43,99 €
Unsere Art zu arbeiten hat sich in den letzten 20 Jahren grundlegend verändert, gleichgeblieben hingegen ist unser Verständnis von Arbeit. Moderne Arbeitsmodelle wie die freie Mitarbeit oder Projektarbeit gelten noch heute als "atypisch". Dieses Buch gibt einen Überblick über mögliche Flexibilisierungsformen beim Personaleinsatz, die den heutigen Ansprüchen von Unternehmen und Mitarbeitern gerecht werden. Es beschreibt den gesetzlichen Rahmen sowie die tariflichen Bestimmungen. Inhalte: - Beschäftigungsbereiche und Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Arbeitsmodelle. - Berechnungen von Kosten und Vorteilen unterschiedlicher Beschäftigungsverhältnisse. - Erweiterung der Handlungsspielräume durch einen flexiblen Personaleinsatz. - Praxisnahe Darstellung mit Checklisten und Vertragsmustern. - Mit dem neuen Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen.Arbeitshilfen online: - Musterverträge. - Gesetze und Verordnungen. - Tarifverträge. - Wichtige Adressen.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 291
Veröffentlichungsjahr: 2017
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
Joachim GutmannFlexible Arbeit1. Auflage 2017
© 2017, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg [email protected]: Jürgen Fischer
Grafiken: Peter Kanzler, BerlinSatz: Reemers Publishing Services GmbH, KrefeldUmschlag: RED GmbH, KraillingDruck: Schätzl Druck & Medien GmbH & Co. KG, Donauwörth
Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe (einschließlich Mikrokopie) sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, vorbehalten.
Es ist etwa zwanzig Jahre her. Auf Veranstaltungen, in Publikationen, in der Wissenschaft, vor allem aber in der betrieblichen Realität war „Flexibilisierung“ das Thema. Kein Wunder: Denn den Wunsch nach mehr Flexibilität haben Menschen und Organisationen gleichermaßen: Das eigene Leben bzw. die unternehmenseigenen Prozesse und Abläufe so frei wie möglich gestalten zu können, ist beim Einzelnen wie in der Organisation ebenso inneres Streben wie äußere Anforderung. Flexibilität ist ein positiv besetzter gesellschaftlicher Wert. Auch ich habe mich damals auf Symposien und in zwei Büchern – „Arbeitszeitmodelle“ und „Flexibilisierung der Arbeit“ (Schäffer-Poeschel) – mit diesem Thema beschäftigt.[2]
Beflügelt durch die am Horizont sichtbar werdende technische Revolution der Digitalisierung erschien ein Paradigmenwechsel in der durch industrielle Entwicklung und gewerkschaftliche Bewegung geprägten Arbeitsgesellschaft möglich: die Entkopplung von Arbeitszeit und Arbeitsort, von Anwesenheit und Arbeitsleistung, von materieller Entlohnung und Arbeitswert. Keine standardisierten Berufsbiografien mehr, keine fixe Dreiteilung des Lebens in Ausbildung, Arbeit und Rente, keine 40-Stunden-Woche mit 24 Tagen Jahresurlaubsanspruch, stattdessen ein neu austariertes Gleichgewicht zwischen individuellen und betrieblichen Interessen.
Wie gesagt: Seitdem sind rund gerechnet zwanzig Jahre vergangen. In diesen beiden Dekaden hat es mehr noch als vorhersehbar enorme technische Entwicklungen gegeben. Sie haben auch unsere Art zu arbeiten massiv verändert. Aber eben nur technisch. Nicht verändert hat sich unser Verständnis von Arbeit: Noch immer ist das Normalarbeitsverhältnis, also die unbefristete Beschäftigung in Vollzeit, das Maß aller Dinge. Noch immer gelten freie Mitarbeit, Projektarbeit, befristete Beschäftigung, Minijobs und Zeitarbeit als „atypisch“.
Diese Bipolarität ist Ausdruck einer Arbeitsordnung, bei der der unternehmerische Wunsch nach mehr Flexibilität tatsächlich oder vermeintlich in Konflikt steht mit dem Bedürfnis des Einzelnen nach größtmöglicher Sicherheit. Um ihn aufzulösen, haben Gesetzgeber und Sozialpartner einen ordnungspolitischen Rahmen geschaffen, der zwischen beiden Polen einen Kompromiss zu schaffen sucht. Kündigungsschutz und Kurzarbeitergeld, reglementierte Befristung und tarifliche Öffnungsklauseln sind nur einige Belege dafür, wie dem Begehren von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Raum gegeben werden soll.[3]
Doch diese Instrumente regeln eine Arbeitsordnung, die als solche die Ansprüche und Bedürfnisse der Menschen nicht mehr vollständig abdeckt. Das berufslebenszeitliche Vollzeit-Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen ist eine „bedrohte Art“ geworden. Und zwar nicht nur, weil das Angebot kaum mehr vorhanden ist, sondern weil die Nachfrage rückläufig ist. Neue Arbeitsformen sind hinzugekommen, die den Ausgleich zwischen individuellem Sicherheits- und unternehmerischem Flexibilitätswunsch aus sich heraus lösen. Weil sie die feste Trennung zwischen Ausbildungs-, Erwerbs- und privaten Reproduktionszeiten aufheben. Weil sie den Zeitpunkt des Ein- und Ausstieg ins Berufsleben flexibler machen. Weil sie die parallele Verwirklichung als Mutter/Vater und im Beruf ermöglichen. Weil sie an die Erfahrungen anknüpfen, die viele Menschen heute machen – und nicht an historisch erkämpfte Rechte.
Dazu zählen auch die Zeitarbeit, die Projektarbeit mittels Werk- oder Dienstvertrag und das Outsourcing von Personal. Unternehmen können so Flexibilität und Handlungsspielraum bei Personaleinsatz und -planung gewinnen. Viele Arbeitnehmer sehen die flexiblen Arbeitsformen als Chance, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, neue Branchen und Unternehmen kennenzulernen. So ist vor allem die Zeitarbeit als moderne Arbeitsform zu einem unverzichtbaren Segment des Arbeitsmarktes geworden.[4]
Trotzdem ist der Ruf nach mehr gesetzlicher Regulierung dieser Arbeitsmarktinstrumente nie verstummt und hat zu einer erneuten Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geführt, die zum 1.1.2017 in Kraft tritt. Populär bezeichnet als „Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen“ soll es Missbrauch verhindern und Gleichbehandlung der Arbeitnehmer sicherstellen. Auch von gewerkschaftlicher Seite werden die Instrumente Zeitarbeit und Werkvertrag immer wieder diskreditiert. Und klar ist auch: Der Missbrauch der Zeitarbeit wie im „Fall Schlecker“ und die halbherzige Reaktion der Branche darauf ebenso wie der Ärger um die Tarifverträge mit der christlichen Spartengewerkschaften waren alles andere als Image fördernd. Weder für die Zeitarbeitsanbieter, noch für die Unternehmen generell.
Dennoch: Flexiblen Arbeitszeitformen gehört die Zukunft. Sie sind Bestandteil sich wandelnder Arbeitswelten und einer sich ändernden Arbeitskultur. Der demografische Wandel arbeitet ihnen genauso in die Hände wie die zunehmende Vernetzung der Wirtschaft. Sie geben Antworten auf Fragen, die sich eine demografieabhängige Arbeitswelt stellt.[5]
Joachim Gutmann,
Ahrensburg, im Januar 2017
Checkliste: Wie Sie Ihre Personalplanung optimieren können
Checkliste: Wie Sie erkennen, ob Ihnen ein Arbeitnehmer überlassen oder vermittelt wurde
Checkliste: Was den Werkvertrag kennzeichnet
Checkliste: Was Sie vor der Beantragung einer Transfergesellschaften beachten sollten[7]
Checkliste: Wie Sie die korrekte Berechnung der Branchenzuschläge prüfen können
Checkliste: Was im Überlassungsvertrag in jedem Fall geregelt sein sollte
Checkliste: Was der Arbeitsvertrag in jedem Fall enthalten sollte
Checkliste: Welche Vorteile Zeitarbeit für den Arbeitnehmer bietet
Checkliste: So arbeiten Sie sicher mit einem Zeitarbeitsunternehmen zusammen
Checkliste: So prüfen Sie als Zeitarbeitnehmer die Seriosität Ihres Arbeitgebers
Checkliste: Wie finde ich den passenden Anbieter?
Checkliste: Welche Vorteile Zeitarbeit für das Einsatzunternehmen hat
Checkliste: So erstellen Sie ein Anforderungsprofil
Checkliste: Was Sie bei der Einweisung von Zeitarbeitnehmern beachten sollten
Checkliste: Klären Sie vor Einsatzbeginn diese arbeitsschutzrechtlichen Fragen
Checkliste: So integrieren Sie den Zeitarbeitnehmer in den Betrieb
Checkliste: Erfüllt der Zeitarbeitnehmer die an ihn gerichteten Erwartungen?
Checkliste: Sind Sie mit der Dienstleistung des Zeitarbeitsanbieters zufrieden?
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung vom 26.10.2017 (Auszug)
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Auszug)
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Meldeverordnung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbeitsförderung (Auszug)
EU-Richtlinie 2008/104/EG zur Leiharbeit
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG[8]
Zweite Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21.3.2014
Verordnung über die Kosten der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Mantel-, Entgeltrahmen und Entgelttarifvertrag
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie
Tabellen zu Branchenzuschlägen in anderen Branchen
Geschäftsanweisung der Bundesagentur zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Merkblatt für Leiharbeitnehmer
Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung
Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Arbeitsvertrag Zeitarbeitnehmer
Arbeitsschutzvereinbarung