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Untermieter und Hauptmieter erfahren in diesem Ratgeber, was bei einer Kündigung des Untermietvertrags zu beachten ist, welche Kündigungsfristen in welchem Fall gelten. Welche Kündigungsfrist gilt bei einer möblierten oder bei einer unmöblierten Untervermietung? Welche Besonderheiten gibt es, wenn z.B. an eine Familie vermietet ist? Was ist bei einer fristlosen Kündigung durch den Hauptmieter oder den Untermieter zu beachten? Kündigung des Untermietvertrags durch Hauptmieter: Die Kündigung des Mietvertrags richtet sich nach dem Gesetz. Es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen. Und es muss die vom Gesetz vorgeschriebene Form beachtet werden. Der Hauptmieter kann manchmal nur kündigen, wenn es einen berechtigten Grund gibt. Für Untermieter gelten auch gegenüber einer berechtigten Kündigung teilweise Schutzrechte. Kündigung des Untermietvertrags durch Untermieter: Untermieter müssen meist gar keinen Grund für die Kündigung angeben, und der Hauptmieter kann gegen die Kündigung oft gar nichts unternehmen - auch Untermieter müssen Fristen und Formvorschriften für ihre Kündigung beachten. Der Ratgeber widmet sich auch dem besonderen Fall der Beendigung des Untermietvertrags, wenn der Hauptmietvertrag für die Wohnung endet. Hauptmieter und auch Untermieter sollten dabei keine Fehler machen. Sonst können Schadenersatzansprüche entstehen. Abwicklung des Untermietverhältnisses: Am Ende des Untermietvertrags sollte zur Vermeidung von Streitigkeiten das Untermietverhältnis ordentlich abgewickelt werden. Der Ratgeber bietet Tipps und Ratschläge, bietet eine Mustervorlage für ein Rückgabeprotokoll und auch eine Vorlage für einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Untermietverhältnisses.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2021
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Hauptmieter und Untermieter schließen den Untermietvertrag
Kapitel 2: Kündigung des Untermietvertrags
Kapitel 3: Ordentliche Kündigung des Untermietvertrags
Kapitel 4: Kündigung des Untermietvertrags durch Hauptmieter
Kapitel 5: Kündigung des Untermietvertrags durch Untermieter
Kapitel 6: Befristete Untervermietung
Kapitel 7: Kündigungsausschluss im Untermietvertrag
Kapitel 8: Fristlose Kündigung im Untermietverhältnis
Kapitel 9: Sonderfall – Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch vermietet
Kapitel 10: Endet der Untermietvertrag, wenn die Untermieterlaubnis ausläuft?
Kapitel 11: Endet der Untermietvertrag, wenn der Hauptmietvertrag endet?
Kapitel 12: Ende Untermietvertrag – Abwicklung des Untermietverhältnisses-
Kapitel 13: Untermietvertrag endet vorzeitig – Schadenersatzpflicht für Hauptmieter?
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Impressum
Untermiete: Kündigung des Untermietvertrags Ratgeber
Wird eine Wohnung — oder einzelne Räume in der Wohnung — von jemandem weiter vermietet, der selbst nur Mieter der Wohnung ist, dann spricht man von Untervermietung.
- Denjenigen, der selbst die Wohnung gemietet hat und weitervermietet, nennt man Hauptmieter.
- Der andere, der vom Hauptmieter die Wohnung oder einzelne Räume mietet, ist der Untermieter. Das Rechtsverhältnis nennt man Untermietvertrag:Fragen und Antworten zum Untermietvertrag
Vertragspartner: Der Untermietvertrag besteht nur zwischen dem Hauptmieter (Wohnungsgeber) und dem Untermieter.
Mit demjenigen, von dem der Hauptmieter gemietet hat (z.B. der Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer), hat der Untermieter normalerweise rechtlich nichts zu tun.
Untermieter kündigen, weil sie z.B. eine eigene Wohnung gefunden haben, künftig mit dem Freund / der Freundin zusammenziehen wollen, weil sie heiraten usw.
Hauptmieter kündigen, weil sie den untervermieteten Wohnraum wieder selbst brauchen, weil sich im Zusammenleben Spannungen gebildet haben oder z.B. auch, weil der Hauptmietvertrag für die Wohnung endet.
Aus welchen Gründen Hauptmieter den Untermietvertrag kündigen können, welche Frist in welchem Fall für den jeweiligen Vertragspartner zu beachten ist und was bei einer Kündigung in welchem Fall wichtig, zu beachten ist.
Was passiert, wenn der Vermieter / Hauptmieter / Untermieter das Mietverhältnis / Untermietverhältnis kündigt, dazu finden Sie in diesem eBook Informationen.
Bei jedem Mietvertrag, auch bei einem Untermietvertrag, ist die schriftliche Kündigung gesetzlich vorgeschrieben: Die Kündigung muss mit einem Schreiben erfolgen, nicht per Mail, Fax, SMS oder mit einer Nachricht über soziale Netzwerke.