen markierte Platz wäre dann ein „Ort der Idun am Fuße des Weltenbaumes“ und somit wiederum ein „Heiliger Ort“, weil er über den Weltenbaum mit den Göttern verbunden ist.

Die Haselzweige sind somit wie der Thingplatz-Pfahl und wie die Irminsul eine Variante des Weltenbaumes.

Als nun das Treffen begann, an dem die Streitigkeiten zwischen den Männern verhandelt und entschieden werden sollten, gingen beide Parteien zu dem Platz, an dem die Verhandlung stattfinden sollte, um dort ihre Beweise vorzubringen. Dort redete Onund mit vielen großen Worten.

Dort, wo die Versammlung saß, war ein ebener Platz, der von einem Ring aus Haselstäben umgeben war und außerhalb von ihnen waren gezwirnte Seile ringsherum. Dies wurde „der Bezirk“ genannt.

Innerhalb des Ringes saßen zwölf Richter der Firth-Leute, zwölf der Sogn-Leute und zwölf der Horda-Leute. Diese drei Dutzend entschieden gemeinsam über alle Streitfälle.

Der Ort, an dem die Richter saßen, war von Haselstäben, die mit einem Seil verbunden waren, umgeben. Auf diese Weise wurde auch ein Zweikampfplatz als „heiliger Ort“ markiert, der wahrscheinlich der Jenseitsinsel entsprach und die Ereignisse in diesem Kreis unter den Einfluß und den Schutz der Ahnen und Götter gestellt hat.

Der Hasel selber wird als Weltenbaum angesehen worden sein.

12. Die zwölf Richter

12. a) Die Nialssaga

Auf dem Thing wurde das Urteil von 12 Männern gemeinsam gefunden und gesprochen:

Nial aber rief zwölf Männer auf, um das Urteil zu sprechen.

… … …

Es wurden zwölf Schiedsmänner, sechs von Flose und sechs von Nial gewählt, und darauf reichten sich Nial, Flose und alle Sigfussöhne die Hand, und Nial gelobte für seine Söhne Unterordnung unter die Entscheidung, welche die Schiedsmänner treffen würden.

… … …

So kam der Vergleich zustande, und man gelobte sich durch Handschlag, man wolle zwölf Männer das Urteil fällen lassen und der Gode Snorre solle den Vorsitz führen.

… … …

Im nächsten Jahre herrschte deshalb großes Mißvergnügen auf dem Allthing und viele äußerten, es nütze wenig, die Sachen dort vorzubringen, sie wollten lieber mit Schwert und Speer ihr Recht heischen.

Da trat Nial auf und sagte: „So darf es nicht sein, und es frommt nicht, Gesetz im Lande zu vermissen.“ Es sei jetzt erwiesen, meinte er, daß die alte Einrichtung der vier Viertelsgerichte auf dem Allthing nicht hinreiche, um dem Rechte seinen Lauf zu lassen. Er schlug darum vor, ein Fünftesgericht zu errichten; demselben sollen alle besonders wichtige Sachen unterworfen sein, und das Urteil solle dort unter schwereren Eiden und strengeren Formeln gefällt werden.

Dieser Vorschlag fand den Beifall des Gesetznenners Skapte Thorodsohn und wurde angenommen von dem Gesetzgericht.

Hiernach bedurfte man aber für das Fünftegericht viermal zwölf Richter, und da nun jeder Gode bisher einen Richter bestellte und bisher im ganzen nur dreimal zwölf Richter vorhanden gewesen waren, so war es also nötig, zwölf neue Goden einzusetzen. Nial schlug daher vor, daß dies geschehen möge, und es solle jedem Mann freistehen, sich von seinem Gerichtskreis, zu dem er bisher gehört habe, loszusagen und sich unter denjenigen der neuen Goden zu stellen, der ihm am meisten zusagte. Als dieser Vorschlag ebenfalls angenommen wurde, bat Nial um die Erlaubnis, für Höskuld Thraensohn auf Hvidenes im Südlande eine Godenstelle errichten zu dürfen.

12. b) Egil-Saga

Innerhalb des Ringes saßen zwölf Richter der Firth-Leute, zwölf der Sogn-Leute und zwölf der Horda-Leute. Diese drei Dutzend entschieden gemeinsam über alle Streitfälle.

12. c) Die Saga über Hervor und König Heidrek den Weisen

König Heidrek schwor dies: … … … daß, jeder, gleich welch große Untat er begangen haben mochte, eine gerechte Gerichtsverhandlung von seinen zwölf Richtern erhalten sollte.

12. d) Gesta danorum

Hier stehen anstelle der „12 Richter“ des Things die „12 Ältesten“:

Ragnar bestimmte, daß jeder Rechtstreit von zwölf gewählten Ältesten entscheiden werden sollte.

12. e) Die Saga über die Bewohner von Eyre

Eine Gruppe von zwölf Männern sollte das Urteil beschließen.

… … …

Helgi, der Priester von Tempel-Garth sollte den Beschluß der zwölf Männer verkünden.

In der Regel wird das Urteil gemeinsam von der zwölf Männern gefällt und von einem von ihnem, der zu ihrem Sprecher bestimmt worden war, verkündet.

13. Der Zwölf-Männer-Eid

13. a) Egil-Saga

Da brachte Arinbjorn 12 Zeugen – und alle waren gut ausgewählt.

13. b) Egil-Saga

Egil begründete seinen Anspruch auf das Geld, aber Atli bot gegen ihn zu seiner Verteidigung den Eid von 12 Männern auf, daß er, Atli, kein Geld in Verwahrung hatte, daß Egil gehörte.

13. c) Die Saga über die Siedler von Eyre

Das Folgende geschah zur Zeit der Tage der Einberufung zum Thing.

Thorbjörn ritt nach Mewlithe und rief Geirrid wegen der Anklage, daß sie eine Nachtreiterin (Zauberin) sei und Gunnlaugs Ärger verursacht habe.

Der Fall kam auf das Thorsness-Thing und Snorri der Priester übernahm den Fall für seinen Schwager Thorbiörn und Arnkel der Priester verteidigte in diesem Fall seine Schwester Geirrid und eine Gruppe von zwölf Richtern sollte das Urteil darüber fällen. Doch keiner der beiden, Snorri oder Arnkel, wurden als Zeugen zugelassen, da sie mit dem Kläger und der Angeklagten verwandt waren.

Dann wurde Helgi der Priester von Tempelgarth, der Vater des Björn, der Vater des Gest, der Vater des Skalden-Ref, dazu berufen, das Urteil der zwölf Männer zu verkünden.

Arnkel der Priester trat vor das Gericht und legte einen Eid auf den Altar-Ring ab, daß Geirrid nicht das Leid des Gunnlaug verursacht habe. Thorarinn legte diesen Eid zusammen mit ihm ab und dazu noch zehn weitere Männer. Da Sprach Helgi das Urteil zugunsten von Geirrid.

Da war die Anklage des Thorbiörn und des Snorri gescheitert und das war eine große Schande für sie.

Zwölf Richter, von denen einer der Sprecher der Gruppe war, waren eine weitverbreitete Einrichtung auf dem Thing.

Verwandte waren nicht als Zeugen zugelassen.

Gegen den Eid von zwölf Männern auf einen Tempel-Ring gab es kaum ein Gegenmittel.

13. d) Die Saga über Kampf-Glum

Als die Männer zum Thing kamen, wurde dieser Fall vorgebracht und Glum mußte mit seinen 12 Männern das eine oder das andere beschwören.

Auch die Männer, die zum Thing kamen, brachten manchmal 12 Begleiter mit.

14. Berichte über Gerichtsverhandlungen auf dem Thing

14. a) Die Nials-Saga

Der Thingstreit verlief übrigens, wie Nial verkündet hatte. Diejenigen, welche die nächsten daran waren, wegen Otkel's Tod die gerichtliche Klage zu erheben, waren Gissur Hvide und Gejr Gode; aber beiden fehlte der Mut zur Übernahme der Sache. Sie ließen daher das Los unter sich entscheiden, wer die Klage anhängig machen solle und es entschied für Gejr. Dieser traf nun alle Vorbereitungen, die das Gesetz gebot; über alle Gauen verbreitete sich die Kunde davon und man erwartete, es werde große Aufregung auf diesem Thing geben.

Aber alle Bauern in dem Flußtal des Markarflusses und in Rangauvalle vereinigten sich dahin, daß sie Gunnar folgen wollten, denn er war sehr beliebt. Das Thing war deshalb stark besucht; Gejr erhob die Klage und die Sache wurde auf beiden Seiten mit Eifer betrieben.

Da trat Nial dazwischen. Er sagte, daß Gunnar dem nicht entgehen könne, für einige der Erschlagenen zu büßen; er erinnerte aber auch Gejr daran, daß er selbst eine Sache gegen ihn habe, die wohl aufgeschoben, aber nicht aufgehoben sei und er könne durch das Gericht die Acht über ihn verhängen lassen und ihn zum Waldgänger, wie man es nannte, machen.

Andere rieten nun Gejr zum Vergleich, Gissur selbst redete diesem das Wort und so wurde denn das Ende der ganzen Verhandlung, daß man sich dahin einigte, es sollten sechs Männer den Schiedsspruch tun.

Diese entschieden, daß Gunnar für Skamkel keine Buße zahlen sollte, Otkel's Tötung und der Spornhieb sollten einander aufwiegen, für die übrigen Erschlagenen aber wurden die entsprechenden Bußen festgelegt. Gunnar empfing Geld von seinen Freunden, so daß er alle Bußen sogleich auf dem Thing erlegte und zuletzt kamen Gissur und Gejr zu ihm und sagten ihm Frieden und Sicherheit zu.

Danach ritt Gunnar heim; er dankte seinen Mannen für ihre Hilfe und teilte Gaben aus an viele, so daß er die größte Ehre dadurch gewann und seitdem in noch höherem Ansehen auf seinem Hofe saß.

Zur Erhebung einer Anklage war Mut notwendig.

Manchmal wurde das Urteil auch von sechs statt von zwölf Männern gefällt.

Nach einem Urteil mußten die Parteien manchmal Frieden schwören.

Ein „Waldgänger“ ist ein Verbannter.

14. b) Die Nials-Saga

Sie verabredeten nun, daß Mörd die Sache in die Hand nehmen und alle Vorbereitungen für das gerichtliche Verfahren auf dem Thing treffen solle. Daraufhin säumte Mörd nicht. Er ritt sogleich mit zehn Männern nach Vorsaböj. Er versammelte die Männer, die der Unglücksstätte am nächsten wohnten, neun an der Zahl, zeigte ihnen die Wunden, die Höskuld erhalten hatte und rief sie zu Zeugen auf. Denn so wollte es das Gesetz auf Island, wenn eine gerichtliche Klage wegen eines Totschlages eingeleitet werden sollte und keine Männer zur Stelle waren, die als Zeugen der Tat selbst auftreten konnten. Dann mußte der, welcher den Urheber desselben vor Gericht belangen wollte, Zeugen stellen, die da bezeugten, daß sie die Wunden an der Leiche gesehen hätten. Mörd nannte nun den neun Nachbarn den Urheber einer jeden Wunde Höskuld's mit Ausnahme einer einzigen; was diese betraf, so gab er vor, er wisse nicht, wer sie geschlagen habe; es war nämlich die, welche er selbst ihm zugefügt hatte.

Er sagte, Skarphedin sei der Totschläger, seine Brüder aber und Kaare hätten Höskuld alle verwundet. Schließlich lud er die neun Nachbarn zum Erscheinen vor dem Gericht als Blutzeugen oder Nenner, wie sie genannt wurden. Danach ritt er heim. Während der nächstfolgenden Zeit kam er fast niemals zu den Nialsöhnen, und wenn sie zusammentrafen, schienen sie sich gram zu sein. So war es unter ihnen zuvor verabredet.

Damals als er von der Unglücksstätte forteilte, hatte er selbst Skarphedin mitgeteilt, er wolle die Klage vor Gericht übernehmen, sofern Thorgjerde ihn darum ersuche, und Skarphedin hatte es gebilligt. Denn es gab ein Gesetz, daß jemand, der selbst bei einem Totschlag beteiligt war, die übrigen Beteiligten deshalb nicht belangen konnte, und falls es dennoch geschehe und vor dem Gericht erwiesen werde, daß der Kläger selbst schuldig sei, dann sei die erhobene Klage nichtig.

Darum glaubte Skarphedin, es sei die leichteste Weise, wie man der Sache entgehen könne, wenn Höskuld's Sippe Mörd zum Kläger annehme. Mörd selbst aber wünschte nur, daß die ihm übertragene Sache vor Gericht verloren würde; denn alsdann konnte er darauf rechnen, daß die vielen kampflustigen Verwandten Höskuld's Blutrache an Nial und seinen Söhnen nähmen, und dann würde es so kommen, wie Valgard es vorausgesagt hatte, so daß er selbst seine frühere Goden- und Häuptlingsstelle zurückempfinge.

Eine Person, die an einem Todschlag teilgenommen hat, konnte in dem betreffenden Fall keine Anklage erheben.

14. c) Die Saga über Hovard von Eisfjord-Leuten

Im Sommer aber ritt Thorbjörn zum Thing mit seinen Männern am Isfjord. Eines Tages trat jedoch Bjargey wieder vor Hovard.

Er frug, was sie wollte.

„Nun meine ich, Du solltest auch zum Thing reiten,“ sagte sie, „und einmal versuchen, ob es mit Deiner Sache jetzt nicht anders steht als früher.“

„Das ist durchaus nicht nach meinem Sinn,“ antwortete Hovard, „glaubst Du denn, ich bin noch nicht genug verhöhnt von Thorbjörn, dem Mörder meines Sohnes, und daß er mich nun noch mehr verhöhnen soll, wo sämtliche Häuptlinge zusammenkommen?“

„So wird es Dir nicht ergehen,“ sagte sie, „denn ich meine, daß gerade dort jemand ist, der Dir bei Deiner Sache helfen wird, und das wird Gest Oddleifsson tun. Geht es nun so, wie ich meine, nämlich, daß er einen Vergleich zwischen Dir und Thorbjörn zustande bringt, so daß er Dir viel Geld bezahlen muß, dann mein' ich, er soll noch mehr Männer dazu rufen lassen, um einen Kreis um euch zu schließen, wenn Thorbjörn sein Bußgeld bezahlt. Geschieht es hingegen, bevor das Geld noch bezahlt ist, dass Thorbjörn etwas tut, was gegen Dich ist oder was Dich kränkt, dann nimm den Weg zwischen die Füsse, so schnell Du nur kannst, und fühlst Du Dich dann wohler und kräftiger als jetzt, dann darfst Du in dieser Sache schlechterdings auf keinen gütlichen Vergleich mehr eingehen, denn dann ist Hoffnung vorhanden, daß unser Sohn noch gerächt wird, so wenig es auch jetzt danach aussieht; aber wenn nicht, dann darfst Du auch nicht ohne einen gütlichen Vergleich vom Thing weggehen, denn dann wird ohnedies nichts aus der Rache.“

Er sagte darauf, daß er nicht recht einsähe, wozu das gut wäre, „aber wüßte ich nur, dass Olaf endlich gerächt werden konnte, so läge mir auch nichts daran, und wenn ich auch, wer weiß was, dafür tun müsste.“

Darauf rüstete sie ihn gut zur Thingfahrt aus und er ritt seiner Wege. Er war sehr niedergeschlagen, als er zum Thing hinkam. Sämtliche Buden waren bereits aufgeschlagen und die Männer waren allzumal schon gekommen. Er ritt hin zu einer großen Bude, die dem Steinthor auf Eyre gehörte, der ein mächtiger Mann und hoch angesehener Häuptling, ein mutiger und mordlicher Recke war. Er stieg vom Pferd ab und ging in die Bude hinein. Steinthor und seine Mannen saßen darin.

Hovard trat vor ihn hin und grüßte ihn freundlich; er erwiderte seinen Gruß und frug ihn, wer er wäre.

Hovard sagte es.

„Bist Du es, der den ruchtbaren Sohn gehabt hat,“ frug Steinthor, „den Thorbjörn erschlug und von dem es heißt, daß er sich so mannhaft gewehrt hat?“

Er sagte, er wäre derselbe, „und bitt' ich Dich darum, Bauer,“ setzte er hinzu, „hier in Deiner Bude bleiben zu dürfen, so lange das Thing dauert.“

„Das will ich Dir gerne erlauben,“ antwortete Steinthor, „nur rede mir nichts und mische Dich in nichts drein; die jüngern Kämpen da lieben es gar sehr, allerlei Torheit zu treiben, und Du hast Kummer auf dem Herzen und bist nicht mehr Manns genug, Dich dagegen zu wehren, alt und gebrechlich wie Du bist und unfähig zu jedem kräftigen Tun und Handeln.“

Hovard wählte sich nun den nächstbesten Platz aus in der Bude, ließ sich da nieder und verließ ihn nie und sprach auch mit keinem Menschen von seiner Sache, und so ging die Thingzeit nahezu zu Ende.

Eines Morgens ging Steinthor hin zu Hovard und sagte: „Wozu bist Du denn hierhergefahren, wenn Du da liegen willst wie einer, der gichtbrüchig ist und kein Glied mehr regen kann?“

„Ich habe im Sinn gehabt, Buße für meinen Sohn Olaf zu fordern,“ antwortete Hovard, „allein ich bin zu schwach dazu; Thorbjörn läßt nicht nach mit bösen Worten und andern Bosheiten.“

„Nun, so will ich Dir einen Rat geben,“ sagte Steinthor, „gehe zu Thorbjörn und stelle ihn zur Rede wegen Deiner Sache; ich meine, wenn Gest Dir hilft, dann kommst Du schon noch zu deinem Rechte.“

Da stand denn Hovard auf und ging hinaus, und er schritt ganz krumm und gebückt daher; er begab sich zu Gest's und Thorbjörn's Bude hin und ging hinein; Thorbjörn war darin, aber Gest nicht. Thorbjörn grüßte Hovard und frug ihn, wozu er käme.

Er antwortete: „Der Totschlag meines Sohnes steht noch in so frischem Andenken bei mir, daß es mir ist, als wäre die Tat erst gestern geschehen, und das ist hier mein Geschäft, Buße von Dir dafür zu fordern.“

Thorbjörn antwortete: „Dafür weiß ich Dir einen guten Rat; komm einmal daheim, wohin Du zuständig bist, zu mir und bringe da Deine Sache vor, da will ich dann vielleicht etwas für Dich tun, jetzt habe ich andere Sachen auf mir; und jetzt will ich auch nichts weiter davon hören.“

„Wenn Du jetzt der Sache kein Ende machen willst,“ sagte Hovard, „dann weiß ich aus Erfahrung, daß Du es daheim auch nicht tust; ich habe geglaubt, hier vielleicht jemanden zu finden, der sich meiner Sache annähme.“

„Jetzt werden wir etwas Neues zu hören bekommen,“ sagte Thorbjörn, „und nicht jeden Tag kann man dergleichen hören – jetzt will der da andere gegen mich hetzen. Pack Dich fort und gehe Deiner Wege; komme nicht mehr daher mit dieser Geschichte, wenn ich Dir nicht Deine Glieder krumm und klein schlagen soll!“

Hovard geriet hierüber in keinen kleinen Zorn, und indem er zur Bude hinausging, sagte er: „Ich bin jetzt schon zu alt, aber ich habe Tage gesehen, wo ich Dir solchen Übermut nicht ungestraft hätte hingehen lassen.“

Beim Weggehen kamen ihm einige Männer entgegen, es waren das Gest Oddleifsson und sein Gefolge; aber Hovard war so in Wut, daß er kaum sah, wo er ging, und er wollte auch gar nicht mit den Männern sprechen, sondern ging geraden Weges in seine Bude hinein. Gest sah ihn an, während er vorbeiging. Als Hovard nun zur Bude hereinkam, ging er zu seinem Platz hin und stieß einen tiefen Seufzer aus.

Steinthor frug, wie es ihm ergangen wäre, und er erzählte es ihm dann, „Das ist ein unerhörter Übermut!“ sagte Steinthor, „und er soll schon noch sehen, welche Demütigungen er erlebt, wenn sein Maß einmal voll ist.“

Als Gest in seine Bude hineinkam, grüßte ihn Thorbjörn freundlich. „Wer war denn der Mann, der soeben aus der Bude herauskam?“ frug Gest.

„Wie kannst Du, der Du doch ein so gescheiter Mann bist, so wunderlich fragen?“ sagte Thorbjörn, „Es gehen ja da bei uns eine solche Unzahl von Menschen aus und ein, daß ich unmöglich über jeden Einzelnen Rede stehen kann.“

Darauf antwortete Gest: „Der Mann, den ich meine, war den andern durchaus nicht ähnlich, er war hoch von Wuchs und schon ziemlich bei Jahren. Er hinkte auf einem Fuße, aber er sah doch aus wie ein rechter Recke, und er sah mir aus, als wäre er voll Gram und Sorgen; auch war er dabei so zornig, daß er gar nicht acht darauf gab, wo er ging. Ich glaube, daß das Glück mit ihm sein wird, und daß es nicht gerade für jeden geraten sein dürfte, mit ihm zu tun zu haben.“

„Das wird wohl mein Thingmann, der alte Hovard gewesen sein,“ sagte Thorbjörn.

„War es nicht ein Sohn von ihm, den Du so ohne Grund und Ursache erschlagen hast?“ frug Gest.

„Ja, das war ein Sohn von ihm,“ antwortete Thorbjörn.

„Wie dünkt Dir nun, daß Du Dein Versprechen gehalten hast, das Du mir gabst,“ frug Gest, „als ich Dir meine Schwester zur Ehe gab?“

Es war da auch ein Mann, welcher Thorgils hieß, mit dem Zunamen Hallasson nach seiner Mutter, ein berühmter und ein sehr mutiger Mann; er befand sich dazumal bei seinem Verwandten Gest und sein Ansehen nahm beständig zu; diesen bat Gest, einmal zu Hovards Bude hinzugehen und ihn zu ersuchen, herüberzukommen.

Das tat Thorgils, aber Hovard antwortete: „Ich habe keine Lust, noch einmal da hinüber zu gehen, um abermals Thorbjörns Übermut und schamlose Reden zu ertragen.“

Thorgils bat ihn, dennoch mitzugehen: „Gest wird sich Deiner Sache annehmen.“

So gingen sie denn zusammen hin, wiewohl sich Hovard nur mit Unlust dazu entschloß.

Als sie zu Gest kamen, stand dieser auf und ging dem Hovard entgegen, hieß ihn willkommen und bot ihm einen Platz neben sich bei Tisch an. „Nun mußt Du, Hovard,“ sagte er zu ihm, „mir Deine und Thorbjörns Streitsache von Anfang an erzählen.“

Das tat er, und als er zu Ende war damit, frug Gest Thorbjörn, ob es so gewesen Ware, und dieser sagte, daß keine Lüge in all dem gewesen sei, was Hovard erzählt habe.

„Das ist denn doch ein unerhörter Übermut!“ sagte Gest, „ich lasse Dir jetzt die Wahl zwischen zwei Dingen: Entweder soll unser ganzes Übereinkommen (Thorbjörns Heirat mit Gests Schwester) wieder rückgängig werden, oder Du gestehst mir das Recht zu, einzig nach meinem Gutdünken in eurer Sache das Urteil zu sprechen.“

Thorbjörn wählte dann das letztere, und so gingen sie hinaus aus der Bude. Gest rief noch mehrere andere Männer herzu, die schlossen einen Kreis um sie und mitten in diesem standen einige und besprachen die Sache.

Gest sagte sodann: „Ich will Dich nicht verurteilen, Thorbjörn, soviel zu bezahlen, wie Du im Grunde schuldig bist, denn soviel hast Du in deinem ganzen Vermögen nicht; für Olafs Totschlag bestimme ich, soll eine dreidoppelte Mannsbuße bezahlt werden; für die übrigen Gewalttätigkeiten, welche dem Hovard angetan worden sind, will ich Dir, Hovard, hiermit anbieten, jedes Frühjahr und jeden Herbst als Gast zu mir zu kommen, da will ich Dich dann, mit Geschenken ehren und verspreche Dir auch, Dich nie im Stiche zu lassen, so lange wir zwei am Leben bleiben.“

Thorbjörn sagte: „Darauf will ich eingehen, und das Geld will ich ihm daheim bezahlen, wo er wohnt, und zwar, wenn's mir gerade gelegen ist.“

„Nein, jetzt, hier auf dem Thing mußt Du es bezahlen,“ erwiderte Gest, „und zwar bar und richtig mußt Du es begleichen; eine Mannsbuße will ich erlegen.“

Die bezahlte er denn auch auf der Stelle, und das Geld war richtig und vollzählig. Hovard setzte sich nieder und schüttete das Geld in den Schoß seines Mantels hinein; Thorbjörn ging dann zu ihm und zählte ihm langsam und nach und nach soviel Geld hin, bis es eine Mannsbuße ausmachte, darauf sagte er, daß er im Augenblick nicht mehr bei sich habe.

Gest bestand jedoch darauf, daß der Betrag vollständig bezahlt werden müsse, und da nahm denn Thorbjörn ein zusammengebundenes Tuch, knüpfte es auf und sagte: „Er wird sich jedenfalls zufrieden geben, wenn ich ihm Das dazu gebe, was ich da habe,“ und damit schlug er es dem Hovard so ins Gesicht hinein, daß ihm das Blut von den Wangen niederrann: „Da, Hovard, das sind die Zähne Deines Sohnes,“ sagte er zu ihm.

Als Hovard die Zähne Olafs in den Schoß seines Mantels fallen sah, geriet er in eine furchtbare Wut und sprang auf, so daß das Geld nach allen Seiten herumflog; er hatte einen Stab in der Hand, mit dem stieß er einen Mann so vor die Brust, daß er auf der Stelle rücklings zu Boden stürzte und geraume Zeit bewußtlos da liegen blieb; hierauf sprang er in einem großen Bogen schnurstracks über den ganzen Kreis hinüber, ohne dabei auch nur einen Mann mit dem Fuß zu berühren, und erst ein gutes Stück außerhalb desselben kam er auf den Boden. Darauf lief er in die Bude heim, als wäre er ein ganz junger und rüstiger Mann. Sowie er aber da ankam, brachte er kein Wort mehr heraus, er warf sich nieder und blieb liegen wie ein Totkranker.

Gest sagte darauf zu Thorbjörn: „Kein Mensch ist Dir an Übermut und Bosheit zu vergleichen, und ich verstehe die Welt und die Menschen nicht, wenn nicht Du oder Deine Verwandten es einmal zu bereuen haben. Gest war so zornig und so in Wut, daß er auf der Stelle vom Thing nach dem Isfjord heimfuhr, und die Scheidung zwischen Thorbjörn und Thorgerd vornahm. Letzteres däuchte dem Thorbjörn und allen seinen Verwandten die größte Schmach; indes ließ sich dagegen nichts machen, und Gest sagte zu Thorbjörn, er habe jetzt schon noch andere und größere Demütigungen zu erwarten, und die habe er ehrlich verdient. Darauf ritt Gest zurück zum Bardastrand mit seiner Schwester und mit vielem Hab und Gut.

Nach dem Thing rüstete sich Hovard gleichfalls zur Heimfahrt; er war da ganz lahm am ganzen Körper und unfähig ein Glied zu rühren.

Steinthor sagte zu ihm: „Wenn ich Dir irgendwie helfen und beistehen kann, Hovard, so komm nur gleich zu mir.“

Er dankte ihm dafür, ritt dann heim und legte sich in's Bett und blieb zum drittenmal zwölf Monate liegen, und litt sehr an der Gicht in allen Gliedern.

Manchmal schlossen die Männer einen Kreis um den Schwächeren in einem Rechtstreit, um ihn zu schützen.

Es ist oft notwendig, einen starken oder einflußreichen Mann als Fürsprecher für die eigene Sache zu finden.

Auf dem Thing werden manche Rechtsstreitigkeiten auch in einem kleinen, inoffiziellen Kreis gelöst.

Je nach Art eines Mordes konnte die einfache, doppelte, dreifache oder sechsfache („dreidoppelte“) Mannsbuße („Wergeld“) bestimmt werden.

14. d) Die Nials-Saga

Gissur meinte, Kaare müsse umhergehen und Hilfe suchen, und Asgrim gab ihm recht. So gingen denn die einsichtsvollsten Männer, die auf dieser Seite standen, auf dem Thing herum.

Das Suchen nach Verbündeten für den eigenen Fall war eine wichtige Vorbereitung für die eigentliche Verhandlung auf dem Thing.

14. e) Die Nials-Saga

Helge Nialsohn's Schwiegervater Asgrim Ellidagrimsohn auf Tunge war unter den Bauern gewesen, die auf Otkel's Seite standen in seinem Rechtsstreit mit Gunnar. Im Sommer nach dem Pferdekampf, von dem eben erzählt ist, hatte er eine Thingsache mit einem Bauer namens Ulf Uggesohn.

Asgrim war sonst gesetzeskundig, aber diesmal machte er einen Fehler in der Führung der Sache, so daß Ulf einen Einwand machen konnte, wodurch er die Sache gewann.

Da forderte Gunnar Ulf zum Holmgang, falls er sich des erlangten Vorteils bedienen wolle und so endete die Sache damit, daß Ulf an Asgrim das Geld auszahlte, welches dieser forderte.

Dafür gelobte Asgrim, er wolle hinfort in allen Rechtssachen Gunnar beistehen und lud ihn während desselben Sommers zu sich ein.

Verfahrensfehler konnten auch schon auf einem Thing zur Niederlage in einem Rechtsstreit führen.

Das letzte Argument in einem Rechtsstreit war die Aufforderung zum Zweikampf.

Manchmal schworen sich zwei oder mehr Männer gegenseitige Unterstützung bei allen Rechtsstreitigkeiten.

14. f) Die Nials-Saga

Es war zu erwarten, daß es eine schwierige Sache für Gunnar werden würde, falls all die Männer Klage gegen ihn erheben würden, deren Anverwandte er und seine Brüder bei Knafahole erschlagen hatten.

Deshalb ritt er auch bald nach Bergthorshvol und suchte Rat bei Nial.

Dieser sagte: „Wohl hat Dich die harte Not gezwungen, das zu tun, aber dennoch kann die Sache schwierig genug werden und Du mußt mir Zeit lassen, sie zu bedenken.“

Damit ging er abseits und bedachte den Ratschlag. Als er zurückkam, sagte er Gunnar, wie er die Sache anfassen solle; besonders zeigte er ihm, wie er Gegenklage erheben könne gegen die verschiedenen Verkläger, denn wenn dann das Urteil gefällt wurde, konnten nach dem isländischen Gesetz die beiderseitigen Bußen einander aufwiegen.

Nach dieser Unterredung ritt Gunnar heim und nach einigen Nächten begann er das ins Werk zu setzen, was Nial ihm geraten hatte. Geleitet von den Nialsöhnen, ritt er nach dem Orte des Kampfes, grub dort die Leichen auf, berief seine Begleiter zu Zeugen ihrer Wunden und erklärte alle die Gefallenen für unheilig und rechtlos, so daß keine Klage um ihretwillen anhängig gemacht und keine Buße für sie gefordert werden könnte, da sie mit der Absicht herbeigekommen seien, ihm und seinen Brüdern Wunden und schnellen Tod zu bereiten.

Inzwischen ruhten seine Widersacher auch nicht. Kläger um Egil's und seiner Söhne willen war sein Bruder Önund vom Teufelswald, und Egil's Witwe Stenvör wollte auch den Ostmann Thorgrim veranlassen, seine Hilfe zuzusagen. Er war nämlich Gast auf Sandgil und mit jenem Thore von Norwegen gekommen, der, nachdem er Hjort erschlagen hatte, von Gunnar niedergestreckt worden war.

Als aber Thore mit Egil auszog, um Gunnar zu überfallen, hatte er selbst vorausgesagt, daß es sein Tod sein werde und zugleich Thorgrim geraten, gleich nach seinem Tod nach Norwegen zurückzufahren, da auch er getötet werden würde, wenn er auf Island bleibe und sich auf einen Kampf mit Gunnar einlasse. Darum wollte auch Thorgrim anfangs nicht auf Stenvör's Bitten hören, allein sie überwand seinen Widerstand, indem sie ihm ihre Tochter zur Ehe und eine große Mitgift verhieß.

Thorgejr Starkadsohn gewann auch Gunnar's Feind und Neider Mörd Valgardsohn für sich durch das Versprechen einer großen Geldsumme, und auf Thorgejr's Rat warb Mörd um Gissur Hvide's Tochter Thorkatle und erhielt sie zum Weibe, so daß Gunnar's Feinde nun auch von Gissur Hvide und Gejr Gode Hilfe erwarten konnten.

Zu Gunnar standen aber alle Nialsöhne und alle Sigfussöhne und sie gingen um ihn geschart so kühn und stolz einher, daß jeder, der ihnen in den Weg kam, sich in acht nehmen mußte, daß sie ihn nicht umstießen.

Höskuld Dalekolsohn war gestorben, aber Gunnar hatte zu seinen Söhnen gesandt, sie möchten zum Thing kommen und viele Männer mit sich führen. Unter ihnen war Olaf Pfau auf Hjardaholt am Hvamsfjord, der ein gar mächtiger Häuptling war. Er war zum Thing gekommen mit seinen Brüdern und vielen Mannen, so daß Gunnar's Schar die seiner Feinde an Größe und Trefflichkeit übertraf.

Nach Nial's Rat machte Gunnar nun die Sachen, die er gegen Thorgejr und Önund vom Teufelswalde auf sich genommen hatte, anhängig und als seine eigne Sache vor das Gericht gebracht wurde, wies Nial Mörd gegenüber nach, wie Gunnar die Gefallenen für rechtlos erklärt und in jeglicher Weise so gehandelt habe, daß das Gesetz auf seiner Seite stand.

Da aber trat Hjalte Skjeggesohn vor und sprach: „Ich habe nicht teilgenommen an Eurem Rechtshandel, jedoch möchte ich gern wissen, wieviel Du, Gunnar, um meiner Bitte und meiner Freundschaft willen zu tun bereit bist.“

„Was erbittest Du Dir?“ frug Gunnar.

„Ich bitte,“ versetzte Hjalte, „daß Ihr alle diese Sachen dem Urteil Gleichstehender vorlegen und sie braven Männern zur Entscheidung überlassen wollt.“

„Ja,“ sagte Gunnar, „darauf will ich eingehen, falls Du mir versprichst, niemals mir gegenüber zu stehen, mit wem ich auch immer verfeindet werde.“

Das versprach Hjalte und beredete sich auch mit Gunnar's Widersachern, und es kam darauf hinaus, daß beide Teile sich über den Vergleich einigten und sich gegenseitig Sicherheit zusagten.

Außer Hjalte selbst wurden nun Asgrim Ellidagrimsohn und Nial zu Richtern erwählt.

Für die Wunden, die Gunnar Starkad und dessen Sohn Thorgejr geschlagen hatte, sollte er keine Buße zahlen und auch nicht für Egil's Tötung, denn diese Taten wogen die Klagen auf, die Gunnar anhängig gemacht hatte. Des Ostmanns Thore und Kol Egilsohn's Tod sollte Hjort's Tod aufwiegen. Für die übrigen erschlagenen Männer aber sollte Gunnar Buße zahlen, freilich nur die halbe Mannbuße, weil er der überfallene Teil war. Nial hatte sowohl bei Starkad als auch auf Sandgil eine Summe zu fordern und diese überließ er an Gunnar, um die Bußen zu erlegen, und was noch an dem Gelde fehlte, wurde sogleich herbeigeschafft, denn Gunnar hatte viele Freunde auf dem Ting.

Darauf verteilte er an die Häuptlinge, die ihm Beistand geleistet hatten, gute Gaben, so daß er mit vieler Ehre aus dem Rechtsstreit hervorging und alle darüber einig waren, daß niemand ihm gleichkomme im Südlande. Er ritt vom Ting heimwärts und wohnte in Frieden auf seinem Hofe, seine Gegner aber beneideten ihn gewaltig ob seiner Ehre und seines Ansehens.

Ein Angeklagter konnte unter Umständen eine Gegenklage erheben, sodaß eine Chance bestand, daß sich die Strafen für die beiden Parteien schließlich gegenseitig aufhoben.

Auch damals war es schon üblich, Verbündete mit Geld und der Verheiratung mit den eigenen Töchtern zu gewinnen.

Auch ein Angegriffener mußte Wergeld für einen getöteten Angreifer zahlen, aber nur die Hälfte.

Auf dem Thing gab es auch schon wie in heutigen Rechtstreitigkeiten außergerichtliche Verhandlungen und außergerichtliche Vergleiche.

14. g) Die Nials-Saga

Einst führten Asgrim und Nial lange eine leise Unterredung.

Darauf sprang Asgrim auf und sprach zu den Nialsöhnen: „Jetzt müssen wir herumgehen und uns Freunde werben, damit wir nicht der Übermacht erliegen, denn unsre Feinde werden diese Sache mit großem Nachdruck betreiben.“

Er ging nun hinaus und ihm folgten die übrigen, zuerst Helge Nialsohn, dann Kaare Sölmundsohn, Grim Nialsohn und nach ihm als der fünfte in der Reihe Skarphedin; nach ihm kam Thorhald Asgrimsohn, darauf Thorgrim der Große und endlich Thorleif Kraak.

Sie gingen zuerst nach Gissur Hvide's Hütte und traten ein.

Gissur erhob sich, empfing sie und bat, sich niederzulassen und einen Trunk zu tun.

„Wir haben ein andres Anliegen als das,“ versetzte Asgrim, „wir möchten wissen, welche Hilfe wir von Dir erwarten dürfen, Oheim.“

Asgrim's Mutter Jörund war nämlich Gissur's Schwester.

Gissur antwortete: „Meine Schwester Jörund wird der Ansicht sein, ich dürfe Dir keine Hilfe verweigern; und so soll es denn auch sein jetzt und fürderhin, daß wir zwei miteinander dasselbe Los teilen.“

Asgrim dankte ihm und ging fort.

„Wohin sollen wir uns jetzt wenden?“ frug Skarphedin, als sie draußen waren.

„Zu Skapte Thorodsohn,“ erwiderte Asgrim.

Skapte saß auf der Bank, als sie kamen, bot Asgrim willkommen und hieß ihn sich niederlassen.

Asgrim aber brachte sein Anliegen vor. „Ich hätte nicht geglaubt, daß Euer Unheil sich in meine vier Pfähle verirren sollte,“ entgegnete Skapte.

Asgrim versetzte: „Das ist eine arge Ausrede, Männern am wenigsten Hilfe gewähren zu wollen, wenn sie am meisten derselben bedürfen.“

Skapte hatte unterdessen seine Augen fortwährend auf Skarphedin gerichtet, wie er dastand im blauen Gewand, blaugestreiften Beinkleidern, schwarzen Schuhe mit hohen Absätzen an den Füßen und einen silbernen Gürtel um die Hüften gegürtet; in der Hand hielt er seine Axt Rimegyge, an dem Arm hatte er einen leichten Schild, um den Kopf trug er eine seidene Binde und hatte das Haar hinter die Ohren zurückgestrichen; er sah sehr kampffertig aus, so daß er allen auffallen mußte.

„Was ist das für ein Mann,“ frug Skapte, „der fünfte in Eurer Reihe, der große, bleiche, finstere Mann, der einem Jötun gleicht und das Unglück zum Begleiter zu haben scheint?“

Skarphedin antwortete: „Skarphedin heiße ich, und Du hast mich oft auf dem Thing gesehen. Aber ich bin soviel klüger als Du, daß ich nicht nach Deinem Namen zu fragen brauche. Du heißt Skapte Thorodsohn. Früher aber nanntest Du Dich Börstekuld, damals als Du Ketil von Elda getötet hattest. Da strichst Du Dich selbst schwarz an und salbtest Dein Haupt mit Teer ein, ferner verbargst Du Dich in einem Erdloch und als Du das Land verlassen wolltest, ließt Du Dich in einem Mehlsack an Bord tragen.“

Darauf entfernten sich Asgrim und Skarphedin mit den anderen.

„Wohin gehen wir nun?“ frug Skarphedin.

„Zum Goden Snorre,“ versetzte Asgrim. Snorre war ein großer Häuptling am Hvamsfjord und mit Asgrim befreundet; er war der klügste Mann auf Island unter denen, die nicht in die Zukunft schauten; er war liebreich gegen seine Freunde, aber schonungslos gegen seine Feinde.

Snorre empfing Asgrim und sein Gefolge freundlich, wollte ihnen aber keine Hilfe versprechen, nur sagte er, er wolle ihnen nicht entgegen sein. „Aber wer ist dieser Mann, der fünfte in Eurer Reihe, der bleiche Mann dort mit den scharfen Zügen, welcher spöttisch lächelt und seine Axt so hoch trägt?“ frug Snorre.

„Ich heiße Hedin,“ war die Antwort, „manche aber nennen mich Skarphedin mit vollem Namen. Was hast Du mir mehr zu sagen?“

„Du siehst mutig aus,“ versetzte jener, „und gewaltig, aber ich glaube, die längste Zeit Deines Glückes ist dahin und Deine Tage sind gezählt.“