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Schon bevor Sie – als Hauptmieter oder als Untermieter – einen Untermietvertrag abschließen, sollten Sie gut überlegen, was Ihnen wichtig ist, was im Untermietvertrag vereinbart werden sollte. Von einem mündlichen Untermietvertrag ist abzuraten. Dieser Ratgeber gibt Ihnen Hinweise, worauf Sie als Untermieter oder als Hauptmieter achten sollten - Streitigkeiten können vermieden oder geklärt werden, wenn beide Seiten wissen, was ihr Recht ist und wo es endet.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2021
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Hauptmieter und Untermieter – Rechte und Pflichten
Kapitel 2: Vorüberlegungen für Untermieter
Kapitel 3: Vorüberlegungen für Hauptmieter
Kapitel 4: Der Untermietvertrag
Kapitel 5 Rechte für Untermieter
Kapitel 6: Rechte für Hauptmieter
Kapitel 7: Beendigung des Untermietvertrags
Impressum
Untermietvertrag
Rechte der Untermieter
Rechte der Hauptmieter
Ratgeber
Welche Rechte und Pflichten zwischen Hauptmieter und Untermieter bestehen, ergibt sich zunächst aus dem Gesetz. Aber einige Einzelheiten können – und sollten – in einem Untermietvertrag geregelt werden.
Wenn einzelne Zimmer einer Mietwohnung - oder gar die ganze Wohnung - von jemandem weiter vermietet werden, der selbst nur Mieter der Wohnung ist, dann spricht man von Untermiete. Das Rechtsverhältnis nennt man Untermietvertrag.
Der Untermietvertrag besteht nur zwischen dem Hauptmieter (Wohnungsgeber) und dem Untermieter. Mit demjenigen, von dem der Hauptmieter gemietet hat (also z.B. der Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer), hat der Untermieter normalerweise rechtlich nichts zu tun.
Denjenigen, der selbst die Wohnung gemietet hat und weitervermietet, nennt man Hauptmieter.
Der andere, der von diesem Hauptmieter die Wohnung oder einzelne Räume mietet, ist der Untermieter.
Hauptmieter und Untermieter sind in einem Punkt von dem Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer abhängig: Wenn ein Untermieter / eine Untermieterin Mieträume aufgenommen werden soll, dann muss dafür vorher eine Erlaubnis des Eigentümers (Hauptvermieters) eingeholt werden.
Manchmal ist eine solche Untervermietungserlaubnis schon in dem Hauptmietvertrag oder einer späteren Vertragsänderung gegeben worden. Meist muss aber die Erlaubnis jeweils vor einer Untervermietung eingeholt werden.
Einzelheiten dazu, welche Personen gar nicht als Untermieter angesehen werden, und wann der Hauptmieter einen Anspruch auf Untervermietung hat, finden Sie in unserem e-book
„Untermiete: Untervermieten als Mieter Ratgeber“ Dort finden Sie auch Hinweise, wie Sie eine Untervermietungserlaubnis beantragen.