Betreuung beantragen: 16 Lektionen für gesetzliche Betreuer zum Betreuungsrecht ohne Entmündigung - Angelika Schmid - E-Book

Betreuung beantragen: 16 Lektionen für gesetzliche Betreuer zum Betreuungsrecht ohne Entmündigung E-Book

Angelika Schmid

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  • Herausgeber: BookRix
  • Kategorie: Ratgeber
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2017
Beschreibung

Über dieses Buch:Dieses Buch richtet sich an Menschen, die keine Vollmacht zur Vorsorge erstellt haben. Aber auch an Personen, die eine rechtliche Betreuung benötigen, weil sie ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig erledigen können. Kurz an alle Menschen, die sich zu diesem Themenkomplex gründlich informieren wollen. Viele Vorurteile und auch falsche Meinungen kursieren hierzu im Allgemeinen. Angelika Schmid hat in den 16 Jahren, die sie ihren kranken Mann bereits pflegt, zahlreiche Situationen bis hin zur Bestellung einer rechtlichen Betreuung durchexerziert.Sie zeigt dir leicht verständlich, weshalb es notwendig ist, die laienhaften Ansichten zu korrigieren. Sobald eine Betreuungsbedürftigkeit entsteht, hast du mit diesem Band eine Handlungsanleitung und umfangreiches Wissen zur Hand. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um keine rechtliche Beratung, jedoch um Informationen, die dir ein klares und übersichtliches Bild zu diesem Rechtsgebiet verschaffen.Die selbständige Handlungsfähigkeit in sämtlichen Rechtslagen ist ein hohes Gut. Auch richterliche Anordnungen können und sollen das nicht so ohne Weiteres aushebeln. Sei gewappnet für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird.Inhaltsverzeichnis:- Vorwort - Rechtliche Ziele einer Betreuung - Betreuung zum Wohle des Betreuten - Zuständige Behörden für einen Antrag zur Betreuung - Voraussetzungen für eine Betreuungsanordnung - Wer kann Betreuer werden? - Wer sollte nicht zum Betreuer bestellt werden? - So wird der Betreuer bestellt - Das Verfahren einer Betreuer - Bestellung - Aufgaben und Rechte des bestellten Betreuers - Pflichten des Betreuers - Betreuung im Vermögensbereich  - Folgen einer Betreuer-Bestellung - Hilfen für den Betreuer - Beendigung einer Betreuung - Dies gehört nicht mehr zum Aufgabengebiet der Betreuung - Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung - Schlusswort- Über die AutorinBuchumfang: Ca. 26 DIN-A4 Seiten, 7.000 Wörter  Aus der Reihe "Pflege & Vorsorge KOMPAKT von Angelika Schmid - Wissen in 45 Minuten"

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Angelika Schmid

Betreuung beantragen: 16 Lektionen für gesetzliche Betreuer zum Betreuungsrecht ohne Entmündigung

BookRix GmbH & Co. KG80331 München

Vorwort

Dieses Buch richtet sich an Menschen, die keine Vollmacht zur Vorsorge erstellt haben. Aber auch an Personen, die eine rechtliche Betreuung benötigen, weil sie ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig erledigen können. Kurz an alle Menschen, die sich zu diesem Themenkomplex gründlich informieren wollen. Viele Vorurteile und auch falsche Meinungen kursieren hierzu im Allgemeinen. Angelika Schmid hat in den 16 Jahren, die sie ihren kranken Mann bereits pflegt, zahlreiche Situationen, bis hin zur Bestellung einer rechtlichen Betreuung durchexerziert.

 

Sie zeigt dir leicht verständlich, weshalb es notwendig ist, die laienhaften Ansichten zu korrigieren. Sobald eine Betreuungsbedürftigkeit entsteht hast du mit diesem Band eine Handlungsanleitung und umfangreiches Wissen zur Hand. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um keine rechtliche Beratung, jedoch um Informationen, die dir ein klares und übersichtliches Bild zu diesem Rechtsgebiet verschaffen.

 

Die selbständige Handlungsfähigkeit in sämtlichen Rechtslagen ist ein hohes Gut. Auch richterliche Anordnungen können und sollen das nicht so ohne Weiteres aushebeln. Sei gewappnet für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird.

Rechtliche Ziele einer Betreuung

Im Jahr 1992 wurden in Deutschland die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Vormundschaft durch die rechtliche Betreuung, also das heutige Betreuungsgesetz ersetzt. Aufgrund der neuen Gesetzgebung haben betreute Menschen nun große Vorteile. Das zentrale Ziel war es, die Entmündigung und eine Vormundschaft für Erwachsene abzuschaffen. Dies wurde aufgrund einer modernen Gesetzgebung auch vollumfänglich erreicht. Ein Gesetzespaket wurde hierfür im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen. Viele Vorurteile und auch falsche Meinungen kursieren hierzu im Allgemeinen, weshalb ich in diesem Band die laienhaften Ansichten ein Stück zurechtrücken möchte.

 

Von der Bestimmung zur Betreuung sind vorwiegend alte Menschen betroffen. Viele von ihnen sind mit zunehmender Gebrechlichkeit auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Es kann aber auch bei jungen Menschen der Fall eintreten, dass sie aufgrund von gravierenden Einschränkungen, diese können sowohl körperlicher, als auch geistiger Natur sein, selbst nicht mehr vollständig in der Lage sind, Rechtliches zu regeln.  

 

Die rechtliche Betreuung folgt dem Grundgesetz

 

Das Grundgesetz in Deutschland bestimmt, dass jeder Mensch das natürliche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben hat. Die gesetzliche Basis hierzu findet sich bei der rechtlichen Betreuung im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 1896 ff. Wer hier nachliest, kann erkennen, dass der rechtliche Betreuer einem Betroffenen zur Seite gestellt wird und ihn in allen rechtlichen Fragen unterstützt, jedoch nicht vollständig ersetzt und damit entmündigt. Auch Geschäftsunfähige können in bestimmten Situationen frei bestimmt einwilligen oder ablehnen. Die Einwilligungsfähigkeit ist hierdurch nicht ausgehebelt. Solange der Betreute einwilligungsfähig ist, handelt und entscheidet er vorrangig selbst.

 

Ausnahmen von der Selbstbestimmung 

 

Diese gibt es natürlich auch, und zwar ist es immer dann der Fall, wenn die Eigenbestimmung dem eigenen Wohl nicht mehr dient. Besteht die Gefahr, dass der Betreute, aufgrund seiner Einschränkungen, nicht mehr in seinem eigenen Interesse handelt, so muss er ein Stück weit auch vor sich selbst geschützt werden. Zu seinem Schutz werden demzufolge Einschränkungen dringend notwendig.

Betreuung zum Wohle des Betreuten

Die Handlungsfreiheit eines Geschäftsunfähigen könnte im Laufe des Lebens erschwert bis unmöglich werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Betroffene für sich selbst oder andere erhebliche Gefahren verursachen würden. Wenn aufgrund der Handlungen Geschäftsunfähiger beträchtliche negative Folgen finanzieller oder gesundheitlicher Art entstehen könnten, besteht ein Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber hat durch streng geregelte Ausnahmen in diesem Falle bestimmt, dass ein Betreuer nicht nur handeln kann, sondern zum Wohle des Betreuten auch handeln soll.

 

Eine Betreuung kann als willkommene Hilfe, aber auch als lästigen Eingriff in die eigene Autorität empfunden werden. Letzteres ist wohl der Fall, wenn die Initiative zur Betreuung nicht vom Betreuten selbst ausging. Das Gericht ist in solchen Fällen gefordert auszuloten und zwischen den Interessen des Betreuten und den Gefahren seiner Handlungen ohne Betreuung abzuwägen.

 

Hilfestellungen in rechtlichen Belangen

 

Die Hilfeleistungen können reichen von Behördengängen, über Gerichtsvertretungen bis hin zu Entscheidungen im persönlichen oder vermögensrechtlichen Bereich. Im Gesetzbuch sind Aufgabenstellungen, Rechte und Pflichten zur rechtlichen Betreuung genau definiert. Das Gericht bestimmt den Umfang, sowie die Aufgaben, welche auf das Notwendigste beschränkt werden. Sie entfalten zudem nur dann ihre Wirkung, wenn dies in Vertretung des Betroffenen tatsächlich erforderlich ist. Somit soll sichergestellt werden, dass während einer Betreuung keinesfalls ein Schaden entsteht. Jede Betreuung soll vielmehr zum Nutzen des Betreuten angeordnet werden.