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Sie haben Ihren Vermieter um die Erteilung der Untermieterlaubnis gebeten, aber Ihr Vermieter erlaubt die Untervermietung nicht? Will der Vermieter die befristete Untervermietungserlaubnis nicht verlängern? Hat der Vermieter die erteilte Untermieterlaubnis widerrufen? Verlangt der Vermieter, dass Mitbewohner ausziehen sollen? In diesem Ratgeber finden Sie Rat zu den vorstehenden Fragen und Sie erfahren auch, wann es sich womöglich um eine unerlaubte Untervermietung handelt, ob Ihnen der Vermieter eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung der Wohnung vorwerfen kann. Wäre das so, dann kann die Kündigung der Wohnung drohen. Es wird erklärt, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen, notfalls eine Klage vorbereiten, und wie Sie sich gegen Beanstandungen des Vermieters zur Wehr setzen können.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2021
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Klage auf Erteilung der Untermieterlaubnis
Keine Untervermietung – keine Erlaubnis notwendig
Kapitel 2: Erlaubnis zur Untervermietung zu Unrecht verweigert – Schadenersatz vom Vermieter
Kapitel 3: Erlaubnis zur Untervermietung beendet
Kapitel 4: Untervermietung ist nicht (mehr) erlaubt – was tun als Mieter?
Kapitel 5: Kündigung der Mietwohnung wegen unerlaubter Untervermietung
Impressum
Untermiete: Streit mit Vermieter wegen Untervermietung Ratgeber
Haben Sie gegenüber Ihrem Vermieter die Untermieterlaubnis beantragt, weil Sie hieran ein berechtigtes Interesse haben, und hat der Vermieter Ihnen gegenüber die Erlaubnis zur Untervermietung abgelehnt oder überhaupt nicht reagiert, so können Sie Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung erheben.
HINWEIS Das berechtigte Interesse des Mieters an der Untervermietung kann aus persönlichen Gründen und / oder auch aus wirtschaftlichen Gründen bestehen.
Bevor Sie eine Klage einreichen, sollten Sie dem Vermieter eine abschließende Frist setzen und ihm ausdrücklich ankündigen, dass Sie nach Ablauf der Frist Klage erheben werden - so kann ggf. doch erreicht werden, dass der Vermieter die Erlaubnis erteilt.Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung gegen Vermieter der Wohnung
In bestimmten Fällen brauchen Sie keine Erlaubnis des Vermieters, müssen dem Vermieter dann lediglich mitteilen, dass Sie diese Personen in Ihre Wohnung aufnehmen.
Das gilt insbesondere - für Eheleute und enge Familienangehörige,Familienangehörige im Mietrecht – wer darf einziehen?
- für Hausangestellte, die Sie in Ihren Haushalt aufnehmen wollen,Hausangestellte in die Wohnung einziehen lassen
- und auch bei dem Einzug einer Pflegerin oder eines Pflegers handelt es sich nicht um eine Untervermietung.Krankenpflege – Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter
Allerdings dürfen gegen die Aufnahme der konkreten Personen keine wichtigen Gründe sprechen.