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Dieser 6. Band behandelt anhand vieler Beispiele die Beliebigkeit der Auslegung von Situationen und Verhalten der Beteiligten durch Gutachter und Richter gegen das Wohl des Kindes. Die Gleichbehandlung der Väter und das Wohl von Kindern wird entgegen den gesetzlichen Regelungen von Richtern, Anwälten, Gutachtern, Psychologen und Jugendämtern nicht ernst genommen und nicht umgesetzt. Die Buchreihe ist als Hilferuf eines betroffenen Kindes zu verstehen. Der Umgang mit dem Kind wird in Tagebuchform geschildert, ergänzt durch Kapitel mit grundsätzlichen Diskussionen und Analysen. Es wird aufgezeigt, wie nach der Trennung der Eltern zwar alle Beteiligten das „Wohl des Kindes“ als zentrales Anliegen immer wieder betonen, es aber nicht wirklich betrachten und verfolgen. In diesem wie in vielen ähnlichen Fällen wird die besondere Situation, die für einen Vater als wichtigste Bezugsperson des Kindes spricht, gar nicht betrachtet, es wird standardmäßig nur für die Mutter entschieden, der Vater wird als Störfaktor behandelt. Die Bände 1-6 dieser Reihe sind Textausgliederungen des Buches „Neiiiin nicht zu Mama - Kinder haben keine Rechte und Väter keine Chance“.
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Seitenzahl: 49
Veröffentlichungsjahr: 2015
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Beispiel 4
Beispiel 5
Beispiel 6
Beispiel 7
Beispiel 8
Beispiel 9
Beispiel 10
Beispiel 11
Beispiel 12
Beispiel 13
Beispiel 14
Beispiel 15
Beispiel 16
Beispiel 17
Beispiel 18
Beispiel 19
Beispiel 20
Beispiel 21
Beispiel 22
Beispiel 23
Beispiel 24
Beispiel 25
Beispiel 26
Beispiel 27
Beispiel 28
Beispiel 30
Beispiel 31
Beispiel 32
Beispiel 33
Beispiel 34
Beispiel 35
Beispiel 36
Beispiel 37
Beispiel 38
Beispiel 39
Beispiel 40
Beispiel 41
Beispiel 42
Beispiel 43
Beispiel 44
Beispiel 45
Beispiel 46
Beispiel 47
Beispiel 48
Beispiel 49
Beispiel 50
Beispiel 51
Beispiel 52
Beispiel 53
Beispiel 54
Beispiel 55
Beispiel 56
Beispiel 57
Beispiel 58
Beispiel 59
Beispiel 60
Beispiel 61
Bisher erschienen
Hier geht es um spöttisch gemeinte „Handlungsanweisungen“ für Jugendämter, Polizei, DKSB, Psychologen, Sozialpädagogen, Anwälte und Richter, wie sie Aussagen, Handlungen und Situationen bewerten sollten, damit sich ihre vorab gefasste Meinung „objektiv“ bestätigt, oder auf jeden Fall zum Nachteil eines Elternteils (im allgemeinen des Vaters) ist, und wie das Wohl des Kindes am besten mit Füßen getreten werden kann. Zunächst eine Bemerkung zur „Entschuldigung“ der genannten Personen, die aber den Betroffenen nicht wirklich hilft, nur die ausweglose Lage erklärt.
„Der erste Eindruck zählt“ gilt immer und überall. Jeder setzt immer und überall seine Erfahrungen und Methoden nur dazu ein, seinen ersten Eindruck mit Nachdruck zu bestätigen, nicht ihn zu erschüttern. Notfalls fälscht er seine Erinnerungen oder seine Beobachtungen.
Leider wird überall so gehandelt, ob im Alltag, bei der Partnerwahl, in der Medizin, in der Psychologie, bei der Polizei, der Ausbildung. Es wird immer nur versucht, Verdacht oder Vermutung zu bestätigen, niemals aber, sie zu entkräften. Gerade hierzu könnten aber Erfahrungen beitragen, wenn man sich dessen bewusst wird und sie verwendet.
Erfahrungen bewahren niemanden vor Irrtümern, sie helfen nur, Fehler schneller zu erkennen.
Die Erfahrung hilft bei der Analyse von Vorgängen, dem nachträglichen Erkennen von Fehlern, aber sie bewahrt nicht vor vergleichbaren ähnlichen Fehlern, denn im Einzelfall, im Moment der Entscheidung, wird die bewusste Erfahrung oft nicht berücksichtigt, erfolgt eine Entscheidung „aus dem Bauch“.
Was machen Kinderpsychologen oder Sozialpädagogen oder auch Familienrichter aus der Titel-Situation „Nein – nicht zu Mama“?
Es wird kein Versuch unternommen, die Wahrheit zu erforschen, es wird immer nach subjektiven Kriterien entschieden.
Es wird nicht akzeptiert, dass das Kind eine eigene Meinung hat, haben Kinder in dem Alter angeblich nicht! Sie sind immer beeinflusst, können angeblich noch nicht selbstständig denken und entscheiden!
So ein Unsinn. Wenn dem so wäre, gäbe es ja kein bockiges Alter, würden die Kinder ja alles tun, was man sagt. Hat das schon mal jemand erlebt? Kinderpsychologen glauben das, glauben was sie sagen, selbst im Anblick des Gegenteils.
Es wird dem Vater immer Schlechtes (keine Rücksicht auf das Kind), der Mutter immer Gutes (Rücksicht auf das Kind) unterstellt.
Alleinerziehende Mütter werden sich kaum dagegen wehren, denn meistens ist es ja zu ihrem „Vorteil“, sie bekommen Sorgerecht und Unterhalt.
Aber Väter werden sich immer wieder aus Sorge um ihre Kinder dagegen auflehnen, darum kämpfen, dass die Gesetze zum Wohle des Kindes auch für sie angewendet werden.
Es ist erschreckend, dass Psychologen und Richter nicht einmal die Umstände berücksichtigen, wenn der Streit um die Erziehung des Kindes der Grund für die Trennung der Eltern ist. Gerade dann müsste doch darüber befunden werden, wo das Kind die bessere Umgebung vorfindet. Es ist doch verheerend, wenn die erziehungsunfähige Mutter mit dem Kind auszieht, das Kind vom Vater mit seinen guten, mildernden Einflüssen trennt und so die unzumutbare Situation für das Kind festschreibt, und der Vater keine Chance hat, sein Kind von der Mutter zu trennen.
Diese Möglichkeit wird eingeschränkt auf Gefahr von Missbrauch, für Leben und Vermögen.
Im folgenden nun einige Beispiele, wie ein und derselbe Vorgang völlig gegensätzlich gewertet werden kann, je nachdem, für welchen Elternteil entschieden werden soll.
In Anlehnung an den Fall, den dieses Buch behandelt wird hier immer so formuliert, dass zu Ungunsten des Vaters und zu Gunsten der Mutter interpretiert wird. In einer Verallgemeinerung, um diese Vorlagen in anderen Fällen auch gegen eine Mutter verwenden zu können, könnte auch jeweils nur „ der eine Elternteil, der andere Elternteil“ formuliert werden.
Probieren Sie dieses Spiel der Interpretation doch selbst in Anlehnung an diese Beispiele. Sie werden sehen, für jede Aussage, jede Situation können sie einander widersprechende Interpretationen finden. Die Gutachten eines Psychologen können deshalb niemals nachvollziehbar objektiv sein.
Beispiel 1
Das Kind schreit, wenn es zur Mutter soll, und weint herzzerreißend, klammert an Vater und Großvater, schreit „nicht Mama, Papa nicht arbeiten, Mama schlagen, Oma fahren“.
Das Kind rennt Vater oder Opa jubelnd entgegen.
Die daraus abgeleitete Aussage, das Kind wolle nicht zur Mutter, wird abgewiesen mit:
Der Vater rede offensichtlich vor dem Kind schlecht über die Mutter, macht dem Kind Angst vor der Mutter, schädigt die Psyche des Kindes. Das Kind hat bei ihm keine Regeln und wird mit Süßigkeiten verwöhnt.
Also bekommt die Mutter das Sorgerecht, mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Im umgekehrten Fall würde unterstellt, dass der Vater das Kind misshandelt, es deshalb nicht zu ihm will, es sich aber offensichtlich bei der Mutter geborgen und wohl fühle.
Also bekommt die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes wird immer gegen den Vater entschieden.
Beispiel 2
Ein Grundsatz, dem offenbar alles untergeordnet wird ist „bei der Mutter ist ein Kind am besten aufgehoben“.
Alles was dagegen spricht muss entkräftet werden.
Gegen diesen Grundsatz wird bestenfalls gehandelt, wenn die Mutter (schwer) Drogen abhängig ist.
Beim Vater kann es aus Prinzip nicht besser sein für das Kind als bei der Mutter.