Pflegegeld beantragen: Ratgeber zu Pflegegrad 1-5 mit Pflegeunterstützungsgeld - Angelika Schmid - E-Book

Pflegegeld beantragen: Ratgeber zu Pflegegrad 1-5 mit Pflegeunterstützungsgeld E-Book

Angelika Schmid

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  • Herausgeber: BookRix
  • Kategorie: Ratgeber
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2017
Beschreibung

Über dieses Buch:Dieser Pflege-Ratgeber richtet sich an alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige. Aber auch an alle, die wegen seelisch psychischen Beeinträchtigungen betreut werden müssen. Kurzum an alle Menschen, denen ein Pflegegeld zusteht. Jedoch auch an die, welche stellvertretend das Pflegegeld beantragen wollen. Für Anfänger und auch für erfahrene Pflegende stellt Angelika Schmid ihr bewährtes Praxiswissen aus sechzehn Jahren Pflegeerfahrung zur Verfügung. Einen großen Erfahrungsschatz zum Pflegegeld und allen weiteren finanziellen Pflegeunterstützungen hat sie in diesem kleinen Band zusammengetragen.Der kompakte Ratgeber zeigt dir mit persönlichen Tipps alles Wichtige zum Pflegegeld. Der Antrag ist zwar schnell gestellt, doch auf was muss ich danach achten? Welche Fallen und Fehler sollte man möglichst vermeiden? Das erfährst du und natürlich auch, wie du das Beste für deinen Angehörigen erreichst. Dieser Ratgeber begleitet dich vom Antrag bis zum Erreichen der finanziellen Hilfen über das Pflegegeld hinaus. Die Voraussetzungen und die Vorteile der neuen Pflegegrade werden umfassend dargestellt.Nachdem der Pflegegrad festgestellt wurde, erfolgt ein positiver Bescheid und anschließend bekommst du regelmäßig das Pflegegeld. Du profitierst von finanziellen Hilfen und versäumst keine staatlichen Hilfeleistungen und das ist doch beruhigend.Inhaltsverzeichnis:- Vorwort - Wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld?- Bewertungskriterien der Pflegekasse- So bekommst du die Leistungen der Pflegekasse- Begutachtung des MDK - gut vorbereiten auf diesen Besuch! - Das Pflegegutachten- Bescheid zum Pflegegrad- Hilfen von Pflegeberatern- So werden Pflegebedürftige eingestuft in Pflegegrade- Pflegegeld nach Pflegegraden- Auflistung aller Kostenübernahmen der Pflegeversicherung- Pflegegeld - für die Pflege zu Hause- Pflegeunterstützungsgeld und soziale Absicherung- Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson- Neben dem Pflegegeld die Tagespflege nutzen- Pflegegeld-Kombination verschiedener Leistungen- Neben dem Pflegegeld: Betreuungs- und Entlastungsleistungen- Hilfsmittel und Verbrauchsmittel für die Pflege- Wohnraumanpassung an die Pflege- Dauerverordnungen bei chronischen Krankheiten- Was hat sich geändert durch das Pflegestärkungsgesetz II?- Auskunftsstellen zu Pflegeversicherung und Pflegegrad -Zusatztipp: Für Pflegezeiten vorsorgen- Tabellen mit Eurobeträgen zu Pflegegeld und zur Heimunterbringung  - Schlusswort- Über die AutorinBuchumfang: Ca. 53 DIN-A4 Seiten, 14.300 Wörter Aus der Reihe "Pflege & Vorsorge KOMPAKT von Angelika Schmid - Wissen in 120 Minuten"

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Angelika Schmid

Pflegegeld beantragen: Ratgeber zu Pflegegrad 1-5 mit Pflegeunterstützungsgeld

BookRix GmbH & Co. KG80331 München

Vorwort

Dieser Pflege-Ratgeber richtet sich an alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige. Aber auch an alle, die wegen seelisch psychischen Beeinträchtigungen betreut werden müssen. Kurzum an alle Menschen, denen ein Pflegegeld zusteht. Jedoch auch an die, welche stellvertretend das Pflegegeld beantragen wollen. Für Anfänger und auch für erfahrene Pflegende stellt Angelika Schmid ihr bewährtes Praxiswissen aus sechzehn Jahren Pflegeerfahrung zur Verfügung. Einen großen Erfahrungsschatz zum Pflegegeld und allen weiteren finanziellen Pflegeunterstützungen hat sie in diesem kleinen Band zusammengetragen.

 

Der kompakte Ratgeber zeigt dir mit persönlichen Tipps alles Wichtige zum Pflegegeld. Der Antrag ist zwar schnell gestellt, doch auf was muss ich danach achten? Welche Fallen und Fehler sollte man möglichst vermeiden? Das erfährst du und natürlich auch, wie du das Beste für deinen Angehörigen erreichst. Dieser Ratgeber begleitet dich vom Antrag bis zum Erreichen der finanziellen Hilfen über das Pflegegeld hinaus. Die Voraussetzungen und die Vorteile der neuen Pflegegrade werden umfassend dargestellt.

 

 Nachdem der Pflegegrad festgestellt wurde, erfolgt ein positiver Bescheid und anschließend bekommst du regelmäßig das Pflegegeld. Du profitierst von finanziellen Hilfen und versäumst keine staatlichen Hilfeleistungen und das ist doch beruhigend.

 

Wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld?

Es ist gesetzlich genau festgelegt, wann ein Mensch einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse hat. Ein reiner Hilfebedarf mal hier und da reicht dazu nicht aus. Der Gesetzgeber hat im SGB XI die Grenzen sehr eng gefasst. Das Pflegegeld wird nur unter den nachstehend aufgeführten Grundbedingungen bezahlt. 

 

Übrigens, das Pflegegeld bekommst du steuerfrei. Es muss nicht in die Einkommenssteuer übernommen und versteuert werden.

 

Diese Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein

 

Es liegt eine Pflegebedürftigkeit auf Dauer vor, also nicht nur gelegentlich, es sollten mindestens durchgehend sechs Monate sein

 

Der Umfang des Hilfsbedarfs ist für alle/viele alltäglichen Unterstützungen nötig und diese fallen auch regelmäßig im Tagesablauf an

 

Es besteht eine körperliche Behinderung, welche die Hilfsleistungen erfordert 

 

Es besteht eine psychisch geistige Behinderung, die so weit fortgeschritten ist, dass der Mensch auf dauernde Hilfsleistungen angewiesen ist

 

Bei den Prüfungen zum Pflegebedarf wird von einem über das übliche Maß hinausgehenden Hilfsbedarf gesprochen. Dies bedeutet, die Pflegeperson muss regelmäßig und mehrmals täglich im Einsatz sein. Bei den hohen Pflegegraden muss dies auch nachts der Fall sein.

 

Auch auf die dauerhafte Hilfsbedürftigkeit wird großen Wert gelegt. Die Pflegeleistungen sind gesetzlich in einem umfangreichen Katalog angelegt. Dieser richtete sich früher hauptsächlich nach der sogenannten Grundpflege, was sich mit den Pflegegraden grundsätzlich geändert hat. Zusätzlich habe ich dir auch die Bewertungsgrundlagen für seelisch psychische Einschränkungen aufgelistet, damit du auch darüber gut im Bilde bist. Gerade Pflegeanfänger tappen hier anfangs häufig im Dunkeln.

 

Grundsätze:

 

Erheblich Pflegebedürftige haben grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Hilfe unter folgenden Voraussetzungen:

 

6 Monate in einer Krankenkasse versichert seinPflegebedürftigkeit muss 6 Monate und länger dauernPflegebedarf muss erheblich seinEin Pflegegrade muss festgestellt sein Antrag formlos bei der KrankenkassePersönliche Begutachtung des MDK

 

Diese Geldleistungen ergänzen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung, sie garantieren keine Vollversorgung. Die Hilfe wird auch gern als „Teilkaskoversicherung“ bezeichnet.  Die Unterstützung, auch finanzieller Art, durch Angehörige und andere Helfer wird vorausgesetzt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das 2. Pflegestärkungsgesetz. Die meisten, und zudem einschneidenden Änderungen, sind ab dem 1.1.2017 in Kraft getreten.

 

Grundsätzliche Regelungen für den Bezug von Pflegegeld

 

Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss ein erheblicher Pflegebedarf bestehen. Die Leistungen richten sich danach, welchem Pflegegrad der pflegebedürftige Mensch zugeordnet wird. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird aufgrund des Antrags bei der Pflegekasse, festgestellt. Die Pflegekasse folgt hierbei der persönlichen Begutachtung des MDK. Begutachtungen erfolgen nach speziellen Richtlinien. Die Einstufung gliedert sich in die Grade 1 – 5.

 

Zusätzlich kann die Begutachtung ergeben, dass die betroffene Person auf ein hohes Maß an Betreuung angewiesen ist. In diesem Falle liegt eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vor. Diese wiederum führt zu einem höheren Pflegegrad und damit zur Erhöhung des Pflegegeldes. Hinzu kommt noch eine Zusatzförderung, welche die Pflegekasse Betreuungs- und Entlastungsleistungen nennt.

 

Wichtig: Für jede Pflegeunterstützung, mit wenigen Ausnahmen, ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

 

Ausnahme: Betreuungs- und Entlastungsleistungen - diese erhält jeder Mensch mit Pflegestufe + Einschränkung der Alltagskompetenz automatisch. Der Betrag wird angespart in die Mitte des folgenden Jahres. 

 

Unterschiede der Pflegeleistungen

 

Pflegeleistungen unterscheiden sich in Grundleistungen und Extraleistungen, die als Pflegesachleistungen bezeichnet werden.

 

Zu den Grundleistungen gehören ohne weiteren Antrag:

 

PflegegeldBetreuungs- und Entlastungsleistungen

 

Zusätzlich können noch Extraleistungen gewährt werden. Zu beantragen sind diese sogenannten Sachleistungen, unabhängig vom Kostenträger, bei der Krankenkasse.

 

Bewertungskriterien der Pflegekasse

Seither wurde im Minutentakt der Pflegebedarf ermittelt. Bei der bisherigen Einstufung war nur die Körper­pflege, Ernährung, Mobilität und haus­wirt­schaftliche Versorgung erfasst. Künftig werden Punkte vergeben. Die Gesamt­punkt­zahl entscheidet bei Neubewertungen nun seit 2017 über den Pfle­gegrad.

 

Die bisherigen drei Pfle­gestufen + eingeschränkter Alltagskompetenz, werden ab 2017 abgelöst durch fünf Pfle­gegrade. Das Maß für die Einschät­zung soll nun der Grad der Selbst­ständig­keit eines Menschen sein. Wie selbst­ständig kann er ohne Hilfe und Unterstüt­zung von anderen sein Leben führen. Sechs Lebens­bereiche sind dabei für den Gutachter von Bedeutung.

 

Neue Definition der Pflegegrade

 

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird völlig neu definiert. Neu ist, dass es nun eine Gleichbe­hand­lung von geistigen und körperlichen Einschränkungen geben soll. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in sechs Bereichen oder sogenannte Module. Dabei spielen die bisherigen Werte sowie eine bis dato unmenschliche Minutenklauberei keine Rolle mehr. 

 

Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderlichen Fähigkeiten im Alltag noch vorhanden sind. Es wird wichtig, ob damit verbundene Tätigkeiten selbstständig, teilweise selbstständig oder nur unselbstständig, erledigt werden können. Die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich, in Bezug auf ihre Selbstständigkeit mithilfe einer Punkte-Vergabe auf einer Skala von 0 – 100, bewertet. Hierbei werden die Einzelpunkte aus jedem Modul addiert. Auf diese Weise werden Pflegebedürftige daraufhin einem Pflegegrad zugeordnet. Dies gilt aber nur für neue Pflegefälle.

 

Mehraufwand für die Bewertung

 

Es wird wichtig, wer wann und wieviel helfen muss. Den Pflegegrad gibt es also nur, wenn die körperlichen psychischen und physischen Beeinträchtigungen so hoch sind, dass der Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe gestaltet werden kann. Dies wird logischerweise aufwendigere Prüfungen nach sich ziehen. Deine Nachweise sollten deshalb möglichst gut belegt sein.

 

Auszug aus dem Gesetzbuch

 

§ 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument

 

Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen. In jedem Modul sind für die in den Bereichen genannten Kriterien die in Anlage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten dar. Den Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 ersichtlich sind. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet:

 

Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der FähigkeitenPunktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

 

Grad der Selbstständigkeit - früher eingeschränkte Alltagskompetenz

 

Der Pflegedienst stellt in der Begutachtung fest, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorhanden sind. Falls bei der Demenz oder anderen psychisch seelischen Einschränkungen eine aufwendige Pflege und Betreuung erforderlich sind, wird dies bei den Pflegegraden berücksichtigt.

 

Voraussetzungen für die Feststellungen der eingeschränkten Alltagskompetenz oder eine mehr oder minder gegebene Selbstständigkeit sind:

 

unkontrolliertes Verlassen der WohnräumeFremd- und Selbstgefährdungkein Erkennen der eigenen Gefühle - Aggression - AngstAbwehr gegen schützende Maßnahmengestörte Bewältigung des AlltagsTag-Nachtrhythmus beeinträchtigtStarke StimmungsschwankungenDepressionenHilflosigkeit in den Alltagsverrichtungen

 

Beispiele der Fragen zu Einschränkungen der Selbstständigkeit  bei meinem Mann:

 

1. Will er die Wohnung unkontrolliert verlassen?

2. Kann er Gefahren für sich und andere noch richtig einschätzen?

3.  Dreht er unkontrolliert Herdplatten an? 

4. Reagiert er aggressiv oder versucht er in fremde Wohnungen zu gehen?

5. Schreit er auch ohne Grund? 

6. Werden Gefühle wahrgenommen: Hunger, Durst, Schmerzen usw.?

7. Sind Depressionen oder Angststörungen zu beobachten?

8. Wie steht es mit Gedächtnis und Urteilsvermögen?

9. Sind Schlaf-Wachphasen im „normalen“ Bereich?

10. Ist eine eigenständige Struktur des Alltags noch möglich?

11. Werden Halluzinationen oder Verfolgungswahn beobachtet?

12. Ist er unkontrolliert bei Emotionen? 

13. Depressionen - ist ständiges Klagen gegeben?

14. Handelt er in manchen Situationen unangebracht?

15. Plötzliches Weinen oder Misstrauen - verhält er sich distanzlos?

16. Sucht er häufig die eigene Wohnung? 

17. Werden Absprachen eingehalten oder vertraute Personen erkannt?

18. Hantiert er mit gefährlichen Gegenständen usw.?