Pflegestufen - 20 Lektionen zur Pflegeeinstufung für mehr Geld & Sicherheit - Angelika Schmid - E-Book

Pflegestufen - 20 Lektionen zur Pflegeeinstufung für mehr Geld & Sicherheit E-Book

Angelika Schmid

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Beschreibung

Über das Buch:

Dieser Pflege-Ratgeber richtet sich an alle Menschen, denen eine Pflegestufe aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Einschränkungen zusteht. Ebenso an alle, die jetzt möglichst rasch die richtige Zuordnung in eine der bestehenden Pflegestufen erreichen möchten. Jedoch auch an die, welche eine Pflegeaufgabe für einen Angehörigen leisten und vielleicht stellvertretend das Pflegegeld beantragen. Für Anfänger und auch für erfahrene Pflegende stellt Angelika Schmid ihr bewährtes Praxiswissen aus sechzehn Jahren Pflegeerfahrung zur Verfügung. 

Alles, was du wissen solltest zu den Pflegestufen, erfährst du in den Lektionen des Buches. Vom ersten Schritt bis hin zum Erreichen der Pflegeeinstufung nimmt dich dieser Ratgeber an die Hand. Kurz umrissen wirst du auch den Übergang der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade schon kennenlernen. Einen großen Erfahrungsschatz zur Pflegeeinstufung hat Angelika Schmid in diesem kleinen Band zusammengetragen. Der kompakte Ratgeber zeigt dir, welche Schritte du einleiten kannst und was du beachten solltest, damit du das Pflegegeld bekommen kannst. Und zwar kurz und knapp, und trotzdem ausführlich auf den Punkt gebracht. 

Angelika Schmid zeigt dir, wie du das Beste für deinen Angehörigen erreichst. Du versäumst keine staatlichen Hilfeleistungen und erreichst so rechtzeitig eine finanzielle Rückendeckung für die Pflegezeit.

Inhaltsverzeichnis:

- Vorwort
- Was muss ich tun, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt?
- Bedingungen zum Erreichen einer Pflegestufe
- Pflegestufen sind Voraussetzung für das Pflegegeld & Co.
- Pflegestufe beantragen

- Demenz - so werden Einschränkungen festgestellt 

- Die eingeschränkte Alltagskompetenz 

- MDK - Gut vorbereitet in den Termin der Begutachtung 

- Das Pflegetagebuch

- Alle Pflegestufen im Überblick

- Vorstellung der Pflegestufen mit Pflegegeld-Listen

- Die Pflegesachleistungen im Überblick

- Das Pflegegutachten - Bescheid der Pflegekasse

- Ablehnungsbescheid zur Pflegestufe

- Einspruch gegen den Bescheid

- Antrag zur Höher-Einstufung der Pflegestufe
- Das Pflegestärkungsgesetz verbessert die Leistungen
- Übergang der Pflegestufen in Pflegegrade ab 2017
- Schlusswort 
- Über die Autorin

Buchumfang: Ca. 37 DIN-A4 Seiten, 10.200 Wörter
Aus der Reihe „Pflege & Vorsorge KOMPAKT von Angelika Schmid - Wissen in 45 Minuten"

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Angelika Schmid

Pflegestufen - 20 Lektionen zur Pflegeeinstufung für mehr Geld & Sicherheit

BookRix GmbH & Co. KG81371 München

Vorwort

Dieser Pflege-Ratgeber richtet sich an alle Menschen, denen eine Pflegestufe aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Einschränkungen zusteht. Ebenso an alle, die jetzt möglichst rasch die richtige Zuordnung in eine der bestehenden Pflegestufen erreichen möchten. Jedoch auch an die, welche eine Pflegeaufgabe für einen Angehörigen leisten und vielleicht stellvertretend das Pflegegeld beantragen. Für Anfänger und auch für erfahrene Pflegende stellt Angelika Schmid ihr bewährtes Praxiswissen aus sechzehn Jahren Pflegeerfahrung zur Verfügung.

 

Alles, was du wissen solltest zu den Pflegestufen, erfährst du in den Lektionen des Buches. Vom ersten Schritt bis hin zum Erreichen der Pflegeeinstufung nimmt dich dieser Ratgeber an die Hand. Kurz umrissen wirst du auch den Übergang der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade schon kennenlernen. Einen großen Erfahrungsschatz zur Pflegeeinstufung hat Angelika Schmid in diesem kleinen Band zusammengetragen. Der kompakte Ratgeber zeigt dir, welche Schritte du einleiten kannst und was du beachten solltest, damit du das Pflegegeld bekommen kannst. Und zwar kurz und knapp, und trotzdem ausführlich auf den Punkt gebracht.

 

Angelika Schmid zeigt dir, wie du das Beste für deinen Angehörigen erreichst. Du versäumst keine staatlichen Hilfeleistungen und erreichst so rechtzeitig eine finanzielle Rückendeckung für die Pflegezeit.

 

Was muss ich tun, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt?

Um finanzielle Unterstützungs-Leistungen zu bekommen, sind einige Schritte wichtig. Die meisten Leistungen sind gekoppelt an eine offiziell bestätigte Pflegestufe. Zur Feststellung einer Pflegestufe lässt sich die Krankenversicherung vom Medizinischen Dienst unterstützen. 

 

Welche Krankheit der Pflegebedürftigkeit zugrunde liegt, ist zunächst einmal unerheblich. Es kommt hauptsächlich darauf an, in welchem Umfang Unterstützungsleistungen notwendig sind, nur das interessiert den Prüfer bei der Pflegeeinstufung. 

 

Bei den Pflegestufen liegt die Gewichtung auf der Grundpflege, auf welche ich in weiteren Lektionen noch näher eingehe. Auch der Umfang der Betreuung wird anerkannt, jedoch in den Pflegestufen noch nicht so stark wie in den künftigen Pflegegraden. Die Betreuungsleistungen, beispielsweise bei einer Demenz, werden zusätzlich zu den Pflegestufen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz bewertet.

 

In welche der drei Pflegestufen Betroffene nun eingeordnet werden, hängt ganz davon ab, was der Kranke noch selbstständig erledigen kann.

 

Folgende Schritte sind nun für den Pflegebedürftigen wichtig:

 

ärztliche Feststellung der KrankheitAntrag zur Feststellung einer PflegestufeVorbereitung auf den Besuch des MDKBeratung durch Pflegeberater/innen

 

aber zusätzlich neben der Pflegeeinstufung auch:

 

Antrag zum SchwerbehindertenausweisVollmachten zur Vorsorge erstellen

 

Eine festgestellte Schwerbehinderung hilft dir, die Schwere der Krankheit nachzuweisen. 

 

Die Vollmachten wiederum sorgen dafür, dass du als Pflegeperson eines schwer kranken Menschen handlungsfähig bleibst. Häufig ist es notwendig, mit der Pflege- oder Krankenkasse oder anderen Behörden, einen Schriftwechsel zu führen. Willst du dies stellvertretend für einen Behinderten tun, so wird von verschiedenen Stellen verlangt, dazu eine Legitimation vorzulegen.

 

Tipp für den Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden

 

Der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet, ob der Pflegebedürftige nach dem alten Recht in 2016 oder nach den neuen Kriterien eingestuft wird. Da sich Laien mit diesen Grundlagen nicht auskennen, wäre eine Beratung bei einem Pflegestützpunkt zu empfehlen. Wer „lediglich“ körperliche Gebrechen hat, könnte eventuell besser damit fahren noch die Pflegestufe zu beantragen. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade wird dann automatisch stattfinden. Es wäre möglich, dass man in diesem Falle besser gestellt ist. Anhand des persönlichen Einzelfalles könnte festgestellt werden, welche Begutachtung günstiger ist. Bei geistig psychischen Einschränkungen könnte sich das Warten bis 2017 lohnen, das muss aber nicht zwangsläufig so sein. Natürlich steht jedem Pflegebedürftigen so oder so frei, einen Antrag auf Neufeststellung zusätzlich im Jahr 2017 zu stellen.

 

Bedingungen zum Erreichen einer Pflegestufe

Die erste und wichtigste Voraussetzung ist der Antrag. Diesen stellen Pflegebedürftige bei ihrer Krankenkasse, weitere Ausführungen hierzu findest du in weiteren Lektionen. Sinnvoll ist ein Antrag erst, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Anhand meiner Ausführungen im Kapitel: „Alle Pflegestufen im Überblick“ zu den Pflegestufen 1 - 3 kannst du erkennen, ob dein Angehöriger tatsächlich schon einen erheblichen Betreuungs- und Pflegeaufwand benötigt. Es muss für eine hohe Pflegeeinstufung ein erheblicher Pflegebedarf nachgewiesen sein. Diesen kannst du dokumentieren in einem Pflegetagebuch. 

 

Grundsätze

 

Es genügt nicht, dass man als Angehöriger bemerkt, mein Verwandter benötigt Pflege. Wichtig ist auf jeden Fall zunächst einmal der Gang zum Arzt, falls die Diagnose noch nicht feststeht. Wenn die Diagnose ärztlich fundiert festgestellt ist, kann man die nächsten Schritte einleiten. 

 

Empfehlung: Wir haben uns von allen Fachärzten Expertisen zum Krankheitsstand ausstellen lassen. Diese Dokumente helfen, um bei Behörden und Krankenkassen die eigenen Interessen durchzusetzen.

 

Nicht nur für einen Antrag zur Feststellung der Pflegestufe benötigt man eine grundlegende Diagnose und bestenfalls eine Expertise. Sie ist auch für alle weiteren Anträge bei Behörden hilfreich. Ein ärztliches Attest ist für den Antrag, natürlich je nach Schwere der Krankheit, schon fast ein Garant dafür, dass man seine Anliegen, zugunsten des kranken Angehörigen, auch durchsetzen kann.

 

Erheblich Pflegebedürftige haben grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Hilfe unter folgenden Voraussetzungen:

 

6 Monate in einer Krankenkasse versichert seinPflegebedürftigkeit muss 6 Monate und länger dauernPflegebedarf muss erheblich seinEine Pflegestufe muss festgestellt sein Antrag formlos bei der KrankenkasseBegutachtung MDK

 

Diese Geldleistungen ergänzen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung, sie garantieren keine Vollversorgung. Die Hilfe wird auch gern als „Teilkaskoversicherung“ bezeichnet.  Die Unterstützung, auch finanzieller Art, durch Angehörige und andere Helfer wird vorausgesetzt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das 2. Pflegestärkungsgesetz. Die meisten, und zudem einschneidenden Änderungen, werden erst am 1.1.2017 in Kraft treten.

 

Regelungen im Jahr 2016

 

Zunächst einmal Erklärungen zu den zurzeit geltenden Regelungen. Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss ein erheblicher Pflegebedarf bestehen. Die Leistungen richten sich danach, welcher Pflegestufe der pflegebedürftige Mensch zugeordnet wird. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird aufgrund des Antrags bei der Pflegekasse, festgestellt. Die Pflegekasse folgt hierbei der persönlichen Begutachtung des MDK. Begutachtungen erfolgen nach speziellen Richtlinien. Die Einstufung gliedert sich in die Pflegestufen 0 – 3.