WEGGESCHLOSSEN - Gerd Weise - E-Book

WEGGESCHLOSSEN E-Book

Gerd Weise

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Beschreibung

Der Autor Gerd Weise, Jahrgang 1939, hat dieses Buch 2012 aufgrund seiner Erlebnisse während seiner über drei Jahrzehnte Dienst im Berliner Strafvollzug, von 1966 bis 1998, geschrieben. Es wird berichtet von den Verhältnissen in den Justizvollzugsanstalten Tegel, Moabit, Düppel, Jugendstrafanstalt Plötzensee, Jugendarrestanstalt Berlin und von der Vollzugsschule. Gerd Weise begann seinen Dienst im Strafvollzug im Jahre 1966 in der JVA Tegel als Hilfsaufseher und ging 1998 als Verwaltungsleiter und Amtmann in den Ruhestand. Er "beleuchtet" übersichtlich die fortschreitende Liberalisierung in den Anstalten, nach dem Erlass des Strafvollzugsgesetzes 1976 und die sich gewandelte Insassenstruktur, insbesondere durch die beträchtliche Zunahme der Belegung durch Ausländer und gebürtige Ausländer mit deutschem Pass. Er zeigt die Entwicklung der Unterbringung in den Verwahrhäusern kritisch auf, von kleinen Zellen ohne Wasseranschluss und Verrichtung der Notdurft in "Kübeln," bis zu den Verhältnissen in den neuen Anstalten im Jahre 2012, die mit Telefon, Flachbildfernseher, großer Fensterfront, verschließbarer Nasszelle im Haftraum, Fitness- und Kraftraum, sowie "Liebeszimmer", fast Hotelniveau erreichen. Er vermag nicht zu erkennen, dass diese Maßnahmen zu einer erfolgreichen Resozialisierung führen können, um einen spürbaren Rückgang der Rückfallquote bei Straftaten zu erreichen. Der Autor hat sein Buch autobiografisch geschrieben und gibt dadurch auch Einblick in sein erlebnisreiches und interessantes Leben.

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Seitenzahl: 439

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Impressum

Erste Auflage

September 2013

Copyright © Gerd Weise

Technische Beratung und Layout:

Michael Mengel

Herstellung und Verlag:

Epubli GmbH, Berlin

www.epubli.de

ISBN: 978-3-8442-8248-1

Der Autor Gerd Weise kam 1939 in Berlin als vierter Sohn von sechs Kindern seines 1889 geborenen Vaters, der Polizeibeamter war, zur Welt. Seine 1909 geborene Mutter, die zweite Frau seines Vaters und Mutter der drei jüngeren Kinder, war Konzertpianistin.

Nach zehn Schuljahren und Realschulabschluss lernte er für zwei Jahre Einzelhandelskaufmann in einem Farben- und Tapetengeschäft.

Im Alter von achtzehn Jahren ging er 1957 zur Berliner Bereitschaftspolizei, die er 1959 wieder verlassen musste, weil er in der S- Bahn eingeschlafen, versehentlich von West – Berlin nach Teltow in die DDR gefahren war und dort von den DDR -Grenzposten als Polizeiangehöriger erkannt und vorübergehend festgenommen wurde. Zu damaliger Zeit war das ein Kündigungsgrund.

Ebenfalls 1959 wurde er beim „Labor Service“ der US Army eingestellt, wo er nacheinander als Wachmann, Stuart, Busfahrer und Sanitäter beschäftigt war.

1965 bewarb er sich beim Justizvollzug, wo er nach bestandener Aufnahmeprüfung zum 01. Januar 1966 als Hilfsaufseher seinen Dienst antrat.

Am 30. Juni 1998 wurde er mit Entlassungsurkunde als Justizverwaltungsamtmann aus dem Dienst in den Ruhestand versetzt.

Er ist seit 1992 in zweiter Ehe verheiratet und hat eine 1962 geborene Tochter aus erster Ehe.

Gerd Weise

Justizvollzug im Wandel der Zeit

- Weggeschlossen -

Ein herzliches Dankeschön

sage ich meiner Frau Marion, die mich auf die Idee brachte, dieses Buchzu schreiben, sowie viel Geduld und Unterstützung in meine Arbeit investierte.

Auch Ines Gerike und Brigitte Bothe haben maßgeblich dazu beigetragen, dass mein Buch, bezogen aufForm und Inhalt, so gestaltet wurde.

Inhalt

Impressum
Inhalt
Prolog
Teil 1
Vom 01.01.1966 bis 30.11.1969 – Justizvollzugsanstalt Tegel
Ein Zugang
Die erste Woche
In eigener Verantwortung
Im Spät- und Nachtdienst
In anderen Verwahrhäusern
Zurück ins Stammhaus
Ausbildung zum Beamten
Praktikum in Moabit
Praktikum in Plötzensee
Ausbildungsabschluss und Prüfung
Zurück in die JVA Tegel
Das letzte halbe Jahr im Vollzugsdienst
Teil 2
Vom 01.12.1969 bis 30.09.1979 – Untersuchungshaftanstalt Moabit
Einstieg in die Verwaltung
In der Polizeiinspektion II
Externe Ereignisse
Die neue Laufbahn
Einsatz im Haftkrankenhaus
Ein neues Team im Haus II
Einige Veränderungen
Das Strafvollzugsgesetz
Das letzte Jahr in Moabit
Teil 3
Vom 01.10.1979 bis 31.03.1984 – Vollzugsschule
Dozent und Büroleiter
Das letzte Jahr in der Vollzugsschule
Teil 4
Vom 01.04.1984 bis 30.11.1985 – Gruppenleiter in der JVA Tegel
Neubeginn im Haus III
Vollzugsplanung
Eine aufwendige Ausführung
Igor, der Russe
Zum Abschied nach Saarbrücken
Teil 5
Vom 01.12.1985 bis 30.09.1990 – Jugendarrestanstalt Berlin
Ein ganz anderer Dienstbereich
In der neuen JAA
Teil 6
Vom 01.10.1990 bis 30.06.1998 – Justizvollzugsanstalt Düppel
Beginn im offenen Vollzug
Erinnerungen an die „Labor Service“ Zeit
Schwerverbrecher in der Kleingartenkolonie
Die letzten Dienstjahre im Strafvollzug
Epilog

Prolog

Das vorliegende Buch beschreibt hauptsächlich meine Dienstzeit im Berliner Strafvollzug, in der Zeit vom 1. Januar 1966 bis zum 30. Juni 1998. Die geschilderten Erlebnisse fanden statt in den Justizvollzugsanstalten Tegel, Moabit, Plötzensee und Düppel, in der Jugendarrestanstalt Berlin und in der Vollzugsschule der Senatsverwaltung für Justiz.

Dies ist jedoch zum Teil auch ein autobiographischer Bericht, weil mein Leben außerhalb des Strafvollzugs bestimmt auch Einfluss auf mein Verhalten im Dienst nahm. Ebenso beeinflussten meine Erlebnisse und Erfahrungen im Strafvollzug auch meine Verhaltensweisen im privaten Bereich.

Die dargestellten Fälle von Straftaten, die sich durchaus so zugetragen haben können, wurden teilweise in den Medien auch entsprechend publiziert. Zum Beispiel werden die Mitglieder der RAF und deren Straftaten, sowie Verurteilungen und ggf. ihre Selbsttötungen, unter Namensnennung und tabellarischer Auflistung von Daten und Örtlichkeiten im Internet genauestens wiedergegeben. Ebenso verhält es sich mit den Teilnehmern an der Schießerei in der Bleibtreustraße. Andere Straftaten, insbesondere Kapitalverbrechen, über die in diesem Buch berichtet wird, sind nicht authentisch, können jedoch dem tatsächlichen Geschehen durchaus ähneln. Die erwähnten Verhaltensweisen von Bediensteten und Gefangenen werden allgemein realistisch wiedergegeben, wobei durch Änderung der Namen und zum Teil auch der Örtlichkeiten nicht von tatsächlichen, wohl aber von ähnlichen Ereignissen ausgegangen werden kann. Die Schilderungen meiner ganz persönlichen Erlebnisse innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs können den tatsächlichen Begebenheiten allgemein sehr nahe kommen.

Meine Meinungsäußerungen zu den Verhältnissen im Strafvollzug und zu den Insassen werden nicht immer die Zustimmung von ehemaligen oder noch aktiven Kollegen finden, jedoch bin ich doch davon überzeugt, dass Gradlinigkeit und Konsequenz gegenüber den Gefangenen gute Voraussetzungen für einen überwiegend ordnungsgemäßen Verlauf des Strafvollzugs bilden.

Die Verhältnisse im Berliner Strafvollzug wurden von der Presse aus meiner Sicht häufig mangelhaft und ohne besondere Achtung gegenüber dem bestimmt nicht leichten Beruf des Justizvollzugsbeamten beschrieben. So wird dieser noch heute häufig als „Wärter“ bezeichnet, den man eher als einfach strukturiert wahrnehmen soll. Im Übrigen ist diese Bezeichnung nicht althergebracht. Vor dem 1. Weltkrieg wurden die Gefängnisaufseher kurz „KAS“ genannt. Das war kein Schimpfwort, sondern die Abkürzung für „Kaiserlicher-Arrest-Schließer“.

Tatsache ist, beim sorgfältigen Auswahlverfahren zur Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst werden von zehn Bewerbern durchschnittlich höchstens ein bis zwei eingestellt. Einstellungsvoraussetzungen sind entweder Realschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, keine Vorstrafen, Gesundheit und das Bestehen der Aufnahmeprüfung. Diese umfasst einen Intelligenztest, ein Diktat, einen Aufsatz und Fragen zum Allgemeinwissen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Gesprächsrunde mit jeweils vier bis fünf Bewerbern durchgeführt, denen im Allgemeinen der Vollzugsschulleiter, ein Sozialpädagoge, ein Psychologe, ein Beamter des Vollzugsdienstes und ein Personalratsmitglied gegenüber sitzen. Hier sollte der Bewerber sich unbedingt ins Gespräch, welches überwiegend den Strafvollzug und Straftaten zum Thema hat, einbringen und möglichst plausible und verständliche Beiträge bringen. Wer sich zurückhält und schweigt, hat keine Chance eingestellt zu werden.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre in Theorie und Praktika in drei großen Vollzugsanstalten. Die theoretischen Themen sind u. a. Strafvollzugsrecht, Untersuchungshaftvollzugsordnung, Strafrecht, Strafprozessrecht, Beamtenrecht, Psychologie in der Praxis, Gesprächsführung und Sozialkunde. Die schriftliche Prüfung umfasst mindestens drei große Klausuren, die mündliche schließt sich an, sofern die schriftliche bestanden wurde. Danach muss der Beamte eine zweijährige Probezeit bestehen, ehe er dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird, sofern er mindestens 27 Jahre alt ist. Die vorstehenden Ausführungen der Einstellung und Ausbildung der Justizvollzugsbeamten können sich natürlich zwischenzeitlich geändert haben, sind aber mit Sicherheit nicht einfacher, sondern eher beschwerlicher geworden.

Teil 1

Vom 01.01.1966 bis 30.11.1969 – Justizvollzugsanstalt Tegel

Ein Zugang

Es war am 3. Januar 1966, als ich gegen 7.30 Uhr mit meinem VW-Käfer in das große Fahrzeugtor der Strafanstalt Tegel in der Seidelstraße einbog. Ich parkte gleich vorn im Wendekreis und meldete mich durch Klingeln an der Fußgängerpforte. Ein etwa fünfzigjähriger Beamter öffnete und fragte mich mürrisch mit heiserer Stimme, was ich denn wolle. Etwas verunsichert zeigte ich mein Einstellungsschreiben und meinte, ich sei ein neuer Kollege. Die Antwort war: „Ob Sie eine Kollege sind, wird sich noch herausstellen!" Auf meine Frage, ob mein Auto dort, wo ich es hingestellt hatte, bleiben dürfe, wurde er fast ungehalten: „Sie behindern den Fahrzeugverkehr. Fahren Sie Ihre Karre mal schnell hier weg. Der Parkplatz ist hundert Meter nach links, vor der Anstaltsmauer!" Zur Anstalt zurückgekehrt, wurde ich zur Dienstzuteilung geschickt, die sich im Pfortenbereich befand. Es stellte sich der Verwalter Kreidel vor, der etwas freundlicher wirkte. Dennoch meinte er, dass ich zum Frühdienst hätte kommen müssen, der aber schon um 6.15 Uhr begonnen habe. Ich versprach, dies künftig zu beachten und ließ mich in den Dienst einweisen. Mein künftiger Bereich sei das Verwahrhaus II und für die nächsten vier Wochen sei ich zur Einführung im Frühdienst eingeteilt. Meine dienstliche Bezeichnung für die bevorstehende Probezeit sei Hilfsaufseher. Ich war somit Angestellter in der Vergütungsgruppe BAT IX.

Der Dienstzuteiler gab mir einen großen Schlüsselbund und erläuterte mir die Funktion der drei verschiedenen Schlüssel mit dem Hinweis, diese wie meinen Augapfel zu hüten, und sie keinesfalls aus der Hand zu geben oder unbeaufsichtigt zu lassen. Dann zeigte er mir den Weg zum Haus II über den Hof geradeaus durch den Verwaltungstrakt, über dem sich die Kirche befand.

Als ich den Hof betrat, sah ich linksseitig an der Tür einer Werkstatt zwei Strafgefangene stehen, die an ihrer blauen Bekleidung zu erkennen waren. Die Zuchthäusler waren damals braun und die Sicherungsverwahrten schwarz bekleidet, mit einem grünen Streifen an den äußeren Hosenbeinen, wodurch sie etwas spöttisch auch „General“ genannt wurden. Den größeren und wesentlich kräftiger aussehenden der beiden Gefangenen erkannte ich sofort. Sein Name war Heinz Bartsch. Offensichtlich hatte er mich auch erkannt, denn er nickte mir kurz zu.

Mit Heinz Bartsch hatte ich mich im Frühjahr 1963 in einer Bar am Kottbusser Tor heftig geprügelt. In der „Marinabar" hatte meine damalige Frau, 20 Jahre alt und recht gut aussehend, vorübergehend in den Abendstunden am Wochenende als Serviererin gearbeitet, um etwas dazu zu verdienen. In der Woche arbeitete sie als gelernte Einzelhandelskauffrau im Bekleidungsgewerbe. Wir waren seit November 1961 verheiratet und hatten eine einjährige Tochter. Ich kam, wenn meine Frau in der Bar war, zum Ende der Öffnungszeit so gegen 1 Uhr nachts dorthin, um dann mit ihr nach Hause zu gehen. Wir wohnten ganz in der Nähe in einer Vierzimmerwohnung zusammen mit meiner Großmutter, die sich bei unserer Abwesenheit liebevoll um unsere Tochter kümmerte.

An dem genannten Abend saß ich am Nebentisch von Heinz Bartsch und trank ein Bier. Meine Frau brachte Getränke an den Tisch von Bartsch. Als sie sich zum Gehen abwandte, fasste er sie plötzlich von hinten zwischen die Beine. Sie drehte sich abrupt um und verpasste ihm eine klatschende Backpfeife. Daraufhin stand er auf und ging drohend, obszöne Ausdrücke brüllend, auf sie zu. Weit kam er nicht, da hatte ich ihn mit beiden Händen am Hemd gepackt und mit Beinstellen zu Boden gebracht. Voll maßloser Wut warf ich mich auf ihn und ließ mich mit den Knien auf seinen Oberkörper fallen, was, wie ich später erfahren sollte, zu einer schweren Rippenprellung führte und ihn sofort in seiner Beweglichkeit und möglichen Gegenwehr erheblich einschränkte. Ich ergriff ein Glas mit Stiel, welches von einem Tisch gefallen war und rammte es ihm in die Schädeldecke. Er blutete sofort stark, ich jedoch ebenfalls, weil ich mich an der Innenfläche der rechten Hand durch den Stiel des Glases verletzt hatte. Ich ließ aber meinen Gegner nicht mehr hochkommen, denn ich wusste, dass er Amateurboxer im Schwergewicht war. Getrennt wurden wir schließlich durch zwei herbeigerufene Polizeibeamte des ganz in der Nähe befindlichen Polizeireviers. Kurz darauf fuhr ein Rettungswagen der Feuerwehr vor, der Bartsch nach der Erstversorgung ins Urbankrankenhaus brachte. Ich ließ mir an meiner Hand einen Druckverband anlegen und fuhr erst am nächsten Morgen ebenfalls ins Urbankrankenhaus, wo meine Verletzung an der Handinnenfläche genäht wurde.

Nach diesem Vorfall wurde mir in der „Marinabar“ mit spürbarem Respekt begegnet. Auch später im Verwahrhaus II in Tegel blieb die Angelegenheit nicht verborgen, weil ein Barkeeper aus Kreuzberg, der bei der Schlägerei anwesend war und bei meinem Dienstantritt dort einsaß, unverzüglich anderen Gefangenen von der Schlägerei Bericht erstattet hatte.

In Tegel wurde ich zunächst in der Personalstelle ausführlich belehrt und später auch vom damaligen Anstaltsleiter mit Handschlag in den Dienst als Angestellter im Aufsichtsdienst aufgenommen. Ich sollte nun zur Kleiderkammer fahren und meine Dienstbekleidung holen. Das tat ich dann auch, indem ich zur Lehrter Straße fuhr, wo sich neben der Strafanstalt für Frauen das Justizverwaltungsamt befand und auf dessen Dachboden die Kleiderkammer des Justizvollzugs untergebracht war. Mit Winter- und Sommersachen fuhr ich zurück nach Tegel, nahm meine zahlreichen Kleidungsstücke und mehrere Paar Schuhe über den Arm und betrat das Verwahrhaus II, welches sich direkt hinter dem Flur des Verwaltungsbereichs befand.

Als ich die breite Treppe zur Zentrale hochging, rief ein Gefangener laut: „Zentrale, ein Zugang!" So wie sonst üblich rief der dortige Hauptwachmeister zurück: „Kommen lassen!" Der Rufer war, wie sich später herausstellte, der sogenannte Badekalfaktor, ein Gefangener, der für die Reinigung des großen Duschraumes verantwortlich war und auch das wöchentliche Duschen der Gefangenen und den Wasserverbrauch überwachte. Dies war ein begehrter Arbeitsplatz unter den Gefangenen, weil dieser eine relativ große Bewegungsfreiheit im Hause ermöglichte. Ich hatte mir seine dreiste Handlungsweise gut gemerkt und es ihm vier Wochen später „heimgezahlt“ und bei einer Kontrolle der Baderäume einige sogenannte „Schmöker" (Wildwest- oder Kriminalromanhefte), die im Knast einen gewissen Wert darstellten und verbotenerweise im Besitz des Badekalfaktors waren, konfisziert.

Es war das erste Mal, dass ich ein Gefängnis betrat und ich war sehr beeindruckt. Das Haus II war, wie auch die Häuser I und III, gegen Ende des 19. Jahrhunderts errichtet worden. Es hatte vier Flügel: A bis D. In den Flügeln A, B und C waren auf vier Stationen übereinander die Gefangenen in Einzelzellen untergebracht, die jedoch damals wegen der ständig herrschenden Überbelegung im Berliner Strafvollzug überwiegend mit jeweils drei Gefangenen belegt waren.

Im D-Flügel befanden sich einige Diensträume, z. B. das Sozialarbeiterzimmer und auch das Krankenrevier. Ganz unten befanden sich die sogenannten Absonderungszellen, in welche renitente Gefangene bei besonderen Vorkommnissen, z. B. bei tätlichen Angriffen auf Bedienstete, unter Anwendung von unmittelbarem Zwang gebracht werden konnten. In Höhe der ersten Etage waren im ganzen Haus, wie im Zirkus für die Trapezartisten, Maschendrahtnetze gespannt, um Suizidversuchen entgegenzuwirken.

Der Hauptwachtmeister der Zentrale, der mich empfing, war zwar sehr sachlich aber nicht unfreundlich. Er erklärte mir, dass ich zunächst im Frühdienst auf der Station 4 von Hauptwachmeister Griesel in den Dienst eingewiesen werde. Mein Umkleideschrank würde sich allerdings im Dienstraum der Station 7 befinden, dort sollte ich meine Dienstbekleidung anlegen. Ich zog mich also um und wollte mich zur Station 4 begeben. Das war jedoch gar nicht so einfach. Ich ging also zurück in Richtung Zentrale, die den Mittelpunkt des sternförmigen Gebäudes bildete, sich aber im zweiten Ring befand. „Na Meester, soll ick Ihn' helfen? Wo woll’n Se denn hin?", fragte mich ein Gefangener. Das war also der erste persönliche Kontakt mit einem Gefangenen, den ich hatte. Es sollten im Verlauf meiner Dienstjahre im Vollzug unendlich viele folgen.

Ich sagte, dass ich zur Station 4 möchte. „Ach so, zu Vater Griesel, da jehn Se eins höher, dann nach rechts und janz nach hinten." Ich kam im Dienstzimmer an, wo der Kollege, etwa 50 Jahre alt, am Tisch saß und etwas in ein Dienstbuch schrieb. Er stand sofort auf, gab mir die Hand und sagte freundlich: „Es ist schön, dass du mir helfen willst, hier ist ziemlich viel zu tun!"

Er erklärte mir zunächst die Dienstbücher, einschließlich der Vordrucke und des Büromaterials, was er äußerst genau vornahm. In einem Ordner befanden sich die sogenannten „Wahrnehmungsbogen“ von allen Gefangenen. In diesen waren die persönlichen Daten der Insassen, einschließlich Straftaten, Strafdauer sowie Vorstrafen ersichtlich. Das war natürlich sehr interessant für mich. Auf der Station 4 befanden sich 36 Gefangene, alle Langstrafer, also mit mindestens drei Jahren Gefängnisstrafe. Die Straftaten erstreckten sich von schwerem Diebstahl, Körperverletzung, Sexualdelikten bis, zu meinem Erstaunen, in einem Fall zu Doppelmord und schwerer Körperverletzung. Das wollte ich genauer wissen, zumal der Gefangene erst 22 Jahre alt war. Kollege Griesel klärte mich auf. Der junge Mann, er hieß Bachmann, hatte im Alter von 17 Jahren seinen Vater und dessen Geliebte im Schlaf erschlagen und war zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, die er zunächst in der Jugendstrafanstalt Plötzensee verbrachte. Nach etwa einem Jahr versuchte er mit einem anderen Gefangenen, aus der Anstaltstischlerei, in welcher er arbeitete, auszubrechen, indem Bachmann dem siebenundfünfzigjährigen Tischlermeister ein Kantholz über den Kopf schlug, worauf dieser besinnungslos zusammenbrach. Sie nahmen seine Anstaltsschlüssel, schlossen die Werkstatttür auf und rannten mit einem leiterähnlichen hohen Regal auf den Anstaltshof zur Mauer, um diese zu überwinden und in die Freiheit zu gelangen. Dies wurde jedoch vom Wachtturm aus beobachtet, worauf der dortige Beamte sofort Alarm gab. Die herbeieilenden Bediensteten konnten die beiden Ausbrecher noch an der Mauerinnenseite überwältigen.

Die beiden Gefangenen wurden damals noch nach dem Jugendstrafrecht wegen schwerer Körperverletzung und Meuterei angeklagt. Der verletzte Beamte war etwa sechs Monate nach dem Ausbruchsversuch gestorben. Es gelang der Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachzuweisen, dass der Beamte infolge der Körperverletzung verstorben war. So wurde Bachmann zusätzlich zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt, was im Zusammenzug mit seiner ursprünglichen Strafe 16 Jahre ergab, von denen er jetzt etwa fünf abgegolten hatte.

Nun führte mich Kollege Griesel über die Station. Auf jeder Flurseite waren 18 Zellen, zum Teil mit drei Gefangenen belegt.

Sogenannte „Beobachter“, die durch einen roten Punkt auf der an der Zellenaußentür für jeden Gefangenen angebrachten Kennkarte gekennzeichnet waren, hatten zumeist eine Einzelzelle, wie z. B. Bachmann. Gründe, die zur Beobachtung führten, waren zumeist Suizid- oder Fluchtgefahr. Hinweise auf die Gefahr von Gewalttätigkeit waren allgemein nur auf dem Wahrnehmungsbogen verzeichnet. Beobachter wurden auch nachts durch Lichtanschalten kontrolliert.

Auf den Kennkarten waren auch die Kostformen für die Insassen abzulesen. Es gab z. B. Weißbrot statt Schwarzbrot, Hülsenfrüchteaustausch, Diabetiker- und Moslemkost. Ebenfalls auf der Kennkarte war zu lesen, ob der Gefangene arbeitete und ggf. wo. Es gab auch Zellenarbeiter und Nichtarbeiter, die aufgrund des Vermerks „o.A.“ (ohne Arbeit) zu erkennen waren.

Mir fiel auf, dass an jeder Zellentür, je nach Anzahl der Gefangenen, Stofftaschen mit drei Fächern hingen. Hier wurde zum Einschluss um 18 Uhr das jeweilige Essbesteck der Insassen eingesteckt. Zum Frühstück wurde es dann wieder ausgehändigt. Auf der linken Seite, hinter der letzten Zelle am Flurfenster, befand sich das Dienstzimmer für die Bediensteten. Gegenüber war die sogenannte „Spülzelle“, in der sich am Tage zeitweise die drei Hausarbeiter aufhielten. Diese hatten dort auch einen kleinen Elektrokocher, weil eine Steckdose, wie sonst in keiner Zelle, vorhanden war. Hier bereiteten sich die Hausarbeiter, insbesondere wenn Einkauf war oder sie gute Beziehungen zu Küchenarbeitern hatten, kleine Gerichte, z. B. Spiegeleier zu. Dies wurde allgemein geduldet. Es war auch ganz praktisch für die Bediensteten. Bei Fehlverhalten der Hausarbeiter konnten diesen als Sanktion diese Vorteile entzogen werden, indem man mit einem Außenschalter die Steckdose ggf. ausschalten konnte. Wie ich später selbst feststellen konnte, war die Spülzelle allgemein sehr beliebt als „Tauschzentrale". Hier hielten sich mitunter auch andere Gefangene auf, sofern sie aus irgendeinem Grund gerade nicht in ihrer Zelle waren, z. B. nach Rückkehr von der Arbeitsstelle oder nach erfolgten Besuchen.

Gegen 11.30 Uhr kehrten die arbeitenden Insassen von ihren Anstaltsarbeitsstellen zurück, denn es war Zeit zum Mittagessen. Dieses wurde von der Anstaltsküche der Wirtschaftsverwaltung mit Elektrokarre und Anhängern von Gefangenen zu den Verwahrhäusern gefahren. Die Hausarbeiter trugen die Kessel hoch zu ihren Stationen, um dann das Essen zu verteilen. Kollege Griesel schloss alle Hafträume auf und schob den Riegel vor. Die Hausarbeiter öffneten diese und füllten das Essen, es gab an diesem Tag grüne Bohnen- Eintopf, in die Schüsseln der Insassen. Ich ging hinterher und schloss die jeweilige Zelle wieder ab. Nach etwa einer halben Stunde, es war noch Essen übrig, brüllte ein Hausarbeiter über die Station: „Nachschlag, Fahne!" Ich verstand zunächst gar nichts. Dann sah ich aber, dass auf der linken Seite einiger Zellen eine rote Metallschiene aus dem Mauerwerk mit lautem Geräusch herausschnellte. Dies war also die Fahne. Sie wurde von innen bei Bedarf von den Insassen betätigt. In den später gebauten Vollzugsanstalten gab es diese Meldeeinrichtungen nicht mehr. Sie wurden ersetzt durch Lampen über den Zellentüren, ähnlich wie in Krankenhäusern. In einigen neuen Vollzugsanstalten wurden später auch Gegensprechanlagen installiert. Diese haben den Vorteil, dass der Bedienstete, der über die Anlage dem Gefangenen zum Beispiel eröffnet, dass sein Antrag auf Ausgang abgelehnt wurde, danach gleich die Verbindung beenden kann und nicht mehr die möglichen Wutausbrüche des jeweiligen Gefangenen anhören muss.

Um 13 Uhr war wieder Ausschluss zur Arbeit. Zu diesem Anlass wurde von der Zentrale aus „die Glocke geschlagen". An der Außenseite zum B-Flügel hin befand sich eine eiserne offene Halbkugel, die mit der Öffnung nach unten an den metallenen Fensterrahmen der Zentrale montiert war, wobei der Klöppel sich außen vor der Glocke befand. Je nach vorgesehener Maßnahme wurde gegen die Glocke geschlagen und dies mit einer laut gerufenen Benennung der angeordneten Ausführung begleitet. Um 13 Uhr wurde also einmal angeschlagen und gerufen: „Ausschluss zur Arbeit!" Ich schloss mit Kollege Griesel zusammen aus, jeder eine Flurseite.

Einmal am Tag, das konnte vormittags oder nachmittags sein, wurde für die Nichtarbeiter wochentags, für alle Gefangenen auch samstags und sonntags, die sogenannte Freistunde durchgeführt. Dies geschah flügelweise. Für eine Stunde durften sich die Gefangenen auf dem Hof zwischen dem C- und dem B-Flügel in einem großen Quadrat fortbewegen. Das konnten durchaus bis zu 150 Gefangene sein, die von drei Bediensteten, die an den Eckpunkten standen, beaufsichtigt werden mussten. Bei besonderen Vorkommnissen, wie z. B. Schlägereien unter den Gefangenen, was nur selten vorkam, musste der Wachturm die Zentrale telefonisch benachrichtigen und ggf. Unterstützung anfordern.

Gegen 14 Uhr trug Kollege Griesel die Zahl der anwesenden und abwesenden Gefangenen in das Rapportbuch ein. Dieses wurde dem ablösenden Bediensteten übergeben. Dann meldeten wir uns in der Zentrale ab und konnten uns umziehen. An der Pforte gab ich meinen Schlüssel ab und erhielt dafür eine Schlüsselmarke. Der erste Tag im Strafvollzug war geschafft. Ich ging sehr nachdenklich nach Hause. Schon im Auto fing ich an zu grübeln, ob die gerade angefangene Tätigkeit für mich die richtige sei, die ich bis zum Ende meiner Lebensarbeitszeit ausführen würde. Tatsächlich sollten diesem ersten Tag am 3. Januar 1966 noch weit mehr als 10 000 folgen, jedoch überwiegend in anderen Dienstbereichen mit anderen, durchaus auch höherbewerteten Dienstleistungen als denen im Aufsichtsdienst.

Die erste Woche

Am nächsten Tag war ich natürlich pünktlich zum Frühdienst erschienen und stand nun mit den anderen ablösenden Bediensteten vor der Zentrale des Verwahrhauses II neben dem Kollegen Griesel, um mit ihm die Station 4 zu übernehmen. Um 6 Uhr hatte der Beamte der Zentrale bereits gegen die Glocke geschlagen, um die Gefangenen aufzuwecken.

Wir übernahmen das Rapportheft und somit die Station. Um 6.30 Uhr wurden die Zellen aufgeschlossen und die Vollzähligkeit der Insassen festgestellt. Sofern ein Gefangener noch nicht erkennbar wach war, wurde er im Bett angestoßen und zum Aufstehen aufgefordert. Jetzt blieb etwa eine knappe Stunde für die Morgentoilette. Diese Zeit war, insbesondere für die Dreimannzellen erforderlich, ganz besonders dann, wenn alle drei zur Arbeit mussten. Es gab ja nur ein Waschbecken in jeder Zelle, in der sich auch das Toilettenbecken gleich rechts neben der Tür befand, in der Regel hinter einem Kunststoffvorhang. Trotzdem war die Geruchsbelästigung natürlich erheblich, wenn von den drei Insassen einer nach dem anderen am Morgen sein „großes Geschäft" vollzog. Allgemein hielten sich dann die jeweils zwei anderen am Fenster auf. Kurz vor 7.30 Uhr wurde das Frühstück verteilt. Damals gab es das Brot noch in Form von sogenannten „Kuhlen". Das war ein Stück Brot, welches etwa die Stärke von vier Brotscheiben hatte. Außerdem gab es Marmelade, Margarine und einen großen Becher Kaffee, der nicht sehr viele Kaffeebohnen enthielt. Im Verlauf der nächsten Jahre wurde das Brot dann geschnitten. Das war in Bezug auf den Verbrauch viel günstiger, weil dadurch die Gefangenen auf Wunsch auch weniger Brot als die dicke „Kuhle" erhalten konnten und somit bedeutend weniger Reste aus dem Fenster auf den Hof geworfen wurden. Das Brot, sonntags gab es Weißbrot, wurde in der Anstaltsbäckerei gebacken und auch an die anderen Berliner Vollzugsanstalten geliefert. Es war sehr gut schmeckend. Auch die Bediensteten konnten sich zu einem günstigen Preis die 1500 Gramm schweren Brote kaufen.

Um 8 Uhr war Arbeitsausschluss. Die arbeitenden Gefangenen versammelten sich auf der Fläche unter der Zentrale bei ihrem zuständigen Werkmeister. Kranke oder aus irgendwelchen Gründen abwesende Gefangene wurden dem Werkmeister gemeldet.

Normalerweise war es jetzt etwas ruhiger auf der Station. Kollege Griesel jedoch war sehr umtriebig. Zunächst machten wir eine Gitterkontrolle. Zu diesem Zweck wurden mit einem Hammer, der einen sehr langen Stiel hatte, in den Zellen die Fenstergitter abgeklopft, um festzustellen, ob ein Gitterstab angesägt war, was auf eine beabsichtigte Fluch hinweisen würde. Ich durfte auch klopfen, z. B. beim Doppelmörder Bachmann. Dieser stand, als ich reinkam, an der Seitenwand und sprach kein Wort. Das tat er auch sonst nicht. Er hatte zur Freistunde die einzige Gelegenheit, die Zelle zu verlassen, aber auch dann keinen Kontakt zu anderen Gefangenen. Vor einigen Monaten hatte Bachmann Zellenarbeit bekommen und zwar „Zeitungslegen". Er musste die alten Zeitungen, die sich in großen Stapeln in seiner Zelle befanden, auseinanderfalten und in einzelnen Bogen aufeinanderlegen. Diese wurden dann beispielsweise auf Wochenmärkten als Einwickelpapier verwendet. Der Verdienst war nur sehr gering, zudem arbeitete Bachmann sehr langsam. Wenn er auf einen Verdienst für den monatlichen Einkauf von etwa 5 DM kam, dann war das schon viel.

Während der Gitterkontrolle wurden auch einige Zellen stichprobenartig genauer kontrolliert, um eventuell verbotene Gegenstände, wie selbst gefertigte Werkzeuge oder Messer, aber auch verbotenen Lesestoff, wie die erwähnten Schmöker, oder Skatspiele zu beschlagnahmen.

Ich guckte mir immer wieder die Wahrnehmungsbogen an und stellte fest, dass kein Insasse auf der Station ohne Vorstrafen war.

Im Übrigen war ich erstaunt, dass die Insassen, bis auf ganz wenige Ausnahmen, sich recht ordentlich und höflich verhielten. Wenn sie von der Arbeit oder der Freistunde zurückkamen, stellten sie sich neben ihrer Zellentür auf und warteten, dass man sie wieder einschloss. Einige sagten sogar danke. Weil die Umgangsformen im Vollzug nach Möglichkeit den Verhältnissen außerhalb der Gefängnismauern angepasst werden sollten, waren wir gehalten, die Gefangenen mit „Herr“ anzusprechen. Dies fiel mir bei den meisten sehr schwer und ich versuchte, dies möglichst zu umgehen, zumal uns die Gefangenen allgemein nur mit „Meister“ oder „Meester“ ansprachen.

Die Tage im Frühdienst vergingen recht schnell und überwiegend ohne besondere Vorkommnisse.

Am sechsten Tag nach meinem Dienstantritt wurde ich durch lautes Rufen von der Zentrale, „Herr Weise, zur Zentrale!", aufgefordert, mich dort zu melden. Mir wurde gesagt, dass ein Kollege mich durch die Anstalt führen werde, damit ich die Baulichkeiten und die einzelnen Verwaltungsdienststellen kennen lernen sollte. Es kam der Kollege Höffker und gab mir die Hand. Er war etwas kleiner als ich, jedoch erheblich breiter, ohne dick zu sein. Obwohl bereits seit zwei Jahren im Dienst, war er auch noch Angestellter wie ich. Er verzog allgemein keine Miene und machte einen sehr energischen Eindruck.

Drei Stunden lang führte er mich durch die ganze Anstalt. Zunächst zu den Verwaltungsdienststellen, der Arbeitsverwaltung, der Vollzugsgeschäftsstelle, der Zahlstelle, der Wirtschaftsverwaltung mit Küche und dann zu den Werkbetrieben, wie Tischlerei, Schlosserei, Glaserei und Papierschuppen. Im letztgenannten Betrieb wurde angeliefertes Altpapier aufeinandergelegt und mit Handpressen zu handlichen Bündeln gepresst, die dann mit Lastwagen abgeholt wurden. Eine schwere, aber sehr einfache Arbeit, die keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich machte.

Zum Schluss ging es in die beiden anderen Verwahrhäuser, I und III. Im Haus I wurde der sogenannte Anfangsvollzug durchgeführt, allgemein bis zu drei Monaten. Bis auf die Hausarbeiter waren die Gefangenen ohne Arbeit und somit 23 Stunden am Tag unter Verschluss. Mir fiel sofort der etwas unangenehme Geruch im ganzen Haus auf. Kollege Höffker sagte mir, im Haus werde noch „gekübelt". Die Zellen hätten noch keine Spültoiletten, sondern nur jeweils ein etwa 25 cm hohes Kunststoffgefäß mit einem Durchmesser von etwa 30 cm, dem sogenannten Kübel, in welchen die Gefangenen ihre Notdurft verrichten mussten. Er meinte, dass der Geruch sich jetzt, in der Mittagszeit, in Grenzen halten würde. Ich müsste mal zum Frühdienst kommen, denn dann werden die Kübel in der Spülzelle von den Hausarbeitern geleert, kurz gespült und zu den Zellen zurückgebracht. Der Gestank sei dann ganz furchtbar. Ich sollte noch das Vergnügen bekommen, mich von der Richtigkeit seiner Worte zu überzeugen.

Wir gingen dann zum Verwahrhaus III, dem Zuchthaus. Hier fiel mir gleich auf, dass es erheblich ruhiger war als in den beiden anderen Häusern. Der Beamte der Zentrale sagte mir, dass das Haus mit etwa 450 Gefangenen belegt sei, davon 90 „Lebenslängliche". Bis auf einige Gemeinschaftszellen mit jeweils fünf Plätzen gab es hier nur Einzelzellen. Die Kennkarten an den Zellentüren waren bei den lebenslänglich bestraften Gefangenen oben mit einer roten Ecke versehen. Zuchthaus wurde bei der Begehung von Verbrechen verhängt. Das hatte ich noch bei der Polizeiausbildung gelernt. So waren hier die Straftaten Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung, menschengefährdende Brandstiftung u. a. vertreten.

Zum Ende unseres Rundgangs war es dem Kollegen Höffker offenbar ein Bedürfnis, mich als Neuling über den Umgang mit Gefangenen aus seiner Sichtweise zu informieren. Ich merkte sofort, dass er stets einen gehörigen Abstand zu Gefangenen einhalten wollte. Er sagte mir, ich solle die Insassen nicht zu dicht an mich heranlassen. Es sollte mit ihnen kein Gespräch geführt werden, das nicht im Zusammenhang mit dem Vollzugsgeschehen stehe. So sagte er: „Von mir wird nie ein Gefangener etwas erhalten. Ich würde ihm noch nicht einmal Feuer geben oder die Uhrzeit sagen!" Das fand ich doch sehr drastisch. Er erschien mir regelrecht verbissen bezüglich seiner ablehnenden Einstellung gegenüber den Inhaftierten. Später erfuhr ich von anderen Kollegen, dass Kollege Höffker sogar Hass ihnen gegenüber erkennen lasse, denn seine 16jährige Tochter sei von einem Mann vergewaltigt worden, der jedoch nicht gefasst worden war. Als Kollege war er jedoch sehr nett und bei Bedarf auch sehr hilfsbereit. Er ging später durch Laufbahnwechsel zum Verwaltungsdienst über, was ich persönlich für ihn aber auch für den Vollzugsdienst als sehr zweckmäßig ansah. Zum Verwahrhaus II zurückgekehrt wurde ich zum Vollzugsdienstleiter gebeten. Dieser eröffnete mir, dass ich ab kommendem Montag, es war Freitag, die Station 4 allein übernehmen solle, weil der Kollege Griesel, der offensichtlich mit mir ganz zufrieden war, einen anderen Dienstposten übernehmen müsse. Am Sonnabend hatte ich noch Dienst beim Kollegen Griesel, der mich abermals intensiv in die Aufgaben auf der Station 4 einwies.

In eigener Verantwortung

Ich hatte nun einen freien Sonntag und verbrachte diesen ganztägig zu Hause bei Frau und Kind. Es blieb nicht aus, dass ich mich ausführlich mit meiner Frau über meine neue Tätigkeit unterhielt. Ich war mir nicht sicher, ob ich einen Beruf gefunden hatte, den ich bis zum Rentenalter ausüben würde.

Aber was hatte ich denn für Alternativen? Zum „Labor Service“ wollte ich nicht mehr zurückkehren. Es wäre mir vor den dortigen Kollegen sehr peinlich gewesen. Außerdem war mein Dienstposten als Sanitäter mit einem Sanitätskraftwagen in eigener Verantwortung längst wieder besetzt worden. Ich hätte bestimmt nicht mehr in die medizinische Abteilung zurückkehren dürfen und wäre wahrscheinlich als Schichtführer im Objektschutz eingesetzt worden, denn immerhin war mein letzter Dienstgrad „Sergeant“.

Allerdings war das Betriebsklima beim „Labor Service“ immer sehr gut gewesen. Der häufige Kontakt zu den amerikanischen Soldaten war ebenfalls sehr angenehm. Mein künftiges Einkommen bei der Justiz, mit Frau und Kind etwa 750 DM brutto, war etwa so hoch wie beim „Labor Service“. Jedoch hatte ich dort materielle Vorteile, weil ich an der Verpflegung angeschlossen war und über Bekleidung und Wäsche verfügen konnte.

Natürlich hätte ich auch in die freie Wirtschaft gehen können. Ich war im Besitz des Führerscheins 2 und des Busführerscheins. Als Bus- oder Fernfahrer wäre ich aber zu oft von meiner Familie abwesend gewesen. Die Tätigkeit als Lastkraftwagenfahrer in der Stadt als Vollbeschäftigung war in der Regel mit Ladetätigkeit verbunden. Ich kannte das, weil ich abwechselnd mit einem Kollegen vom „Labor Service“ ein- bis zweimal in der Woche bei einer großen Spedition als Kraftfahrer nebenberuflich gearbeitet hatte. Dieser Verdienst, 5 DM Stundenlohn, würde natürlich künftig fehlen. Meine Frau versuchte, mir gut zuzureden. Sie war der Meinung, dass es mir in absehbarer Zeit gelingen würde, eine Tätigkeit im Justizvollzug zugewiesen zu bekommen, in welcher ich nicht mehr auf der Station und auch nicht im Wechseldienst tätig sein würde.

So beschloss ich weiterzumachen und meinen Dienst im Verwahrhaus II, Station 4, als eigenständiger Stationsbeamter wahrzunehmen. Um 6.15 Uhr am Montag stand ich vor der Zentrale gleichberechtigt mit den anderen Stationsbediensteten und hörte dem stellvertretenden Vollzugsdienstleiter, Verwalter Mienke, zu, der die Tagesanweisungen erläuterte. Dann erhielt ich das Rapportbuch meiner Station 4.

Obwohl ich erstaunt war, dass man nach so kurzer Zeit ins „kalte Wasser" geworfen wurde, fühlte ich mich nicht unsicher oder ängstlich. Die zwei Jahre bei der Bereitschaftspolizei waren für mich sehr förderlich gewesen. Ich war ausführlich an mehreren Waffen ausgebildet, auch gründlich in Selbstverteidigung und war auch durch intensive Sportausübung im Polizeidienst körperlich fit. Ich war im Besitz des Deutschen Sportabzeichens, sowie des Grund- und des Leistungsscheins der DLRG zum Zweck der Rettung Ertrinkender. Im Sommer 1965 war ich in den Kraftsportverein „KTV Sparta 1896" eingetreten. Ich beteiligte mich nach Anleitung im Gewichtheben und im freien Stil des klassischen Ringens. Ich wog damals 78 kg bei einer Größe von 1,77 m. Körperliche Auseinandersetzungen mit Gefangenen, die im Übrigen relativ selten waren, fürchtete ich nicht. Ich verfügte durchaus über entsprechende Erfahrung durch einige überstandene Schlägereien auf der Straße oder in Kneipen. Befürchtungen hatte ich jedoch vor meinem genetisch bedingten Jähzorn. Sofern eine Schlägerei durch die Gefahr eines tätlichen Angriffs gegen mich nicht mehr zu vermeiden erschien, konnte ich völlig die Beherrschung verlieren. Ich steigerte mich bei derartigen Anlässen durchaus in höchste Wut, egal wie stark mein Gegner war, oder ob ich Schaden nehmen könnte.

Ich hatte auch stets Glück. Bis auf einen Bänderabriss im linken Knie aufgrund eines Angriffs von zwei ehemaligen Gefangenen am Flughafen Tempelhof, hatte ich nur unwesentliche körperliche Blessuren erlitten.

Nach dem ersten Aufschluss auf der Station ging ich zu den drei Hausarbeitern in die Spülzelle und äußerte mich darüber, wie ich mir den Ablauf ihrer Tätigkeit vorstellen würde. Ich erwartete, dass sie ihre vorgesehenen Arbeiten pünktlich und ordentlich ausführen und die „Handelstätigkeit" mit anderen Gefangenen nicht übertreiben würden. Sie könnten bei mir gewisse Freiheiten bekommen, jedoch war es ihnen absolut untersagt, sich ohne Abmeldung von der Station zu entfernen oder Gefangene anderer Station in der Spülzelle zu dulden, wenn ich mal nicht anwesend war und nicht gefragt werden konnte. Verstöße gegen meine Anordnungen würde ich unbedingt ahnden, bei schwerer Pflichtverletzung ggf. mit der Ablösung von ihren Posten.

Alle drei versprachen hoch und heilig, sich stets ordentlich und vorschriftsmäßig zu verhalten, womit wir zur Tagesordnung übergehen konnten.

Wir begannen mit der Frühstücksausgabe. Es war vorgeschrieben, dass alle Insassen bekleidet zum Empfang des Frühstücks an die Tür kommen sollten. Beim Kollegen Griesel hatte das gut funktioniert. Bei mir versuchten tatsächlich zwei „Testpersonen", mit freiem Oberkörper ihr Frühstück zu bekommen. Ich wusste das zu verhindern. Mit einer deutlichen Anweisung an den Hausarbeiter, der gerade Kaffee in den Becher füllen wollte, wurde die Ausgabe unterbrochen. Meine Anweisung an den halbbekleideten Gefangenen war: „Unbekleidet gibt's kein Frühstück!" Das klappte gut. Die beiden Testpersonen durften erst nach der Ausgabe mit ihren Bechern zur Spülzelle gehen und ihr Frühstück abholen. Die Aktion war erfolgreich. Schon am nächsten Morgen hatten alle Insassen einen bekleideten Oberkörper vorzuweisen.

Gegen Mittag erschien Kollege Griesel und fragte mich, ob ich folgende Gegenstände immer bei mir habe: eine Signalpfeife, ein Taschenmesser und einen Notizblock mit Kugelschreiber. „Warum?“, fragte ich. „Mit der Pfeife kannst du im Notfall Alarm geben. Das Taschenmesser brauchst du, um einen Gefangenen, der sich erhängt hat, abzuschneiden. Block und Kugelschreiben brauchst du, um die Zelle aufzuschreiben, in der sich der Gefangene erhängt hat!" Ich war sicher, mir die Zellennummer auch ohne Aufschreiben merken zu können.

Nach dem Arbeitsausschluss war es ruhig auf der Station. In den Zellen befanden sich etwa zehn Nichtarbeiter und zwei Zellenarbeiter. Um diese musste ich mich zunächst nicht kümmern.

Während der Frühstücksausgabe hatten mir mehrere Gefangene sogenannte „Vormelder“ übergeben. Das waren DIN-A5 große Vordrucke, mit denen die Gefangenen Anträge stellen konnten, z. B. auf Sprechstunde mit Verwandten oder Bekannten, oder Rücksprachen beim Sozialdienst oder bei der Rechtsberatung. Besuche durften in einem Monat für eine Stunde gewährt werden. Es wurde so geregelt, dass jeder Gefangene im Abstand von zwei Wochen jeweils eine halbe Stunde Besuch empfangen durfte.

Es gab noch zahlreiche andere Gründe, einen Antrag auf einem Vormelder zu stellen, z. B. auch auf Aushändigung bestimmter Gegenstände aus der Habe des Gefangenen, die bei der Hauskammer aufbewahrt wurde. Ich nahm etwa 20 Vormelder entgegen und zeichnete jeden mit meinem Namenskürzel ab, weil sie sonst von dem zuständigen Büro, es nannte sich damals „Polizeibüro“, einige Jahre später dann Hausbüro, nicht bearbeitet wurden.

Gegen 10.30 Uhr wurde für den A-Flügel zur Freistunde angeschlagen. Es wurden nur die ausgeschlossen, die „die Fahne geworfen“ hatten. Bei dem kalten Wetter jetzt im Januar waren das nicht alle. Immerhin waren es insgesamt etwa 100 Gefangene, die zur Freistunde wollten. Ich ging mit hinaus.

Draußen liefen die Gefangenen ziemlich ordentlich um den quadratischen Hofplatz zwischen dem B- und dem C-Flügel. Sie unterhielten sich und rauchten fast alle. Plötzlich blieb ein Gefangener vor mir stehen und grinste mich an. Er sagte zu mir: „Was machst du denn hier?" Ich kannte ihn natürlich. Er war aus der Gegend meiner elterlichen Wohnung in Neukölln, in der ich bis 1961 gewohnt hatte. Ich wohnte in der Sülzhayner Straße, 50 m von der Mauer entfernt, und er am Kiehlufer, wo auch die Stammkneipe der Gruppe war, zu der ich mich häufig gesellt hatte. Zwar sah er eigentlich ganz gut aus und war ziemlich kräftig, wirkte aber sehr versoffen. Damals war er fast immer ohne Arbeit, prügelte sich auch manchmal, jedoch mit wenig Erfolg, weil er häufig angetrunken war. Wir nannten ihn immer beim Nachnamen, er hieß Dräke. Ich hatte ihm einmal 10 DM geliehen, weil er mich mit seiner Bettelei genervt hatte. Das Geld bekam ich nie wieder, was ich auch nicht erwartet hatte. Das war aber nun alles mindestens fünf Jahre her. Ich sagte zu ihm: „Geh erst mal weiter! Ich komme nachher bei dir vorbei." Mir war das etwas unangenehm. Ich wollte nicht unbedingt Kontakt zu ihm hier im Knast haben, das wollte ich ihm auch sagen.

Nachdem die Gefangenen meiner Station, die von der Freistunde kamen, wieder unter Verschluss waren, wollte ich zum Namensregister über der Zentrale gehen, welches von einem privilegierten Gefangenen geführt wurde, um die Zellennummer von Dräke zu erfahren. Ich kam nicht dazu, weil mir dieser bereits entgegen kam. Ich brachte ihn zu seiner Station 1 zurück, wo er schon vermisst wurde. Vor seiner Zelle sagte ich ihm unmissverständlich, dass er mich nicht „anquatschen" solle. Er sei hier Gefangener und ich Bediensteter. Unsere Kontakte könnten nur dienstlicher Natur sein. Dass wir uns von draußen kennen würden, sei unwichtig. Dräke wurde einsichtig und verhielt sich devot. Er bettelte mich vergeblich um Zigaretten oder Tabak an. Ich war damals Nichtraucher und nicht bereit, extra für ihn Rauchwaren zu kaufen. Wie ich ihn kannte, hätte dann die Bettelei kein Ende genommen. Ich empfahl ihm, sich besuchen zu lassen, wobei er sich einen Automateneinkauf für 5 DM im Sprechzentrum schenken lassen könnte. Dann schloss ich ihn ein. Dräke, der bereits fünf Vorstrafen aufzuweisen hatte, wegen Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein mit Alkohol im Blut und Verletzung der Unterhaltspflicht, hielt sich künftig zurück. Er wurde zwei Wochen später in den offenen Vollzug der JVA Düppel verlegt. Zwei Jahre später erfuhr ich, dass er im Alter von 31 Jahren verstorben war. Über die Todesursache habe ich nichts erfahren. Er hinterließ eine vierjährige Tochter, die bei der Mutter lebte und für die er nicht eine Mark Unterhalt gezahlt hatte.

Ich hatte mich verhältnismäßig schnell eingearbeitet und fühlte mich nicht vor Probleme gestellt. Bis auf das sehr frühe Aufstehen um 4.30 Uhr war meine neue Beschäftigung gut zu ertragen. Regelmäßige Freizeit konnte ich jedoch vergessen. Es gab zwar eine Dienstplangestaltung für jeweils einen Monat im Voraus, jedoch musste man immer wieder mit Änderungen rechnen, insbesondere wenn Kollegen erkrankten. Als neuer Kollege stand man ohnehin in der zweiten Reihe. Zwei Wochen Dienst ohne einen freien Tag war durchaus die Regel.

Ich machte mir damals doch so meine Gedanken, ob es denn richtig war, einen ganz neuen Kollegen, wie ich es war, schon nach einer Woche Einweisung eigenverantwortlich als Stationsbeamten einzusetzen. Ich hatte zwar eine gute Polizeiausbildung erfahren, doch der Polizeidienst ließ sich mit dem Aufsichtsdienst in einer Justizvollzugsanstalt nicht wirklich vergleichen. Hier wurde nach der Dienst- und Vollzugsordnung (DVollzO) verfahren, die ich zwar erhalten, aber noch nicht so ausführlich zur Kenntnis genommen hatte, dass ich in der Lage gewesen wäre, die vielen Vorschriften umfassend zu begreifen und ggf. umzusetzen. Erst Jahre später wurde diese Handhabung geändert und eine viel gründlichere und umfassendere Ausbildung für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingeführt.

Im Spät- und Nachtdienst

Nach zwei Wochen ununterbrochenem Frühdienst, eigenverantwortlich auf der Station 4, bekam ich zwei Tage frei. Danach sollte ich mit anderen Kollegen zum Schießen nach Spandau fahren, damit ich dann auch zum Turmdienst eingeteilt werden konnte. Dies war eigentlich sehr früh, es war jedoch den Vorgesetzten bekannt, dass ich als ehemaliger Bereitschaftspolizist bereits gründlich im Schießen ausgebildet worden war. Ich freute mich darauf, weil ich gerne mit Schusswaffen umging und erhebliche Erfahrung hatte. Bei der Polizei hatte ich mit dem Karabiner 36, mit der Neunmillimeterpistole „Astra", mit dem leichten und dem schweren Maschinengewehr sowie mit der Maschinenpistole jeweils mehrmals im Jahr geschossen und stets die Bedingungen erfüllt. Auch beim „Labor Service“ wurden allgemein zweimal im Jahr mit einem halbautomatischen Sturmgewehr Schießübungen abgehalten.

In Spandau schossen wir mit dem „Natogewehr G 3“ zweimal jeweils zehn Schuss auf 100 und 200 Meter Entfernung. Mindestens sechs Schuss je Übung mussten im Ziel sein, was mir mühelos gelang. Am nächsten Tag fand das Pistolenschießen in einem Schießkeller der Polizei statt. Es wurde mit der Pistole „P 1“ aus 25 Metern aufgelegt und aus zehn Metern freihändig geschossen, jeweils fünf Schuss. Auch diese Schießübungen absolvierte ich erfolgreich.

Nach dem Schießen wurde ich zum Nachtdienst mit anschließendem Spätdienst eingeteilt. Der Nachtdienst war allgemein eine ruhige Angelegenheit, man musste am Tage nur genügend schlafen, um im Dienst, insbesondere auf dem Turm, wach zu bleiben. Der Dienst begann um 22.15 Uhr und endete um 6.15 Uhr, sieben Nächte hintereinander. Allgemein lösten wir schon zur vollen Stunde, um 22 und 6 Uhr ab. Wir hatten damals im Verwahrhaus II eine Belegung von über 1000 Gefangenen.

Der Nachtdienst bestand aus einem Schichtführer, zumeist einem Hauptwachmeister, und vier Bediensteten, die sich im Turmdienst abwechselten. Einer war immer auf dem Turm 5, sodass nur vier Kollegen ständig im Hause waren, bei der Turmablösung sogar nur drei. Wenn der Turm abgelöst wurde, ließ der oben befindliche Bedienstete außen einen Schlüssel an einer Schnur herunter, der Ablösende schloss auf und kam die steile Eisentreppe herauf. Der Abgelöste ging hinunter, schloss den Turm von außen wieder ab und hängte den Schlüssel an die Schnur. Dann ging er zurück ins Haus. In einem Halter stand das Gewehr mit einem Magazin, das zehn Schuss enthielt. Es war halbautomatisch, es lud also nach dem Schuss selbständig nach. Nachts dauerte der Turmdienst jeweils eine Stunde, am Tage zwei Stunden. Der Turm hatte ringsum große Schiebefenster, ein Feldtelefon und eine nicht sehr wirksame Heizung. An den kalten Tagen, wie jetzt im Januar, war es hier recht ungemütlich. Ich lief häufig auf der zweimal zwei Meter großen Fläche hin und her, um nicht zu frieren und um wach zu bleiben. Das Gewehr auf dem Turm war nicht die einzige Bewaffnung. Nach dem Einschluss um 18 Uhr wurden an den Spätdienst Pistolen ausgegeben, die zuvor vom Schichtführer von der Pforte geholt worden waren, wo sie in einem Panzerschrank lagerten. Die Pistolen wurden bei der Ablösung um 22.15 Uhr vorschriftsmäßig entspannt und gesichert, mit herausgenommenem Magazin, an den Nachtdienst übergeben.

Als ich um 3 Uhr vom Turm kam, sah ich, dass auf der Station 6 die Fahne geworfen worden war. Ich ging an die Zellentür, schaltete das Licht an und fragte den Gefangenen durch den Spion schauend, was er wolle. Er klagte über starke Bauchschmerzen und bat um ein Medikament. Ich sagte das dem Schichtführer, der den Sanitäter, der gerade im Zuchthaus war, benachrichtigte. Dieser kam dann auch und ging mit mir und einem zweiten Kollegen zur Zelle des betreffenden Gefangenen. Der Kollege hatte zuvor seinen Pistolengurt abgeschnallt und schloss die Zellentür auf. Ich stand zur Absicherung auf dem gegenüberliegenden Gang mit der Hand auf der Pistolentasche. Diese Methode wurde allgemein immer so angewandt, damit keine unliebsamen Überraschungen auftreten konnten. Der Sanitäter gab dem Gefangenen ein Zäpfchen. Es gab sehr viel ärztliche Medikamentenverordnungen für Gefangene, die von den Krankenpflegern zusammen mit einem Sanitätskalfaktor anhand einer Verordnungsliste nachmittags vor dem Einschluss verteilt wurden. Bei Medikamenten zur Beruhigung, zum Beispiel Valium, welches nur wenige Gefangene bekamen, wurde es dem Gefangenen regelrecht in den Mund geworfen und überprüft, ob er es wirklich geschluckt hatte. Es bestand nämlich die Gefahr, dass er das Valium sammelte, entweder um es in größerer Menge auf einmal einzunehmen oder an andere Gefangene gegen Tabak zu verkaufen, denn Tabak konnte man damals im Vollzug durchaus als Währung bezeichnen.

Weitere Meldungen durch Gefangene waren in dieser Nacht nicht zu verzeichnen. Um 6 Uhr machten wir in allen Zellen das Licht an, indem wir von Zelle zu Zelle gingen, den Lichtaußenschalter anknipsten und gleichzeitig beim Durchschauen feststellten, ob alle noch vorhanden waren. Nicht alle Bediensteten blickten in die Zelle, manche traten nämlich nur mit dem Stiefel gegen die Tür, um die Insassen aufzuwecken. Diese Methode war bei den Gefangenen nicht sehr beliebt und natürlich auch nicht der betreffende Bedienstete.

Am Sonnabendmorgen waren die sieben Nächte geschafft und wir hatten nun frei bis Montag um 14.15 Uhr, zu Beginn der sieben Spätdienstnachmittage.

Der Spätdienst lief auch nach vorgegebenen Regeln ab. Die arbeitenden Gefangenen in den Betrieben kamen schon kurz nach 15 Uhr zurück. Sie hatten regelmäßig nach Abzug der Mittagspause nur einen Sechs-Stunden-Arbeitstag. Andere hatten jedoch zum Teil längere Arbeitstage, wie beispielsweise die Küchenarbeiter, die Heizer und verschiedene Kalfaktoren, z. B. der beim Krankenrevier, bei der Zentrale und bei der Arbeitsverwaltung. Sie bekamen auch etwas mehr Entlohnung, heute Entgelt genannt.

Es bestand und besteht für alle Strafgefangenen damals wie heute Arbeitspflicht, damit sie auf die Zeit nach der Entlassung vorbereitet sind und etwas Geld zur Verfügung haben. Die Entlohnung damals betrug je nach Qualität der geleisteten Arbeit, etwa 0,80 – 2 DM am Tag. In einzelnen Fällen, bei besonders guten Leistungen oder Mehrarbeit, konnte es auch mehr sein.

Von der Entlohnung wurde eine Rücklage gebildet, die für die ersten vier Wochen nach der Entlassung als Überbrückungsgeld dienen sollte. Etwa zwei Drittel durften als Hausgeld für den Einkauf genutzt werden. Bei einer erreichten Entlohnung von 60 DM durfte der Gefangene für 40 DM einkaufen. Überwiegend wurde Tabak und Pulverkaffee gekauft und sofern möglich, noch Süßigkeiten. Der Einkauf wurde einmal monatlich in einem großen Raum im Verwahrhaus von einem Einzelhändler vorgenommen.

Gegen 16.30 Uhr wurde das Abendbrot verteilt. Es gab wieder Schwarzbrot, in Einzelfällen Weißbrot, Margarine, etwas Wurst oder Käse, manchmal auch Fleischsalat, eine Büchse Ölsardinen oder Heringsfilet. Bei Fischaustausch für Gefangene, die keinen Fisch mochten, gab es eine kleine Büchse Wurst. Auch wurde zweimal in der Woche Obst ausgegeben. Als Getränk gab es Kaffee, zuweilen wurde auch Tee ausgeschenkt. Gegen 17.30 Uhr wurde das Essbesteck aus den Zellen genommen und in die vorgesehenen Stofftaschen an der Zellenaußentür eingesteckt. Dann sagten wir gute Nacht, verschlossen die Tür zweimal und schoben den Riegel vor. Das war der Nachtverschluss. Um 22 Uhr wurde das Licht ausgeschaltet, indem an jeder Tür der Lichtschalter ausgeknipst werden musste. Normalerweise machte das noch der Spätdienst, jedoch konnte es auch sein, dass der Nachtdienst übernahm, wenn dieser schon etwas früher kam. Die offizielle Ablösung war 22.15 Uhr. Allgemein wurde das aber sehr locker gehandhabt, es kam immer auf die betreffenden Kollegen an. Wir hatten einen Bediensteten, ein Altgedienter, der kam prinzipiell erst um 22.15 Uhr oder nachmittags um 14.15 Uhr, obwohl er den kürzesten Weg hatte. Er wohnte nämlich in einer Beamtenwohnung direkt vor der Anstalt. Da war nichts zu machen. Der war ebenso.

Meine erste Spätdienstwoche ging gut vorbei, ohne wesentliche Störungen durch die Gefangenen. Allerdings blieb es nicht aus, dass wir bei zu lautstarken Aktivitäten in den Dreimannzellen oder durch die Fenster nach draußen einschreiten mussten. Wir gingen dann an die Zellentüren und ermahnten die Insassen zur Ruhe. Im Wiederholungsfall schlossen wir auch auf und drohten dem Betreffenden, dass er die Nacht im „Bunker", das heißt in der Absonderungszelle, verbringen müsse, wenn nicht sofort Ruhe eintrete. Das war allgemein sehr wirksam. Nach dem Spätdienst hatte ich zwei Tage frei und ging dann in den Zwischendienst. Danach hatte ich ein freies Wochenende und ging wieder in den Frühdienst. So wiederholte sich der Dienstplan, der für alle Bediensteten sichtbar in der Dienstzuteilung für jeweils einen Monat im Voraus ausgehängt wurde.

Der Dienstablauf im Strafvollzug bereite mir allgemein keine Schwierigkeiten. Auch nicht auf der neuen Station 7, die ich jetzt zumindest vorübergehend übernehmen musste. Als Neuling war das Stationswechseln ganz normal. Die dienstälteren Kollegen hatten ihre festen Stationen, die dann von den neuen zeitweise übernommen wurden, wenn sie in den Nacht- und Spätdienst gingen. Ich begann nun auch mein Umfeld, insbesondere bezogen auf die vielen Bediensteten in der Anstalt, genauer wahrzunehmen. Die Anstalt konnte man vergleichen mit einem großen Dorf oder einer Kleinstadt, zumindest von der Personenanzahl her. Wir hatten damals eine Belegung von mehr als 2000 Gefangenen und einen Personalstand von etwa 800 Bediensteten. Den größten Anteil hatte der Aufsichtsdienst, dann gab es noch den mittleren, gehobenen und höheren Verwaltungsdienst, den Werkdienst und den Krankenpflegedienst. Außerdem waren in einigen Werkbetrieben, zum Beispiel in den externen Firmen Osram und Universal, noch mehrere Fachleute tätig, die nicht zum Justizdienst gehörten. So gab es also etwa 3000 Personen, die in der Anstalt anwesend sein konnten. Die Altersstruktur im Aufsichtsdienst unseres Hauses II war so aufgebaut, dass der sogenannte Mittelbau, so zwischen 30 und 45 Jahren, relativ schwach besetzt war. Überwiegend waren Kollegen ab 50 oder unter 30 vertreten. Das Einstellungsmindestalter betrug damals 23 Jahre, das Maximalalter höchstens 40, in Sonderfällen auch 45, was aber eine Verbeamtung nicht mehr zuließ.

Natürlich hatten wir auch mehrere Kollegen, die Soldaten im Zweiten Weltkrieg waren. Einer jedoch hatte den Krieg als Aufseher im Zuchthaus Tegel verbracht, auch in den Bombennächten. Er erzählte uns neuen Bediensteten, insbesondere während des Nachtdienstes, auf Wunsch von seinen Erlebnissen während der Bombardements. Man konnte während der Bombardierung, insbesondere von 1944 bis 1945, davon ausgehen, dass den Piloten die Lagen der Strafanstalten bekannt waren und sie diese auch nicht mutwillig treffen wollten. So fühlten sich die Gefangenen und Bediensteten relativ sicher.

Einmal jedoch schlug eine Bombe im Zuchthaus ein, das konnte man noch lange an der helleren Färbung der Klinkersteine an einem Hausflügel erkennen. Es soll ganz furchtbar gewesen sein. Es kamen mehrere Gefangene in ihren Zellen ums Leben, weil sie ja unter Verschluss waren und nicht flüchten konnten. Die Bediensteten hätten dann zahlreiche Gefangene ausgeschlossen, weil auch die nicht getroffenen Zellen zum Teil sehr verqualmt waren. Das Haus sei erfüllt gewesen von schrecklichen Angst- und Schmerzensschreien. Es gab auch einige verletzte Bedienstete, jedoch keine Toten. Mehrere Gefangene hätten dann die Gelegenheit zur Flucht wahrgenommen.

Ehemaliger Soldat war auch der Kollege Fritze Klischureck, unverkennbar aus Ostpreußen. Er war sehr freundlich und hatte eine sehr harte rechte Hand, offensichtlich durch eine Verwundung. Fritze kam nicht umhin, bei Gesprächen über den Krieg die deutschen Soldaten ausdrücklich zu loben. Sie seien die besten der Welt gewesen. Er selbst war im Krieg Unteroffizier bei der Artillerie. Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft Ende 1946 habe er gleich im Aufsichtsdienst in Tegel anfangen können. Er hatte auch eine Dienstwohnung und neben der Anstalt einen kleinen Pachtgarten bekommen.

Fritze erzählte, es sei alles sehr knapp gewesen und die Aufseher seien regelmäßig an der Pforte kontrolliert worden, um Diebstähle von Lebensmitteln oder Kohlen zu verhindern. Die Anstalt habe damals unter Aufsicht der französischen Militärverwaltung gestanden und die soll sehr genau und streng gewesen sein. Das Erdreich in seinem Garten sei leider sehr unfruchtbar gewesen und er habe es unbedingt besser düngen wollen. Im Frühjahr 1947 habe er dann mehrmals von den Kalfaktoren im Haus I in zwei große Milchkannen Fäkalien einfüllen lassen, wenn morgens die Kübel aus den Zellen genommen und in der Spülzelle entleert wurden. Damit sei er unbeanstandet durch die Pforte gekommen, weil niemand die übelriechenden Milchkannen kontrollieren wollte. Ich weiß noch heute, wie er lachend vor mir stand, mit seinen Händen einen Abstand von etwa einem halben Meter anzeigte und sagte: „Du kannst mir jlauben, mien Jung, solche Jurken hatte ich!"

Wenn Fritze noch leben würde, wäre er jetzt etwa 100 Jahre alt, das wird wohl nicht geklappt haben. Ich muss jedoch noch manchmal an ihn denken, insbesondere wenn ich Gurken in meinem Garten anbaue. Diese werden mit Sicherheit keinen halben Meter lang sein. Ich werde jedoch nicht auf Fritzes Methode zurückgreifen.

Dann hatten wir einen Aufsichtsdienstleiter, den nannten sie „Ziegenlehmann“. Den Namen Lehmann gab es im Hause schon viermal, deshalb musste man ihn unterscheiden können. Warum aber „Ziegenlehmann“? Er wohnte bis Ende der fünfziger Jahre in einer Dienstwohnung vor der Anstalt mit einem kleinen Garten, in welchem er einen Stall mit zwei Ziegen hatte. Gegen Mittag habe er sich regelmäßig abgemeldet, um nach Hause zum Essen zu gehen. Es wurde dann beobachtet, dass er auf der an seinen Garten grenzenden Wiese seine Ziegen hütete.

Es gab noch viele andere Kollegen, die ihre Eigenheiten hatten, das blieb nicht aus. Die Einstellung zu den Gefangenen war zumeist kritisch und distanziert. Viele empfanden die Freiheitsstrafen oft als zu gering. Der größere Teil von ihnen war sogar für die Todesstrafe.

Es gab aber auch damals schon einige, die der Meinung waren, man müsse mehr Gespräche mit den Gefangenen führen und sie möglichst therapieren. Diese Bediensteten fanden bei ihren Kollegen nicht viel Zustimmung. Für die Entwicklung der Behandlung im Strafvollzug war diese Einstellung jedoch richtungsweisend.

In anderen Verwahrhäusern