Trennung und Kindesentzug - Martin Orack - E-Book

Trennung und Kindesentzug E-Book

Martin Orack

0,0

Beschreibung

An einem Fallbeispiel wird aufgezeigt, wie die Gleichbehandlung der Väter und das Wohl von Kindern entgegen den gesetzlichen Regelungen von Richtern, Anwälten, Gutachtern, Psychologen und Jugendämtern nicht ernst genommen und nicht umgesetzt werden. Die Buchreihe ist als Hilferuf eines betroffenen Kindes zu verstehen. Der Umgang mit dem Kind wird in Tagebuchform geschildert, ergänzt durch Kapitel mit grundsätzlichen Diskussionen und Analysen. Es wird aufgezeigt, wie bei der Trennung der Eltern zwar alle Beteiligten das „Wohl des Kindes“ als zentrales Anliegen immer wieder betonen, es aber nicht wirklich betrachten und verfolgen. In diesem wie in vielen ähnlichen Fällen wird die besondere Situation, die für einen Vater als wichtigste Bezugsperson des Kindes spricht, gar nicht betrachtet, es wird standardmäßig nur für die Mutter entschieden, der Vater wird als Störfaktor behandelt. Die Bände 1-6 dieser Reihe sind Textausgliederungen des Buches „Neiiiin nicht zu Mama – Kinder haben keine Rechte und Väter keine Chance“. Ab Band 7 wird die weitere Geschichte von Moritz erzählt nach Ende des genannten Buches.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 80

Veröffentlichungsjahr: 2014

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhalt

Vorwort

Tagebuch der Ehe und Familie vor der Trennung

Trennung erster Teil

Gerichtsentscheid und Jugendamt

Vorwort

Mit der Schilderung eines anonymisierten tatsächlichen Falles wird aufgezeigt, wie bei der Trennung der Eltern zwar alle Beteiligten das „Wohl des Kindes“ als zentrales Anliegen immer wieder betonen, es aber nicht wirklich betrachten und verfolgen.

Die vom Gesetz gewollte Gleichbehandlung von Mutter und Vater findet nicht statt.

In diesem wie in vielen ähnlichen Fällen wird die besondere Situation, die für den Vater als wichtigste Bezugsperson des Kindes spricht, gar nicht betrachtet, es wird standardmäßig nur für die Mutter entschieden, der Vater wird als Störfaktor behandelt.

Trotz der im BGB definierten Rechte des Kindes zum Umgang mit den Bezugspersonen Großeltern wird dies von den beteiligten Stellen nicht berücksichtigt.

Als Hilferuf für das betroffene Kind behandelt dieses Buch die Stationen einer Trennung, den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Dies ist auch ein Aufruf an alle ähnlich Betroffenen, insbesondere natürlich in Trennung lebenden Männer, zusammen das hier beschriebene gesetzwidrige Verhalten der beteiligten Institutionen und Personen anzuprangern und durch eine öffentliche Empörung und Diskussion eine Veränderung zu einem Gesetzes konformen Verhalten zu bewirken.

Im Mittelpunkt muss dabei immer das Wohl des Kindes stehen, nicht die Rache gegen den anderen oder die Bestrafung eines Elternteils.

Die väterliche Seite der Familie kann und will die vom Familiengericht angeordnete physische und psychische Körperverletzung des Kindes nicht akzeptieren, will die Hoffnung nicht aufgeben, dass doch die Sorge um das Wohl des Kindes letztlich über alle Vorurteile siegt.

Tagebuch der Ehe und Familie vor der Trennung

Kindsvater und Kindsmutter leben seit einem knappen Jahr zusammen in der Wohnung des Kindsvaters in B.

Der Vater hat studiert, die Mutter eine handwerkliche Ausbildung. Beide arbeiten fachfremd selbstständig, zunächst auf Gewerbeschein.

Als sie im Februar 2009 heiraten, reisen die Eltern und der Bruder der Mutter dazu aus Tschechien an.

Die Kindsmutter ist zu dem Zeitpunkt bereits schwanger, will aber eigentlich noch kein Kind, der Kindsvater will es unbedingt, freut sich riesig.

Die verschiedenen Einstellungen sind wohl auch dem Altersunterschied geschuldet. Beide haben allerdings vorher gegenüber den Eltern des Vaters mehrfach geäußert, dass sie es darauf ankommen lassen, ob sie Nachwuchs zeugen oder nicht.

Sechs Monate nach der Hochzeit wird dann der Sohn Moritz geboren. Es kommt zu Komplikationen, Moritz wird in ein anderes Krankenhaus auf die Frühchenstation verbracht. Nach zwei Wochen darf er heim. In diesen zwei Wochen hat sich keine besondere Beziehung zwischen Mutter und Kind aufgebaut, beide Elternteile sind auf Besuche am Glaskasten eingeschränkt.

Der Vater nimmt ein Jahr Elternzeit, die Mutter zwei Monate. Sie teilen sich die selbstständige Erwerbsarbeit und die Betreuung von Moritz. Der Vater arbeitet während seines einen Jahrs Elternzeit nur entsprechend dem zulässigen Hinzuverdienst, übernimmt also überwiegend die Betreuung von Moritz. Dies ist problemlos möglich, weil Moritz nicht gestillt wird.

Wenn beide Elternteile arbeiten oder etwas vorhaben, dann übernehmen die Großeltern väterlicherseits die Betreuung von Moritz. Manchmal erfolgt dies stundenweise in der Wohnung der Familie, überwiegend aber im Haus der Großeltern. Es handelt sich dann meistens um tageweisen Aufenthalt mit Übernachtung. So hält sich Moritz ab Geburt bis zur Trennung der Eltern ein Drittel seiner Zeit bei den Großeltern väterlicherseits auf, der Großvater wird für ihn dabei zu einer besonders wichtigen Bezugsperson. Er übernimmt dann jeweils überwiegend die Betreuung des Enkels wie Wickeln, Füttern und Spielen.

Die Großeltern mütterlicherseits leben in Tschechien. Diese Großeltern kommen alle drei Monate für fünf Tage zur medizinischen Versorgung und zum Besuch von Verwandten nach Deutschland.

Zwei Drittel seiner Zeit ist Moritz also bei den Eltern, wird dabei überwiegend vom Vater versorgt. Der Aufenthaltswechsel erfolgt jeweils nach einem bis wenigen Tagen für einen bis wenige Tage.

Das kann etwa wie folgt im zeitlichen Durchschnitt abgebildet werden:

Aufenthalt:ein Drittel bei den Großeltern, zwei Drittel bei den ElternBetreuung:ein Drittel durch die Großeltern, zur Hälfte durch den Vater, zu einem Sechstel durch die Mutter.

Der geringe Umfang der Betreuung durch die Mutter ergibt sich zunächst aus der Elternzeit des Vaters, aber auch sonst liefert die Mutter Moritz stunden- oder tageweise bei den Großeltern ab. Der Vater hat Moritz immer um sich, wenn er daheim ist, bezieht die Großeltern dann nur stundenweise ein.

Als Moritz ein halbes Jahre alt ist gründen die Eltern eine gemeinsame Firma, die ihnen zu gleichen Teilen gehört und in der sie beide in gleichem Umfang arbeiten, sie arbeiten nicht mehr auf ihren persönlichen Gewerbescheinen. Die Mutter wird als Geschäftsführerin eingetragen.

Nach anderthalb Jahren wird das Gebäude gekauft, in dem sich die gemietete Wohnung im ersten Stock befindet. Damit steht für die Firma der gewerbliche Bereich im Erdgeschoss zur Verfügung. Der Erwerb erfolgt durch die Großeltern, sie stellen das zu 100% finanzierte Haus dem Sohn zur Verfügung.

Kurz danach macht die dreiköpfige Familie Urlaub bei den Großeltern mütterlicherseits in Tschechien.

Der arbeitslose älterer Bruder der Mutter kommt mit nach Deutschland und wird in einem bewohnbaren Bereich im Kellergeschoss mit seinen beiden Hunden (Labrador-Mischlinge) einquartiert. Die beiden Hunde halten sich im gewerblichen Bereich im Erdgeschoss und Keller auf.

Der Bruder wird in der gemeinsamen Firma angestellt und nimmt auch zunächst häufiger an Arbeitsaufträgen teil. Unterkunft und Verpflegung soll er durch Übernahme der Renovierung der gerade erworbenen gewerblichen Räume im Haus abarbeiten.

Dem Großvater väterlicherseits, fällt seit längerem und zunehmend auf, dass die Mutter versucht mit Liebesentzug, Wegsperren und Schlägen auf Hände, Po und Kopf Moritz gefügig zu dressieren. Er äußert sich mehrfach besorgt gegenüber beiden Elternteilen, der Vater versichert ihm glaubhaft, dass er es nicht macht und auch nicht will. Die Eltern der Mutter gehen in ihren jeweils weniger Tagen ihrer Anwesenheit genauso lieblos und streng mit Moritz um.

Die Mutter hat mehrfach erwähnt, dass sie als Kind sehr unter der strengen Erziehung ihrer Eltern mit Schlägen gelitten habe. Sie gibt es jetzt so weiter an ihr Kind.

Der Vater und der Großvater waren und sind dagegen beide zutiefst überzeugte Pazifisten und lehnen jede Form der Gewalt ab, insbesondere auch im häuslichen Bereich und in der Erziehung.

Wenn der Großvater Moritz heim bringt, aber nur die Mutter anwesend ist, wehrt sich Moritz mit Strampeln und Schreien gegen die Übergabe, will wieder mit Opa gehen. Es ist herzzerreißend.

Der Großvater lässt sich aber nicht „erweichen“, sucht eher eine „Schuld“ bei sich, weil der Kleine vielleicht zu sehr verwöhnt wird bei den Großeltern. Aber so soll und darf es doch sein.

Es erscheint ihm schon ungewöhnlich, dass sich ein anderthalb jähriges Kind jedes mal so vehement gegen die Rückkehr zur Mutter wehrt.

Sobald der Vater anwesend ist, erfolgt die Übergabe von Moritz ohne Probleme und Trennungsschmerz.

In der Ehe beginnt es zu kriseln. Die Mutter hockt meistens mit ihrem Bruder zusammen, geht immer weniger Arbeiten. Da der Vater zu der Zeit keinen Führerschein hat, fährt sie ihn meistens mit dem Firmenwagen zu seinen Arbeitseinsätzen.

Schließlich reduziert sich ihr Einsatz für die Firma allein auf das Fahren. Sie verkündet, sie habe keine Lust mehr zu arbeiten, werde sich stattdessen mehr um Moritz kümmern.

Letzteres macht sie allerdings nicht. Sie liefert Moritz sogar vermehrt bei den Großeltern ab und überlässt die Betreuung daheim komplett dem Vater, der nach Ende seiner einjährigen Elternzeit wieder voll arbeitet. Auch die Büroarbeit muss er dabei nebenher erledigen. Sie lässt alles liegen, nimmt die Geschäftsführung der gemeinsamen Firma nicht mehr wahr.

Wenn sie einen Job annimmt, rechnet sie das auf ihren Gewerbeschein über ihr persönliches Konto ab.

Gleichzeitig stellt sie immer höhere finanzielle Ansprüche (Kleidung, Friseur, Bruder, Hunde). Der Vater versucht gutgläubig trotz der sinkenden Einnahmen die Firma, ihre Wünsche seinerseits durch vermehrte Arbeit zu erfüllen.

Dann gibt es einen gravierenden Vorfall. Der Großvater betreut in deren Wohnung Moritz, weil der Vater im Werkkeller arbeiten will, die Mutter sich aber nicht um Moritz kümmern will, sondern mit ihrem Bruder im benachbarten Wohnkeller rumhängt.

Als der Großvater wieder gehen will, wird er von der Mutter angesprochen und gebeten, sich mit Moritz nicht mehr im Keller aufzuhalten, denn das könnte gefährlich werden. Sie habe der läufigen Hündin ein Lieblingsspielzeug von Moritz überlassen als Ersatzwelpe, und das würde die Hündin nun mit Bissen verteidigen. Der Großvater ist fassungslos, der Vater hat davon nichts gewusst, war also auch nicht gewarnt. Die Mutter nimmt also billigend in Kauf, dass der Hund Moritz angreift, wenn der sein Spielzeug will.

In den nächsten Tagen verweigert die Mutter, den Vater noch zu fahren, und versucht auch zu verbieten, dass der Vater sich vom Großvater, seinem Vater, fahren lässt. Sie fahren trotzdem zunächst mit dem Firmenwagen, stellen den dann aber weg, so dass die Mutter auch keinen privaten Zugriff mehr hat. Der Großvater fährt mit seinem Wagen den Vater zu den Arbeitseinsätzen.

Das Verhalten der Mutter in der Wohnung wird immer Messie mäßiger. Sie kauft Nahrungsmittel über Bedarf ein, die sich unausgepackt stapeln und schlecht werden, sie entsorgt keine Abfälle, wäscht und putzt nicht. Das notwendigste muss der Vater nach der Arbeit noch erledigen, sobald er Moritz versorgt und schlafen gelegt hat. Er erledigt also Haushalt, Kinderbetreuung, die Büroarbeiten und die Erwerbsarbeit allein.

Die Mutter und ihr Bruder werden immer wieder ausfällig bis handgreiflich bei jedem Versuch, sie anzusprechen. Der Bruder hält sich inzwischen tagsüber auch überwiegend in der Familienwohnung auf oder die Mutter geht mit ihm in seinen Wohnkeller. Im Streitgespräch äußern beide mehrfach, das hätte sich ja bald alles erledigt.

Die Mutter hat offensichtlich kein Interesse am Kind und seiner Entwicklung.

Auch wenn sie damit nur den Vater verletzen will, darf sie nicht so mit dem Kind umgehen, das so auf dem Rücken des Kindes austragen.