Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung - Peter-Dietmar Schnabel - E-Book

Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung E-Book

Peter-Dietmar Schnabel

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Beschreibung

Dieses Buch unterstützt Sie optimal bei der Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer und bei den komplexen Aufgaben in der WEG-Verwaltung. Es enthält über 500 Fragen mit zahlreichen Lösungsmöglichkeiten zu allen relevanten Rechtsgebieten in Form eines Multiple-Choice-Tests, wie sie zumeist bei den schriftlichen Prüfungen verwendet werden. In Infoboxen werden zudem ausgewählte Prüfungsthemen in kurzen Aussagen komprimiert wiederholt. Dabei orientiert sich die Reihenfolge der Themen und Anzahl der Fragen am Rahmenplan für Zertifizierungsprüfungen der Industrie- und- Handelskammern. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und Ihrer Zertifizierung steht nichts im Wege. Inhalte: - Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen - Relevante Versicherungsarten für Immobilien - Begründung von Wohnungs- und Teileigentum  - Die Wohnungseigentümerversammlung - Rechte und Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters - Hausgeld und Mahnverfahren - Allgemeines Vertragsrecht u. v. m.Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: - Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte - E-Book direkt online lesen im Browser - Persönliche Fachbibliothek mit Ihren BüchernJetzt nutzen auf mybookplus.de .   

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Seitenzahl: 340

Veröffentlichungsjahr: 2023

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[5]Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum UrheberrechtImpressumVorwort und EinleitungI. Prüfungsfragen1 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen2 Relevante Versicherungsarten für Immobilien3 Umwelt und Energiethemen im Immobilienbereich4 Begründung von Wohnungs- und Teileigentum5 Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung6 Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer7 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft8 Die Wohnungseigentümerversammlung9 Bestellung und Abberufung des Verwalters und Fragen zum Verwaltervertrag 10 Rechte und Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters11 Der Verwaltungsbeirat12 Sonderumlagen und die Erhaltungsrücklage13 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans14 Hausgeld, Mahnwesen15 Allgemeines Vertragsrecht16 Mietrecht17 Werkvertragsrecht18 Grundstücks- und Grundbuchrecht19 Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht mit Verfahrenskosten20 Berufsrecht des Verwalters21 Heizkostenverordnung22 TrinkwasserverordnungII. Lösungen1 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen2 Relevante Versicherungsarten für Immobilien3 Umwelt und Energiethemen im Immobilienbereich4 Begründung von Wohnungs- und Teileigentum5 Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung6 Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer7 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft8 Die Wohnungseigentümerversammlung9 Bestellung und Abberufung des Verwalters und Fragen zum Verwaltervertrag 10 Rechte und Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters11 Der Verwaltungsbeirat12 Sonderumlagen und die Erhaltungsrücklage13 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans14 Hausgeld, Mahnwesen15 Allgemeines Vertragsrecht16 Mietrecht17 Werkvertragsrecht18 Grundstücks- und Grundbuchrecht19 Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht mit Verfahrenskosten20 Berufsrecht des Verwalters21 Heizkostenverordnung22 TrinkwasserverordnungDigitale Extras
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Hinweis zum Urheberrecht:

Alle Inhalte dieses eBooks sind urheberrechtlich geschützt.

Bitte respektieren Sie die Rechte der Autorinnen und Autoren, indem Sie keine ungenehmigten Kopien in Umlauf bringen.

Dafür vielen Dank!

Haufe Lexware GmbH & Co KG

[6]Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de/ abrufbar.

Print:

ISBN 978-3-648-16822-6

Bestell-Nr. 16097-0001

ePub:

ISBN 978-3-648-16823-3

Bestell-Nr. 16097-0100

ePDF:

ISBN 978-3-648-16824-0

Bestell-Nr. 16097-0150

Peter-Dietmar Schnabel

Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung

1. Auflage, Juni 2023

© 2023 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg

www.haufe.de

[email protected]

Bildnachweis (Cover): © iStock.com/Jacob Ammentorp Lund

Produktmanagement: Jallad, Jasmin

Lektorat: Helmut Haunreiter

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/ Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Ratschläge in diesem Buch sind von den Autoren und vom Verlag sorgfältig erwogen und geprüft, dennoch kann keine Garantie übernommen werden. Eine Haftung des Verlags bzw. der Autoren und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Sofern diese Publikation ein ergänzendes Online-Angebot beinhaltet, stehen die Inhalte für 12 Monate nach Einstellen bzw. Abverkauf des Buches, mindestens aber für zwei Jahre nach Erscheinen des Buches, online zur Verfügung. Ein Anspruch auf Nutzung darüber hinaus besteht nicht.

Sollte dieses Buch bzw. das Online-Angebot Links auf Webseiten Dritter enthalten, so übernehmen wir für deren Inhalte und die Verfügbarkeit keine Haftung. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und verweisen lediglich auf deren Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung.

[11]Vorwort und Einleitung

Die Tatsache, dass Sie dieses Buch noch in Händen halten oder womöglich schon erworben haben, zeigt, dass Sie es mit dem Wohnungseigentumsrecht wohl ernst meinen. Womöglich gegen den wohlmeinenden Ratschlag von Immobilienfachleuten, Familie und Freunden. Aber lassen Sie sich nicht verunsichern, schließlich wollen wir dieses Buch verkaufen und Sie die Zertifizierung als Wohnungseigentumsverwalter erlangen. Und das mit Recht. Die Zeiten, in denen mit gesundem Menschenverstand, Verhandlungsgeschick und gutem Selbstbewusstsein eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet werden konnte, sind schon eine Weile vorbei. Nicht erst die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 macht eine zunehmende Professionalisierung der Wohnungseigentumsverwaltung notwendig. Der Gesetzgeber fördert diese Professionalisierung einerseits durch die Weiterbildungsverpflichtung, andererseits auch durch den mittelbaren Druck zur Zertifizierung.

Das vorliegende Buch soll Ihnen bei der Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer helfen. Es konfrontiert Sie mit Fragen, wie sie Ihnen bei den zumeist in Form eines Multiple-Choice-Tests durchgeführten schriftlichen Prüfungen begegnen können. Daneben finden Sie immer wieder Infoboxen, die Prüfungsthemen in kurzen Aussagen komprimiert wiederholen. Zu den mehr als 500 Fragen werden Ihnen jeweils verschiedene Antwortmöglichkeiten angeboten. Um bei der Übung zum Umgang mit Multiple-Choice-Fragen gleichzeitig möglichst viel Stoff zu wiederholen, beschränken sich die Antworten nicht immer nur auf 3 bis 5 Möglichkeiten. Es können dabei immer mehrere oder sogar alle Antwortmöglichkeiten richtig sein. Der Fairness halber finden Sie jedoch keine Frage, bei der alle Antwortmöglichkeiten falsch wären. Wenn Sie also das Buch durchgearbeitet haben, haben Sie weit mehr als 1.000 Fakten wiederholt, Gratulation.

Da Prüfungsfragen in unterschiedlicher Detailliertheit gestellt werden können, sind auch hier zu den gleichen Themen pauschalere und mehr in die Tiefe gehende Fragen vorhanden. In einigen wenigen Fällen können detaillierte Fragen für den aufmerksamen Leser Hinweise zu Lösungen auf vorhergehende pauschalere Fragen enthalten. Für den größtmöglichen Übungsspaß empfehlen wir daher, eine Frage nach der anderen abzuarbeiten, ohne die folgenden Fragen bereits zu lesen. Es liegt an Ihnen, das Buch möglichst effektiv zur Prüfungsvorbereitung zu nutzen.

Selbstverständlich möchten Sie wissen, welche Antworten richtig und welche falsch sind. Die Lösungen finden Sie im Teil II »Lösungen«. Dort haben wir alle Fragen nochmals wiederholt, aber lediglich die richtigen Antworten abgedruckt. Anstelle der falschen Antworten finden Sie nur den jeweiligen Buchstaben, der fehlerhafte Antworttext fehlt hingegen. Damit Sie nicht ständig vom ersten Teil zum zweiten hin und [12]her springen müssen, empfehle ich Ihnen, beim Durcharbeiten des ersten Teils jeweils die Nummer der Frage und den/die Buchstaben der von Ihnen als richtig interpretierten Antworten aufzuschreiben. Später können Sie dann Ihre Lösungen mit denen des Teils II abgleichen.

Aufgrund des Umfangs und der Fülle des für die Zertifizierung vorgesehenen Prüfungsstoffs, ist für die Aneignung der notwendigen Kenntnisse mehr als ein Buch erforderlich. Das vorliegende Buch konzentriert sich auf die wesentlichen prüfungsrelevanten Rechtsgebiete. Auch wenn das Ziel dieses Buches ist, Sie möglichst gut auf die Prüfungssituation vorzubereiten und gleichzeitig möglichst viele praxisrelevante Fakten in Form von Fragen und Antworten zu wiederholen, kann es dennoch nicht die Aneignung des gesamten erforderlichen Wissens ersetzen. Denken Sie daran: Es gibt keine Abkürzung auf dem Weg zu guten Fachkenntnissen.

Abschließend noch ein Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern entsprechend den Empfehlungen des Rats für Deutsche Rechtschreibung und gemäß dem Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung in diesem Buch die männliche Form im Sinne des generischen Maskulinums verwendet. Entsprechende Begriffe beziehen sich ausdrücklich auf Personen jeglichen Geschlechts. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Peter-Dietmar SchnabelIm April 2023

[13]I. Prüfungsfragen

[15]1Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen

Welche der nachfolgenden Unterlagen (Bauvorlagen) müssen einem Bauantrag beigefügt werden? Auszug aus dem Liegenschaftskataster.Lageplan und Freiflächenplan.Bauzeichnungen.Baubeschreibung.Architektenvertrag.Gegebenenfalls Stellplatznachweis.Abgeschlossenheitsbescheinigung.Gegebenenfalls Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche.Gegebenenfalls technische Nachweise und Standsicherheitsnachweis.Angaben zur Erschließung des Grundstücks (Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation).Technische Angaben zu Feuerungsanlagen.Statistikbogen.Eine Wohnungseigentumsanlage soll aus 20 Wohnungen bestehen. Es liegt auch ein Stellplatznachweis für 20 Pkw Stellplätze vor. Muss jeder einzelnen Wohnung ein Pkw Stellplatz zugewiesen werden? Soweit die Bauvorschriften für jede Wohnung einen Stellplatz vorschreiben, ist eine verbindliche Zuweisung der einzelnen Stellplätze notwendig.Es reicht aus, wenn auf dem Grundstück die geforderte Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen wird. Eine Zuweisung zu einzelnen Wohnungen ist nicht erforderlich.Eine Zuweisung einzelner Stellplätze zu den jeweiligen Wohnungen ist nur erforderlich, wenn mehr Stellplätze als Wohnungen vorhanden sind.Was beinhalten die Bauzeichnungen? Die Grundrisse der Stockwerke.Den Schnitt durch das Gebäude.Die unterschiedlichen Ansichten des Bauvorhabens.Gegebenenfalls auch Angaben zur geplanten Nutzung der Räume.In welchem Maßstab sind Bauzeichnungen in der Regel vorzulegen? 1:1001:5001:1000Wer muss den Bauantrag unterzeichnen? Der verantwortliche Bauherr als Antragsteller.Im Falle des Antrags eine Wohnungseigentümergemeinschaft der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats.Der Architekt oder Bauingenieur, der den Entwurf verfasst hat.Ein öffentlich bestellter Sachverständiger hinsichtlich der Statik des Gebäudes.

[17]2Relevante Versicherungsarten für Immobilien

Den Abschluss welcher Versicherungen kann ein Wohnungseigentümer in jedem Fall von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen? Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.Gebäudebrandversicherung zum Neuwert.Elementarschadensversicherung zum Neuwert.Terrorversicherung zum Neuwert.Glasbruchversicherung zum Neuwert.Welche Einzelversicherungen umfasst in der Regel eine verbundene Gebäudeversicherung? Feuerversicherung.Sturmversicherung.Terrorversicherung.Wasserleitungsversicherung.Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.Welche Versicherungen sind neben der verbundenen Gebäudeversicherung häufig sinnvoll? Elementarschadensversicherung.Unfallversicherung.Gebäude Glasversicherung.Gewässerschadenshaftpflichtversicherung (Öltankversicherung).Versicherung gegen Absturz von bemannten Luftfahrzeugen.Photovoltaik Versicherung.Was sind Module einer Photovoltaik Versicherung? Allgefahrenversicherung.Ertragsausfallversicherung.Betreiberhaftpflicht.Montageversicherung.Welche Konsequenzen entstehen, wenn die Versicherungsprämien nicht rechtzeitig gezahlt werden? Die Versicherung kann ihre Zahlungsverpflichtung im Schadensfalle auf den Zeitwert begrenzen.Die Versicherung kann eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung setzen, wird innerhalb der Frist die Versicherungsprämien nicht bezahlt, kann die Versicherung den Versicherungsvertrag kündigen.Die Versicherung wird von ihrer Pflicht zur Leistung im Schadensfalle frei, wenn innerhalb einer von ihr gesetzten 2-wöchigen Frist die Versicherungsprämie nicht bezahlt wird und der Schaden während des Zahlungsverzugs eintritt.Die Versicherung kann die Versicherungsprämien für den Restlaufzeit des Versicherungsvertrages sofort fällig stellen.Welche versicherungsrechtliche Obliegenheit trifft den Verwalter nach einer umfangreichen Modernisierung der Wohnungseigentumsanlage, bei der unter anderem ein Aufzug an das Gebäude angebaut wurde? Der Verwalter muss die Wohnungseigentümer über mögliche Gefahren der Aufzugsanlage informieren.Der Verwalter muss die Modernisierungsmaßnahme der Versicherung mitteilen, um eine gegebenenfalls notwendige Anpassung des Versicherungsvertrages zu ermöglichen.Der Verwalter muss ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages prüfen.Welche Schadensursachen deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab? Schäden, die einzelnen Wohnungseigentümern durch Mängel am und im Gebäude entstehen.Schäden, die gemeinschaftsfremden Personen durch mangelhafte Wartung von Hausanlagen oder durch Mängel am und im Gebäude entstehen.Schäden, die gemeinschaftsfremden Personen durch eine mangelhafte Durchführung der Streu- und Räumpflicht im Winter entstehen.Die Versicherungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft umfassen in der Regel auch das Sondereigentum. Insoweit handelt es sich um eine Versicherung auf fremde Rechnung (§ 41 VVG). Mit dieser Kenntnis wendet sich ein Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung wegen eines Wasserschadens, der dadurch entstanden ist, dass er das einlaufende Badewasser vergessen hat und deshalb die Badewanne übergelaufen ist. Welche Versicherung der Gemeinschaft ist hier zuständig? Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.Die Wasserleitungsversicherung.Keine der Versicherungen der Gemeinschaft.Die Wohnungseigentümergemeinschaft am Stadtrand besteht aus 20 Wohneinheiten sowie einem Teileigentum mit einem Einzelhandelsgeschäft im Erdgeschoss. Ein Wohnungseigentümer beantragt für die Wohnungseigentumsanlage eine Terrorversicherung abzuschließen. Für welche Gebäude ergibt eine Kosten-Nutzen-Analyse die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Terrorversicherung? Gebäude mit Symbolcharakter.Staatliche Gebäude mit Machtfunktion.Gebäude in Großstädten und Ballungszentren mit regelmäßig hoher Nutzerzahl.Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zu vorgenannten Gebäuden.Wohngebäude mit mehr als 20 Wohneinheiten.Wohngebäude mit mehr als 10 Wohneinheiten, soweit sie im Stadtzentrum liegen.Welche Schäden deckt in der Regel eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ab? Gutachterkosten.Kosten für die Reinigung von verschmutzten Gewässern.Kosten für das Ausbaggern und die Entsorgung kontaminierten Erdreichs.Kosten für die Reinigung von verschmutzten Gewässern.Kosten für die Reparatur der beschädigten Heizungsanlage.Kosten für die Reparatur von Grundstück und Gebäude.Wie ist eine Photovoltaikanlage zu versichern? Die Photovoltaikanlange ist in der verbundenen Gebäudeversicherung enthalten.Die Photovoltaikanlange ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten.Die Photovoltaikanlage muss mit einer eigenen Haftpflichtversicherung versichert werden.Welche Versicherungspflicht besteht für Wohnungseigentumsverwalter? Eine Rechtsschutzversicherung.Eine Vertrauensschadensversicherung.Eine Berufshaftpflichtversicherung.Eine Berufsunfähigkeitsversicherung.Was ist die gesetzliche Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter? 250.000 € im Einzelfall bei einem Höchstbetrag für alle Versicherungsfälle im Jahr von mindestens 500.000 €.500.000 € im Einzelfall bei einem Höchstbetrag für alle Versicherungsfälle im Jahr von mindestens 1 Million €.Unabhängig von der Schadenshöhe im Einzelfall mindestens ein Höchstbetrag für alle Versicherungsfälle im Jahr von 1 Million €.Ein Wohnungseigentümer hat durch die nicht Beaufsichtigung einer Pfanne mit Öl auf dem Herd einen Brand in seiner Wohnung verursacht. Bei den Löscharbeiten ist auch die darunter gelegene Wohnung durch Rauch und Löschwasser beschädigt worden. Welche Versicherung ist einstandspflichtig? Die Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers.Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Gemeinschaft.Die Gebäudebrandversicherung.Aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens des Wohnungseigentümers übernimmt keine Versicherung den Schaden.

[20]3Umwelt und Energiethemen im Immobilienbereich

Was sind nachhaltige Maßnahmen im Immobilienbereich? Ressourcensparende Errichtung von Gebäuden.Errichtung von energiesparenden Gebäuden.Nachträgliche Wärmedämmung von Gebäuden.Welche gesetzlichen Regelungen sind im Bereich des Energierechts derzeit maßgeblich? Energieeinsparverordnung.Energieeinsparungsgesetz.Gebäudeenergiegesetz.Gebäudeenergieinfrastrukturgesetz.Welche der folgenden Maßnahmen führt zur Einsparung von Endenergie? Die Installation einer Solaranlage.Die Dämmung der Gebäudehülle.Die Installation einer Photovoltaikanlage.Einbau von Fenstern mit einem geringeren U-Wert.Wobei handelt es sich um erneuerbare Energie? Strom aus Windkraft.Strom aus Kohlekraft.Strom aus Sonnenenergie.Strom aus Atomkraft.Für welche Gebäude sind die Regelungen des GEG maßgeblich? Nur für Neubaugebäude.Nur für Wohngebäude ab Baualter 1970.Für alle Wohngebäude.Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen.Für sämtliche Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden.Welche Regelungen beinhaltet das GEG? Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden.Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.Notwendigkeit der Erstellung und Verwendung von Energieausweisen.Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.Wann sind bei einem Fensteraustausch die Vorgaben des GEG zu beachten? Wenn mehr als 10 % der Fensterfläche erneuert werden.Wenn mehr als 25 % der Fensterfläche erneuert werden.Wenn mehr als 50 % der Fensterfläche erneuert werden.Ein Wohnungseigentümer schreibt die Hausverwaltung an und bittet um Übersendung eine Kopie des Energieausweises für seine Wohnung aus den Verwaltungsunterlagen. Was kann der Verwalter tun? Er teilt dem Eigentümer mit, dass lediglich ein Einsichtsrechts in die Verwaltungsunterlagen besteht und daher eine Kopie des Energieausweises beim Verwalter nur abgeholt werden kann.Der Verwalter fordert den Wohnungseigentümer auf, zunächst ein berechtigtes Interesse zu begründen.Der Verwalter weist den Wohnungseigentümer darauf hin, dass ein Energieausweis für die Wohnung nicht existiert, er jedoch eine Kopie des Energieausweises für das gesamte Gebäude zur Verfügung stellen kann.Wann muss ein Energieausweis erstellt werden? Im Turnus von 5 Jahren.Wenn eine Wohnung verkauft oder vermietet werden soll.Nach Fertigstellung eines Neubaus.Nach Austausch des Heizungskessels.Wenn in Zusammenhang mit einer Sanierung oder einer größeren Modernisierung eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgt.Für den Aushang in Gebäuden mit mehr als 500 m2 Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr.

[22]4Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

Wie erfolgt die rechtliche Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum? Durch Teilungsvertrag von mehreren Bruchteilseigentümern.Durch gerichtliches Urteil nach Antrag eines Miteigentümers.Durch Teilungserklärung eines Alleineigentümers.Was sind die Voraussetzungen für einen Teilungsvertrag? Es müssen mehrere Bruchteilseigentümer im Grundbuch eingetragen sein.Alle im Grundbuch eingetragenen Bruchteilseigentümer müssen der Teilungserklärung bedingungslos zustimmen.Die notarielle Beurkundung der Teilungserklärung.Wie entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft bei Teilung durch einen Alleineigentümer? Der alleinige Eigentümer muss im Grundbuch eingetragen sein.Die notarielle Beurkundung der Teilungserklärung.Mindestens ein weiterer Eigentümer muss hinzukommen.Was sind die Voraussetzungen für die Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Vorlegen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.Notariell beurkundete Teilungserklärung.Anlage der Grundbücher für die Sondereigentumseinheiten.Genehmigung des Bauordnungsamtes.Was sind die Voraussetzungen für die Rechtsposition eines Wohnungs-/Teileigentümers? Eintragung der Auflassungsvormerkung im Wohnungsgrundbuch.Eintragung als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch.Notarieller Kaufvertrag und Eintragung einer Vormerkung im Wohnungsgrundbuch.Besitz an der Wohnung.Wann gilt der Erwerber eines Sondereigentums als werdender Eigentümer? Es liegt ein notarieller Vertrag zum Erwerb eines Sondereigentums vor.Der Kaufvertrag wird in zeitlichem Zusammenhang mit der Teilung des Grundstücks geschlossen.Der Veräußerer der Immobilie ist der teilende Alleineigentümer.Für den Erwerber ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.Der Erwerber hat den Kaufpreis vollständig bezahlt.Der Erwerber hat den Besitz am Sondereigentum erhalten.Welcher Erwerbsvertrag muss vorliegen, damit der Erwerber die Position des werdenden Wohnungseigentümers erhalten kann? Kaufvertrag.Mietvertrag auf Lebenszeit.Schenkungsvertrag.Welche Rechte und Pflichten hat der werdende Wohnungseigentümer? Er darf an der Wohnungseigentümerversammlung teilnehmen.Er hat Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung.Er ist zur Zahlung von Hausgeld verpflichtet.Er hat Anspruch auf Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen.Er hat Anspruch auf die Gestattung der Installation einer Wallbox.

[24]5Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung

Wo wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt? Beim örtlich zuständigen Notariat.Beim örtlich zuständigen Grundbuchamt.Beim örtlich zuständigen Bauordnungsamt.Was ist Aufgabe der Abgeschlossenheitsbescheinigung? Sie bestätigt, dass die Sondereigentumseinheiten gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum abgeschlossen sind.Sie regelt die Grenzen des Grundstücks der Wohnungseigentumsanlage.Sie regelt das Zusammenleben der Wohnungseigentümer.Welche Unterlagen sind Grundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung? Grundrisse sämtlicher Stockwerke.Längsschnitt des Gebäudes.Außenansicht des Gebäudes.Entwässerungsplan.Lageplan des Grundstücks.Wie ist im Aufteilungsplan Sondereigentum zu kennzeichnen? Die zum Sondereigentum gehörenden Flächen in und außerhalb des Gebäudes müssen farblich umrandet sein.Alle zu demselben Sondereigentum gehörenden Räume und Teile des Grundstücks sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.Die jeweiligen Räume des Sondereigentums müssen mit einer Zweckbestimmung gekennzeichnet sein.Welche Informationen können dem Aufteilungsplan entnommen werden? Die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile.Der ordnungsgemäße bauliche Zustand der Außenfassade mit Lage und Größe von Fenstern und Eingangstüren.Geschosshöhe und lichte Raumhöhe.Der Nutzungszweck der im Sondereigentum stehenden Räume.Kennzeichnung der Flächen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht.Kennzeichnung und Maße von Stellplätzen.Kennzeichnung und Maße außerhalb des Gebäudes liegender Sondereigentumsflächen.Was gehört zu den Aufgaben der Teilungserklärung? Sprachliche Zuordnung der Räume und Freiflächen, die zu einem Sondereigentum gehören.Zuweisung eines bestimmten Miteigentumsanteils des Sondereigentums.Definition der Zweckbestimmung von Räumen und Freiflächen.Die Teilungserklärung bezeichnet die Räume im Erdgeschoss der Wohnungseigentumsanlage als Teileigentum. Im Teilungsplan ist in den Räumen die Bezeichnung Büro eingetragen. Wie können die Räume im Erdgeschoss genutzt werden? Die detaillierte Regelung im Teilungsplan ist maßgeblich. Die Zweckbestimmung als Büro ist verbindlich.Für die Zweckbestimmung ist nur die Teilungserklärung maßgeblich. Eine Beschränkung auf die Nutzung als Büro besteht daher nicht.Grundsätzlich gilt die Zweckbestimmung mit dem Nutzungszweck Büro. Die Wohnungseigentümer können jedoch durch Mehrheitsbeschluss eine weitergehende Nutzung genehmigen.In der Teilungserklärung wird eine Wohnung beschrieben wie folgt: »Wohnung Nr. 8 im Erdgeschoss verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen Räumen der Wohnung samt Kellerraum Nr. 8 im Untergeschoss.« Im Aufteilungsplan ist ein Kellerraum, der mit der Nr. 8 gekennzeichnet ist, nicht enthalten. Dort finden sich nur Kellerräume, die mit Nrn. 1 bis 7A, und 7B gekennzeichnet sind. Welcher Kellerraum gehört in dieser Situation zur Wohnung Nr. 8? Es liegt offensichtlich ein Schreibfehler vor, zum Sondereigentum der Wohnung Nr. 8 gehört offensichtlich der Kellerraum 7B.Es ist zwar kein Sondereigentum an einem Kellerraum Nr. 8 entstanden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss jedoch die Nutzung des Kellerraums Nr. 7B durch den Eigentümer der Wohnung Nr. 8 dulden.Es ist kein Sondereigentum an einem Kellerraum Nummer 8 entstanden. Soweit der Kellerraum Nr. 7B keinem anderen Sondereigentum zugewiesen ist, entsteht gemeinschaftliches Eigentum. Ein Anspruch auf die Nutzung dieses gemeinschaftlichen Eigentums allein vom Eigentümer der Wohnung Nr. 8 besteht nicht.Was gilt für die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Die Gemeinschaftsordnung ist Bestandteil einer Teilungserklärung.Die Gemeinschaftsordnung besteht aus Vereinbarungen, die für alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft verbindlich sind.Mit dem Erwerb eines Sondereigentums stimmt der Erwerber allen Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung zu.Voraussetzung für die Zustimmung zur Gemeinschaftsordnung ist, dass der Erwerber die Gemeinschaftsordnung zuvor erhalten und gelesen hat.Was regelt die Gemeinschaftsordnung und für wen gilt sie? Die Gemeinschaftsordnung regelt wesentliche Angelegenheiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.Die Gemeinschaftsordnung ist nur für die Wohnungseigentümer verbindlich, nicht für deren Mieter.Die Gemeinschaftsordnung ist auch für die Grundstücksnachbarn maßgeblich.Welche der folgenden Regelungen können wirksam in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden? Einführung eines Quorums für die Beschlussfähigkeit der Versammlung.Ausschluss des Stimmrechts eines Wohnungseigentümers, der sich mit mehr als einer Monatsrate mit seinen Hausgeldzahlungen in Verzug befindet.Beschränkung der zulässigen Vertreter in der Wohnungseigentümerversammlung auf Miteigentümer, den Verwalter, Verwandte und Ehegatten der Sondereigentümer.Haftung des Käufers eines Sondereigentums für Hausgeldschulden des Verkäufers.Regelung des Stimmrechts nach Sondereigentumseinheiten.Untersagung der Installation von Wallboxen in der Tiefgarage.Eine Regelung, wonach für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Eigentümerversammlung die Absendung an die Anschrift, die dem Verwalter von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden, ist genügt.Verbot der Installation von Parabolantennen auf Balkonen.Die Pflicht zur Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Verwaltung für die Bezahlung des Hausgelds.Die Regelung, dass ein Garten nur als Ziergarten genutzt werden darf.Die Regelung, dass in einem Garten keine Bäume angepflanzt werden dürfen.Das Verbot, Hunde oder Katzen zu halten.Die Erlaubnis, Wohnungseigentum als Teileigentum zu nutzen und umgekehrt.Ein Verbot, das Sondereigentum zu vermieten.Wo wird die Höhe des Miteigentumsanteils eines Sondereigentums festgelegt? Im notariellen Kaufvertrag.In der Teilungserklärung im engeren Sinne.Im Katasterplan des Grundstücks.In der Gemeinschaftsordnung.Wer legt die Höhe der Miteigentumsanteile fest? Der bzw. die teilenden Eigentümer.Das Grundbuchamt.Der Notar.Wie wird die Höhe der Miteigentumsanteile bestimmt? Entsprechend der Nutzfläche des Wohnungs-/Teileigentums nach DIN 277.Entsprechend dem Verkehrswert des Wohnungs-/Teileigentums.Nach dem Willen des bzw. der teilenden Eigentümer.Wie können die Miteigentumsanteile eines Sondereigentums geändert werden? Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer in notarieller Form.Durch notariellen Erwerbsvertrag zwischen den betroffenen Sondereigentümern.Durch Antrag beim Katasteramt.Wie kann eine Regelung in der Teilungserklärung geändert werden? Durch Vereinbarung aller Sondereigentümer.Durch Mehrheitsbeschluss in einer Wohnungseigentümerversammlung aufgrund einer Öffnungsklausel.In jedem Fall durch schriftlichen Beschluss aller Wohnungseigentümer.Wer muss bei der Änderung der Teilungserklärung durch eine Vereinbarung zustimmen? Alle eingetragenen Sondereigentümer.Der Verwalter.Die werdenden Wohnungseigentümer nach § 8 WEG.Der teilende Eigentümer allein aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung im Veräußerungsvertrag und in der Teilungserklärung.Wann müssen Grundpfandgläubiger einer Änderung der Teilungserklärung zustimmen? Wenn ein Sondernutzungsrecht begründet oder aufgehoben wird.Wenn ein Sondernutzungsrecht geändert oder übertragen wird.Wenn ein Teileigentum in Wohnungseigentum umgewandelt wir und umgekehrt.Grundpfandgläubiger müssen bei der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen.Was ist Voraussetzung für die Entstehung von Sondereigentum an Räumen? Die Räume müssen vollständig abgeschlossen sein.Die Räume müssen Zugang zum gemeinschaftlichen Eigentum haben.Die Räume müssen in der Teilungserklärung als Sondereigentum bezeichnet werden.Die Räume müssen in den Teilungsplänen mit einheitlicher Nummerierung versehen sein.Die Grenzen der Räume zum Sondereigentum müssen in den Teilungsplänen erkennbar sein.Woran kann Sondereigentum begründet werden? Abgeschlossene Räume mit Zugang zum Treppenhaus.Der Treppenabsatz vor einer Wohnung.Tiefgaragenstellplätze für Pkw.Pkw-Abstellplätze auf einer Hochfläche.Terrassenflächen.Gartenflächen.Was umfasst das Sondereigentum an einer Wohnung? Armaturen im Badezimmer.Wand und Bodenfliesen im Badezimmer.Estrich in den Räumen.Wand- und Deckenputz.Teppichboden.[28]f) Warmwasserzähler.Kaltwasserzähler.Brenner einer Etagenheizung.Innenjalousien.Außenrollläden.Thermostatventile der Heizung.Wohnungsabschlusstüre.Zimmertüren.Innenanstrich der Balkonbrüstung.Was ist zwingend Gemeinschaftseigentum und kann nicht dem Sondereigentum zugeordnet werden? Abflussrohre.Abwasserhebeanlage, die nur eine Kellerwohnung versorgt.Bodenbelag des Balkons.Bodenplatte des Balkons.Balkon-Markise.Dachlegefenster.Bodenestrich.Balkonen Trennwände.Heizkörper.Parkettfußboden.Balkontüre.Heizkostenverteiler.Schlösser einer Schließanlage.Ein Kellerraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört, soll als Sondereigentum an einen Wohnungseigentümer veräußert werden. Was ist hierzu erforderlich? Eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer mit entsprechender Änderung der Teilungserklärung.Eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung.Ein notarieller Erwerbsvertrag mit allen übrigen Wohnungs-/Teileigentümern mit Auflassung und Eintragung im Grundbuch.Die Zustimmung eventuell durch die Umwandlung beeinträchtigter dinglich Berechtigter.Wie entsteht ein Sondernutzungsrecht? Im Rahmen der Errichtung der Teilungserklärung.Durch einen Mehrheitsbeschluss in der Wohnungseigentümerversammlung.Durch Beschluss mit qualifizierter Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen, die mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren.Durch Vereinbarung aller Sondereigentümer.Die 4 Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft wollen die im Gemeinschaftseigentum stehende Gartenfläche durch eine endgültige Regelung in vier Teilflächen aufteilen und jedem Wohnungseigentümer eine Teilfläche zur Sondernutzung zuweisen. In welcher Form ist dies möglich? Durch einen allstimmigen Beschluss.Durch einen Mehrheitsbeschluss.Durch eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung.Woran können Sondernutzungsrechte für einen Eigentümer begründet werden? Gartenfläche.Terrasse.Hoffläche.Kellerräume.Außenfassade.Zentralheizungsanlage.Pkw-Stellplätze.Dachfläche.Unter welchen Voraussetzungen kann der teilende Eigentümer nachträglich ohne Zustimmung der übrigen Sondereigentümer Sondernutzungsrechte an Pkw-Stellplätzen einräumen? In der Teilungserklärung ist das Recht zur Begründung von Sondernutzungsrechten beim Verkauf weiterer Sondereigentumseinheiten vorbehalten.Die Fläche, an der die Sondernutzungsrechte entstehen sollen, ist konkret bezeichnet.Das hierfür zuständigen Notariat ist ausdrücklich benannt.Wer trägt nach den gesetzlichen Regelungen die Instandhaltungskosten für Flächen und Bestandteile, an denen ein Sondernutzungsrecht begründet wurde? Der sondernutzungsberechtigte Eigentümer.Die Wohnungseigentümergemeinschaft.Welche Maßnahmen kann der Sondernutzungsberechtigte einer Gartenfläche ohne einen vorherigen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vornehmen? Errichtung eines Gartenhäuschens.Errichtung einer Terrassenüberdachung.Erweiterung der gepflasterten Terrassenfläche in einen bestehenden Rasen hinein.Errichtung eines Jägerzauns zur Abgrenzung der Gartenfläche.Ansähen eines Rasens.Anpflanzung von Blumenbeeten.Anpflanzung hochwachsender Bäume.Installation eines Zierteiches.An wen kann das Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Stellplatz veräußert werden? An andere Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.Familienangehörige des veräußernden Wohnungseigentümers.An Eigentümer unmittelbar angrenzender Grundstücke.An jeden beliebigen Erwerber.Was sind die Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Vereinbarung? Zustimmung der im konkreten Fall betroffenen Sondereigentümer.Zustimmung aller Sondereigentümer.Schriftform mit Unterschrift aller Sondereigentümer.Notarielle Beurkundung.Abschluss im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung mit Ankündigung in der Tagesordnung.Für wen ist eine von allen Wohnungseigentümern getroffene privatschriftliche Vereinbarung verbindlich? Für die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.Für die Ehegatten der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.Für den Erben eines bei der Vereinbarung mitwirkenden Eigentümers.Für den Käufer, der später eine Wohnung erworben hat und im Grundbuch eingetragen wurde.Für den Erwerber einer Wohnung im Rahmen der Zwangsversteigerung.Wann ist eine Vereinbarung auch für rechtsgeschäftliche Rechtsnachfolger (z. B. Käufer) eines Wohnungseigentümers verbindlich? Wenn die Vereinbarung schriftlich getroffen wurde und alle Wohnungseigentümer unterschrieben haben.Wenn die Vereinbarung in öffentlich beglaubigter Form von allen Wohnungseigentümern unterzeichnet wurde und eine Ergänzung der Teilungserklärung vorgenommen wurde.Wenn die Vereinbarung notariell beurkundet und eine Ergänzung der Teilungserklärung vorgenommen wurde.Die Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft hatten die Teilungserklärung dahingehend geändert, dass der Eigentümer der Erdgeschosswohnung alleine den Garten nutzen kann, im Gegenzug war er verpflichtet, sämtliche Kosten, die durch den Garten entstehen, alleine zu tragen. Aufgrund des hohen Alters des Eigentümers der Erdgeschosswohnung soll diese Regelung wieder aufgehoben werden, sodass alle Wohnungseigentümer den Garten nutzen können und die Gartenpflegekosten gemeinsam tragen. Wie ist hier vorzugehen? Die Wohnungseigentümer können durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss zur ursprünglichen Regelung der Teilungserklärung zurückkehren.Der Beschluss muss in der Tagesordnung angekündigt werden.Es ist eine erneute Vereinbarung aller Wohnungseigentümer notwendig, die als Ergänzung zur Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen werden kann.Welche der nachfolgenden Regelungen sind auch als Vereinbarung unwirksam? Die Wohnungseingangstüren sind Bestandteil des Sondereigentums.Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird nach außen durch den Wohnungseigentümer XY vertreten, solange dieser mehr als 50 % der Miteigentumsanteile hält.Nach dem Tod des Wohnungseigentümers XY wird die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgehoben und auseinandergesetzt.Die Wohnungen sind zum Betrieb eines Pflegeheims vorgesehen.Den Wohnungseigentümern ist daher die Wohnnutzung ihrer Wohnungen untersagt, solange sie nicht selbst die Voraussetzungen für die pflegerische Betreuung erfüllen.Die Veräußerung des Sondereigentums bedarf der Zustimmung des Verwalters. Dieser ist berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, solange für den veräußernden Wohnungseigentümer Hausgeldschulden von mehr als einer Monatsrate bestehen.Eine Vermietung des Sondereigentums ist nur mit Zustimmung der übrigen Sondereigentümer zulässig.Eine Änderung der Verteilungsschlüssel für die anfallenden Bewirtschaftungskosten einschließlich der Erhaltungsrücklage ist nur im Rahmen einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer wirksam.Die Heizkosten werden zu 100 % nach dem ermittelten Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umgelegt.Ein Beschluss zur Errichtung einer Wallbox in der Tiefgarage für das Laden elektrifizierter Fahrzeuge bedarf der Zustimmung von mehr als 50 % der Miteigentumsanteile.Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums sind nur mit Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer zulässig.Der Verwalter ist nur dann verpflichtet, eine außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, wenn dies von mehr als der Hälfte aller Wohnungseigentümer schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird.Die Wahl des Verwalters ist nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich.Eine Abwahl des Verwalters bedarf einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.Soweit die Wohnung im Wege eines Rechtsgeschäfts oder der Zwangsversteigerung veräußert wird, ist der Erwerber verpflichtet, sämtliche gegen den Veräußerer bestehenden Hausgeldforderungen innerhalb eines Monats nach Eigentumserwerb an die Hausverwaltung zu bezahlen.Wie kann eine Vereinbarung geändert werden? Durch eine erneute Vereinbarung.Zur Vereinfachung der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Mehrheitsbeschluss.Durch Mehrheitsbeschluss, wenn eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung dies gestattet.Durch Mehrheitsbeschluss, wenn eine gesetzliche Regelung dies gestattet.Kann ein einzelner Wohnungseigentümer die Änderung einer Vereinbarung erzwingen? Nein, eine Vereinbarung kommt nur mit Zustimmung aller Sondereigentümer zustande. Ein einzelner Sondereigentümer, der einer Vereinbarung zugestimmt hat, würde sich widersprüchlich verhalten, wenn er gegen den Willen der übrigen Sondereigentümer die Vereinbarung ändern wollte.In eng begrenzten Ausnahmefällen, wobei aus schwerwiegenden Gründen und unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer das Beibehalten der alten Regelung unbillig erscheint.Wie kann ein Wohnungseigentümer die Änderung einer Vereinbarung erzwingen? Durch einen Beschluss, der die Wohnungseigentümer zur Mitwirkung an der Änderung der Vereinbarung verpflichtet.Durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft.Durch eine Klage gegen alle übrigen Wohnungseigentümer.Durch eine Klage gegen diejenigen Wohnungseigentümer, die der von ihm gewünschten Änderung nicht freiwillig zustimmen.Woraus ergeben sich die Nutzungsmöglichkeiten des Sondereigentums? Aus den Vereinbarungen im Kaufvertrag des Sondereigentums.Aus den Angaben im Aufteilungsplan.Aus den Regelungen in der Teilungserklärung.Aus dem Wohnungseigentumsgesetz.Wie können die Regelungen zur Zweckbestimmung eines Sondereigentums geändert werden? Die Zweckbestimmung eines Sondereigentums kann nach Antrag des Sondereigentümers durch Mehrheitsbeschluss unter Berücksichtigung der Interessen aller Wohnungseigentümer geändert werden.Die Änderung der Zweckbestimmung ist durch Mehrheitsbeschluss mit Zustimmung der nachteilig betroffenen Sondereigentümer möglich.Die Zweckbestimmung eines Sondereigentums hat Vereinbarungscharakter und es bedarf daher einer Vereinbarung aller eingetragener Sondereigentümer.Regelt die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung abschließend, wofür das jeweilige Sondereigentum genutzt werden darf? Wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes des Grundbuchs sind die Zweckbestimmungen in der Teilungserklärung abschließend.Durch Mehrheitsbeschluss kann auch eine andere Nutzung als die in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung gestattet werden.Ein Sondereigentümer darf seine Räume auch zu anderen Zwecken nutzen. Dadurch dürfen für die anderen Sondereigentümer aber keine größeren Belastungen entstehen als durch die vereinbarte Zweckbestimmung.In der Teilungserklärung ist geregelt, dass das Sondereigentum zu gewerblichen Zwecken genutzt werden darf. Im Aufteilungsplan sind die Räume desselben Sondereigentums mit Ladenlokal bezeichnet. Zu welchen Zwecken darf das Sondereigentum genutzt werden? Als Büro.Als Ladengeschäft.Als Tagescafé.Als Wohnung.Als Imbiss.Als Arztpraxis.In der Teilungserklärung ist das Sondereigentum als Wohnung bezeichnet. Zu welchen Zwecken darf der Eigentümer eine Wohnung nutzen? Als Mietwohnung.Als Anwaltskanzlei.Als Pension mit Fremdenzimmern.Als Kindergarten.Als Tagescafé.Als Krankengymnastikpraxis.Als Psychotherapeutenpraxis.Als Ferienwohnung.Als Jugendbetreuungseinrichtungen.In der Teilungserklärung ist das Sondereigentum als Büro bezeichnet. Zu welchen Zwecken kann der Eigentümer die Wohnung nutzen? Als Steuerberaterkanzlei.Als Architekturbüro.Als Ferienwohnung.Als Gaststätte.Als Einzelhandelsgeschäft.Als Ballettstudio.In der Teilungserklärung ist das Sondereigentum als Ladenlokal bezeichnet. Zu welchen Zwecken kann der Eigentümer die Wohnung nutzen? Als Schreibwarengeschäft.Als Supermarkt.Als Billardcafé.Als Imbiss.Als chemischer Reinigungsbetrieb.Als Pizzeria.Als Kosmetiksalon mit Warenverkauf.Als Spielothek.Wer kann die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung eines Sondereigentums verlangen? Jeder andere Wohnungs-/Teileigentümer.Die Wohnungseigentümergemeinschaft.Wohnungs-/Teileigentümer, die in ihrem Sondereigentum durch die zweckwidrige Nutzung gestört werden.In dem als Ladenlokal bezeichneten Sondereigentum hat der Mieter einen Schnellimbiss eröffnet. Von wem kann der Verwalter die Unterlassung dieser Nutzung verlangen? Zunächst nur unmittelbar vom Mieter, da er die Räume zweckwidrig nutzt.Nur vom vermietenden Wohnungseigentümer, da die Regelungen der Teilungserklärung unmittelbar nur die Wohnungseigentümer treffen.Der Verwalter kann sich sowohl an den Wohnungseigentümer als auch an den Mieter wenden, da eine zweckwidrige Nutzung vorliegt und beide an die Regelungen der Teilungserklärung gebunden sind.Der Verwalter kann von keinem die Unterlassung der Nutzung verlangen, da diese nicht gegen die Regelung der Teilungserklärung verstößt.Was kann eine Hausordnung regeln? Nur die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen innerhalb eines GebäudesNur die Nutzung sämtlicher Flächen im gemeinschaftlichen EigentumDie Nutzung des gesamten gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums.Wie kann eine Hausordnung in Kraft gesetzt werden? Durch Mehrheitsbeschluss.Durch allstimmigen Beschluss.Durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer.Durch den teilenden Eigentümer bei Erstellung der Teilungserklärung.Welche Gebrauchsregelungen können in einer mehrheitlich beschlossenen Hausordnung getroffen werden? Das Verbot, in der Wohnung selbst zu musizieren.Eine Beschränkung des Musizierens in der Wohnung auf 3 Stunden täglich.Die Vorgabe, dass in der Wohnung nur mit Zimmerlautstärke musiziert werden darf.[35]d) Das Verbot, im Treppenhaus neben den Wohnungstüren Schuhschränke aufzustellen.Die Genehmigung, im Treppenhaus von den Wohnungen eine Schuhschrank aufstellen zu dürfen.Eine Regelung, dass ab 22:00 Uhr die Fenster im Treppenhaus geschlossen sein müssen.Die Regelung, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nicht gebadet werden darf.Das Verbot, einen Kampfhund zu halten.Die Verpflichtung, Hunde auf den Flächen des Gemeinschaftseigentums an der Leine zu führen.Das Verbot, auf Balkonen und Terrassen mit Holzkohle zu grillen.Das Verbot, auf Balkonen und Terrassen mit einem Gasgrill zu grillen.Das Verbot, Wohnmobile auf Kfz-Stellplätzen der Gemeinschaft dauerhaft zu parken.Das Verbot, in der Wohnung Wäsche zu waschen.Eine Regelung, wonach die Wohnungseigentümer die Außentreppe vor der Hauseingangstür in wöchentlichen Rhythmus zu reinigen haben.Der Mieter einer Eigentumswohnung hat sich entgegen der Regelungen in der Hausordnung einen Kampfhund zugelegt. An wen muss sich der Verwalter wenden, um die Beseitigung zu verlangen? Nur an den Mieter, da er der Besitzer des Kampfhundes ist.Nur an den vermietenden Wohnungseigentümer, da die Regelungen der Hausordnung nur für die eingetragenen Wohnungseigentümer verbindlich sind. Der Wohnungseigentümer muss sich dann um die Angelegenheit kümmern.Sowohl an den vermietenden Wohnungseigentümer als auch an den Mieter, da für beide die Hausordnung verbindlich ist.An das städtische Amt für öffentliche Ordnung.Wie kann die Hausordnung geändert werden? Nur durch eine Vereinbarung.Durch einen Mehrheitsbeschluss, es sei denn die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung.Durch Mehrheitsbeschluss, es sei denn. die Änderung greift in grundlegende Rechte der Wohnungseigentümer ein.

[36]6Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Was bedeutet es, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist? Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine eigene Rechtsperson im Geschäftsverkehr.Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im eigenen Namen Verträge schließen.Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein eigenes Bankkonto unterhalten.Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Immobilie erwerben.Die sich aus den Verträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Rechte stehen allen Wohnungseigentümern zu.Die sich aus den Verträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Ansprüche kann jeder einzelne Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft geltend machen.Ansprüche und Rechte aus den Verträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft stehen nur der Gemeinschaft zu und werden vom Verwalter geltend gemacht.Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann klagen und verklagt werden.Handelndes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft ist der gewählte Verwalter.Eigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums ist die Wohnungseigentümergemeinschaft.Eigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums sind die im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer.Wer vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Außenstehenden? Der gewählte Verwalter.Der abberufene Verwalter bis zur Wahl eines neuen Verwalters.Soweit kein Verwalter bestellt ist, vertreten alle Wohnungseigentümer gemeinsam die Gemeinschaft.Soweit kein Verwalter bestellt ist, vertritt der Beiratsvorsitzenden die Gemeinschaft.Soweit kein Verwalter bestellt ist, vertritt der gesamte Beirat die Gemeinschaft.Eine Wohnungseigentümergemeinschaft möchte eine Teilfläche des Nachbargrundstücks erwerben, um dort dringend benötigte Pkw-Stellplätze für die Gemeinschaft zu erstellen. Wie ist das Vorgehen? Es ist eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erforderlich, in der der Verwalter zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages ermächtigt wird.Die Wohnungseigentümer schließen eine Vereinbarung, der notarieller Kaufvertrag wird dann von allen Wohnungseigentümern unterzeichnet werden.[37]c) Die Gemeinschaft fasst einen mehrheitlichen Beschluss über den Ankauf und ermächtigt den Verwalter zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages.Die Gemeinschaft fasst einen mehrheitlichen Beschluss über den Ankauf des Grundstücks, der notarieller Kaufvertrag wird dann von allen Wohnungseigentümern unterzeichnet.Wer ist Inhaber der Ansprüche auf Zahlung des Hausgeldes? Der Verwalter.Die Wohnungseigentümergemeinschaft.Die einzelnen Wohnungseigentümer, aber nur soweit sie Zahlung an die Gemeinschaft verlangen.Dem Wohnungseigentumsverwalter liegt gegen einen Wohnungseigentümer wegen offener Hausgeldforderungen ein vollstreckbares Zahlungsurteil vor. Um die Realisierung der Forderung zu sichern, soll er eine Zwangshypothek im Sondereigentum des Schuldners eintragen lassen. In wessen Namen stellt er den Antrag beim Grundbuchamt? Im Namen der Verwalterfirma.Im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.Im Namen aller eingetragenen Wohnungseigentümer.Wer ist Inhaber der Konten für gemeinschaftliche Gelder? Der Verwalter, der die Konten als offene Treuhandkonten führt.Die Wohnungseigentümergemeinschaft.Die Gesamtheit aller im Grundbuch eingetragenen einzelnen Eigentümer.Was gehört zu den Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft? Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums.Durchführung der Verkehrssicherungspflicht für das Gemeinschaftseigentum.Durchführung von Beschlüssen.Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans.Gewährung von Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums.Streitschlichtung zwischen Sondereigentümern.Ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.Was gehört zu den Aktiva des Gemeinschaftsvermögens? Das Gebäude der Wohnungseigentumsanlage.Die Guthaben auf den Bankkonten der Gemeinschaft.Vorhandenes Barvermögen.Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen für gemeinschaftliches Eigentum.Forderungen auf Versicherungsleistungen.Gegenstände, die die Wohnungseigentümergemeinschaft erworben hat, wie Gartengeräte oder Werkzeuge.Der Heizölvorrat.Was gehört zu den Passiva des Gemeinschaftsvermögens? Ansprüche des Verwalters auf Zahlung seines Honorars.Ansprüche der Wohnungseigentümer auf beschlossene Hausgeldrückzahlungen.Die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer für die Wohnungseigentumseinheiten.Werklohnansprüche von Handwerkern für die Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums.Ein Lkw-Fahrer hat beim Rangieren mit seinem Lkw die Fassade und das Vordach des Gebäudes beschädigt. Wer kann den Schadensersatzanspruch geltend machen? Die Wohnungseigentümer gemeinsam als Eigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums, das beschädigt wurde.Jeder Wohnungseigentümer im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.Jeder Wohnungseigentümer im Namen aller übrigen Wohnungseigentümer.Der Verwalter im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat eine dringend notwendige Betonsanierung der Balkone in Auftrag gegeben. Als die Rechnung dem Verwalter zugeht, muss dieser dem Handwerker mitteilen, dass leider nicht genügend Geld auf den Gemeinschaftskonten vorhanden ist, da zahlreiche Wohnungseigentümer die beschlossene Sonderumlage nicht bezahlt haben. An wen muss sich der Handwerker wegen der Bezahlung seiner Forderung wenden? Der Handwerker kann sich nur an die Wohnungseigentümergemeinschaft als Auftraggeberin und seine Vertragspartnerin halten.Neben der Wohnungseigentümergemeinschaft kann der Handwerker auch von allen Wohnungseigentümern Zahlung verlangen, jedoch nur in Höhe des Anteils, der ihrem jeweiligen Miteigentumsanteile entspricht.Neben der Wohnungseigentümergemeinschaft kann der Handwerker nur von den Wohnungseigentümern Zahlung verlangen, die nicht die Sonderumlage bezahlt haben.Wer ist bei der Neuerrichtung einer Wohnungseigentumsanlage für die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber dem Bauträger zuständig? Die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss.Der Verwalter.Der Verwaltungsbeirat.Die einzelnen Wohnungseigentümer.Was kann die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss regeln? Die Angelegenheiten ordnungsgemäßer Verwaltung, § 19 WEG.Geschäftsordnungsbeschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung.Angelegenheiten, über die nach den Regeln der Gemeinschaftsordnung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden darf.Nur solche Angelegenheiten für die das Wohnungseigentumsgesetz einen Mehrheitsbeschluss vorsieht.Wann ist nach den gesetzlichen Regelungen ein Mehrheitsbeschluss gegeben? Wenn mehr als die Hälfte der eingetragenen Wohnungseigentümer zustimmen.Wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Anzahl der Enthaltungen und der Nein-Stimmen.Wenn die Anzahl der Ja-Stimmen größer ist als die Anzahl der Nein-Stimmen.Was sind formale Voraussetzungen für einen wirksamen Mehrheitsbeschluss? Ankündigung des Beschlussgegenstandes in der fristgerechten Einladung zur Eigentümerversammlung.Mitteilung des Beschlusstextes in der Einladung zur Eigentümerversammlung.Bei komplexeren Entscheidungen Übersendung weiterer Informationen und Unterlagen.Verkündung des gefassten Beschlusses durch den Versammlungsleiter.Protokollierung des Beschlusses in der Versammlungsniederschrift.Wen treffen die Regelungen eines Mehrheitsbeschlusses? Alle eingetragenen Eigentümer.Im Grundbuch eingetragene Wohnungsberechtigte und Nießbraucher.Die Erben eines Wohnungseigentümers.Den Käufer, der nach Beschlussfassung das Wohnungseigentum erworben hat.Den Erwerber im Wege der Zwangs- und Teilungsversteigerung.Wann müssen Beschlüsse im Grundbuch eingetragen werden?