Die großen Herrscherinnen und Regentinnen - Barbara, Dr. Beck - E-Book

Die großen Herrscherinnen und Regentinnen E-Book

Barbara, Dr. Beck

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Beschreibung

Jahrhundertelang wurde Frauen ihre mangelnde Eignung zum Herrscheramt immer wieder bescheinigt. Wirkliche Herrscherinnen kraft eigenen Rechts auf den Thronen waren daher selten. Vormundschaftliche Regentschaften bildeten für sie den bedeutendsten Herrschaftszugang. Eine Sonderrolle spielten die Statthalterinnen der Niederlande. Das Buch präsentiert 58 interessante Kurzporträts von bekannten und weniger bekannten Fürstinnen aus der Zeit vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart, die legitim Herrschaft ausübten.

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Seitenzahl: 309

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Dr. Barbara Beck,

geboren 1961 in München, studierte Geschichte, Kunstgeschichte und Volkskunde. Nach mehrjähriger Tätigkeit im kulturhistorischen Ausstellungsbereich (u.a. für das Haus der Bayerischen Geschichte, die Bayerische Schlösserverwaltung) arbeitet sie heute als freiberufliche Historikerin und Sachbuchautorin. Sie hat zu den unterschiedlichsten historischen und kunsthistorischen Themen Bücher und Beiträge verfasst.

Bereits bei marixwissen erschienen: Die berühmtesten Frauen der Weltgeschichte - Vom 18. Jahrhundert bis heute.

Zum Buch

Jahrhundertelang wurde Frauen ihre mangelnde Eignung zum Herrscheramt immer wieder vorgehalten. Wirkliche Herrscherinnen kraft eigenen Rechts auf den Thronen waren daher selten. Vormundschaftliche Regentschaften bildeten für sie den bedeutendsten Herrschaftszugang. Eine Sonderrolle spielten nur die Statthalterinnen der Niederlande. Das Buch präsentiert 58 Porträts von bedeutenden Fürstinnen aus der Zeit vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart, die legitim Herrschaft ausübten, wie z.B. Isabeau von Bayern, Christine von Schweden, Wilhelmina der Niederlande, Margrethe II. von Dänemark und viele weitere.

Barbara Beck

Die großen Herrscherinnen und Regentinnen

Barbara Beck

Die großenHerrscherinnenund Regentinnen

Vom Frühmittelalterbis in die Gegenwart

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://dnb.d-nb.de abrufbar.

Es ist nicht gestattet, Abbildungen und Texte dieses Buches zu scannen, in PCs oder auf CDs zu speichern oder mit Computern zu verändern oder einzeln oder zusammen mit anderen Bildvorlagen zu manipulieren, es sei denn mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.

Alle Rechte vorbehalten

Copyright © by marixverlag GmbH, Wiesbaden 2013

Der Text basiert auf der Ausgabe marixverlag, Wiesbaden 2013

Lektorat: Karin Flörchinger, Hattersheim

Covergestaltung: Nicole Ehlers, marixverlag

nach der Gestaltung von Thomas Jarzina, Köln

Bildnachweis: dpa Picture-Alliance GmbH/dpa, Frankfurt,

Offizielles Porträt von Königin Margrethe II. von Dänemark,

aufgenommen am 04.01.1999 (Fotograf: Mydtskov Rigmor/Polfoto).

Rückseite: Schloß Amalienborg, Kopenhagen, Dänemark

eBook-Bearbeitung: Bookwire GmbH, Frankfurt am Main

ISBN: 978-3-8438-0381-6

www.marixverlag.de

Inhalt

Vorwort

Galla Placidia

Amalaswintha (Amalasuntha)

Brunhild (Brunichild)

Theodelinde (Theudelinde), die Selige

Irene (Eirene)

Olga, die Heilige

Adelheid von Burgund, die Heilige

Mathilde von Quedlinburg

Theophanu

Agnes von Poitou

Mathilde von Tuszien

Eleonore von Aquitanien

Konstanze von Sizilien

Margarete I.

Isabeau von Bayern

Henriette von Mömpelgard (Montbéliard)

Isabella I., die Katholische

Margarete von Österreich

Maria von Ungarn

Maria I. Tudor, die Katholische oder die Blutige

Katharina von Medici

Margarete von Parma

Elisabeth I.

Jane Grey

Maria I. Stuart

Maria von Medici

Maria Magdalena von Österreich

Anna von Österreich

Amalie Elisabeth von Hanau-Münzenberg

Christine

Sofia Alexejewna

Anna

Sibylla Augusta von Sachsen-Lauenburg

Katharina I. Alexejewna

Ulrike Eleonore d. J.

Anna Iwanowna

Christiane Charlotte von Württemberg-Winnenthal

Elisabeth Petrowna

Maria Theresia

Maria von Großbritannien, Irland und Hannover

Maria Antonia Walburga von Bayern

Katharina II. Alexejewna, die Große

Anna Amalia von Braunschweig-Wolfenbüttel

Pauline von Anhalt-Bernburg

Elisa Bonaparte

Marie Louise von Österreich

Viktoria

Isabella II.

Cixi (Tz’u-his, Ts’e-hi)

Liliuokalani

Maria Christina von Habsburg-Lothringen

Wilhelmina

Marie-Adelheid

Sālote Tupou III.

Juliana

Elisabeth II.

Beatrix

Margrethe II.

Auswahlbibliografie

Vorwort

Lange Zeit überwog in der Geschichtswissenschaft die Auffassung, dass in der Vergangenheit die männliche Herrschaft auf den Fürstenthronen die Norm gewesen sei. Fürstinnen, die Herrschaft aus eigenem Recht ausübten, galten als große Ausnahmeerscheinungen in der Geschichte. Diese Ansicht gründete auf der Tatsache, dass in einigen Ländern, wie beispielsweise in Frankreich, das „Salische Gesetz“ bestand, das Frauen von der Thronfolge grundsätzlich ausschloss. Selbst in denjenigen Ländern, die eine weibliche Thronfolge zuließen, kam diese nur für den nicht sehr häufigen Fall zum Zuge, dass es keinen männlichen Thronanwärter gab. Eine Prinzessin hatte mit ihrem Anspruch immer hinter ihren jüngeren Brüdern zurückzutreten. Eine weibliche Erbfolge stellte somit nur eine Notlösung dar, da ihre Legitimität leichter angezweifelt werden konnte. Erst in jüngerer Zeit haben sich mehrere Monarchien wie etwa Schweden (1980), Norwegen (1990), Belgien (1991), Dänemark (2009) oder Großbritannien (2013) per Gesetz für die weibliche Thronfolge geöffnet. Jetzt gilt dort ohne Ansehung des Geschlechts das Erstgeburtsrecht.

Die pauschale Einschätzung, dass Frauen aus dem Hochadel der legitime Herrschaftszugang eher selten gelang, klammerte meist die weiblichen Regentschaften aus, die sowieso gerne in die Schublade der „Krisenzeit“ für eine Dynastie abgelegt wurden. Dass es sich dabei aber ebenfalls um eine, wenn auch bloß vorübergehend ausgeübte, eigenständige Herrschaft mit mehr oder weniger großen Entscheidungskompetenzen handelte, wurde nicht wahrgenommen. Im Gegensatz zu den Fürstinnen, die kraft eigenen dynastischen Rechts regierten, kamen Regentinnen in wesentlich größerer Zahl vor. Selbst in Ländern, die keine weibliche Thronfolge anerkannten, war es gängige Praxis, dass Fürstinnen für eine begrenzte Zeit als Stellvertreterinnen eines Monarchen agierten. Gerade bei der Minderjährigkeit des Throninhabers, dem häufigsten Grund für die Installation einer Stellvertreter-Regierung, erschien eine weibliche Regentschaft meist als ratsamer als die Berufung eines nahen männlichen Verwandten, bei dem eher zu befürchten stand, dass er eigene Pläne zum Nachteil des jungen Herrschers verfolgen könnte. Bei den meisten weiblichen Regentschaften handelte es sich um mütterliche Vormundschaften. Großmütter, Tanten oder Schwestern übten dieses Amt nur gelegentlich aus. Neben den Regentschaften, die wegen des jugendlichen Alters des rechtmäßigen Herrschers erforderlich waren, gab es die selteneren Fälle wie etwa eine schwere Krankheit oder eine längere Abwesenheit durch Gefangenschaft etc., die den Monarchen an der eigenständigen Herrschaftsausübung hinderten und die Einsetzung einer Regentschaft bedingten.

Die Herrschaftslegitimation einer Regentin hatte allerdings einen minderen Wert als jene eines Erbfürsten, da ihre Autorität wegen der zeitlichen Begrenzung ihres Amtes bloß einen provisorischen Charakter besaß. Sie hatte lediglich die Zeit bis zur Mündigkeit des legitimen Fürsten zu überbrücken. Nicht selten musste es eine Regentin daher hinnehmen, dass ihre Durchsetzungskraft immer schwächer wurde, je näher das Ende ihrer Regentschaft rückte. Generell war ihre Entschlussfreiheit üblicherweise geringer als jene des eigentlichen Throninhabers. Als Herrscherin auf Zeit waren ihrem Handlungsspielraum mehr Grenzen gesetzt. Häufig bekamen sie zudem Regentschaftsräte an die Seite gestellt. Oft pochten bei einer Regentschaft außerdem die Landstände auf ein Mitspracherecht. Es gab trotzdem immer wieder Regentinnen, die es verstanden, sich Freiräume zu verschaffen und eine kraftvolle eigenständige Politik zu betreiben. Mit den eben genannten Einschränkungen hatten aber auch männliche Regenten zu rechnen. Diese Vorbehalte waren nicht geschlechtsspezifisch. Kritischer war es für eine Regentin jedoch, dass Gegner ihrer Herrschaft mit dem Argument operieren konnten, dass die Regentin nicht der eigenen Dynastie entstammte, sondern in diese nur eingeheiratet hatte und somit eine „Ausländerin“ war. Solange noch das Kriegerkönigtum vorherrschte, bereitete eine Frau auf dem Thron, sei es als Regentin oder als Erbfürstin, auch insofern gewisse Probleme, da sie nicht selbst ihre Truppen in die Schlacht führen konnte.

Einen Sonderfall unter den Regentinnen im Verlauf der Geschichte bildeten die Generalstatthalterinnen der habsburgischen Niederlande. Hier wurden mehrmals weibliche Mitglieder des Hauses Habsburg als Stellvertreterinnen des Monarchen eingesetzt, denen in diesen unruhigen, fern vom Kerngebiet liegenden Provinzen weitreichende Regierungsvollmachten zugebilligt wurden.

Obwohl eine Frau, nüchtern betrachtet, genauso gut oder schlecht wie ein Mann die Regierungsgeschäfte leiten konnte, wurde weibliche Herrschaft über einen langen Zeitraum hin als problematisch bewertet. Eine wenig erfolgreiche Regierung einer Herrscherin wurde auf diese Weise für ein größeres Desaster erachtet als bei einem männlichen Throninhaber. Besonders deutlich fiel das Verdikt gegen Herrscherinnen generell bei dem radikalen calvinistischen Reformator John Knox aus, der 1558 verkündete: „Eine Frau zur Herrschaft, Hoheit, Gewalt oder Regierung über ein Königreich, eine Nation oder Stadt zu berufen, ist widernatürlich, eine Beleidigung Gottes und steht in größtem Gegensatz zu seinem geoffenbarten Willen und seiner anerkannten Ordnung.“ Knox stand mit seiner Meinung nicht allein. Im Bedarfsfall bediente man sich immer wieder gerne solcher Stereotypen. König Friedrich II. von Preußen etwa wählte 1741 für den Dankgottesdienst nach dem preußischen Sieg über die Truppen Maria Theresias bei Mollwitz zynisch folgenden Bibelspruch aus: „Ein Weib lerne in der Stille mit aller Bescheidenheit. Einem Weibe aber gestatte ich nicht, daß sie lehre, auch nicht, daß sie des Mannes Herr sei, sondern ich will, daß sie stille sei.“ Die grundsätzliche Kritik an weiblicher Herrschaft konnte noch zusätzlichen Zündstoff erhalten, wenn sie obendrein mit der Beschuldigung eines unmoralischen Lebenswandels gekoppelt wurde, die eine Monarchin meist viel härter traf als einen männlichen „Kollegen“.

Angesichts dieser zahlreichen Vorbehalte gegenüber Frauen auf Herrscherthronen war es für viele Fürstinnen notwendig, eine Gegenpropaganda zu betreiben, die ihre Herrschaft verherrlichte. Höchst eindrucksvoll ließ sich beispielsweise Maria von Medici, die Regentin Frankreichs, in einem prachtvollen, zwischen 1621 und 1625 entstandenen Gemäldezyklus von Peter Paul Rubens huldigen, der ihre Legitimation unterstreichen sollte.

Wegen der Skepsis, mit der weibliche Herrschaft prinzipiell gesehen wurde, war das Bestreben groß, Frauen auf dem Thron einen Ehemann als Mitregenten zur Seite zu stellen bzw. ihnen nahezulegen, tunlichst beizeiten der Regierung zu entsagen. Keineswegs alle verheirateten Herrscherinnen waren jedoch gewillt, sich von ihrem Gemahl das Heft aus der Hand nehmen und in ihrer Machtausübung einschränken zu lassen.

Der vorliegende Band versammelt die Kurzporträts von 58 mehr oder weniger bekannten Fürstinnen, die entweder aus eigenem Recht, als Regentin oder als Stellvertreterin über einen kurzen oder langen Zeitraum hin Herrschaft ausübten. Der zeitliche Rahmen spannt sich dabei vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart. Zwar liegt das Hauptgewicht auf den europäischen Monarchien, doch fanden zusätzlich auch einige außereuropäische Fürstinnen, wie etwa die letzte Königin von Hawaii, Aufnahme, deren Wirken in die Zeit westlicher Einflussnahme fiel.

Hauptkriterium für die Auswahl der Fürstinnen war der Wunsch, eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Lebensläufen zu erreichen, um der Leserschaft so abwechslungsreiche und interessante Einblicke in ein facettenreiches Thema bieten zu können. Selbstverständlich erfolgte die Zusammenstellung der Biografien nach letztlich subjektiven Kriterien, da es durchaus noch eine Vielzahl anderer Frauen aus dem Hochadel gab, die ebenfalls legitim Herrschaftsrechte wahrnahmen und daher mit dem gleichen Recht in dieses Buch hätten aufgenommen werden können.

Galla Placidia

* um 390 in Konstantinopel† 450 in RomRegentin des WeströmischenReichs 425 – 437

Die an der Schwelle von der Spätantike zum frühen Mittelalter stehende römische Kaisertochter Aelia Galla Placidia führte in der Zeit der „Völkerwanderung“ ein von Umbrüchen und Wechselfällen gekennzeichnetes Leben. Angesichts einer instabilen politischen Lage gelang es ihr, sich über weite Strecken hin als Regentin des Weströmischen Reichs zu bewähren.

Die Tochter des römischen Kaisers Theodosius I. und dessen zweiter Gemahlin Galla verlor bereits sehr früh ihre Eltern. Während unter Theodosius das Römische Reich nochmals in einer Hand vereinigt war, wurde es 395 gemäß seinem Willen unter seinen beiden Söhnen Arcadius und Honorius in ein Ost- und ein Westreich geteilt. Galla Placidia und ihr zehnjähriger Halbbruder Honorius wurden der Fürsorge des Heermeisters Stilicho und dessen Frau Serena anvertraut, der Lieblingsnichte von Theodosius. Stilicho fungierte als Reichsverweser in der westlichen Reichshälfte. 405 wurde Galla Placidia mit Stilichos Sohn Eucherius verlobt, weil der mächtige Heermeister vandalischer Herkunft seine Familie noch enger an das Kaiserhaus binden wollte. Der daher nicht gänzlich von der Hand zu weisende Verdacht, Stilichos Sohn solle auf diese Weise der Weg zur Kaiserkrone geebnet werden, spielte bei dem Sturz des Heermeisters keine unwesentliche Rolle. Wegen angeblichen Paktierens mit den vordringenden Westgoten wurde er im August 408 von einer germanenfeindlichen Partei ermordet, der Eucherius ebenfalls zum Opfer fiel. Da Stilichos Gemahlin Serena verdächtigt wurde, aus Rachsucht mit den Goten gemeinsame Sache zu machen, wurde sie Ende 408 während der ersten Belagerung Roms durch die Westgoten auf Weisung des Senats erdrosselt, was Galla Placidias Zustimmung fand. Über ihre Beweggründe hierfür kann nur spekuliert werden.

Galla Placidia hielt sich immer noch in Rom auf, als 410 die Westgoten unter der Führung ihres Königs Alarich I. erneut die Stadt bedrohten. Bei der Eroberung und Plünderung Roms geriet sie in Gefangenschaft. Die Schwester des Kaisers Honorius stellte für die Westgoten eine äußerst wertvolle Geißel dar, die als Faustpfand eingesetzt werden konnte, weshalb sie sie auf ihrem weiteren Zug durch Italien und dann nach Gallien mitnahmen. Nach Alarichs Tod trat sein Schwager Athaulf die Nachfolge an. In Verhandlungen mit Kaiser Honorius einigte er sich darauf, dass sich die Goten in Gallien ansiedeln durften. Als Gegenleistung versprach der Westgotenkönig dem Kaiser sowohl militärische Unterstützung gegen den einstigen gallo-römischen Senator Jovinus, der seit 411 den Titel des weströmischen Kaisers beanspruchte, als auch die Aushändigung von Galla Placidia. Während Athaulf die zugesagte Militärhilfe leistete, gab er Galla Placidia nicht heraus, sondern heiratete sie im Januar 414 in Narbonne nach römischer Sitte. Diese ungewöhnliche Ehe einer Kaisertochter mit einem Fürsten, der dem arianischen Christentum anhing, erregte Aufsehen, da bis ins 6. Jahrhundert hinein ein Eheverbot zwischen Goten und Römern bestand. Aus der Ehe stammte ein in Barcelona geborener Sohn mit dem bedeutungsvollen Namen Theodosius, der jedoch bereits als Säugling verstarb. Wenig später wurde Athaulf ermordet. Sein Nachfolger, der romfeindliche Sigerich, demütigte Galla Placidia öffentlich, bevor er nach einer nur sieben Tage dauernden Herrschaft gestürzt wurde. Unter dem neuen König der Westgoten, Wallia, kam es 416 zu einem Friedensvertrag mit Kaiser Honorius. Im Austausch gegen 600 000 Scheffel Getreide konnte Galla Placidia an den Hof ihres Halbbruders in Ravenna zurückkehren.

Auf Wunsch von Honorius heiratete Galla Placidia am 1. Januar 417 den höchst einflussreichen Heermeister und Patricius Flavius Constantius, dem es dank seiner militärischen Erfolge gelungen war, das weströmische Reich wieder zu stabilisieren. Durch die Ehe mit der Schwester des Kaisers konnte Constantius seine Machtstellung weiter festigen. Angeblich hatte sich Galla Placidia zunächst gegen diese Ehe gesträubt, aus der insgesamt zwei Kinder, Honoria und Valentinian, hervorgehen sollten.

Im Februar 421 erhob Honorius seinen Schwager auf Drängen der machtbewussten Galla Placidia zum Augustus und Mitkaiser. Für ihren Sohn Valentinian zeichnete sich dadurch die Möglichkeit ab, Thronfolger zu werden. Am 2. September 421 starb Constantius III., der von dem oströmischen Kaiser Theodosius II. nicht anerkannt worden war. Als die nach dem Tod von Constantius ausgebrochenen Machtkämpfe zwischen den Anhängern von Galla Placidia und den Parteigängern des amtierenden Kaisers Honorius eskalierten, flüchtete sie 423 zusammen mit ihren beiden Kindern zu ihrem Neffen Theodosius II. nach Konstantinopel.

Der kinderlose Tod von Kaiser Honorius am 27. August 423 mündete einstweilen in die usurpierte Herrschaft des Johannes Primicerius, bevor Theodosius II. seinen Vetter Valentinian auf Galla Placidias Insistieren hin zum Caesar ernannte und ihn mit seiner erst zwei Jahre alten Tochter Eudoxia verlobte. Zur Wahrung des legitimen Kaisertums beorderte Theodosius II. ein Heer in das weströmische Reich, wo Valentinian III. im Alter von sechs Jahren am 23. Oktober 425 in Rom zum Augustus proklamiert wurde. Da Valentinian noch nicht regierungsfähig war, übernahm nun Galla Placidia die Leitung der Regierung. Die wirkliche Macht lag jedoch bei den Heermeistern, weil diese für die Grenzsicherung und die Rückeroberung verlorener Provinzen zuständig waren. Zunächst übten die Heermeister Felix und Bonifatius Einfluss auf die Reichsgeschäfte aus, ehe es ihrem Konkurrenten Aëtius gelang, sich 433 trotz Gegenmaßnahmen von Galla Placidia, die seiner wachsenden Übermacht misstraute, endgültig durchzusetzen. Im September 435 wurde er zum Patricius ernannt, wodurch er zum eigentlichen Regenten des Westreichs wurde. Dies begrenzte Galla Placidias Autorität bereits vor dem offiziellen Ende ihrer Regentschaft.

Seit der faktischen Machtübernahme durch Aëtius widmete sich Galla Placidia vor allem dem Bereich der Religion, dem auch schon vorher ihr Interesse gegolten hatte. Sie veranlasste den Bau von Kirchen in Rom und Ravenna und bemühte sich um die Vernichtung heidnischer Kultbilder. Der Bischof von Ravenna bezeichnete sie daher als „Mutter des ewigen, glaubenstreuen und christlichen Reiches“. In einem Brief nach Konstantinopel schrieb sie voll Sendungsbewusstsein, dass Gott die Welt dem Römischen Reich anvertraut habe, damit sie wohlgeleitet und gerettet werde. Auf dem Gebiet der Rechtspflege war sie ebenfalls aktiv und erließ im November 426 mit dem sogenannten Zitiergesetz eine wichtige Neuerung zur Schaffung von Rechtssicherheit. Es wurde damit verbindlich festgelegt, welche Schriften bedeutender römischer Juristen vor Gericht maßgebend sein sollten. Drei Jahre später wurde auf ihre Weisung hin schriftlich fixiert, dass auch der Kaiser an die Gesetze gebunden sei.

Als ihr Sohn Valentinian III. die Regierungsgeschäfte 437 selbst übernahm, zog sich Galla Placidia von der politischen Bühne zurück. Am 27. November 450 starb sie in Rom. Ob sie tatsächlich in ihrem mit prachtvollen Wandmosaiken verzierten Mausoleum in Ravenna beigesetzt worden ist, wie es ab dem 13. Jahrhundert überliefert wird, ist fraglich.

Amalaswintha (Amalasuntha)

* um 495/496† 535 auf Martana im BolsenaseeRegentin des ostgotischenKönigreichs 526 – 534, Königinder Ostgoten 534 – 535

Die Regentin und kurzzeitige Königin des ostgotischen Reichs, Amalaswintha, war, soweit man dies anhand der Quellenlage beurteilen kann, eine eindrucksvolle Herrscherpersönlichkeit. Inmitten einer männlich bestimmten Welt verstand sie es, sich immerhin neun Jahre lang an der Macht zu halten und eines der bedeutendsten germanischen Königreiche auf weströmischem Boden zu regieren.

Amalaswintha entstammte der zweiten Ehe des ostgotischen Königs Theoderich des Großen, einer der berühmtesten Germanenkönige der Völkerwanderungszeit. Ihre Mutter Audofleda war eine Schwester des mächtigen fränkischen Königs Chlodwig I., die Theoderich 493 geheiratet hatte. Um sein noch junges Reich in Italien zu stabilisieren, betrieb der Gotenkönig zum Ausbau seines Bündnissystems eine intensive Heiratspolitik mit den anderen Germanenreichen. Die Verheiratung seiner Erbtochter Amalaswintha mit Eutharich, einem Westgoten aus dem Königsgeschlecht der Balthen und Amaler, passt ebenfalls in den Rahmen dieser politischen Eheverbindungen. Da Theoderich keinen Sohn als Thronerben hatte, sah er Eutharich als seinen Nachfolger vor. Aus der Ehe Amalaswinthas mit Eutharich gingen zwei Kinder hervor, der 516 geborene Athalarich und die zwischen 518 und 520 zur Welt gekommene Mataswintha. Mit Eutharichs Tod um 523 verlor Theoderich seinen designierten Nachfolger, der auch von Ostrom anerkannt gewesen war. Erneut wurde die Frage der Nachfolge zum Problem.

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