Untermiete: Untervermieten als Mieter, Ratgeber - Redaktion proMietrecht - E-Book

Untermiete: Untervermieten als Mieter, Ratgeber E-Book

Redaktion proMietrecht

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Beschreibung

Sie möchten einen Untermieter oder Mitbewohner in Ihrer Wohnung aufnehmen? Die Gründe für Mieter sind unterschiedlich: Es gibt wirtschaftliche Gründe, weil Miete gespart werden muss und es gibt auch persönliche Gründe, weil man z.B. mit jemandem zusammenleben möchte. Man spricht dann von dem Vorliegen eines "berechtigten Interesses" des Mieters. Wer darf ohne Erlaubnis in die Wohnung einziehen, für wen braucht man eine Erlaubnis des Vermieters? Auch für die Pflege einer erkrankten Person im Haushalt kann z.B. der Einzug einer Pflegerin, eines Pflegers notwendig sein. Dieser Ratgeber klärt Sie z.B. auch darüber auf, ob der Vermieter die Erlaubnis dafür erteilen muss.

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EPUB

Veröffentlichungsjahr: 2021

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Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1: Besuch – Mitbewohner – Untermieter

Kapitel 2: Untervermietung, Anspruch auf Erlaubnis

Kapitel 3: Antrag auf Erlaubnis für die Untervermietung

Kapitel 4: Vermieter verweigert Erlaubnis

Impressum

Untermiete:Untervermieten als MieterRatgeber

Kapitel 1: Besuch – Mitbewohner – Untermieter

Wollen Sie in Ihre gemietete Wohnung jemanden als Mitbewohner oder Untermieter aufnehmen, dann muss geprüft werden, ob Sie dafür die Erlaubnis des Vermieters brauchen, und ob der Vermieter verpflichtet ist, die Erlaubnis zu erteilen. Es ist wichtig, das vorher zu wissen:

Holen Sie eine solche Erlaubnis nicht ein, obwohl sie erforderlich wäre, und überlassen Teile Ihrer Mietwohnung anderen Personen, dann kann das eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellen. Spätestens wenn der Vermieter Sie auffordert, diese Nutzung (unberechtigte Gebrauchsüberlassung) zu beenden, und Sie dem nicht nachkommen, besteht die Gefahr einer Kündigung, möglicherweise sogar einer fristlosen Kündigung.Gebrauchsüberlassung – Wohnung an andere Personen überlassen

Erlaubnis des Vermieters erforderlich?

Ob Sie jemanden ohne Erlaubnis des Vermieters aufnehmen dürfen, ist davon abhängig, um welche Person es sich handelt, und in welcher Beziehung sie zu Ihnen steht. Grundsätzlich können Sie bestimmte Personen ohne besondere Erlaubnis aufnehmen:Besucher (zeitlich begrenzt)Familienangehörige (nur enge Angehörige)Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Für die Aufnahme anderer Personen muss fast immer vorher die Erlaubnis des Vermieters beantragt werden.Wer gehört zur Familie, zum Haushalt?Lebensgefährten, Freund, FreundinNeue Mitglieder einer Wohngemeinschaft

Keine Überbelegung der Wohnung

Die Wohnung muss ausreichend groß sein, der Zuschnitt, die Raumaufteilung muss dafür geeignet sein, dass auch ein Untermieter, eine Untermieterin dort wohnt - es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen.

---ENDE DER LESEPROBE---