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Die Sprache des Verbrechens entschlüsselt
Auch wenn der Täter Handschuhe trägt – sein sprachlicher Fingerabdruck verrät ihn: Eine junge Frau hat vermeintlich Selbstmord begangen, doch ihr Abschiedsbrief entlarvt den Mörder. Ein Industrieller wird verschleppt, das Erpresserschreiben wird den Entführern zum Verhängnis. Raimund H. Drommel ist Deutschlands renommiertester Sprachprofiler. Erstmals erzählt er seine spektakulärsten Fälle aus 25 Jahren, gewährt Einblicke in seine Methoden und entschlüsselt den Code des Bösen.
Raimund H. Drommel ist kein normaler Profiler, er ist der weltweit führende Sprachprofiler. Er klärt Verbrechen auf, indem er Schriftstücke und Sprachnachrichten auf sprachliche Besonderheiten untersucht und so den Urheber bestimmt. Denn unsere Sprache ist beinahe ebenso verräterisch wie ein Fingerabdruck: Jeder Mensch bedient sich einer Sprache, die ihm so auf den Leib geschrieben ist, dass er daran fast genauso sicher zu ermitteln ist wie an den Rillen seiner Finger. Nahezu täglich analysiert der Sprachkriminalist Erpresserschreiben, Drohbriefe, Tagebücher, Abschiedsbriefe und anonyme Anrufe für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte, aber auch im Auftrag von Unternehmen oder Privatleuten. Von Mobbing und anonymen Verleumdungen über Erpressungen und Entführungen bis hin zu spektakulären Politaffären und Morden: Mit Raimund H. Drommel legt erstmals ein Sprachprofiler seine Methoden offen und zeigt, was ihre Sprache über die Täter verrät. Atemberaubend, abgründig – und wahr!
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Seitenzahl: 330
Veröffentlichungsjahr: 2011
Mitternacht war vorbei, die Lichter in den meisten Häusern waren erloschen, der Mond eine schmale Sichel. Knarrend öffnete sich die schwere Holztür in der Mauerumfriedung. Eine schwarz vermummte Gestalt streckte den Kopf durch den Spalt und spähte vorsichtig nach links und nach rechts. Als sie sicher war, dass niemand sie beobachtete, huschte sie im Schutz der Dunkelheit an der Stadtmauer entlang. Nach wenigen Metern blieb sie stehen, zog einen spitzen Gegenstand aus dem Ärmel und ritzte hastig, aber mit kräftiger Hand mehrere Worte in die glattpolierten Steine.
Als der Tag anbrach, konnte die ganze Stadt ihre gemeinen Schmähungen lesen:
Nicola du falsche Dreksau! du liebst den Felix und fiekst mit ihn am Tor
Pass blos auf was noch passiert1
Im Seminarraum der Uni herrschte gespannte Konzentration. Endlich mal ein Linguistik-Seminar, in dem es nicht um Sprachgeschichte oder Sprachtheorie ging, sondern um einen Text, der mitten aus dem Leben gegriffen war. Handelte es sich um die Ankündigung einer Straftat?
Gemeinsam erarbeiten die Studenten mit mir, dem Seminarleiter, ein Täterprofil anhand des kurzen anonymen Textes. Die ersten Einsichten waren schnell gewonnen: Es handelte sich eindeutig um eine Beziehungsangelegenheit. Das Tatmotiv bildeten verletzte Eitelkeit und Eifersucht. Die Drohung galt einer jungen Frau. Das ergab zusammen mit dem Tatmotiv die begründete Annahme, dass eine Frau den Text in die Mauer geritzt hatte. Das geschätzte Alter: zwischen 18 und 25 Jahre. Höchstwahrscheinlich entstammte die Verfasserin der unteren Mittelschicht und verfügte nur über einen geringen Bildungsstand. Darauf ließen die Rechtschreibfehler und die Wortwahl schließen.
Nach dem deutschen Strafgesetzbuch erfüllten diese wenigen Zeilen die Tatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung sowie der falschen Anschuldigung. War auch von Bedrohung in Tateinheit mit diesen Delikten auszugehen? Ich fragte meine Studenten, wie hoch sie das Gefahrenpotenzial dieser Person einschätzten. Eine Drohung, die so unvermittelt abbrach – einige waren der Meinung, dass man das doch einigermaßen ernst nehmen sollte.
Doch ich konnte sie beruhigen: Der Text stammte aus dem antiken Pompeji und war annähernd 2000 Jahre alt. In seiner Originalversion lautete er:
Nycherate vana succula que amas Felicione et at porta deduces
illuc tanto in mente abeto
Ein Riss in der Mauer, der vermutlich schon beim Erdbeben im Jahr 62 nach Christus entstanden war, ließ die Drohung abrupt abbrechen. Der Ausbruch des Vesuvs wenige Jahre später, 79 nach Christus, hatte Pompeji mit einer dicken Lava- und Ascheschicht bedeckt. Bei den Ausgrabungen, die Jahrhunderte später begannen, legte man nicht nur wunderbare Wandmalereien innerhalb der Häuser, sondern auch zahlreiche Graffiti an Wänden und Säulen frei. Sie erzählen von Freud und Leid der einfachen Bevölkerung und geben Auskunft über Begebenheiten des täglichen Lebens, unzensiert und unverblümt – und voller sprachlicher Fehler.
Gerade für einen Sprachprofiler sind Fehler unersetzliche Hinweise. In diesem Fall schreibt die anonyme Denunziantin so, wie sie spricht: Statt quae wählt sie que. Bei Felicione und porta lässt sie die Endungen weg: Korrekt hieße es Felicionem und portam. Dies verrät ihre Herkunft aus dem einfachen Volk.
Heutzutage müssen anonyme Verleumder ihre Schmähungen nicht mehr mühsam in Stein ritzen. Auch das beschwerliche Ausschneiden und Aufkleben einzelner Wörter oder gar Buchstaben aus Zeitungen hat sich überholt. Per Computer und Internet lassen sich Beschuldigungen und Anklagen in Nanosekunden bequem rund um die ganze Welt verbreiten – und das, ohne die eigene Identität preiszugeben. Die Delikte allerdings sind grundsätzlich die Gleichen geblieben. Denn die Menschen und ihre Motive haben sich seit dem Untergang Pompejis – vermutlich sogar seit Adam und Eva – nicht geändert.
Bei den Polizeibehörden gehen landauf, landab täglich Hunderte von anonymen Anschuldigungen ein: Nachbarn denunzieren ihre Nachbarn, Angestellte ihre Chefs, Konzerne ihre Konkurrenten. Und die Beschuldigten wundern sich, warum plötzlich jemand von der Kriminalpolizei ihr Auto kontrollieren möchte oder warum jemand von der Steuerfahndung vor der Tür steht.
Anonymes Mobbing boomt wie eh und je. Es betrifft Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, in staatlichen Institutionen wird genauso verleumdet wie in der Privatwirtschaft. Die Motive sind oft Neid, Eifersucht oder Rache. Aber auch Gier kann dahinterstecken: Dies ist häufig bei Erpressungen der Fall. Entführungen sind hingegen relativ selten. Wesentlich häufiger sind Kaufhauskonzerne und Lebensmittelproduzenten die Opfer von Erpressungsversuchen: indem zum Beispiel mit Vergiftung bestimmter Produkte gedroht wird. Anfang dieses Jahrtausends gingen jährlich rund 120 Erpresserschreiben bei deutschen Nahrungsmittelherstellern ein. Gott sei Dank ist diese Zahl in den letzten Jahren deutlich rückläufig.
Treffen können anonyme Sprachattacken grundsätzlich jeden von uns. Aber ganz gleich, ob Konzern oder Privatperson: Wer erpresst oder gemobbt wird, benötigt dringend Hilfe.
Zwar scheint das Internet den Tätern Anonymität zu gewährleisten – ein E-Mail-Konto unter falschem Namen einzurichten, ist eine Sache von Minuten, die Einstellung von Websites unter einem Decknamen ist sehr simpel, und selbst IP-Adressen lassen sich verschleiern –, aber es gibt einen Aspekt bei schriftlichen Drohungen, Verleumdungen oder auch gefälschten Briefen, der sich nicht so einfach verbergen lässt: die Sprache. Jeder Mensch bedient sich einer ganz eigenen Sprache; sie ist nahezu unverwechselbar. Immer wenn wir etwas sagen oder schreiben, hinterlassen wir sprachliche Spuren.
Die Analyse eines verleumderischen, bedrohlichen oder erpresserischen Schreibens ermöglicht es, ein Profil von dessen Urheber zu erstellen. Anhand vieler Texteigenschaften, darunter Wortwahl und Fehler, die der Täter macht, kann ein erfahrener Sprachprofiler zunächst die Standardmerkmale eines Basisprofils ermitteln: Ist der zu suchende Autor Muttersprachler oder Ausländer? Lassen sich bei einem Muttersprachler die regionale Herkunft oder bei einem Ausländer die Muttersprache bestimmen? Wie alt ist der Täter ungefähr? Welches Geschlecht hat er? Was ist sein sozialer Hintergrund? Gibt es berufsspezifische Anteile in seiner Sprache?
Untersucht wird ebenfalls das Bildungsniveau des Autors, wie viel Erfahrung er mit dem Verfassen von Texten hat und wie groß seine stilistischen Fähigkeiten sind.
Gibt es mehrere Tatschreiben, dann freut sich der Sprachprofiler grundsätzlich, weil ihm mehr Analysematerial zur Verfügung steht. Andererseits muss er aber dann zunächst auf allen Analyseebenen durch Abgleich prüfen, ob alle diese Schreiben aus einer einzigen oder aus verschiedenen Federn stammen: Handelt es sich etwa nur um einen Autor oder um getrennte Autoren? Oder ist der eine oder andere Text, sind vielleicht sogar alle Texte von einem Autorenteam, also Koautoren angefertigt worden?
Ebenfalls gilt es zu beachten: Der geistig-sprachliche Urheber eines Textes muss ihn nicht zwingend auch selbst manuell erstellt, zum Beispiel getippt, haben. Die deutsche Sprache unterscheidet exakt zwischen Verfasser und Schreiber. Dass ein Verfasser einem Schreiber einen Text diktiert, ist im alltäglichen nichtkriminellen Wirtschaftsleben, etwa bei Geschäftsbriefen, der Normalfall. Bei der organisierten Kriminalität leider auch – allerdings ist dort deutlich mehr Zwang im Spiel.
Dass ein Urheber eines anonymen Schreibens sich in Sprache und Stil verstellt, kommt verhältnismäßig selten vor. Und wenn doch, dann ist auch dies oft zu durchschauen. Vor einigen Jahren stellte sich der Verfasser eines Erpresserschreibens als Gastarbeiter mit mangelhaften Deutschkenntnissen dar. Seine Schreiben waren mit vielen Kasusfehlern, Stummelsätzen und Satzbrüchen gespickt. Aber an einer Stelle wählte er eine sehr komplexe Satzkonstruktion und führte sie perfekt, ohne jeden Fehler, aus – etwas, was der radebrechenden Persönlichkeit, die er zu sein vorgab, wohl kaum gelungen wäre. Nachdem er aufgrund dieses Konsistenzbruchs überführt worden war, stellte sich heraus, dass er sich tatsächlich durch die Kunstfigur »Ali Übülüd« des Kabarettisten Helmut F. Albrecht – »Allo Chefe, alles paletti!« — hatte inspirieren lassen.
Bisher war ausschließlich von einer Ausgangssituation die Rede, bei der zumindest ein Tatschreiben vorliegt, aber keine verdächtige Person bekannt ist. Dabei haftet dem eigentlichen Sprachprofiling, also der Erstellung eines Sprachprofils, auch immer etwas Spekulatives an.
Wohler ist mir bei der zweiten Ausgangssituation: Es gibt mehrere verdächtige Personen, die als Urheber infrage kommen. In diesem Fall kann durch den computergestützten Abgleich des Tatmaterials mit Vergleichstexten geklärt werden, welcher der Verdächtigen der Verfasser ist. Da ein jeder dieser Textabgleiche auf den verschiedenen Analyseebenen erfolgt und dabei vom Sprachprofiler teilweise voneinander unabhängige Merkmale ermittelt, geprüft und bewertet werden, kann ein solches Verfahren als »linguistische Differenzialanalyse« bezeichnet werden.
Häufig greifen beide Situationen ineinander: Ein Autorenprofil, angefertigt in der ersten Analysesituation, gibt entscheidende Hinweise, um eine Anzahl von Verdächtigen zu ermitteln, und versetzt uns damit in die zweite Analysesituation.
Ideal und wünschenswert ist das Zusammenwirken von verschiedenen kriminaltechnischen Disziplinen bei der Verbrechensaufklärung: Im Jahr 1987 hatte ein Täter bei einem Sabotageakt innerhalb einer Firma Fingerabdrücke am Tatort hinterlassen. Die DNA-Technik war gerade erst kommerziell verfügbar, wurde aber von der deutschen Polizei noch nicht genutzt. Kurz nach dem Anschlag tauchte ein anonymes Bekennerschreiben auf. Die Firma beschäftigte damals etwa 640 Mitarbeiter, von denen mindestens 300 Personen Zugang zum Tatort gehabt hätten. Mein Autorenprofil ergab, dass der Bekenner Französisch als Muttersprache hatte. Dadurch reduzierte sich der Verdächtigenkreis auf vier Personen: zwei Franzosen, eine Mitarbeiterin aus der französischen Schweiz und einen Belgier (Wallone). Durch einen Abgleich der Fingerabdrücke dieser vier Personen war der Täter schnell überführt.
Unsere Sprache ist eines unserer wichtigsten Werkzeuge. Doch seit der Mensch die Sprache besitzt, benutzt er sie zum Guten wie zum Bösen. Verwendet sie jemand als Tatwerkzeug oder Tatwaffe, dann wird sie mein Untersuchungsobjekt. Ich »begehe« gewissermaßen »sprachliche Tatorte«.
Seit 1986 bin ich als Sprachprofiler tätig. Im Laufe der Jahre hatte ich zahlreiche und höchst unterschiedliche Fälle in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu bearbeiten. Sie reichten vom Mobbing am Arbeitsplatz bis zu anonymen Verleumdungen von Einzelpersonen oder Großkonzernen, von der Erpressung von Unternehmen bis hin zur Ankündigung terroristischer Anschläge, von großangelegten Irreführungskampagnen bis hin zu aufsehenerregenden Politaffären.
Ich konnte Privatpersonen ebenso helfen wie Prominenten, darunter zum Beispiel dem FDP-Politiker und ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff oder dem Schriftsteller und Regisseur Ralph Giordano. Zu meinen Klienten zählten sowohl kleine Handwerksbetriebe als auch Weltkonzerne wie Coca-Cola. Mehr als tausend Fälle habe ich bearbeitet und über 300 Gerichtsgutachten erstellt.
Ich lag immer richtig. Mit einer Ausnahme. Bei diesem Fall gab es einen Grund für meine Fehlanalyse. Ein Mann hatte zahlreiche Bekennerschreiben nach Sachbeschädigungen und Diebstählen geschrieben. In meinem Gutachten schätzte ich sein Alter auf mindestens vierzig. Wie sich später herausstellte, war der Täter aber knapp halb so alt: gerade mal Anfang zwanzig. Wie hatte ich mich so irren können? Die psychiatrische Untersuchung des Mannes zeigte: Er hatte eine »doppelte Persönlichkeit«, wie sie in der Fachliteratur durchaus kontrovers diskutiert wird. Vielleicht kennen Sie den Film Psycho von Alfred Hitchcock; darin spielt eine vergleichbare Persönlichkeitsspaltung eine Rolle. In seinen Briefen schrieb der junge Mann haargenau wie sein zwanzig Jahre älterer Vater.
Eines meiner spektakulärsten Projekte war sicherlich die Dechiffrierung des Codes der RAF, der Roten Armee Fraktion. Den im Hochsicherheitstrakt in Stammheim und anderswo inhaftierten Mitgliedern der RAF war es längere Zeit gelungen, trotz Sicherheitsverwahrung miteinander zu kommunizieren. Aber nicht nur untereinander tauschten sie Nachrichten aus, sie erreichten auch die Mitglieder, die auf freiem Fuß und weiterhin aktiv waren. Sogar Mordanschläge wurden auf diese Weise geplant.
Dazu hatten die RAF-Mitglieder zunächst eine mathematische Codierung gewählt. Damit waren die Botschaften zwar weitgehend vor fremden Augen sicher, doch schon auf den ersten Blick wiesen sich die Texte als konspirativ aus. Deshalb wechselte die RAF zu einem sprachlichen Code. Ich hatte die Aufgabe, diesen zu knacken. Dies gelang mir so gut, dass ich sogar auf die Todesliste der Terroristen geriet – zum Glück ohne Folgen.
Bei der Analyse der RAF-Korrespondenz war ich unter anderm auf einen harmlosen Veranstaltungshinweis gestoßen – doch was so unscheinbar daherkam, entpuppte sich als Attentatsplan. Das Opfer: der damalige Außenminister Klaus Kinkel. Durch die Dechiffrierung konnten Ort und Zeit des Anschlags ermittelt und die Tat verhindert werden.
Aus Vertraulichkeitsgründen darf ich in diesem Buch nicht über alles berichten, was ich weiß. Ob ich zum Beispiel jemals etwas über den RAF-Code schreiben werde, ist einstweilen noch offen. Sehr viele spektakuläre und interessante Fälle kann ich jedoch schildern. Einige werden in diesem Buch behandelt. Etwa der Fall Uwe Barschel oder der Tierschutzprozess, eines der umstrittensten Gerichtsverfahren in der Geschichte Österreichs. Oder der Fall »Puppenspieler«, in dem die Anklage Parallelen zum Prozess gegen den Wettermann Jörg Kachelmann aufweist. Oder die Entführung eines Millionärs durch den gefährlichsten Verbrecher der Schweiz (»Lösegeld im Tunnel«), die der Züricher Polizei und auch mir einige Rätsel aufgab. Sie bilden nur einen kleinen Einblick in das breite Spektrum an Fällen, mit denen ich im Laufe der Jahre als Sprachprofiler in Berührung gekommen bin.
Allein der Tatort Internet beschäftigt mich jetzt schon fast rund um die Uhr. Neben dem Cyberwar, dem längst entbrannten (Welt-) Krieg der Staaten im Internet, gibt es viele Cybercrime-Spielarten; die Straftaten im Netz reichen vom einfachen Mobbing, der neuen Geißel des Internets, bis hin zu gezielten Angriffen auf Unternehmen. Der Wirtschaftskrieg zeigt im Internet seine hässliche Fratze in einer neuen Dimension; und Deutschland ist auf diesem Gebiet nicht unbedingt am besten gerüstet.
Denn auch Terroristen kommunizieren munter miteinander im weltweiten Netz, manchmal offen, meist aber verdeckt, und hinterlassen Spuren und Nachrichten. Terroranschlägen können Ankündigungen vorausgehen: Etwa zehn Minuten vor dem Stockholm-Attentat erhielt die schwedische Nachrichtenagentur TT eine E-Mail, in der das Land wegen seiner Unterstützung des Nato-Einsatzes in Afghanistan bedroht wurde. Die mit der Mail verschickte Ton-Aufnahme soll auch an die schwedische Sicherheitspolizei Säpo adressiert gewesen sein.
Angekündigt werden können auch Amokläufe psychisch kranker Täter, etwa an Schulen. Ebenfalls häufig sind falsche Ankündigungen oder vermeintliche Bekennungen sogenannter »Trittbrettfahrer«, wie im Kapitel »Winnenden« geschildert.
Alle hier versammelten Fälle beruhen auf wahren Begebenheiten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden einige Namen, Berufe, örtliche und zeitliche Gegebenheiten verändert oder unkenntlich gemacht.
Raimund H. Drommelim Februar 2011
Walter Strecker wirkte während der gesamten Parteisitzung ungewöhnlich fahrig und geistesabwesend. Das wunderte mich, denn ich kannte ihn als ruhigen und besonnenen Menschen. Wir hatten viele Stunden gemeinsam in Besprechungen und Konferenzen verbracht, denn er war im Gemeinderat der Fraktionsvorsitzende derselben Partei, deren Vorsitzender ich in der Verbandsgemeinde war. Noch nie hatte ich ihn so unkonzentriert und nervös gesehen. Ständig biss er sich auf die Unterlippe und hörte erst auf, mit den Fingern auf den Tisch zu trommeln, als ihm sein Sitznachbar beruhigend die Hand auf den Unterarm legte.
Kaum war der letzte Punkt unserer Tagungsordnung abgehakt, da stürzte Strecker auf mich zu, zog mich beiseite und flüsterte eindringlich: »Ich muss dich unbedingt sprechen!« Doch erst als alle anderen den Raum verlassen hatten, zog er die Kopie eines vier Seiten langen Briefes aus seiner Aktentasche. Hastig blickte er über seine Schulter, um sich zu vergewissern, dass wir wirklich allein waren, dann reichte er sie mir.
Mit einem Aufseufzen schüttelte er den Kopf und sagte: »Ich habe keine Ahnung, wer das geschrieben haben könnte!«
Das Schreiben war laut Briefkopf und Unterschrift von einem gewissen »Christian Renner« verfasst worden. Der Name sagte mir nichts. Das war verwunderlich, denn ich war seit langer Zeit im Ortsverband unserer Partei tätig, und im Laufe der Jahre war ich mit so gut wie allen Einwohnern unseres kleinen Örtchens in Kontakt gekommen.
Der Brief war an das Innenministerium Rheinland-Pfalz adressiert. Ich warf Walter Strecker – nicht nur mein Parteifreund, sondern auch Leiter der örtlichen Polizeidienststelle — einen fragenden Blick zu. Als Antwort deutete er auf eine Textstelle, die es – wie ich beim Lesen feststellen musste – in sich hatte. Der kundige Leser wird schon in dieser Passage des Schreibens einige Auffälligkeiten entdecken, etwa beim Leerschritt nach Satzzeichen oder bei der d/t-Unterscheidung:
Jedoch ist es mir unverständlich, daß der Leiter einer Polizeidienststelle über Jahre hinaus als Alkoholiker amtieren kann, ohne daß seine vorgesetzte Dienststelle etwas unternimmt.Allein die täglichen Heimfahrten unter Alkoholeinfluß in den Abendstunden stempelten diesen Polizeibeamten als untragbar ab.
Es dürfte aufgrund einiger Anlieger der Hellerstraße keine Schwierigkeit sein, den wöchendlichen Alkoholkonsum der Dienststelle Hachenburg nachzuweisen.
Meinen Informationen nach, und die befinden sich auf dem aktuellen Stand, werden wöchendlich mindestens zwölf Kästen Bier von einem Getränkeunternehmen aus Montabaur geliefert. Hingegen alkoholfreie Getränke nur 3 bis 4 Kästen.
Bei dem übermäßigen Alkoholgenuß kommt es auch unter den Beamten zu ganz erheblichen Meinungsverschiedenheiten. Bei geöffneten Fenstern kann man die Austragung bis auf die Hellerstraße hören. Mit Ausdrücken wird da nicht gespart.
Selbst Schlägereien zwischen dem Dienststellenleiter Strecker und dem Kriminalbeamten Kling müssen stattgefunden haben. Austragungsort ist der im Keller eingerichtete »Sozialraum«. Es handelt sich hierbei um eine unkonzessionierte Gaststätte, die täglich zur täglichen Alkoholisierung einer bestimmten Anzahl von gewissen Beamten aufgesucht wird.
Die örtliche Polizei: ein Haufen von sich prügelnden Trinkern, die eine unerlaubte Kneipe im Keller der Polizeiwache betrieben; der Dienststellenleiter ein Alkoholiker, der betrunken Auto fuhr. Starker Tobak.
Doch damit noch nicht genug: Der Leiter der Dienststelle war angeblich korrupt bis auf die Knochen, wie die folgende Passage behauptete:
Auch der Dienststellenleiter von Hachenburg hat seine sicheren Einkommensquellen. Es dürfte keine Schwierigkeit sein nachzuweisen, daß Herr Strecker seinen derzeitige Pkw Mercedes Benz und sein 1.000 ccm großes Motrrad von der Firma Etzbach erhalten hat.Es muß dabei erwähnt werden,daß er diese Fahrzeuge nicht von der Fa. Etzbach gekauft hat. Ob eine Bestechung begründet werden kann, bitte ich zu überprüfen. In der Öffentlichkeit spricht man davon. Selbst die Beamten und auch die Beschäftigen wissen von den angesprochenen Angelegenheiten. Es erlaubt sich jedoch niemand etwas dagegen zu unternehmen da man ja mit persönlichen Schwierigkeiten rechnen muß.
Aber nicht nur der Chef der Truppe sei ein verkommenes Subjekt, sondern ebenso die Belegschaft. Sie soll sich einschlägiger Dienste aus dem Rotlichtmilieu bedient haben – und das am helllichten Tag in den Räumen der Polizeidienststelle:
Noch vor einiger Zeit suchten diese Beamten täglich die Gaststätte Heisterkamp auf. Man ging bereits mittags dort hin und es war keine Seltenheit,daß die anschließend unter Alkohol befindlichen Beamten »hängenblieben«.
Da die Öffentlichkeit scheinbar Anstoß nahm,verlegte man den Ort des Vergnügens in die eigene Dienststelle.
Es ist auch kein Geheimnis, daß nicht selten von gewissen«Damen« zur entsprechenden Zeit der Sozialraum aufgesucht wird, nicht von den Ehefrauen der Beamten.
Dieser Brief war nicht der einzige seiner Art, wie Strecker mir anvertraute. Auch der Polizeichef des Kreises, Werner Jackerath, wurde in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf das Übelste verleumdet. Zwar war als Absender diesmal eine »Elisabeth Müller« angegeben, doch Stil und typische Rechtschreibfehler legten den Verdacht nahe, dass es sich um ein und denselben Verfasser handelte.
Jackerath wurde vorgeworfen, dass er unbescholtenen Bürgern »seine Leute auf den Hals hetzte«, um ihnen »beim geringsten Verkehrsvergehen den Führerschein abzunehmen«. Den Mitbürgern der Gegend sei es »sowieso föllig unverständlich, daß Werner Jackerath Kreisschef der Polizei geworden ist, sofern man seine Vergangenheit kennt«. Es sei nämlich ein offenes Geheimnis, dass Jackeraths Frau ein Verhältnis mit einem Taxiunternehmer gehabt habe, von dem sie auch schwanger geworden sei. Und nicht nur das: »Die Schwangerschaft wurde nach dem fünften Monat in Amsterdam, von einem englischen Arzt abgebrochen.« Jackerath hätte den Nebenbuhler unter Druck gesetzt, die Kosten der Abtreibung in Höhe von »6753,30 DM« zu übernehmen.
Der Briefeschreiber war demnach nicht nur äußerst gut informiert, er war auch ein gewissenhafter Hüter der Moral und ein detailversessener Pedant.
»Kannst du uns helfen?«, fragte mich Walter Strecker.
Ich war perplex.
Das musste Strecker mir angesehen haben, denn er fuhr fort: »Wir kommen einfach nicht weiter. Es hat mehrere Schreiben gegeben, alle mit ähnlichem Inhalt: Verleumdungen. Sie waren an die Staatsanwaltschaft, die Bundespost und verschiedene Behörden gerichtet. Aber wir haben keine Ahnung, wer dahintersteckt.«
»Was habt ihr denn bisher unternommen?«, erkundigte ich mich.
»Sämtliche kriminaltechnischen Untersuchungen, die uns zur Verfügung stehen: Wir haben die Papierqualität, die Druckspuren und die Tinte der Unterschriften analysiert, und natürlich haben wir die Briefe auf Fingerabdrücke untersucht. Nichts! Gar nichts! Er hat keinerlei Spuren hinterlassen.«
»Aber was kann ich denn für euch tun? Ich bin Sprachwissenschaftler und Sprachpsychologe.«
»Ja, genau darum brauchen wir deine Hilfe! Du bist doch Sprachexperte! Mit deinem Seminar vor ein paar Wochen hast du uns enorm geholfen.«
Ich hatte für die Polizeibeamten des Kreises ein Trainingsseminar zur »Konfliktbewältigung im Polizeialltag« abgehalten; wesentlicher Bestandteil waren Übungen zur richtigen Sprache im Umgang mit Verkehrssündern gewesen.
»Aber was hat das mit diesen Briefen zu tun?«, wunderte ich mich.
»Uns ist eines aufgefallen«, erklärte Strecker. »Die Sprache dieser anonymen Schreiben wirkt irgendwie – ich weiß nicht – eigenartig.« Nach einer kurzen Pause fügte er zögernd hinzu: »Könnte ein Beamter sein.«
Ich warf einen intensiveren Blick auf die Briefe, die Strecker dabeihatte. Um ehrlich zu sein: Mir kam die Sprache nicht nur »irgendwie eigenartig« vor. Ich hatte sofort einen konkreten Verdacht. Da war von »vorgesetzter Dienststelle« die Rede, und der Briefeschreiber hatte »bereits mit dem Vorgänger des Herrn Walter Strecker, dem Polizeihauptkommissar S. in dieser Angelegenheit Gespräche geführt«, außerdem war er »in unmittelbarer Nähe der Polizeidienststelle wohnhaft«. Das entsprach ganz und gar dem Stil von Polizeiprotokollen, wie sie tagtäglich von Tausenden von Beamten in die Schreibmaschine gehackt wurden.
Zudem kannte sich der anonyme Briefeschreiber erstaunlich präzise mit den Dienstgraden der Polizei aus. Sie stimmten haargenau mit den Rängen überein, die die angeschwärzten Personen innehatten. Wenn der Verfasser dieser empörenden Verleumdungen nicht mit einem Notizblock durch die Polizeidienststellen gewandert war, um die Angaben auf den Türschildern genauestens festzuhalten, dann gab es eigentlich nur eine Erklärung: Der Täter musste aus den eigenen Reihen stammen, ein Polizist, der in der Wache in Hachenburg oder in der Kreispolizeibehörde in Montabaur seinen Dienst versah.
Als ich meinen Verdacht äußerte, schaute Strecker mich entsetzt an. »Das ist unmöglich!«, rief er aus. Er schüttelte ungläubig den Kopf und runzelte abwehrend die Stirn: »Das halte ich für ausgeschlossen!«
Doch auch er musste zugeben: Der Anonymus benutzte Formulierungen, die absolut gängig waren in Polizeiprotokollen. So ungern Strecker es auch tat, schließlich gestand er ein: Diese Sätze konnte nur jemand geschrieben haben, dessen Sprachstil vom täglichen Verfassen von Strafanzeigen und Vernehmungsprotokollen geprägt war.
Diese Hypothese reduzierte den Kreis der Verdächtigen auf einen Schlag ganz erheblich. Strecker bat mich, die aktuellen Aktenordner mit Polizeiprotokollen durchzusehen, um weitere Beamte auszuschließen und dem Täter nach und nach auf die Spur zu kommen.
Die vage Beschreibung »ein eigenartiger Stil« reichte natürlich nicht, um Beamte als Verdächtige ein- oder auszuschließen. Wesentlich aussagekräftiger waren Fehler in Rechtschreibung, Grammatik und Satzbau, die in den anonymen Schreiben gehäuft vorkamen. So hatte der unbekannte Denunziant unter anderem erhebliche Schwierigkeiten, den richtigen grammatischen Fall zu finden. Er schrieb zum Beispiel: »Dies basiert auf die von mir gemachten Erfahrungen.« Solche Kasusfehler waren in den Verleumdungsschreiben oft zu finden. Sämtliche Polizisten, in deren Protokollen vergleichbare Fehler gar nicht auftauchten, konnten also aus dem Kreis der Verdächtigen ausgeschlossen werden.
Außerdem fielen bei dem anonymen Briefeschreiber Satzstellungsfehler auf wie zum Beispiel dieser: »Außer meinem Mann und mir, können die genannten Tatsachen die Söhne des Kurt Sch. bestätigen.«
Während beinahe ausnahmslos alle Polizisten in ihren Protokollen Formulierungen wie »wohnhaft in« und dergleichen verwendeten, gab es tatsächlich nur einen einzigen Beamten, der diesen Fehler in der Satzkonstruktion machte, und zwar durchgehend.
Damit war ein ausreichender Anfangsverdacht für eine Hausdurchsuchung bei dem entsprechenden Polizisten gegeben. Und sie war erfolgreich, denn Dieter Holzen, wie der Kollege hieß, korrespondierte eifrig. Dutzende von Briefen wurden sichergestellt, die Holzen unter voller und korrekter Namensnennung zum Beispiel an Fernsehmoderatoren geschickt hatte, um ihnen in untertänigstem Ton Vorschläge zu neuen Sendeformaten zu machen. Andere Schreiben richteten sich an Kaufhäuser und Geschäfte; in ihnen beschwerte sich Holzen bitter über die Qualität der gekauften Ware oder über die Unvollständigkeit von Bausätzen. Gerade zu Letzterem gibt es einen Brief, aus dem ich zitiert möchte: Es handelt sich um einen Beschwerdebrief an den Otto-Versand, bei dem Holzen ein Raumschiff im Bausatz für seinen Sohn bestellt hatte. Doch leider fehlte ein winziges, aber wesentliches Teil (Abbildung 1).
Wahrscheinlich können Sie sich vorstellen, daß die Entäuschung meines Sohnes am Heiligen Abend die Stimmung der gesamten Familienangehörigen in einem Maße beeinträchtigte, daß man nicht gerade als bewundernswert betrachten konnte.
Seine Sensibilität veranlaßte ihn zu Ausbrüchen des Weinens.
Mich hingegen veranlassten zahlreiche Briefe – um es einmal in Holzens Worten auszudrücken – zu Ausbrüchen des Lachens.
Doch nicht nur das: Ein Vergleich der Schriftstücke zeigte, dass der Stil und die grammatisch-syntaktischen Fehler in Holzens Briefen denen entsprachen, die der anonyme Verleumder gemacht hatte. Die Beweislast war so erdrückend, dass sich Walter Strecker und Werner Jackerath, die Opfer der Schmutzbriefe, entschlossen, Anzeige gegen den Polizisten zu erstatten.
Doch Holzen bestritt jede Täterschaft standhaft. Er war so clever gewesen, für die anonymen Denunziationen eine andere Schreibmaschine zu benutzen als für die Briefe, die er mit vollem Namen unterzeichnet hatte. Das war an den verschmutzten Buchstaben der privaten Schreiben leicht zu erkennen.
Abbildung 1: Der Brief von Dieter Holzen an den Otto-Versand
Andere Merkmale jedoch ließen sich nicht so leicht austauschen: Sprache und Stil. Deshalb traten die Vertreter der Anklage mit einer einfachen Frage an mich heran: »Kann man anhand der Sprache hieb- und stichfest nachweisen, wer einen Text erstellt hat?«
Ahnungslos, wie ich damals in Sachen Kriminalistik noch war, flüchtete ich mich in die bekannte Floskel der Radio-Eriwan-Witze: »Im Prinzip ja.« Schließlich hatte ich während des Studiums Vorlesungen über Stilanalysen einzelner Schriftsteller gehört. Außerdem hatte ich zwölf Jahre zuvor am Phonetischen Institut der Universität Köln erlebt, wie Stimmanalysen durchgeführt wurden: Ein Erpresser hatte die Deutsche Lufthansa bedroht; die telefonischen Nachrichten, die er hinterlassen hatte, wurden damals unter anderem auf typische regionale und schichtenspezifische Sprachfärbungen wie Redewendungen untersucht.
Was kaum jemand weiß: Jeder Mensch bedient sich einer ganz eigenen Sprache; sie ist beinah so unverwechselbar wie unsere DNS. Liegen adäquate Sprachproben vor, kann sie fast ebenso wie diese zweifelsfrei zugeordnet werden. Wir hinterlassen linguistische Spuren, wenn wir etwas sagen oder schreiben.
Im Grunde sollte also nachweisbar sein, ob Holzen tatsächlich der anonyme Briefeschreiber war oder nicht. Deshalb wurde ich beauftragt, ein Gutachten anzufertigen. Es war mein erstes dieser Art.
Wie sollte ich beginnen?
Wir schrieben das Jahr 1986. Damals gab es noch kein Internet, wie wir es heute kennen, Suchmaschinen wie Google existierten nicht. Also tat ich das, was zu jener Zeit üblich war: Ich ging in die Universitätsbibliothek und schlug in den Zettelkästen unter den Stichworten »anonymer Brief«, »anonyme Anschuldigung«, »anonyme Verleumdung« und Ähnlichem nach. Ebenso verfuhr ich in den Dokumentationssystemen der Polizei.
Meine Ausbeute war mager. Weder das Innenministerium in Bonn, noch der Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach, noch der Verfassungsschutz in Köln oder das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden hatten Erfahrungen mit sprachwissenschaftlicher Kriminalistik. Auch sämtliche Landeskriminalämter konzentrierten sich bei anonymen Schreiben im Wesentlichen auf die altbekannte Art der Spurensuche: Man fahndete nach Fingerabdrücken und Druckspuren, untersuchte die Papierqualität und analysierte akribisch die Schrifttypen der Schreibmaschinenschrift. Das aussagekräftigste Indiz jedoch, die Sprache und ihre individuelle Prägung, waren nicht Gegenstand einer intensiven Untersuchung.
Lediglich zweimal waren seit Gründung der Bundesrepublik eine philologische Analyse als Ergänzung zur herkömmlichen kriminaltechnischen Untersuchung herangezogen worden – wenn wir an dieser Stelle das unbrauchbare Sprachgutachten im Entführungsfall Nina von Gallwitz ausklammern. Beide Male hatte es sich um spektakuläre Kriminalfälle gehandelt: um die Entführung des Unternehmersohns Richard Oetker 1976 und um die Attentate auf die Deutsche Bundesbahn durch »Monsieur X«. In beiden Fällen hatten die Analysen des Mannheimer Literaturwissenschaftlers Prof. Dr. Dietrich Jöns wichtige Indizien für die Beweisführung geliefert.
Im Fall der Oetker-Entführung hatte Jöns eine Verbindung zwischen den Briefen des Erpressers und den Schriftstücken des Angeklagten aufzeigen können. Zwar war die Datenbasis sehr gering, aber einige signifikante Merkmale konnte er herausarbeiten: So war zum Beispiel das Wort »befindlich« nicht nur ein Lieblingsbegriff des Täters wie auch des Angeklagten, beide verwendeten es zugleich in einer auffälligen Weise, die vom üblichen Sprachgebrauch abwich.
Bei »Monsieur X« lag die Sache etwas anders. Der mysteriöse Attentäter hatte zwischen Herbst 1975 und Ende 1977 13 Sabotageakte auf die Bundesbahnstrecke Bruchsal – Freiburg verübt. Verhaftet und angeklagt wurde schließlich Horst Streng, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuerte. Die Beweislage gegen ihn war zunächst ein wenig schwach. Deswegen sollte in einem ersten Schritt ein Vergleich der Tonbandaufnahmen der Anrufe des Erpressers mit der Stimme und der Sprechweise des Angeklagten Aufschluss bringen. »Monsieur X« bewegte sich in der Tat wie Horst Streng unsystematisch in den unterschiedlichen Sprachsystemen von mehreren Dialekten – doch dieser Dialektmix war damals wie heute weit verbreitet und darum nicht besonders aussagekräftig.
Interessanter war da schon die vergleichende Stilanalyse, die Dietrich Jöns vorlegte. Sowohl »Monsieur X« als auch Horst Streng schrieben zum Beispiel das Wort »Computer« hartnäckig mit K. Zudem enthüllte ein Romanfragment, das Streng verfasst hatte und das bei der Hausdurchsuchung entdeckt wurde, verblüffende Übereinstimmungen mit den Erpresserbriefen. So war das Wort »beziehungsweise« in allen verglichenen Schriftstücken völlig wahllos einmal mit »bezw.« und einmal mit »bzw.« abgekürzt worden. Noch auffälliger war die Vorliebe von »Monsieur X« und Horst Streng für die Schreibweise »auf u. davon«. In einem aufsehenerregenden Indizienprozess wurde Horst Streng zu lebenslanger Haft verurteilt.
Übrigens setzte sich Streng Jahre später mit mir in Verbindung, da er hoffte, ich könnte mit einem Sprachgutachten beweisen, dass er das Opfer eines Justizirrtums geworden war. Da sich jedoch die Unterlagen zum Fall »Monsieur X« bei der Staatsanwaltschaft unter Verschluss befanden, gab es viel zu wenig Vergleichsmaterial, als dass ich hätte tätig werden können.
Zurück ins Jahr 1986.
Die Stilanalysen von Dietrich Jöns waren ein guter Ansatz, für meine Zwecke aber leider noch zu unsystematisch. Ich brauchte handfestere Methoden.
Bei meiner Recherche stieß ich auf zwei Fälle im Ausland, die mir weiterhalfen. So war in Schweden ein äußerst kurioser Kriminalfall mit Hilfe »forensischer Linguistik« aufgeklärt worden: der »Fall Helander«. Im Jahr 1952 hatte man den Theologieprofessor der Universität Uppsala, Dick Helander, zum Bischof von Stränghäs gewählt – nach langen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Theologischen Fakultäten. Dabei hatten seine Aussichten auf die Bischofswürde zunächst eher düster ausgesehen. Doch nach dem ersten Wahlgang waren nicht weniger als 800 anonyme Briefe an die Priesterschaft verschickt worden, in denen die Gegner Helanders angeschwärzt und moralisch verdächtigt wurden. Daraufhin verbesserte sich im zweiten Wahlgang das Ergebnis für Helander deutlich: Er konnte so viele Stimmen auf sich vereinen, dass der Regierung nichts anderes übrigblieb, als ihn zum Bischof zu ernennen.
Kurze Zeit später erstatteten die verleumdeten Geistlichen Anzeige – und bei den Ermittlungen kamen Umstände zutage, die Helander in schwere Bedrängnis brachten. Es konnte nachgewiesen werden, dass die anonymen Briefe auf einer Schreibmaschine aus Helanders Besitz getippt waren. Aber nicht nur das: Der Geistliche hatte sogar versucht, unter falschem Namen in einer Werkstatt die Typen seiner Schreibmaschine auszutauschen. Bei den Vernehmungen durch die Polizei leugnete der Bischof seine Verstrickung in diesen Fall hartnäckig.
Da bereits bei früheren Bischofswahlen ähnlich verleumderische Schriften kursierten, beauftragte nun der »Anwalt des Königs« — vergleichbar mit dem Generalbundesanwalt unseres Rechtssystems – zwei Sprachwissenschaftler der Nordistik damit, die Urheberschaft dieser Briefe zu klären.
Die beiden Linguisten analysierten und verglichen die zahlreichen Schreiben Helanders mit den anonymen Briefen. Dabei griffen sie auf Methoden der quantitativen Literaturwissenschaft zurück, die zum Beispiel angewendet werden, wenn die Urheberschaft eines literarischen Textes strittig ist oder wenn man prüfen möchte, ob nachträglich Korrekturen von fremder Hand eingefügt wurden. Der bekannteste Streitfall dieser Art ist sicherlich die Frage, ob die Shakespeare’schen Dramen tatsächlich von William Shakespeare verfasst wurden. Es gibt zahllose Theorien – doch bis heute wurde die Urheberschaft nicht geklärt.
Die schwedischen Wissenschaftler waren zum Glück erfolgreicher. Mit Verfahren der Sprachstatistik und der quantitativen Stilistik konnten sie überzeugend nachweisen, dass Bischof Helander der Urheber der verleumderischen Briefe war. Er wurde seines Amtes enthoben.
Ture Johannisson, einer der beiden beteiligten Sprachwissenschaftler, verfasste in den folgenden Jahren ein Buch über den Fall Helander und die angewendeten Analysemethoden. Dies war die erste und für lange Zeit einzige Buchveröffentlichung zum Thema forensische Linguistik.
Auch in Großbritannien gab es einen Fall, in dem die Sprachwissenschaft beweiskräftig argumentieren konnte – allerdings war es da für den Angeklagten bereits zu spät. Es handelt sich um den berühmten »Evans Case«: Der Waliser Timothy John Evans, der in London als Maler, Dekorateur und Fahrer gearbeitet hatte, wurde 1950 beschuldigt, seine Frau und seine Tochter umgebracht zu haben. Die Grundlage der gerichtlichen Beweisführung und Urteilsfindung bildeten vier Verhörprotokolle; die beiden letzten enthielten Evans’ Geständnis, er habe seine Frau und seine Tochter erdrosselt. In seinen abschließenden Stellungnahmen vor Gericht widerrief Evans jedoch diese Aussagen und erklärte, er sei gezwungen worden, diese Protokolle zu unterschreiben, und das, obwohl er beteuert hätte, dass sie falsch seien. Evans wurde zum Tode durch den Strang verurteilt und am 9. März 1950 in Pentonville hingerichtet. Zum Zeitpunkt seines Todes war er erst 25 Jahre alt.
Fast anderthalb Jahrzehnte später erhielt der schwedische Linguist Jan Svartik die Möglichkeit, die Verhörprotokolle sprachwissenschaftlich zu untersuchen. Dabei gelang es ihm nachzuweisen, dass vor allem die letzten beiden der belastenden Protokolle unter anderem eine Reihe sprachtypischer Merkmale enthielten, die eindeutig der Schriftsprache entstammten. Diese Aussagen konnten demnach kaum von Evans gemacht worden sein, da er – in den Gerichtsakten vermerkt – Analphabet gewesen war. Das Ergebnis dieser linguistischen Analyse trug dazu bei, dass Timothy John Evans 1965 posthum von den Mordvorwürfen freigesprochen wurde.
Dieser Fall wurde in den Medien und in der Öffentlichkeit, aber auch im britischen Unterhaus leidenschaftlich diskutiert. Dies trug wesentlich dazu bei, dass die Todesstrafe in Großbritannien ausgesetzt wurde. Der Kriminalfall Evans war der erste Fall überhaupt, in dem ein Gerichtsurteil nachträglich von linguistischen Analyseergebnissen beeinflusst wurde.
Die Ergebnisse meiner Recherchen waren also nicht allzu umfangreich. Bei der Erstellung des Gutachtens zu der Frage, ob Dieter Holzen die verleumderischen Briefe angefertigt hatte, war ich demnach weitgehend auf mich selbst gestellt.
Meine Freunde bei der Polizei und vor allem die Staatsanwaltschaft erwarteten von mir ein »gerichtsverwertbares« Ergebnis. Das bedeutete: Meine Beweise sollten so überzeugend sein wie der Fingerabdruck auf der Tatwaffe. Meine Einschränkung, dass sämtliche verfügbaren Analysemethoden der modernen Sprachwissenschaft nur » mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« einen Beweis liefern könnten, ließen meine Kollegen von der handfesten Praxis nur ungern gelten. Sie wollten, dass der Täter nach zwingenden Gesetzen der Logik, mit unverrückbaren Erkenntnissen der Wissenschaft und mit den empirisch exakt nachvollziehbaren Analyseverfahren einer »linguistischen Differenzialdiagnose« überführt wurde.
Das bedeutete: Ich musste bei meiner sprachwissenschaftlichen Spurensuche so akribisch vorgehen wie ein Ermittler, der einen Tatort nach allen Regeln der Kunst untersucht: Jedes stilistische »Stäubchen«, jede noch so unscheinbare sprachliche »Wollfaser« musste lokalisiert werden. Dennoch war mir klar, dass es einen »sprachlichen Fingerabdruck« niemals geben würde – zumindest keinen, der ein Leben lang mit sich selbst identisch ist. Denn während die Rillen auf unseren Fingerkuppen sich bis zu unserem Tod nicht verändern, ist die Sprache eines Menschen einem schleichenden Veränderungsprozess unterworfen: Mit jedem Text, den wir lesen, mit jedem Gespräch, das wir führen, verändert sich unsere Ausdrucksweise und unser Wortschatz geringfügig. Außerdem kann man die Sprache eines anderen Menschen imitieren, einen Fingerabdruck nicht.
Zum Glück gab es genügend anonyme Briefe wie auch Schreiben, die Dieter Holzen eindeutig selbst verfasst und mit richtigem Namen unterschrieben hatte, die aus dem gleichen Zeitraum stammten. Sollte es sich um ein und denselben Urheber handeln, musste es demnach genügend Parallelen geben. Wie oben schon angesprochen, sind besonders grammatischsyntaktische Fehler sehr aussagekräftig, aber auch alle weiteren Abweichungen von der Standardsprache waren für mich interessant. Doch da es um einen »gerichtsverwertbaren« Nachweis ging, reichte es nicht aus, einfach nur Fehler aufzudecken. Wichtiger war vielmehr, ein ausgeprägtes Fehlerprofil mit typischen Verstößen gegen die geltenden Normen zu erstellen.
Dafür musste ich unterscheiden zwischen den sogenannten Performanz- und den Kompetenzfehlern. Performanzfehler, also Fehler beim Sprachgebrauch, unterlaufen einem Autor aus Unachtsamkeit, es sind Flüchtigkeitsfehler, die er selbst korrigieren könnte, weil ihm bewusst ist, wie ein bestimmtes Wort geschrieben wird, welche Bedeutung eine Wendung hat oder welcher grammatische Fall der jeweils richtige ist. Kompetenzfehler, Fehler, die im Individualprogramm angelegt sind, macht ein Schreiber hingegen, weil er es nicht besser weiß. Sie treten systematisch, also regelmäßig in seinen Schriftstücken auf. Damit waren diese Fehler besonders interessant für mich.
Im ersten Schritt erarbeitete ich deshalb eine Klassifizierung von Fehlern nach bestimmten Aspekten. Da gab es stilistische Fehler, idiomatische Fehler – also die falsche Verwendung von Redensarten oder Wendungen –, Fehler im Satzbau, eindeutige Grammatikfehler, immer wiederkehrende Rechtschreibfehler und natürlich auch Interpunktionsfehler. Ebenso wichtig war es, auf typische regionale Abweichungen von der Hochsprache zu achten wie etwa »ich gehe nach Opa«, statt »ich gehe zu Opa«.
Aufschlussreich sind auch sogenannte Interferenzfehler, das sind Fehler durch Überlagerung zweier Sprachen: Hierbei werden die muttersprachlichen Strukturen auf vergleichbare Strukturen einer Fremdsprache übertragen. Das konsequenteste und bekannteste Beispiel ist vermutlich ein dem früheren Bundespräsidenten Heinrich Lübke in den Mund gelegter Ausspruch: »Equal goes it loose.« – »Gleich geht es los«, habe er eigentlich sagen wollen.
Die Übertragung kann natürlich auch umgekehrt vonstatten gehen, wie auch ein Transfer von Dialektstrukturen auf die hochdeutsche Standardsprache und von dort auf regionale Dialekte. Diese Interferenzfehler sind viel aussagekräftiger für eine eindeutige Täteridentifizierung als individuelle Defizite wie zum Beispiel eine Konzentrationsschwäche, aufgrund derer der Verfasser einen Satz anders zu Ende bringt, als er ihn angefangen hat.
Nach all diesen mehr oder weniger abstrakten Überlegungen musste ich im nächsten Schritt den gesamten Wortschatz und sämtliche Satzstrukturen der anonymen Verleumdungsschreiben mit denen der privaten Briefe von Dieter Holzen vergleichen. Mir war sofort klar, dass dies nur mit Rechnerunterstützung möglich war – schließlich handelte es sich um Dutzende von Schreiben. Das hieß, ich musste zunächst ein Konkordanzprogramm ausarbeiten.
Konkordanz leitet sich ab vom lateinischen »concordare«, »übereinstimmen«. Mit Hilfe einer computerbasierten Konkordanzanalyse lassen sich heutzutage sämtliche Wörter eines Textes A mit denen eines anderen Textes B vergleichen, und nicht nur die Wörter an sich, sondern auch ihre Kombinationen mit anderen Wörtern. Ebenso werden Besonderheiten in der Rechtschreibung und dem Satzbau erfasst; und es wird geprüft, ob individuelle Sprachmerkmale sich wiederholen.
Ich gebe ein Beispiel aus dem 125 Blatt umfassenden Ausdruck eines modernen Konkordanzprogramms. Ein Milliardär und Vorstandsvorsitzender eines internationalen Warenhauskonzerns wurde von seinem Chauffeur und Bodyguard, PK, gemobbt, verleumdet und mit schmutzigen Briefen bloß gestellt. Da dieser Ex-BKA-Mann PK sich darin auch als Liebhaber der Ehefrau ausgab und darauf hinwies, dass er die Tagesabläufe der Kinder genau kenne, wurde er mit seinem anonymen Psychoterror zu einer tickenden Zeitbombe.
Die insgesamt sieben Drohschreiben an den Milliardär, angefertigt unter den Pseudonymen »John«, »D001« und »Tiger«, waren mit den vorliegenden neun Vergleichsschreiben des PK abzugleichen. Abbildung 2 zeigt Blatt 92 des Konkordanzausdrucks.
Alle Wörter werden in der hier gewählten Darstellung in alphabetischer Reihenfolge mittig mit ihren Originalkontexten ausgedruckt. Sie sind zur besseren Übersicht farblich und in Fettdruck abgesetzt. Das fokussierte Wort und seine Textumgebung entsprechen jeweils einer Zeile. Am rechten Rand findet man die Quellfeldangaben für das jeweilige Wort und seinen Kontext; dabei erscheinen die Angaben der pseudonymen Bedrohungsschreiben in roter Schrift. In diesem Beispiel springt die Gemeinsamkeit etwas schlechtes wollen (Tiger) vs. etwas schlechtes vorhaben (PK, Schreiben 6) mit jeweils identischer falscher Kleinschreibung sofort ins Auge. Mit Konkordanzprogrammen lassen sich die Ergebnisse einer Analyse zu der Frage, wer der Urheber eines bestimmten Textes ist, objektivieren und auch für Dritte nachvollziehbar darstellen.
Abbildung 2
Heutzutage können wir solche Analysen an jedem modernen Rechner durchführen. Nur gab es 1986 noch kein solches Programm, das für kriminalistische Zwecke zu nutzen war: Ich musste ein solches zuerst finden und dann ausarbeiten, umgestalten oder optimieren.
Mir kam dabei die Arbeit eines Kollegen zugute. Ich lehrte damals am Institut für Deutsche Sprache und deren Didaktik der Kölner Albertus-Magnus-Universität. Zugleich hatte ich einen Lehrauftrag am Romanischen Seminar. Jürgen Rolshoven vom Romanischen Seminar hatte gerade für lexikografische Fragestellungen – also für die Erstellung von Wörterbüchern – ein Konkordanzprogramm entwickelt, das allerdings noch mit einigen Kinderkrankheiten behaftet war.
Um es für meine Zwecke umzuarbeiten und so zu gestalten, dass es stabiler lief, und um im Anschluss daran die Texte zu analysieren, benötigte ich sechs Wochen. Da ich tagsüber Seminare und Vorlesungen zu halten hatte, kam ich meist erst nachts dazu. Windows gab es damals noch nicht, deshalb galt es, an relativ langsamen Computern mit dem Betriebssystem MS-DOS das immer noch etwas instabile Konkordanzprogramm zu testen und auf die vorliegenden Briefe anzuwenden.
Die Analyse, also der Vergleich eines Textes mit allen anderen Schriftstücken, dauerte rund viereinhalb Stunden – erst dann huschte endlich das Ergebnis über den Bildschirm. Doch oft genug kam schon nach zwei oder drei Stunden die Meldung: »Program aborted« – »Programmabsturz«. Das waren die Augenblicke, in denen ich mir der Dunkelheit um mich herum bewusst wurde. Was folgte, war stets eine Gewissensentscheidung: »Neustart oder endlich schlafen gehen?« Meist entschied ich mich für den Neustart – und für eine sehr, sehr kurze Nacht.
