Townhall Stories - Vincent Law - E-Book

Townhall Stories E-Book

Vincent Law

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Beschreibung

In über 130 Geschichten beschreibt Vincent Law mehr oder weniger spektakuläre Ereignisse aus seinem Berufsleben. Es geht nicht um die Aufarbeitung juristischer Streitigkeiten wie z.B. die Entfernung der "Friedenstaube" vom Rathausfenster, der Verhinderung eines bordellartigen Betriebes in einem Wohngebiet oder den langjährigen Kampf mit einem Sportplatzgegner, sondern auch um unterschiedliche Auswüchse menschlichen Handelns wie z.B. den Antrag einer Familie ihren Vater in ein Irrenhaus zu stecken, der Ohrfeige gegenüber einer Politesse oder der unverständlichen Verweigerung eines "Babybegrüßungspaketes". Den Leser erwarten keine Enthüllungen eines Insiders, dafür aber interessante Einblicke in verschiedene Bereiche einer Stadtverwaltung.

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EPUB
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Seitenzahl: 178

Veröffentlichungsjahr: 2021

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Zu diesem Buch

Wenn man der Ansicht ist, Erlebtes niederschreiben zu müssen und glaubt, dass dies auch andere interessiert, sollte man sofort mit dem Schreiben beginnen.

Der Autor mit dem Pseudonym Vincent Law hat bei seiner Berufstätigkeit als Justiziar einer Stadt viele Geschichten erlebt, die die große Bandbreite eines Rathausalltages aufzeigen. Seine Memoiren lassen sich, auch wenn sie teilweise stadtspezifisch sind, auf viele Kommunen in Deutschland übertragen.

Inhalt

Vorwort

Das Hauptamt (Zentralverwaltung)

1.1 Die »Friedenstaube«

1.2 Rauchverbot in öffentlichen Sitzungen

1.3 Ratspolitiker in Sandalen

1.4 Wahl des Bürgermeisters, der seinen Wohnsitz in einer anderen der Stadt hatte

1.5 Zwei unterschiedliche »Bürgerbegehen«

1.5.1 Schließung einer Schule

1.5.2 Errichtung von Flüchtlingsunterkünften

1.6 Videoüberwachung im Fußgängertunnel

1.7. Drei Varianten der Urheberrechtsverletzung

1.7.1 Das Gedicht

1.7.2 Der Kinderfilm

1.7.3 Das System »Anrufsammeltaxi«

1.8 Probleme mit »VG-Wort« und »GEMA«

1.8.1 Verwertungsgesellschaft Wort

1.8.2 Gesellschaft für musikalische Aufführungs - und mechanische Vervielfältigungsrechte

1.9 Annahme eines Geschenkes

1.10 Merkwürdige Beschädigung eines Bürofensters

1.11 Dubiose Praktiken beim Erwerb einer Telefonanlage

Das Personalamt

2.1 Jahrzehntelanger Disput mit einer Krankenversicherung

2.2 Ungewöhnliche Verletzung einer Mitarbeiterin

2.3 Der unglückliche Referendar

2.4 Die Korruptionsaffäre

Finanzverwaltung

3.1 Problematische Einziehung der Grundsteuer

3.2 Unzulässige Pfändung eines teuren Automobils

3.3 Empörung wegen Erhöhung der Vergnügungssteuer

Das Ordnungsamt

4.1 Die Großrazzia

4.2 Ein ungewöhnlicher Antrag

4.3 Der bedrohte Friseur

4.4 Zwei unterschiedliche Fundsachen

4.4.1 Das teure Mountainbike

4.4.2 Das vergessene Bargeld

4.5 Die Folgen einer »Anscheinsgefahr«

4.6 Probleme mit der Hundehaltung

4.6.1 Hunde in der Obdachlosenunterkunft

4.6.2 Der bissige Kampfhund

4.6.3 Viele kleine Hunde in Nachbars Garten

4.6.4 Die bissige »Winnie«

4.7 Angriff auf eine Politesse

4.8 Wildes Plakatieren

4.9 Probleme mit einem alten Fabrikgelände

4.10 Platzverweis für einen Bettler

4.11 Schließung eines Sportwettbüros

4.12 Passbildprobleme

4.13 Störung der Nachtruhe

4.14 Grabaushub im Morgengrauen

4.15 Altkleidersammelcontainer unerwünscht

4.16 »Agent Provocateur«

4.17 Der verhinderte IS-Kämpfer

4.18 Das störende Verkehrsschild

4.19 Eine außergewöhnliche Namensänderung

4.20 Die unendliche Geschichte der Spielhallenerlaubnisse

4.21 Schreie in der Nacht

4.22 Not macht erfinderisch

Feuerwehr und Rettungswesen

5.1 Geheime Absprachen

5.2 Der umgekippte Fetteimer

5.3 Der zündelnde Schüler

5.4 Der entlaufene Wachhund

5.5 Die Ölspur am Wochenende

5.6 Folgen eines Krankentransportes

5.7 Fehlerhafte Rettungskosten

5.8 Entschädigung von Feuerwehrbeamten für geleistete Überstunden

5.9 Schaden beim Rettungseinsatz

5.10 Folgen eines Verkehrsunfalls

Das Amt für Schule, Kultur und Sport

6.1 Die umstrittene Schulhofkontrolle

6.2 Aufsichtspflichtverletzung bei einer Schulveranstaltung

6.3 Der »berühmt berüchtigte« Sportplatzgegner

6.4 Die zurückverlangte Zuwendung

6.5 Alptraum im Schwimmbecken

6.6 Anfrage freischaffender Künstler

6.7 Der verbrannte Polizist

6.8 Der Voyeur im Schwimmbad

6.9 Der verirrte Baseball

6.10 Teure Stadtfahrt

6.11 Schließung der städtischen Musikschule

6.12 Der unnötige Rechtsstreit

Das Sozialamt

7.1 Der Durchreisende

7.2 Das geheimnisvolle Wertschließfach

7.3 Die »Kostenübernahmeerklärung«

7.4 Die verlorene Geldbörse

7.5 Das verleugnete Verhältnis

7.6 Der erfinderische Sozialhilfeempfänger

7.7 Die Haltung eines »Deutschen Schäferhundes«

7.8 Der verwirrte Nato-Offizier

7.9 Der schlaue Grieche

7.10 Wer ist der Kindesvater?

7.11 Der peinliche Streit um Bestattungskosten

7.12 Der »schillernde« Unterhaltsschuldner

7.13 Die verheimlichte Schwiegermutter

Das Jugendamt

8.1 Das verletzte Kindergartenkind

8.2 Sand auf der Karosserie

8.3 Das »Begrüßungspaket«

8.4 Die kämpfende Löwenmutter

8.5 Der Inserat-Trick

8.6 Die Praktikantin mit Kopftuch

8.7 Tschüss »Villa Kunterbunt«

8.8 Der geflüchtete Unterhaltsschuldner

8.9 Die etwas andere Flüchtlingshilfe

8.10 Der beleidigte Amerikaner

8.11 Hochzeit einer Kindergärtnerin

8.12 Von Tisch und Bett getrennt

8.13 Das heilige Wasser

Das Bauaufsichts- und Stadtplanungsamt

9.1 Der Backautomat in der Tankstelle

9.2 Das Netz der Radnetzspinne

9.3 Der wiederbelebte Kinderspielplatz

9.4 Verbotene Einblicke

9.5 Die lästige Hundetagesstätte

9.6 Bauernschläue

9.7 Der genehmigte Garagenbau

9.8 Die Großraumdiskothek

9.9 Der ungewollte Zirkus

9.10 Eine zwielichtige Nutzungsänderung

9.11 Atelier im Keller

9.12 Das illegale Wettbüro

9.13 Ein streitsüchtige Vermieter

9.14 Die störende Tankstelle

9.15 Eine enttäuschte ältere Dame

9.16 Der komplizierte Achtungsabstand

9.17 Streit wegen zwei Quadratmeter

9.18 Bau eines Chemiemuseums

9.19 Der Tierfreund

9.20 Der verhinderte Hotelbau

9.21 Der Versuch den Bau eines Kindergartens zu verhindern

9.22 Werbung im öffentlichen Raum

9.23 Brand eines Hallenbades

Das Tiefbauamt

10.1 Der »Kerosinsee«

10.2 Viele störende Bäume

10.3 Die angefahrene Straßenlaterne

10.4 Der übersehene Baumstumpf

10.5 Zwei unterschiedliche Streitigkeiten auf dem Friedhof

10.5.1 Der verschwundene Echtkranz

10.5.2 Der Blick auf die Kindergräber

10.6 Das Starkregenereignis

10.7 Zwei Einfahrtprobleme

10.7.1 Der querulatorische Architekt

10.7.2 Der ungeduldige Professor

10.8 »Herabstufung« einer Straße

10.9 Kanalprobleme

10.9.1 Wenn der Kanal voll ist

10.9.2 Der verstopfte Hausanschluss

10.9.3 Das störende Kanalstück

Vorwort

Die Auswahl der Geschichten aus meinem damaligen Berufsalltag, die sich so oder ähnlich ereignet haben, ist zufällig. Es ist eine rein subjektive Darstellung von Erlebnissen ohne Angaben von Namen und der Verwendung von Paragrafen.

Als jahrzehntelanger Leiter eines städtischen Rechtsamtes hatte ich zusätzlich mehrere Jahre das Bauaufsichts- und Bauverwaltungsamt sowie das Ordnungsamt geleitet und 14 Jahre die Funktion des Antikorruptionsbeauftragten inne. Besonders als Verwaltungsjurist, der mit den Aufgaben eines »Querschnittamtes« betreut ist, war ich unabhängiger Berater der gesamten Stadtverwaltung und häufig auch »Kummerkasten« für viele Mitarbeiter.

Ich berichte von Geschehnissen aus einer mittleren kreisangehörigen Stadt. Eine Stadt in dieser Größe verfügt über einen Bürgermeister und meist mehrere Dezernate, die wiederum in Ämter und Abteilungen untergliedert sind. Nicht jedes Amt oder Abteilung davon hat Publikumsverkehr, aber dennoch gibt es in jedem Amt zahlreiche Berührungspunkte mit Bürgern und Themen, die mich veranlasst haben, festgehalten zu werden. Nicht alle Begebenheiten sind spektakulär bzw. besonders erwähnenswert, geben aber einen umfassenden Einblick in die Strukturen und Verwaltungsabläufe eines Rathauses und die Arbeit eines städtischen Justiziars.

Meine vielseitigen und interessanten Aufgaben konnte ich als »Einzelkämpfer« ohne Sekretariat und Parteibuch nur mit der dankenswerten Unterstützung zahlreicher Referendare und Studenten bewältigen. Ein besonderer Dank gilt aber meiner Ehegattin, die mich als Germanistin im Verlauf des Buchprojektes tatkräftig unterstützte. Hierbei wirkte sie häufig ausgleichend und erinnerte mich stets daran, dass es auch ein Leben außerhalb des Rathauses gibt.

Vincent Law

Die Reihenfolge der »Stories« aus dem Rathaus ist zufällig, jedoch macht es Sinn mit einem Amt zu beginnen das für die Organisation einer Verwaltung verantwortlich und damit unerlässlich ist.

1 Das Hauptamt (Zentralverwaltung)

1.1 Die »Friedenstaube«

Ende der Achtziger Jahre war auch die symbolische weiße Friedenstaube auf blauem Grund bei der Rathausfraktion »Die Grünen« angekommen. Damit das Friedensbekenntnis der Partei auch nach außen manifestiert wird, hängten die Fraktionsmitglieder ein Plakat mit dieser Taube an das Fenster ihres Fraktionsraumes mit Sicht von außen. So konnte jeder Bürger beim Vorbeigehen am Rathaus dieses Taubenbild sehen und sich seine Gedanken machen. Der Stadtdirektor, der einer anderen Fraktion angehörte, fand es dagegen politisch nicht korrekt, dass in »seinem Rathaus« nach außen »Werbung« für eine Partei gemacht wird.

Kurzerhand ließ er das Plakat vom Fenster des Fraktionsraumes durch den Hausdienst entfernen, was wiederum die Fraktion »Die Grünen« empörte. Nach längerem Streit wählten »Die Grünen« den Gang vor das Verwaltungsgericht und bekamen Recht. Zum einen stellten die Richter fest, dass der Stadtdirektor zwar über das generelle Hausrecht im Rathaus verfügt, nicht jedoch besitzt er ein Hausrecht in den einzelnen Fraktionsräumen. Zum anderen war an der symbolischen Darstellung der Taube nichts Anstößiges oder Parteipolitisches festzustellen, das einen sachlichen Grund für eine Entfernung dargestellt hätte. Den juristisch interessanten Streit konnte man neben der örtlichen Presseberichterstattung aber auch in der juristischen Literatur wiederfinden und später sogar als Prüfungsfall im 1. juristischen Staatsexamen.

1.2 Rauchverbot in öffentlichen Sitzungen

Ebenfalls Ende der Achtziger Jahre war es noch üblich, dass in Sitzungen politischer Gremien geraucht wurde. Wenn eine Sitzung für manche Raucher zum Entzug wurde, ist nicht erst die Raucherpause abgewartet worden, sondern die Zigarette wurde schon während der Sitzung angesteckt. Nicht zuletzt, um dem Ausschussvorsitzenden zu signalisieren, dass das Ende der Sitzung herbeigesehnt wird oder aber zumindest eine Pause gewünscht ist. Auch dieses Gebaren »stank« einigen Ratsmitgliedern gewaltig, da sich so einfach über die Hausordnung hinweggesetzt wurde. Der Grundsatz, »wo kein Kläger, da kein Richter«, zog hier nicht. Die Stadt musste sich vor dem Verwaltungsgericht verantworten. Kurzerhand gaben die Verwaltungsrichter den betroffenen Nichtrauchern recht und die Nichtraucher erreichten, dass die Stadt deren Schutz kontrolliert regeln musste. Fortan wurden die Raucherpausen strikt eingehalten und fanden stets vor dem geschlossenen Ratssaal statt. Auch dieses Gerichtsverfahren, das heutzutage historischen Charakter besitzt, war später Inhalt von Presseberichterstattungen und der juristischen Fachliteratur.

1.3 Ratspolitiker in Sandalen

Ein Ratspolitiker, dessen Redebeiträge teils weltpolitisch und konfus waren, zeichnete sich u.a. auch durch sein »ursprüngliches Äußeres« aus, was sein direktes Umfeld der Ratsmitglieder teilweise in Rage brachte. Winter wie Sommer trat er in Sandalen auf und sprach mit seiner eigens mitgebrachten Mikrofonanlage, um seine Wortbeiträge im Stehen besser vortragen zu können. Dennoch trug er mit viel Wortwitz und Flugblättern häufig zu denk- und erinnerungswürdigen Ratssitzungen bei. So beantragte er z.B. schon in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts, dass der Stadtrat die Stadt zur atomwaffenfreien Zone erklären soll. Der Stadtrat erklärte sich diesbezüglich zwar für unzuständig und lehnte den Antrag ab. Das Ratsmitglied hatte jedoch wiederum seine Aufmerksamkeit erreicht.

1.4 Wahl des Bürgermeisters, der seinen Wohnsitz in einer anderen der Stadt hatte

Mitte der 90-iger Jahre stand eine Bürgermeisterwahl an. Hierzu schickte eine Partei einen Kandidaten in das Rennen, um die jahrelange Machtherrschaft einer anderen Partei zu kippen. Der Kandidat, ein Urgewächs der Stadt, wohnte aber zwischenzeitlich mit seiner Ehefrau in der Nachbarstadt durch den Rhein getrennt im dortigen Pfarrhaus. Sie war als Pfarrerin aus beruflichen Gründen an die Gemeinde gebunden, er berufstätig in einer wiederum anderen Nachbarstadt. Die Wählbarkeit eines Bürgermeisters war damals über dessen Wohnsitz nach dem Meldegesetz geregelt, so dass dieser Kandidat für die Wahl zum Bürgermeister nicht «passiv legitimiert« war. Diesen Streit, der in Presse und Fernsehen ausgetragen wurde, wollte letztlich aber niemand. Die Fernsehberichterstattung über diesen Fall zeigte den Kandidaten sogar winkend am Rheinufer wie er sich von seiner Ehefrau zur anderen Rheinseite verabschieden musste, da er in der Stadt wohnen/nächtigen muss, in der er zum Bürgermeister gewählt werden wollte. Die melderechtliche Regelung ist heute längst Vergangenheit. Der damalige Bürgermeister hätte demnach im nach hinein betrachtet nicht mit kirchlicher Ausnahmegenehmigung in die Stadt umziehen müssen, um zum Bürgermeister gewählt werden zu können.

1.5 Zwei unterschiedliche »Bürgerbegehen«

1.5.1 Schließung einer Schule

Mitte der 90-iger Jahre stellte der Stadtrat fest, dass eine der städtischen Schulen einen massiven Schülerschwund hatte, d.h. die Anmeldezahlen waren zur Aufrechterhaltung des zukünftigen Schulbetriebs zu gering. Da sich in unmittelbarer Nähe eine Nachbarschule befand, die diese Probleme nicht besaß, entschloss sich der Stadtrat, die Schule mit geringer Anmeldezahl zu schließen. Der Aufschrei war bei einigen Bürgern des Stadtteils groß, da »ihre« Schule, auf die schon Generationen der Familie gegangen waren, doch schützenswert sei. So kam es zu einem sog. »Bürgerbegehren«, das in der Gemeindeordnung des Landes erst gerade installiert worden war. Es sollte sogar eines der ersten sechs Bürgerbegehren im Bundesland werden, deren Handhabung die jeweiligen Städte erst noch erlernen mussten. Die Stadt musste den Befürwortern des Bürgerbegehrens dabei helfen ihr Begehren korrekt zu formulieren und diese in vielerlei Hinsicht unterstützen. Das notwendige »Quorum«, die Anzahl der Stimmberechtigten wurde erreicht, so dass es zum sog. »Bürgerentscheid« kommen könnte. Dies ist vergleichbar bei einer Kommunalwahl mit Wahllokalen und Wahltag an einem Sonntag, allerdings mit konkreter Fragestellung, die nur mit »ja« oder »nein« zu beantworten ist. Damit nicht nur der betroffene Stadtteil, der die Problemstellung kannte, über den Grund der Wahl informiert wurde, musste die Stadt eine »Wahlkarte« mit Entscheidungsvorschlägen und Sachverhalt jedem Wähler zusenden. Prompt landete die Stadt vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag von Bürgern, dass der Bürgerentscheid nicht stattfinden darf, da die Wähler durch den Inhalt der Wahlkarte nicht objektiv informiert worden seien. Diesem Antrag wurde allerdings nicht stattgegeben und die Abstimmung durfte stattfinden. Die Auszählung der Wählerstimmen des gesamten Stadtgebiets reichte aber nicht für einen Bürgerentscheid, so dass die betreffende Schule doch geschlossen wurde. Den Antragstellern gelang es damit nicht alle Wähler der Stadt zu überzeugen.

1.5.2 Errichtung von Flüchtlingsunterkünften

Wie jede Stadt in Deutschland musste sich der Stadtrat Ende 2015 mit der Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Über Verteilungszentren der Bezirksregierungen wurden den Städten nach einem Verteilungsschlüssel Flüchtlinge zugewiesen und nach einer sog. »Erstaufnahme« in Sammelunterkünften der jeweiligen Stadt untergebracht. Neben der Anzahl der Neuankömmlinge mussten auch die bereits erfassten Flüchtlinge menschenwürdig untergebracht werden. Der Stadtrat kam einstimmig überein, dass in jedem der vier Stadtteile ein Standort ausgewählt wird, um diese Menschen gleichmäßig im Stadtgebiet zu verteilen. Als die Maßnahme und jeweiligen Standorte publik wurden, regte sich plötzlich Widerstand in der Bevölkerung. Nach dem Prinzip »ich bin ausnahmslos dafür, dass die Stadt Flüchtlinge aufnimmt, aber nicht gerade vor meiner Haustüre«, entwickelte sich eine Gegenmeinung. Obwohl die Bundesrepublik der Stadt Zuschüsse zum Bau einfacher Reihenhäuser in Aussicht stellte, favorisierten viele Bürger eine sogenannte »Containerlösung«. Falls der Flüchtlingsstrom einmal nachlassen würde, könnten derartige Container dann schnell wieder eingesammelt werden und hätten keine nachhaltige Negativwirkung wie durch neu errichtete Häuser, die später dann nur noch zu Sozialbauten umgewidmet werden könnten. Das Thema wurde äußerst hitzig debattiert und die Fronten waren sehr verhärtet. Es kam wie erwartet zu einem Bürgerbegehren mit dem Inhalt Pro und Kontra der Unterbringungsform für Flüchtlinge. Die erste Hürde des Bürgerbegehrens wurde zunächst übersprungen und es kam zur Bürgerentscheidswahl, die durch Stimmabgabe in vier Wahllokalen erfolgte. Im Ergebnis blieb es bei der Variante der Reihenhausbebauung mit knapper Niederlage für die Befürworter der Containerlösung. »Ironie des Schicksals« war kurze Zeit später, dass nachdem die Flüchtlingszahlen rückläufig wurden, die bereits errichteten Gebäude wieder umgewidmet bzw. gar nicht erst gebaut wurden.

1.6 Videoüberwachung im Fußgängertunnel

Aus Zweckmäßigkeitsgründen hat die Stadt in den 70-iger Jahren des letzten Jahrhunderts die Bahntrasse, die durch die Stadt verläuft, nicht unterirdisch verlegt, sondern oberirdisch belassen. Da ein Schrankenverkehr über die Gleise nicht mehr zeitgemäß war und zu langen Wartezeiten führte, wurden drei Tunnel gebaut, die die anderen Stadtteile verbinden sollten. Einer davon, ein reiner Fußgängertunnel, wurde von der Bevölkerung aber nicht nur positiv gesehen. Besonders am Abend hatten viele Fußgänger ein ungutes subjektives Angstgefühl durch den zwar beleuchteten, aber sehr langen Fußgängertunnel zu gehen. Deshalb wurden Überwachungskameras auf jeder Seite installiert, bis später festgestellt wurde, dass eine dauerhafte Überwachung sehr zeit- und personalintensiv ist. Da weder Polizei noch Feuerwehr in der Lage waren eine umfängliche Überwachung zu gewährleisten, wurden die Kameras wieder entfernt. Zudem gab es noch das Datenschutzgesetz, nachdem im öffentlichen Raum nur Kameras zulässig sind, wenn es sich um sog. »Kriminalitätsschwerpunkte« handelt. Dies war und ist dort nicht der Fall, so dass es auch aus rechtlichen Gründen untersagt ist, Personen filmisch aufzunehmen, die lediglich zum Bahnsteig gelangen oder den Tunnel durchschreiten wollten.

Auch Ideen, den Fußgängertunnel nur halbseitig mit Kameras zu überwachen, Hinweisschilder mit Videoüberwachung aufzustellen und eine hellere Gestaltung des Tunnels, wurden verworfen bzw. brachten nicht den gewünschten Erfolg, das subjektive Angstgefühl zu beseitigen. Erst 2019 wurde damit begonnen die Idee umzusetzen, den Tunnel zu verkürzen und offene, freundliche Zugangsbereiche zu schaffen. Die Mühlen der Verwaltung mahlen eben manchmal lang und oft scheitert die Umsetzung auch am erforderlichen Geld. Die Umsetzung scheiterte dennoch bis zum heutigen Tag, da die beauftragte Firma ihre bereits angefangenen Arbeiten wieder abbrach und die Baumaßnahme wieder neu ausgeschrieben werden musste.

1.7. Drei Varianten der Urheberrechtsverletzung

1.7.1 Das Gedicht

Anlässlich der Weihnachtszeit im letzten Jahrhundert brachte eine Mitarbeiterin des Sozialamtes, die für Senioren zuständig ist, eine Broschüre mit Tipps für Senioren heraus. Mangels eigener Ideen übernahm sie ein kleines Gedicht eines Hobbyliteraten der Stadt ohne diesen vorher um Erlaubnis zu fragen. Der Autor des Gedichts, der auch zum Adressatenkreis der Broschüre zählte, war nicht etwa stolz darauf, dass sein Gedicht einem größeren Kreis (Auflage 500 Exemplare) zur Verfügung gestellt wurde, sondern verlangte von der Stadt den sofortigen Stopp der Verteilung der Broschüre und einen Schadensersatz von 10.000 DM. Trotz Schlichtungsbemühungen beharrte der Hobbydichter auf seiner Forderung und zog vor das Amtsgericht. Der Plagiatsvorwurf war berechtigt, obwohl die Mitarbeiterin nur Gutes dabei im Sinn hatte. Jedoch wurde die Schadenshöhe von der Stadt stark bezweifelt und eine eigene Schadensberechnung im Prozess vorgetragen. Da die Verbreitung der Broschüre auf 500 Exemplare begrenzt war, schlug die Stadt nach einem anerkannten »Auflagenschlüssel« für Schadenshöhen einen Betrag von 150 DM vor. Der Kläger, der seine übertriebene Forderung nicht erst vom Gericht beurteilt haben wollte, nahm daraufhin seine Klage zerknirscht zurück.

1.7.2 Der Kinderfilm

Die Stadt vermietete eine Räumlichkeit an ein kleines Theater, in der einmal die Woche auch Kinderfilme gezeigt wurden. Eine Mitarbeiterin des Presseamtes wollte für die Bewerbung eines Kinderfilms im Anzeigenblatt einen kleinen Hinweis über den Inhalt des Films geben. Nach kurzer Recherche im Internet fand sie hierzu eine Kurzbeschreibung und übernahm diese in ihrer Filmankündigung. 1 1/2 Jahre danach erhielt die Stadt ein Rechtsanwaltsschreiben, in dem der Textverfasser der Kurzbeschreibung mit einer Unterlassungserklärung inklusive Geldforderung drohte. Der Verstoß war eindeutig belegt, aber die geforderte Schadenssumme konnte auf ein Drittel reduziert werden. Der Fall war damit abgeschlossen, die Ankündigung wurde gelöscht und eine Unterlassungserklärung für zukünftige Verstöße in Höhe von 5.000 € unterzeichnet. Ein Jahr später folgte jedoch ein erneutes Rechtsanwaltsschreiben in derselben Angelegenheit. Man habe feststellen müssen, dass doch keine Löschung vorgenommen wurde und damit jetzt die 5.000 € Geldbuße fällig sei. Leider war auch dies korrekt. Die Mitarbeiterin hatte den Beitrag zwar gelöscht, dieser war aber noch im Archiv der Stadtseite abrufbar. Zähneknirschend musste nun auch für dieses erneute Fehlverhalten gezahlt werden. Da die Stadt jedoch für Schäden an eigenem Vermögen bei Fehlverhalten von Mitarbeitern versichert ist, konnten wenigstens 90 % des Schadens von der städtischen Versicherung übernommen werden.

1.7.3 Das System »Anrufsammeltaxi«

Die Stadt führte für ihre Bürger ein sog. »Anrufsammeltaxi« ein, dass es preiswerter als den üblichen Taxen erlaubte, an bestimmten Stellen von diesen Taxen befördert zu werden. Das ausgeklügelte System beinhaltete u.a., dass auch weitere Personen mitgenommen werden durften. Damit dieses System für die Bürger verständlich wird, beauftragte die Stadt eine Werbeagentur mit der entsprechenden Bewerbung. Da sich das System in einer Nachbarstadt bewährt hatte, wurde es übernommen und lediglich Stadt bezogene Details eingepflegt. Prompt folgte ein Anwaltsschreiben der Nachbarstadt in dem Plagiatsvorwürfe geltend gemacht wurden. Besonders, da die Nachbarstadt viel Geld für das Konzept und die Werbekampagne an eine andere Werbeagentur gezahlt hatte, wollte sich diese schadlos halten. Das angerufene Landgericht erkannte später aber zum Glück, dass doch zu große Unterschiede der Werbetafeln und Kampagnen vorhanden sind und regte erfolgreich an, die Klage gegen die Stadt zurück zu nehmen.

1.8 Probleme mit »VG-Wort« und »GEMA«

1.8.1 Verwertungsgesellschaft Wort

Die meisten Städte konnten seinerzeit mit dem bereits 1958 gegründeten VG-Wort nichts anfangen. Es handelt sich um einen rechtsfähigen Verein kraft Verleihung in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Ähnlich der weitaus bekannteren »GEMA« sorgt die VG-Wort dafür, die ihr vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigte treuhänderisch wahrzunehmen. Kurz gesagt VG-Wort schützt Druckerzeugnisse vor unberechtigten Zugriffen. Früher war es üblich, dass jede Stadt einen sog. »Presseausschnittdienst« besaß, um Bürgermeister, Dezernenten und andere Stellen der Stadt über wichtige Ereignisse der Stadt zu informieren. Was in Zeitungen über die Stadt berichtet wurde, wurde zunächst nur wenigen und dann allen Ratsmitgliedern und Amtsleitern, die nicht alle Zeitungen lesen konnten oder wollten, in einer Zusammenfassung zur Verfügung gestellt. So sammelte sich einiges an Papier an. Dies ist VG-Wort später wie auch immer bekannt geworden. Die daraufhin erfolgte Abmahnung durch VG-Wort konnte mit der Begrenzung auf die Stückzahl von fünf Werken in Papierform gerade noch abgewendet werden. Jedoch konnte später im PC-Zeitalter der Erhalt einer Mail mit den Beiträgen zig-fach unbemerkt verbreitet werden, so dass der Presseausschnittdienst jetzt anders bewertet wurde. Als dann die hohen Kosten für die Verbreitung dieser Nachrichten festgelegt wurden, musste der Presseausschnittdienst eingestellt werden. Seither müssen die wissbegierigen früheren Nutzer ihre Zeitung selbst erwerben, um sich über die lokalen Ereignisse zeitnah zu informieren.

1.8.2 Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Neben der Künstlersozialkasse, die für Künstler und Publizisten als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung bei Auftritten in städtischen Gebäuden wacht, gibt es auch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) die Veranstaltungen musikalischer Werke schützt. Schwer nachzuvollziehen waren hier Entgelterhebungen für Darbietungen von Weihnachtsliedern von Kindern auf der Tribüne des städtischen Weihnachtsmarktes. Dennoch wollte die Stadt nicht nur GEMA-freie Musik auf der Tribüne des Weihnachtsmarktes darbieten und zahlte die Beiträge entsprechend den angegebenen Berechnungsgrößen. Erst als die GEMA eine neue Preiskalkulation einführt hatte, die den m2 der beschallten Fläche zum Inhalt hatte, kam es aufgrund der stark gestiegenen Forderungshöhe zum Aus für die gebührenpflichtige Musik auf der Tribüne des Weihnachtsmarktes. Bei allen anderen städtischen Veranstaltungen wurden die GEMA-Gebühren dagegen weiterhin ordnungsgemäß entrichtet.

1.9 Annahme eines Geschenkes