Der Amager-Mann. Doppelmörder und Serienvergewaltiger - Tonny Holk - E-Book

Der Amager-Mann. Doppelmörder und Serienvergewaltiger E-Book

Tonny Holk

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Beschreibung

Ein fesselnder True Crime-Fall aus Skandinavien: Die Jagd auf den schlimmsten Serienverbrecher Dänemarks endet im Herbst 2010, als Marcel Lychau Hansen nach der Vergewaltigung einer Siebzehnjährigen verhaftet wird. Tauschen Sie ein in die akribische Ermittlungsarbeit der Polizei, die schließlich zur Verhaftung und Verurteilung des 46-jährigen Täters führte. -

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Tonny Holck

Der Amager-Mann. Doppelmörder und Serienvergewaltiger

Übersetzt Patrick Zöller

von Kriminalassistent Tonny Holck, Dezernat für personengefährdende Kriminalität, Polizei Kopenhagen

Saga

Der Amager-Mann. Doppelmörder und Serienvergewaltiger

Übersetzt

Patrick Zöller

Original

Amagermanden

Coverbild/Illustration: https://ekstrabladet.dk/112/article4057168.ece

Copyright © 2013, 2020 Tonny Holck und SAGA Egmont

All rights reserved

ISBN: 9788726737752

 

1. Ebook-Auflage, 2020

Format: EPUB 3.0

 

Dieses Buch ist urheberrechtlich geschützt. Kopieren für gewerbliche und öffentliche Zwecke ist nur mit Zustimmung von SAGA Egmont gestattet.

 

SAGA Egmont www.saga-books.com und Lindhardt og Ringhof www.lrforlag.dk

– a part of Egmont www.egmont.com

Am frühen Morgen des 25. September 2010 wurde die Hundestaffel der Polizei Kopenhagen in Verbindung mit der Vergewaltigung eines 17-jährigen Mädchens angefordert, um den Tatort und seine nähere Umgebung abzusuchen. Das Opfer war auf dem Weg in seine Wohnung von hinten überfallen und anschließend vergewaltigt worden sowie weiteren Übergriffen des Täters ausgesetzt gewesen.

Zur Staffel gehörten auch der Polizeihund Cooper und sein Hundeführer. Nicht weit vom Tatort entdeckte Cooper ein Kondom, und dieser Fund führte dazu, dass in zwei Mordfällen und mehreren älteren Fällen von Vergewaltigung die Ermittlungen wieder aufgenommen und mit der Verurteilung eines 46-jährigen Mannes zu lebenslanger Freiheitsstrafe abgeschlossen wurden.

In diesem Artikel geht es nicht um eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Taten, sondern darum, die Ermittlungsarbeit der Polizei und zum Teil die der Staatsanwaltschaft darzustellen.

Meldung einer Straftat zwecks weiterführender Ermittlungen

Am Montag, 27. September 2010, wurde das Dezernat für personengefährdende Kriminalität / die Mordkommission der Polizei Kopenhagen zwecks Aufnahme weiterführender Ermittlungen über die Vergewaltigung eines 17-jährigen Mädchens in Kenntnis gesetzt, da eine Identifikation des Täters nicht vorlag.

Aus der Strafanzeige ging hervor, dass das geschädigte Mädchen vom Nachmittag des 24. September bis zirka 4:00 Uhr morgens am Samstag, 25. September, mit einigen Freundinnen und Freunden zusammengewesen war. Von den letzten drei ihrer Freunde trennte sie sich an der Metrostation DR-Byen und fuhr von hier weiter bis zur Metrostation Ørestad, wo sie um 4:12 Uhr ankam.

Die Gruppe sei ohne konkretes Ziel ein wenig „um die Häuser gezogen.“

Der Polizei gegenüber beschrieb sie die Route, die sie in den Kongelundsvej und auf den Gehweg gegenüber der Hausnummer 242 geführt hatte. Sie hörte Musik über ihre In-ears, die an ihr Handy angeschlossen waren, und schenkte ihrer Umgebung deshalb keine besondere Aufmerksamkeit. Daher war sie sehr überrascht, als ihr plötzlich ein Mann entgegenkam. Trotz der langen, schnurgeraden und zu dieser Zeit menschenleeren Straße hatten sie ihn bis dahin nicht bemerkt. Es war ihr fast ein bisschen peinlich, denn sie summte zu der Musik in ihren Ohren vor sich hin, und sie lächelte den Mann verlegen an.

Nichts am Aussehen und Verhalten des Mannes deutete daraufhin, dass er sie belästigen oder angreifen würde. Es handelte sich um eine unauffällige, ordentlich gekleidete Person. Sie gingen aneinander vorbei, ohne etwas zu sagen, aber als der Mann an ihr vorüber war, spürte sie, dass er sich umdrehte, und noch bevor sie reagieren konnte, hatte er sie gepackt und ihr die rechte Hand auf den Mund gepresst. Er zog sie fest an sich heran und sagte, sie solle nicht schreien. Außerdem drohte er ihr, er habe ein Messer. Sie versuchte, sich von dem Mann zu befreien und ihm seine Mütze wegzureißen, sodass sie seinen Kopf und seine Haare sehen konnte. So kam es auf dem Gehweg zu einer Rangelei. Sie versuchte, den Täter von seinem Vorhaben abzubringen, indem sie erst einen Asthmaanfall simulierte und dann auf der Erde liegen blieb, als sei sie ohnmächtig geworden.

Der Angreifer reagierte, indem er sagte: „Es ist noch nicht überstanden.“ Gleichzeitig befahl er ihr in aggressivem Ton, sie solle aufstehen. Als sie es nicht tat, zerrte er sie heftig auf die Beine und führte sie weiter den Kongelundsvej entlang.

Er war sehr kräftig und genoss offenbar die Macht, die er über sie hatte. Sie war verängstigt, kam aber auf den Gedanken, heimlich einen Anruf über ihr Handy zu tätigen, das sie in der Jackentasche hatte. Das war keine Schwierigkeit für sie, da sie das Telefon häufig benutzte und mit der Tastatur vertraut war. So gelang es ihr, unbemerkt ihre Eltern anzurufen. Als sie ihren Vater am anderen Ende hörte, rief sie: „Ich will nicht sterben – ich will nicht sterben.“

Der Mann erkannte, was sie tat, nahm ihr Telefon und schaltete es aus. Dabei zerrte er sie weiter zum Eingangstor der Kleingartenanlage Stjernelund, wo ihr eine Besonderheit auffiel, ein Hahn aus Keramik, der krähte, wenn jemand durch das Tor ging. Sie wurde zu dem am weitesten vom Eingang entfernten Bereich gezerrt.

 

Aufgrund der zuvor ausgesprochenen Drohung des Mannes, er habe ein Messer, und weil er den Anruf an ihre Eltern bemerkt hatte, gab sie jeden Widerstand auf, auch weil sie sich jetzt auf dem Gelände der Anlage wie eine Gefangene fühlte. Deshalb gehorchte sie, als er kurz darauf eine Jacke auf einer Wiese ausbreitete und ihr befahl, sie solle sich hinknien. Sie sah, wie er seine Hose herunterzog und versuchte ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Unter anderem sagte sie, sie habe „es“ noch nie gemacht. Ihre Bemühungen waren nutzlos und sie wurde gezwungen, seinen Penis in den Mund zu nehmen und daran zu lecken. Sie wagte nicht, sich zu widersetzen.

Er zwang sein Opfer zu weiteren sexuellen Handlungen und Demütigungen und zog in deren Verlauf ein Kondom an. Zuerst hatte er ohne Kondom Verkehr mit ihr, danach mit Kondom. Als er einmal hinter ihr stand, hörte sie, wie ein Reißverschluss geöffnet wurde, und ihr kam der Gedanke, dass er sein Messer aus der Tasche holte, mit dem er ihr anfangs gedroht hatte. Dann hörte sie aber, wie der Täter sich ein Kondom überzog.

Als er seine grauenvolle Tat beendet hatte, befahl er ihr, liegen zu bleiben und bis 5.000 zu zählen, bevor sie aufstehe. Er meinte, bis dahin sei er bei seinem Fahrrad und könne verschwinden, bevor sie Hilfe herbeirufen konnte. Er verhielt sich vollkommen ruhig und kontrolliert, es waren keinerlei Anzeichen von Panik festzustellen. Er nahm das Mobiltelefon und die Handtasche des Opfers samt Inhalt an sich und sagte ihr, er werde alles irgendwo ablegen, wo sie es finden könne. Sie hörte, wie der Täter den Kongelundsvej Richtung Süden entlanglief, stand verhältnismäßig schnell auf und ging zum Kleingarten ihrer Eltern, der nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt lag.

Die Polizei wurde umgehend gerufen und Vernehmungen durchgeführt, sowie der Tatort untersucht, zu dem die Geschädigte die Beamten führte. Dabei wurde festgestellt, dass an der angegeben Stelle das Gras niedergetreten war.

Gleichzeitig wurden in dem Bereich, in dem das Opfer anfangs in eine Rangelei mit dem Täter verwickelt gewesen war, ein Headset und ein Mobiltelefon gefunden. Obwohl das Headset stark beschädigt war, konnte es als das der Geschädigten identifiziert werden.

Aufgrund der Aussage des Opfers, wonach der Täter ihre Handtasche und ihr Mobiltelefon mitgenommen hatte, wurde sofort eine Ortung des Mobiltelefons eingeleitet in der Hoffnung, so den Aufenthaltsort des Täters herauszufinden. Das Telefon war aber immer noch ausgeschaltet und tauchte im Verlauf der weiteren Ermittlungen nicht wieder auf.

Hingegen sollte der Fund des Kondoms, durch den Polizeihund Cooper, von entscheidender Bedeutung für die weiteren Ermittlungen sein. Bei der Untersuchung der Umgebung des Tatorts fand der Hund ein Kondom auf dem Gehweg im Kongelundsvej südlich des Tatorts, also in der Richtung, in die das Opfer den Täter hatte flüchten hören, nachdem er sich an ihr vergangen hatte.

Die weiterführenden Ermittlungen

Vergewaltigungsfälle, in denen Opfer und Täter zuvor auf irgendeine Weise Kontakt hatten, kommen verhältnismäßig häufig vor, während es sehr selten zu einer Vergewaltigung wie der oben beschriebenen kommt.

In diesem Fall gab es mehrere Punkte, an denen die Ermittler ansetzen konnten.

Schon am Tag der Anzeigenaufnahme war die Geschädigte im Gerichtsmedizinischen Institut des Reichskrankenhauses auf eventuelle Spuren des Täters untersucht worden, außerdem ging es darum, eventuelle körperliche Schäden zu dokumentieren, die sich das Opfer durch die Handlungen des Täters zugezogen hatte. Die Untersuchung ergab, dass das Opfer oberflächliche Verletzungen in Form von Rötungen an den Armen, an den Knien und im Gesicht davongetragen hatte.

Das Gerichtsmedizinische Institut hatte das im Kongelundsvej gefundene Kondom sichergestellt und auf DNA-Spuren untersucht.

Die Aussage der Geschädigten hinsichtlich ihres Tuns in der Zeit vor der Tat wurde genau geprüft, unter anderem wurden Videoaufnahmen von den Haltestellen der Metro gesichtet, außerdem wurden die Freunde befragt, die sie angegeben und mit denen sie zusammen gewesen war. Es stellte sich heraus, dass die Geschädigte vollumfänglich und genau angegeben hatte, wo sie wann gewesen und mit wem sie zusammen gewesen war.

Bei der Beschreibung des Täters wies sie besonders darauf hin, dass der Mann eine schwarze Strickmütze mit Rollrand am unteren Ende und eine schwarze Jacke getragen hatte. Am unteren Teil des einen Ärmels befand sich ein Reißverschluss.

Aufgrund dessen hielt man es für möglich, Überwachungsfotos mit Personen zu finden, die eine solche Jacke trugen. Daher wandte man sich an Banken, Geschäfte, Tankstellen, 24-Stunden-Kioske und ähnliche Einrichtungen in einem verhältnismäßig großen Umkreis des Tatorts, um zu prüfen, ob eine Person dabei war, deren Aussehen und Alter der Täterbeschreibung der Geschädigten entsprach.